Datum: 16.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Breitbandversorgung; Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
6 Stellenaufstockung für die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Pullach
7 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung 2014 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Stellungnahme der Verwaltung
8 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Feststellung der Jahresrechnung 2014
9 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2014
10 Informationen
10.1 Moderierte Bürgerbeteiligung zur Ortsumfahrung – Pressemitteilungen zum 9. Runder Tisch
10.2 Brücke Alpenblickstraße
10.3 Fahrradständer im Bereich Bahnübergang Ebenhausen
10.4 Barrierefreier Zugang Bahnhof Ebenhausen
10.5 Vergabe einer 2-Zimmer-Wohnung
10.6 Zuschuss zum Neubau Gehwegbrücke - Dürnsteiner Brücke
11 Anfragen
11.1 Ulrike Prölß: B11-Ausbau - Umleitungsregelung für Verkehr aus westlicher Richtung
11.2 Gerd Zattler: Baumfällung an der Kreuzung Zechstr./Kapuzinerweg
11.3 Philipp von Hoyos: B11-Ausbau - Informationen
11.4 Maria Kötzner-Schmidt: B11-Ausbau - Kostenhöhe für Anrainer

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

Der Erste Bürgermeister kündigt weiters an, dass wegen einer dringlichen Angelegenheit der nicht öffentliche Teil der Sitzung um einen TOP ergänzt werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit einer Ergänzung der nicht öffentlichen Tagesordnung um einen TOP (TOP 19) wegen einer dringlichen Angelegenheit einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 25.11.2015 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 25.11.2015 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 4

Sachverhalt

Fehlanzeige

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5. Breitbandversorgung; Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 21.10.2015 mit der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet befasst. Dabei wurde von der Fa. HPE GmbH, Johanniskirchen, die Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Komplettausbau des Glasfasernetzes durch die Gemeinde vorgestellt. Entsprechend den Ergebnissen der Grobplanung ist für einen Vollausbau mit Glasfaserleitungen bis in die jeweiligen Gebäude mit Kosten von rd. 7,5 Millionen Euro zu rechnen. Da die Deutsche Telekom zwischenzeitlich einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in Teilbereichen des Gemeindegebietes durchgeführt hat, und die jeweiligen Anschlussnehmer aus diesem Grund voraussichtlich nur sehr eingeschränkt ein weitergehendes Angebot der Gemeinde wahrnehmen würden, ist ein Vollausbau durch die Gemeinde mit hohen finanziellen Risiken verbunden. 

Aus Sicht der Bauverwaltung ist ein Vollausbau durch die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt unwirtschaftlich und finanziell nicht darstellbar. 

Daher sollte zum einen ein Leerrohrmasterplan beauftragt, und zum anderen der Ausbau im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms weiter vorangetrieben werden, um die von der Telekom nicht eigenwirtschaftlich ausgebauten Bereiche ebenfalls mit mindestens 30 mbit/s zu versorgen. 

Mit der Durchführung des Förderverfahrens wurde die Fa. HPE bereits im Mai 2015 beauftragt. Aufgrund der weitergehenden Untersuchungen wurde bislang jedoch nur noch die Markterkundung durchgeführt. Diese Kosten sind im Haushalt 2016 auch entsprechend veranschlagt (10.000 Euro). Die Erstellung eines Leerrohrkonzeptes ist jedoch nicht im Haushalt 2016 veranschlagt, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans noch nicht bekannt war, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und mit welchen Kosten zu rechnen ist. 
Das vorgelegte Angebot der Fa. HPE für die Erstellung des Leerrohrmasterplans beläuft sich auf netto 18.480,-- Euro, gesamt also auf brutto rd. 22.000 Euro.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Strobl.

Der Umstand, dass aufgrund der Bundesgesetzgebung die Provider hauptsächlich daran interessiert sind, die Breitbandversorgung eigenwirtschaftlich auszubauen, wird von einer Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder kritisch betrachtet. 

Des Weiteren wird beantragt in Satz des Beschlussvorschlages das Wort „zudem“ durch das Wort „außerdem“ zu ersetzen.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Vollausbau des Gemeindegebietes mit Glasfaser bis zu den Gebäuden vorläufig nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen wird für die unterversorgten Gebiete ein Ausbau im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms durchgeführt. Außerdem wird die Fa. HPE mit der Erstellung eines Leerrohrmasterplans entsprechend des Angebotes vom 18.11.2015 beauftragt. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 22.000 Euro werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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6. Stellenaufstockung für die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Pullach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.11.2015 teilte die Gemeinde Pullach mit, dass die Schulleitung der Josef-Breher-Mittelschule in Pullach hinsichtlich einer Aufstockung der Jugendsozialarbeit (JSA) um 25 % auf die Gemeinde Pullach zugekommen sei.

Die Mittelschule verfügt derzeit über eine Stelle für die JSA, die sich zwei Jugendsozialarbeiter teilen. Die Bedürfnisse der Schule in Bezug auf die Leistungen der JSA haben zugenommen. So haben die Jugendsozialarbeiter z. B. bei der Beratung, Einzelfallhilfe und Konfliktlösung sowie bei der Berufsorientierung wichtige Aufgabenfelder. Hinzu kommt, dass die Schülerzahlen in den letzten Jahren stets gestiegen sind (2007: 164 Schüler, 2015: 202 Schüler).

Durch die Aufstockung der JSA um eine Viertelstelle könnte das Angebot gesichert werden. Dem zunehmenden Bedarf an Beratung, Konfliktlösung und Einzelfallhilfe, der bisher aus Kapazitätsgründen nicht abgedeckt werden kann, könnte damit Rechnung getragen werden. Zudem soll dadurch eine Erweiterung der Angebote in den 2012/13 eingerichteten Vorbereitungsklassen 9+2 (mittlerer Schulabschluss) ermöglicht werden. Berufsvorbereitende Projekte, Bewerbungstraining oder Coaching sind angedacht. 

Die Schulleitung bittet darum, die JSA zum nächstmöglichen Zeitpunkt (wenn möglich zu Anfang des nächsten Jahres) um 25% zu erweitern. Der Landkreis München bezuschusst momentan 50% der Gesamtkosten einer Stelle. Die Kosten für die zusätzliche Viertelstelle müssen von den Gemeinden übernommen werden. Die läge nach Angabe der Schulleitung und des Kreisjugendrings bei ca. € 14.000,- pro Jahr, woran die Schulsprengelgemeinden anteilig nach Schülerzahlen beteiligt werden. Zum 09.11.2015 besuchten 39 Schüler aus Schäftlarn die Mittelschule Pullach. Bei einer Beteiligung aller anderen Gemeinden würden auf die Gemeinde Schäftlarn Kosten i. H. v. ca. € 3.300 pro Jahr zukommen.

Die Aufstockung der JSA kann nur mit Zustimmung aller Sprengelgemeinden erfolgen. Der Pullacher Gemeinderat hat den Antrag bereits einstimmig beschlossen. 

       

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Aufstockung der Jugendsozialarbeit um eine Viertelstelle an der Mittelschule Pullach zu. Die dafür notwendigen überplanmäßigen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung 2014 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.09.2015 (TOP 4) das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 30.09.2015 bis 12.11.2015 die abschließende Prüfung vorgenommen. Die Verwaltung nahm in jeder Sitzung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses Stellung zu aufgeworfenen Fragen.
Der Vorsitzende, Herr Gerd Zattler, erläutert anhand der Prüfungsniederschrift die geprüften öffentlichen Themenbereiche und die damit verbundenen Beanstandungen und Empfehlungen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2014 und bestätigt, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2014 geordnet war. Änderungen am Rechnungsergebnis haben sich nicht ergeben.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Zattler, erläutert eingehend das Ergebnis des Prüfungsberichts. Der Erste Bürgermeister bedankt sich im Namen des Gemeinderates bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die umfangreiche Prüfungstätigkeit.

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8. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Feststellung der Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.09.2015 (TOP 4) das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 30.09.2015 bis 12.11.2015 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2014 am 12.11.2015 und bestätigt, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2014 geordnet war. Änderungen am Rechnungsergebnis haben sich durch die örtliche Rechnungsprüfung nicht ergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2014 mit den in der Anlage 1 aufgeführten Ergebnissen fest. Die Anlage ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Die Sitzungsleitung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die 2. Bürgermeisterin, Frau Maria Reitinger.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.09.2015 (TOP 4) das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 30.09.2015 bis 12.11.2015 die abschließende Prüfung vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2014 am 12.11.2015 und bestätigt, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2014 geordnet war.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem ersten Bürgermeister die Entlastung für das Rechnungsjahr 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 10
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10.1. Moderierte Bürgerbeteiligung zur Ortsumfahrung – Pressemitteilungen zum 9. Runder Tisch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 10.1

Sachverhalt

In der 9. Sitzung des Runden Tisches zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn trafen sich die Teilnehmer am 07.12.2015 um weiter die Ziele und Kriterien der Ortsumfahrung zu bewerten. Mit dem 10. Runden Tisch am 21.12.2015 wird die Bewertungsphase voraussichtlich abgeschlossen sein. 

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10.2. Brücke Alpenblickstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Die Asphalttragschicht wurde in der letzten Woche vollständig aufgebracht. Nachdem die Absicherungsmaßnahmen an den Böschungen abgeschlossen sind, wird in den nächsten Tagen die Sperrung der Brücke aufgehoben und für den Verkehr eingeschränkt freigegeben. Im Frühjahr nächsten Jahres wird die Asphaltdeckschicht ergänzt.

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10.3. Fahrradständer im Bereich Bahnübergang Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Die Fraktion GemeindeUnion hat den Antrag gestellt, in der Nähe des Bahnüberganges in Ebenhausen einen Fahrradständer zu errichten, da in diesem Bereich Schüler in ungeordneter Weise ihre Fahrräder abstellen. Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.12.2015 mit diesem Antrag befasst und eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Es wurde beschlossen, einen Fahrradständer für etwa 10 Fahrräder an der Prof.-Benjamin-Allee zwischen der bestehenden Zwillingsbuche und der Amtstafel zu errichten.

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10.4. Barrierefreier Zugang Bahnhof Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 10.4

Sachverhalt

Zu dieser Maßnahme hatte der 1. Bürgermeister am 1.12.2015 ein Gespräch mit dem Staatssekretär des Innenministeriums, Herrn Gerhard Eck, der Stimmkreisabgeordneten Kerstin Schreyer-Stäblein und Vertretern der Bahn. Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofes Ebenhausen hat im nächsten Förderprogramm gute Chancen dort aufgenommen zu werden. Eine Entscheidung trifft der Ministerrat im Frühjahr 2016. Die Gemeinde wird dieses Vorhaben weiter intensiv begleiten.

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10.5. Vergabe einer 2-Zimmer-Wohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 10.5

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn vergibt zum 01.04.2016 eine 2-Zimmer-Wohnung mit 53,78 m² in dem Objekt Auenstraße 9. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in dieser Woche. Die Bewerbungsfrist endet am 08.01.2016.

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10.6. Zuschuss zum Neubau Gehwegbrücke - Dürnsteiner Brücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 10.6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2008 beschlossen, dem Isartalverein e.V. einen Investitionszuschuss in Höhe von 5.000 € für den Neubau einer Gehwegbrücke an der Dürnsteiner Brücke zu gewähren.
Die Gehwegbrücke ist erstellt, die Baumaßnahme damit abgeschlossen. Der Zuschuss wurde im Haushalt 2015 veranschlagt und am 27.11.2015 an den Isartalverein e.V. überwiesen.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö 11
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11.1. Ulrike Prölß: B11-Ausbau - Umleitungsregelung für Verkehr aus westlicher Richtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Frau Prölß erkundigt sich nach der Umleitungsregelung für den von der Starnberger Straße kommenden Verkehr, der während der Ausbauarbeiten an der B11 diese Straße nicht benutzen kann.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass während der Ausbauarbeiten an der B11 eine Vollsperrung geplant ist. Als Umleitungsstrecken seien mehrere Varianten möglich. Der Schwerlastverkehr muss weiträumig umgeleitet werden, da die Dürnsteiner Brücke tonagebegrenzt ist.

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11.2. Gerd Zattler: Baumfällung an der Kreuzung Zechstr./Kapuzinerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Herr Zattler fragt an, ob für die gefällte Kastanie an der Kreuzung Zechstr./Kapuzinerweg eine Ersatzpflanzung geplant ist.

Der Erste Bürgermeister erläutert, dass die Kastanie wegen Instabilität (Holzschwamm) gefällt werden musste. Eine Ersatzbepflanzung ist geplant.

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11.3. Philipp von Hoyos: B11-Ausbau - Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Herr von Hoyos bittet um nähere Informationen zu den Ausbauplanungen für die B11.

Der Erste Bürgermeister verliest die Information aus der Sitzung des Bauausschusses vom 14.12.2015: Nach Erstellung der Entwurfsplanung für den Ausbau der Münchner Straße mit Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite wurde der Zuwendungsantrag am 25.08.2015 an die Regierung von Oberbayern gesandt. Am 17.09.2015 wurden die Anlieger der Münchner Straße über die Planung sowie die voraussichtliche Höhe des zu erwartenden Straßenausbaubeitrages informiert. 
Im Bereich von vier Anliegergrundstücken sind geringfügige Grunderwerbe erforderlich. Von zwei Anliegern liegt hierzu die Zustimmung vor. Mit den beiden anderen Anliegern wird aktuell noch verhandelt.
Das Ing.Büro Dippold und Gerold erstellt derzeit die Ausführungspläne, die den Grundstücksanliegern noch vor Weihnachten für ihr jeweiliges Grundstück übermittelt werden, da auf beiden Straßenseiten Anpassungen der Grundstückszufahrten erforderlich sind. 
Der bestehende östliche Geh- und Radweg wird im Zuge der Anpassung der Fahrbahn ebenfalls angepasst. Zudem kann für diesen Weg aufgrund einer neueren Rechtsprechung keine Benutzungspflicht für Radfahrer mehr angeordnet werden. Das bedeutet, dass es sich künftig (ebenso wie für den neuen westlichen Weg) um einen Gehweg mit Benutzungsrecht für Radfahrer (Gehweg – Radfahrer frei) handeln wird. Aufgrund der Bestimmungen im Bundesfernstraßengesetz in Verbindung mit den Ortsdurchfahrtsrichtlinien liegt die Straßenbaulast für Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an qualifizierten Straßen (Staats- und Bundesstraßen) bei der Gemeinde.

Dies bedeutet konkret, dass die Unterhaltslast auch für den bestehenden östlichen Gehweg und die vorhandenen Stützmauern auf die Gemeinde übergehen wird. Das Staatliche Bauamt prüft derzeit den Zustand der Stützmauern und wird -je nach Zustand- entweder eine Sanierung vornehmen oder eine Ausgleichszahlung leisten. 

Die Maßnahme soll im Januar 2016 öffentlich ausgeschrieben werden, sodass mit einem Baubeginn Mitte Mai 2016 gerechnet wird. Die Bauzeit wird sich voraussichtlich auf 5 – 6 Monate belaufen.

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11.4. Maria Kötzner-Schmidt: B11-Ausbau - Kostenhöhe für Anrainer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt fragt an, ob sich aufgrund der Übernahme des östlichen Fußweges durch die Gemeinde Änderungen für die Kostenbeteiligung (Kostenhöhe) der Anrainer ergeben hätten.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass sich entsprechend einer Information des Straßenbauamtes hierbei keine Änderungen ergeben würden, da das staatliche Bauamt einen fertigen Fußweg übergeben wird.

Datenstand vom 14.02.2024 13:11 Uhr