Datum: 02.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:55 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschriften
3 Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2016 sowie die Finanzplanung 2015-2019;
4 Informationen
5 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.11.2015 ö 1

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. Der Vorsitzende begrüßt ferner die anwesenden Gäste und Vertreter der Presse, Frau Hermsdorff und Herrn Engel.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.11.2015 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.03.2015 inhaltlich zur Kenntnis genommen. Der 1. Bürgermeister, Herr Dr. Ruhdorfer, fragte, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies war nicht der Fall.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschusses genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2015.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2016 sowie die Finanzplanung 2015-2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.11.2015 ö beschliessend 3
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Die Vorlage des Haushaltsplans 2016 mit Finanzplanung 2015 bis 2019 erfolgt erstmalig in Form eines „Arbeitsplans“. Dieser hat den Vorteil, dass die Rechnungsergebnisse 2012 bis 2014 und die Planwerte 2015 bis 2019 in einer Zeile transparent und übersichtlich dargestellt werden. 


Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist im Planjahr und im Finanzplanungszeitraum im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgeglichen. Aus jetziger Sicht kann jedoch ein Überschuss erwirtschaftet werden, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. 

Der in der Grafik dargestellte Überschuss der einzelnen Haushaltsjahre wird sich noch verringern. Die Zuführungen/Entnahmen bei den Sonderrücklagen (Abfallbeseitigung, Bestattungswesen sowie Liegenschaften) wurden noch nicht vorgenommen.

Zudem müssen die für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 veranschlagten Mittel für die Kreisumlage (bisher 2.300.000 €) um rd. 80.000 € auf 2.380.000 € erhöht werden. Mit Schreiben vom 30.09.2015 hat der Bayerische Gemeindetag auf die Auswirkungen der Strukturreform bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen auf die Kreis- und Bezirksumlagen hingewiesen. Die Strukturreform hat Auswirkungen auf die Steuer- und Umlagekraft einer Gemeinde. Dies re­sultiert insbesondere aus der Anhebung der Nivellierungshebesätze für die Grundsteuer A und B, aber auch der Gewerbesteuer auf einheitlich 310 % einschließlich einer 10%igen Teilanrechnung der über dem Nivellierungshebesatz liegenden Realsteuereinnahmen. Hieraus resultiert eine spürbare Steigerung der Steuerkraft. Nachdem die für das Jahr 2016 zugrundeliegenden Steuer- und Umlagekraftzahlen frühestens Mitte Oktober 2015 vorliegen werden, wird in der weiteren Darstellung auf das Bezugsjahr 2013 abgestellt. Ausgehend von diesem Jahr ergibt sich eine Steigerung der Steuerkraftzahlen im kreisangehörigen Bereich um 4,7 %. Damit steigt auch die Umlagekraft m 4,7 % mit der Folge, dass ausgehend vom Basisjahr 2013 bei einem gleichbleibenden Umlagesatz sich allein durch die Strukturreform eine Erhöhung der Umlagebelastung der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden um 4,7 % ergibt. 

               Einnahmen                   Ausgaben                    Überschuss


Im Haushaltsjahr 2016 beträgt die sog. Mindestrücklage 90.551,22 €. 

Neben der sog. Mindestrücklage (eins v.H. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres) sollen bzw. müssen wir grundsätzlich auch die ordentliche Tilgung erwirtschaften. Für die getätigten Kreditaufnahmen von insgesamt 3,0 Mio. € (Generalsanierung der Grundschule und Neuerrichtung der Kinderkrippe Zechstr. jeweils 1,5 Mio. €) müssen wird jährlich 150.000 € tilgen. Die Pflicht- und Mindestzuführung müssen nicht nebeneinander erbracht werden. Es ist der jeweils höhere Betrag vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zuzuführen. In unserem Fall wären dies 150.000 €!



Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist derzeit noch unausgeglichen, weil noch keine Zuführungen von Verwaltungshaushalt und keine Rücklagenentnahmen gebucht wurden. Wie sie dieser Übersicht zum Vermögenshaushalt entnehmen können, haben wir im Haushaltsjahr 2016 sowie dem Finanzplanungsjahr 2017 ein Defizit. Dieses Defizit kann auch nicht mit der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenhaushalt gedeckt werden. Das bedeutet, dass wir erhebliche Mittel aus der Rücklage entnehmen müssen. Erst ab dem Finanzplanungsjahr 2018 können wieder Überschüsse erwirtschaftet werden. 


                               Einnahmen                        Ausgaben                Ergebnis

Ursächlich dafür sind mehrere Großprojekte, die im vorliegenden Entwurf berücksichtigt sind. Für die Neubauten des Bauhofs, des Feuerwehrhauses Hohenschäftlarn sowie die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes wurden lediglich Notarkosten in Höhe von 10.000 € für die Ankaufsrechte der Grundstücke veranschlagt. Erst nach der Durchführung eines entsprechenden Bauleitplanungsverfahrens können die Bau- und Planungskosten ermittelt und ein schlüssiges Finanzierungskonzept erarbeitet werden. Die Veranschlagung der notwendigen Haushaltsmittel, die zum jetzigen Zeitpunkt nur vage geschätzt werden können, erfolgt gemäß § 10 KommHV-Kameralistik erst nach der Konkretisierung des Bauvorhabens. Des Weiteren ist es aus Sicht der Finanzverwaltung unverzichtbar für die Realisierung eines solchen Bauvorhabens vorab ein Finanzierungskonzept auszuarbeiten bzw. zu überprüfen.     


Gesamtplan
Der Übersicht Gesamtplan können Sie das jährliche Defizit und den Überschuss entnehmen. 

                               Einnahmen                    Ausgaben                Ergebnis


Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügen wir über rd. rd. 2.265.000 € Rücklagemittel (Ergebnis Jahresrechnung 2014 in Höhe von 4.186.957,38 € abzgl. geplanter Entnahme im Haushaltplan 2015 von 1.921.500 €). 

Im Haushaltsjahr 2016 können wir durch entsprechende Rücklagenentnahme den Haushalt ausgleichen. Im Finanzplanungsjahr 2017 wäre diese vollständig aufgezehrt. 

Im Hinblick auf die Entwicklung der „Allgemeinen Rücklage“ und den resultierenden Belastungen (Folge- und Infrastrukturkosten) aus den abgeschlossenen Bauprojekten Grundschule und Neuerrichtung der 4-gruppigen Kinderkrippe sowie den damit verbundenen Finanzierungskosten gilt bei der Planung der Neubauten des Bauhofs, des Feuerwehrhauses Hohenschäftlarn sowie der Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes sparsam und wirtschaftlich zu handeln, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde nicht zu gefährden. Erst nach Ausarbeitung eines Finanzierungskonzepts können die finanziellen Auswirkungen und die Realisierbarkeit des Bauvorhabens realistisch eingeschätzt werden.

Auswirkungen der Strukturreform bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen auf die Kreis- und Bezirksumlage.
Mit Rundschreiben vom 02.07.2015, Nr. 37/2015, hat der Bayerische Gemeindetag seine Mitglieder über die Ergebnisse des Kommunalen Finanzausgleichs 2016 informiert. Im Rahmen dieses Rundschreibens wurden nicht nur die Verhandlungsergebnisse des Finanzausgleichs 2016, sondern auch die Auswirkungen der Strukturreform auf die Gemeindeschlüsselzuweisungen dargestellt.
Die Strukturreform hat Auswirkungen auf die Steuer- und Umlagekraft einer Gemeinde. Dies resultiert insbesondere aus der Anhebung der Nivellierungshebesätze für die Grundsteuer A und B, aber auch der Gewerbesteuer auf einheitlich 310 % einschließlich einer 10%igen Teilanrechnung der über dem Nivellierungshebesatz liegenden Realsteuereinnahmen. Hieraus resultiert eine spürbare Steigerung der Steuerkraft.
Nachdem die für das Jahr 2016 zugrundeliegenden Steuer- und Umlagekraftzahlen frühestens Mitte Oktober 2015 vorliegen werden, wird in der weiteren Darstellung auf das Bezugsjahr 2013 abgestellt. Ausgehend von diesem Jahr ergibt sich eine Steigerung der Steuerkraftzahlen im kreisangehörigen Bereich um 4,7 %. Damit steigt auch die Umlagekraft um 4,7 % mit der Folge, dass ausgehend vom Basisjahr 2013 bei einem gleichbleibenden Umlagesatz sich allein durch die Strukturreform eine Erhöhung der Umlagebelastung der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden um 4,7 %, ergibt. Zusätzlich führen die gestiegenen Steuereinnahmen im kommunalen Bereich, die im Jahr 2014 einen Zuwachs von 5,08 % aufwiesen, zu einem zusätzlichen Ansteigen der Steuer- und Umlagekraft. Bei unveränderten Umlagesätzen auf Bezirks- und Landkreisebene im Jahr 2016 erheblich höhere Einnahmen in den umlagefinanzierten Haushalten zu verzeichnen sein werden.

Das Zusammenwirken aus strukturreformbedingter Erhöhung der Steuerkraft und Steueraufwuchs in dem für den Finanzausgleich 2016 zugrundeliegenden Jahr 2014 ist das entscheidende Argument für einen sich ergebenden Verhandlungsspielraum bei der Festsetzung der Umlagesätze. 

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in den Jahren 2012 auf 2013 die Steuerkraft um 980 Mio. Euro (+ 9,9 %) und die Umlagekraft um 1,028 Mrd. Euro (+ 9,1 %) gestiegen sind. Im Jahr 2013 sind die durchschnittlichen Kreisumlagesätze aber lediglich um 1,1 % zurückgegangen. Im Kalenderjahr 2013 haben 37 Landkreise die Kreisumlage gesenkt, während 26 sie beibehalten und 8 sogar die Umlagesätze erhöht haben. Die Steuerkraft ist von 2013 auf 2014 um 601 Mio. Euro (+ 5,5 %), die Umlagekraft sogar um 707,6 Mio. Euro (+ 5,8%) gestiegen. Die durchschnittlichen Kreisumlagesätze in 2014 haben sich dagegen nur um - 0,6 % verändert. In diesem Jahr haben 41 Landkreise ihre Umlagesätze gesenkt, während wiederum 26 sie unverändert ließen und 4 ihrerseits erneut erhöhen mussten. Aus diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass die Anpassung der Kreisumlage hinter der realen Entwicklung der Umlagekraft zurückbleibt.

Natürlich gibt es vor Ort Argumente, die für oder gegen eine Anpassung ins Feld geführt werden können. Dabei spannt sich der Bogen von der bestehenden Verschuldung über die anstehenden Investitionen bis hin zu den steigenden Belastungen im Sozialbereich und die nicht abzuschätzenden Belastungen durch die Flüchtlingskrise. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in vielen Bereichen der Flüchtlingshilfe das staatliche Landratsamt zuständig ist und daher die Kosten nicht über den Kreishaushalt zu finanzieren sind.
Aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags geht es darum, für das Jahr 2016 unter Berücksichtigung aller Aspekte, zu einer gemeindefreundlichen Festsetzung der Umlagesätze zu kommen.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag am 22.10.2015 kommt ganz klar zum Ausdruck, dass empfohlen wird, die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf den Nivellierungssatz von 310 % anzuheben. Wir werden ansonsten mit höheren Werten als wir tatsächlich erhalten gerechnet. Meinung von Herrn Mayer ist, dass entsprechend viele Kommunen ihre Hebesätze anpassen werden.
Aufgrund der nun vorliegenden Zahlen zur Steuer- und Umlagekraft ist auch ersichtlich, dass die Steuer- und Umlagekraft im Landkreis München sich vermindert. Gleichzeitig muss der Landkreis enorme Kosten in vielen Bereichen der Flüchtlingskrise tragen.
Trotz des Ansinnens des Bayerischen Gemeindetags darauf hinzuwirken, dass der Landkreis München den Kreisumlagensatz vermindert, geht die Tendenz eher zu einer Erhöhung.

Insofern sollte der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat empfehlen, die Hebesätze der Grundsteuer A von 250 % und der Grundsteuer B von 300 % jeweils auf den Nivellierungshebesatz von 310 % anzuheben.
Der Landesdurchschnitt in Bayern liegt für Gemeinde zwischen 5.000 bis 10.000 Einwohner bei der Grundsteuer A bei 332,9 % und bei der Grundsteuer B bei 326,9 %.

Diskussionsverlauf

Im Weiteren ist der Vermögens- und Verwaltungshaushalt systematisch erörtert worden. Änderungen gab es dabei im Vermögenshaushalt bei 6 Haushaltstellen und im Verwaltungshaushalt bei 4 Haushaltsstellen (siehe Anlage 1).
Eine gravierende Anpassung kann es noch bei der Kreisumlage ergeben. Hier ist mit einer Anhebung des Kreisumlagenhebesatzes zu rechnen. Dies wird bis zur Gemeinderatssitzung am 25.11.2015 ebenso eingearbeitet wie die Anpassung der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes und der Ausgleich der Sonderrücklagen und des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes.

Beschluss

1.        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Hebesatzsatzung zu ändern, in dem die Hebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils auf den Nivellierungshebesatz von 310 v.H. angepasst werden.
2.        Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 20.10.2015 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1).
3.        Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2016 und der Finanzplanungsjahre 2017 bis 2019 – vorbehaltlich weiterer Anpassungen bei der Kreisumlage - sowie die Zuführungen/Entnahmen bei den Sonderrücklagen vorzunehmen.
4.        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2016 sowie den Finanzplan 2015 bis 2019 zu beschließen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.11.2015 ö informativ 4

Sachverhalt

Keine Informationen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.11.2015 ö 5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 18:51 Uhr