Datum: 28.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werkausschuss
Körperschaft: Gemeindewerke Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 20:46 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder des Werkausschusses, die Pressevertreter sowie die Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung form- und fristgerecht erfolgt ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.
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2. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Werkausschusses wurde die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2015 zur Kenntnis gegeben. Der Vorsitzende fragte, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Das war nicht der Fall.
Beschluss
Der Werkausschuss genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 13.04.2015.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Vorberatung zur 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (EWS) vom 19.12.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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vorberatend
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.11.2015
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.02.2015 weist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 3. November 2014 (Az. 4 N 12.2074) hin, mit dem der BayVGH eine § 17 Abs. 2 Satz 1 der Muster-EWS entsprechende Regelung zur Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers für (anlassunabhängige) Abwasseruntersuchungen für nichtig erklärt hat.
Die mit der Normenkontrollklage angegriffene Satzungsbestimmung hatte folgenden Wortlaut:
„ Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen."
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wird empfohlen, die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ zu streichen.
§ 17 Abs. 2 Satz 1 lautet demnach wie folgt: „ Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen."
Die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 19.12.2013 ist zu ändern.
Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 21.10.2015 ist als Anlage beigefügt. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt den beigefügten Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 21.10.2015 und empfiehlt dem Gemeinderat diesen Entwurf als Satzung zu beschließen. Der Entwurf ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Schäftlarn "Gemeindewerke Schäftlarn"; Erweiterung des Aufgabenbereiches um den Bereich Energie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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vorberatend
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.11.2015
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 29.01.2014 hat der Gemeinderat die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Kinderkrippe, Zechstr. 18, beschlossen. Mit Beschluss vom 30.07.2014, TOP 13, wurde festgelegt, dass die Anlage als betrieb gewerblicher Art (BgA) im kommunalen Haushalt (Abschnitt 8102) der Gemeinde geführt wird.
In Rahmen der seinerzeitigen Beratung wurde darauf hingewiesen, dass eine spätere Übertragung in den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn möglich ist.
Aufgrund der steuerlichen Problematik im Laufe des Jahres 2015 kam es zu Problemen im Vollzug.
Mit Schreiben vom 16.10.2015 nahm der Bayerischen Kommunale Prüfungsverband zur aufgeworfenen steuerlichen Thematik, die eine Korrektur des Jahresabschlusses 2014 der Sparte Wasserversorgung zur Folge hat, und der künftigen steuerlichen Gesamtveranlagung Stellung und empfahl die Eingliederung der Photovoltaikanlage in eine neue Sparte ENERGIE in den Eigenbetrieb der Gemeindewerke Schäftlarn.
Insbesondere auch im Hinblick auf die Absicht der Gemeindewerke im Wirtschaftsjahr 2016 weitere Photovoltaikanlagen für die Bereiche Abwasser und Wasser zu errichten.
Aus diesem Grund ist die Betriebssatzung für den Eigebetrieb der Gemeinde Schäftlarn „Gemeindewerke“ vom 18.12.2008, geändert am 29.07.2010, in § 2 Abs. 1 Satz 1 zu ändern.
Die Ergänzung erfolgt wie folgt:
„(1) Aufgabe der Gemeindewerke ist die Versorgung des Gemeindegebiets mit Wasser, die Entsorgung des in der Gemeinde Schäftlarn anfallenden Abwassers bzw. Mischwassers und die Erzeugung, der Bezug, die Verteilung und der Vertrieb von Energie."
Die Ergänzung wurde etwas weiter gefasst, um nicht unnötig weitere Änderungen im Laufe der Zeit durchführen zu müssen. Der derzeitige Aufgabenbereich ist allein schon aus Gründen der Personalkapazität auf die Erzeugung von Energie beschränkt.
Der Entwurf der 2. Änderung der Betriebssatzung vom 20.10.2015 ist als Anlage beigefügt. Die Satzung soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Der Haushaltsplan 2016 der Gemeinde und der Wirtschaftsplan 2016 sowie die jeweiligen Finanzplanungen berücksichtigen diese Änderung.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt den beigefügten Entwurf der 2. Änderung der Betriebssatzung vom 20.10.2015 und empfiehlt dem Gemeinderat diesen Entwurf als Satzung zu beschließen. Der Entwurf der 2. Änderung der Betriebssatzung vom 20.10.2015 ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn und Beschluss zur Ergebnisverwendung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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beschliessend
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5 |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.11.2015
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2014 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, am 30.06.2015 erstellt.
Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 16.060.419,13 € (Vorjahr: 17.561.242,25 €) und einem Gewinn in Höhe von 246.504,62 € (Vorjahr: -313.109,97 €) ab.
Der Gewinn des Gesamtbetriebs gliedert sich wie folgt auf: Wasserversorgung (20.008,08 €) und Abwasser (226.496,54 €). Der große Gewinn im Bereich Abwasser ist auf die in Verzug befindliche Kanalsanierung in Ebenhausen/Zell zurückzuführen.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sind Verluste, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen werden, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden 5 Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Aus diesem Grund ist der Gewinn des Jahres 2014 zur Verlusttilgung des Jahres 2010 (-52.985,61 €) und zum Teil für das Jahr 2011 (-322.409,62 €) zu verwenden. Für das Jahr 2011 besteht damit noch ein Verlustvortrag in Höhe von 128.890,61 €.
Die Werkleitung hat den Lagebericht für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstellt und dem 1. Bürgermeister sowie den Mitgliedern des Werkausschusses am 05.08.2015 vorgelegt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde ebenso an die Mitglieder des Werkausschusses ausgegeben.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat nach erfolgter Abschlussprüfung, den Jahresgewinn 2014 in Höhe von 246.504,62 € zur Verlusttilgung des Jahres 2010 (-52.985,61 €) und zum Teil für das Jahr 2011 (-322.409,62 €) zu verwenden. Für das Jahr 2011 besteht damit noch ein Verlustvortrag in Höhe von 128.890,61 €.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bekanntgabe des 1. Halbjahresbericht 2015 zur Ertrags- und Vermögenslage der Gemeindewerke Schäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 06.08.2015 legte die Werkleitung dem 1. Bürgermeister und den Mitgliedern des Werkausschusses den 1. Halbjahresbericht 2015 gemäß § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie § 4 Abs. 6 der Betriebssatzung vor. Der Werkleiter erläutert den 1. Halbjahresbericht 2015.
Es haben sich keine Mehrausgaben oder Mindereinnahmen ergeben, die den Erfolgsplan gefährden.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den 1. Halbjahresbericht 2015 zur Ertrags- und Vermögenslage der Gemeindewerke Schäftlarn zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Vorberatung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016, die Finanzplanung 2015-2019 und den Stellenplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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vorberatend
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7 |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.11.2015
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ö
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beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Der Werkleiter erläutert den Wirtschaftsplan 2016 mit Anlagen. Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 2.606.900 € und in den Aufwendungen mit 3.300.100 € und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.257.100 € ab. Das Ergebnis des Gesamtbetriebs schließt mit einem Verlust in Höhe von 693.200 € vor Steuern (696.800 € nach Steuern) ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Abwasser schließt in den Erträgen mit 2.151.600 € und in den Aufwendungen mit 2.825.900 €. Dies führt zu einem Verlust in Höhe von 674.300 €. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.114.100 €.
Der Erfolgsplan der Sparte Wasser schließt in den Erträgen mit 450.300 € und in den Aufwendungen mit 465.100 €. Dies führt zu einem Verlust vor Steuern in Höhe von 14.800 € (nach Steuern 18.400 €).
Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 137.000 € ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Energie schließt in den Erträgen mit 5.000 € und in den Aufwendungen mit 9.100 €. Dies führt zu einem Verlust in Höhe von 4.100 €.
Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 6.000 € ab.
Des Weiteren wird auf den Vorbericht und den Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2016 mit Finanzplanung 2015 bis 2019 verwiesen.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt den vorgelegten Entwürfen des
a) Wirtschaftsplans 2016 mit Anlagen,
b) Finanzplans 2015 bis 2019 und
c) Stellenplans.
jeweils in der Fassung 20.10.2015 zu und empfiehlt dem Gemeinderat diese zu beschließen. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2016 ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Sachstandsbericht zur Kanalsanierungsmaßnahmen Ebenhausen/Zell und Neufahrn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 13.04.2015; TOP 9, hat der Werkausschuss den Auftrag für die Sanierung der privaten u. öffentl. Grundstücksentwässerungsleitungen einschließlich öffentlicher Anschlusskanäle, die Sanierung von Teilbereichen der öffentlichen Sammelkanalisation und die Sanierung von Schächten vergeben.
Die Vergabe wurde aufgrund einer Bieterbeschwerde von der Regierung von Oberbayern, Vergabestelle, aufgehoben. Am 29.09.2015 fand ein Abstimmungsgespräch mit VOB-Stelle statt. Dabei wurden die bisherige Problematik und die weitere Vorgehensweise besprochen. Die Ausschreibung Kanalsanierungsmaßnahmen erfolgte nun erneut mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der weitere Zeitplan stellt sich wie folgt dar:
4) Veröffentlichung Staatsanzeiger: 16.10.2015
5) Schlusstermin für Anforderung: 06.11.2015
6) Versandt der Ausschreibungsunterlagen ab: 12.11.2015
7) Schlusstermin für Angebotseingang: 17.12.2015
8) Submission: 17.12.2015
9) Vorlage Vergabevorschlag: 11.01.2016
10) Vergabe (WA-Sitzung): 18.01.2016
Die Gemeindewerke werden die beteiligten privaten Anschlussnehmer rechtzeitig über die schrittweise Vorgehensweise im Frühjahr 2016 informieren.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. Beratung und Beschluss zur weiteren Vorgehensweise im Rahmen der Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Eigennutzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Die Energieversorgung in Deutschland wird von Jahr zu Jahr "grüner". Denn unsere Stromversorgung soll klimaverträglicher werden - und uns gleichzeitig unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen. Mit dem reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Sonnen-, Wind- und Bioenergie sowie andere regenerative Energien noch besser in den Markt integriert, planvoller ausgebaut und die Kostendynamik spürbar gebremst. Zentrales Ziel der Energiewende ist es, dass Energie dort erzeugt wird, wo er auch verbraucht wird. Insofern gilt es nachhaltige Energiequellen zu erschließen.
Unabhängig von einer Beschlussfassung zur Integration einer Sparte „Energie“ in den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn, hat die Werkleitung mit den Mitarbeitern in den Fachsparten Überlegungen zu Energieeinsparungen und zur Stromeigenproduktion in den stromintensiven Betriebszweigen Kläranlage und Wasserversorgung angestellt. Es wurde vorab geprüft, inwieweit sich Photovoltaikanlagen standortbezogen errichten lassen.
Im Klärwerk haben wir derzeit Stromkosten von monatlich rd. 7.000 € brutto (p.a. rd. 84.000 € brutto), im Wasserwerk, Hochbehälter, mtl. rd. 1.000 € netto (p.a. rd. 12.000 € netto) und im Wasserwerk, Brunnen Forst Buchet, mtl. rd. 3.500 € netto (p.a. rd. 42.000 € netto).
Hier gibt es durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen großes Einsparpotential im Hinblick auch auf die Eigennutzung.
Der Werkleiter zeigt in der Sitzung Möglichkeiten und das weitere Vorgehen auf. Im Wirtschaftsplan 2016 sind für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich Kläranlage 100.000 € eingeplant. Um weitere Planungen anzustellen, müssen Bäume im Bereich möglicher Standorte beseitigt werden. Wobei hier auch entsprechende Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. Im ersten Schritt ist es deshalb notwendig, eine Zustimmung des Werkausschusses hinsichtlich dieser Maßnahmen zu erhalten.
Diskussionsverlauf
Herr von Hoyos erinnert daran, dass im gemeindlichen Klimaschutzkonzept auch die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) angedacht ist. Die Errichtung eines BHKW hängt jedoch mit dem Kloster Schäftlarn zusammen, das hier einzubeziehen ist. Eine Wirtschaftlichkeit ist auch nur in diesem Zusammenhang gegeben.
Beschluss
1. Der Werkausschuss nimmt den Bericht des Werkleiters zur Kenntnis.
2. Der Werkausschuss ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Sachstandsbericht zu Einzelbauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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informativ
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10 |
Sachverhalt
Der Werkleiter führt aus, dass in Jahr 2015 einige Bauvorhaben und Projekte vom Werkausschuss beschlossen bzw. von der Werkleitung entschieden wurden.
In der Sitzung vom 13.04.2015 hat der Werkausschuss die Erneuerung der Fällmittelanlage, die Einhausung der Schlammpumpe und die Fertigstellung der Wasserwerkgarage beschlossen. Die Erneuerung des Datensammlers für den Bedien-Computer (KAT-Kiefel) wurde von der Werkleitung in Auftrag gegeben. Der Projektstand wird kurz dargestellt:
- Erneuerung der Fällmittelanlage:
Der Dosierschrank wurde geliefert und aufgestellt. Die Anlage wurde in Betrieb genommen.
- Einhausung der Schlammpumpe:
Das Fundament wurde bereits erstellt. Der Holzrahmen für die Einhausung wurde geliefert und zurzeit aufgestellt.
- Fertigstellung der Wasserwerkgarage:
Bau, Isolierung und Zufahrt wurde fertiggestellt. Die Werkstatteinrichtung wurde geliefert, muss aber noch aufgebaut werden.
- Datensammlers für den Bedien-Computer (KAT-Kiefel):
Der PC wurde am 20.10.2015 geliefert und zurzeit installiert und in Betrieb genommen.
Alle geplanten Maßnahmen werden in diesem Jahr abgeschlossen.
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11. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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informativ
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11 |
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11.1. Kanalbauarbeiten Bauabschnitt 31, Stehbründlweg; Abschluss des Zuwendungsverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Die Erschließung des BA31 – Stehbründlweg ist nicht nur bautechnisch sondern auch vom Zuwendungsverfahren her abgeschlossen.
Zum Werdegang: Am 24.01.2014 wurde der Bauentwurf des Ingenieurbüros Praller, Wolfratshausen für den Anschluss des Bereichs am Stehbründlweg in Hohenschäftlarn an die Kläranlage Schäftlarn erstellt und am 28.01.2014 der Zuwendungsantrag gestellt. Der Zuwendungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes München folgte am 18.02.2014.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 267.500,00 €, die zuwendungsfähigen Kosten betrugen 198.330,00 €. Die zuwendungsfähige Kosten nach Kostenrichtwerten 90.352,83 €. Was einer Zuweisung in Höhe von 48.239,38 € entsprach. Der Bewilligungszeitraum lief bis 31.12.2014. Am 21.08.2014 wurde mit den Bauarbeiten begonnen und am 20.11.2014 beendet. Am 11.08.2015 erfolgte die Vorlage des Verwendungsnachweises an das WWA München. Die stichpunktartige Überprüfung des Bauausgabebuches ergab, dass die Kosten für die Umlegung der öffentlichen Wasserhausanschlüsse in Höhe von 4.063,28 Euro als nicht zuwendungsfähig anzusehen sind. Die zuwendungsfähigen Ausführungskosten nach Bauausgabebuch wurden folgendermaßen ermittelt:
144.251,00 € Zuwendungsfähige Kosten It. Bauausgabebuch + 14.425,10 € 10 % Ingenieurkostenpauschale. Ergibt 158.676,10 € zuwendungsfähige Kosten.
Zuwendungsfähige Kosten nach Ausführung gemäß Anlage 6 RZWas 2013: Bei errichteten 109 m Ortskanalisation für 26 zum Zeitpunkt des Zuwendungsantrags anschließbare Einwohner und von 132 m Freispiegelkanal DN 250 als Verbindungsleitung ergeben sich entsprechend Anlage 6 RZWas 2013 Kosten in Höhe von 90.647,35 €.
Die Zuwendungen werden wie folgt ermittelt:
Kosten nach Anlage 3 RZWas 2013 beim Verwendungsnachweis: 90.647,35 €
Kosten nach Anlage 3 RZWas 2013 beim Zuwendungsantrag: 90.352,83 €
Die zuwendungsfähigen Ausführungskosten beim Verwendungsnachweis übersteigen die zuwendungsfähigen Kosten nach Anlage 3 laut Zuwendungsbescheid. Eine Förderung dieser Mehrkosten ist entsprechend Nr. 13 RZWas 2013 ausgeschlossen.
Die Überprüfung der Härtefallregelung entsprechend RZWas 2013, Teil B, Nr. 5.4.2, stellt sich wie folgt dar:
Zuwendungen: 90.352,83 € * 0,5339 = 48.239,38 €
Zwf. Kosten nach Bauausgabebuch: 158.676,10 €
Zuwendungen: 158.676,10 €* 0,4339 = 68.849,56 €
Bei Anwendung der Härtefallregelung mit Abrechnung nach tatsächlichen Kosten werden die höheren Zuwendungen erzielt. Es wurden bisher noch keine Zuweisungen ausbezahlt.
Es ergibt sich nach unserem Vorschlag eine Restzuweisung in Höhe von 68.849,56 €.
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11.2. Anfrage von Herrn Metz zur Überflutung des Pumpwerk 7 (Forststraße)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Workshops der Gemeindewerke Schäftlarn am 26.09.2015 stellte Herr Metz eine Anfrage bezüglich des Pumpwerkes 7 Forststraße. Insbesondere auf Rückstauprobleme bei einem privaten Grundstückseigentümer, die womöglich in Zusammenhang mit den Pumpwerk 7 stehen.
Herr Dosch führte am 06.10.2015 (13 Liter Niederschlag, Zulauf 969 m³) und 07.10.2015 (15 Liter Niederschlag, Zulauf 1946 m³) mit Herrn Sekelj zwei Kontrollen durch. Kontrolliert wurden die letzten zwei Schächte vom Hauptkanal zum PW7 und an zwei weiteren Revisionsschächten in diesen Bereich. Es lag kein Rückstau vor. Es lag ein normaler Betrieb vor, die Schachtwände waren alle trocken.
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11.3. Einführung neuer Technologie bei der Telekom Deutschland GmbH, Wegfall der bisherigen analogen oder digitalen ISDN-Festnetzanschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
Nach Informationen der Telekom Deutschland GmbH erfolgt deutschlandweit die flächendeckende Einführung des IP-basierten Anschlusses im Festnetz der Telekom. Nach aktuellen Planungen läuft diese Umstellung bereits, und das gesamte Netz wird spätestens Ende 2018 auf eine einheitliche Technologie, das Internet-Protokoll, umgestellt sein.
Bestehende analoge (PSTN") oder digitale (ISDN'") Telefonnetz-Anschlüsse der Telekom werden flächendeckend spätestens Ende 2018 aufgrund der Umstellung wegfallen. Solche Anschlüsse sind bereits in einigen Städten außer Funktion.
In vielen Versorgungsnetzen erfolgt heute die Übertragung der abrechnungsrelevanten Messdaten zur Mengenermittlung an den Netzkopplungs- und Netzanschlusspunkten über die betroffenen Anschlüsse der Telekom.
Neben der Übertragung von abrechnungstechnischen Messdaten können weitere Daten, die zum Betrieb der Anlagen benötigt werden, über entsprechende Standleitungen übertragen werden.
Auch in Fällen, in denen beispielsweise Letztverbraucher Eigentümer der betroffenen Messtechnik sind und abrechnungsrelevante Messdaten zur Verfügung stellen, sollte die Messdatenübertragung frühzeitig sichergestellt werden.
Es ist zu empfehlen, sich frühzeitig auf die Einführung des IP-basierten Anschlusses einzustellen und bei Bedarf frühzeitig mit der Telekom Kontakt aufzunehmen, um ggf. erforderliche Anpassungen in Ihren Unternehmen rechtzeitig durchführen zu können.
Im Zuge der Umstellung der IP-Technologie im Festnetz prüft die Telekom, ob der GSM-basierte CSD-Dienst fortgeführt oder eingestellt wird. Mit einer belastbaren Aussage von Seiten der Telekom ist im Laufe dieses Jahres zu rechnen. Der IP-basierte Dienst GPRS/EDGEV" im GSM-Netz bleibt aus heutiger Sicht bestehen.
Das Planungsbüro Walter Herbst hat sich bereits Gedanken zu einer möglichen Umstellung für die Kläranlage mit 13 Pumpwerken und Wasserwerk gemacht.
Die Änderung der Datenfernübertragung kostet für den Bereich Klärwerk ca. 10.000 € brutto, den Außenstationen (Pumpwerke) ca. 15.600 € brutto und die Wasserversorgung ca. 7.000 € brutto. Dazu kommen noch Kosten für die Aktualisierung der Prozeßbilder der Pumpstationen, etc.
Im Wirtschaftsplan 2016 sind dafür keine Mittel eingeplant. Die Umstellung soll aus Sicht der Werkleitung im Jahr 2017 erfolgen.
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Werkausschusses
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28.10.2015
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Keine Anfragen.
Datenstand vom 15.02.2024 18:52 Uhr