Datum: 27.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.
zum Seitenanfang
2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Es werden keine Fragen vorgetragen.
zum Seitenanfang
3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2015 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
4 |
Sachverhalt
Fehlanzeige.
Es erscheint Frau von Lenthe.
zum Seitenanfang
5. Katholische Kirchenstiftung St. Georg Hohenschäftlarn; Abbruch und Neubau eines Pfarrheims sowie Neubau von zwei Wohngebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 152, Starnberger Straße 39 in Hohenschäftlarn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Die Katholische Kirchenstiftung St. Georg hat einen Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Neubau des Pfarrheimes sowie zur Errichtung von zwei Wohngebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 152, Starnberger Straße 39, eingereicht. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.
Das bestehende Pfarrhaus soll abgebrochen und in einem Abstand von rd. 6,60 m zur Starnberger Straße neu errichtet werden, sodass zwischen Straße und neuem Gebäude die Errichtung von insgesamt 4 Stellplätzen möglich wird. Der Zugang von der Starnberger Straße wird dann auch barrierefrei erstellt. Das neue Pfarrheim soll eine überbaute Grundfläche von rd. 138 qm erhalten.
Im Pfarrheim sollen zwei Gruppenräume, zwei Büroräume und eine Wohneinheit entstehen. Für diese Nutzung sind insgesamt 4 Stellplätze vorgesehen.
Das Gebäude soll mit Untergeschoß, Erdgeschoß und Dachgeschoß bei einer Dachneigung von 35° errichtet werden. Die nördliche Wandhöhe ist mit 6,78 m (natürliches Gelände) angegeben; wird nach Angleichung des Geländes aber bei rd. 5 m liegen. Aufgrund der starken Hanglage wird die talseitige Wandhöhe etwa 9 m betragen.
Die beiden im südlichen Grundstücksteil geplanten Einfamilienhäuser sollen Grundflächen von rd. 112 qm bzw. 91 qm erhalten. Die Erschließung dieser beiden Gebäude soll über die neue Privatzufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/1 erfolgen.
Die Wandhöhen der geplanten Gebäude liegen hangseitig bei 5,88 m bzw. 6,31 m und talseitig bei 6,88 m bzw. 6,77 m. Die Dachneigung der Gebäude soll jeweils 35° betragen.
Der Antrag ist mit folgenden Fragestellungen versehen:
1. Ist das Gesamtvorhaben vom Maß der baulichen Nutzung entsprechend der Darstellung im Plan planungsrechtlich zulässig?
2. Ist das Vorhaben von der Art der baulichen Nutzung, nämlich Pfarrheimnutzung bzw. Wohnen im südlichen Grundstücksteil entsprechend der Darstellung im Plan planungsrechtlich zulässig?
3. Wird der Lage und Anordnung sowie Anzahl der Stellplätze (4) für das Pfarrheim zugestimmt?
4. Können ggfs. zwei weitere Stellplätze entlang der neu geplanten Erschließungsstraße (nördlich der Grundstücksgrenze von Flurnummer 44) angeordnet werden, falls die Stellplätze für die Pfarrheimnutzung nicht ausreichen (s. Darstellung im Grundrissplan M 1 : 200)?
Die Fragen können aus Sicht der Bauverwaltung wir folgt beantwortet werden:
Zu 1.)
Das Grundstück verfügt über eine Fläche von 1.610 qm. Durch die geplante Bebauung entsteht eine überbaute Grundfläche von rd. 340 qm. Dies ergibt eine GRZ von rd. 0,21, die im Ortskern von Hohenschäftlarn durchaus üblich ist. Die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist gegeben.
Zu 2.)
Die Art der baulichen Nutzung ist ebenfalls zulässig. Die umliegende Bebauung ist zwar hauptsächlich durch Wohnnutzung geprägt; im näheren Umfeld befinden sich allerdings auch nicht störende Gewerbebetriebe (Weinhandel, Schreibwarenverkauf, Metallbau Wagenhäuser usw.), sodass eher von einem Mischgebiet auszugehen ist. Die geplanten Nutzungen (Pfarrheim und Wohnnutzung) sind daher zulässig.
Zu 3.)
Für das Pfarrheim sind zwei Stellplätze für die Wohnnutzung, ein Stellplatz für die Büronutzung sowie zwei Stellplätze für die Gruppenräume; insgesamt also 5 Stellplätze nachzuweisen. Für die Büronutzung und die Nutzung der Gruppenräume könnte aufgrund der unterschiedlichen zeitlichen Inanspruchnahme eine Wechselnutzung angenommen werden, sodass die nachgewiesenen vier Stellplätze aus Sicht der Bauverwaltung ausreichen.
Zu 4.)
Die beiden zusätzlich geplanten Stellplätze an der Zufahrt können errichtet werden, wenn die Zufahrtsbreite dadurch nicht eingeschränkt wird. Aus Sicht der Bauverwaltung sind sie jedoch als Stellplatznachweis nicht erforderlich. Zudem ist fraglich, ob sie aufgrund der Entfernung zum Pfarrheim angenommen werden.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr von Hoyos. Herrn Ulrich Stuke ist der Auffassung, dass beim Pfarrheim satzungsgemäß fünf Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Frau Dichtl regt an, anstelle der beiden Wohngebäude im Süden ein größeres Mehrfamilienhaus mit kleineren Wohneinheiten zu errichten, da die Pfarrei sicher auch Bedarf an kleinen Wohnungen haben müsste. Die hierfür erforderlichen Stellplätze könnten dann südlich in den Hang eingebunden werden.
Beschluss
Zu dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Abweichung von § 3 Abs. 2 der Stellplatzsatzung (mehr als 5 oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück) wird zugestimmt. Für die Pfarrheimnutzung sind insgesamt 5 Stellplätze nachzuweisen. Der Gemeinderat regt an, anstelle der beiden Wohngebäude im Süden ein größeres Mehrfamilienhaus zu errichten, in welchem kleinere Wohneinheiten untergebracht werden können. Die hierfür erforderlichen Stellplätze sollten südlich des Pfarrheimes im Hang erstellt werden. Die Örtliche Bauvorschrift ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Hedwig und Norbert Sima; Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 Hangweg/Flurstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05. Januar 2016 beantragen Herr und Frau Norbert und Hedwig Sima die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Hangweg/Flurstraße“. Das Schreiben der Eheleute Sima liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Hintergrund des Antrages ist ein vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2015 behandelter Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/1, Aufkirchner Straße 41. Der Bauausschuss hat zu dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da die Planung in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht:
Geringfügiges Überschreiten der Baugrenze im Süden und Osten
Überschreiten der zulässigen Dachneigung (Planung = 35°; Festsetzung = 18° - 23°)
Errichtung eines Kniestocks mit 80 cm (Kniestöcke sind im Bebauungsplan ausgeschlossen)
Drehung der Firstrichtung (Planung = Nord-Süd; Festsetzung = Ost/West)
Der Bebauungsplan Nr. 13 wurde im Jahr 1982 aufgestellt und trat mit dem 03.03.1983 in Kraft. Das Grundstück Fl.Nr. 200/1, Aufkirchner Straße 41 war zu diesem Zeitpunkt bereits mit einer Doppelhaushälfte bebaut, weshalb die Vermutung naheliegt, dass sich die damals getroffenen Festsetzungen am Baubestand orientiert haben. Gleichwohl wurde für das Grundstück auch eine Erweiterungsmöglichkeit nach Norden hin festgesetzt.
Das Maß der baulichen Nutzung wurde damals durch eine GRZ von 0,2 und eine GFZ zwischen 0,28 und 0,35 festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen Geschosse variiert je nach Lage (flaches Gelände oder Hanglage) zwischen Untergeschoß + 1 Vollgeschoß und 2 Vollgeschossen). Die zulässige Anzahl der Wohneinheiten ist generell je Gebäude auf zwei Wohneinheiten beschränkt. Kniestöcke und Dachaufbauten sind ausgeschlossen.
In diesem Bebauungsplan sind zudem noch Mindestgrundstücksgrößen (EFH = 800 qm; DH = 1.200 qm) festgesetzt, welche sicher nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entsprechen.
Aufgrund des Alters des Bebauungsplanes und insbesondere der politischen Maßgabe zur Verdichtung des Innenbereichs vor einer Entwicklung des Außenbereichs könnte eine Änderung des Bebauungsplanes mit einer maßvollen Anpassung der Festsetzungen durchaus in Betracht gezogen werden.
Diskussionsverlauf
Da der Antrag zurückgezogen wurde erübrigt sich die Beratung und Abstimmung.
zum Seitenanfang
7. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Helmut Müller; Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1209/14, Rosenstraße 9 in Hohenschäftlarn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
7.1 |
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1209/14 befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Beantragt ist ein erdgeschossiger Anbau mit Unterkellerung im nördlichen Grundstücksbereich. Der Anbau soll die Außenmaße 9,27 m x 7 m, also eine Grundfläche von rd. 65 qm erhalten. Mit dem Bestandsgebäude ergibt sich eine überbaute Grundfläche von rd. 217 qm. Bei der Grundstücksfläche von 983 qm errechnet sich eine GRZ von 0,22.
Die bestehende Grenzgarage soll abgebrochen und durch einen Doppelcarport mit Flachdach ersetzt werden. Die Dachform widerspricht der Örtlichen Bauvorschrift.
Der Anbau widerspricht zwar Nr. 4.2 der Örtlichen Bauvorschrift, da Anbauten grundsätzlich als dem Hauptgebäude untergeordnete Gebäude auszubilden und zu gestalten sind; dies ist jedoch im vorliegenden Fall aufgrund der Hanglage nicht anders lösbar.
Beschluss
Zu dem Bauantrag zum Anbau an das Bestandsgebäude Rosenstraße 9 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Abweichung von Nr. 4.2 der Örtlichen Bauvorschrift wird zugestimmt. Der Carport ist entsprechend der Örtlichen Bauvorschrift mit Satteldach zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7.2. Angela und Andreas Mock; Neubau von zwei Doppelhaushälften auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1194 und 1194/7, Käthe-Kruse-Straße 7 und 9 in Hohenschäftlarn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
7.2 |
Sachverhalt
Die Grundstücke Fl.Nrn. 1194 und 1194/7 befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 B „Nördlich der Zechstraße“. Geplant ist die Errichtung von jeweils einer Doppelhaushälfte mit den Außenmaßen 11 m x 7,72 m, also einer überbauten Grundfläche von knapp unter 85 qm. Im Bebauungsplan ist je Doppelhaushälfte eine überbaubare Grundfläche von 85 qm festgesetzt.
Die Planungen weichen jeweils in folgenden Punkten vom Bebauungsplan ab:
Beantragte Wandhöhe: 6,90 m (festgesetzt: 6,50 m)
Errichtung eines Zwerchgiebels mit 3,50 m Breite je Doppelhaushälfte (im Bebauungsplan sind Dachaufbauten bei diesen Grundstücken ausgeschlossen)
Errichtung von zwei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte (zulässig entsprechend Festsetzung Nr. A 4.4: eine Wohneinheit je Doppelhaushälfte)
Die Abweichungen werden damit begründet, dass bei den angrenzenden Gebäuden Käthe-Kruse-Straße 3 und 5 eine Wandhöhe von rd. 7,10 m errichtet wurde. Zudem wurde beim Gebäude Käthe-Kruse-Straße ebenfalls ein Zwerchgiebel errichtet. In diesem Gebäude seien zudem drei Wohneinheiten verwirklicht worden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die beiden Gebäude Käthe-Kruse-Straße 3 und 5 im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt und errichtet wurden. Offensichtlich wurde abweichend von den Eingabeplänen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes gebaut.
Diskussionsverlauf
Herr Mock nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde das Vorhaben, mit welchem in jeder Doppelhaushälfte mehrere Wohnungen entstehen sollen grundsätzlich begrüßt. Es wurde angeregt, die Ortsgestaltungssatzung so anzupassen, dass Bauvorhaben mit größeren Gebäuden, die mehrere Wohnungen beinhalten leichter realisiert werden können. Die Zurückhaltung des LRA München bei der Ahndung von Verstößen gegen Abweichungen der Ortsgestaltungssatzung (die meist nicht im Bauantrag angegeben werden) wird kritisch gesehen.
Beschluss
Zu den Bauanträgen zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1194 und 1194/7 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen Nrn. A 4.7 (Wandhöhe), A 5.6 (Zwerchgiebel) und A 4.4 (Anzahl der Wohneinheiten) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
8. Sachstandsbericht zum Feuerwehrbedarfsplan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
8 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 17.06.2015 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung der örtlichen Kommandanten und des Kreisbrandrates eine Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes vorzunehmen.
Hierzu haben mit den Kommandanten mehrere Besprechungen, zuletzt am 19.01.2016 stattgefunden. Nachfolgend wird über die aktuelle Fassung des Feuerwehrbedarfsplanes berichtet.
Neben allgemeinen Angaben zu Gemeindebevölkerung und –gebiet enthält der Feuerwehrbedarfsplan eine Auflistung von Objekten besonderer Art und Nutzung. Dies sind z. B. Betriebe mit besonderen Risikopotentialen, öffentliche Gebäude, Straßen- und Schienenwege. Das Einsatzspektrum der gemeindlichen Feuerwehren umfasst Brandeinsätze, technische Hilfeleistungen und Sicherheitswachen.
Bei allen drei Ortsfeuerwehren überwiegen die Einsätze bei technischen Hilfeleistungen (60 bis 80% der Einsätze). Demgegenüber haben die Einsätze zur Brandbekämpfung einen wesentlich geringeren Anteil (15 bis 32%). In den Jahren 2012 bis 2014 wurden insgesamt durchschnittlich 135 Einsätze geleistet. Anhand der Einsatzarten ist deutlich erkennbar, dass die Betreuung der überörtlichen Straßen (BAB 95 und B11) einen großen Anteil einnimmt. Sowohl bei der Brandbekämpfung (Fahrzeugbrände) als auch bei der technischen Hilfeleistung (Bergung von Personen und Fahrzeugen, Ölspurbeseitigung etc.) sind häufig Unfallgeschehnisse voraus gegangen. Zudem sind bei entsprechender Wetterlage Wasserschäden (Hochwasser 2013) und Sturmschäden (umgestürzte Bäume u. ä.) Grund für Alarmierungen zur technischen Hilfeleistung.
Das Gemeindegebiet wird zudem in fünf Gefährdungsklassen eingeteilt. Im Einzelnen sind dies Brandgefahren, technische Gefahren, chemische Gefahren, Strahlengefahren und Wassergefahren. Dabei wurde festgestellt, dass für alle fünf Ortsteile Brand- und technische Gefahren vorliegen. Gefährdungen durch chemische Stoffe liegen in den Ortsteilen Ebenhausen, Kloster Schäftlarn, Hohenschäftlarn und Neufahrn vor, Gefahren durch Gewässer (Isar/Isarkanal) nur in Kloster Schäftlarn. Kein Ortsteil ist einer unmittelbaren Strahlengefahr ausgesetzt.
Die Feuerwehren der Gemeinde Schäftlarn verfügen insgesamt über 150 aktive Einsatzkräfte (FF Ebenhausen: 40, FF Hohenschäftlarn: 62 und FF Neufahrn: 48). In den Jahren 2012 bis 2015 hat sich die Anzahl der Einsatzkräfte von 129 auf 150 erhöht. Das Durchschnittsalter der Einsatzkräfte beträgt 34 Jahre.
Die Feuerwehren verfügen über zehn Einsatzfahrzeuge. Vier Fahrzeuge sind über 20 Jahre alt. Die Gemeinde besitzt selbst kein Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter), die Abdeckung durch Nachbargemeinden (Baierbrunn, Starnberg) ist jedoch gewährleistet. Zudem stehen über die FF Pullach bzw. Wolfratshausen Rüstwägen zur Verfügung.
Die Gerätehäuser der Feuerwehren wurden zwischen 1951 und 1974 erbaut. Die Sozial- und Sanitärräume erfüllen insbesondere bei der FF Hohenschäftlarn, in Teilen aber auch bei den Gerätehäusern der FF Ebenhausen und Neufahrn nur sehr einfache Standards (keine Umkleide- und Duschräume). Lagerungsmöglichkeiten sind in geringerem Umfang vorhanden, Werkstätten zur Schlauchpflege und zur Wartung von Großgeräten und Kfz sind für die Feuerwehren der Gemeinde nicht vorhanden. Die Zahl der Parkplätze für Einsatzkräfte vor den Gerätehäusern ist z. T. sehr gering (FF Hohenschäftlarn und Neufahrn).
Aus der IST-Erhebung wurden nachfolgend Maßnahmen abgeleitet, die zur Aufrechterhaltung einer hohen Einsatzfähigkeit der gemeindlichen Feuerwehren als notwendig erachtet werden.
Anhand der Gefährdungs- und Risikoanalyse wurde ein Fahrzeugkonzept erstellt. Dabei ist die Gemeindeverwaltung mit den Kommandanten zu dem Ergebnis gekommen, dass der derzeitige Fahrzeugbestand im Wesentlichen zur Erfüllung der Schutzziele ausreichend ist. Die Fahrzeuge sind sowohl für die Bekämpfung von Brandgefahren als auch für die technische Hilfeleistung sowie für den Transport von Mannschaft und Nachschub ausreichend. Einige Fahrzeuge sind deutlich über 20 Jahre alt. Diese sind für den Einsatz nur noch bedingt geeignet (Ausfallrisiko durch erhöhte Reparaturanfälligkeit). Daher stehen in den nächsten Jahren einige Neubeschaffungen an. Diese Neubeschaffungen sind in der Finanzplanung für die Jahre 2017 und 2018 bereits berücksichtigt. Im Einzelnen stehen in den nächsten Jahren folgende Fahrzeugbeschaffungen an:
Feuerwehr
|
Derzeitiges Fahrzeug
|
Baujahr
|
Austauschfahrzeug
|
Vsl. Austauschjahr
|
Hohenschäftlarn
|
Verkehrssicherungs-anhänger
|
1991
|
Verkehrssicherungs-
anhänger
|
2016
|
Hohenschäftlarn
|
LF 8
|
1988
|
GW-Logistik
|
2017
|
Ebenhausen
|
MzF
|
2000
|
MzF
|
2018
|
Neufahrn
|
LF 16/12
|
1995
|
HLF
|
2020
|
Des Weiteren wird beabsichtigt, für die FF Hohenschäftlarn ein neues Gerätehaus zu errichten, da das derzeitige Gebäude die Standards nur noch unzureichend erfüllt (s. o.).
Als nächster Schritt soll der Feuerwehrbedarfsplan dem Kreisbrandrat vorgelegt werden.
zum Seitenanfang
9. Beschaffung eines neuen Verkehrssicherungsanhängers für die FF Hohenschäftlarn - überplanmäßige Ausgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
9 |
Sachverhalt
Der Verkehrssicherungsanhänger (VSA) der FF Hohenschäftlarn (25 Jahre alt) ist zunehmend reparaturbedürftig. Aufgrund des Alters des VSA gibt es keine Ersatzteilgarantie mehr. Häufig ist die Elektrik von technischen Störungen betroffen, da Feuchtigkeit eindringt. Hierzu werden Austauschplatinen benötigt, die nicht mehr als Ersatzteile verfügbar sind. Es ist zu befürchten, dass der VSA länger ausfallen könnte und damit die Abdeckung der Hilfeleistung für die BAB 95 nicht mehr in der üblichen Eintreffzeit gewährleistet ist. (Im Falle eines Ausfalles des VSA der FF Hohenschäftlarn muss der VSA aus Starnberg bzw. Neuried angefordert werden, der aufgrund der Entfernung eine wesentlich längere Eintreffzeit hat). Ein Ausrücken ohne VSA auf der Autobahn ist aufgrund der Vorgaben in den Unfallverhütungsvorschriften nicht zulässig.
Aus diesen Gründen muss zeitnah ein neuer VSA beschafft werden. Hierfür werden für die Haushaltsstelle 1300.9357 außerplanmäßig Haushaltsmittel i. H. v. € 15.000,- benötigt. Die staatliche Förderung für die Beschaffung eines VSA beträgt € 6.000,-. Daher wäre für die Haushaltsstelle 1300.3610 eine außerplanmäßige Einnahme in dieser Höhe anzusetzen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung eines Verkehrssicherungsanhängers auf Haushaltsstelle 1300.9357 mit € 15.000,- und den Ansatz einer außerplanmäßigen Einnahme auf Haushaltsstelle 1300.3610
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10 |
zum Seitenanfang
10.1. Jahresabschluss des Kindergarten St. Georg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10.1 |
Sachverhalt
Die Erzbischöfliche Finanzkammer hat für den Kindergarten St. Georg den Jahresabschluss erstellt. Er weist einen Fehlbetrag i. H. v. € 28.204,50 aus. Dieser Fehlbetrag kommt zum einen durch einen höheren Aufwand für nichtpädagogisches Personal zustande. Zum anderen fielen die Einnahmen durch Elternbeiträge und somit staatliche Fördergelder geringer aus, weil der Kindergarten nicht die Maximalzahl von 100 Kindern, sondern im Jahresdurchschnitt nur 93,5 Kinder betreuen konnte.
Die Gemeinde Schäftlarn hat dem Kindergarten St. Georg den vertragsgemäßen Defizitausgleich erstattet. Zusätzlich wurden entsprechend den mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.02.2015 festgelegten Bedingungen € 7.210,77 für Mehrausgaben in Zusammenhang mit der Gewährung einer Arbeitsmarktzulage erstattet.
zum Seitenanfang
10.2. Moderierte Bürgerbeteiligung – Pressemitteilung zum 10. Runden Tisch
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10.2 |
Sachverhalt
Am 21.12.2015 trafen sich die Teilnehmer des Runden Tisches.
Nach Klärung offener Fragen aus dem neunten Runden Tisch durch die Fachleute, wurde an die Bewertung der Kriterien angeknüpft. Hierzu wurden in den vorherigen Runden Tische Ziele und Kriterien erarbeitet, die nun abgeglichen und danach überprüft wurden, welche Trasse die Kriterien am besten erfüllt. Nach intensiver Diskussion einigten sich die Teilnehmer auf eine Bewertung. Im zweiten Schritt wurde das Ergebnis weiter konkretisiert. Die Bewertung der einzelnen Kriterien wurde auf der Zielebene zusammengefasst. In einer weiteren Gesamtschau soll nun herausgearbeitet werden, welche Trasse die einzelnen Ziele am besten erfüllt.
Die Bewertungsphase ist nun abgeschlossen. In der nächsten Sitzung sollen nun die entsprechenden Argumente formuliert und eine Empfehlung festgelegt werden. Geplant ist ein Treffen im Januar in der ersten Monatshälfte.
Im Anschluss soll das Ergebnis in einem öffentlichen Bürgerforum vorgestellt werden. Dies wird voraussichtlich im Februar stattfinden.
zum Seitenanfang
10.3. Moderierte Bürgerbeteiligung zur Ortsumfahrung – Pressemitteilungen zum 11. Runden Tisch
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10.3 |
Sachverhalt
Am 18.01.2015 trafen sich die Teilnehmer des Runden Tisches.
Nachdem die Bewertungsphase der einzelnen Varianten im Dezember abgeschlossen wurde, galt es nun das Bewertungsergebnis näher zu beleuchten, die Trassen miteinander zu vergleichen und Argumente zu finden. Vor- und Nachteile wurden abgewogen. Am Ende konnten sich alle Teilnehmer auf ein Ergebnis einigen. Dieses wird am 3. Februar 2016 um 19.00 Uhr in der Aula der Grundschule Schäftlarn der Öffentlichkeit in einem zweiten Bürgerforum vorgestellt. Auch werden die Experten für Fragen zur Verfügung stehen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.
Das Ergebnis dient der Entscheidungsfindung im Gemeinderat, der das Thema am 24. Februar in einer öffentlichen Sitzung behandeln wird.
zum Seitenanfang
10.4. 2. Bürgerforum zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10.4 |
Sachverhalt
Das 2. Bürgerforum findet am Mittwoch 3. Februar um 19.00 Uhr in der Aula der Grundschule statt.
zum Seitenanfang
10.5. Weitere Asylbewerberunterkunft in Schäftlarn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10.5 |
Sachverhalt
Wie das Landratsamt München der Gemeinde mitgeteilt hat, wird eine weitere Asylbewerberunterkunft in der Benediktstraße/Münchner Straße entstehen. Zur Information der Bevölkerung und zur Verstärkung des Helferkreises findet am Mittwoch 17. Februar um 18.30 Uhr in der „Schäftlarner Einkehr“ am Wangener Weg 14 gemeinsam mit dem Landratsamt München eine Informationsveranstaltung statt.
zum Seitenanfang
10.6. Ausbau Münchner Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10.6 |
Sachverhalt
Das Staatliche Bauamt plant ab Dienstag 17.Mai 2016 mit dem Umbau zu beginnen. Derzeit finden noch Detailabstimmungen an einigen Zufahrten sowie zu Stellplatzfragen statt. Auf Grund der Kanaltrasse kann die geplante Baumreihe zwischen Straße und Fußweg nicht gepflanzt werden.
zum Seitenanfang
10.7. Sanierung Mösl am Stadtweg und Rößlstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10.7 |
Sachverhalt
Gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt München wurden beide Mösl besichtigt. Das Landratsamt wird im Laufe des Jahres einen Pflegeplan erarbeiten.
zum Seitenanfang
10.8. Benennung von zusätzlichen Messstellen im Rahmen der Überwachung des fliessenden Verkehrs
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10.8 |
Sachverhalt
Der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberland, durch welchen die Gemeinde Schäftlarn seit einigen Jahren den fließenden Verkehr überwachen lässt, hat mitgeteilt, dass demnächst eine Überprüfung der vorhandenen Messstellen mit der Polizei erfolgen muss. Dabei böte sich auch die Gelegenheit, weiter Messstellen zu benennen, die dann mit der Polizei besichtigt und auf ihre Geeignetheit und Rechtmäßigkeit hin überprüft werden könnten.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden daher gebeten, ggfs. Bereiche zu benennen, die bislang nicht überwacht werden, wo eine Überwachung aber angebracht wäre. Die Mitteilung an die Verwaltung sollte bis spätestens zur nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 29. Februar 2016 erfolgen, damit entsprechende Vorschläge in der Sitzung besprochen und dann mit der Polizei besichtigt werden können.
zum Seitenanfang
10.9. Ausbau Münchner Straße; Abschluss der Durchführungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
10.9 |
Sachverhalt
Das Staatliche Bauamt Freising hat heute die Entwürfe der Durchführungsvereinbarung für den Ausbau der Münchner Straße (B 11) mit Neubau eines Gehweges an der Westseite der B 11 vorgelegt. Für den Abschluss der Vereinbarung ist grundsätzlich ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Aufgrund der bevorstehenden Ausschreibung hat das Staatliche Bauamt jedoch darum gebeten, die Vereinbarung bis 01. Februar unterzeichnet zurück zu senden.
Der Vereinbarungsentwurf wird noch von der Verwaltung geprüft und wird dann –um Verzögerungen zu vermeiden- Anfang nächster Woche vom ersten Bürgermeister unterzeichnet und an das Staatliche Bauamt zurück gesandt.
Die Vereinbarung soll dann in der nächsten Sitzung vom Gemeinderat nachgenehmigt werden.
zum Seitenanfang
11. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
|
11 |
zum Seitenanfang
11.1. Josef Woratsch: Termin für Bürgerforum
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
11.1 |
Sachverhalt
Herr Woratsch moniert, dass der Termin für das Bürgerforum am 03.02.2016 sehr kurzfristig gewählt worden sei.
Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass vor der Veranstaltung sich zeitnah die Notwendigkeit der Einberufung eines weiteren Runden Tisches ergeben hätte. Zudem hätte das Büro „Identität und Image“ kurzfristig keinen anderen Termin anbieten können.
zum Seitenanfang
11.2. Sophie von Lenthe: Baumpflanzungen beim Ausbau der B11
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
11.2 |
Sachverhalt
Frau von Lenthe bittet um Auskunft, an welchen Stellen beim Ausbau der B11 keine Bäume gepflanzt werden können.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass auf der Kanaltrasse die Anpflanzung von Bäumen nicht möglich ist.
zum Seitenanfang
11.3. Maria Kötzner-Schmidt: Bekanntmachungen für Bürgerforum
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
11.3 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt fragt an, auf welchen Wegen das Bürgerforum am 03.02.2016 bekannt gemacht wurde.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die Veranstaltung in diversen Medien (Tageszeitungen, Isar-Kurier, Internet) und durch Aushänge (gemeindliche Schaukästen, Plakate in Geschäften) beworben wurde.
zum Seitenanfang
11.4. Hans-Jürgen Heinrich: B11- Ausbau / Abschluss der Durchführungsvereinbarung mit dem staatl. Straßenbauamt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
|
11.4 |
Sachverhalt
Herr Heinrich weist darauf hin, dass die Vorgehensweise beim Abschluss der Durchführungsvereinbarung mit dem staatlichen Straßenbauamt Freising formal problematisch sei. Anstatt mit einer nachträglichen Genehmigung durch den Gemeinderat, sollte im Weg einer dringlichen Anordnung durch den Bürgermeister nach Art. 38 Abs. 3 Satz 1 GO verfahren werden.
zum Seitenanfang
11.5. Maria Kötzner-Schmidt: Breitbandausbau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.01.2016
|
ö
|
informativ
|
11.5 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt trägt vor, dass die Anrainer der Zeller Straße bei der Gemeinde Icking wegen eines Anschlusses an den dortigen Breitbandausbau angefragt haben. Sie fragt an, ob die Gemeinde Icking diesbezüglich schon bei der Gemeinde Schäftlarn angefragt hätte.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die Anfrage die Gemeinde Schäftlarn bereits erreicht hat und die Bauverwaltung derzeit ein Antwortschreiben erstellt.
Datenstand vom 14.02.2024 13:17 Uhr