Datum: 13.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Gabriele Gerlach; Bauantrag zur Errichtung von zwei Ställen, einem Mehrzweckgebäude, vier Futterhäusern und Freianlagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2047 und 2006/3, Starnberger Straße 147 in Neufahrn
6 Gabriele Gerlach; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Reithalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2047, Starnberger Straße 147 in Neufahrn
7 Ausbau der Münchner Straße; Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2016
8 Bekanntgabe des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2013 der Gemeindewerke Schäftlarn nach erfolgter Abschlussprüfung durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV)
9 Bekanntgabe des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn nach erfolgter Abschlussprüfung durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV)
10 Beratung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn sowie Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2013 und 2014
11 Informationen
11.1 Neubeschaffung einer vierten mobilen Jugendverkehrsschule (LKW samt Ausrüstung)
11.2 Straßensperrung B11 Richtung Baierbrunn
11.3 Brücke Alpenblickstraße
11.4 Kommunale Wohnungsbauförderung - Schaffung bezahlbaren Wohnraums
12 Anfragen
12.1 Maria Kötzner-Schmidt: Erweiterung des P+R-Parkplatzes Hohenschäftlarn
12.2 Gerd Zattler: Verkehrsberuhigung in der Klosterstraße

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates  vom 16.03.2016 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 16.03.2016 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 4

Sachverhalt

Es lagen keine bekannt zu gebenden Beschlüsse vor.

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5. Gabriele Gerlach; Bauantrag zur Errichtung von zwei Ställen, einem Mehrzweckgebäude, vier Futterhäusern und Freianlagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2047 und 2006/3, Starnberger Straße 147 in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Frau Gabriele Gerlach hat einen Bauantrag zur Errichtung von zwei Ställen, vier Futterhäusern, einem Mehrzweckgebäude und Freianlagen in Form von Reitplatz, Ovalbahn und Longierzirkel eingereicht. 
Die Grundstücke Fl.Nrn. 2047 und 2006/3 befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. 
Der Gemeinderat hat sich bereits im Jahr 2014 mit einem Antrag zur Errichtung mehrerer Weidehütten, Futterraufen, eines Stalles usw. befasst. 

Der Gemeinderat hat damals folgenden Beschluss gefasst:

„Zu dem Bauantrag von Frau Gerlach wird das gemeindliche Einvernehmen derzeit verweigert. Die Verwaltung wird beauftragt, die landwirtschaftliche Privilegierung mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten entsprechend zu klären. Zudem sollen zusammen mit dem Landratsamt mögliche ökologische, immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Konflikte geprüft werden.“

Die Bauverwaltung hat den damaligen Bauantrag dem Landratsamt mit der Bitte um Prüfung der Angelegenheit im Sinne des Beschlusses weiter geleitet. 

Nach Auskunft des Landratsamtes konnte die Prüfung –insbesondere der Privilegierung- bis heute nicht abschließend erfolgen. Eine direkte Nachfrage beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg hat ebenfalls keine konkrete Aussage ergeben. Aus Sicht der Bauverwaltung stellt sich die Situation gegenüber 2014 daher unverändert dar. Gegenüber der Betriebssituation im Jahr 2009 wurde jedoch die Futtergrundlage; also die Eigentums- und langfristigen Pachtflächen, deutlich verbessert. 
Während im Jahr 2009 insgesamt rd. 8,3 ha bewirtschaftete Fläche zur Verfügung stand, wird aktuell eine Fläche von rd. 25 ha genutzt. Auf dem Hof werden derzeit 66 Islandpferde gehalten. 

Geplant ist die Errichtung von zwei erdgeschossigen Ställen mit den Außenmaßen 18 m x 6 m, vier Futterhäusern mit den Außenmaßen 10,20 m x 5,80 m und eines Mehrzweckgebäudes mit den Außenmaßen 18 m x 6 m. 
Der Reitplatz mit Ovalbahn und Longierzirkel soll auf einer Länge von rd. 85 m und einer Breite von rd. 35 m entstehen. 

Da die im Beschluss vom 02. Juli 2014 geforderten Prüfungen bis heute nicht abschließend stattgefunden haben, wird seitens der Bauverwaltung empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen bis zur Klärung der Themen zu verweigern. 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau von Lenthe.

Beschluss

Zu dem Bauantrag von Frau Gerlach wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Die Verwaltung wird beauftragt, der Baugenehmigungsbehörde mitzuteilen, dass insbesondere –neben der landwirtschaftlichen Privilegierung- die ökologischen, immissionsschutzrechtlichen und auch wasserrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens als problematisch angesehen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Gabriele Gerlach; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Reithalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2047, Starnberger Straße 147 in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung einer Reithalle mit den Außenmaßen 33,71 m x 18,40 m mit anschließendem Aufenthalts-/Schulungsraum mit den Außenmaßen 16,24 m x 6,24 m, also einer überbauten Grundfläche von rd. 720 qm. 
Der Aufenthaltsraum soll dabei als Zwischenbau mit Flachdach an die bestehende Scheune angebaut werden. 

Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Errichtung der Reithalle wäre daher nur als sog. privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zulässig, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Dies ist noch nicht geklärt (siehe TOP 5). 

Der Antrag auf Vorbescheid ist mit folgenden Fragen versehen:

  1. Kann der Errichtung einer Reithalle mit Aufenthaltsraum auf der Flurnummer 2047, Gemarkung Schäftlarn, zugestimmt werden?
  2. Ist der Neubau mit ca. 4200 cbm Bruttorauminhalt gemäß der dargestellten Höhenentwicklung mit ca. 6,20 m Firsthöhe und einer Grundfläche von ca. 750 qm zulässig?

Die Fragen können aus Sicht der Bauverwaltung folgendermaßen beantwortet werden:

Zu 1.)
Da sich das Grundstück Fl.Nr. 2047 im planungsrechtlichen Außenbereich befindet ist ein Vorhaben u.a. nur zulässig, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständige Fachbehörde und kann seitens der Gemeinde nicht abschließend beurteilt werden; wird jedoch bezweifelt. 
Zu 2.)
Die planungsrechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt (siehe zu 1.) ist das Vorhaben zulässig, wenn auch die Bestimmungen der Örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Gestaltung eingehalten werden. Dies ist nicht der Fall. Insbesondere der als Flachdach geplante Zwischenbau widerspricht der Örtlichen Bauvorschrift. Eine Zustimmung zu einer Abweichung kann nicht in Aussicht gestellt werden. 

Beschluss

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Reithalle mit Aufenthalts- /Schulungsraum  wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da die planungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen. Zudem widerspricht die Dachform des Zwischenbaus der Örtlichen Bauvorschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Ausbau der Münchner Straße; Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 21.03.2016 ö informativ 11
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.03.2016 stellt die SPD-Fraktion einen Antrag an den Gemeinderat zur Sitzung vom 16.03.2016 mit folgender Beschlussfassung:
1.        Der Gemeinderat bekräftigt den Grundsatz der Folgepflicht für die Gemeindliche Entwässerung. Das heißt: Die Gemeindliche Entwässerung muss sich Veränderungen der Straße anpassen.
2.        Da die Gemeindliche Entwässerung in der Zone liegt, für die das Anpflanzen von Straßenbäumen vorgesehen ist, muss der Entwässerungskanal entweder verlegt werden oder sonst wie gegen das Einwachsen von Wurzeln technisch geschützt werden.

In der Werkausschusssitzung vom 22.03.2016 wurde die rechtliche Situation hinsichtlich der Folgepflicht und den Folgekosten erörtert.

Zur rechtlichen Situation:
Die Gemeinde Schäftlarn hat am 04.09./06.10.2000 einen Straßenbenutzungsvertrag für die Errichtung eines Abwasserkanals in der Bundesstraße 11 von km 19,203 bis 19,798 abgeschlossen. Diesen Vertrag erhielt am 06.10.2000 in Kopie auch die Bauverwaltung. Der Beschluss im Werkausschuss erfolgte in der Sitzung vom 13.07.1999.

In diesem Vertrag ist in § 9 die Änderung der Straße und in § 10 die Folgepflicht und Folgekosten geregelt.

§9 Änderungen der Straße
Die Straßenbauverwaltung gibt dem Versorgungs-(Abwasser-)unternehmen von einer beabsichtigten Änderung der Straße oder einzelner Teile, die auch eine Änderung der Anlage des Versorgungs-(Abwasser-)unternehmens bedingt oder die Anlage des Versorgungs-(Abwasser-)- unternehmens gefährden kann, möglichst so rechtzeitig Kenntnis, dass die Änderung oder Sicherung der Anlage ohne wesentliche Beeinträchtigung der Versorgung durchgeführt werden kann.

§ 10 Folgepflicht und Folgekosten
(1) Das Versorgungs-(Abwasser-)unternehmen führt Änderungen oder Sicherungen der Anlage, die die Straßenbauverwaltung wegen einer Verlegung, Verbreiterung oder sonstigen Änderung der Straße oder wegen einer Unterhaltungsmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält, nach schriftlicher Aufforderung durch die Straßenbauverwaltung unverzüglich durch, damit Straßenbaumaßnahmen nicht behindert werden (Folgepflicht). Dies gilt auch, wenn die Änderung oder Sicherung der Anlage ausschließlich durch den Neubau einer anderen Straße oder durch die Änderung oder Unterhaltung einer kreuzenden Straße veranlasst wird.
(2) Das Versorgungs-(Abwasser-)unternehmen trägt die Kosten dieser Änderungen oder Sicherungen der Anlage (Folgekosten).
Die Straßenbauverwaltung trägt jedoch die Kosten, wenn und soweit
a) bei einer kreuzenden Leitung durch Verlegung der Straße eine zusätzliche Kreuzung entsteht,
b) die Änderung oder Sicherung der Anlage ausschließlich durch den Neubau einer anderen Straße veranlasst wird.
c) Anlagen des Versorgungs-(Abwasser-)unternehmens, die außerhalb der jeweiligen bisherigen Straßengrundstücke liegen, wegen einer Verbreiterung der Straße geändert oder gesichert werden und die Änderung oder Sicherung nicht Folge einer Niveauänderung der Straße innerhalb des bisherigen Straßengrundstücks ist.
(3) Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte bleiben unberührt. Wertverbesserungen werden ausgeglichen.
(4) Werden durch die Verlegung oder Verbreiterung der Straße weitere Teile der Anlage von der Straße gekreuzt, gilt der Vertrag auch für diese Teile der Anlage.

Aufgrund dieser Regelungen besteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Straßenbauamt und der Gemeinde Schäftlarn, Gemeindewerke (nicht rechtsfähige jur. Person).

Das Straßenbauamt hält bisher eine Folgepflicht durch die Gemeinde Schäftlarn, Gemeindewerke, nicht für erforderlich.

Nachrichtlich wird erwähnt, dass die Folgepflicht anderer Versorgungsunternehmen (z.B. Gas, Strom) durch sog. Konzessionsverträge und bei Telekommunikation gesetzlich geregelt ist. Einen Konzessionsvertrag mit den Sparten Wasser und Abwasser gibt es nicht, weil die Gemeinde mit sich selbst keinen Vertrag machen kann. Per Gemeinderatsbeschluss ist aus steuerlichen Gründen eine Konzessionsabgabe geregelt. 

Eine positive Auslegung der o.g. im Jahre 1999 abgeschlossenen Regelungen könnte dazu führen, dass das Straßenbauamt die Forderungen auf Pflanzung von Bäumen mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zwingend fordert. Nicht aber auf Kosten der „Gemeindewerke“ – was letztendlich auch die Gemeinde ist - sondern gemäß der Regelung nach § 10 Abs. 3 des Straßenbenutzungsvertrages vom sog. Dritten, sprich der Gemeinde als Straßenbaulastträger. Dies ist auch naheliegend, weil ein Teil dieser Kosten – wie im schlimmsten Fall eine komplette Leitungsverlegung – umlegungsfähiger Aufwand der Straßenausbaubeitragssatzung ist.

Eine weitergehende Vertragsregelung zum Aus- und Umbau der Bundesstraße 11 wurde abgeschlossen. Darin ist die spätere neue Straßenbaulast eindeutig geregelt.

Aus Sicht der Gemeindewerke – und so ist dieses Thema in der Verwaltung gemeinsam auch besprochen worden – sollten Kosten minimiert, aber das Ziel einer Bepflanzung auf Dauer nicht gänzlich unterlassen werden.

Die Frage ist nur, ob es die von der Planerin ursprünglich geforderten Bäume sein müssen. Oder wie diese ergänzend im Email vom 16.12.2015 mitteilt und auch wie in der Spartenbesprechung am 10.12.2015 bereits diskutiert wurde, eine kleinkronige, flach wurzelnde Baumart mit zusätzlichem Einbau einer Wurzelsperre. Damit wären auch spätere Aufgrabungen möglich, ohne die Bäume zu schädigen. 

Zudem muss auch erwähnt werden, dass der Kanal im Jahre 2000 absichtlich und per beschlossener und förderfähiger Planung auf die jetzige Seite gelegt wurde. Aus diesem Grund musste die Wasserleitung, die ursprünglich genau in der jetzigen Kanaltrasse liegt, verlegt werden. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, eine Verlegung der Kanalleitung so (kosten-)aufwendig ist, dass mit einer Änderung der Trasse mit Sicherheit die geplante Straßenbaumaßnahme in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden kann.

Eine Verlegung kommt insofern keinesfalls in Betracht. Das war auch die mehrheitliche Meinung des Werkausschusses in seiner Sitzung vom 21.03.2016.

Diskussionsverlauf

Herr Heinrich zieht den Antrag aufgrund der vorangegangenen Behandlung des Gegenstandes in Werkausschuss-Sitzung vom 21.03.2016 zurück.  

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8. Bekanntgabe des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2013 der Gemeindewerke Schäftlarn nach erfolgter Abschlussprüfung durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 21.03.2016 ö informativ 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

In der Werkausschusssitzung am 28.07.2014 (TOP 8) hat die Werkleitung dem 1. Bürgermeister gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 EBV den Jahresabschluss und die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsjahres 2013 zur Vorlage an den Werkausschuss übergeben. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde an die Mitglieder des Werkausschusses am 28.07.2014 ausgegeben. Der Werkleiter trug das Ergebnis der Bilanzsumme und den Jahresverlust vor. Der Werkausschuss nahm den Bericht der Werkleitung in seiner Sitzung vom 28.07.2014 zur Kenntnis und beschloss, den Jahresverlust 2013 in Höhe von 313.109,97 € auf neue Rechnung vorzutragen. Die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2013 ist erfolgt. Ergänzend legte die Werkleitung den Lagebericht 2013 zur Werkausschusssitzung am 15.12.2014 vor.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) im Zeitraum vom 07. bis 25.01.2016 geprüft. Die Prüfungsarbeiten wurden durch die Herren Dipl.-Volksw. Weber und Dipl.-Betriebswirt (FH) Dellefant durchgeführt. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Der Jahresabschluss 2013, Lagebericht 2013 und Erfolgsübersicht 2013 weicht von den in der Werkausschusssitzung 28.07.2014 bzw. 15.12.2014 vorgelegten Jahresabschluss ab.
Es wurden Ausweisänderungen und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Finanzwirksame Auswirkungen ergaben sich durch die Berichtigungen nicht.
Der Jahresabschluss 2013 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 17.561.242,25 € und einem Jahresverlust in Höhe von 313.109,97 € ab.
Der Werkausschuss hat das Ergebnis in seiner Sitzung vom 21.03.2016 zur Kenntnis genommen.

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9. Bekanntgabe des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn nach erfolgter Abschlussprüfung durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 21.03.2016 ö informativ 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 9

Sachverhalt

In der Werkausschusssitzung am 28.10.2015 (TOP 5) hat die Werkleitung dem 1. Bürgermeister gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 EBV den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsjahres 2014 zur Vorlage an den Werkausschuss übergeben. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde an die Mitglieder des Werkausschusses am 25.11.2015 ausgegeben. Der Werkleiter trug das Ergebnis der Bilanzsumme und den Jahresgewinn vor. Der Gemeinderat nahm den Bericht der Werkleitung in seiner Sitzung vom 25.11.2015 (TOP 9) zur Kenntnis und beschloss, den Jahresgewinn 2014 in Höhe von 246.504,62 € zur Verlusttilgung des Jahres 2010 (-52.985,61 €) und zum Teil für das Jahr 2011 (-322.409,62 €) zu verwenden. Die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2014 ist erfolgt.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) im Zeitraum vom 07. bis 25.01.2016 geprüft. Die Prüfungsarbeiten wurden durch die Herren Dipl.-Volksw. Weber und Dipl.-Betriebswirt (FH) Dellefant durchgeführt. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Der Jahresabschluss 2014, Lagebericht 2014 und Erfolgsübersicht 2014 weicht von den in der Werkausschusssitzung 28.10.2015 bzw. der Gemeinderatssitzung am 25.11.2015 vorgelegten Jahresabschluss ab.
Es wurden Ausweisänderungen und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Finanzwirksame Auswirkungen ergaben sich durch die Berichtigungen nicht.

Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 16.060.419,13 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 246.504,62 € ab.
Der Werkausschuss hat das Ergebnis in seiner Sitzung vom 21.03.2016 zur Kenntnis genommen.

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10. Beratung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn sowie Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2013 und 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 21.03.2016 ö vorberatend 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) im Zeitraum vom 07. bis 25.01.2016 geprüft. Die Prüfungsarbeiten wurden durch die Herren Dipl.-Volksw. Weber und Dipl.-Betriebswirt (FH) Dellefant durchgeführt. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2013 und 2014 ist zwischenzeitlich erfolgt. 
Der Jahresabschluss 2013 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 17.561.242,25 € und einem Jahresverlust in Höhe von 313.109,97 € ab.
Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 16.060.419,13 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 246.504,62 € ab.

Die Jahresabschlüsse sind gemäß § 25 Abs. 3 EBV festzustellen.
Der Jahresverlust 2013 ist auf neue Rechnung vorzutragen und der Jahresgewinn 2014 zur Verlusttilgung zu verwenden.

Zusammenfassung der Feststellungen:
Der Bilanzaufbau zeigt als Folge der hohen langfristigen Vermögensposten eine im üblichen Rahmen liegende Anlagenintensität und gibt angesichts der guten Eigenkapitalausstattung von 78 % keinen Anlass zu Beanstandungen.

Die Finanzlage ist nicht zu beanstanden. Der gesamte Mittelbedarf von 1,814 Mio. € konnte zu 40 % aus der Selbstfinanzierung und den Ertragszuschüssen gedeckt werden. Von den gesamten, aus der betrieblichen Selbstfinanzierung erwirtschafteten Mitteln von 558 T€ waren 115 T€ oder 21 % durch planmäßige Darlehenstilgungen gebunden. Daraus verblieb ein ausreichender finanzieller Spielraum. Die bilanzielle Zahlungsbereitschaft war zu beiden Bilanzstichtagen gegeben.
Die Ertragslage des Gesamtbetriebes ist durch die Vorgaben des KAG geprägt und im Jahr 2014 als gut und im Jahr 2013 als betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend zu beurteilen. Im Jahr 2014 wurde ein Jahresgewinn von 247 T€ ausgewiesen, ein gegenüber dem Vorjahresverlust von 313 T€ um 560 T€ besseres Ergebnis.
Die Ertragslage der Abwasserentsorgung ist im Jahr 2014 gut und im Jahr 2013 betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend. Bei betrieblichen Aufwendungen von 1,267 Mio. € (1,625 Mio. € im Vj.) und Betriebserträgen von 1,483 Mio. € (1,258 Mio. € im Vj.) ergibt sich 2014 ein Betriebsüberschuss von 216 T€ nach einem Betriebsfehlbetrag von 367 T€ im Vorjahr. Bezogen auf die verrechnete Abwassermenge betrug der Überschuss 0,85 €/m³ nach einem Fehlbetrag von 1,46 €/m³ im Vorjahr.
Die Ertragslage der Wasserversorgung ist über den gesamten Berichtszeitraum betrachtet nahezu ausgeglichen. Bei betrieblichen Aufwendungen von 531 T€ (444 T€ im Vj.) und Betriebserträgen von 544 T€ (451 T€ im Vj.) ergibt sich 2014 ein Betriebsüberschuss von 13 T€ nach einem Betriebsüberschuss von 7 T€ im Vorjahr. Bezogen auf die verrechnete Wasserabgabe betrug der Überschuss 0,05 €/m³ nach einem Überschuss von 0,03 €/m³ im Vorjahr.
Die Geschäftsführung ist ordnungsgemäß.

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Für die Jahresabschlüsse und die Lageberichte 2013 und 2014 in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 25.01.2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben die Jahresabschlüsse - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und die Lageberichte des Eigenbetriebes Gemeindewerke Schäftlarn für die Wirtschaftsjahre vom 01.01. bis 31.12.2013 und vom 01.01. bis 31.12.2014 geprüft. Durch Art. 107 Abs. 3 S. 2 GO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und über die Lageberichte sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 S. 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Jahresabschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch die Lageberichte vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen KontroIIsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschlüssen und Lageberichten überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen, vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind von den Vorgaben des KAG geprägt und geben keinen Anlass zu Beanstandungen."

München, 25.01.2016
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Wiedemann Wirtschaftsprüfer 

Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Ab-schlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.
München, 25.01.2016
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Wiedemann Wirtschaftsprüfer

Der Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte 2013 und 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn liegen jederzeit zur Einsichtnahme bereit.

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.03.2016 einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, das Ergebnis der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 mit der Behandlung des Jahresverlustes (2013) und des Jahresgewinns (2014) entsprechend dem Sachvortrag  festzustellen und den Werkleiter für die Jahre 2013 und 2014 zu entlasten. Der Bestätigungsvermerk wird veröffentlicht.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 mit der Behandlung des Jahresverlustes (2013) und des Jahresgewinns (2014) entsprechend dem Sachvortrag.
2.        Der Gemeinderat entlastet den Werkleiter für die Jahre 2013 und 2014.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 11
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11.1. Neubeschaffung einer vierten mobilen Jugendverkehrsschule (LKW samt Ausrüstung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Bislang reichten drei mobile Jugendverkehrsschulen zur Fahrradbeschulung der 4. Grundschulklassen im Landkreis aus. (Jede mobile Jugendverkehrsschule besteht aus einem LKW samt Ausrüstung, zu der Fahrräder, Helme, Schilder, Ampelanlage etc.). Aufgrund steigender Schülerzahlen leitet das LRA München die Beschaffung einer vierten mobilen Jugendverkehrsschule ein. 

Die Investitions- und Betriebskosten werden nach den gültigen Vereinbarungen umgelegt. Das LRA München empfiehlt, für das Haushaltsjahr 2017 entsprechende Finanzmittel einzuplanen (Gesamtkosten für LKW ca. € 100.000,-). Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden zudem die laufenden Betriebskosten steigen. Entsprechend der Zweckvereinbarung für mobile Jugendverkehrsschulen im Landkreis München beteiligen sich die Mitgliedsgemeinden mit einer Investitionsumlage an den Beschaffungskosten. Diese richtet sich nach der Anzahl der Grundschüler, die die zum Stichtag 01.10. der letzten drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre zur Beschulung durch die Jugendverkehrsschule anstanden.    

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11.2. Straßensperrung B11 Richtung Baierbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Im Zuge der Aus- und Umbauarbeiten an der B11 zwischen Forststraße und nördlichem Ortsausgang wird dieser Abschnitt der B11 nach Auskunft des Straßenbauamtes im Zeitraum 17.05.2016 bis voraussichtlich 11.11.2016 voll gesperrt. Der Anliegerverkehr wird jedoch bis auf wenige Tage für die Asphaltierungsarbeiten ermöglicht. Eine Umleitung wird vom Straßenbauamt über die Olympiastraße nach München ausgeschildert. Ebenso kann der PKW-Verkehr eine Umleitung über Straßlach und Grünwald nutzen.
Eine Informationsveranstaltung mit dem Staatlichen Bauamt Freising für die Anlieger und die interessierten Bürger findet am Donnerstag 21.04.2016 um 19 Uhr in der Aula der Grundschule statt.

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11.3. Brücke Alpenblickstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Nach Auskunft der Baufirma soll die noch fehlende Deckschicht über die Brücke der Alpenblickstraße am 27. und 28.04.2016 eingebaut werden. An diesen beiden Tagen ist die Brücke gesperrt. Am 25. und 26.04.2016 finden Restarbeiten und die Vorarbeiten wie das Setzen der Schächte oder der Bordsteine für die Asphaltierung statt. An diesen beiden Tagen ist die Brücke Alpenblickstraße halbseitig gesperrt.

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11.4. Kommunale Wohnungsbauförderung - Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion hat zu diesem Thema einen Antrag gestellt. Hierbei soll überprüft werden, inwieweit die neue staatliche Wohnungsbauförderung für Kommunen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beitragen kann.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö 12
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12.1. Maria Kötzner-Schmidt: Erweiterung des P+R-Parkplatzes Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt weist darauf hin, dass die Umsetzung der Erweiterung des P+R-Parkplatzes aufgrund der Sperrung der B11 ab Mai 2016 dringlich sei.

Der Erste Bürgermeister sichert eine Nachfrage beim Bauamt zu.     

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12.2. Gerd Zattler: Verkehrsberuhigung in der Klosterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2016 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Herr Zattler trägt vor, dass sich ein Anrainer der Klosterstraße, Herr Reifenberger, schriftlich an die Gemeinde gewandt habe mit dem Ziel eine Verkehrsberuhigung der Klosterstraße zu erreichen. Bisher habe Herr Reifenberger kein Antwortschreiben der Gemeinde erhalten.

Der Erste Bürgermeister erklärt, dass zu einer Entscheidung über eine Verkehrsberuhigung das LRA München eingebunden werden müsse. Das LRA beurteilt die verkehrliche Situation nach den ihm bekannten Aspekten. Sollten neue Aspekte hinzu treten, könne sich die Beurteilung der Verkehrslage in der Klosterstraße u. U. verändern.  

Datenstand vom 15.02.2024 12:47 Uhr