Datum: 11.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:48 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Herr Wellnhofer/Herr Geisenhofer: Erschließung der geplanten Asylbewerberunterkunft in der Benediktstr. 1
2.2 Herr Geisenhofer/Herr Pfändtner: Auswirkungen der B11-Sperrung auf Nebenstraßen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesen; Bestellung von Frau Manuela Schäffer zur Kassenverwalterin
6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung einer moderierten Klausurtagung bezüglich einer nachhaltigen Gewerbeentwicklung
7 Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Region 14 München
8 Beratung und Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 B "Nördlich der Zechstraße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
9 Antrag der SPD im Schäftlarner Gemeinderat zur Öffnung des für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten Weges zwischen Stadtweg und B 11 während der Sperrzeit der Münchner Straße
10 Informationen
10.1 Beschluss des Jugendhilfe- und des Kreisausschusses des LK München über Förderung von Großtagespflegeprojekten
10.2 Einnahmen-/Ausgabenrechnung Kinderburg Isaria 2015 (Hort)
10.3 Informationsveranstaltung zum Ausbau und zur Straßensperrung der B11
10.4 Provisorische P&R-Plätze am S-Bahn-Halt Hohenschäftlarn
10.5 Brücke Alpenblickstraße
10.6 Verkehrsberuhigung in der Klosterstraße
10.7 Kinderspielplatz Zechstraße
11 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö 2

Sachverhalt

Es erscheint Herr von Hoyos.

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2.1. Herr Wellnhofer/Herr Geisenhofer: Erschließung der geplanten Asylbewerberunterkunft in der Benediktstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Herr Wellnhofer trägt vor, dass im Zuge der Nutzungsänderung des Gebäudes an der Benediktstr. 1 als Asylbewerberunterkunft durch das LRA München eine Erschließung über die Münchner Straße zugesichert wurde. Die Durchsetzung dieses Anliegens sei den Anwohnern des Gebietes sehr wichtig. Hierzu bitten die Anwohner zeitnah eine Veränderungssperre  zu erlassen und im Anschluss das Gebiet einer qualifizierten Bauleitplanung zu unterziehen. Herr Wellnhofer übergibt dem Ersten Bürgermeister eine Unterschriftenliste auf der ca. 200 Bürger diese Forderungen unterstützen.

Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass sich die Gemeinde in ihrer Position zu dem Bauantrag durch die Unterschriftenliste gestärkt fühle. Nachdem das gemeindliche Einvernehmen zu der Nutzungsänderung abgelehnt wurde, sind nun Nachverhandlungen über die Modalitäten der Erschließung beim LRA München vorgesehen. 

Herr Geisenhofer fragt zu der Thematik an, welche Auswirkungen eine Tektur des Bauantrages hätte, insbesondere ob das LRA München dann ohne gemeindliches Einvernehmen eine Nutzungsänderung genehmigen dürfte.

Herr Jocher antwortet, dass das gemeindliche Einvernehmen grds. vom LRA München ersetzt werden  könnte. Dies ist ein Verwaltungsakt gegen den der Gemeinde  wiederum der Rechtsweg offen steht. Zudem kann die Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen.  Herr Jocher stellt weiterhin klar, dass ein Bebauungsplan nur erlassen werden kann wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorliegen.  Demnach kann ein Bebauungsplan nur aufgestellt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung dies erfordert.  Die Verhinderung eines Bauvorhabens ist kein Entwicklungsziel im Sinne der Vorschrift.

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass bei Nutzungsänderungen zur Schaffung von Asylunterkünften die Regierung von Oberbayern zudem berechtigt ist, Veränderungssperren außer Kraft zu setzen.

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2.2. Herr Geisenhofer/Herr Pfändtner: Auswirkungen der B11-Sperrung auf Nebenstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Herr Geisenhofer fragt an, wie die Gemeinde auf den in Zusammenhang mit der B11-Vollsperrung zu erwartenden Schleichverkehr über den Stadtweg bzw. die Forststraße reagieren wird. 

Der Erste Bürgermeister verweist darauf, dass beide Straßen in die Baustelle einmünden werden und somit Sackstraßen sind. Im Übrigen wird die Gemeinde versuchen Schleichverkehr zu unterbinden.

Herr Pfändtner fragt zudem an, warum eine wechselseitige Öffnung des Baustellenabschnitts in den Früh- und Abendstunden nicht möglich gewesen sei.

Der Erste Bürgermeister verweist auf die Planungszuständigkeit des staatlichen Straßenbauamtes Freising.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2016 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2016 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.04.2016 beschlossen, zukünftig die Versendung von Sitzungsvorlagen über die RatsinfoApp in papierloser Form vornehmen zu lassen. Hierzu wird für jedes Gemeinderatsmitglied ein Tablet beschafft. 

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5. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesen; Bestellung von Frau Manuela Schäffer zur Kassenverwalterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Frau Manuela Schäffer wurde am 01.07.2015 als Mitarbeiterin der Finanzverwaltung, mit Aufgabenschwerpunkt Kasse, eingestellt. Die für diesen Aufgabenbereich umfassende Einarbeitung ist größtenteils abgeschlossen. Frau Schäffer hat sich sehr gut eingearbeitet. Sie hat eine schnelle Auffassungsgabe, arbeitet sehr zuverlässig und genau. Sie versteht es mit Zahlen umzugehen. Frau Schäffer hat vom 11.–15.04.2016 erfolgreich am „Grundseminar Kasse“ des Verbandes der Kassenverwalter teilgenommen.

Frau Schäffer erfüllt damit die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat ernennt Frau Manuela Schäffer mit sofortiger Wirkung zur Kassenverwalterin.
  2. Der Gemeinderat ernennt Frau Heidemarie Drexler mit sofortiger Wirkung zur stellvertretenden Kassenverwalterin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung einer moderierten Klausurtagung bezüglich einer nachhaltigen Gewerbeentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 25.01.2016 die Durchführung einer moderierten Klausurtagung zur nachhaltigen Gewerbeentwicklung mit Erstellung eines entsprechenden Konzepts beantragt. 
Mit dem Antrag hat sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung 24. Februar 2016 befasst. 
Der Antrag wurde damals zurück gestellt, um zunächst ein Honorarangebot des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München abzuwarten. In der Sitzung wurde zudem angeregt, beim Netzwerk Nachhaltige Bürgerkommune Fördermöglichkeiten abzufragen. 

Das Angebot des Planungsverbandes beinhaltet umfangreiche Vorarbeiten, Standortanalysen und zwei 6-stündige Klausurtagungen. Es liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 

Hinsichtlich einer Förderung durch das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (dort ist das Netzwerk Nachhaltige Bürgerkommune inzwischen angesiedelt) hat zwischenzeitlich zwar eine Rückmeldung stattgefunden; Aussagen zu eventuellen Fördermöglichkeiten wurden jedoch noch nicht getroffen. 

Zu klären wäre daher, ob der angebotene Umfang notwendig und zielführend im Sinne des Antrags ist. 

Diskussionsverlauf

Herr Lankes erläutert, dass das Angebot des Planungsverbandes den seiner Ansicht nach notwendigen Schritt beinhaltet und eine Entscheidung über den Auftrag zeitnah erfolgen sollte. 

Beschluss

Über den Antrag zur Durchführung einer moderierten Klausurtagung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden, da der Gemeinderat vorab über aktuelle Entwicklungen informiert werden muss.  
Dies ist im Rahmen einer nicht öffentlichen Sondersitzung Anfang Juni vorgesehen, bei der dann auch ggfs. über den Auftragsumfang entschieden werden könnte.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Region 14 München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Planungsverband Region 14 München hat mit e-Mail vom 17.03.2016 das Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans eingeleitet. 

Gegenstand der Gesamtfortschreibung sind:

  1. Der Entwurf der Ziele und Grundsätze;
  2. Die Begründung dazu inklusive Umweltbericht und eines Anhangs zu Kapitel B I 1.2 (Landschaftsräume und landschaftliche Vorbehaltsgebiete);
  3. Die Karte inclusive Trenngrün und regionale Grünzüge.

Die Grünzüge und Trenngrün werden ebenso wie die schraffierten Hauptsiedlungsbereiche in Umfang und Lage unverändert in das Beteiligungsverfahren gegeben. 

Für das Gebiet der Gemeinde Schäftlarn ergeben sich keine Änderungen. Die Gemeinde ist auch weiterhin nicht als Hauptsiedlungsgebiet dargestellt. Unverändert dargestellt ist auch das „Landschaftliche Vorbehaltsgebiet Großflächige Waldgebiete der Schotterebene südwestlich von München mit Übergang in das Ammer-Loisach-Hügelland“.

Der Entwurf der Gesamtfortschreibung ist und www.region-muenchen.com einsehbar und wird aufgrund des erheblichen Umfangs nur auszugsweise (Karte) in das Ratsinformationssystem eingestellt. 

Beschluss

Die Gesamtfortschreibung des Regionalplans München wird zur Kenntnis genommen. Äußerungen zur Planung sind nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 B "Nördlich der Zechstraße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2016 den Bauantrag von Herrn und Frau Andreas und Angela Mock zum Neubau eines Doppelhauses an der Käthe-Kruse-Straße behandelt. Zu den Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 3B erteilt:

       Wandhöhe 6,90 m (im Bebauungsplan festgesetzt: 6,50 m)
       Errichtung eines Zwerchgiebels je Doppelhaushälfte (im Bebauungsplan ausgeschlossen)
       Errichtung von zwei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte (beantragt waren tatsächlich insgesamt drei Wohneinheiten; im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass je Doppelhaushälfte nur eine Wohneinheit errichtet werden darf). 

Das Landratsamt München hat mittlerweile die Baugenehmigung unter folgender Abänderung der Planung erteilt:

       Wandhöhe 6,75 m
       Errichtung von insgesamt drei Wohneinheiten

Die Errichtung der beiden Zwerchgiebel wurde nicht genehmigt.

Durch die Reduzierung der Wandhöhe und den Wegfall der beiden Zwerchgiebel ist jedoch die Nutzung des Dachgeschosses deutlich eingeschränkt.
Das Landratsamt München hat mitgeteilt, dass die Genehmigung der Zwerchgiebel nur nach Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen einer Tektur zur Baugenehmigung möglich ist.
Da beim Nachbargebäude im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein vom Bebauungsplan abweichender Zwerchgiebel bereits errichtet und die Wandhöhe ebenfalls überschritten wurde, sollte aus Sicht der Bauverwaltung der Bebauungsplan geändert werden, um wieder einheitliche und vor allem rechtmäßige Zustände herzustellen. Zudem könnte auch die Anzahl der Wohneinheiten erhöht werden (bzw. die Beschränkung entfallen), damit kleinere Wohneinheiten möglich werden. 

Diskussionsverlauf

Herr Stuke vertritt die Auffassung, dass ein „Schwarzbau“ nicht nachträglich legalisiert werden sollte. 
Frau Reitinger teilt mit, dass die Bebauungsplanänderung der richtige Weg sei und Bebauungspläne an geänderte Notwendigkeiten angepasst werden müssten. Diese Meinung vertritt auch Herr Waldherr. Er hält auch die Wandhöhe von 6,75 m aufgrund der geänderten Anforderungen der Wärmedämmung für vertretbar. 

Herr Mock nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3B im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. 
Die Festsetzung, dass Dachaufbauten unzulässig sind, entfällt. Ebenso entfällt die Beschränkung der Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude. Die Wandhöhe wird künftig auf 6,75 m festgesetzt. Mit der Planänderung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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9. Antrag der SPD im Schäftlarner Gemeinderat zur Öffnung des für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten Weges zwischen Stadtweg und B 11 während der Sperrzeit der Münchner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.04.2016 stellt Herr Hans-Jürgen Heinrich für die SPD im Gemeinderat folgenden Antrag:

„1.        Die Gemeinde lässt ausnahmsweise während der Sperrung der B 11 einen         beschränkten PKW-Verkehr auf dem landwirtschaftlichen Weg zwischen Stadt-Weg         und der alten B 11 beim Erbersdobler zu.
2.        Die Ausnahmegenehmigung soll nur erhalten, wer in Baierbrunn Lieferungen von         Schäftlarn aus durchführen muss
       Kinder in  Schule oder Kindergarten bringen muss oder in Baierbrunn regelmäßig         zur Arbeit geht.
3.         Zuvor verhandelt die Gemeinde über diese Wegenutzung mit den         Grundeigentümern des Weges.“

Der Antrag wird folgendermaßen begründet:

Wer regelmäßig Baierbrunn aufsuchen muss, ist durch die Sperrung der  B11 besonders blöd betroffen. Er muss auf der anderen Isar-Seite nach Grünwald und dann über Höllriegelskreuth den halben Weg wieder zurück nach Baierbrunn fahren.

Für einen allgemeinen Umleitungsverkehr ist der Feldweg vom Stadt-Weg zum Erbersdobler völlig ungeeignet. Er ist viel zu schmal. Aber ein beschränkter PKW-Verkehr ließe sich auf diesem Feldweg abwickeln. Deshalb soll eine Ausnahmegenehmigung nur strikt für den oben genannten Personenkreis erteilt werden, für den sie eine echte Erleichterung darstellt.

Sollte dieser Personenkreis größer sein als erwartet, wäre es zweckmäßig für die Eisenbahnbrücke eine Vorfahrtsregelung zu treffen.

Der Stadtweg ist ab Höhe des Gebäudes Stadtweg 5 bis zu seinem Ende vor der Bahnbrücke als (nicht ausgebauter) öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Straßenbaulastträger sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Der Weg ist in diesem Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr allgemein gesperrt. Der Anliegerverkehr ist zugelassen. Als Anlieger gilt im straßenverkehrsrechtlichen Sinne nicht, wer „ein Anliegen“ hat, sondern wer Grundstücksanlieger ist; den Weg also zum Befahren seines Grundstückes benutzen muss. 

Die Polizeiinspektion Grünwald hat eindringlich davor gewarnt, die Verkehrsbeschränkung zu lockern, da der Weg auf seiner Breite und seines Ausbauzustandes für den allgemeinen Verkehr; insbesondere bei Gegenverkehr, nicht geeignet ist. 

Unabhängig davon, dass eine Aufhebung der Sperrung mit den Straßenbaulastträgern abgestimmt werden müsste, wird auch seitens der Verwaltung eine derartige Maßnahme als äußerst problematisch angesehen. Zum einen dürfte die Einschränkung des Personenkreises schwierig bis unmöglich sein; zum anderen könnten aufgrund der geringen Straßenbreite Schadenersatzforderungen bei Fahrzeugschäden auf die Gemeinde zukommen. 

Beschluss

Der Antrag von Herrn Heinrich für die SPD im Gemeinderat wird abgelehnt, da der Stadtweg für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr nicht geeignet ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 10
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10.1. Beschluss des Jugendhilfe- und des Kreisausschusses des LK München über Förderung von Großtagespflegeprojekten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Nach der Beschlusslage die der Kreisausschuss am 23.02.2015 zur Großtagespflege gefasst hat erfolgt die Förderung mit einem Tagespflegeentgelt von € 7,30 pro Stunde für jede Tagespflegkraft. Die Förderung von Sachaufwand und Overheadkosten sind auf € 300,- pro Monat gedeckelt. Darüber hinaus gehende Kosten muss entweder der Träger oder die Gemeinde übernehmen. Der Gemeinderat hat am 29.07.2015 beschlossen, der Fortführung der Großtagespflege unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die Kosten für Sachaufwand und Overhead vollständig vom Landratsamt München übernommen werden. Dies wurde dem Landrat mit Schreiben vom 10.08.2015 mitgeteilt. Das Schreiben wurde am 07.10.2015 vom Kreisjugendamt mit der Feststellung beantwortet, dass einer vollständigen Übernahme der Sach- und Overheadkosten nicht pauschal zugestimmt werden könne, da dies den gültigen Beschlüssen widersprechen würde. Aus diesem Grund könne auch keine modifizierte Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden.

Der Jugendhilfe- und der Kreisausschuss des Landkreises München haben sich nun nochmals mit der Problematik befasst und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschluss des Kreisausschusses vom 23.02.2015 aufzuheben ist. Die Berechnungsgrundlage für die Förderung der Großtagespflege wäre somit wieder der Finanzierung der Tagespflege in Familien angeglichen. 

Somit kann die Gemeinde Schäftlarn entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 29.07.2015 den Kooperationsvertrag zur Großtagespflege fortführen. 

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10.2. Einnahmen-/Ausgabenrechnung Kinderburg Isaria 2015 (Hort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Die Einnahme- und Ausgaberechnung des AWO Kinderhortes Isaria schließt mit Aufwendungen und Erlösen i. H. v. € 283.751,-. Das prognostizierte Defizit i. H. v. € 52.503,61 verringert sich deutlich auf lediglich € 2.900,90. Dies ist v. a. auf höhere Einnahmen durch Gebühren und die Erhöhung des BayKiBiG-Basiswertes zurückzuführen.

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10.3. Informationsveranstaltung zum Ausbau und zur Straßensperrung der B11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Am Donnerstag 21.04.2016 hat eine gut besuchte Informationsveranstaltung zum Ausbau der B11 in Hohenschäftlarn Richtung Baierbrunn stattgefunden. Hierbei wurden insbesondere die Baumaßnahme sowie die Notwendigkeit einer Komplettsperrung der B11 im Baustellenbereich sowie die Umfahrungsmöglichkeiten während der Bauzeit von 17.05.2016 bis 11.11.2016 erläutert. Der Anliegerverkehr wird jedoch bis auf wenige Tage für die Asphaltierungsarbeiten ermöglicht.
Den Geschäften und Firmen im Baustellenbereich wird die Möglichkeit auf Hin-weisschilder auf Erreichbarkeit vor der Baustelle eingeräumt (z.B. Tankstelle mit Transparent zwischen Zechstraße und Kreuzung B11/St2071).

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10.4. Provisorische P&R-Plätze am S-Bahn-Halt Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 10.4

Sachverhalt

In Zusammenhang mit der Sperrung der B11 Richtung Baierbrunn rechnet die Gemeinde mit einer Reihe von Pendlern, die ihre Fahrzeuge in Hohenschäftlarn abstellen und Richtung München mit der S-Bahn fahren werden. Daher hat die Gemeinde etwa 20 zusätzliche Stellplätze für Kfz am P&R-Platz in Hohenschäftlarn eingerichtet. Diese sind bis Ende der Baustelle befristet.

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10.5. Brücke Alpenblickstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 10.5

Sachverhalt

Die Brücke in der Alpenblickstraße über die S-Bahn wurde in der Woche vom 25. bis 29. April fertiggestellt und dem allgemeinen Verkehr wieder übergeben. Die Pflanzung von einigen Büschen und die Reparatur einer Dachrinne an einer Garage werden in den nächsten Tagen durchgeführt.

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10.6. Verkehrsberuhigung in der Klosterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 10.6

Sachverhalt

In den letzten Tagen haben Gespräche in dieser Angelegenheit mit dem Landratsamt stattgefunden, um eine Reduzierung der Lärmbelästigung durch Motorradfahrer zu erreichen. In der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung am 23.05.2016 werden die Hinweise des Landratsamtes beraten.

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10.7. Kinderspielplatz Zechstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 10.7

Sachverhalt

In dieser Woche wird das Grundstück soweit geräumt, dass die Planungen für den Kinderspielplatz konkretisiert und in der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss behandelt werden können. Gleichzeitig wird die Einzäunung und der Zugang zum Kinderspielplatz vorbereitet.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö 11

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen vorgetragen.

Datenstand vom 15.02.2024 12:49 Uhr