Datum: 15.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:14 Uhr bis 22:42 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.
Des Weiteren stellt der Erste Bürgermeister die neuen Mitarbeiter der Finanzverwaltung, Herrn Thomas Kiendl und Frau Bianka Preising vor.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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2 |
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2.1. Herr Körner: Beschilderung in der Alpenblickstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Herr Körner fragt an, ob die Schilder mit dem Straßennamen „Alpenblickstraße“ an ein anderes Verkehrszeichen angebracht werden können.
Herr Schrott antwortet, dass dies in den nächsten Wochen durchgeführt wird.
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2.2. Herr Körner: Hohe Gehwegkanten an der Alpenblickstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Herr Körner trägt vor, dass die Gehwegkanten nach dem Neubau der Brücke an der Alpenblickstraße sehr hoch seien. Zudem sei die Fahrbahn sehr eng. Nach rechts ausweichende Fahrzeuge würden gegen die hohe Gehwegkante stoßen. Daher fragt Herr Körner an, ob die Gehwegkanten abgerundet werden könnten.
Herr Schrott antwortet, dass dies bereits beauftragt sei.
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2.3. Herr Körner: Sachstand Fahrradständer für den S-Bahnhof Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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2.3 |
Sachverhalt
Herr Körner fragt nach dem Sachstand bzgl. des Einbaus eines Fahrradständers beim S-Bahnhof Ebenhausen.
Herr Schrott antwortet, dass der Fahrradständer demnächst montiert wird.
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2.4. Herr Voggenreiter: Tempo-30-Tafel an der Starnberger Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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2.4 |
Sachverhalt
Herr Voggenreiter trägt vor, dass sich an der Starnberger Straße nach dem Kreisverkehr ein Verkehrszeichen mit der Aufschrift „30“ befindet, dass zugewachsen sei.
Herr Schrott antwortet, dass das Verkehrszeichen freigeschnitten wird.
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2.5. Herr Voggenreiter: Temporegelung an der Starnberger Straße Höhe Kreissparkasse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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2.5 |
Sachverhalt
Herr Voggenreiter trägt vor, dass an der Starnberger Straße auf der Höhe Kreissparkasse ein Tempolimit von 50 km/h festgelegt sei. Aus seiner Sicht sollte die Gemeinde hier eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festlegen.
Herr Jocher antwortet, dass die Ermächtigung für Gemeinden zur Festsetzung von innerörtlichen Höchstgeschwindigkeitsregelungen sich derzeit noch im Gesetzgebungsprozess befindet. Die Gemeinde hat somit derzeit keine gesetzliche Befugnis zur Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten innerorts.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2016 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Es erscheint Herr Fürst.
Es liegen folgende bekannt zu gebende Beschlüsse vor:
Die Bayernwerke wurden mit der Errichtung von 17 neuen und der Änderung von 9 Brennstellen im Zuge des Umbaus und der Sanierung der Münchner Straße beauftragt.
Die Firma Spitzke wurde mit den Arbeiten an der Oberleitung im Zuge der Erneuerung der Brücke an der Alpenblickstraße beauftragt.
Im Zuge der Baulandentwicklung Stehbründlweg wurde mit den betroffenen Grundstückseigentümern ein Notarvertrag zur freiwilligen Umlegung von Flächen geschlossen.
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5. Beratung und Beschluss über die Kostenübernahme für eine weitere Gruppe zur Schülermittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2016 wurde berichtet, dass die Anmeldezahlen für die Schülermittagsbetreuung (SMB) für das nächste Schuljahr signifikant angestiegen sind. So liegen derzeit 23 Neuanmeldungen für die SMB bis 14 Uhr und 15 Anmeldungen für die verlängerte SMB bis 16 Uhr vor. Hinzu kommen insgesamt ca. 75 Altverträge. Die Plätze für die Neuanmeldungen werden entsprechend der am 16.03.2016 im Gemeinderat vorgestellten Prioritätenliste vergeben.
Die hohe Zahl von Neuanmeldungen führt zu Engpässen bei Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal. Entgegen der ursprünglichen Vereinbarung vom 04.05.2016 sollen nun nicht zwei Klassenräume, sondern der Mehrzweckraum in der Aula für zwei Gruppen der SMB genutzt werden. Sowohl die AWO als auch die Schulleitung erwarten angesichts der auch den nächsten Jahren vermuteten hohen Nachfrage von der Gemeinde Schäftlarn eine nachhaltige Verbesserung des Raumangebots für die SMB. Hierzu wurde in einer gemeinsamen Besprechung am 02.06.2016 vorgeschlagen, den integrativen Kindergarten aus dem Gebäude heraus zu verlegen. Zu dieser Thematik wird am 08.06.2016 ein Gespräch mit dem Verein KindErNetz e. V. stattfinden. Die Ausstattung der Küche muss um eine zweite Geschirrspülmaschine erweitert werden (siehe TOP 6). Der AWO Kreisverband München-Land ist zuversichtlich, dass das zusätzlich notwendige Personal bis zum Beginn des neuen Schuljahres gewonnen werden kann.
Die AWO geht davon aus, dass nach Abzug von Elternbeiträgen und staatlicher Förderung der Gemeinde Schäftlarn für die neue SMB-Gruppe Mehrkosten i. H. v. € 11.000,- entstehen werden. Da der Defizitausgleich erst im Jahr 2017 erfolgen wird, ist eine Anmeldung zum Nachtragshaushalt nicht erforderlich.
Diskussionsverlauf
In den durch die AWO dargelegten zusätzlichen Aufwendungen wurde u. a. der Personalaufwand für eine Fachkraft berechnet. Aus der Mitte des Gemeinderates erfolgt der Hinweis, dass für die Aufsicht über eine SMB-Gruppe keine Fachkraft (Erzieher/in) erforderlich ist.
Frau Beichhold weist darauf hin, dass die Schulleitung keine Möglichkeit für eine Nutzung des Mehrzweckraumes über das Schuljahr 2016/17 hinaus sieht. Daher sollten mittelfristig andere Räume für die SMB gefunden werden. Auch sollten die SMB-Räume nicht mehr gruppenbezogen, sondern tätigkeitsbezogen genutzt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer weiteren Gruppe mit verlängerter SMB und der Übernahme der dadurch entstehenden Personal- und Sachkosten zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Beratung und Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe zur Ausstattung für die Schülermittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Im Schuljahr 2016/17 müssen bei der Schülermittagsbetreuung und im Hort ca. 135 Schüler mit Mahlzeiten versorgt werden. Hierzu werden zur Reinigung des Geschirrs entsprechende Kapazitäten benötigt. Derzeit befindet sich in der Küche eine Geschirrspülmaschine. Diese ist für den gestiegenen Geschirrbedarf nicht ausreichend. Es muss daher eine zweite Geschirrspülmaschine beschafft und in der Küche eingebaut werden.
Für die neu zu beschaffende Geschirrspülmaschine ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Geschirrspülmaschine
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€ 2.500,-
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Enthärtung
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€ 1.000,-
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Unterbauschrank
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€ 1.000,-
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Montagekosten für Wasser/Abwasser
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€ 500,-
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Montagekosten Strom (Starkstrom)
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€ 1.500,-
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Mehrwertsteuer
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€ 1.250,-
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Reserve für evtl. Mehrkosten
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€ 2.000,-
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Für die Haushaltsstelle 4641.9400.040 wäre demnach ein Betrag i. H. v. € 10.000,- als überplanmäßige Ausgabe anzusetzen. Die Finanzierung der Ausgabe soll aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe auf Haushaltsstelle 4641.9400.040 i. H. v. € 10.000,- zur Beschaffung und zum Einbau einer Geschirrspülmaschine in der Küche der Schülermittagsbetreuung/Hort und einer Finanzierung dieser Ausgabe aus der allgemeinen Rücklage zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Beratung und Beschluss zum Antrag der CSU-Fraktion Schäftlarn vom 16.03.2016 über ein neues kommunales Wohnbauförderprogramm (KommWFP)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Die CSU-Fraktion Schäftlarn beantragt mit Schreiben vom 16.03.2016 die Beratung und Beschlussfassung über ein gemeindliches Wohnbauförderprogramm, da in der Gemeinde Schäftlarn kleinere und vor allem bezahlbare Wohnungen fehlen.
Die Überlegungen der Fraktion sind, im künftigen Baugebiet Stehbründl ein bis zwei Mehrfamilienhäuser auf den gemeindlichen Grundstücken zu errichten und über das neue kommunale Wohnungsbauförderprogramm - KommWFP zu finanzieren.
Zweck dieses Programms ist das Schaffen von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem Mietwohnraum versorgen können. Dabei sollen auch anerkannte Flüchtlinge angemessen berücksichtigt werden. Belegungsrecht hat die Gemeinde.
Gefördert wird das Schaffen von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, einschließlich solcher, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden.
Umfang der Zuwendung ist eine Anteilfinanzierung:
30 % Zuschuss (der zuwendungsfähigen Gesamtkosten)
60 % zinsloses bzw. zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen
10 % Eigenanteil der Gemeinde (kann auch der Wert des Grundstücks sein).
Mietbindung: nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Bindungsdauer: 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit
Laufzeit des Programms: 2016 – 2019.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Lang.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit dieses Wohnungsbauförderprogramm für das Bauvorhaben geeignet und sinnvoll ist und wie es sich auf den Haushalt und die spätere Refinanzierung auswirken wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Das Haushaltsjahr 2015 wurde fristgerecht mit Datum vom 14.04.2016 abgeschlossen. Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit zur Kenntnis gegeben.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts dargestellt. Der Kämmerer steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht zur Verfügung. Im Weiteren wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2015 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.325.014,76 (Vorjahr:1.463.482,38 €) erwirtschaftet wurde. Gleichzeitig erfolgte eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 572.473,64 € (Vorjahr: 309.477,64 €). Geplant war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 727.900 € um den Vermögenshaushalt ausgleichen zu können.
Bei dem nachrichtlichen Hinweis über die Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.523.738,36 € handelt es sich um die „Sonderrücklage Schule“, die aufgelöst und der allgemeinen Rücklage zugeordnet wurde.
Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2016 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2015 in der Fassung vom 14.04.2016 mit folgenden Abschluss Ergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.) im Verwaltungshaushalt mit 11.234.827,68 €
b.) im Vermögenshaushalt mit 8.528.500,43 €
Gesamt 19.763.328,11 €
Fehlbetrag: 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 5.211,81 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 0,00 €
verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Beratung und Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Stehbründlweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Die Grundstücke Fl.Nrn. 1101, 1101/5 - /8 sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schäftlarn als Wohnbaufläche dargestellt. Bereits in früheren Jahren war beabsichtigt, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies scheiterte jedoch an der ungenügenden Erschließung und der fehlenden Einigung mit den Grundstückseigentümern.
Da zwischenzeitlich Einigkeit bei den Grundstückseigentümern besteht, die notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen an die Gemeinde veräußert wurden und auch eine Anbindung zur Straße Floßgatter vorhanden ist, steht der Aufstellung eines Bebauungsplanes nichts mehr im Wege.
Zudem wird durch diese Baulandausweisung auf einer gemeindlichen Fläche auch sozialer Wohnungsbau ermöglicht.
Diskussionsverlauf
Herr Lang regt an, die Nutzung von regenerativen Energien in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 1098/3 (Teilfläche), 1099 (Teilfläche), 1101, 1101/5, 1101/6, 1101/7, 1101/8 und 1100/6 einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Art der Nutzung wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Mit der Erstellung des Planentwurfs wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Der Planentwurf ist vor Einleitung des Verfahrens dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
2. Im Bebauungsplanentwurf sind Festsetzungen zur Nutzung von regenerativen Energien aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Schmiedgasse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hatte sich in der letzten Sitzung erneut mit einer formlosen Anfrage zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 68, Schmiedgasse 7 (ehem. „Selcher-Villa“) zu befassen. Geplant war der Anbau an das Bestandsgebäude mit Erdgeschoß, 1. Stock und Dachgeschoß sowie die Errichtung eines Reihenhauses mit sechs Wohneinheiten ebenfalls mit Erdgeschoß, 1. Stock und Dachgeschoß. Insgesamt sollten auf dem Grundstück mit Bestand und An- bzw. Neubau 13 Wohneinheiten entstehen. Für die Erfüllung der Stellplatzpflicht war die Errichtung einer Tiefgarage mit 26 Stellplätzen vorgesehen.
Das Gremium hat folgenden Beschluss gefasst:
„Zu einer Bebauung im beantragten Umfang wird das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt, da sich die Planung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich zu fassen.“
Hinzuweisen ist noch darauf, dass für das Grundstück ein Vorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes mit sieben Wohneinheiten und Tiefgarage vorliegt. Der Vorbescheid wurde erstmals 2003 erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 343 (Teilfläche), 68, 62/2, 58, 58/2, 63, 63/3, 63/4, 63/5, 74/1, 66, 67 und 147/6 einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Art der Nutzung ist als allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Für den Planentwurf ist –soweit möglich und sinnvoll- das Strukturkonzept für den Ortskern Hohenschäftlarn heranzuziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. Beratung und Beschluss zur Änderung der Bebauungsplanes Nr. 9 für das Grundstück Fl.Nr. 1500/2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
|
ö
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beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Der neue Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1500/2 beantragt über seinen Architekten mit Schreiben vom 02.06.2016 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 um nördlich der Bestandsvilla noch ein Zuhaus als Kreativraum für Musik errichten zu können.
Das Schreiben liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor; ebenso eine Skizze mit dem möglichen Standort eines neuen Gebäudes.
Die beantragte Teilfläche auf der das Gebäude errichtet werden soll, befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 9.
Eine Rückfrage beim Landratsamt München hat ergeben, dass sich die gegenständliche Teilfläche im planungsrechtlichen Außenbereich befindet und daher eine bloße Bebauungsplanänderung nicht möglich ist. Es müsste daher der Bebauungsplan (teilweise oder vollständig) neu aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 9 trat 1993 in Kraft.
Beschluss
Die Entscheidung über den Antrag wird zurück gestellt. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wird beauftragt, die Örtlichkeit zu besichtigen, den Antrag zu beraten und nach Möglichkeit einen Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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12. Verkehrssituation Klosterstraße; Beratung von Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung sowie Beschluss zur Antragstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
|
ö
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beschliessend
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12 |
Sachverhalt
Mit der Angelegenheit hat sich der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner letzten Sitzung am 23. Mai 2016 befasst.
Der Beratung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Das Landratsamt München als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat aufgrund zahlreicher Beschwerden über die Verkehrsbelastung der Klosterstraße -insbesondere durch Motorräder- Überlegungen angestellt, wie dieser Belastung entgegen gewirkt werden kann.
Das Landratsamt prüft derzeit die Möglichkeit, zwischen dem Knoten der Staatsstraße 2071 und der Staatsstraße 2571 nach Ebenhausen bis zum Kloster Schäftlarn ein Fahrverbot für Motorräder anzuordnen. Das Fahrverbot könnte in beiden Richtungen für die Zeit vom 01.03. – 30.11. auf Sonn- und Feiertage beschränkt werden.
Wegen der derzeitigen Umleitung der B 11 soll das Fahrverbot möglicherweise zum 01.03.2017 in Kraft treten und zeitlich befristet werden, um die Wirkungen abzuschätzen.
Die Anordnung würde sich auf § 45 Abs. 1a Nr. 3 und 4 StVO (Schutz von Erholungsorten von besonderer Bedeutung sowie von Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung dienen) stützen.“
Das Gremium hat folgenden mehrheitlichen Beschluss gefasst (6 : 3 Stimmen):
„Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bittet das Landratsamt um Prüfung, ob der Abschnitt von der Einmündung der B 11 bis zum Knoten St 2071/St2571 gesperrt werden kann. Dies würde einen Schutz der Anlieger bedeuten und eine Umleitungsstrecke über die St 2571 ermöglichen“.
Das Landratsamt hat den Beschluss geprüft und folgendes mitgeteilt:
„Wir haben diese Option bereits geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Sperrung dort rechtlich nicht durchsetzbar sein wird:
.§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO - Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm
Bei Lärmberechnungen wird regelmäßig das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen zu Grunde gelegt. Verstöße einzelner Verkehrsteilnehmer durch getunte und zu laute Fahrzeuge, durch mehrfaches Wenden oder lautes Türenschlagen etc. können dabei nach der einschlägigen Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden.
Angesichts der Verkehrsbelastung der St 2071 ist davon auszugehen, dass die verkehrsrechtlich relevanten Richtwerte nicht überschritten werden. Eine Anordnung aus Lärmschutzgründen wäre daher nur schwer begründbar und unterläge einem hohen Aufhebungsrisiko.
§ 45 Abs. 1 a Nr. 3 und 4 StVO ermöglicht den Schutz von Erholungsorten von besonderer Bedeutung bzw. Schutz von Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung dienen. Auf diese Grundlage könnte ein Fahrverbot zwischen B 11 und dem Knoten St 2071/ St 2571 nicht gestützt werden. Bei den Wohngebieten in Hohenschäftlarn beiderseits der St 2071 handelt es sich aufgrund ihrer Siedlungsstruktur um keine Erholungsorte, die sich von anderen Wohngebieten im Landkreis München unterscheiden würden.
Bitte teilen Sie uns mit, ob die Gemeinde vor diesem Hintergrund die vorgeschlagene Sperrung zwischen dem Knoten St 2071/ St 2571 und dem Kloster befürwortet oder ablehnt.“
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Strobl.
Frau Reitinger schlägt vor, den Vorschlag des Landratsamtes zu befürworten und als Testphase für ein Jahr zu unterstützen. Herr Stuke vertritt die Auffassung, dass die vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorgeschlagene Lösung deutlich besser wäre. Da diese offensichtlich rechtlich nicht umsetzbar sei, unterstütze er den Vorschlag des Landratsamtes. Herr Waldherr teilt mit, dass er den Vorschlag des Landratsamtes ablehnt, da diese für das Ziel, eine Verkehrsberuhigung an der Klosterstraße zu erreichen, ungeeignet sei.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vom Landratsamt vorgeschlagenen Verkehrsbeschränkung zu. Die Sperrung sollte zunächst versuchsweise für ein Jahr angeordnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11
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13. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung einer moderierten Klausurtagung bezüglich einer nachhaltigen Gewerbeentwicklung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
|
ö
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beschliessend
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13 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich bereits in seinen Sitzungen am 24. Februar 2016 und am 11. Mai mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.01.2016 befasst. Eine abschließende Beratung konnte bislang nicht erfolgen, da zunächst Honorarangebote eingeholt, sowie aktuelle Entwicklungen bekannt gegeben werden mussten.
Das Angebot des Planungsverbandes beinhaltet umfangreiche Vorarbeiten, Standortanalysen und zwei 6-stündige Klausurtagungen. Es wurde den Mitgliedern des Gemeinderates bereits zur Sitzung im Mai vorgelegt.
Da es sich um ein sehr umfangreiches Angebot mit einer ganzen Reihe notwendiger Vorarbeiten handelt, sollte überlegt werden, in welchem Umfang ein derartiges Konzept erforderlich ist.
Diskussionsverlauf
Herr Lankes erläutert die Hintergründe des Antrages. Bisher liegt aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kein tragfähiges Konzept für die Entwicklung von Gewerbegebieten vor. Ein Gewerbeentwicklungskonzept wird zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Ortsplanung und Ortsentwicklung haben. Herr Waldherr plädiert dafür, das aktuelle Thema eines Gewerbebetriebes bevorzugt abzuarbeiten, damit dieser nicht bis zur zeitintensiven Erstellung des Konzeptes warten muss.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat mit der Erstellung eines Gewerbeentwicklungskonzeptes, das sich im Rahmen einer nachhaltigen Gewerbeentwicklung an folgenden Zielen orientiert:
- Stärkung der innerörtlichen Entwicklung des Gewerbes einschließlich Nahversorgung,
- Entwicklungsmöglichkeit von Gewerbestandorten, die dem Immissionsschutz unterliegen,
- Nachhaltige Sicherung der gemeindlichen Finanzkraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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14. Breitbandausbau; Vorstellung und Genehmigung des Ausbauplanes im Rahmen des Auswahlverfahrens zum Förderprogramm
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
|
ö
|
beschliessend
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14 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 16.12.2015 mit dem weiteren Vorgehen hinsichtlich des Breitbandausbaus befasst, da sich ein Vollausbau mit Glasfaser bis in die Gebäude (FTTB-Ausbau) wegen der eigenwirtschaftlichen Ausbaupläne der Telekom nicht darstellen ließ.
Der Gemeinderat hat damals beschlossen, den Vollausbau mit Glasfaser nicht weiter zu verfolgen und stattdessen für die unterversorgten Gebiete einen Ausbau im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms (mind. 30 mbit/s im Download) durchzuführen.
Hierzu wurde in der Zeit von19.12.2015 bis 15.02.2016 die Markterkundung durchgeführt um in Erfahrung zu bringen, ob ein Anbieter einen weiteren eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Ergebnis der Markterkundung wurde am 29.04.2016 auf der Homepage des Breitbandzentrums und der Gemeinde bekannt gemacht.
In einem zweiten Schritt wurde das Auswahlverfahren vorbereitet. Nachdem sich die Fa. Kabel Deutschland kurz vor Veröffentlichung des Auswahlverfahrens gemeldet und einen Glasfaserausbau bis zu den Gebäuden für den Bereich Zell angeregt hat, wurde die entsprechende Karte zum Auswahlverfahren noch einmal geändert. Die Karte liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Bei den mit Los 1 bezeichneten Gebieten wurde ein Mindestausbau von 30 mbit/s gefordert; bei dem mit Los 2 bezeichneten Gebiet ein Mindestausbau von 100 mbit/s, da sich dieser Bereich in der Nähe der neuen Glasfaserstrecke von Starnberg nach Icking befindet.
Das Auswahlverfahren begann am 04.06.2016 mit der Bekanntmachung und läuft bis 29.07.2016. Bis dahin haben potentielle Anbieter die Möglichkeit, Angebote für die Lose 1 und 2 (getrennt oder zusammen) abzugeben. In der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren wurde bestimmt, dass sich die Gemeinde die Aufhebung des Verfahrens vorbehält, falls die Wirtschaftlichkeitslücke (also der von der Gemeinde zu tragende Anteil ohne staatliche Förderung) bei Los 1 mehr als 350.000 Euro und bei Los 2 mehr als 600.000 Euro beträgt.
Das Auswahlverfahren musste ohne vorherige Information des Gemeinderates gestartet werden, da die Gemeinde Egling bereits am 29.04.2016 das Auswahlverfahren bekannt gemacht hat und die Verfahren bei interkommunaler Zusammenarbeit in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu erfolgen haben. Andernfalls würde die erhöhte Förderung entfallen.
Die Gemeinde Schäftlarn kann mit einer staatlichen Förderung von 60 %, max. 560.000 Euro rechnen. Hinzu kommt noch eine Förderung von 50.000 Euro wegen der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Egling.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Unterlagen zum Auswahlverfahren im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms und stimmt der Aufteilung der geplanten Ausbaugebiete zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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15. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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15 |
zum Seitenanfang
15.1. Ausbau B11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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15.1 |
Sachverhalt
Nach Ausbau des östlichen Rad- und Fußweges einschließlich Randsteine wird dort wieder die untere Frostschutzkiesschicht eingebracht. In der Woche ab 20.06.2016 werden die obere Asphaltdecke sowie die teerhaltige Asphalttragschicht ausgebaut. Anschließend erfolgt der Vollausbau über mehrere Wochen über die gesamte Fahrbahnbreite. Hierdurch entstehen weitere erhebliche Behinderungen und Einschränkungen für den Anliegerverkehr. Im Anschluss daran beginnen die umfangreichen Entwässerungsarbeiten.
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15.2. Spielplatz Zechstraße St. Benedikt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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15.2 |
Sachverhalt
Am 8. Juni 2016 fand der angekündigte öffentliche Ortstermin am Spielplatz Zechstraße (St. Benedikt) mit Vertretern der Pfarrei St. Benedikt, interessierten Eltern/Großeltern, der Presse, Mitgliedern des Gemeinderates und Mitarbeitern der Gemeinde statt. Von Seiten der Gemeinde wurde die derzeitige Planung vorgestellt. Sie sieht einen Themenspielplatz vor, in dessen Mittelpunkt ein Schlepper mit Ladewagen steht. Im nächsten Jahr sollen kleine Holzhäuschen unter den Bäumen sowie ein Fußballtor im Bereich der freien Grünfläche aufgestellt werden. Die vorhandene Schaukel soll wieder aufgebaut und die Rutsche in den Hügel integriert werden. Des Weiteren sind eine Slackline und Ruhebänke vorgesehen.
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15.3. Spielplatz Forststraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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15.3 |
Sachverhalt
Der Spielplatz ist wegen Bauarbeiten zurzeit gesperrt. Es wird das alte Spielgerät, welches auf Grund seines Alters „durchgespielt“ ist, momentan abgebaut und es werden die Fundamente für ein neues Außenspielgerät erstellt.
Nach dem Aushärten der Betonfundamente wird das neue Spielgerät aufgestellt und der Fallschutz aufgebracht. Die Arbeiten werden bis ca. Mitte Juli abgeschlossen sein.
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15.4. Gleisbauarbeiten an den Bahnübergängen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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15.4 |
Sachverhalt
Die Deutsche Bahn hat die Gemeinde telefonisch darüber informiert, dass ab 25.06.2016 die Fahrbahn der Bahnübergänge saniert werden sollen. Diese Arbeiten sollen ausschließlich nachts erfolgen.
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15.5. Stadtradeln
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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15.5 |
Sachverhalt
Wie schon im letzten Jahr beteiligt sich die Gemeinde Schäftlarn auch heuer wieder an der Aktion „Stadtradeln“ in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Landkreis München vom 25.06. bis 15.07.2016. Auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sind aufgerufen, sich nach Möglichkeit an dieser Aktion zu beteiligen. Nähere Informationen finden Sie unter der Internetsite www.stadtradeln.de/schaeftlarn2016.html.
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15.6. Besuch einer Delegation mit Jugendlichen aus Pidkamin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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15.6 |
Sachverhalt
Eine Delegation mit Jugendlichen aus der Kommune Pidkamin in der Ukraine wird Schäftlarn in der Zeit vom 14.07.2016 bis 19.07.2016 besuchen
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16. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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16 |
zum Seitenanfang
16.1. Hans-Jürgen Heinrich: Sachstand behindertengerechter Ausbau des S-Bahnhofes Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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16.1 |
Sachverhalt
Herr Heinrich fragt nach dem Sachstand für den behindertengerechten Ausbau des Bahnhofes Ebenhausen.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass hierzu ein staatliches Finanzierungsprogramm geplant sei, dessen Fertigstellung sich jedoch verzögert. Eine entsprechende Anfrage wurde beim Ministerpräsidenten gestellt. Ebenso wurde beim Bundeverkehrsministerium angefragt. Mit weiteren Nachrichten wird für Herbst 2016 gerechnet.
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16.2. Josef Woratsch: Recyclingcontainer bei Kiosk Dallas
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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16.2 |
Sachverhalt
Herr Woratsch trägt vor, dass beim Dallas-Kiosk drei Recyclingcontainer für Glas stehen, die stark verschmutzt seien. Er fragt an, ob es möglich sei auf den Containern neue Aufkleber anzubringen.
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16.3. Josef Woratsch: Anzahl der Klassen im Schuljahr 2016/17 an der GS Schäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
|
ö
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informativ
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16.3 |
Sachverhalt
Herr Woratsch fragt an, wie viele Schüler und Klassen es für die erste Klasse im kommenden Schuljahr geben wird.
Frau Beichhold antwortet, dass es zum Stand 06.06.2016 61 Erstklässler geben wird, die sich auf drei Klassen verteilen.
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16.4. Maximilian Urban: Umbau des Spielplatzes in Neufahrn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
|
ö
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informativ
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16.4 |
Sachverhalt
Herr Urban fragt an, wann die im Zuge des Umbaus des Spielplatzes in Neufahrn abgebauten Spielgeräte wieder aufgestellt werden.
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16.5. Ulrike Prölß: Verkehrssituation an B11-Baustelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.06.2016
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ö
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informativ
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16.5 |
Sachverhalt
Frau Prölß trägt vor, dass die Verkehrssituation an dem wegen Sanierungsarbeiten gesperrten B11-Abschnitt davon geprägt sei, dass Fahrzeugführer trotz entsprechender eindeutiger Beschilderung in den Baustellenbereich einfahren und dort bzw. auch in der Anliegerstraßen ein erhebliches Verkehrsaufkommen verursachen würden.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die Gemeinde bereits mit dem staatlichen Straßenbaumt Freising und der Polizei Gespräche geführt hat um unzulässige Fahrten in den Baustellenbereich zu unterbinden. Die Baufirma wird demnächst ohnehin die Straße in ihrer kompletten Breite für Aushub benötigen. Eine Durchfahrt wird dann faktisch nicht mehr möglich sein.
Datenstand vom 15.02.2024 12:52 Uhr