Datum: 27.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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2 |
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2.1. Herr Neumayer: Parkplatzsituation an der Haarkirchner Str./Neufahrn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Es erscheinen Frau von Lenthe und Herr Mock.
Herr Walter Neumayer trägt vor, dass die Parkplatzsituation in der Haarkirchner Straße rund um das Feuerwehrhaus nicht zufrieden stellend sei. So würden in diesem Bereich wegen der geringen Platzverhältnisse tw. Fahrzeuge verkehrsbehindernd abgestellt werden. Die Gemeinde solle daher die Parkmöglichkeiten erweitern und dazu ca. 2000 bis 3000 m² Grund von dem Anrainer Freitag erwerben.
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2.2. Herr Geisenhofer: Bushaltestellen in Hohenschäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Herr Geisenhofer trägt vor, dass die Bushaltestellen in Hohenschäftlarn wegen der örtlichen Platzverhältnisse aus seiner Sicht z. T. nicht als solche geeignet wären. Die Tauglichkeit der Haltestellen sollte daher überprüft werden.
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2.3. Herr Geisenhofer: B11-Baustelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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informativ
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2.3 |
Sachverhalt
Herr Geisenhofer bittet mit Verweis auf die Ergebnisse der letzten Lokalen Agenda-21-Sitzung den Werkvertrag mit der Baufirma zu überprüfen, welche an der B11 tätig ist. Aus seiner Sicht würden hohe Leerlaufzeiten entstehen. Auch ein Zweischichtbetrieb würde nicht umgesetzt werden. Freitags würden gar keine Arbeiten an der Baustelle durchgeführt werden. Der Gemeinderat solle daher beim Staatlichen Straßenbauamt Freising darauf hin wirken, dass dieses als Vertragspartner der Baufirma eine gewissenhafte Erfüllung der vertraglichen Pflichten einfordert.
Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass vom Staatlichen Bauamt Freising zu keiner Zeit ein Zweischichtbetrieb vorgesehen war. Dieser ist bei innerörtlichen Straßenbaustellen wegen der Lärmentwicklung nicht üblich. Im Übrigen habe das Staatliche Straßenbauamt vor kurzem bestätigt, dass die Baufirma mit ihren Arbeiten derzeit den Zeitplan erfüllt.
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2.4. Herr Fuchs: Baumsterben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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informativ
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2.4 |
Sachverhalt
Herr Fuchs trägt vor, dass einige Bäume im Gemeindegebiet abgestorben seien. Aus seiner Sicht liegt das an mangelnder Pflege durch die Gemeinde.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die genauen Gründe für das Baumsterben nicht bekannt seien, jedoch auch von der individuellen Baumgesundheit abhängig sind. Ersatzpflanzungen wurden durchgeführt.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 15.06.2016 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 15.06.2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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informativ
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4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 15.06.2016 wurde beschlossen, dass der Auftrag für die moderierte Klausur zur Gewerbeentwicklung an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München vergeben wird.
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5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) festgestellt, dass in der Friedhofsbenutzungssatzung der Begriff Familiengrab u. a. als mögliche Gräberart definiert wird. In der Friedhofsgebührensatzung wird für diese Gräberart hingegen der Begriff Doppelgrab verwendet. Es soll daher klar gestellt werden, dass es sich bei beiden Begriffen um die gleiche Gräberart handelt.
Gegenüber der derzeit geltenden Satzung ergibt sich folgende Änderung:
In § 2 Abs. 1 wird der Begriff Doppelgrab durch die Formulierung Familiengrab (Doppelgrab) ersetzt.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die o. g. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe in Hohenschäftlarn und Zell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) festgestellt, dass in der Benutzungssatzung der Begriff Familiengrab u. a. als mögliche Gräberart definiert wird. Im Verlauf der Satzung wird er mehrfach durch den Begriff Doppelgrab ersetzt. Es soll daher klar gestellt werden, dass es sich bei beiden Begriffen um die gleiche Gräberart handelt.
Gegenüber der derzeit geltenden Satzung ergibt sich folgende Änderung:
§ 15 Abs. 1 b) wird um das Wort „(Doppelgräber)“ ergänzt.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die o. g. Änderung zur Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe in Hohenschäftlarn und Zell. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Erlass der Einbeziehungssatzung "Riedfeldweg"; Beratung und Beschluss zu den Stellungnahmen im Rahmen des Auslegungsverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 30. Oktober 2013 beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1702, Riedfeldweg, eine Einbeziehungssatzung gemäß §.34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass für diese Fläche bereits ein Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern genehmigt war, der jedoch wegen Fristablauf nicht mehr gültig ist. Da die damals zulässige Bebauung Grundlage für einen Erschließungsvertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes war, hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Satzung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte in der Zeit von 23. Juni – 24. Juli 2014. Da in diesem Zeitraum auch die baurechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Pferdehof Seitner und einem Nachbarn anhängig waren, wurde die weitere Bearbeitung der Satzung zurück gestellt, um keine Faktenlage (Innenbereich mit entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen) zu schaffen, die einen Bestand des Pferdehofs in irgendeiner Weise gefährdet hätte. Die Baugenehmigung für die Außenanlagen des Pferdehofs wurde im vergangenen Jahr erteilt; Klage wurde nicht erhoben.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
a) Landratsamt München, Abteilung Baurecht, Schreiben vom 07.07.2014:
1. Bei der Einbeziehungssatzung können nach § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB „einzelne" Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 ff BauGB getroffen werden. Die Beschränkung auf „einzelne" Festsetzungen hat zur Folge, dass die Festsetzungen in der Gesamtheit keine umfassende normative Regelung der zulässigen Bebauung nach Art eines qualifizierten Bebauungsplanes beinhalten sollen. Sind mehr als nur „einzelne" Festsetzungen erforderlich, sind diese einem aufzustellenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten.
Die einbezogenen Flächen müssen in erster Linie durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sein. Diesem Bereich müssen die erforderlichen Zulässigkeitskriterien für die einbezogenen Flächen entnommen werden können. Eine zusätzliche Steuerung der baulichen Nutzung lässt § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB nur durch „einzelne" Festsetzungen und damit nur in begrenztem Maße zu. Diese „reduzierte Planqualität" einer Einbeziehungssatzung wird jedenfalls überschritten, wenn die getroffenen Festsetzungen zu einer umfassenden normativen Regelung der zulässigen Bebauung nach Art eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des „§ 30 Abs. 1 BauGB" führen. Das ist u. E. hier der Fall. Die vorliegende Satzung enthält eine Vielzahl von Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen für die Hauptgebäude, Garagen und Stellplätze, zur Höhe der baulichen Anlagen, zur Gestaltung wie Dachform, Dachneigung, Firstrichtung, zu Eingrünungsmaß- nahmen und zu Verkehrsflächen. § 34 BauGB kommt neben diesen detaillierten Festsetzungen als Maßstab für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet kaum noch zur Anwendung. Das ist mit dem Wesen und dem Charakter einer Einbeziehungssatzung, wie sie sich insbesondere aus der Stellung der Regelung über die Zulässigkeit in § 34 BauGB ergeben, nicht vereinbar (vgl. Beschluss BVerwG 13.03.2003 Az. 4 BN 20/03, Urteil VGH Baden- Württemberg 27.06.2007 Az. 3 S 128/06).
Nach der Aussage in der Begründung werden die Festsetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen und landschaftlichen Entwicklung getroffen. Die Gemeinde geht offensichtlich davon aus, dass die neue Bebauung keine ausreichende Prägung durch den vorhandenen Bestand erfährt und deshalb zahlreiche Festsetzungen erforderlich sind. In diesem Fall wäre aber eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nicht zulässig. Die einbezogenen Flächen müssen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägt sein, so dass nur noch „einzelne" Festsetzungen erforderlich sind und nicht umgekehrt.
Sofern die Gemeinde am Erlass einer Einbeziehungssatzung festhalten möchte, sind die getroffenen Festsetzungen zu reduzieren. Andernfalls müsste ein Bebauungsplan aufgestellt werden, was auch eine Flächennutzungsplanänderung wegen des Entwicklungsgebotes nach sich ziehen würde. In diesem Zusammenhang wäre zu berücksichtigen, dass auch die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde bereits Regelungen z. B. zur Dachform, Dachneigung und Firstrichtung usw. enthält, die ebenfalls bei der Beurteilung des Bauvorhabens zu beachten sind.
2. Ziffer C 9: Welche Flächen sind mit dem Begriff „Grundstücksgröße" gemeint? Handelt es sich hierbei um die Fläche ohne Flächen nach C 10 und C 11? Aus Gründen der Rechtseindeutigkeit ist der Begriff näher zu konkretisieren.
3. Nach der Festsetzung C 11.1 Satz 1 hat die Fläche C11 eine Größe von 468 qm, nach der Darstellung in der Planzeichnung nur 85 qm. Die Planzeichen C 10 und C 11 wurden offensichtlich vertauscht. Um Überprüfung und Berichtigung wird gebeten.
4 Die Formulierung „nach Möglichkeit" in Ziffer C 10 und C 11.1 ist für eine Festsetzung zu unbestimmt und daher herauszunehmen oder zu konkretisieren.
5. Für Ziffer C 11.3 gibt es keine Rechtsgrundlage im Bauplanungsrecht; es können nur Flächen oder Maßnahmen festsetzt werden, Ziffer 11.3 kann nur unter die Hinweise genommen werden. Der Bezug auf den Bebauungsplan ist nicht zutreffend, im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen Bebauungsplan, sondern um eine Einbeziehungssatzung.
6. Die Maßketten für die Garagen sind mit den eingetragenen rot gestrichelten Flächen in Übereinstimmung zu bringen; bisher sind die Maßketten versetzt dargestellt.
7. Der Verfahrensvermerk über die Ausfertigung ist vor dem Vermerk über die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses einzufügen, da die Ausfertigung vor der Bekanntmachung erfolgen muss; sonst ist die Bekanntmachung unwirksam.
Aus der Sicht des Tiefbaus erfolgt keine Änderung.
Zur Grünordnung wird auf die beiliegende Stellungnahme Bezug genommen, die Bestandteil unserer Stellungnahme ist.
Sofern aus der Sicht des Immissionsschutzes noch eine Äußerung erfolgt, wird diese nachgereicht.
Aus der Sicht des Naturschutzes erfolgt keine Äußerung; es wird jedoch um die Kopie der dinglichen Sicherung der Ausgleichsfläche gebeten.
b) Landratsamt München, Sachgebiet Grünordnung, Schreiben vom 11.07.2016:
Teil C Festsetzungen:
C.9
Diese Festsetzung fordert für das Grundstück von 1880 qm die Pflanzung von 28 heimischen Laubbäumen 1. oder 2. Wuchsordnung. Zusätzlich ist die Pflanzung von 15 Obstbäumen in .11.1 gefordert.
Wir sehen 10 Groß- bis mittelkronige Bäume auf dem Grundstück plus die 15 Obstbäume in der gekennzeichneten Fläche mit dem Ziel der Entwicklung einer Streuobstwiese als ausreichend an und empfehlen daher folgende Umformulierung des ersten Satzes:
Je angefangene 200 qm Grundstücksfläche ist mind. 1 heimischer Laubbaum 1. oder 2. Wuchsordnung mit der Mindestpflanzqualität Hochstamm, 3-4 x verpflanzt, Stammumfang 18- 20 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall zu ersetzen.
C.10 und C.11
Kann es sein, dass die Signaturen im Plan vertauscht wurden?
Vermutlich sollen die 15 Obstbäume im nordwestlichen und nördlichen Bereich der Teilfläche gepflanzt werden.
C.10
Welchen Baumbestand gibt es in dieser Fläche bisher? Wieso sollen Laubbäume durch Obstbäume ersetzt werden?
Hinweise
Um zu gewährleisten, dass die Baumschutzverordnung der Gemeinde Schäftlarn ergänzend zum Bebauungsplan gilt, sollte auf diese in den Hinweisen aufmerksam gemacht werden.
c) Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 16.07.2014
„…….das vorgelegte Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung sieht vor, das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Für die vorgesehene Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund ist die Aufnahmefähigkeit des Untergrundes vor Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung mittels Sickertest nach Arbeitsblatt DWA- A138, Anhang B, exemplarisch an ausgewählten Stellen im Geltungsbereich nachzuweisen.
Auf die Möglichkeit der Sammlung von Regenwasser in Zisternen und die Nutzung z.B. zur Toilettenspülung wird hingewiesen.
Wir bitten außerdem in Punkt 2 der Hinweise, den Satz „Vor Einleitung des Niederschlagswassers in einen Vorfluter (…)“ zu streichen.“
Beschluss
Die Festsetzungen Nrn. C 3 – C 6 (Zulässigkeit Nebenanlagen bis max. 15 qm, Wandhöhe max. 6,40 m, Dachform und Dachneigung und Firstrichtung) werden ersatzlos gestrichen.
Ebenso ist die Festsetzung Nr. C 11.3 ersatzlos zu streichen, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.
Die Festsetzung Nr. C 9, 1. Satz, ist folgendermaßen zu formulieren:
Je angefangene 200 qm Grundstücksfläche innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung (ohne die Flächen nach Nr. C 10 und C 11) ist mind. 1 heimischer Laubbaum 1. oder 2. Wuchsordnung mit der Mindestpflanzqualität Hochstamm, 3-4 x verpflanzt, Stammumfang 18- 20 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall zu ersetzen. Die bestehenden Laubbäume werden hierbei angerechnet.
Die Planzeichen Nr. C 10 und C 11 sind zu tauschen, da sie falsch eingesetzt wurden.
Bei Nr. C 10 wird nach dem Planzeichen und der Erläuterung des Planzeichens wird die Formulierung wie folgt geändert:
Bei Verlust des Baumbestandes innerhalb der Umgrenzung ist gleichartiger Ersatz zu pflanzen. Der zweite Satz „Zu verwenden sind nach Möglichkeit alte heimische Obstsorten“ ist ersatzlos zu streichen.
Bei Nr. C 11.1, 4. Satz, ist die Formulierung …“nach Möglichkeit“… ersatzlos zu streichen.
Die redaktionellen Anmerkungen (Nrn. 6 und 7) sind entsprechend anzupassen.
Ein Hinweis auf die Baumschutzverordnung erfolgt nicht, da diese bekannt ist.
Die Hinweise sind insgesamt ersatzlos zu streichen, da sie überflüssig sind.
Der Satzungsentwurf ist nach Änderung erneut öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Beratung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Drotwiesenweg und Beauftragung der Verwaltung zur Konzepterstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Die Verwaltung ist bekanntlich seit geraumer Zeit in Verhandlungen mit den Eigentümern der Grundstücke südlich und nördlich des Drotwiesenweges, um dort insbesondere den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes zu ermöglichen.
Die Sicherung der Grundstücke soll zunächst durch den Abschluss notarieller Kaufangebote erfolgen, um vor einem tatsächlichen Erwerb die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (Änderung Flächennutzungsplan usw.) zu schaffen.
Da die Verhandlungen einigermaßen weit fortgeschritten sind, sollte vor Einleitung des Änderungsverfahrens (als gewisse Absichtsbekundung des Gemeinderates) ein Auftrag an die Verwaltung erfolgen, die möglichen Änderungsbereiche und Nutzungsarten zu skizzieren und als Konzept zu entwickeln, welches dann als Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes dienen könnte.
Die Überlegungen in diesem Bereich sollten zudem –aus zeitlichen Gründen- unabhängig von der moderierten Konzepterstellung zur Gewerbeentwicklung erfolgen, da insbesondere Feuerwehrgerätehaus und Bauhof hiervon unabhängig zu sehen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für den Bereich südlich und nördlich des Drotwiesenweges ein Konzept zur Ansiedlung des Gerätehauses für die FF Hohenschäftlarn und den gemeindlichen Bauhof zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Antrag Herr GR Hans-Jürgen Heinrich zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Deutschen Bahn und der Ortsduchfahrt der B 11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 01.07.2016 stellt Herr Hans-Jürgen Heinrich folgenden Antrag an den Gemeinderat:
1. Der Gemeinderat protestiert gegen die Absicht der Deutschen Bahn, die Gleise zwischen Ebenhausen und Icking sowie eine Weiche in Hohenschäftlarn dieses Jahr zu erneuern. Die Bahn wird gebeten diese Baumaßnahme um ein Jahr zu verschieben.
2. Das Staatliche Straßenbauamt wird aufgefordert, die Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt Hohenschäftlarn mit wesentlich größerer Eile durchzuführen. Es ist unerträglich, dass dort teilweise einfach nichts passiert.
Der Antrag wird folgendermaßen begründet:
Die Sperrung der Ortsdurchfahrt in Hohenschäftlarn belastet die Bewohner Schäftlarns und auswärtige Autofahrer sehr, weil die Baustelle nur sehr weiträumig umfahren werden kann.Viele sind deshalb auf die S-Bahn ausgewichen. Dass nun auch noch die S-Bahn ab Mitte August für drei Wochen stillgelegt werden soll, stellt eine erhebliche zusätzliche Belastung dar, die durchaus durch eine Verschiebung der Baumaßnahme um ein Jahr vermieden werden könnte. So war es auch ohne weiteres möglich, den Bau der Eisenbahnbrücke im Zuge der Alpenblick-Str. um ein Jahr zu verschieben.
Die uns so entscheidend beeinträchtigende Sperrung der Ortsdurchfahrt in Hohenschäftlarn wird immer unerträglicher, wenn man sieht, wie sich die Baumaßnahme nur mühevoll dahin schleppt. Heute am 1 .Juli 2016 wird dort offenbar gar nicht gearbeitet. Das Straßenbauamt wird aufgefordert, diese Baumaßnahme mit Hochdruck zu beenden.
Der Süddeutschen Zeitung vom 1 .Juli 2016 ist zu entnehmen, dass im Fall der Gleiserneuerungen der Schienenersatzverkehr nachts die gesperrte Hohenschäftlarner Ortdurchfahrt benutzen kann. Wenn Omnibusse die gesperrte Münchner Straße in Hohenschäftlarn durchfahren können, dann ist wirklich nicht zu verstehen, weshalb die B 11 nachts nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann. Die Entscheidungen des Staatlichen Bauamts grenzen an Willkür.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Strobl.
Beschluss
Das Staatliche Straßenbauamt wird aufgefordert, die Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt Hohenschäftlarn mit wesentlich größerer Eile durchzuführen. Ein aktualisierter Zeitplan ist der Gemeinde Schäftlarn vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
|
ö
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informativ
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10 |
zum Seitenanfang
10.1. Beschaffung von Mobiliar für die Schülermittagsbetreuung (SMB)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
|
ö
|
informativ
|
10.1 |
Sachverhalt
Aufgrund der erheblichen Ausweitung der SMB (Anmeldung von ca. 30 zusätzlichen Schülern) muss zusätzliches Mobiliar beschafft werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gegenstände:
Pos.
|
Art des Mobiliars
|
Anzahl
|
Beschaffungsbetrag
|
1
|
Tische
|
6
|
€ 1.480,-
|
2
|
Stühle
|
36
|
€ 4.250,-
|
3
|
Garderoben
|
3
|
€ 1.500,-
|
4
|
Schrank für Mehrzweckraum
|
1
|
€ 1.000,-
|
5
|
Holzbank und Tisch für Außenbereich
|
2
|
€ 1.011,-
|
|
Gesamt
|
|
€ 9.241,-
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Für 2016 wurden für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens € 2.000,- und für Zimmerausstattungen € 1.000,- eingeplant. Diese Mittel werden für die Beschaffungen vollständig eingesetzt.
Für die Haushaltsstelle 2110.010.9351 wäre demnach noch ein Betrag i. H. v. € 6.241,- anzusetzen. Die Finanzierung der Ausgabe wurde mit der Finanzverwaltung abgestimmt und erfolgt über nicht eingesetzte Mittel aus anderen Bereichen.
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10.2. Ausbau B11
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
|
ö
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informativ
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10.2 |
Sachverhalt
Die Auskofferungsarbeiten werden heute abgeschlossen. Der Bereich bis zur Tankstelle wird noch weiter aufgekiest, so dass diese wieder mit Treibstoff beliefert werden kann. Die Mauer auf der östlichen Seite wird zur Zeit saniert. Die Wasserschieber wurden angepasst bzw. erneuert. Die Stützmauer für die nördliche Überquerungshilfe wurden erneuert und im westlichen Gehwegbereich bestehende Versorgungskabel freigelegt.
Ab morgen beginnen die Arbeiten zum Setzen der ersten Schächte. Diese haben einen Durchmesser von 2,50m. Am Freitag werden die Wasserleitungen für 2 Hausanschlüsse tiefer gelegt. Dies ist notwendig um eine frostfreie Verlegung dieser Leitung zu gewährleisten.
Ab nächster Woche soll eine 2. Kolonne damit beginnen die Rigolen zu setzen.
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10.3. Mobilfunk
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
|
ö
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informativ
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10.3 |
Sachverhalt
Die Telefonica Deutschland hat angekündigt, dass sie die Netze von O2 und E-Plus zusammenlegt und modernisiert. Hierbei soll der Standort Poststraße um eine LTE-Sendeanlage erweitert werden. Des Weiteren hat Vodafone mitgeteilt, dass sie mit Grundstückseigentümern an der Schorner Straße/Waldrand in Gesprächen sind.
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10.4. Spielplatz Zechstraße St. Benedikt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
|
ö
|
informativ
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10.4 |
Sachverhalt
Die Baumfällarbeiten der Bäume mit den vielen Totästen wurde abgeschlossen.
Die herausstehenden Wurzelstöcke wurden abgefräst, so dass keine Stolpergefahr mehr besteht, und es wurde eine Baustraße angelegt. In den nächsten Wochen wird die Baugrube für das Spielgerät „ Traktor mit Ladewagen“ angelegt.
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10.5. Spielplatz Forststraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
|
ö
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informativ
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10.5 |
Sachverhalt
Der Spielplatz an der Forststraße wurde zwischenzeitlich wieder hergestellt. Der Platz wird nächste Woche freigegeben, wenn der Rasen angewachsen ist.
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10.6. Gleisbauarbeiten zwischen Ebenhausen und Icking
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
|
ö
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informativ
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10.6 |
Sachverhalt
Die DB AG hat angekündigt, dass von Freitag 19.08.2016 abends bis Sonntag 12.09.2016 zwischen Ebenhausen und Icking die Gleise erneuert werden sollen. In diesem Zeitraum finde Schienenersatzverkehr zwischen Ebenhausen und Wolfratshausen statt.
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10.7. Lokale Agenda21 – Team Schäftlarn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
|
ö
|
informativ
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10.7 |
Sachverhalt
Am 20.07.2016 fand eine Sitzung der Lokalen Agenda21 statt. Hierbei wurden u.a. die Themen Gestaltung des Eichendorffweges und Ausbau Kreuzung B11/St2071 besprochen. Beim Eichendorffweg empfiehlt die Lokale Agenda21 unter Abwägung verschiedener Belange (Verkehrssituation, Spielfläche für Kinder) die Entwurfsskizze der Verwaltung weiter zu verfolgen.
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10.8. Mülleinhausung Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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informativ
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10.8 |
Sachverhalt
Das Müllhäuschen wurde geliefert und wird in den Kalenderwochen 31 und 32 aufgestellt (ersten beiden Augustwochen).
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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11 |
zum Seitenanfang
11.1. Maria Kötzner-Schmidt: Schleichverkehr wegen B11-Baustelle auf der Schorner Str.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt trägt vor, dass eine Anwohnerin der Schorner Straße angefragt hätte, inwieweit die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ortsumgehungsstraße durch das erhöhte Schleichverkehrsaufkommen (wegen der Baustelle an der B11) verfälscht werden könnte.
Herr Jocher weist darauf hin, dass das zuständige Planungsbüro zu einer Stellungnahme zu dem Sachverhalt aufgefordert wurde.
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11.2. Gerd Zattler: Bedarf für Hundetoiletten im OT Kloster Schäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2016
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ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Herr Zattler trägt vor, dass Anwohner auf einen Bedarf für ein bis zwei Hundetoiletten im OT Kloster Schäftlarn hingewiesen hätten.
Datenstand vom 15.02.2024 15:09 Uhr