Datum: 14.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es erscheint Herr Lankes. Von Bürgern werden keine Fragen vorgetragen.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2016 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Fehlanzeige.
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5. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2015 des Betriebs gewerblicher Art "PV-Anlagen" der Gemeinde Schäftlarn und Beschluss zur Ergebnisverwendung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2015 des Betriebs gewerblicher Art (BgA) PV-Anlagen der Gemeinde Schäftlarn wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, am 02.08.2016 erstellt. Das ist der zweite Jahresabschluss für den Betrieb gewerblicher Art (BgA).
Hinzuweisen ist darauf, dass der BgA nur die PV-Anlage und nicht den Speicher erfasst. Der Speicher ist zu 100 Prozent dem Eigenverbrauch zuzuordnen und damit nicht Gegenstand des BgA. Die ursprünglich gezogene Vorsteuer musste dem Finanzamt wieder zurückgezahlt werden.
Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 70.922,00 € und einem Verlust in Höhe von 2.880,22 € ab. Der Jahresabschluss ist als Anlage beigefügt.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Frau von Lenthe.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 70.922,00 € und einem Jahresverlust in Höhe von 2.880,22 € fest. Der Jahresverlust 2015 in Höhe von 2.880,22 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Photovoltaikanlage Zechstraße 18; Übertragung an den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn durch Sacheinlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 29.01.2014 hat der Gemeinderat die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Kinderkrippe, Zechstr. 18, beschlossen. Mit Beschluss vom 30.07.2014, TOP 13, wurde festgelegt, dass die Anlage als Betrieb gewerblicher Art (BgA) im kommunalen Haushalt (Abschnitt 8102) der Gemeinde geführt wird. Der Jahresabschluss 2014 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, am 19.10.2015 erstellt und in der Sitzung vom 25.11.2015 (TOP 10) dem Gemeinderat vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2015 wurde erstellt und dem Gemeinderat in gleicher Sitzung vorgelegt.
Durch Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeindewerke Schäftlarn wurde der Aufgabenbereich um die „Erzeugung, den Bezug, die Verteilung und der Vertrieb von Energie“ erweitert. Diese Änderung trat zum 01.01.2016 in Kraft.
Gleichzeit ist das Vermögen der PV-Anlage dem Eigenbetrieb zuzuordnen. Entweder als Barleistung oder als Sachanlage.
Die Werkleitung schlägt vor, die PV-Anlage Zechstr. 18 als Sacheinlage dem Eigenbetrieb, Sparte Energie, einzubringen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die PV-Anlage Zechstr. 18 zum Restbuchwert (Stand 31.12.2015) in den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn zum 01.01.2016 als Sacheinlage einzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Angela Holzer; Bauantrag zum Anbau eines Viehunterstandes mit Futterlager sowie Anbau eines Vordaches auf dem Grundstück Fl.Nr. 1864, Mörlbacher Weg 20 in Neufahrn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1864, Mörlbacher Weg 20, befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Geplant ist die profilgleiche Verlängerung der Hofstelle mit den Außenmaßen 6,51 m x 13,27 m zur Nutzung als Viehunterstand und die Errichtung eines Vordaches mit einer Tiefe von 5,50 m und einer Länge von 21,20 m.
Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, handelt es sich um ein privilegiertes und damit zulässiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Abweichungen von der Örtlichen Bauvorschrift sind nicht ersichtlich.
Diskussionsverlauf
Frau Reitinger nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Beschluss
Zu dem Bauantrag zur Errichtung eines Viehunterstandes und eines Vordaches auf dem Grundstück Fl.Nr. 1864 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Beratung und Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9a, Zechstraße/Gerhart-Hauptmann-Weg, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss mit der Vorberatung des Antrags zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, Gerhart-Hauptmann-Weg, beauftragt. Hintergrund war der Antrag des neuen Eigentümers des Grundstückes Fl.NR. 1500/2 zur Errichtung eines Zuhauses als Kreativraum für Musik außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich zweimal, zuletzt in seiner Sitzung am 01. August 2016, mit der Angelegenheit befasst.
Der Beratung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Vom Architekten des Bauherrn wurden zwischenzeitlich 5 mögliche Varianten erarbeitet und vorgelegt. Alle untersuchten Varianten finden jedoch weder die Zustimmung des Bauherren, noch sind sie ortsplanerisch –insbesondere im Hinblick auf das denkmalgeschützte Bestandsgebäude- sinnvoll. Dies liegt jedoch nicht an einer mangelnden Kreativität, sondern an den Möglichkeiten auf dem Grundstück, welche durch die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes deutlich eingeschränkt sind.
Vom Antragsteller wird daher weiterhin die ursprünglich vorgeschlagene Variante außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes favorisiert. Aus Sicht der Bauverwaltung ist diese Variante auch diejenige, welche das Baudenkmal am wenigsten beeinträchtigt und ortsplanerisch vertretbar erscheint, da es sich lediglich um ein erdgeschossiges Nebengebäude handelt, das durch den dichten umliegenden Baumbestand kaum einsehbar ist.“
Das Gremium hat daher folgenden Beschluss gefasst:
„Aufgrund der vorgelegten Variantenprüfung erscheint dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der ursprünglich angedachte Standort außerhalb der Geltungsbereichsgrenze als der ortsplanerisch verträglichste. Dem Gemeinderat wird daher empfohlen, für den Bereich zwischen dem Grundstück Fl.Nr. 1500/3 im Norden und Fl.Nr. 1500/7 im Westen einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB aufzustellen, der zum einen eine gewisse Nachverdichtung und auch eine geringfügige Aufweitung des Geltungsbereiches nach Norden zum Ziel hat, sodass auch das geplante Gebäude errichtet werden kann.“
Dieses Vorgehen ermöglicht es aus Sicht der Bauverwaltung –neben der Schaffung von Baurecht für das Zuhaus- zum einen, für die Grundstücke Fl.Nrn. 1500/3 - /5 eine gewisse Nachverdichtung zuzulassen und andererseits auch, im Bebauungsplan entsprechend breite, öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen, um in diesem Bereich nach Erwerb der Flächen einen öffentlichen Gehweg errichten zu können.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 1489 (Teilfläche), 1500/2 (Teilfläche), 1500/3 – /11, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a BauGB aufzustellen. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wird das Büro U-Plan, Eurasburg, beauftragt. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor Einleitung des Verfahrens dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur Billigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5
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9. Förderung nach Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG - Beratung und Beschluss über eine zusätzliche Förderung des integrativen Kindergartens am Fischerschlössl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Gem. Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen von dem Gewichtungsfaktor 4,5 (allgemeiner Gewichtungsfaktor für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder) im Einvernehmen mit der Gemeinde nach oben hin abgewichen werden, um damit eine Integrationskraft zu fördern (sog. Faktor 4,5 + x). Der integrative Kindergarten am Fischerschlössl hat diese Förderung für das nächste Kindergartenjahr beantragt. Die zusätzlichen Kosten werden hälftig von der Gemeinde und vom Freistaat Bayern getragen.
Im folgenden Kindergartenjahr werden vsl. vier Inklusionskinder mit erhöhtem Förderungsbedarf den Kindergarten am Fischerschlössl besuchen. Drei der vier Kinder wohnen in Schäftlarn, eines außerhalb des Gemeindegebietes. Für das Kind mit Wohnsitz in einer anderen Gemeinde muss diese Gemeinde selbst entscheiden, ob sie den Faktor x gewähren möchte. Die Integrationskraft soll mit 10 Stunden für die besondere Förderung und Betreuung der Inklusionskinder eingesetzt werden.
Die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration haben sich in einer gemeinsamen Empfehlung zur Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x darauf geeinigt, dass ohne besondere Begründung bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von i. d. R. sechs Stunden für Einrichtungen mit vier behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern 0,8 Integrationskräfte einzusetzen sind. Dabei sind auch Fachdienststunden anrechenbar, soweit sie die pädagogische Arbeit mit den Kindern oder auch deren Vor- und Nachbereitung betreffen (Beobachtung, Dokumentation, Teambesprechungen, Elterngespräche, Vernetzung und Kooperation). Die Förderung der Integrationskraft kann bis zu 80% erfolgen.
Durch die Gewährung des Faktor x mit einer Förderung von 80% würden der Gemeinde Schäftlarn für die drei Kinder mit Wohnsitz in Schäftlarn zusätzliche Kosten i. H. v. ca. € 3.500,- pro Jahr entstehen.
Diskussionsverlauf
Es wird beantragt, die Förderung unter dem Vorbehalt zu gewähren, dass auch die Sitzgemeinde des auswärtigen Inklusionskindes (Gemeinde Icking) die Förderung gewährt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Förderung nach Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG (Faktor 4,5 + x) mit 80% dem Grunde nach zu. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass auch die Sitzgemeinde des auswärtigen Inklusionskindes die Förderung gewährt. Die Verwaltung wird in diesem Fall ermächtigt, entsprechend der tatsächlichen Buchungen im Kindergartenjahr 2016/17 die Förderung nach den in Satz 1 genannten Kriterien festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Beratung und Beschluss bezüglich Schaffung von Mietraum nach den Richtlinien des kommunalen Wohnbauförderprogramms (KommWFP) für Bayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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informativ
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10 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16.03.2016 beantragte die CSU-Fraktion die Prüfung der Möglichkeit zur Schaffung von Mietraum nach den Richtlinien des kommunalen Wohnraumförderprogramms (KommWFP) für Bayern. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.06.2016 wurde beschlossen die Verwaltung bezüglich der Durchführbarkeit aus haushaltsrechtlicher Sicht zu beurteilen.
Zweck der Zuwendung ist das Schaffen von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem Mietwohnraum versorgen können. Dabei sollen auch anerkannte Flüchtlinge angemessen berücksichtigt werden. Gegenstand der Förderung ist das Schaffen von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, einschließlich solcher, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, die Modernisierung bestehenden Mietwohnraums, der Erwerb von Grundstücken oder von leerstehenden Gebäuden zur Durchführung dieser Maßnahmen und vorbereitende planerische Maßnahmen; dazu gehören insbesondere Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe.
Zuwendungsempfänger dieser Fördermaßnahme sind Kommunen, welche Eigentümer des nach diesen Richtlinien geförderten Mietwohnraums sein müssen. Zur Umsetzung können sich die Zuwendungsempfänger insbesondere kommunaler Wohnungsbauunternehmen bedienen. Als Kooperationspartner könnten auch die Kirchen durch die Bereitstellung von Grundstücken in Erbpacht an die Gemeinden oder durch die Einbindung kirchlicher Wohnungsunternehmen zur Durchführung und Abwicklung der Baumaßnahmen beteiligt werden. Gefördert dürfen nur Standorte mit einem erheblichen, nicht nur vorübergehenden Bedarf an Mietwohnraum werden.
Die Förderung der Maßnahmen erfolgt als Projektförderung der Gesamtmaßnahme im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (derzeitiger Zinssatz bei einer 20-jährigen Laufzeit und Zinsbindung 0,5 %). Der Zuschuss kann auch ohne das Darlehen beantragt werden. Bei einer Förderung des Erwerbs von Grundstücken ist die Höhe des Zuschusses auf die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahmen (z.B. Neubau) begrenzt. Die Zuwendung für planerische Maßnahmen erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Dieser kann insbesondere durch den Wert des im Eigentum der Gemeinde befindlichen Baugrundstücks erbracht werden. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Rechenbeispiel (Erwerb Grundstück und Neubau eines Objektes mit Mietwohnungen):
Grundstückerwerb: 750.000 €
Baukosten: 750.000 €
Planungskosten: 100.000 €
= Gesamtkosten: 1.600.000 €, hiervon muss die Gemeinde mind. 10 % in das Projekt einbringen (160.000 €).
Mögliche Zuschüsse:
Grundstückserwerb: 225.000 €
Baukosten: 225.000 €
= Gesamtzuschüsse: 450.000 €
Gesamtsumme für den Erwerb des Grundstücks und den Neubau: 1.150.000 €.
Die Wohnungen sind in angemessener Größe nach den Vorgaben der Nrn. 22.2 und 22.3 Wohnbauförderungsbestimmungen 2012 zu dimensionieren. Die angemessene Wohnfläche beträgt höchstens:
Nr.
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Wohnungstyp
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Haushaltsgröße
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Wohnfläche
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1
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Ein-Zimmer-Wohnung
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eine Person
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40 m2
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2
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Zwei-Zimmer-Wohnung
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eine Person
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50 m2
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3
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Zwei-Zimmer-Wohnung
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zwei Personen
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55 m2
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4
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Drei-Zimmer-Wohnung
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zwei Personen
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65 m2
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5
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Drei-Zimmer-Wohnung
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drei oder vier Personen
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75 m2
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6
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Vier-Zimmer-Wohnung
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vier Personen
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90 m2
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Die geförderten Wohnungen sind entsprechend dem Zweck der Zuwendung an einkommensschwache Haushalte zu vermieten; dabei sollen anerkannte Flüchtlinge angemessen berücksichtigt werden. Die Belegung erfolgt durch die Gemeinde. Bei der Auswahl der berechtigten Haushalte soll sich die Gemeinde an den Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung (vgl. Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes – BayWoFG) orientieren. Diese betragen:
1. für einen Einpersonenhaushalt
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19.000 €,
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2. für einen Zweipersonenhaushalt
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29.000 €,
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zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
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6.500 €;
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maßgeblich ist das Gesamteinkommen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind um weitere 1000 €. Gleiches gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder auf Grund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist (die Einkommensgrenze z.B. bei einem Paar mit einem Kind beträgt demnach 36.500 €). Die Miethöhe ist so zu bemessen, dass sie für einkommensschwache Wohnungssuchende tragbar ist. Die Bemessung soll sich an den nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) erstattungsfähigen Aufwendungen orientieren. Für die Gemeinde Schäftlarn beträgt die Mietobergrenze der Kaltmiete bei einem 1-Personen-Haushalt 520 €, 2-Pers.-Haushalt 650 €, 3 Pers.-Haushalt 740 €, 4-Pers.-Haushalt 850 € und 5-Pers.-Haushalt 990 € (Quelle: Internetauftritt des LRA München).
Die Bindungsdauer des Wohnbauförderungsprogramms beträgt 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.
Mit der Ausführung der Maßnahme muss nach Erteilung des Bewilligungsbescheids oder der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn unverzüglich begonnen werden. Die Bauarbeiten sind zügig durchzuführen.
Das Kommunale Wohnbauförderprogramm (KommWFP) ist grundsätzlich nicht schlecht. Die öffentliche und soziale Bindung ist jedoch auch etwas kritisch zu hinterfragen. Insbesondere im Hinblick auf die Bindung an das Vergabewesen (Ausschreibung, etc.), die Einkommensgrenzen und die Wohnungsgrößen.
Unsere bisherigen Bewerber für Gemeindewohnungen liegen zu 98 Prozent über diesen Einkommensgrenzen. Auch Wohnungsvergaben zur Bindung eigener Mitarbeiter oder Fachkräfte für Kindertagesstätten sind dadurch fast nicht möglich.
Aufgrund anstehender Großprojekte (z.B. Sanierung Turnhalle, Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof) müssen im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung 2017 – 2020 entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Alle Projekte lassen sich nebeneinander nicht finanzieren. Aus diesem Grund sollte sich der Haupt- und Finanzausschuss, in dem alle Fraktionen des Gemeinderats vertreten sind, entsprechende Grundsatzbeschlüsse fassen. Aufgabe der Verwaltung wird es dabei sein, Finanzierungs- und Refinanzierungskonzepte aufzuzeigen.
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11. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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informativ
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11 |
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11.1. Schülermittagsbetreuung - Rückmeldungen zur Ferienbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Zahlreiche Eltern haben sich bei der AWO für die Durchführung und Gestaltung der SMB in den ersten drei Sommerferienwochen bedankt. Für das Schuljahr 2016/17 soll eine objektive Bedarfserhebung durchgeführt werden. Des Weiteren haben alle Eltern ein gemeinsames Schreiben von Gemeinde, AWO und Schulleitung erhalten.
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11.2. Kinderhort Isaria - Auswirkung der tariflichen Aufwertung der Erziehungsberufe auf Defizit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
|
ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.08.2016 hat der AWO Kreisverband München-Land mitgeteilt, dass für die Beschäftigten im Erziehungsdienst seit April 2016 neue Eingruppierungsregelungen gelten, die durchweg zu einer besseren Bezahlung der Beschäftigten führen. Dies führt bei den Mitarbeiterinnen des Hortes zu einer Personalkostenmehrung für das Jahr 2016.
Die von der Gemeinde Schäftlarn zu leistenden Zuschüsse werden sich dadurch vsl. um € 7.708,- erhöhen (ursprünglicher Ansatz € 76.127,63, jetzt € 83.835,50), der Defizitausgleich wird sich vsl. um € 191,- vermindern (ursprünglicher Ansatz € 57.044,77, jetzt € 56.853,54).
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11.3. Seniorenbeauftragte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
|
ö
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Schäftlarn hat zwei Seniorenbeauftragte. Dieses Amt wurde bisher von Frau von Pfeil und Herrn Stach wahrgenommen. Leider ist Herr Stach im August 2016 verstorben. Herr Stach hat das Amt des Seniorenbeauftragten sehr engagiert wahrgenommen und alle die bei ihm Rat gesucht haben mit großer Hilfsbereitschaft unterstützt. Durch seine offene und den Menschen zugewandte Art hat Herr Stach das Gemeindeleben bereichert. Die Gemeinde Schäftlarn ist sehr betroffen von seinem Tod und voll Mitgefühl für die Angehörigen. Als äußeres Zeichen hat die Gemeinde am Grab einen Kranz niedergelegt.
Die Gemeinde Schäftlarn sucht Interessierte, die das Amt des Seniorenbeauftragten wahrnehmen möchten. Interessenten werden gebeten sich mit Frau Schlosser von der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.
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11.4. Ausbau B11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
|
ö
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informativ
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11.4 |
Sachverhalt
Auf intensives Drängen der Gemeinde hat das Staatliche Bauamt Anfang September einen aktualisierten Bauzeitenplan für die Arbeiten an der B11 vorgelegt. Dieser Plan zeigt weiterhin, dass die B11 Anfang November wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. Asphalt und Teerschichten sowie der Unterbau wurden auf eine Länge von 800 m entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Versitzgruben mit verbesserter Reinigungsleistung wurden eingebaut. Die Stützmauer des östlichen Rad- und Fußweges wurde auf der gesamten Länge saniert. Kabel für Straßenbeleuchtung und Glasfaserleerrohre wurden neu verlegt. Gas- und Wasserleitung – wo nötig – saniert.
Derzeit sind die Pflasterarbeiten und der Einbau der Sinkkästen im vollen Gange und sollen in etwa vier Wochen abgeschlossen sein. Nach Verlegung der oberirdischen Stromhausanschlüsse werden die restlichen Stützmauern errichtet. Anschließend wird der Frostschutzkies eingebaut.
Für Ende Oktober ist die Asphaltierung geplant, so dass Anfang November die Restarbeiten wie Anpassung der Grundstückszufahrten durchgeführt werden können. Damit kann der Zeitplan für die Freigabe der Straße Anfang November eingehalten werden.
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11.5. Breitbandausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
|
ö
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informativ
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11.5 |
Sachverhalt
Entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Förderprogrammes wurden die Angebotsunterlagen am Freitag 9.9.2016 bei der Gemeinde abgegeben. Es haben sich drei Bewerber gemeldet. Die Angebote weisen stark unterschiedliche Ergebnisse auf, so dass erst nach Prüfung und Bewertung durch das beauftragte Fachbüro darüber berichtet werden kann. Parallel zur Prüfung soll der Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern vorbereitet und gestellt werden. Der Vergabebeschluss soll in der nächsten GR-Sitzung gefasst werden.
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11.6. Spielplatz Zechstraße St. Benedikt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
|
ö
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informativ
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11.6 |
Sachverhalt
Die Baugrube für das Spielgerät „ Traktor mit Ladewagen“ wurde angelegt und das Gerät am heutigen Tag geliefert. In den nächsten Tagen muss noch das Fundament für die Spielgeräte erstellt und die Geräte moniert werden.
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11.7. Gleisbauarbeiten zwischen Ebenhausen und Icking
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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informativ
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11.7 |
Sachverhalt
Die Gleisbauarbeiten zwischen Ebenhausen und Icking wurden fristgerecht abgeschlossen. Gleichzeitig hat die Gemeinde die Anpassung der Oberleitung unter der Brücke Alpenblickstraße durchgeführt und diese Baustelle nun auch komplett abgeschlossen.
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11.8. Bahnhof Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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informativ
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11.8 |
Sachverhalt
Die DB Station + Service hat mitgeteilt, dass sie im Oktober/November dort Sanierungsarbeiten durchführen wird.
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2016
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ö
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12 |
Sachverhalt
Es werden keine Anfragen vorgetragen.
Datenstand vom 15.02.2024 15:13 Uhr