Datum: 23.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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2 |
Sachverhalt
Herr Josef Metz fragt an, weshalb beim Leichenhaus des Friedhofes Hohenschäftlarn eine aufwändige Sanierung notwendig sei.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die Berufsgenossenschaft u. a. die schadhafte Elektrik moniert habe. Somit ist eine grundlegende Sanierung des Leichenhauses unvermeidlich.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2016 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Fehlanzeige.
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5. Grundschule Schäftlarn, Machbarkeitsstudie zur Turnhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
In der Maisitzung des Gemeinderates wurde den Ratsmitgliedern die Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Turnhalle vorgestellt.
Die Grundschule Ebenhausen mit Turnhalle wurde 1970 errichtet.
In den Jahren 2009 – 2012 wurde das Schulgebäude erweitert und grundlegend saniert.
In diesem Zusammenhang wurde auch die, im EG direkt an die Turnhalle angrenzenden Räume für den integrativen Kindergarten, neu gestaltet und erweitert. Ferner wurden Räume für die Mittagsbetreuung im EG bereitgestellt.
Gleichzeitig wurde die Heizzentrale erneuert und auf regenerative Energieträger umgebaut.
Das Flachdach über der Turnhalle wurde 1984 mit einem Satteldach überbaut.
Der bauliche Zustand der Turnhalle mit den Nebenräumen entspricht dem Baujahr, ist dementsprechend abgenutzt, nicht mehr zeitgemäß und weist Mängel auf.
Durch das planende Architekturbüro und Fachplaner wurde der Bestandsbau untersucht und festgestellt, dass in fast allen Themenbereichen Defizite und Mängel vorhanden sind. Insbesondere beim Brandschutz nach BayBO, der Barrierefreiheit, der Verkehrssicherheit nach GUVV, dem Wärmeschutz und der Energieeinsparung nach EnEV, der Beleuchtungsanlage, den Sanitäranlagen, den Umkleiden, den Be- und Entlüftungsanlagen usw.
Mit den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses fand am 1. August eine Ortsfahrt zur Turnhalle statt. Nach Besichtigung des Bestands war der Ausschuss mehrheitlich der Meinung, dass durch das Architekturbüro die Alternative eines Neubaus, auch als 1 ½ fach Halle um eine Vereinsnutzung zu ermöglichen, geprüft werden sollte.
Durch ein Vermessungsbüro wurde eine Geländeaufnahme durchgeführt, damit die Lage einer neuen Turnhalle im Gelände, insbesondere zur Nachbarbebauung, dargestellt werden kann.
Die nun im Entwurf vorgestellte Turnhalle hat eine Größe von 18 x 36 m und eine für Vereinssport notwendige Höhe von 7 m.
Angegliedert an die Halle sind im Untergeschoß die Geräteräume, die Umkleide für die Lehrkraft und für Behinderte, sowie ein Hallen-WC. Im Erdgeschoß sind 3 Umkleiden, 2 Nasszellen mit WC und Waschgelegenheit und ein Technikraum vorgesehen.
Für die Sanierung der bestehenden Turnhalle muss mit Sanierungskosten von
ca. 2,9 Mio. € gerechnet werden. Wobei zu bedenken ist, dass während der Sanierungsarbeiten die Halle nicht benutzt werden kann.
Für den Neubau einer 1 ½ fach- Halle ist mit Kosten von 3,93 Mio. € für die Kostengruppen 300, 400 und 700 zu rechnen. Zusätzlich sind Kosten von 370.000,00 € für Abbruch, Zugang und Umgriff und Geräte nach der KG 600 anzusetzen.
Somit belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten auf 4,3 Mio. €.
Der Vorteil eines Neubaus wäre, dass die bestehende Halle während der Bauphase weiter genutzt werden könnte und nach Abschluss der Maßnahme die alten Umkleideräume im UG für z.B. Schülermittagsbetreuung umgebaut werden könnten.
Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern beträgt die Förderobergrenze für eine Einfachturnhalle, welche für den schulischen Bedarf der Grundschule ausreichend ist, 1.756.00,00 €. Bei einer Förderhöhe von 35% bis 40%, könnte die Gemeinde mit einer Förderung zwischen 0,615 und 0,702Mio. € rechnen.
Die Planung wird durch Herrn Streit vom Architekturbüro SSP Planung im Einzelnen bei der Sitzung vorgestellt.
Diskussionsverlauf
Es erscheinen die Gemeinderäte Lang und Strobl.
Herr Streit erläutert die Planungen. Die Nutzbarkeit der alten Turnhalle wäre während der Umbauarbeiten im Wesentlichen gewährleistet. Herr von Hoyos regt an, in Abstimmung mit der Schule Vorgaben für ein Raumprogramm zu erarbeiten.
Beschluss
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird Vorlagen für die weiteren Entscheidungen erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017, die Finanzplanung 2016-2020 und den Stellenplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeindewerke Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Der Werkleiter erläutert den Wirtschaftsplan 2017 mit Anlagen. Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 2.223.600 € und in den Aufwendungen mit 1.794.500 € und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.575.700 € ab. Das Ergebnis des Gesamtbetriebs schließt mit einem Gewinn in Höhe von 429.100 € vor Steuern (425.500 € nach Steuern) ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Abwasser schließt in den Erträgen mit 1.753.600 € und in den Aufwendungen mit 1.328.000 €. Dies führt zu einem Gewinn in Höhe von 425.600 €. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.376.900 €.
Der Erfolgsplan der Sparte Wasser schließt in den Erträgen mit 465.000 € und in den Aufwendungen mit 456.500 €. Dies führt zu einem Gewinn vor Steuern in Höhe von 8.500 € (nach Steuern 4.900 €).
Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 191.400 € ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Energie schließt in den Erträgen mit 5.000 € und in den Aufwendungen mit 10.000 €. Dies führt zu einem Verlust in Höhe von 5.000 €.
Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 7.400 € ab.
Des Weiteren wird auf den Vorbericht und den Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2017 mit Finanzplanung 2016 bis 2020 verwiesen.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2016 einstimmig die vorgelegten Entwürfe
a) des Wirtschaftsplans 2017 mit Anlagen,
b) des Finanzplans 2016 bis 2020 und
c) des Stellenplans.
jeweils in der Fassung 10.11.2016 beschlossen und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 ist Bestandteil der Niederschrift.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Entwürfe
a) des Wirtschaftsplans 2017 mit Anlagen,
b) des Finanzplans 2016 bis 2020 und
c) des Stellenplans.
jeweils in der Fassung 10.11.2016. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2017, der Finanzplanung 2016 - 2020 sowie dem Stellenplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Der Kämmerer erläutert den Haushaltsplan 2017 mit Finanzplanung 2016 – 2020 in der Sitzung. Im Weiteren wird auf den umfassenden Vorbericht zum Haushalt verwiesen. Alle Unterlagen zum Haushalt sind als Anlagen beigefügt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2017 in der vorliegenden Fassung vom 15.11.2016. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.351.500 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.888.600 € ab. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2016 im Entwurf vom 15.11.2016 als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2016-2020 in der vorliegenden Fassung vom 15.11.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan in der vorliegenden Fassung vom 08.11.2016
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Erlass der Einbeziehungssatzung Riedfeldweg; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Riedfeldweg“ wurde in der Zeit vom 21. September 2016 bis einschließlich 20. Oktober 2016 erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist ging lediglich eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München mit Schreiben vom 20.10.2016 ein.
Das Wasserwirtschaftsamt weist auf folgendes hin:
Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt ist nach § 54 Abs.2 WHG Abwasser.
Um die Regenwasserbewirtschaftung für das Planungsgebiet zeitgemäß zu regeln, sind die dafür notwendigen geologischen- und hydrogeologischen Daten rechtzeitig zu ermitteln und die entsprechenden Versickerungs- und Bewirtschaftungsanlagen in die Freiraumgestaltung einzufügen. Für die Bemessung und Planung der Anlagen im Umgang mit Niederschlagswasser verweisen wir als fachliche Arbeitsgrundlage auf das Arbeitsblatt DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versi¬ckerung von Niederschlagswasser) und das Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsemp¬fehlungen zum Umgang mit Regenwasser). Sollten bei den Aushubarbeiten optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich das Landratsamt München zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gem. Art. 1 BayBodSchG).
Die Hinweise können zur Kenntnis genommen werden. Eine Änderung oder Ergänzung des Satzungsentwurfes ist nicht erforderlich. Da eine Einbeziehungssatzung inhaltlich nicht mit einem qualifizierten Bebauungsplan vergleichbar und auch kein Genehmigungsfreistellungsverfahren für entsprechende Bauvorhaben möglich ist, muss die Niederschlagswasserbeseitigung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geklärt werden.
Stellungnahmen oder Einwendungen seitens der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 20.10.2016 zur Kenntnis. Eine Änderung des Satzungsentwurfs erfolgt nicht. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Riedfeldweg“ vom 27.07.2016 wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Antrag der Fraktion GemeindeUnion zur Umfahrung für die Starnberger Straße in Hohenschäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 stellt die GU-Fraktion im Gemeinderat folgenden Antrag an den Gemeinderat:
„Der Gemeinderat möge beschließen, parallel und in Ergänzung zu den bisher gefassten Beschlüssen zur Umfahrung die Realisierbarkeit der Variante von der B11 durch den Wald nördlich von Hohenschäftlarn nach Schorn mit Vollausbau des AB-Anschlussstelle "Schorn" bei gleichzeitiger Schließung der Anschlussstelle "Schäftlarn" prüfen zu lassen.
Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die beschriebene Variante dem "Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie" des Bayerischen Landtags vorzustellen und diesen um Unterstützung für die Realisierung bei den zuständigen Behörden zu bitten.
Der erste Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, kurzfristig auch ein vorbereitendes Gespräch mit der Stadt Starnberg zu führen.“
Der Antrag wird folgendermaßen begründet:
„Diese Umfahrungsvariante nutzt die Planungen der Nachbarkommune zum wesentlichen Vorteil für Hohenschäftlarn. Im Vergleich zu den bisher bereits betrachteten Varianten ergeben sich folgende Vorteile:
Komplette Entlastung der Starnberger Straße durch Schließung der bisherigen Anschlussstelle
Direkte, kurze Verbindung der A95 mit der B11 nördlich von Hohenschäftlarn
Keine Belastung der Schäftlarner Feldflur
Sicherung der Weiterexistenz der betroffenen Schäftlarner Landwirte
Bannwaldersatzpflanzung ist höherwertig als die bestehende Fichten- Monokultur“
Aus Sicht der Bauverwaltung ist eine Beschlussfassung zur Untersuchung der Realisierbarkeit dieser neuen Variante derzeit verfrüht und nicht zielführend. Eine Variante über das Gebiet einer anderen Kommune bzw. über gemeindefreies Gebiet zu planen sollte zunächst im Einvernehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen. Zum anderen wirft der Antrag eine ganze Reihe weiterer Fragen auf, deren Beantwortung –soweit möglich- erfolgen sollte, bevor weitere erhebliche Planungskosten produziert werden.
Diese sind aus Sicht der Bauverwaltung:
Zeithorizont zur eventuellen Realisierbarkeit eines Vollanschlusses „Schorn“ bzw. „Oberdill“ an die BAB A 95?
Ist eine Schließung der Anschlussstelle „Schäftlarn“ der BAB A 95 von der Bevölkerung überhaupt gewünscht?
Hat eine Verbindungstrasse von der BAB A 95 zur B 11 nördlich von Hohenschäftlarn durch den geschützten Bannwald überhaupt Aussichten auf Realisierbarkeit? (siehe hierzu Anlage; Information aus der GR-Sitzung vom 15.06.2016)
Wo und von wem werden –im Fall einer Realisierbarkeit der Verbindungstrasse- die hierfür erforderlichen Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen bereit gestellt?
Weshalb wird das Ergebnis der Untersuchungen zur sogenannten BI-Trasse, welche im Rahmen der moderierten Bürgerbeteiligung vorgeschlagen wurde, nicht abgewartet?
Unabhängig davon empfiehlt sich natürlich ein Gespräch mit der Stadt Starnberg, um die Planungen zu erfragen und ggfs. zu hinterfragen, die von dort derzeit favorisiert werden.
Eine Befassung des zuständigen (Verkehrs-) Ausschusses des Bayer. Landtags wird nicht für zielführend angesehen. Diesem Ausschuss gehört u.a. Herr Staatsminister a.D., Dr. Bernhard, MdL, an, welcher unter anderem die Umsetzung des Südrings massiv verfolgt (siehe Anlage).
Die Ausweitung der Planungen bzw. der Prüfung der Realisierbarkeit –wie im Antrag der GU-Fraktion formuliert- ist daher nach Auffassung der Bauverwaltung derzeit weder erforderlich noch sinnvoll.
Diskussionsverlauf
Frau Kötzner-Schmidt erläutert die Hintergründe für den Antrag. Demnach war die Veröffentlichung des Bundeverkehrswegeplanes Anlass Überlegungen zu einem BAB-Vollanschluss Schorn anzustellen. Zielrichtung ist dabei statt des geplanten Halbanschlusses Schorn einen Vollanschluss zu errichten und gleichzeitig die BAB-Ausfahrt Schäftlarn zu schließen.
Im Verlauf der Diskussion wird zu bedenken gegeben, dass die Einplanung eines Vollanschlusses in Schorn hohe Kosten für die Errichtung und den Rückbau der BAB-Ausfahrt Schäftlarn verursachen würde. Die Flächenversiegelung würde weiter vorangetrieben werden und der Trassenverlauf würde über eine lange Distanz durch den schützenswerten Bannwald gehen. Dies würde einen großen Eingriff in die Natur darstellen.
Zudem würden bei einer Schließung des BAB-Anschlusses Schäftlarn Rettungseinsätze der örtlichen Feuerwehren auf der A95 erheblich erschwert werden. Die Eintreffzeiten würden sich z. T. erheblich verlängern.
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde im Landtag kein formales Antragsrecht hat. Das Verfahren sollte vorher geprüft werden.
Beschluss 1
Der Antrag der GU-Fraktion vom 28.10.2016 wird abgelehnt. Unabhängig davon wird der erste Bürgermeister beauftragt, in einem Gespräch mit der Stadt Starnberg die dortigen Planungen zu erfragen und dem Gemeinderat anschließend darüber zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10
Beschluss 2
Der Antrag der GU-Fraktion vom 28.10.2016 wird zurück gestellt. Der erste Bürgermeister wird zunächst beauftragt, in einem Gespräch mit der Stadt Starnberg die dortigen Planungen zu erfragen und dem Gemeinderat anschließend darüber zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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informativ
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10 |
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10.1. Gastschülerzahlen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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informativ
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10.1 |
Sachverhalt
Die Grundschule Schäftlarn wird derzeit von sieben Kindern besucht, deren Wohnsitz nicht im Gemeindegebiet liegt. Davon besuchen zwei Kinder die erste Klasse, vier die zweite Klasse und eines die dritte Klasse. Sechs schulpflichtige Kinder mit Wohnsitz im Gemeindegebiet besuchen Schulen in anderen Kommunen.
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10.2. Ausbau B11 - Verkehrsfreigabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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informativ
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10.2 |
Sachverhalt
Am 11.11.2016 um 15.30 Uhr konnte die Sperre der B11 zwischen Hohenschäftlarn und Baierbrunn vom Staatlichen Bauamt Freising wie geplant aufgehoben werden. Die offizielle Freigabe durch das Straßenbauamt wurde bei einem Pressetermin durchgeführt. Hierbei wurden auf die besonderen Anforderungen bei dieser Baustelle erläutert sowie auf die sehr bedauerlichen aber für den Bauablauf notwendigen Behinderungen und Beeinträchtigungen für die Anlieger und die sonstigen Verkehrsteilnehmer eingegangen.
Die Fahrbahn der B11 und der östliche Fußweg sind komplett hergestellt und benutzbar. Restarbeiten stehen noch am westlichen Gehweg zwischen Kreuzung B11/St2071 und der Werkstatt Wiechatzek aus. Fußweg und Parkbuchten sollen in den nächsten Wochen hergestellt werden. Kleinere Restarbeiten (Zaunerstellung u.ä.) sind erst nach der Winterpause vorgesehen.
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10.3. Geschwindigkeitsmessungen Staatliches Bauamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
|
ö
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informativ
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10.3 |
Sachverhalt
Das Staatliche Bauamt führt derzeit im Auftrag der Unfallkommission des Landkreises München wieder eine Verkehrszählung am Autobahnzubringer durch.
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10.4. Verkehrszählung/-aufzeichnung durch die Deutsche Bahn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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informativ
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10.4 |
Sachverhalt
Die Deutsche Bahn führt Verkehrszählungen und Aufzeichnungen über den Verkehrsfluss im Bereich der Bahnübergänge in Hohenschäftlarn und Ebenhausen durch. Die Ergebnisse werden für die Planungen der Bahnübergänge benötigt. Die Zählungen erstrecken sich über einen Zeitraum von drei Tagen.
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10.5. Klausurtagung zur Gewerbeentwicklung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
|
ö
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informativ
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10.5 |
Sachverhalt
Derzeit führt der Planungsverband in Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden Bestandserhebungen und Befragungen durch. Anfang nächsten Jahres ist dann ein Termin mit Beteiligung der Fraktionssprecher geplant.
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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11 |
zum Seitenanfang
11.1. Gerd Zattler: Weitere Verkehrsplanungen für die Kreuzung B11 - St 2071
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
|
ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Herr Zattler fragt an, welche weiteren Planungen für diesen Straßenabschnitt existieren würden. Insbesondere sei dabei von Interesse wie mit der sog. Lackermeierstraße verfahren werden soll, die von der B11 kommend von Rechtsabbiegern zur Einfahrt in die St 2071 genutzt wird.
Der Erste Bürgermeister sichert zu, dass die Anregung aufgenommen wird. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass die Bauarbeiten an der B11 noch nicht vollständig beendet seien und somit der Platz rund um das ehemalige Trafohaus derzeit noch für Baufahrzeuge benötigt wird.
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11.2. Philipp von Hoyos: Rückbau von Parkplätzen am P+R-Parkplatz Hohenschäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
|
ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Herr von Hoyos fragt an, ob bereits konkrete Planungen für den Rückbau der im Zuge der B11-Baustelle zusätzlich errichteten P+R-Parkplätze am Bahnhof Hohenschäftlarn bestehen.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die Parkplätze am Marktplatz zeitnah zurück gebaut werden. Die Nutzung der anderen zusätzlichen Parkplätze soll zunächst beobachtet werden.
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11.3. Ulrich Stuke: Sachstand bei der Errichtung des Spielplatzes an der Zechstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
|
ö
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
Herr Stuke fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der Errichtung eines Spielplatzes an der Zechstraße.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass nun eine Firma für das Verlegen der Bodenplatte gefunden worden sei.
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11.4. Josef Woratsch: Eröffnungsfeier für B11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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informativ
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11.4 |
Sachverhalt
Herr Woratsch moniert, dass ihm die Einladung zur B11-Eröffnung am 11.11.2016 erst am Mittag des selben Tages zugegangen sei. Dies sei für seine Planungen zu spät gewesen.
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass das Staatliche Bauamt die Eröffnungsfeier organisiert habe. Die Anzahl der möglichen Gäste sei ihm erst am 11.11.2016 in der Früh mitgeteilt worden.
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11.5. Maria Kötzner-Schmidt: Ausbau Bahnhof Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
|
ö
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informativ
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11.5 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt weist auf einen Artikel in der SZ vom 22.11.2016 hin, demzufolge der Ausbau des Bahnhofes Ebenhausen bei den zuständigen Stellen keine hohe Priorität habe. Insofern stelle sich die Frage, was die Gemeinde veranlassen könnte, um eine stärkere Priorisierung des Ausbaus zu erreichen.
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass er das Bayerische Staatsministerium des Innern um Stellungnahme zu diesem Pressebericht gebeten habe. Des Weiteren ergänzt er, dass die Gemeinde im Verfahren kein formelles Antragsrecht hat.
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11.6. Michael Waldherr: Stauschwerpunkte an der B11 in Hohenschäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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informativ
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11.6 |
Sachverhalt
Herr Waldherr weist darauf hin, dass sich seit 11.11.2016 an der Kreuzung B11 – St 2071 aus Norden kommend häufig längere Staus bilden würden. Es sei anzunehmen, dass dies seine Ursache in der geschlossenen Stichstraße (sog. Lackermeierstraße) habe. Diese würde sonst einen Teil des Rechtsabbiegerverkehrs aufnehmen. Herr Waldherr regt daher an, diese Staus zu dokumentieren. Frau von Lenthe und Herr Lang begrüßen diese Anfrage. Herr Lang regt zusätzlich an, auch die von Süden kommenden Linksabbieger in die St 2071 in die Untersuchung mit einzubeziehen.
Der Erste Bürgermeister sichert eine Erörterung mit dem Straßenbauamt zu.
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11.7. Maria Reitinger: Hinweis auf neue Buslinie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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informativ
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11.7 |
Sachverhalt
Frau Reitinger weist darauf hin, dass ab 11.12.2016 eine neue Buslinie in Betrieb gehen wird. Die Buslinie 904 wird Starnberg mit Hohenschäftlarn und dem Kloster Schäftlarn verbinden. Möglicherweise ergäbe sich dadurch eine Entlastung des P+R-Parkplatzes Hohenschäftlarn.
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11.8. Maria Reitinger: Regelung des Radverkehrs an der B11 in Hohenschäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.11.2016
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ö
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informativ
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11.8 |
Sachverhalt
Frau Reitinger fragt an, ob das Gespräch mit dem LRA München über die Verkehrsführung des von Baierbrunn kommenden Radverkehrs auf der B11 schon stattgefunden habe.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass das LRA München eine Beschilderung festgelegt hat, die Radfahrer zur Benutzung der Querungshilfe verpflichtet.
Datenstand vom 15.02.2024 15:25 Uhr