Datum: 25.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Überörtliche Rechnungsprüfung durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband für die Jahre 2012-2015; Bekanntgabe und Stellungnahmen der Verwaltung
6 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung 2015 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Stellungnahme der Verwaltung
7 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Feststellung der Jahresrechnung 2015
8 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2015
9 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9a "Zechstraße/Gerhart-Hauptmann-Weg"; Beratung und Beschluss zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Situierung und Gestaltung des Zuhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/2
10 Antrag der GemeindeUnion Schäftlarn - S7 Trennung der beiden Äste Ost und West
11 Informationen
11.1 Eröffnung Familienstützpunkt
11.2 Gewerbeentwicklung Schäftlarn
11.3 Gewerbetag der Gewerbetreibenden Schäftlarn
11.4 Familien- und Sozialausschuss
11.5 Arbeitskreis Mobilfunk
12 Anfragen
12.1 Josef Woratsch: Behindertenparkplätze am Bahnhof Ebenhausen
12.2 Philipp von Hoyos: Vorentwürfe für die Planung der Ortsumfahrung
12.3 Gerd Zattler: Unterschriftenliste zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Klosterstraße
12.4 Christian Fürst: Apfelallee am Ende des Kreuzweges in Ebenhausen
12.5 Maximilian Urban: Aufstellung von mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln
12.6 Maria Reitinger: Apfelallee an der Haarkirchner Straße in Neufahrn

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö 2

Sachverhalt

Herr Franz Meier, Bergstraße 22, Hohenschäftlarn trägt vor, dass die Nachbarschaft in der Bergstraße (Hohenschäftlarn) jedes Jahr ein Nachbarschaftsfest veranstaltet hätte. Das Fest findet teils auf öffentlichem und teils auf privatem Grund statt. Für die Veranstaltung auf öffentlichem Grund ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem BayStrWG notwendig. Im Anschluss an das letzte Fest ging bei der Gemeinde die Beschwerde eines Anwohners ein. Den Veranstaltern des Nachbarschaftsfestes sei daraufhin von der Gemeindeverwaltung mitgeteilt worden, dass ein erneuter Sondernutzungsantrag nicht mehr genehmigungsfähig sei.

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass es zutreffend sei, dass nach dem letzten Nachbarschaftsfest eine Beschwerde eingegangen sei, die sich mittlerweile zur Bearbeitung beim LRA München befindet. Bei dem 2016 veranstalteten Nachbarschaftsfest wurden Auflagen zur Genehmigung der Sondernutzung nicht eingehalten. Sofern Auflagen (insbesondere Ruhezeiten) eingehalten werden, ist grds. auch zukünftig eine straßen- und wegerechtliche Genehmigungsfähigkeit des Straßenfestes gegeben. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 21.12.2016 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. 

Zudem wird angefragt, ob gegen die Richtigkeit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2016 noch Einwendungen bestehen. Die Abstimmung wurde in der Sitzung vom 21.12.2016 vertagt. 

Beschluss 1

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 21.12.2016 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 21.12.2016 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2016 wurde beschlossen die gemeindliche Kiesgrube an die Firma Michael Waldherr jun. zu verpachten.

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5. Überörtliche Rechnungsprüfung durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband für die Jahre 2012-2015; Bekanntgabe und Stellungnahmen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2016 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 5

Sachverhalt

I. Im Zeitraum 04.04. bis 03.06.2016 wurde die Gemeinde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband  im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung  überprüft. Prüfungszeitraum waren die Jahre 2012 – 2015. Die Rechnungsprüfung richtete sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Art. 106 GO. Wegen des umfangreichen Prüfungsstoffs wurde sich auf Teilgebiete und Stichproben beschränkt. Neben kommunalwirtschaftlichen Angelegenheiten wurden folgende Themenbereiche vertieft geprüft:

- Personalwesen
- Schulfinanzierung
- Vertragliche Angelegenheiten
- Kindertageseinrichtungen
- Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
- Feuerwehrwesen
- Friedhofswesen.

Das Schwergewicht der Prüfungstätigkeit lag auf materiellem Gebiet. In diesem Zusammenhang wurden die Dienstkräfte fachlich beraten und alle Prüfungsfeststellungen wurden mit diesen erörtert. Im Prüfungsbericht wurden Prüfungsfeststellungen nur aufgenommen, wenn dies wegen der finanziellen Auswirkungen, der grundsätzlichen Bedeutung für die Zukunft oder aus anderen wichtigen Gründen geboten erschien. Es handelt sich hierbei im speziellen um folgende Feststellungen, die mit folgenden Textziffern versehen wurden:

TZ
Bemerkung

Zuständigkeit

Feststellungen aus dem „alten“ Bericht vom 19.11.2012 (2008 – 2011)

1
(TZ 12 alt)
Erschließungsbeiträge Prof.-Benjamin-Allee

Amt 3
2
Bewirtschaftung der Zahlstellen „Bücherei“ und „Einwohnermeldeamt“

Amt 2
5
Straßenausbaubeitragssatzung v. 19.02.2003 – Neuerlass

Amt 3
6
Verbesserung der Straßenbeleuchtung Wolfratshauser Straße





Amt 3

Feststellungen aus dem „aktuellen“ Bericht vom 01.06.2016


Haushalts-, Kassen – und Rechnungswesen

2
Keine örtliche Kassenprüfung 2012 und Zahlstellenprüfung 2013
Amt 2
3
Keine Trennung Administration und Steuersachbearbeitung in einer Person
Amt 2
4
Einzelverfügungsberechtigungen für Konten der Gemeinde und Gemeindewerke
Amt 2
5 a
Fehlende Feststellungsvermerke zur sachlichen und rechnerischen Richtigkeit bei Sammelanordnungen
Amt 2
5 b
Überschreitung der höchstzulässigen Kassenbestände
Amt 2
5 c
Zugriff von mehreren Beschäftigten auf ein Kassenbehältnis (Einwohnermeldeamt)
Amt 2
5 d
Buchung Sonderrücklage „Sanierung und Erweiterung der Grundschule“ auf falscher Haushaltsstelle
Amt 2
5 e
Mangelnde Form der vergangenen Jahresrechnungen
Amt 2
5 f
Fehlende einzelne Belege im elektr. Kassenbelegarchiv im Jahr 2013
Amt 2

Schulfinanzierung

6
Schülerbeförderung: Fehlender Wettbewerb; Fehlender Vertrag; Fehler in der Zuständigkeit
Amt 1
7
Gastschulbeiträge wurden nicht festgesetzt bzw. Erstattungszahlungen nicht beantragt
Amt 1

Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

15
Anpassung der Erschließungsbeitragssatzung 
Amt 3
16
Prüfung und Dokumentation der Beitragsfähigkeit der Teileinrichtung „Straßensanierung“ durch Kanalsanierung
Amt 3
17
Vermindertes Beitragsaufkommen durch Abzug eines zu hohen Eigenanteils (Poststrasse)
Amt 3

Verschiedenes

20
Mängel bei der Erhebung von Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
Amt 1
21 a
Unterschiedliche Grabbezeichnungen in der Benutzungs- bzw. Friedhofsgebührensatzung
Amt 1
21 b
Fehlender Wettbewerb bei Vergabe der hoheitlichen Bestattungsleistungen
Amt 1

Eine Kopie des Prüfungsberichts ist dem nicht-öffentlichen Sitzungsteil zugeordnet.
Als zusammenfassendes Prüfungsergebnis wurde folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse und die Kassenlage waren im Berichtszeitraum geordnet.

Das Nettosteueraufkommen der Gemeinde lag am Ende des Berichtszeitraums über dem Landesdurchschnitt.

Zur Finanzierung des großen Investitionsbedarfs von rd. 16,5 Mio. € mussten Kreditmittel in Höhe von 3 Mio. € aufgenommen werden. Der Schuldenstand hat sich bis Ende 2015 auf rd. 687 € je Einwohner erhöht, lag aber noch unter dem zuletzt für 2014 veröffentlichten Landesdurchschnitt von 821 €. Es wurde auch festgehalten, dass die Ausgaben für Investitionen stark zurückgehen.

II. Zwischenzeitlich ist vom Landratsamt München mit Schreiben vom 02.11.2016 die Aufforderung zur Stellungnahme zu den einzelnen Textziffern mit Fristsetzung 09.01.2017 eingegangen.

Aufgrund der Absetzung dieses Tagesordnungspunktes in der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2016, TOP 6, hat die Kämmerei mit Schreiben vom 23.12.2016 den bisherigen Sachstand mit Stellungnahmen an das Landratsamt München, Abt. Kommunalaufsicht, gesendet.

Der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahmen der Verwaltung können in der Finanzverwaltung jederzeit eingesehen werden.

Zwischenzeitlich ist mit Schreiben vom 20.01.2017 die Stellungnahme des Landratsamtes München, Abteilung Kommunalaufsicht, zu den Textziffern des Bayerische Kommunalen Prüfungsverbandes eingegangen. 
Folgende Textziffern sind aus Sicht des Landratsamtes erledigt: 2 – 5 f, 20 und 21 a).

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Strobl

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das öffentliche Prüfungsergebnis der überörtlichen Kassen- und Rechnungsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung 2015 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.06.2016 (TOP 8) das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 21.09.2016 bis 24.11.2016 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen. Die Verwaltung nahm in den Sitzungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses Stellung zu aufgeworfenen Fragen.

Der Vorsitzende, Herr Gerd Zattler, erläutert anhand der Prüfungsniederschrift und deren Anlagen die geprüften öffentlichen Themenbereiche und die damit verbundenen Anregungen, Empfehlungen und Beanstandungen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2015 am 24.11.2016 und bestätigt, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2015 geordnet war. Änderungen am Rechnungsergebnis haben sich durch die örtliche Rechnungsprüfung nicht ergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Feststellung der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.06.2016 (TOP 8) das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 21.09.2016 bis 24.11.2016 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2015 am 24.11.2015 und bestätigt, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2015 geordnet war. Änderungen am Rechnungsergebnis haben sich durch die örtliche Rechnungsprüfung nicht ergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2015 in der Fassung vom 14.04.2016 mit folgenden Ergebnissen fest:

Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.)  im Verwaltungshaushalt mit                                11.234.827,68 €
b.)  im Vermögenshaushalt mit                                  8.528.500,43 €
Gesamt                                                        19.763.328,11 €
                                       Fehlbetrag:                                 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                 5.211,81 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

Die Sitzungsleitung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die 2. Bürgermeisterin, Frau Maria Reitinger.

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.06.2016 (TOP 8) das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 21.09.2016 bis 24.11.2016 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2015 am 24.11.2015 und bestätigte, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2015 geordnet war.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem ersten Bürgermeister die Entlastung für das Rechnungsjahr 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9a "Zechstraße/Gerhart-Hauptmann-Weg"; Beratung und Beschluss zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Situierung und Gestaltung des Zuhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. September 2016 beschlossen, für die Grundstücke Fl.Nrn. 1489/Teilfläche), 1500/2 /Teilfläche), 1500/3 - /11 im Bereich Zechstraße/Gerhart-Hauptmann-Weg einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB aufzustellen, um einerseits die Verwirklichung eines Zuhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/2 zu ermöglichen und andererseits in diesem Bereich eine gewisse Nachverdichtung zuzulassen und gleichzeitig einen öffentlichen Gehweg entlang der Zechstraße festzusetzen. 

Hintergrund dieser Überlegungen waren die Bauwünsche des Eigentümers des Grundstückes Fl.Nr. 1500/2, der im nordöstlichen Bereich des Grundstückes, außerhalb der bisherigen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 9, ein Zuhaus als Probenraum verwirklichen wollte. Diese Planungen wurden mittlerweile aufgegeben. 

Stattdessen ist nunmehr beabsichtigt, im Bereich des bereits festgesetzten Baurechts westlich der Bestandsvilla ein erdgeschossiges Gebäude für den genannten Zweck zu errichten. Das Gebäude soll jedoch etwa 10 Meter weiter nördlich und etwa 5 Meter weiter westlich entstehen, als die Baugrenze bislang festsetzt. Zudem ist gewünscht, das Gebäude mit einem Pultdach und anschließenden Flachdachanbau zu versehen. Die entsprechenden Skizzen liegen den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1500/5, Zechstraße 36, hat mit Schreiben vom 17.10.2016 mitgeteilt, dass das Gebäude erweitert oder alternativ abgebrochen werden soll. Das Schreiben liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 

Aus Sicht der Bauverwaltung kann im künftigen Bebauungsplangebiet ein Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 bei zweigeschossiger Bebauung und 6,50/6,75 m Wandhöhe festgesetzt werden. Als Dachform kann aufgrund der vorhandenen Bebauung Satteldach oder alternativ Walmdach festgesetzt werden. Inwiefern bei erdgeschossigen Gebäuden Pultdach oder Flachdach zugelassen wird, müsste entschieden werden. Ebenso ist die Situierung des neuen Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/2 zu überlegen. Durch die Verschiebung nach Norden und Westen könnten sich die westlichen Nachbarn auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/9 beeinträchtigt fühlen. 

Diskussionsverlauf

Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder spricht sich dafür aus, lediglich Satteldächer und Walmdächer zuzulassen. Eine Wandhöhe von 6,75 m wird wegen der Anforderungen an die Wärmedämmung ebenfalls befürwortet. 

Herr Stuke beantragt, lediglich eine Wandhöhe von 6,50 m zuzulassen. Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss 1

Es wird eine Wandhöhe von 6,75 m zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9a folgende Festsetzungen zu treffen:

Art der baulichen Nutzung:
Allgemeines Wohngebiet

Maß der baulichen Nutzung:
GRZ: 0,2 (Überschreitungsmöglichkeit nach § 19 Abs. 4 BauNVO ist vom Planfertiger zu prüfen.)
GFZ: 0,4
Zwei Vollgeschoße zulässig
Zulässige Wandhöhe: 6,75 m.
Zulässige Dachformen: Satteldach, Walmdach.
Festsetzung eines öffentlichen Gehweges westlich der Zechstraße mit einer Breite von 1,50 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Antrag der GemeindeUnion Schäftlarn - S7 Trennung der beiden Äste Ost und West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat die Fraktion der GemeindeUnion Schäftlarn (GU) folgenden Antrag gestellt (siehe Anlage):

Der Gemeinderat möge beschließen, auf eine Trennung der bisherigen Äste S7-West (Wolfratshausen) und S7-Ost (Kreuzstraße) hinzuwirken mit dem Ziel, die Pünktlichkeit der S-Bahn zu erhöhen. 
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, sich mit den Nachbargemeinden entlang der S7-West sowie den Gemeinden an der S7-Ost (z. B. Höhenkirchen-Siegertsbrunn) abzustimmen, um möglichst gemeinsam auf eine Entkoppelung der beiden S7-Stränge hinzuwirken.

Zur Begründung wird v. a. darauf verwiesen, dass sich aufgrund der eingleisigen Streckenführung Verspätungen kaum noch aufholen ließen, sondern sich durch das Warten auf den Gegenzug sogar noch aufschaukeln würden.

Nach Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) ist für die Planung, Organisation und Sicherstellung des Schienenpersonennahverkehrs allein der Freistaat Bayern zuständig, der sich dabei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft bedient. Die Aufgabenträger für den allgemeinen Personennahverkehr (Landkreise und kreisfreie Städte) haben gem. Art. 18 BayÖPNVG Mitwirkungsrechte. Ein formales Verfahren zur Beteiligung von kreisangehörigen Gemeinden ist hingegen nicht vorgesehen. 

Eine Nachfrage beim Landratsamt München, Sachgebiet Mobilität und öffentlicher Personennahverkehr hat ergeben, dass eine Trennung der S7-Strecken bisher nicht erwogen wurde. Als naheliegender wird ein zweigleisiger Ausbau der Oststrecke der S7 betrachtet. Das Landratsamt München hat eine Studie zum ÖPNV mit Planungshorizont bis 2030 in Auftrag gegeben, die derzeit noch erstellt wird. Das Gutachten zur Studie soll zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 22.02.2017 veröffentlicht werden. In dem Gutachten soll auch eine Stellungnahme zu dem Pünktlichkeitsproblem der S7 enthalten sein.

Bei den Gemeinden des Landkreises München, die von der S7 tangiert sind sowie bei den Kommunen Wolfratshausen und Icking wurde ebenfalls angefragt, ob Aktivitäten zur Entkoppelung der S7-Strecken vorhanden sind. 

Am 17.04.2013 wurde die ortsübergreifende Initiative S7Ost-plus gegründet. Diese hat zum Ziel den Service auf der S-Bahn-Strecke von München-Ost bis Kreuzstraße zu verbessern. Ein wesentliches Ziel der Initiative ist es, den Taktabstand von München-Ost nach Höhenkirchen-Siegertsbrunn, evtl. auch bis Aying auf zehn Minuten zu verringern. Dazu soll die derzeit in München-Ost endende S1 Richtung Kreuzstraße weitergeführt und die Oststrecke zumindest bis Höhenkirchen-Siegertsbrunn zweigleisig ausgebaut werden. 

Aktivitäten zur Trennung der West- und Oststrecke sind durch andere Kommunen derzeit – nach Rücklauf der Anfrage - nicht geplant. Von einigen Kommunen an der Weststrecke der S7 kam vielmehr die Rückmeldung, dass es derzeit keine vermehrten Beschwerden wegen Unpünktlichkeit gäbe. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Kreis der Gemeinderatsmitglieder wird vorgetragen, dass die Verspätungen der S7 häufig wegen Problemen auf der Stammstrecke entstehen, die sich dann wegen der eingleisigen Streckenführung in den Außenbereichen der Linie aufschaukeln würden. Auch die Einführung eines durchgängigen 20-Minutentaktes bis Wolfratshausen wird als hilfreich erachtet. Es wird vorgeschlagen die Nachbargemeinden des westlichen Streckenabschnitts für eine Unterstützung des im Beschlussvorschlag vorgeschlagenen Schreibens zu gewinnen.  

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Pünktlichkeit der S7 auf der westlichen Strecke von und nach Wolfratshausen noch Verbesserungspotential besitzt. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Problematik der Bayerischen Eisenbahngesellschaft in einem Schreiben darzustellen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Pünktlichkeit einzufordern. Die Nachbarkommunen des westlichen Streckenabschnitts (Pullach bis Wolfratshausen) sollen für die Unterstützung eines derartigen Schreibens gewonnen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 11
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11.1. Eröffnung Familienstützpunkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö 11.1

Sachverhalt

Im September 2016 hat der Jugendhilfeausschuss das kommunale Familienbildungskonzept für den Landkreis München verabschiedet und damit den Startschuss für die Eröffnung der Familienstützpunkte gegeben. Mit Hilfe eines Fachinstitutes hat der Landkreis eine umfangreiche Bedarfs und Bestandsanalyse zur Weiterentwicklung der kommunalen Familienbildung und Etablierung von Familienstützpunkten durchgeführt. Im Ergebnis zeigte sich, dass die bestehenden Anlaufstellen für Familien nicht für alle gleich gut zugänglich sind und vor allem im ländlichen Raum hinsichtlich der Erreichbarkeit Versorgungslücken bestehen. Daher bedarf es einer Weiterentwicklung der Angebotslandschaft, um dem präventiven Auftrag der Familienbildung nachkommen zu können. Die Familienstützpunkte können dabei eine Wegweiser-und Vermittlungsfunktion („Lotse“) einnehmen und als erste Anlaufstelle vor Ort dienen. Dies soll im Landkreis durch die Errichtung von fünf Familienstützpunkten geschehen.
Für den Bereich des Isartals werden sich das Familienzentrum Schäftlarn und die Gemeinde einen Stützpunkt teilen und als Ansprechpartner für die Familien in den Isartalgemeinden dienen. Die Eröffnung findet am Montag 06.02.2017 statt.

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11.2. Gewerbeentwicklung Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö 11.2

Sachverhalt

Der mit der Untersuchung der Gewerbeentwicklung beauftragte Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat mitgeteilt, dass Anfang März ein Besprechungstermin mit Schäftlarner Gewerbetreibenden (Sprecherin Elfriede Blechinger) stattfinden wird. Des Weiteren finden Einzeltermine im Februar und März mit Multiplikatoren, Wirtschaftsvertretern und Unternehmen mit besonderem Erweiterungsbedarf statt.

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11.3. Gewerbetag der Gewerbetreibenden Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö 11.3

Sachverhalt

Die Gewerbetreibenden in Schäftlarn haben angekündigt, dass sie am Samstag 13.05.2017 einen Gewerbetag durchführen wollen. Die Gemeinde bittet um Vormerkung dieses Termins.

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11.4. Familien- und Sozialausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö 11.4

Sachverhalt

Am 15.02.2017 ist die nächste Sitzung des Familien- und Sozialausschusses geplant.

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11.5. Arbeitskreis Mobilfunk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 11.5

Sachverhalt

Der AK Mobilfunk hat am 17.1.2017 getagt. Besprochen wurden insbesondere der Stand von Anfragen von Mobilfunkbetreibern (derzeit keine neuen Planungen) sowie der Bericht der BI Risiko Mobilfunk Schäftlarn über deren 10-jährige Tätigkeit.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö 12
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12.1. Josef Woratsch: Behindertenparkplätze am Bahnhof Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Herr Woratsch trägt vor, dass die Behindertenparkplätze am Bahnhof Ebenhausen wegen der fehlenden Zugänglichkeit des Bahnhofs für behinderte Personen ihren Zweck nicht mehr erfüllen würden. Es sollte daher eine andere Nutzung, z. B. als Haltezone angedacht werden. 

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12.2. Philipp von Hoyos: Vorentwürfe für die Planung der Ortsumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Herr von Hoyos fragt an, wann die Vorentwürfe für die Ortsumfahrung den Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt werden.

Der Erste Bürgermeister sichert eine Abklärung zu.

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12.3. Gerd Zattler: Unterschriftenliste zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Klosterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Herr Zattler fragt an, ob sich das LRA München hinsichtlich der Verkehrssituation an der Klosterstraße schon geäußert hätte.

Herr Jocher erläutert, dass im zuständigen Sachgebiet des LRA München derzeit kein Ansprechpartner (Sachbearbeiter) zur Verfügung steht.

Der Erste Bürgermeister sichert eine Abklärung mit dem LRA München zu. 

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12.4. Christian Fürst: Apfelallee am Ende des Kreuzweges in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Herr Fürst trägt vor, dass bei der o. g. Apfelallee ca. die Hälfte der Apfelbäume von Misteln bewachsen wären. Zur Pflege der Bäume wäre eine Entfernung der Misteln notwendig.

Herr Strobl führt aus, dass die Entfernung der Misteln zum Absterben der Bäume führen kann. 

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12.5. Maximilian Urban: Aufstellung von mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 12.5

Sachverhalt

Herr Urban fragt an, ob die Standorte für die mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln schon festgelegt worden seien.

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass zwei Standorte am Schulweg festgelegt wurden. An den Ortseingängen wird eine Aufstellung der Geschwindigkeitsanzeigetafeln hingegen 
noch geprüft. 

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12.6. Maria Reitinger: Apfelallee an der Haarkirchner Straße in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2017 ö informativ 12.6

Sachverhalt

Frau Reitinger trägt vor, dass der Bauhof Baumpflegearbeiten an der Apfelallee an der Haarkirchner Straße durchführen will. Sie äußert darüber ihr Unverständnis, da die Bäume zuverlässig von einer Privatperson gepflegt werden würden.

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass mit der betroffenen Person gesprochen wurde und die abschließende Klärung herbeigeführt wird.

Datenstand vom 15.02.2024 09:07 Uhr