Datum: 22.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Frau Kötzner-Schmidt beantragt die nicht öffentlich zu behandelnden TOP 13 und 17.1 abzusetzen. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass dies jeweils unmittelbar vor der Behandlung des TOP beantragt werden kann.
Ansonsten werden gegen die mit der Ladung zugestellten Tagesordnung keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es werden keine Fragen vorgetragen.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung vom 25.01.2017 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Es wird berichtet, dass die Gemeinde ein Grundstück an der Schorner Str. 13 erworben hat.
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5. Bestellung von Seniorenbeauftragten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Seniorenbeauftragte sind Ansprechpartner für die älteren Mitbürger/innen sowie für deren Angehörige. Sie sind Bindeglied zwischen ihnen und den örtlichen Vereinen und Verbänden sowie der Gemeindeverwaltung. Die Seniorenbeauftragten
beraten die Gemeinde in Belangen, die Senioren und deren Angehörige betreffen,
nehmen Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen und Wohlfahrtsverbänden entgegen,
regen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Senioren an, vernetzen entsprechende Dienste und
leisten Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Senioren und deren Angehörigen.
Sie nehmen selbst keine Aufgabe der professionellen und praktischen Altenhilfe wahr, sondern vermitteln entsprechende Dienstleistungen.
Frau Mathilde von Pfeil und Herr Reinhold Stach wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.01.2015 zu Seniorenbeauftragten bestellt. Die Amtszeit endet am 28.02.2018. Durch den Tod von Herrn Stach war das Amt eines Seniorenbeauftragten in der laufenden Amtsperiode neu zu besetzen.
Frau Nicole Meyer-Brunswick und Herr Michael Vogl haben bei der Gemeindeverwaltung Interesse bekundet das Amt des Seniorenbeauftragten wahrnehmen zu wollen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung sollen Frau Meyer-Brunswick und Herr Vogl zu Seniorenbeauftragten der Gemeinde Schäftlarn bestellt werden. Sie wollen dieses Amt zusammen mit Frau von Pfeil ausüben. Frau von Pfeil ist ebenfalls mit der Aufgabenverteilung auf drei Seniorenbeauftragte einverstanden.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Heinrich.
Beschluss
Die Gemeinde Schäftlarn bestellt Frau Nicole Meyer-Brunswick und Herrn Michael Vogl zu Seniorenbeauftragten. Die Amtszeit endet am 28.02.2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Ernennung von Frau Bianka Preising zur Stellvertretung der Kassenverwalterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Frau Bianka Preising wurde am 01.06.2016 als Mitarbeiterin für die Finanzverwaltung und auch als künftige Stellvertretung der Kassenverwalterin eingestellt. Ihr Hauptaufgabengebiet ist künftig der Bereich Liegenschaften und das Versicherungswesen.
Schwerpunkt der bisherigen Tätigkeit war die Einarbeitung in die Kassenverwaltung. Frau Preising hat vom 23.-27.01.2017 erfolgreich am „Grundseminar Kasse“ teilgenommen. In KW 6 und 7 hat Frau Preising die Kassentätigkeiten unter Aufsicht der Kassenverwalterin selbständig durchgeführt. Sie hat eine gute Auffassungsgabe, arbeitet sehr zuverlässig und genau. Frau Preising hat sich sehr gut in die Kasse eingearbeitet.
Die bisherigen stellvertretende Kassenverwalterin, Frau Heidemarie Drexler, geht voraussichtlich zum 01.08.2017 in Ruhestand.
Um künftig einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf – auch während Abwesenheitszeiten der Kassenverwalterin Frau Schäffer - in der Kasse zu gewährleisten, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, Frau Preising zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu ernennen.
Beschluss
Der Gemeinderat ernennt Frau Bianka Preising mit Wirkung vom 23.02.2017 zur Stellvertretung der Kassenverwalterin der Gemeinde Schäftlarn.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Vollzug des Kassenwesens; 1. Änderung der Dienstanweisung der Gemeinde Schäftlarn für das Finanz- und Kassenwesen vom 31.05.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Aufgrund der Ernennung von Frau Preising zur Stellvertretung der Kassenverwalterin ist die Dienstanweisung der Gemeinde Schäftlarn für das Finanz- und Kassenwesen anzupassen. Im Rahmen dieser Änderung haben wir eine weitere redaktionelle Änderung durchgeführt.
Der Entwurf der 1. Änderung der Dienstanweisung der Gemeinde Schäftlarn für das Finanz- und Kassenwesen vom 08.02.2017 ist beigefügt. Die Änderungen in rot dargestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Dienstanweisung der Gemeinde Schäftlarn für das Finanz- und Kassenwesen gemäß dem Entwurf vom 08.02.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Defizitverträge mit den Kindertageseinrichtungen - Beratung und Beschluss über den Umgang mit den Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat anlässlich der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015 unter Textziffer 18 folgende Beanstandungen hinsichtlich der Betriebsträgervereinbarungen (BTV) mit dem Trägern der Kindertageseinrichtungen festgestellt (eine Übersicht über die BTVs befindet sich in der Anlage):
- Mit der Katholischen Kirchenstiftung, der Evang.-Lutherischen Kirchengemeinde und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat die Gemeinde Vereinbarungen geschlossen, die auf das Bayerische Kindergartengesetz (BayKiG) abstellen. Eine Anpassung an die seit 2005 geltenden Regelungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz hat bisher nicht stattgefunden. Die gesetzliche Umstellung hat materiell-rechtlich zu einer Veränderung der Förderstruktur geführt. Bis 2005 fand eine Personenkostenförderung statt, seit Inkrafttreten des BayKiBiG werden ausschließlich die Betriebskosten der Einrichtung gefördert.
- In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich festgestellt, dass zwar für die BTV mit der Kath. Kirchenstiftung, der Evang.-Lutherischen Kirchengemeinde und der AWO mit Bescheid vom 27.07.2007 vom LRA München nach Art. 72 Abs. 2 GO genehmigt wurden, jedoch wäre jeweils eine zusätzliche Genehmigung erforderlich wenn das Jahresdefizit einer einzelnen Einrichtung € 120.000,- überschritten hätte. Für die BTV mit den Einrichtungen des KindErNetz e. V. wurden die Genehmigungen im Jahr 2013 beim LRA München beantragt. Das LRA München hat sich jedoch bisher nicht mit diesen Anträgen befasst.
- Des Weiteren wird im Prüfbericht des BKPV darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei den BTV mit der Evang.-Lutherischen Kirchengemeinde und der AWO keinen Zustimmungsvorbehalt zum Haushalts- und Stelleplan hat, jedoch das Defizit in voller Höhe übernehmen muss. Auch sind die Prüfungsrechte der örtlichen und überörtlichen Prüfungsorgane nicht fixiert. Mit Schreiben vom 20.01.2017 empfiehlt das LRA München hier ebenfalls dringend eine Neuregelung.
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung eine Neuvereinbarung zu den BTV mit der Evang.-Lutherischen Kirchengemeinde und der AWO. Die neuen BTV sollten einen Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde zum Haushalts- und Stellenplan sowie eine Deckelung des Defizits auf € 120.000,- (da seit 2007 weitere Einrichtungen hinzu gekommen sind ggf. mit einem Gesamtdefizit über € 120.000,-) pro Abrechnungsjahr enthalten. Zudem sollte entsprechend der Muster-BTV des BKPV eine Absicherung der Prüfungsrechte der örtlichen und überörtlichen Prüfungsorgane enthalten sein. Die BTV mit der Kath. Kirchenstiftung entspricht zwar formal auch nicht mehr den aktuellen Regelungen. Da in der BTV jedoch lediglich ein Defizitausgleich i. H. v. max. € 5.000,- pro Abrechnungsjahr festgeschrieben ist, sollte dieses für die Gemeinde sehr günstige Vertragswerk aus Sicht der Verwaltung nicht neu geregelt werden. Die BTV mit den Einrichtungen des KindErNetz Schäftlarn e. V. entsprechen im Wesentlichen, insbesondere im Hinblick auf Deckelung der Defizite, Zustimmungsvorbehalte für Haushalts- und Stellenplan sowie Rechte von Prüfungsorganen der Muster-BTV des BKPV. Derzeit wird beim LRA München geklärt, weshalb für die BTVs des KindErNetz Schäftlarn e. V. bisher keine Genehmigung nach Art. 72 Abs. 2 GO erfolgt ist.
Der Familien- und Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.02.2017 mit der Angelegenheit befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Familien- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Betriebsträgervereinbarungen mit der Evang.-Lutherischen Kirchengemeinde und der Arbeiterwohlfahrt neu zu regeln. Dabei muss ein Defizitausgleich i. H. v. gesamt max. € 120.000,- pro Abrechnungsjahr sowie ein Zustimmungsvorbehalt für die Gemeinde hinsichtlich des Haushalts- und Stellenplanes der Einrichtung im Vertragswerk enthalten sein. Zudem muss gesichert sein, dass örtliche und überörtliche Prüfungsorgane ihre Prüfrechte uneingeschränkt in der Einrichtung wahrnehmen können.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Frau von Lenthe.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister die Betriebsträgervereinbarungen mit der Evang.-Lutherischen Kirchengemeinde und der Arbeiterwohlfahrt neu zu regeln. Dabei muss ein Zustimmungsvorbehalt für die Gemeinde hinsichtlich des Haushalts- und Stellenplanes der Einrichtung im Vertragswerk enthalten sein. Zudem muss gesichert sein, dass örtliche und überörtliche Prüfungsorgane ihre Prüfrechte uneingeschränkt in der Einrichtung wahrnehmen können. Der Defizitausgleich ist so zu regeln, dass das durch das LRA München festgesetzte Gesamtdefizit nach Art. 72 Abs. 2 GO nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Neubau Turnhalle - Raumerweiterungsmöglichkeiten für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat wurde in der Sitzung am 23.11.2016 eine Machbarkeitsstudie zur Turnhalle an der Grundschule Schäftlarn durch das Architekturbüro SSP Planung vorgestellt. Dabei wurde erläutert, dass bei einem Neubau der Turnhalle die alten Umkleideräume im Untergeschoss zu Räumen für die Schülermittagsbetreuung umgebaut werden könnten (siehe gelb umrandeter Bereich im Plan). Zur Belichtung der Räume könnte die Fassade entfernt und stattdessen Fenster eingebaut werden. Bei einer Sanierung der Turnhalle am bisherigen Standort wäre die Option einer Raumerweiterung für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder nicht gegeben.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen nimmt stetig zu. Derzeit werden von Kinderhort und SMB 134 Kinder betreut. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist schon zum jetzigen Zeitpunkt höher. Aufgrund der demografischen Struktur der Bevölkerung ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen auch langfristig vorhanden sein wird.
Die nutzbare Raumfläche würde insgesamt ca. 164 qm betragen. Es könnten somit vsl. vier neue Gruppenräume errichtet werden. Durch die Errichtung der neuen Räumlichkeiten könnten 48 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Kosten für den Bau der Räumlichkeiten würden ca. € 200.000,- betragen.
Es handelt sich bei der Raumplanung um einen Vorentwurf, der im Detail noch nicht mit der Leitung von AWO-Kinderhort und SMB sowie der Schulleitung abgestimmt ist. Durch die frühzeitige Befassung des Ausschusses mit der Thematik soll eine stetige Einbindung der politischen Gremien der Gemeinde zu dem Raumausbau für die Nachmittagsbetreuung erreicht werden.
Die Angelegenheit wurde am 15.02.2017 im Familien- und Sozialausschuss vorbehandelt. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden die Leiterinnen des Kinderhortes und der Schülermittagsbetreuung, Frau Groß und Frau Schwarz sowie der Schulleiter, Herr Prechter eingeladen. Im Rahmen der Sitzung hatten sie die Gelegenheit Anregungen einzubringen.
Im Verlauf der Diskussion wurde mehrfach aus der Mitte des Familien- und Sozialausschusses geäußert, dass ein Ausbau der Nachmittagsbetreuung über die geplanten 48 zusätzlichen Plätze hinaus als notwendig erachtet wird. Es sollten daher auf dem Gelände im Bereich des derzeitigen Standorts der Turnhalle zusätzliche räumliche Erweiterungsmöglichkeiten geprüft werden.
Der Erste Bürgermeister hat zudem darauf hingewiesen, dass auch andere Betreuungsangebote wie z. B. die offene Ganztagsschule zusätzlichen Raumbedarf generieren würden.
Der Familien- und Sozialausschuss hat sodann folgenden Beschluss gefasst:
Der Familien- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Favorisierung eines Neubaus der Turnhalle. Mit dem Neubau der Turnhalle muss zur Sicherstellung der Raumkapazitäten für den Bedarf der Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder eine Ertüchtigung der Räumlichkeiten im Bereich der derzeitigen Umkleiden im Untergeschoss einhergehen.
Diskussionsverlauf
Herr von Hoyos äußert, dass die Aufstellung eines Raumprogramms für die Erweiterung der Raumkapazitäten sinnvoll sei. Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Planung sollte ein geeignetes Architekturbüro im Wege eines Wettbewerbes gefunden werden.
Herr Waldherr schlägt vor, eine Vorverlegung der Fassade zu prüfen, da dann auch ein mehrstöckiger Ausbau möglich wäre.
Beschluss 1
Frau Kötzner-Schmidt beantragt den Beschlussvorschlag zu ändern und das Wort „ggf.“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
Beschluss 2
Herr von Hoyos beantragt, den Beschlussvorschlag um folgenden Satz zu erweitern: „Ein geeignetes Architekturbüro ist in einem vergleichenden Verfahren auszuwählen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13
Beschluss 3
Der Gemeinderat favorisiert ggü. der Alternative einer Sanierung den Neubau einer Turnhalle auf dem Gelände der Grundschule Schäftlarn. Er beauftragt daher die Bauverwaltung entsprechende Planungen für einen Neubau aufzunehmen. Mit dem Neubau der Turnhalle muss zur Sicherstellung der Raumkapazitäten für den Bedarf der Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder eine Ertüchtigung und Erweiterung der Räumlichkeiten im Bereich der derzeitigen Umkleiden im Untergeschoss einhergehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Beratung und Beschluss zum Ausbau bzw. Sanierung des Winklweges in Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Die Gemeindewerke planen dieses Jahr zeitnah eine Erneuerung der Wasserleitung im Winklweg. Diese Maßnahme ist auch im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke vorgesehen. Da auch eine Sanierung der Straße eingeplant und auch im Haushaltsplan der Gemeinde veranschlagt ist, wurde verwaltungsintern die Frage aufgeworfen, ob sich durch eine gemeinsame Koordination der Maßnahmen Synergieeffekte ergeben könnten.
Die Straße Winklweg ist bereits erstmalig –im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts- hergestellt. Dies konnte durch das Auffinden eines Gemeinderatsbeschlusses vom 05.04.1973, durch welchen die Übernahme der Straße erklärt wurde, sowie durch Beitragsbescheide aus dem Jahr 1974, durch welche im Rahmen der Kostenspaltung die Ausgaben für die Asphaltierung des Gehweges, die Straßenbeleuchtung sowie den Straßengrunderwerb umgelegt wurden, festgestellt werden.
Dies bedeutet, dass eine Erneuerung der Straße entweder im Zuge des Unterhalts oder als Ausbaumaßnahme im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) erfolgen könnte. Ein Rückbau der Asphaltschicht mit Neuaufbau einer Tragdeckschicht würde einen Aufwand von geschätzt rd. 40.000 Euro verursachen.
Bei Durchführung einer Ausbaumaßnahme im Sinne der StrABS würden 80 % der Kosten auf die beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2017 mit 150.000 Euro für den Straßenbau sowie 25.000 Euro für Planungskosten veranschlagt. Soweit diese Zahlen realistisch sind, verbleibt bei der Gemeinde ein Eigenanteil von rd. 35.000 Euro. Mit welchem Anteil sich die Gemeindewerke beteiligen, kann noch nicht abschließend gesagt werden; dies gilt auch im Fall einer Unterhaltssanierung.
Da der Winklweg insgesamt nur 9 Grundstücke erschließt (davon 2 Grundstücke an der Straße Anwänden, welche bei der erstmaligen Herstellung dieser Straße vor kurzem zum Erschließungsbeitrag herangezogen wurden) würden auf die Eigentümer im Falle eines satzungsgemäßen Ausbaus voraussichtlich erhebliche Ausbaubeiträge zukommen.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2017 dem Gemeinderat empfohlen, einen Ausbau im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung durchzuführen und dabei auf eine möglichst kostengünstige Ausführung zu achten.
Diskussionsverlauf
Herr Heinrich nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil.
Beschluss
Der Winklweg wird aufgrund des mangelhaften Zustands im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung ausgebaut. Es ist darauf zu achten, dass ein möglichst kostengünstiger Ausbau erfolgt. Der erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, das Ingenieurbüro mit dem günstigsten Honorarangebot mit der Planung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
|
ö
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informativ
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11 |
zum Seitenanfang
11.1. Bekanntgabe des Kreisumlagenbescheid des Landkreises München für das Haushaltsjahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Am 07.02.2017 hat die Gemeinde den Kreisumlagenbescheid des Landkreises München für das Haushaltsjahr 2017 erhalten.
Die Kreisumlage für die Gemeinde Schäftlarn wurde bei einem Hebesatz von 44,90 % auf 3.065.484,19 € festgesetzt. Das entspricht einer monatlichen Rate in Höhe von 255.457,02 €. Die Rate des Monats Januar 2017 wurde aufgrund der Festsetzung des Vorjahres geleistet und ergab eine Unterzahlung von 59.378,50 €. Somit ist zum 25.02.2017 dem Landkreis ein Betrag in Höhe von 314.835,52 € zu überweisen.
Im Haushaltsplan 2017 wurde ein Betrag in Höhe von 3.070.000 € angesetzt.
Nach Rücksprache mit der Kreiskämmerei nimmt diese eine komplette Zahlung der Kreisumlage nicht an. Auch der Landkreis muss das sog. Verwahrentgelt in Höhe von 0,4 % für Guthaben bei Banken zahlen. Letztendlich hat die Gemeinde dadurch nichts gewonnen, weil die Zahlungen für das Verwahrentgelt wiederum im Umlagesoll landen.
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11.2. Einstellung eines neuen Mitarbeiters für die Gemeindewerke Schäftlarn
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
|
ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Schäftlarn, Landkreis München, hat für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn (GWS) zur Verstärkung des Teams in Vollzeit und nach TVöD vergütet zum 01.04.2017 eine Fachkraft Wasserversorgung
alternativ auch Abwassertechnik oder Elektriker gesucht.
Die Ausschreibung lief bis 05.02.2017.Insgesamt haben sich 6 Kandidaten beworben. Drei wurden zum Vorstellungsgespräch am 13.02.2017 eingeladen.
Die Entscheidung entfiel auf Mathias Merker. Herr Merker ist Gas-/Wasserinstallateur u. Heizungsbau-Meister und wird ab 01.04.2017 die Gemeindewerke Schäftlarn hauptsächlich im Bereich der Wasserversorgung unterstützen.
Eine persönliche Vorstellung erfolgt nach offiziellem Beschäftigungsantritt.
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11.3. Ergebnisse der ÖPNV-Studie für den Landkreis München für das Isartal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
|
ö
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|
11.3 |
Sachverhalt
Der Landkreis München hat bei Ernst Basler + Partner, der Technische Universität (TU)
München (Lehrstuhl für Raumentwicklung sowie Fachgebiet für Siedlungsstruktur und
Verkehrsplanung) und Studio | Stadt | Region eine Studie in Auftrag gegeben, die zum Ziel hatte, langfristige Perspektiven zur Weiterentwicklung und Ergänzung der bestehenden ÖPNV-Angebote und der zugehörigen Infrastruktur im Landkreis München zu entwickeln. Die Studie sollte einen langfristigen Horizont (2030 bis etwa 2050) betrachten. Folgende Fragen wurden untersucht:
- Welche Verkehrskonzepte im ÖPNV sind geeignet, um den Verkehr im Landkreis München in Zukunft umweltgerecht und effizient zu bewältigen?
- Wie können bestehende Angebote sinnvoll ausgebaut werden?
- Welche neuen Verbindungen sollen erstellt werden?
- Welche Entwicklungsperspektiven bestehen für S-Bahn, U-Bahn, Stadtbahn, Tram und Bus im Landkreis München?
- Wie lässt sich innerhalb des Landkreises der Ausbau des ÖPNVs mit der Entwicklung von neuen Angeboten für Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung und Freizeit verknüpfen?
Die Studie wird zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 22.02.2017 beim Landkreis München thematisiert werden.
Die Ergebnisse der Studie für das Isartal sind der Information als Anlage beigefügt. Aus Sicht der Studienersteller wurde folgender Bedarf für den großräumigen Ausbau des ÖPNV im Isartal identifiziert:
- Die Überwindung der Trennfunktion der Isar, beispielsweise durch eine neue Fahrrad- und Fußgängerbrücke im Bereich der S-Bahn-Station Pullach oder etwas weiter nördlich zur Anbindung des ehemaligen BND-Geländes an die östliche Isarseite.
- Bessere tangentiale Verbindungen vom Isartal ins Hachinger Tal, beispielsweise mit Regionalbuslinien oder einem Angebotsausbau auf der Regionalzugverbindung zwischen Solln und Deisenhofen. Ein S-Bahnhof Menterschwaige auf der S 20 würde eine Verknüpfung mit der Tramlinie 25 ermöglichen.
- Höhere Kapazitäten auf der S7 in Richtung Wolfratshausen.
Die vollständige Studie kann auf Anfrage gerne an die Ratsmitglieder versendet werden.
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11.4. Verkehrssituation Klosterstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
|
ö
|
informativ
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11.4 |
Sachverhalt
Aufgrund des Antrages von Anliegern mit Unterschriftenliste zur Sperrung der Klosterstraße hat sich die Verwaltung nochmals mit der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt München in Verbindung gesetzt und folgende Antwort des zuständigen Ableitungsleiters, Herrn Haffner, erhalten:
„Sehr geehrter Herr Dr. Ruhdorfer,
der damalige Abteilungsleiter 6 -Umwelt- und Verkehrsrecht- Herr Dr. Spennemann hat Ihnen mit Nachricht vom 01.06.2016 ausführlich dargelegt, dass verkehrsrechtlich eine Sperrung am Klosterberg für Motorräder nicht durchsetzbar ist.
Auch wenn dies bedauerlich erscheint, wenn Motorradfahrer diese Strecke als Ausflugs- und Rennziel aussuchen, können wir weder aus verkehrsrechtlichen Gründen (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO) noch aus straßenrechtlichen Gründen (vgl. Gemeingebrauch einer Staatsstraße - Art 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Art 14 BayStrWG) eine bestimmte Sorte von Verkehrsteilnehmern pauschal von der Nutzung einer Staatsstraße ausschließen. Eine dagegen gerichtete Klage hätte große Erfolgsaussichten.
Die gleiche Problematik hätten wir, wenn wir dem Vorschlag folgen würden, anstatt der St 2071 die Umleitung über die B 11 und dann die St 2571 anzubieten. Neben den verkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Argumenten gegen diese Umleitung (s.o.) spricht auch noch, dass dann die Anlieger an der B 11 in Ebenhausen durch den stärkeren Verkehr noch mehr belastet wären.
Nachdem sich also an der Gesamtsituation keine Änderung ergeben hat, können wir Ihnen leider keine andere Antwort dazu geben. Sollten evtl. bauliche Änderungen an den beiden betroffenen Staatsstraßen oder an der Bundesstraße geplant oder als Möglichkeit angedacht sein, wäre das Staatliche Bauamt Freising der korrekte Ansprechpartner.“
Da es sich bei der Klosterstraße um eine Staatsstraße handelt sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, weitere Maßnahmen einzuleiten bzw. anzuregen.
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11.5. Ortsumfahrung Hohenschäftlarn; Sachstandsbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
|
ö
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informativ
|
11.5 |
Sachverhalt
Die zoologische und vegetationskundliche Bestandserfassung in den vom Runden Tisch ausgewählten drei Umfahrungskorridoren wurden vom beauftragten Büro durchgeführt, ausgewertet und bewertet. Ebenso wurden die entsprechenden Trassenplanungen erstellt. Nach einer gemeinsamen Besprechung der Büros müssen die Arbeitsergebnisse noch abschließend aufeinander abgestimmt werden. Anschließend werden die zusammengefassten Unterlagen dem Staatlichen Bauamt Freising sowie der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt München vorgelegt. Dort werden die Unterlagen vorab geprüft und anschließend mit der Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde besprochen, sodass auch dort eine Vorprüfung stattfinden kann.
Sobald das Ergebnis dieser Vorprüfungen vorliegt, können weitere Beratungen im Gemeinderat stattfinden. Dies wird aber nicht vor Ende des ersten Halbjahres möglich sein.
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11.6. Forstwirtschaft; Termin Waldbegehung 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
|
ö
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informativ
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11.6 |
Sachverhalt
Körperschaften mit forstbetrieblichen Grundstücken haben die Betriebsleitung und – ausführung von diesen Grundstücken gem. § 8 der Körperschaftswaldverordnung durch dafür geeignetes Personal oder Stellen sicherzustellen. Für die Gemeinde Schäftlarn wir diese Aufgabe durch das Forstrevier Pullach, Förster Gerrith Hinner wahrgenommen. Im Rahmen einer Vorsprache von Herrn Hinner wurde vereinbart, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, eine Waldbegehung mit den Gemeinderäten und Teilen der Verwaltung durchzuführen. Ziel dieser Veranstaltung ist, einen Einblick in die Aufgabe der Betriebsleitung und –ausführung sowie eine Aussage zum Zustand des Gemeindewaldes zu erhalten.
Für die Waldbegehung wurde als Termin der Freitag, 12.05.2017 um 15.00 Uhr vereinbart. Nähere Informationen hierzu folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
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11.7. Gewerbeentwicklung Schäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
|
ö
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informativ
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11.7 |
Sachverhalt
Der mit der Untersuchung der Gewerbeentwicklung beauftragte Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat für Anfang März die Schäftlarner Gewerbetreibenden (Sprecherin Elfriede Blechinger) zu einem „Runden Tisch“ eingeladen.
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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12 |
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12.1. Hans-Jürgen Heinrich: Behindertengerechter Ausbau des Bahnhofs Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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12.1 |
Sachverhalt
Herr Heinrich fragt an, ob in dem Programm des Bundesverkehrsministeriums zum behindertengerechten Ausbau von Bahnhöfen für die Jahre 2018 bis 2023 der Bahnhof Ebenhausen enthalten sei.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass der Bahnhof Ebenhausen für die Standards des Programms zu klein sei.
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12.2. Entkoppelung der S7-Streckenabschnitte West und Ost
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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12.2 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt fragt nach dem Sachstand zu dem in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2017 gefassten Beschluss bzgl. eines abgestimmten Vorgehens der Isartalgemeinden für ein gemeinsames Schreiben an die Bayerische Eisenbahngesellschaft.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass eine grundsätzliche Bereitschaft der Kommunen vorhanden sei hier gemeinsam vorzugehen. In Einzelfällen gäbe es noch Abstimmungsbedarf.
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12.3. Georg Lang: Zeller Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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12.3 |
Sachverhalt
Herr Lang führt aus, dass die Zeller Straße in einem sehr schlechten Zustand sei. Er regt deshalb an, entsprechende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass derzeit keine größeren Erneuerungsmaßnahmen für die Zeller Straße geplant seien. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass in 2018/2019 ein Neubau an der Autobahnbrücke an der Zeller Straße durch die Autobahndirektion Südbayern geplant ist. Die Sanierung müsste daher abgestimmt werden (evtl. durch die nutzende Baufirma).
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12.4. Philipp von Hoyos: Entscheidung der Stadt Starnberg bzgl. B2-Tunnel - Konsequenzen für Schäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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12.4 |
Sachverhalt
Herr von Hoyos fragt an, welche Konsequenzen die Entscheidung der Stadt Starnberg bzgl. des B2-Tunnels für die Gemeinde Schäftlarn habe.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die Gemeinde hier grds. eigene Prioritäten setzen sollte. Nähere Erkundigungen über die Entscheidung des Rates der Stadt Starnberg werden eingeholt.
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12.5. Philipp von Hoyos: Schlaglöcher am Bahnübergang bei Heindl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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12.5 |
Sachverhalt
Herr von Hoyos trägt vor, dass bei o. g. Bahnübergang Schlaglöcher vorhanden seien.
Der Erste Bürgermeister verweist auf die Zuständigkeit der Deutschen Bahn für den unmittelbaren Bereich der Bahnübergänge.
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12.6. Maria-Kötzner-Schmidt: Baumschnitt in Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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12.6 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt fragt an, welche Konsequenzen der „Brachialschnitt“ an Bäumen im Ortsbereich von Ebenhausen am Kreuzweg habe.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass das LRA München als untere Naturschutzbehörde Konsequenzen für die Eigentümerin prüft.
Herr Fürst regt an, der Eigentümerin von Seite der Gemeinde in einem Schreiben deutliches Missfallen über das Ergebnis der Baumpflegemaßnahme auszudrücken.
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12.7. Sophie von Lenthe: Bauzaun am Trafohaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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12.7 |
Sachverhalt
Frau von Lenthe fragt an, wann der Bauzaun von dem Grundstück entfernt wird.
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass an der Baustelle noch Restarbeiten zu erledigen seien. Bis zum Abschluss muss der Bauzaun stehen bleiben.
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12.8. Ulrich Stuke: Sanierung Winklweg - Verlegung von Leerrohren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.02.2017
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ö
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informativ
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12.8 |
Sachverhalt
Herr Stuke regt an, bei der Neuverlegung der Wasserleitungen sogleich Leerrohre für Kommunikationsleitungen zu verlegen.
Herr Sacher sichert eine Prüfung zu.
Datenstand vom 15.02.2024 09:11 Uhr