Datum: 22.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Antrag der GU-Fraktion zur Planung für ein Feuerwehrgerätehaus und einen gemeindlichen Bauhof auf dem Grundstück am Salzlager/Sportgelände
6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verkehrsberuhigung Klosterstraße
7 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aktualisierung der Baumschutzverordnung
8 Bedarfsplanung für Kinderbetreuung - Beratung und Beschluss über Bedarfsfestschreibung
9 Beratung und Beschluss über Zuschuss zum Betrieb des neuen Fahrzeuges für Behindertenfahrten
10 Beratung und Beschluss über Finanzierung von laufenden Betriebsausgaben des First Responder
11 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 B "Nördlich der Zechstraße"; Würdigung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
12 Informationen
12.1 Pünktlichkeitsverbesserung der S7 - Gemeinsames Schreiben der Isartalkommunen an die Bayerische Eisenbahngesellschaft
12.2 Vertrag zum Betrieb der Buslinie 904
12.3 Gewerbeentwicklung Schäftlarn
12.4 Spielplatz Ebenhausen, St. Benedikt
12.5 Autobahnzubringer Wolfratshausen
12.6 Fernwärmenetz Stehbründl
12.7 Verlegung einer Glasfaserleitung von Starnberg nach Icking
12.8 Umbau Bahnübergänge Hohenschäftlarn durch die DB Netze
13 Anfragen
13.1 Maria Kötzner-Schmidt: Nitratbelastung des Wassers
13.2 Maria Kötzner-Schmidt: Stromverbrauch an der Grundschule Schäftlarn - Digitale Stromzähler
13.3 Josef Woratsch: Containerstandplätze bei Dallas-Kiosk
13.4 Philipp von Hoyos: Rückbau der Parkplätze südlich des Bahnhofs Hohenschäftlarn
13.5 Philipp von Hoyos: Bäume auf dem Marktplatz von Hohenschäftlarn
13.6 Maria Kötzner-Schmidt: Sachstand der Planungen für den Marktplatz/Bahnhofstraße in Hohenschäftlarn

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2017 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2017 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2017 wurden folgende Vergaben beschlossen:

  • Beschaffung eines neuen LKW für den Bauhof bei der Fa. Mercedes Benz
  • Beschaffung einer neuen Telefonanlage für die Gemeindeverwaltung bei der Fa. MTG GmbH, München

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5. Antrag der GU-Fraktion zur Planung für ein Feuerwehrgerätehaus und einen gemeindlichen Bauhof auf dem Grundstück am Salzlager/Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.02.2017 stellt die Fraktion GemeindeUnion folgenden Antrag:

„Der Gemeinderat möge beschließen, umgehend die Planung für ein Feuerwehrgerätehaus und einen gemeindlichen Bauhof auf dem gemeindeeigenen Grundstück zwischen Salzlager und TSV-Gelände zu beauftragen. Dieses Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche "Bauhof' gekennzeichnet. Um beide Projekte auf dem Grundstück realisieren zu können, wird die maximale Grundstücksfläche von ca. 7.300 qm benötigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem TSV die Verlegung des Soccer-Five-Platzes zu regeln.
Weitere Möglichkeiten, die verfügbare Grundstücksfläche durch Verlegung bestehender Einrichtungen zu maximieren, sind zu prüfen, ebenso eine Mitbenutzung der Zufahrt des Salzlagers.“

Der Antrag wird damit begründet, dass die Freiwillige Feuerwehr Hohenschäftlarn dringend ein neues Gerätehaus benötigt und die Gemeindeverwaltung seit über zwei Jahren vergeblich versucht, Grundstücke zu erwerben, die auf denen das Gerätehaus und ein neuer gemeindlicher Bauhof entstehen könnten. 

Der Antrag der GU ist dahingehend zu berichtigen, dass das Grundstück Fl.Nr. 313/17 zwar über eine Gesamtfläche von 7.367 qm verfügt; sich aber auf dieser Fläche auch der Beach-Volleyball Platz, die Skateranlage und der Soccer-Five-Platz befinden. 

Zieht man diese Flächen sowie den Zufahrtsbereich zur Staatsstraße ab -der baulich nicht genutzt werden kann- verbleibt noch eine nutzbare Grundstückfläche von rd. 3.800 qm. Auch ein Rückbau des Soccer-Five-Platzes würde lediglich max. ca. 500 qm zusätzliche Fläche bringen, sodass dann insgesamt etwa 4.300 qm zur Verfügung stehen würden. Dies reicht für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes, sinnvollerweise auch für einen Wertstoffhof, nicht aus. Dies würde lediglich für eine Nutzungsart ausreichen. 

Da die Grundstücksverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, empfiehlt die Bauverwaltung, dies abzuwarten. 

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Lang und Herr Strobl. 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt, mit dem Straßenbauamt Freising über den Ankauf des Grundstücks der Straßenmeisterei (Salzlager) in Kontakt zu treten. Des Weiteren Besteht Einigkeit, dass ein zügiger Abschluss der derzeit laufenden Grundstücksverhandlungen für die Gemeinde eine größte Priorität besitzt. Daher wird vorgeschlagen den Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern: 

Beschluss

Der Antrag der Fraktion GemeindeUnion wird zurückgestellt. Sollten die Grundstücksverhandlungen bis 31.05. 2017 nicht abgeschlossen sein, wird sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.06.2017 wieder mit dem Antrag befassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verkehrsberuhigung Klosterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 06. März 2017 folgendes: 

„Eine Verkehrsberuhigung der Klosterstraße ist dringend notwendig. Die hierfür bestehenden Möglichkeiten sind auszuloten. 
Um nicht unnötig Zeit zu verlieren wird als erster Schritt beschlossen, die in a) bis e) genannten Maßnahmen in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zu realisieren.“

Der Antrag mit Begründung liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.

Mit dem Thema hat sich der Gemeinderat zuletzt in der Sitzung am 15. Juni 2016 befasst. 

Damals wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung:

„Der Gemeinderat stimmt der vom Landratsamt vorgeschlagenen Verkehrsbeschränkung zu. Die Sperrung soll zunächst versuchsweise für ein Jahr angeordnet werden.“

mehrheitlich abgelehnt. 

Das Landratsamt München hatte damals Folgendes mitgeteilt: 

„Das Landratsamt München als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat aufgrund zahlreicher Beschwerden über die Verkehrsbelastung der Klosterstraße -insbesondere durch Motorräder- Überlegungen angestellt, wie dieser Belastung entgegengewirkt werden kann.
Das Landratsamt prüft derzeit die Möglichkeit, zwischen dem Knoten der Staatsstraße 2071 und der Staatsstraße 2571 nach Ebenhausen bis zum Kloster Schäftlarn ein Fahrverbot für Motorräder anzuordnen. Das Fahrverbot könnte in beiden Richtungen für die Zeit vom 01.03. – 30.11. auf Sonn- und Feiertage beschränkt werden. 
Wegen der derzeitigen Umleitung der B 11 soll das Fahrverbot möglicherweise zum 01.03.2017 in Kraft treten und zeitlich befristet werden, um die Wirkungen abzuschätzen. 
Die Anordnung würde sich auf § 45 Abs. 1a Nr. 3 und 4 StVO (Schutz von Erholungsorten von besonderer Bedeutung sowie von Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung dienen) stützen.“

In diesem Zusammenhang und aufgrund der Berichterstattung in der Informationsbroschüre der Fraktion GemeindeUnion hat sich auch ein Anwohner der Rosenstraße an die Verwaltung gewandt. Die per Mail übersandte Stellungnahme liegt den Mitgliedern des Gemeinderates ebenfalls vor. 

Soweit das Landratsamt München weiterhin die bereits erwähnte Sperrung für möglich hält ist allerdings zu befürchten, dass ein gewisser Rundkurs entsteht, der dann weiterhin die Anlieger der Klosterstraße trifft und zusätzlich noch zu Lasten der Anlieger an der Münchner Straße und den dahinterliegenden Wohngebieten geht.  

Diskussionsverlauf

Herr Zattler erläutert den Antrag.

Herr Waldherr gibt zu bedenken, dass Kradfahrer am Wochenende ohnehin nicht häufig die Klosterstraße benutzen würden, da sie verkehrsärmere Zeiten für Ausfahrten bevorzugen würden.  

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt zu prüfen, ob die ursprünglich angedachte Sperrung möglich ist. Sobald eine Antwort des Landratsamtes vorliegt, wird sich der Gemeinderat erneut mit der Angelegenheit befassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

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7. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aktualisierung der Baumschutzverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06. März 2017 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bürgermeister und Verwaltung zu beauftragen, die Baumschutzverordnung der Gemeinde Schäftlarn auf Aktualität hin zu überprüfen und anschließend über den Gemeindebrief, Aushänge im Isarkurier sowie auf der gemeindlichen Website zu veröffentlichen. 

Der Antrag mit Begründung liegt den Mitgliedern des Gremiums vor. 

Die Baumschutzverordnung der Gemeinde Schäftlarn in der vorliegenden Fassung trat am 07.10.2000 in Kraft. Die aktuelle Verordnung mit Anlagen liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 

Aus Sicht der Bauverwaltung kann der Geltungsbereich der Verordnung überprüft werden. Auch die generelle Befreiung für bestimmte, nichtheimische Strauch- und Baumarten (z.B. Zypressen) könnte überlegt werden. 

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt bittet um Überprüfung, welche Möglichkeiten zum Schutz von Baumensembles bestehen, deren Standorte sich nicht im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung befinden (z. B. Alleen im Außenbereich).

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumschutzverordnung vom 07.10.2000 zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt München auf Aktualität zu überprüfen und dem Gemeinderat in ggfs. angepasster Fassung wieder vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bedarfsplanung für Kinderbetreuung - Beratung und Beschluss über Bedarfsfestschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das LRA München hat im Oktober 2016 alle Kommunen aufgefordert eine Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung einzureichen. Dazu waren die Anzahl der Kinder für die Jahrgänge 2002 bis 2015 sowie die aktuelle Auslastung der Kindertageseinrichtungen zu erheben. Aus diesen Daten sollte der Bedarf abgeleitet werden. Für den festgestellten Bedarf muss die Kommune dann entsprechende Betreuungskapazitäten bereitstellen.

Die Verwaltung hat dem LRA München mitgeteilt, dass es bisher noch keinen Gemeinderatsbeschluss zur Bedarfsfeststellung gibt und die abgegebene Bedarfsfeststellung insofern als vorläufig zu betrachten ist. Insbesondere für den Bedarf für die Betreuung von Schulkindern (für die kein Rechtsanspruch besteht) hat die Gemeinde Gestaltungsspielräume im Hinblick auf das Angebot. So kann festgelegt werden, dass die Betreuung nicht in Form des Hortes, sondern in Form der Schülermittagsbetreuung angeboten wird. 

Signifikant ist, dass bei den Schulkindern die Lücke zwischen Betreuungsbedarf und Betreuungsangebot besonders groß ist. Dies betrifft nicht nur die Anzahl der Plätze, sondern auch die Art der Betreuung. Eine Vielzahl von Eltern hat gegenüber der Gemeindeverwaltung den Wunsch erkennen lassen, dass eine Betreuung ihrer Kinder im Hort bevorzugt würde. Der in der beigefügten Tabelle angegebene Bedarf von sieben zusätzlichen Hortplätzen ist somit als nicht sehr realitätsnah anzusehen. Zwar besteht für Schulkinder kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dennoch sollte es Ziel sein, ein im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde bedarfsgerechtes Angebot für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern anzustreben. Die Schaffung von zusätzlichen Räumen im Rahmen des Neubaus der Turnhalle kann dazu langfristig einen wichtigen Beitrag leisten. Zur Verwirklichung von möglichst vielen Betreuungsplätzen, wäre dabei zu erwägen v. a. die Schülermittagsbetreuung auszubauen, da bei dieser Betreuungsform mehr Plätze pro Gruppe angeboten werden können. 

Der Familien- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 über die Thematik beraten und hierzu folgenden Beschluss gefasst: 

Der Familien- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat insbesondere eine signifikante Erweiterung der Nachmittagsbetreuungsplätze für Schulkinder zu prüfen und dazu die Schaffung von entsprechenden Räumlichkeiten im Rahmen des Neubaus der Turnhalle zu unterstützen.  

Die Fachbereichsleiterin für Schulen beim AWO Kreisverband München-Land, Frau Bengel hat mitgeteilt, dass zur langfristigen Bedarfsdeckung Platz für acht Gruppen für die Schülermittagsbetreuung und vier Gruppen für den Hort eingeplant werden sollten. Bei Neubaumaßnahmen sollten die baulichen Richtlinien für Hortplätze berücksichtigt werden, damit könnte man bei einem etwaigen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Schulkinder zeitnah reagieren.

Die Verwaltung empfiehlt eine Festschreibung von 25 zusätzlichen Hortplätzen für die Bedarfsplanung. Die Plätze für die Schülermittagsbetreuung werden zu dieser Bedarfsplanung nicht hinzu gezählt. Diese sollten aber ebenfalls an den zusätzlichen Bedarf angepasst werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bedarfsplan in der vorgelegten Fassung. Dabei wird festgelegt, dass 25 zusätzliche Hortplätze geschaffen werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschluss über Zuschuss zum Betrieb des neuen Fahrzeuges für Behindertenfahrten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn hat seit 1990 einen VW-Bus für Behindertenfahrten zusammen mit der Gemeinde Baierbrunn betrieben. Dieses Fahrzeug ist nicht mehr fahrfähig. Der Verein KindErNetz Schäftlarn e. V. plant nun ein 9-sitziges Fahrzeug zu beschaffen, das mit einem Rollstuhllift und entsprechenden Halterungen ausgestattet sein soll. Die Finanzierung soll aus Spenden erfolgen. 

Die Fahrten sollen hauptsächlich durch eine Dienstkraft des Bundesfreiwilligendienstes übernommen werden, die zu diesem Zweck vom KindErNetz Schäftlarn e. V. angestellt wird. Ergänzend sollen auch Fahrten von ehrenamtlichen Fahrern übernommen werden.

Die Gemeinde Schäftlarn hat in einem Vorgespräch mit dem Verein KindErNetz e. V. und anderen Beteiligten eine Unterstützung des Projekts bei den laufenden Kosten in Aussicht gestellt. Dafür wäre ein Zuschuss i. H. v. € 2.500,-- als angemessen zu betrachten.

Der Zuschuss soll für den Unterhalt des Fahrzeuges (Reparaturen, Versicherung, TÜV etc.) bzw. zur Mitfinanzierung einer Dienstkraft im Bundesfreiwilligendienst verwendet werden.      

Diskussionsverlauf

Es wird anerkannt, dass entsprechend der Kalkulation des Vereins KindErNetz Schäftlarn e. V. ein kostendeckender Betrieb des Fahrzeuges nur möglich ist wenn die Gemeinde Schäftlarn grundsätzlich bereit ist bis zu € 6.000,- pro Jahr zu den Unterhaltskosten beizutragen.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, auf die Gemeinden Baierbrunn und Icking im Hinblick auf eine Mitbenutzung und Mitfinanzierung des Fahrzeuges zuzugehen. 

Beschluss

Die Gemeinde Schäftlarn gewährt dem Verein KindErNetz Schäftlarn e. V. ab dem Jahr 2018 zum laufenden Betrieb des Projekts Behinderten-Bus einen jährlichen Zuschuss i. H. v. € 6.000,-. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit den Nachbargemeinden Baierbrunn und Icking hinsichtlich der Möglichkeit einer Mitbenutzung und Mitfinanzierung des laufenden Betriebs des Fahrzeuges in Kontakt zu treten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschluss über Finanzierung von laufenden Betriebsausgaben des First Responder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der First-Responder-Dienst ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde die von ehrenamtlichen Einsatzkräften aller Ortsfeuerwehren durchgeführt wird. First Responder verkürzen die Zeit zwischen Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung (sog. therapiefreies Intervall). Dies ist im Gebiet der Gemeinde Schäftlarn von besonderer Bedeutung, da die Rettungsmittel des zuständigen Rettungszweckverbandes München i. d. R. eine Eintreffzeit von über 15 Minuten haben. Diese Zeitspanne kann für schwer erkrankte oder verletzte Personen lebensbedrohlich sein. Die FF Hohenschäftlarn hat am 13.05.2009 einen Antrag auf Genehmigung eines First-Responder-Dienstes gestellt. 

Mit Beschluss vom 29.07.2009 hat der Gemeinderat der Übernahme der Aufgabe des First Responder durch die Freiwillige Feuerwehr Hohenschäftlarn zugestimmt. Aufgrund der damaligen finanziellen Situation der Gemeinde wurde ein finanzieller Beitrag für den First Responder zunächst durch den Gemeinderat ausgeschlossen. Mit Beschluss vom 16.09.2009 wurden jedoch im Rahmen des Nachtragshaushaltes für die Einführung des First-Responder-Dienstes € 5.000,- bereitgestellt.
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat anlässlich der Überprüfung des Haushaltsjahres 2015 darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Ausgaben für den First Responder auf eine Abgrenzung zu den Feuerwehrausgaben zu achten sind. Die Gemeindeverwaltung hat in den letzten Jahren im geringen Maß laufende Ausgaben des First-Responder-Dienstes getragen. Diese wurden – da kein eigenes Unterkonto zur Verfügung stand – auf das Unterkonto der FF Hohenschäftlarn gebucht. Für die entsprechenden Haushaltsstellen wird für das Haushaltsjahr 2017 jeweils ein Unterkonto mit der Ziffer 04 eingerichtet.

Aufgrund der Bedeutung die der First-Responder-Dienst für die Gesundheitsversorgung der Schäftlarner Bevölkerung hat, empfiehlt die Hauptverwaltung die laufenden Betriebskosten der Einrichtung mit € 1.000,- pro Jahr zu bezuschussen. Damit sollen v.a. die Ausgaben für Vorräte und Verbrauchsmaterial und Kosten für ärztliche Untersuchungen (z. B. Hepatitisschutzimpfung) getragen werden. Alle weiteren Betriebskosten werden aus Spenden an die FF Hohenschäftlarn finanziert.     

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Gewährung eines Zuschusses für den First-Responder-Dienst zur Finanzierung von laufenden Kosten i. H. v. € 1.000,-- pro Jahr zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 B "Nördlich der Zechstraße"; Würdigung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3B „Nördlich der Zechstraße“ wurde in der Zeit von 03. Februar 2017 bis 07. März 2017 öffentlich ausgelegt.

Die Änderungsplanung beinhaltet im Wesentlichen eine Anhebung der zulässigen Wandhöhe auf 6,75 m, einen Wegfall der Beschränkung der zulässigen Wohneinheiten sowie einen Wegfall der Unzulässigkeit von Dachaufbauten. 

Während der öffentlichen Auslegung ging lediglich eine Stellungnahme des Landratsamtes München ein, die jedoch weder Anregungen noch Bedenken enthält, sodass   für die Änderungsplanung in der Fassung vom 05.10.2016 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. 

Beschluss

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3B in der Fassung vom 05.10.2016 wird als Satzung beschlossen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 B nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister bekannt zu machen, sodass die Bebauungsplanänderung in Kraft treten kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 12
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12.1. Pünktlichkeitsverbesserung der S7 - Gemeinsames Schreiben der Isartalkommunen an die Bayerische Eisenbahngesellschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 12.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2017 wurde festgestellt, dass die Pünktlichkeit der S7 auf der westlichen Strecke von und nach Wolfratshausen noch Verbesserungspotential besitzt. Der Erste Bürgermeister wurde beauftragt, die Problematik der Bayerischen Eisenbahngesellschaft in einem Schreiben darzustellen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Pünktlichkeit einzufordern. Die Nachbarkommunen des westlichen Streckenabschnitts (Pullach bis Wolfratshausen) sollten für die Unterstützung eines derartigen Schreibens gewonnen werden.

Nachdem nun in allen beteiligten Kommunen (Gemeinden Baierbrunn, Pullach und Schäftlarn sowie Stadt Wolfratshausen) die entsprechenden Gremien beteiligt wurden, wurde das Schreiben an die Bayerische Eisenbahngesellschaft in dieser Woche ausgefertigt und den Bürgermeistern zur Unterschrift vorgelegt.

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12.2. Vertrag zum Betrieb der Buslinie 904

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Aufgrund der Anfrage in der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2017 wurde beim LRA München hinsichtlich der vertraglichen Regelungen zum Betrieb der Buslinie 904 – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Ausstiegsklausel für das Verkehrsunternehmen - angefragt. Das LRA München hat hierzu folgendes Antwortschreiben verfasst (der Musterverkehrsvertrag befindet sich in der Anlage):

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ruhdorfer,
Sehr geehrter Herr Wallner,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.02.2017 und Ihrer Anfrage zum Verkehrsvertrag der L904 (siehe anbei). 

Grundsätzlich ist der geschlossene Verkehrsvertrag zwischen dem Landkreis München, vertreten durch den MVV, und dem Verkehrsunternehmen DB Regio Bus Bayern für die Dauer von 8 Jahren geschlossen und endet gemäß den vertraglichen Unterlagen mit Ablauf des 14.12.2024 (Fahrplanwechsel im Dezember 2024). Daneben enthält der Verkehrsvertrag auch Passagen, die eine vorzeitige Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses ermöglichen, diese insb. aber für den Fall, dass vertragliche Vereinbarungen seitens des Verkehrsunternehmens nicht erfüllt werden. 

Unter folgenden Link können Sie auf der Homepage des MVV einen Musterverkehrsvertrag einsehen, welcher auch die relevante Passage zur vorzeitigen Beendigung und Kündigung des Vertrages (siehe § 25) umfasst:
http://www.mvv-muenchen.de/fileadmin/media/Dateien/7_Der_MVV/dokumente/2015_LB_Anl_A_4_Verkehrsvertrag_Muenchen_15_02_03_R50.pdf
Die Passage ist unverändert auch im Verkehrsvertrag der L904 enthalten.

Ungeachtet dessen möchten wir darauf hinweisen, dass ein neues Verkehrsangebot immer einen gewissen Etablierungszeitraum von mehreren Jahren benötigt, um über dessen Annahme urteilen zu können. Die derzeitige Fahrgastnachfrage der L904 kann deshalb noch nicht als repräsentativ angesehen werden. Wie bei Einführung eines neuen Verkehrsangebotes üblich, wird der Landkreis München die Nachfragewerte der L904 in den nächsten Jahren evaluieren und beobachten. 

Eine offensive Bewerbung des neuen Verkehrsangebotes der L904 durch die Gemeinde Schäftlarn würden wir begrüßen. 

Wir möchten abschließend darauf hinweisen, dass elementare Änderungen am Leistungsbild der L904 grundsätzlich in Abstimmung und Rücksprache mit der Gemeinde Schäftlarn erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Schubert 
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.2 - Mobilität und öffentlicher Personennahverkehr
Frankenthaler Str. 5 - 9
81539 München 
  

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12.3. Gewerbeentwicklung Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Der „Runde Tisch“ mit den Schäftlarner Gewerbetreibenden hat am 07.03.2017 stattgefunden. Hierbei wurde vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) die Entwicklung der letzten 10 Jahre in Schäftlarn an Hand von Zahlen und Fakten sowie der ansässigen Unternehmen dargestellt. In einem weiteren Schritt konnten die Gewerbetreibenden ihre Situation, Wünsche und Verbesserungsvorschläge einschließlich Flächenbedarf darstellen. Die Dokumentation des PV wurde allen Gemeinderäten zugestellt. Die Klausur ist für Mitte Juli geplant.

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12.4. Spielplatz Ebenhausen, St. Benedikt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 12.4

Sachverhalt

In der letzten Woche wurde an diesem Spielplatz der Fallschutz eingebaut und das Gelände aufgeräumt. In den nächsten Tagen werden die Rasenflächen erstellt, so dass der Spielplatz in zwei bis drei Wochen freigegeben werden kann.

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12.5. Autobahnzubringer Wolfratshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 12.5

Sachverhalt

In der Zeit vom 10. bis 13.04.2017 wird der Autobahnzubringer von Wolfratshausen bis zur Autobahnanschlussstelle Wolfratshausen neu asphaltiert und damit komplett gesperrt. Der Verkehr aus Geretsried wird teilweise über die B11 zur AS Schäftlarn umgeleitet.

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12.6. Fernwärmenetz Stehbründl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 12.6

Sachverhalt

Für das Bebauungsplangebiet Stehbründl wurde eine Machbarkeitsstudie für ein Fernwärmenetz erstellt. Auf Grund einer Überprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sind einige Änderungen in der Konzeption veranlasst. Diese werden derzeit vom beauftragten Ingenieurbüro eingearbeitet und anschließend dem Gemeinderat vorgestellt.

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12.7. Verlegung einer Glasfaserleitung von Starnberg nach Icking

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 12.7

Sachverhalt

Derzeit wird eine Glasfaserleitung von Starnberg durch die Ortsteile Neufahrn und Zell nach Icking verlegt. Anschlussmöglichkeiten für Schäftlarner Haushalte bestehen nicht, da es sich um eine überörtliche Verbindungsleitung handelt und keine Abzweige vorgesehen sind. In den nächsten Wochen werden Straßenflächen wieder vollständig hergestellt.

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12.8. Umbau Bahnübergänge Hohenschäftlarn durch die DB Netze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 12.8

Sachverhalt

Die DB Netz AG hat ihre aktuellen Bahnübergangsplanungen dem Landratsamt München, dem Staatlichen Bauamt Freising und der Gemeinde am 9.3.3017 erläutert. Neue Überlegungen seitens der Planer sind auf Grund der Besprechung für die Sicherheit der Fußgänger sowie der Verkehrsführung beim Übergang Heindl anzustellen. Die Finanzierung erfolgt nach dem Eisenbahn-Kreuzungs-Gesetz, so dass für die Gehwege und gemeindlichen Straßen die Gemeinde ein Drittel der Kosten zu übernehmen hat. Die Planer gehen davon aus, dass ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. Es wird von einer Planungs- und Genehmigungszeit von etwa fünf Jahren ausgegangen.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö 13
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13.1. Maria Kötzner-Schmidt: Nitratbelastung des Wassers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 13.1

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt regt an, dass die Messergebnisse der Wasserproben auch im Hinblick auf die Information über mögliche Nitratbelastungen veröffentlicht werden sollten.

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13.2. Maria Kötzner-Schmidt: Stromverbrauch an der Grundschule Schäftlarn - Digitale Stromzähler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 13.2

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt regt an, dass bei den Strommessungen an der Grundschule Schäftlarn geprüft werden sollte, ob digitale Stromzähler vorliegen und diese möglicherweise Fehlmessungen generieren. 

Herr Mock fragt an, ob die Zusammensetzung des Stromverbrauchs an der Grundschule Schäftlarn schon geprüft wurde. 

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die Fa. Huber dies derzeit prüfen würde. Dabei sei v. a. der Stromverbrauch der Lüfter von Bedeutung. Ggf. sollte zur Verbrauchsoptimierung eine temporäre Abschaltung der Lüfter erwogen werden.

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13.3. Josef Woratsch: Containerstandplätze bei Dallas-Kiosk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 13.3

Sachverhalt

Herr Woratsch trägt vor, dass an einem der schönsten Plätze in Hohenschäftlarn, beim Kiosk Dallas drei Container aufgestellt seien. Es sollte daher ein anderer Standort für die Container gesucht werden. 

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass geplant ist, die Container in der Nähe der Fahrradständer neu aufzustellen. 

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13.4. Philipp von Hoyos: Rückbau der Parkplätze südlich des Bahnhofs Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 13.4

Sachverhalt

Herr von Hoyos fragt an, wann mit einem Rückbau der Parkplätze südlich des Bahnhofes Hohenschäftlarn zu rechnen sei. Herr Lankes weist zudem darauf hin, dass diese Parkplätze nur provisorisch während der Bauarbeiten an der B11 eingerichtet wurden. Aus seiner Sicht sollte über eine etwaige dauerhafte Verwendung eine Abstimmung im Gemeinderat stattfinden. 

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13.5. Philipp von Hoyos: Bäume auf dem Marktplatz von Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 13.5

Sachverhalt

Herr von Hoyos trägt vor, dass die Bäume auf dem Marktplatz in Hohenschäftlarn Schädigungen durch Streusalz erlitten hätten. Daher sollte eine Neubepflanzung überlegt werden.

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13.6. Maria Kötzner-Schmidt: Sachstand der Planungen für den Marktplatz/Bahnhofstraße in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö informativ 13.6

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt fragt nach dem Sachstand zu den Planungen für den Marktplatz/Bahnhofstraße in Hohenschäftlarn (Straßenplanung, bauliche Umgestaltung, Entwässerung).

Der Erste Bürgermeister sichert eine Überprüfung zu. 

Datenstand vom 15.02.2024 09:42 Uhr