Datum: 26.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gemeinderat von Hoyos beantragt, TOP 5 zunächst ausführlich im Bauausschuss zu beraten. Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass für die Entscheidung über Bebauungspläne nach der Geschäftsordnung der Gemeinderat zuständig ist.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Herr Fuchs: Parkplatzsituation an der B11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Herr Fuchs trägt vor, dass an der B11 (Münchner Str.) häufig Fahrzeuge außerhalb der Parkbuchten abgestellt wären. Der fließende Verkehr würde dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt.
Der Erste Bürgermeister sichert eine Schilderung der Problematik beim LRA München zu.
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2.2. Markus Strobl: Einhaltung der VO über ruhestörende Arbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
|
ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Herr Strobl trägt vor, dass in seiner Nachbarschaft (Klosterstr.) die zeitlichen Festlegungen der VO über ruhestörende Arbeiten nicht eingehalten würden. So würden z. B. an Sonn- und Feiertagen oder in der Mittagszeit Mäh- und Heckenschneidearbeiten durchgeführt werden.
Der Erste Bürgermeister sichert zu das Ordnungsamt zu informieren.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2017 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 22.03.2017 wurde folgende, bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:
- Der Mehrzweckraum der Grundschule Schäftlarn wird bis auf weiteres als Raum für die Schülermittagsbetreuung genutzt.
- Die Fa. Gröbmair, Fraßhausen, wurde mit dem Jahresleistungsverzeichnis für Straßenunterhaltsmaßnahmen beauftragt.
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5. Bebauungsplan Nr. 47 "Auenstraße"; Beratung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Vor dem Sachvortrag durch die Verwaltung erläutert Herr von Hoyos, dass der Bebauungsplanentwurf zunächst im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beraten werden sollte, damit sich der Gemeinderat nicht mit Detailfragen auseinandersetzen muss. Er erklärt, dass die von der Verwaltung aufgeworfenen Fragen einen umfassenden Diskussionsbedarf erfordern. Zudem sei die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen im Bebauungsplanentwurf nicht berücksichtigt. Auch zur Gestaltung der Tiefgaragenzufahrten müsse noch eingehend diskutiert werden. Herr Fürst erwidert, dass eine Beratung des Bebauungsplanentwurfes aufgrund der überschaubaren Tagesordnung durchaus möglich sein müsste.
Der Vorsitzende ergänzt, dass das Bebauungskonzept für den Bebauungsplan bereits am 20. Februar 2017 im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beraten wurde und für den Erlass von Bebauungsplänen der Gemeinderat zuständig sei.
Herr Lankes erklärt, dass er persönlich beteiligt sei und deshalb nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen werde.
Daraufhin erfolgt der Sachvortrag der Verwaltung:
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat mittlerweile einen ersten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Auenstraße“ vorgelegt.
Die Art der Nutzung wird als allgemeines Wohngebiet vorgeschlagen; Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen auch nicht ausnahmsweise zulässig sein.
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch eine Festsetzung der zulässigen Geschoßfläche als absolute Zahl (z.B. GR 198) sowie durch die Zahl der Vollgeschoße (II) festgelegt.
Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO) soll für
- untergeordnete Bauteile (vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände),
vollflächig verglaste, eingeschossige Wintergärten sowie Balkone einschließlich ihrer Überdachung und für Außentreppen um max. 10 %,
für Terrassen um max. 20 % zulässig sein.
Die Überschreitungsmöglichkeit gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO für Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten, bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (z.B. Tiefgaragen) und sonstige Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (z.B. Gartenlauben, Geräteschuppen) wurde noch nicht ermittelt. Gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO ist die GRZ in allgemeinen Wohngebieten auf 0,4 begrenzt.
Eine Anwendung der Obergrenzenregelung des § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO (Überschreitung max. 50 % der zulässigen Grundfläche höchstens jedoch GRZ 0,8) würde bedeuten, dass bis zu einer GRZ von max. 0,6 versiegelt werden könnte.
Inwiefern dies erforderlich ist (z.B. durch die Tiefgaragen) muss vom Planungsverband noch ermittelt werden.
Eine Festsetzung der zulässigen Grundfläche für die Hauptgebäude als absolute Zahl bringt -ohne Berücksichtigung der Grundstücksgrößen- nach Ansicht der Bauverwaltung gewisse Ungerechtigkeiten mit sich, da hierbei GRZ von 0,15 (Fl.Nr. 275) bis 0,23 (Fl.Nr. 129) entstehen (siehe beigefügten Planentwurf). Insofern sollte überlegt werden, eine in absolute Zahlen umgerechnete einheitliche GRZ festzusetzen. Hierzu müssten dann auch die entsprechenden Bauräume (Baugrenzen) angepasst werden, die ohnehin sehr eng gefasst sind. Grundsätzlich empfiehlt sich eine etwas großzügigere Anlegung der Baugrenzen. Dadurch erhalten die Bauherren gewisse Spielräume, ohne dass das Grundkonzept des Bebauungsplanes verletzt wird.
Zu überlegen sind auch die Festsetzungen Nr. A 4.1/4.2 im Zusammenhang mit A 4.7 dahingehend, ob die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten derart reglementiert werden soll.
Weiter wäre darüber zu beschließen, ob Dachaufbauten tatsächlich ausgeschlossen werden sollen (siehe Nr. A 5.7) oder (z.B. für die Errichtung eines Zwerchgiebels je Dachfläche bis zu 1/3 oder 1/4 der Fassadenlänge) zulässig sein sollen.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 B (Käthe-Kruse-Straße) wurde die Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten sowie das Verbot von Dachaufbauten bewusst aufgehoben, um mehrere Wohneinheiten und auch eine vernünftige Nutzung des Dachgeschosses zu ermöglichen.
Die Wandhöhe wurde mit 6,60 m vorgeschlagen; ausgenommen hiervon sind die beiden Baugrenzen mit Grundflächen von 80 qm bzw. 100 qm (Bauraum 9 und 6)).
Der Gemeinderat sollte daher aus Sicht der Bauverwaltung folgendes festlegen:
- Maß der baulichen Nutzung (absolute Zahlen oder GRZ)?
- Festsetzung der Baugrenzen?
- Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten?
- Verbot von Dachaufbauten?
- Wandhöhe?
- Zulässigkeit von Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen?
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Strobl. Herr Lankes nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Waldherr schlägt vor, die Festsetzung der Garagen zu streichen und diese auf dem gesamten Grundstück zuzulassen, wobei eine sogenannte „Vorgartenlinie“ eingehalten werden müsse in deren Bereich keine Garagen und Nebengebäude zulässig sind. Zudem schlägt er vor, die Festsetzungen zur baulichen Gestaltung weitestgehend zu streichen und auf die Anwendung der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung der Gemeinde Schäftlarn (ÖBV) zu verweisen. Des Weiteren könne nach seiner Auffassung auf die Baugrenzen für die Tiefgaragen verzichtet werden. Diese sollen auf dem gesamten Grundstück zulässig sein.
Herr Stuke erklärt, dass er mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen, angepassten Werten für die überbaubare Grundfläche auf den Grundstücken Fl.Nrn. 275/5, 275 und 275/13 einverstanden sei. Die vorgeschlagenen Dachaufbauten seien jedoch nach seiner Auffassung zu städtisch und würden sich nicht einfügen.
Herr von Hoyos erläutert, dass statt der -nach seiner Auffassung- massiven Dachaufbauten auch dreigeschossige Gebäude überlegt werden könnten. Dann wären die Dachaufbauten überflüssig.
Herr Fürst unterstützt die Anregung von Herrn Waldherr, die Garagen von der Straße abzurücken.
Herr Waldherr bittet darauf zu achten, dass Reihenhäuser ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung teilt mit, dass hinsichtlich der Freihaltung der sogenannten „Vorgartenlinie“ sowie des Ausschlusses von Reihenhäusern noch eine rechtliche Klärung notwendig sei, damit entsprechende Festsetzungen auch in rechtmäßiger Weise formuliert werden können.
Nach Ende der Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst (Frau Prölß ist bei den Beschlüssen 5 und 6 nicht anwesend):
Beschluss 1
Das Maß der baulichen Nutzung wird in absoluten Zahlen festgesetzt und ist westlich der Auenstraße wie folgt anzupassen:
Fl.Nr. 275/5 = 240 qm
Fl.Nr. 275 = 170 qm (östliche Baugrenze), 180 qm (westliche Baugrenze)
Fl.Nr. 275/13 = 125 qm
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Baugrenzen sind auf diesen Grundstücken entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
Insgesamt sind die Baugrenzen -unter Beachtung der gesetzlichen Abstandsflächen- großzügiger (bis max. 2 m) festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Beschluss 4
Auf eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten wird verzichtet. Die entsprechende Regelung im Entwurf ist ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Beschluss 5
Die Errichtung von Dachaufbauten auf Hauptgebäuden in Form von bis zu maximal zwei Zwerchgiebeln je Dachfläche eines Gebäudes (ein Doppelhaus zählt als ein Gebäude) ist zulässig, wobei die Gesamtbreite der Zwerchgiebel maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenbreite des Gebäudes betragen darf. Dachaufbauten müssen untereinander und zum Ortgang mindestens einen Abstand entsprechend ihrer Breite einhalten. Der First bzw. die Oberkante von Dachaufbauten muss mindestens 0,50 m unter dem Dachfirst des Hauptgebäudes angeordnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14
Beschluss 6
Dachaufbauten sind entsprechend den Bestimmungen der Örtlichen Bauvorschrift (ÖBV) zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 7
Die Wandhöhe ist (bis auf die beiden Baugrenzen mit jeweils 80 qm Grundfläche) mit 6,75 m festzusetzen. Bei diesen Gebäuden ist eine Wandhöhe von 6,25 m festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 8
Bei den Festsetzungen Nr. 6 ff (Stellplätze und Garagen) ist zu ergänzen, dass nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der Baugrenzen auf dem gesamten Baugrundstück hergestellt werden dürfen. Für Tiefgaragenzufahrten sind die Festsetzungen zu Garagen und Nebengebäuden entsprechend anzuwenden.
Die Festsetzungen der Flächen für Garagen und für Tiefgaragen entfallen. Tiefgaragen sind auf dem gesamten Baugrundstück zulässig. Garagen müssen zur Straßenbegrenzungslinie einen Abstand von mindestens 3 Meter einhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 9
Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend abzuändern und nach Klärung der offenen Themen (Ausschluss Reihenhäuser, Freihalten „Vorgartenlinie“ dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur abschließenden Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung für das Gebiet westlicher Eichendorffweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da der Bauantrag (TOP 8) am 19.04.2017 zurückgezogen wurde.
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7. Beratung und Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplanes "westlicher Eichendorffweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
|
ö
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beschliessend
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7 |
zum Seitenanfang
8. Bernhard Müller; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 158/5, Eichendorffweg in Hohenschäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
|
ö
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beschliessend
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8 |
zum Seitenanfang
9. Beratung und Beschluss über die Verabschiedung einer gemeinsamen Klimaschutzerklärung 29++ Klima. Energie.Initiative des Landkreises München und seiner Städte und Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Das Landratsamt München schlug der Gemeinde am 09.03.2017 vor eine neue, gemeinsame Klimaschutzerklärung des Landkreises und der Städte und Gemeinden zu verabschieden. Die Energievision aus dem Jahr 2006 wurde überarbeitet und als Ergebnis daraus resultierte die neue Klima- und Energieinitiative 29++. Der Landkreis möchte zusammen mit seinen Kommunen bei diesem Thema künftig konkrete Impulse setzen.
Die Energiewende und der Klimaschutz im Landkreis München sollen unter realistischen ökonomischen Bedingungen verwirklicht werden, die regionale Wirtschaftskraft stärken und eine hohe Lebensqualität im Landkreis sichern. Die Umsetzung berücksichtigt den technischen Fortschritt und die Umsetzung in 3 Jahresschritten beginnend ab 2017 durch unterziehen einer Prüfung und Fortschreibung. Das Ziel ist es, bis 2030 die jährlichen pro-Kopf-Emissionen im Landkreis München um 54% von 13 t CO2 im Jahre 2010 auf 6 Tonnen CO2 zu reduzieren.
Um in der Bevölkerung auf die Akzeptanz dieses Prozesses zu stoßen und im Hinblick auf die Nutzung des Logos 29++ hält Herr Landrat Göbel es für wichtig, dass der Landkreis beim Thema Klimaschutz gemeinsam auftritt. Daher würde es der Landkreis München begrüßen, wenn sich alle Kommunen im Landkreis der Klimaschutzerklärung anschließen würden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Verabschiedung einer gemeinsamen Klimaschutzerklärung 29++ Klima. Energie. Initiative zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
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10. Neumöblierung Sitzungssaal - Beratung und Beschluss über zwei alternative Möblierungsvorschläge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Die Möblierung des Sitzungssaals soll erneuert werden. Nach mehreren Terminen zur Besichtigung von alternativen Möblierungsvorschlägen zu denen die Fraktionssprecher eingeladen waren können nun zwei Alternativen vorgestellt werden:
Alternative 1: Tischanordnung in U-Form
Die Tischvariante in der U-Form ist geometrisch auf beiden Seiten deckungsgleich, d. h. die Tische beider Seiten können zusammengeschoben werden. Die Form entspricht der bisherigen Aufstellung mit dem Unterschied, dass nun die vordere Seite (Sitzplätze des Bürgermeisters und der Verwaltung) geöffnet und die gegenüberliegende Seite geschlossen wäre.
Alternative 2: Tischanordnung in V-Form
Bei der Tischvariante in der V-Form sind die Tische leicht gebogen (ellipsenförmig) zusammen gefügt. Die gegenüber stehenden Elemente können daher nicht nahtlos zusammen gefügt werden. Aus Sicht der Verwaltung wirkt die V-Form moderner und erzielt optisch eine schönere Wirkung.
Beide Tischsysteme (U- und V-Form) können flexibel zu Elementen von ca. 1,40 bis 2,00 m Breite auseinander gebaut werden. Damit könnten auch kleinere Besprechungen und Trauungen sowie Wahlen mit dem Mobiliar durchgeführt werden. Sie würden somit die Erfordernisse der Verwaltung erfüllen.
Zu beiden Alternativen sind für die Ratsmitglieder Stühle in verschiedenen Ausführungen möglich (Stoff- oder Lederbezug in mehreren Qualitätsstufen). Da die Stühle stapelbar sein sollten, kommen nur Freischwinger in Frage. Für die Besucher sind Stühle in einer zweckmäßigen Ausführung vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Nach ausführlicher Erörterung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass der Sitzungssaal grundsätzlich neu möbliert werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass der Sitzungssaal bei einer Neumöblierung mit Tischen in einer U-Form ausgestattet werden soll. Das Material der Tischkombination und die Stühle für die Ratsmitglieder sollen dem repräsentativen Charakter den der Sitzungssaal für die Gemeinde Schäftlarn hat Rechnung tragen. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren für die Tischkombination und die Bestuhlung zu initiieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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11. Beratung und Beschluss über die Änderung der Gebühren für die Schülermittagsbetreuung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
|
ö
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beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Die Leitung der Schülermittagsbetreuung (SMB) an der Grundschule Schäftlarn hat angeregt, die Gebühren neu zu berechnen. Derzeit setzen sich die Gebühren wie folgt zusammen:
- Monatliche Betreuungskosten bis 14.00 Uhr:
2 Betreuungstage / Woche € 35,20 plus 8,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
3 Betreuungstage / Woche € 52,80 plus 12,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
4 Betreuungstage / Woche € 70,40 plus 16,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
5 Betreuungstage / Woche € 88,00 plus 20,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
- Monatliche Betreuungskosten bis 16.00 Uhr mit Hausaufgabenbetreuung
2 Betreuungstage / Woche € 60,00 plus 2,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
3 Betreuungstage / Woche € 80,00 plus 3,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
4 Betreuungstage / Woche € 100,00 plus 4,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
5 Betreuungstage / Woche € 120,00 plus 5,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
Zukünftig sind für die Gruppen bis 14 Uhr folgende Modifizierungen geplant:
- Monatliche Betreuungskosten bis 14.00 Uhr:
2 Betreuungstage / Woche € 40,00 plus 2,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
3 Betreuungstage / Woche € 60,00 plus 3,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
4 Betreuungstage / Woche € 80,00 plus 4,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
5 Betreuungstage / Woche € 100,00 plus 5,00 € für Tee, Spiel- und Bastelmaterial
Zudem sollen die Gebühren für die Ferienbetreuung kostendeckender angesetzt werden. Im Moment müssen die 16 Uhr Gruppen nur 3 € pro Tag zusätzlich bezahlen. Dieser Betrag ist nicht kostendeckend.
Alle an der Ferienbetreuung interessierten Eltern sollen bereits zu Schuljahresbeginn im Betreuungsvertrag angeben, ob eine Ferienbetreuung ihres Kindes gewünscht wird. Die Mittagsbetreuung garantiert die vier Wochen Ferienbetreuung. Bei acht Stunden Ferienbetreuung von 8 Uhr bis 16 Uhr müssten die Eltern 10,- € pro Tag bezahlen um eine Kostendeckung zu erreichen. Der Kinderhort Isaria praktiziert ein ähnliches Modell.
Diskussionsverlauf
Alternativ wird durch die Leitung der Schülermittagsbetreuung vorgeschlagen, den Gebührensatz für Tee, Spiel- und Bastelmaterial (Spielgeld) einheitlich auf € 8,- festzusetzen.
Gemeinderat Zattler ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die Gebührenanpassung für die Leistungen der AWO bei der Schülermittagsbetreuung. Das Spielgeld wird unabhängig von der Anzahl der Buchungstage und der Zahl der täglich gebuchten Stunden pauschal auf € 8,- festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Informationen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
|
ö
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informativ
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Tätigkeitsbericht des Familienzentrums für das Jahr 2016
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
|
ö
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informativ
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12.1 |
Sachverhalt
Das Familienzentrum hat der Gemeinde Schäftlarn seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 sowie die Jahresrechnung 2016 und den Finanzplan 2017 vorgelegt.
Besonders zu erwähnen ist dabei, dass dem Familienzentrum durch Eröffnung eines der sieben Familienstützpunkte des Landkreises München in Schäftlarn eine erweiterte Zuständigkeit überantwortet wurde, mit dem das Thema Familienbildung und Hilfe ausgebaut werden kann.
Die Summe der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2016 beträgt € 56.554,45. Die Personalkosten betragen als größter Einzelposten bei den Ausgaben € 34.819,88. Die Einnahmen werden zu einem hohen Anteil aus den Zuschüssen des Landkreises München und der Gemeinde Schäftlarn bestritten (je € 20.561,-). Das Familienzentrum bedankt sich daher bei den Repräsentanten und Verantwortlichen des Landratsamtes München und der Gemeinde Schäftlarn.
Der Tätigkeitsbericht war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
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12.2. Durchführung einer Jugendversammlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
|
ö
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informativ
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12.2 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Beichhold (UWG Gemeindewohl) hat angeregt, eine Jugendversammlung durch die Gemeinde Schäftlarn durchführen zu lassen.
Zunächst wurde Kontakt mit den Verantwortlichen des Postwaggons und dem KJR aufgenommen, um zu klären unter welchen Rahmenbedingungen eine Jugendversammlung für 12 bis 17- jährige Jugendliche durchgeführt werden könnte. Hierzu hat am 20.04.2017 eine Besprechung im Postwaggon stattgefunden. Der Vertreter des KJR für die Kommunale Jugendarbeit, Herr Fischer, hat empfohlen vor der Durchführung einer Jugendversammlung zunächst Kontakt mit den Verantwortlichen für die Jugendarbeit in den Vereinen aufzunehmen und diese ggf. zu einem runden Tisch einzuladen. Dabei soll dann eruiert werden, welche Themen für die Jugendlichen relevant sein könnten und in welchem Format die Jugendversammlung durchgeführt werden sollte.
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12.3. Telefonstelle Hohenschäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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informativ
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12.3 |
Sachverhalt
Die Telekom Deutschland GmbH hat die Gemeinde um Zustimmung zum Abbau der öffentlichen Telefonstelle in Hohenschäftlarn an der Bahnhofstelle gebeten. Als Grund wurde die stark rückläufige Nutzung dieser Telefonstelle und damit einhergehend deren deutliche Unwirtschaftlichkeit genannt. Der Bauausschuss hat sich mit dieser Anfrage in seiner Sitzung am 3.4.2017 befasst und den Abbau abgelehnt. In einer Stellungnahme hat die Telekom nun mitgeteilt, dass sie die Verweigerung der Zustimmung zum Abbau zur Kenntnis genommen hat und dass dieser Standort weiter betrieben wird. Der vorhandene Standort wir jedoch durch ein kostengünstiger zu unterhaltendes „Basistelefon“ ersetzt, wie dies mit den kommunalen Spitzenverbänden vorgesehen ist.
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12.4. Fernwärmenetz Stehbründl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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informativ
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12.4 |
Sachverhalt
Bei der Überprüfung der Machbarkeitsstudie für ein Fernwärmenetz im neuen Bebauungsplangebiet Stehbründl hat sich nach einer Überprüfung gezeigt, dass die Wirtschaftlichkeit eines derartigen Fernwärmenetzes stark von weiteren Anschlüssen im umliegenden Wohngebiet abhängt. Daher hat die Verwaltung die Grundstückseigentümer in den umliegenden Gebieten (Stehbründl, Floßgatter, Benediktstraße/Teil) angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen zur derzeitigen Heizungsanlage und zum Interesse an dem Fernwärmenetz auszufüllen.
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13. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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13 |
zum Seitenanfang
13.1. Hans-Jürgen Heinrich: Fahrradweg von Hohenschäftlarn nach Neufahrn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2017
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ö
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informativ
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13.1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Heinrich fragt an, weshalb der Ausbau des o. g. Fahrradweges noch nicht erfolgt sei.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass das Bauamt aus Kapazitätsgründen noch nicht tätig werden konnte.
Datenstand vom 15.02.2024 09:58 Uhr