Datum: 24.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Ingeborg Baumgartl; Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1238/2, Waltrichstraße in Hohenschäftlarn
6 Ingeborg Baumgartl; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1238/2, Waltrichstraße in Hohenschäftlarn
7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Auenstraße"; Billigung des Bebauungsplanentwurfes
8 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9a "Zechstraße/Gerhart-Hauptmann-Weg"; Billigung des Bebauungsplanentwurfes
9 Beratung und Beschluss über überplanmäßige Ausgabe für Kinderbetreuungskosten
10 Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl am 24.09.2017
11 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2016
12 Informationen
12.1 Liegenschaften; abgeschlossener Grunderwerb
12.2 Endabrechung Kinderhort Isaria
12.3 Waldbegehung 12.05.2017
12.4 Stadtradeln 2017
12.5 Pünktlichkeit der S7 – Antwortschreiben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH
12.6 Stand Breitbandausbau
12.7 Fernwärmenetz Stehbründl
12.8 Spielplatz Zechstraße/St. Benedikt
13 Anfragen
13.1 Sophie von Lenthe: Gewerbetag am 13.05.2017
13.2 Christian Lankes: Termin für Klausur zur Gewerbeentwicklung
13.3 Maria Kötzner-Schmidt: Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Starnberg bei Verkehrsprojekten
13.4 Philipp von Hoyos: Entwurf für Umfahrungstrasse
13.5 Maria Reitinger: Bericht über Pidkamin-Besuch
13.6 Sophie von Lenthe: Begrünung B11
13.7 Ulrich Stuke: Breitbandversorgung in Ebenhausen
13.8 Maria Kötzner-Schmidt: Veröffentlichung von Ergebnissen der Trinkwasserüberprüfung

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2017 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2017 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 4
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5. Ingeborg Baumgartl; Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1238/2, Waltrichstraße in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.05.2017 beantragt Frau Baumgartl die Aufstellung einer sogenannten „ergänzenden Einbeziehungssatzung“ nach § 34 Absatz 4, Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch. 

Zur Begründung führt sie aus, dass „durch die Bebauung Krämmel, wird offensichtlich, dass auf meinem Grundstück ein weiterer Baukörper zur Abrundung des Ortsrandes und zur Wohnraumschaffung vertretbar ist. Ich hoffe auf einen positiven Bescheid, da auch in unmittelbarer Nachbarschaft Neubauten entstehen.“

Mit der Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1238/2 haben sich Gemeinderat und Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt. Im Jahr 2011 wurde für das nördlich gelegene Doppelhaus die Baugenehmigung erteilt. 

Den parallel hierzu eingereichten Bauantrag für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1238/3 haben sowohl Gemeinderat als auch Landratsamt wegen der Außenbereichslage abgelehnt.  

Das Grundstück Fl.Nr. 1238/2 ist im Flächennutzungsplan als private Grünfläche dargestellt. 

Durch eine Einbeziehungssatzung im Sinne von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in den planungsrechtlichen Innenbereich einbezogen werden. Ob die entsprechenden Flächen hierfür geeignet sind und ein ortsplanerischer Bedarf besteht, obliegt einzig der Entscheidung des Satzungsgebers (Gemeinderat). 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr von Hoyos

Beschluss

Aufgrund der exponierten Hanglage des Grundstückes lehnt der Gemeinderat eine Bebauung dieser Fläche ab. Der Erlass einer Einbeziehungssatzung erfolgt nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Ingeborg Baumgartl; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1238/2, Waltrichstraße in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1238/2, Waltrichstraße, ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt und befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. 

An dieser planungsrechtlichen Beurteilung ändert auch die bereits vorgenommene Bebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1241/21, /22 bzw. die erteilte Baugenehmigung auf dem Grundstück 1251/5 nichts.

Dieses frühere (Gesamt-) Grundstück war bereits bebaut und ist zudem im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. 

Für das gegenständliche Grundstück wurde bereits im Jahr 2010 ein Bauantrag für die Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals insgesamt verweigert; für das Doppelhaus jedoch in Aussicht gestellt. Daraufhin hat die Antragstellerin den Antrag für das Einfamilienhaus zurückgezogen. Das Doppelhaus wurde anschließend genehmigt und ist mittlerweile errichtet. 

An der Sach- und Rechtslage hat sich hinsichtlich des Grundstückes Fl.Nr. 1238/2 keine Änderung ergeben, sodass nach wie vor von einer Außenbereichslage im Sinne des § 35 BauGB auszugehen ist.

Beschluss

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1238/2 wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, sodass das Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Auenstraße"; Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner letzten Sitzung am 26.04.2017 bereits mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 befasst und die weitere Beratung nach Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Da der geänderte Entwurf verspätet einging, konnte die Beratung im Bauausschuss nicht erfolgen, sodass die finale Abstimmung nun im Gemeinderat erfolgt. 

Der Gemeinderat hat am 26.04.2017 folgende Einzelbeschlüsse gefasst: 

„Beschluss: 
Das Maß der baulichen Nutzung wird in absoluten Zahlen festgesetzt und ist westlich der Auenstraße wie folgt anzupassen:

Fl.Nr. 275/5        = 240 qm
Fl.Nr. 275        = 170 qm (östliche Baugrenze), 180 qm (westliche Baugrenze)
Fl.Nr. 275/13        = 125 qm

Anwesend:        20        Stimmen für ja:        20        Stimmen für nein: 0

Beschluss: 
Die Baugrenzen sind auf diesen Grundstücken entsprechend anzupassen.

Anwesend:        20        Stimmen für ja:        20        Stimmen für nein: 0

Beschluss: 
Insgesamt sind die Baugrenzen -unter Beachtung der gesetzlichen Abstandsflächen- großzügiger (bis max. 2 m) festzusetzen.

Anwesend:        20        Stimmen für ja:        16        Stimmen für nein: 4

Beschluss: 
Auf eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten wird verzichtet. Die entsprechende Regelung im Entwurf ist ersatzlos zu streichen. 

Anwesend:        20        Stimmen für ja:        19        Stimmen für nein: 1

Beschluss: 

Die Errichtung von Dachaufbauten auf Hauptgebäuden in Form von bis zu maximal zwei Zwerchgiebeln je Dachfläche eines Gebäudes (ein Doppelhaus zählt als ein Gebäude) ist zulässig, wobei die Gesamtbreite der Zwerchgiebel maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenbreite des Gebäudes betragen darf. Dachaufbauten müssen untereinander und zum Ortgang mindestens einen Abstand entsprechend ihrer Breite einhalten. Der First bzw. die Oberkante von Dachaufbauten muss mindestens 0,50 m unter dem Dachfirst des Hauptgebäudes angeordnet werden.


Anwesend:        19        Stimmen für ja:        5        Stimmen für nein: 14

Beschluss: 
Dachaufbauten sind entsprechend den Bestimmungen der Örtlichen Bauvorschrift (ÖBV) zulässig. 

Anwesend:        19        Stimmen für ja:        18        Stimmen für nein: 1

Beschluss: 
Die Wandhöhe ist (bis auf die beiden Baugrenzen mit jeweils 80 qm Grundfläche) mit 6,75 m festzusetzen. Bei diesen Gebäuden ist eine Wandhöhe von 6,25 m festzusetzen. 

Anwesend:        20        Stimmen für ja:        20        Stimmen für nein: 0

Beschluss: 
Bei den Festsetzungen Nr. 6 ff (Stellplätze und Garagen) ist zu ergänzen, dass nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der Baugrenzen auf dem gesamten Baugrundstück hergestellt werden dürfen. Für Tiefgaragenzufahrten sind die Festsetzungen zu Garagen und Nebengebäuden entsprechend anzuwenden. 
Die Festsetzungen der Flächen für Garagen und für Tiefgaragen entfallen. Tiefgaragen sind auf dem gesamten Baugrundstück zulässig. Garagen müssen zur Straßenbegrenzungslinie einen Abstand von mindestens 3 Meter einhalten. 

Anwesend:        20        Stimmen für ja:        20        Stimmen für nein: 0“

Die gefassten Beschlüsse wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Bezüglich des Abstands von baulichen Anlagen zur öffentlichen Verkehrsfläche wurden die Festsetzungen 6.4 und 8.6 entsprechend eingearbeitet.
Die aufgetauchte Frage zu Hausgruppen/Reihenhäusern kann folgendermaßen beantwortet werden: Entsprechend der Definition in der Kommentarliteratur handelt es sich nur dann um ein Reihenhaus bzw. eine Hausgruppe, wenn mehr als zwei Häuser auf ebenso vielen Grundstücken aneinandergebaut werden. Werden hingegen drei Reihenhäuser auf einem Grundstück aneinandergebaut, handelt es sich um ein Einzelhaus. Dies bedeutet, dass der Ausschluss von Hausgruppen (Reihenhäusern) im Bebauungsplan zwar Reihenhäuser auf eigenen Grundstücken ausschließen würde; nicht jedoch auf einem Grundstück (bei Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz). Die Reihenhäuser auf eigenen Grundstücken sind im Übrigen durch die Festsetzungen Einzelhaus bzw. Doppelhaus ausgeschlossen. 

Die Überschreitungsmöglichkeiten nach § 19 Abs. 4 BauGB für Garagen, Tiefgaragen usw. wurden vom Planungsverband ermittelt und sind in Nr. 3.2 d. der Festsetzungen entsprechend aufgeführt. 

Soweit bei den Dachaufbauten keine Änderungen mehr vorgenommen werden sollen, ist der Entwurf des Bebauungsplanes daher aus Sicht der Bauverwaltung ausreichend überarbeitet und könnte öffentlich ausgelegt werden. 
Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 126, Herr Schneider, hat in einem Schreiben (siehe Anlage) beantragt, auch auf diesem Grundstück eine GRZ von 0,21 (also eine überbaubare Grundfläche von 608 qm) festzusetzen. Die Begründung hierzu kann dem Schreiben entnommen werden.

Aus Sicht der Bauverwaltung wäre diese geringfügige Erhöhung noch vertretbar; müsste dann aber auch bei allen anderen Grundstücken angepasst werden.

Herr Sandner, der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 129, hat mündlich mitgeteilt, dass er noch einen landwirtschaftlichen Betrieb -ohne Tierhaltung- habe und daher vorschlage, die Art der Nutzung als Dorfgebiet festzulegen.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Lang und Herr Heinrich.

Herr Lankes und Herr Metz nehmen wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Nach einer umfangreichen Diskussion über die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung beantragt Herr Waldherr, den Geltungsbereich als Dorfgebiet festzusetzen.

Herr Stuke spricht sich dafür aus, das Maß der baulichen Nutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 126 unverändert zu belassen.  Die Mehrheit der Mitglieder des Gremiums ist jedoch der Auffassung, dass dem Antrag des Eigentümers zugestimmt werden kann. 

Beschluss 1

Die Art der Nutzung ist im gesamten Geltungsbereich als Dorfgebiet (MD) festzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Beschluss 2

Die überbaubare Grundfläche wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 126 antragsgemäß angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf Nr. 47 „Auenstraße“ in der Fassung vom 15.05.2017 mit folgender Änderung:

Die überbaubare Grundfläche ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 126 auf eine GRZ von 0,21 auszulegen und entsprechend anzupassen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Anpassung des Entwurfs das Auslegungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9a "Zechstraße/Gerhart-Hauptmann-Weg"; Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Büro U-Plan hat mittlerweile auf Basis der am 25. Januar 2017 gefassten Beschlüsse des Gemeinderates einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9a „Zechstraße/Gerhart-Hauptmann-Weg“ erstellt, der im Ratsinformationssystem verfügbar ist. 

Der Bebauungsplanentwurf setzt -wie bereits beschlossen- als Art der Nutzung Allgemeines Wohngebiet fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist durch eine GRZ von 0,2, eine GFZ von 0,4, die Baugrenzen und maximal zwei Vollgeschosse festgesetzt. Die Wandhöhe wurde mit 6,75 m aufgenommen. Aufgrund der zum Teil extremen Höhenunterschiede auf den Grundstücken entlang der Zechstraße empfiehlt sich jedoch die Festlegung eines Höhenbezugspunktes zur Ermittlung der Wandhöhe. Hier könnte die Mitte der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche senkrecht gemessen von der Mitte der straßenzugewandten Baugrenze festgelegt werden. 

Der Bebauungsplanentwurf wurde hinsichtlich der Festsetzungen sehr schlank gehalten. Gestalterische Elemente wurden ausschließlich durch Hinweis auf die Örtliche Bauvorschrift aufgenommen. 

Die Überschreitungsmöglichkeit des § 19 Abs. 4 BauNVO für Garagen, Stellplätze, Zufahrten usw. wurden bis zu einer GRZ von 0,4 vorgeschlagen, da diese z.B. auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/7 bereits jetzt bei 0,36 liegt.

Die Baugrenzen wurden -mit Ausnahme des Gebäudes auf Fl.Nr. 1500/2- bei den Bestandsgebäuden jeweils 1 m von der Gebäudeflucht entfernt festgesetzt. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/2 wurde das Baurecht (des bisherigen Bebauungsplanes) versetzt und den Bauwünschen des Eigentümers im Wesentlichen Rechnung getragen. Die Skizzen zum entsprechenden Bauvorhaben sind im Ratsinformationssystem eingestellt. 

Die Grundstücksnachbarn haben wegen des Heranrückens und der möglichen Nutzung des Gebäudes Einwendungen vorgebracht. Um Entgegenkommen zu zeigen, könnte entweder das Gebäude etwas weiter abgerückt werden (z.B. 5 m) oder aber, entsprechend der beabsichtigten Bebauung, nur als eingeschossiges Gebäude zugelassen werden. Dabei ist aber darauf hinzuweisen, dass sich der Übungsraum bereits in einem Abstand von 5 Meter zur Nachbargrenze befinden soll 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1500/5 möchte einen Ersatzbau errichten, der etwas schmäler als der Bestand, jedoch etwas länger ist. Diese Planung wurde in den Bebauungsplanentwurf noch nicht eingearbeitet. Zudem ist die Errichtung einer Garage an der Nordgrenze und ein Abbruch der Bestandsgarage geplant. Dies würde den entsprechenden Grunderwerb zur Errichtung des Gehweges in diesem Bereich ermöglichen. Der Eigentümer hat hierzu seine Bereitschaft signalisiert. 
Auf dem Grundstück ist nach Nordwesten hin zudem ein Anbau vorgesehen, der als Flachdachanbau mit Dachterrasse geplant ist. Im Hinblick auf eine vergleichbare Bestandssituation auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 1500/2 erscheint dies aus Sicht der Bauverwaltung vorstellbar. 
Die Ansichtspläne des möglichen neuen Gebäudes sind beigefügt.  

An der Zechstraße wurde die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche soweit in die privaten Grundstücke gezogen, dass eine durchgehende Breite von mindestens 7,50 m entsteht. Dadurch könnte ein Gehweg mit 1,50 m Breite und eine Fahrbahn mit rd. 6 m geplant werden (nach Erwerb der entsprechenden Flächen). 

Aus Sicht der Bauverwaltung ist der Entwurf des Bebauungsplanes stimmig und könnte -ggfs. nach entsprechenden Anpassungen- öffentlich ausgelegt werden.

Diskussionsverlauf

Frau 2. Bürgermeisterin Maria Reitinger beantragt, das Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/2 mit einem Abstand von 5 Meter zur Nachbargrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/9 festzusetzen.

Beschluss 1

Die Baugrenze für das neue Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/2 ist mit einem Abstand von 5 m zum westlichen Nachbarn, Fl.Nr. 1500/9, festzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf Nr. 9a „Zechstraße/Gerhart-Hauptmann-Weg“ mit folgenden Änderungen:

Für die Ermittlung der Wandhöhe ist ein Bezugspunkt in der Mitte der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche festzusetzen, der senkrecht von der Mitte der straßenzugewandten Baugrenze festgelegt wird.

Die Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/5 sind entsprechend der vorgelegten Planung anzupassen. 

Die Baugrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 1500/3 ist im Süden entsprechend der gesetzlichen Abstandsflächenregelung festzusetzen. 

Bei Anbauten nach Norden bzw. Nordwesten sind Flachdächer mit Nutzung als Dachterrasse zulässig.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Anpassung des Entwurfs das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschluss über überplanmäßige Ausgabe für Kinderbetreuungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Im Rahmen der Endabrechnung für die Kindertageseinrichtungen wurde festgestellt, dass die vorgesehenen Mittel für das Haushaltsjahr 2017 nicht ausreichend sind. 

Hintergrund für diesen Umstand ist, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt war, wie hoch die Abschlagszahlungen für das Jahr 2017 sein werden. Die Abschlagszahlungen werden aus dem Basiswert, dem buchungszeitenbezogenen Förderanteil sowie den kindbezogenen Förderanteilen errechnet. Der Basiswert für 2017 war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht bekannt, ebenso wenig die Buchungszeiten und die kindbezogenen Förderanteile. Daher wurden die Vorjahreswerte als Grundlage herangezogen. Der Basiswert wurde 2017 von € 1084,23 auf € 1128,35 pro Kind erhöht. Zudem hat eine Auswertung ergeben, dass durchweg längere Buchungszeiten in Anspruch genommen werden. 

Die Abschlagszahlungen haben sich bei drei Kindertageseinrichtungen in Schäftlarn im Vergleich zum Jahr 2016 deutlich erhöht (siehe Tabelle). Dadurch sind in 2017 Mehrkosten i. H. v. € 135.273,- entstanden. Hinzu kommen Mehrkosten bei der Endabrechnung durch Träger in anderen Gemeinden, die von Schäftlarner Kindern besucht werden (ca. € 15.000,-). 

Somit entsteht auf der Haushaltsstelle (HHSt.) 4641.7008 überplanmäßig ein Mittelbedarf i. H. v. € 150.000,-.

Der Förderanteil des Freistaates Bayern wird sich anteilig ebenfalls entsprechend (ca. 50%) erhöhen. Somit sind auch die Einnahmen auf Haushaltsstelle 4641.1714 entsprechend anzupassen (+ € 75.000,-). Die Verwaltung wird zudem versuchen, mit entsprechender Haushaltsdisziplin Einsparungen zu erreichen, welche den entstandenen Fehlbetrag ausgleichen.   

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, bei der Einrichtung mit der höchsten Kostensteigerung bei der Endabrechnung eine besonders detaillierte Kostenprüfung vorzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 4641.7008 um € 150.000,- auf € 1.800.000,-. Gleichzeitig wird das Volumen der HHSt. 4641.1714 um € 75.000,- auf € 975.000,- erhöht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl am 24.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Am 24.09.2017 findet die Wahl zum 19. Bundestag statt. Gemäß § 10 der Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden. Gemäß § 50 des Bundeswahlgesetzes erstattet der Bund den Gemeinden die durch die Abstimmung veranlassten notwendigen Ausgaben durch einen festen Betrag je stimmberechtigte Person (0,51 €). Bei der Festsetzung des festen einheitlichen Erstattungsbetrages berücksichtigt der Bund ein Erfrischungsgeld von 35,00  € für den Wahlvorstand und 25 € für die restlichen Wahlvorstandsmitglieder.

Bei der letzten Bundestagswahl im September 2013 hat die Gemeinde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 €/Urnenwahl und 20,00 €/Briefwahl festgesetzt.

Im März diesen Jahres startete das Wahlamt Oberschleißheim eine Umfrage bezüglich der Höhe der Erfrischungsgelder  in den Gemeinden des Landkreises München. Die Umfrage hat ergeben das Schäftlarn mit Straßlach auf den letzten Plätzen liegt.

Die Verwaltung schlägt nun vor, für die Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 € sowohl für die Urnen- als auch Briefwahlbezirke festzusetzen.
Eine Unterscheidung zwischen Urnen- und Briefwahlbezirken ist nicht mehr gerechtfertigt.

Beschluss

Die Gemeinde Schäftlarn gewährt den Mitgliedern der Wahlvorstände für die anstehende Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld von 45,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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11. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Das Haushaltsjahr 2016 wurde fristgerecht mit Datum vom 24.04.2017 abgeschlossen. Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit zur Kenntnis gegeben.

Das Volumen des Gesamthaushalts sank gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres um 4.730.843,06 € auf insgesamt 15.032.485,05 €.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 11.427.915,30 € und der Vermögenshaushalt mit 3.604.569,75 € ab.

Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts dargestellt. Im Weiteren wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Der Kämmerer steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht zur Verfügung.

Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2016 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.583.936,43 € (Vorjahr: 2.325.014,76 €) erwirtschaftet wurde. Es erfolgte ferner eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.041.581,21 €.

Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.

Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2017 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2016 in der Druckfassung vom 08.05.2017 mit folgenden Abschluss Ergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.)  im Verwaltungshaushalt mit                                11.427.915,30 €
b.)  im Vermögenshaushalt mit                                  3.604.569,75 €
Gesamt                                                        15.032.485,05 €
                                       Fehlbetrag:                                 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                 2.448,91 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €

verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 12
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12.1. Liegenschaften; abgeschlossener Grunderwerb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 12.1

Sachverhalt

  1. Kaufvertrag mit dem Sternstunden e.V.; URNr. G2865/2016 vom 12.12.2016
    Mit Schreiben vom 26.04.2017 teilt das Notariat Huber/Grauel, Wolfratshausen mit, dass die Vollzugsmitteilung überprüft wurde, die Eintragungen korrekt sind und der Vorgang damit abgeschlossen ist.
  2. Kaufvertrag mit Christine Gerlach; URNr. K 1349/2016 vom 28.12.2016
    Mit Schreiben vom 20.04.2017 teilt das Notariat Kärtner & Dr. Huttenlocher, München, mit, dass die Vollzugsmitteilung überprüft wurde, die Eintragungen korrekt sind und der Vorgang damit abgeschlossen ist.

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12.2. Endabrechung Kinderhort Isaria

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Der AWO Kreisverband München-Land hat die Endabrechnung für den Kinderhort Isaria für das Jahr 2016 vorgelegt. 

Die Endabrechnung konnte mit Einnahmen und Ausgaben konnten i. H. v. je € 317.146,70 abgeschlossen werden. Das Defizit hat entgegen der Haushaltsplanung für 2016 statt € 56.853,54 nur € 27.437,67 betragen und entspricht in etwa den Mietausgaben für die Räumlichkeiten des Hortes an der Grundschule Schäftlarn.    

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12.3. Waldbegehung 12.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Am Freitag, 12.05.2017 fand für 12 interessierte Mitglieder des Gemeinderates und der Liegenschaftsverwaltung durch den Forstrevierleiter des Forstamtes Pullach, Herrn Gerrith Hinner eine Waldbegehung von gemeindlichen Waldgrundstücken statt. Herr Hinner führt und überwacht für die Gemeinde Schäftlarn den forstwirtschaftlichen Betrieb der gemeindlichen Waldflächen nach der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV). Die Bewirtschaftung erfolgt auf Grund eines Forstbetriebsgutachtens vom 30.06.2010, welches per Bescheid des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg rückwirkend zum 01.01.2010 für verbindlich erklärt wurde. Das Bewirtschaftungsgutachten hat eine Laufzeit von 20 Jahren (31.12.2029).

Zunächst wurde das Waldgrundstück am Buchetforst nördlich von Neufahrn besichtigt. Hier zeigte der Förster den dort in den vergangenen Jahren neu entstandenen Mischwald auf Grund erfolgter Pflanzungen. Auf dem nebenan befindlichen gemeindlichen Grundstück wurde den Teilnehmenden als Beispiel eine schonende Waldverjüngung gezeigt, bei der nur Teile des Baumbestandes entnommen wurden und gleichzeitig der Aufwuchs von jungen Bäumen gefördert wird.
Anschließend wurden noch die gemeindlichen Waldflächen Vorgemeinde (westlich Sportlerheim Hohenschäftlarn) und Breitfeld (nördlich Schäftlarn) besichtigt. Bei letzterem handelt es sich nach Aussage des Försters um ein absolut schützenswertes Biotop. Der Baumbestand dieses urigen Waldstücks bietet u.a. Brutplätze für verschiedene Vogelarten sowie Fledermäuse. Er appelliert an die Anwesenden, dieses Waldstück so bestehen zu lassen, wie dieses derzeit dort vorzufinden ist. 


(Breitfeld; Biotop)

Im Anschluss an die zweistündige Waldbegehung lud der erste Bürgermeister in die Klosterschänke zu einer Brotzeit ein. Eine Wiederholung der Waldbegehung soll in zwei Jahren stattfinden.

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12.4. Stadtradeln 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Wie schon im letzten Jahr beteiligt sich die Gemeinde Schäftlarn auch heuer wieder an der Aktion „Stadtradeln“ in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Landkreis München vom 25.06. bis 15.07.2017. Auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sind aufgerufen, sich nach Möglichkeit an dieser Aktion zu beteiligen.

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12.5. Pünktlichkeit der S7 – Antwortschreiben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 12.5

Sachverhalt

Auf das Schreiben der Anliegergemeinden der S7 zur Verbesserung der Pünktlichkeit dieser S-Bahnlinie hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) nun geantwortet. Die BEG betont, dass sie an Wochentagen ab 13 Uhr einen durchgängigen 20-Minutentakt bis Wolfratshausen fährt und mehrere Maßnahmen zur besseren Pünktlichkeit durch Einbau von Zeitpuffern ergriffen hat. Das Schreiben haben die Anliegergemeinden und die Mitglieder des Gemeinderates in Abdruck von der Gemeinde erhalten. 

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12.6. Stand Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 12.6

Sachverhalt

Nach der Angebotsauswertung im Herbst 2016 hat die Gemeinde den Förderantrag im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Die Regierung von Oberbayern ist derzeit bei der Prüfung des Antrages. Von ihr wurden noch weitere Unterlagen angefordert, die vom beauftragten Planungsbüro derzeit ausgearbeitet werden.

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12.7. Fernwärmenetz Stehbründl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 12.7

Sachverhalt

Im letzten Monat hat die Gemeinde eine Befragung bei den angrenzenden Wohngebieten des Stehbründl hinsichtlich Interesse am Anschluss an dieses geplante Fernwärmenetz durchgeführt. Von 48 angeschriebenen Grundstückseigentümern gab es 24 Rückmeldungen. 12 Eigentümer zeigten grundsätzlich Interesse an einem Anschluss an das Fernwärmenetz am Stehbründl.  Diese Interessenbekundungen werden nun für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom beauftragten Ingenieurbüro in die Machbarkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat eingearbeitet und zur nächsten Sitzung vorgelegt.

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12.8. Spielplatz Zechstraße/St. Benedikt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 12.8

Sachverhalt

Vor vier Wochen wurde der Spielplatz bis auf die neu eingesäten Rasenflächen freigegeben. Da die eingesäten Rasenflächen noch ein paar Wochen bis zur Benutzbarkeit brauchen, wird die offizielle Eröffnung nach Terminabstimmung mit der Pfarrei St. Benedikt in der Woche nach den Pfingstferien erfolgen. 

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö 13
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13.1. Sophie von Lenthe: Gewerbetag am 13.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 13.1

Sachverhalt

Frau von Lenthe trägt vor, dass die Einzelhändler mit der Durchführung und dem Verlauf des Gewerbetages sehr zufrieden waren. Die Resonanz bei den Kunden sei sehr groß gewesen.

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13.2. Christian Lankes: Termin für Klausur zur Gewerbeentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 13.2

Sachverhalt

Herr Lankes fragt an, wann mit der Klausurtagung zur Gewerbeentwicklung zu rechnen sei.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die Durchführung der Klausur noch vor der Sommerpause geplant sei.

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13.3. Maria Kötzner-Schmidt: Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Starnberg bei Verkehrsprojekten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 13.3

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt trägt vor, dass der Verkehrsausschuss der Stadt Starnberg an einer interkommunalen Zusammenarbeit bei Verkehrsprojekten interessiert ist. Der Verkehrsausschuss habe daher die Verwaltung beauftragt diesbezüglich auf die Gemeinde Schäftlarn zuzugehen.

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13.4. Philipp von Hoyos: Entwurf für Umfahrungstrasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 13.4

Sachverhalt

Herr von Hoyos fragt an, wann mit dem Entwurf für die Umfahrungstrasse für Hohenschäftlarn zu rechnen sei. 

Herr Jocher antwortet, dass sich die Unterlagen derzeit beim staatlichen Straßenbauamt Freising befinden würden. Die Vorlage bei der Gemeinde Schäftlarn sei bis zur Sommerpause angekündigt worden. 

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13.5. Maria Reitinger: Bericht über Pidkamin-Besuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 13.5

Sachverhalt

Frau Reitinger berichtet über den Besuch einer Delegation aus Schäftlarn in der ukrainischen Gemeinde Pidkamin, der im Mai 2017 stattgefunden hat.

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13.6. Sophie von Lenthe: Begrünung B11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 13.6

Sachverhalt

Frau von Lenthe fragt nach dem Sachstand bzgl. der Straßenbegrünung am neu gebauten Abschnitt der B11 in Hohenschäftlarn. 

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die vom staatlichen Bauamt beauftragte Firma erst die Restarbeiten an dem Fußweg und den Parkbuchten durchführen muss. Die Firma ist in Verzug gegenüber dem Terminplan. 

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13.7. Ulrich Stuke: Breitbandversorgung in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 13.7

Sachverhalt

Herr Stuke trägt vor, dass in Teilen von Ebenhausen insbesondere im Bereich der Ulrich-von-Hassel- Str. die Datenübertragungsraten der Telekom sehr schlecht seien.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass eine Nachfrage bei der Telekom ergeben habe, dass sich der Bereich um die Ulrich-von Hassel-Str. nicht im Fördergebiet, sondern im Ortsvermittlungsbereich der Telekom befindet.

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13.8. Maria Kötzner-Schmidt: Veröffentlichung von Ergebnissen der Trinkwasserüberprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö informativ 13.8

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt regt an, dass die Ergebnisse der Trinkwasserüberprüfung auf der gemeindlichen Homepage und im Isarkurier veröffentlicht werden sollten.

Der Erste Bürgermeister sichert eine Erledigung zu.

Datenstand vom 15.02.2024 10:01 Uhr