Datum: 28.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es erscheint Herr Mock.
Frau Sabine Schneider trägt vor, dass sie Anwohnerin im Bereich Gerhart-Hauptmann-Weg 26 sei. Die Nachbarschaft sei in Sorge wegen der geplanten Errichtung einer Heilpädagogischen Tagesstätte in diesem Bereich. Die Errichtung und der Betrieb der Einrichtung würden v. a. zu einer starken Verkehrszunahme führen (An- und Abfahrten von Kindern, Lieferverkehr, Besucher). Frau Schneider übergab zudem eine Unterschriftenliste der Anwohner, verbunden mit der Bitte die geschilderten Sorgen der Nachbarschaft bei der nicht öffentlichen Diskussion um das Bauvorhaben zu berücksichtigen.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 24.05.2017 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 24.05.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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informativ
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4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 24.05.2017 wurde beschlossen, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes eine Teilfläche aus dem Grundstück FlNr 308/5 an der Starnberger Straße/Drotwiesenweg zu erwerben.
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5. Beratung und Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Feuerwehrhaus und Bauhof" im Parallelverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde hat sich bekanntlich eine Teilfläche von 7.000 qm aus dem Grundstück Fl.Nr. 308/5, Nähe Drotwiesenweg, für die Errichtung eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Hohenschäftlarn und eines Bauhofes gesichert.
Da die Fläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, wurde vorab eine Klärung mit dem Landratsamt München als Genehmigungsbehörde geführt, ob die Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigungsfähig ist.
Das Landratsamt hat die Genehmigung in Aussicht gestellt, sodass einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes keine ersichtlichen Gründe entgegenstehen.
Das Staatliche Bauamt Freising, Servicestelle München, hat bei einem Gesprächstermin allerdings geäußert, dass eine Zufahrt über die Staatsstraße eher nicht genehmigt wird. Von dort wurde vorgeschlagen, die Zufahrt über den Drotwiesenweg zu regeln und nur ausnahmsweise für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr eine Zufahrt über die Staatsstraße zuzulassen. Falls der notwendige Grunderwerb am Drotwiesenweg scheitert, würde das Staatliche Bauamt einer Zufahrt über die Staatsstraße bei Anlegung einer Linksabbiegerspur auf Kosten der Gemeinde ausnahmsweise zustimmen. Allerdings wird auch hierfür Grunderwerb notwendig werden.
Diskussionsverlauf
Herr Waldherr und Frau Kötzner-Schmidt teilen mit, dass sie die Beauftragung eines Planungsbüros zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht halten und keine vermeidbaren Kosten entstehen sollten.
Herr Heinrich entgegnet, dass es logische Folge eines Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlusses sei, auch ein entsprechendes Büro mit der Planung zu beauftragen.
Herr Fürst vertritt dieselbe Auffassung und fügt hinzu, dass mit dem Beschluss ein positives Signal an die Freiwillige Feuerwehr gesendet werden soll.
Die Bauverwaltung verdeutlicht noch einmal, dass der Planungsauftrag selbstverständlich erst erteilt wird, wenn die Grundstücksverhandlungen für die Zufahrt abgeschlossen sind.
Herr Waldherr spricht sich dafür aus, zwingend eine Zufahrt über die Staatsstraße anzustreben, da seiner Meinung nach eine Zufahrt über den Drotwiesenweg zu umständlich und auch zu kostenintensiv sei.
Frau Kötzner-Schmidt beantragt, die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abstimmen zu lassen. Auf Rückfrage des Vorsitzenden ob damit gemeint sei, die Punkte 1 – 3 und den Punkt 4 einzeln abstimmen zu lassen, stimmt Frau Kötzner-Schmidt dieser Vorgehensweise zu.
Beschluss 1
- Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für die südöstliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 308/5 dahingehend zu ändern, dass diese Teilfläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Bauhof und Feuerwehr dargestellt wird.
- Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 308/5 (Teilfläche), 308/2, 308/3 (Teilfläche), 310 (Teilfläche) und 305 (Teilfläche) einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Art der Nutzung wird als Sondergebiet Feuerwehr und Bauhof festgesetzt.
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes nach Nr. 1.) und die Aufstellung des Bebauungsplanes nach Nr. 2) werden gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung, Frau Prof. Dr. Pröbstl, in Polling/Etting beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
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6. Antrag der CSU-Fraktion: Besichtigung Feuerwehrgerätehäuser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 24.05.2017 hat die CSU-Fraktion unter TOP 17.3 einen Antrag zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hohenschäftlarn angekündigt.
Der Antrag wurde nun mit folgendem Text vorgelegt:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
da die Gespräche über einen Grundstücksankauf und die vertraglichen Bedingungen kurz vor dem Abschluss stehen, halten wir es jetzt für wichtig und notwendig, dass der Gemeinderat vergleichbare, neue FW-Gerätehäuser besichtigt, um die nächsten Schritte voranzutreiben.
Die CSU-Fraktion stellt deshalb folgenden Antrag:
Der Gemeinderat wird sich in Kürze bei einer Ortsfahrt verschiedene neue, bzw. neu umgebaute Feuerwehrgerätehäuser ansehen, um sich einen Eindruck über den Bedarf, die baulichen Möglichkeiten, die Kosten, die nötige und sinnvolle Ausstattung etc. zu verschaffen.
Wir schlagen die Feuerwehrgerätehäuser in Benediktbeuern, Reichersbeuern und Egling vor.
Zu dieser Informationsfahrt sollen auch die Kommandanten der FFW Hohenschäftlarn, der Bauhofleiter und die Verwaltung eingeladen werden.
Für die CSU-Fraktion
Susanne Dichtl
Fraktionsvorsitzende“
Die Verwaltung unterstützt den Antrag. Es wird daher vorgeschlagen, zeitnah eine entsprechende Informationsfahrt mit dem o. g. Beteiligtenkreis durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Frau Dichtl erläutert den Antrag.
Herr von Hoyos weist darauf hin, dass in Eurasburg Feuerwehr und Bauhof ein Gebäude gemeinsam nutzen. Das Gebäude ist jedoch schon ca. 40 Jahre alt.
Frau Reitinger weist auf neu gebaute Feuerwehrgerätehäuser im westlichen Landkreis Starnberg und in Brunnthal hin. In Brunnthal wird die Waschhalle von Feuerwehr und Bauhof gemeinsam genutzt.
Herr Fürst verdeutlicht, dass die Besichtigung des neu gebauten Feuerwehrgerätehauses in Benediktbeuern die höchste Priorität haben sollte.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt eine Informationsfahrt zu den Feuerwehrgerätehäusern in Benediktbeuern, Reicherbeuern, Egling und ggf. weiteren geeigneten Objekten durchzuführen. Die Hauptverwaltung wird beauftragt, mit dem o. g. Teilnehmerkreis eine entsprechende Fahrt zu organisieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Beratung und Grundsatzbeschluss zur Regelung des Stellplatzbedarfs für kommunalen sozialen Wohnungsbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit dem gemeindlichen sozialen Wohnungsbau im Rahmen des Wohnungspakts Bayern und der damit verbundenen staatlichen Förderung ist die Frage aufgetaucht, inwiefern die Stellplatzrichtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung für diese Zwecke aufgelockert werden können. Insbesondere die satzungsmäßige Verpflichtung zur Errichtung einer Tiefgarage bei mehr als 5 oberirdischen Stellplätzen ist bei sozialen Wohnbauvorhaben als erheblicher Kostenfaktor anzusehen, der vermieden werden sollte.
Bei einem Gespräch im Landratsamt München wurde mitgeteilt, dass die Reduzierung der Stellplatzverpflichtung bei sozialem Wohnungsbau als sachgerecht angesehen wird. Es wurde empfohlen, für das Grundstück Schorner Straße 13 eine Abweichung von der Stellplatzsatzung zu beantragen um den Stellplatzschlüssel entsprechend zu reduzieren sowie auf die Pflicht zur Errichtung einer Tiefgarage zu verzichten.
Die Erteilung der Abweichung wurde vom Landratsamt in Aussicht gestellt.
Zweite Möglichkeit wäre die Änderung der Stellplatzsatzung für derartige Fälle. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass diese Regelungen dann auch von privaten Bauträgern beantragt werden könnten und letztlich angreifbar wären. Zudem stellt sich die Frage, wie häufig eine derartige Regelung dann zur Anwendung kommen würde, wenn sie nur für kommunale Vorhaben Anwendung finden würde.
Für das Grundstück Auenstraße 9 hat das Landratsamt empfohlen, im Bebauungsplan eine entsprechende Festsetzung zu treffen, die sich auf § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB (Flächen für sozialen Wohnungsbau) stützt. Damit wäre dann für dieses Grundstück (nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes) die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.
Die Bauverwaltung schlägt vor, im kommunalen, sozialen Wohnungsbau folgenden Stellplatzschlüssel anzuwenden:
Wohnungen bis 75 qm Wohnfläche: 1 Stellplatz
Wohnungen mit mehr als 75 qm Wohnfläche: 2 Stellplätze
Auf die Errichtung einer Tiefgarage wird unabhängig von der Anzahl der herzustellenden Stellplätze immer verzichtet.
Diskussionsverlauf
Herr Waldherr und Herr Mock vertreten die Auffassung, dass sich private Bauherren durch den Beschluss zur Lockerung der Stellplatzpflicht bei gemeindlichen Bauvorhaben benachteiligt fühlen könnten.
Herr Metz gibt zu bedenken, dass die Parksituation in der Auenstraße bereits jetzt ein Problem darstellt und durch die Reduzierung der notwendigen Stellplätze auf dem gemeindlichen Grundstück sich noch verschärfen könnte.
Herr Stuke und Herr Heinrich vertreten die Auffassung, dass man im Grundsatz davon ausgehen könne, dass Mieter einer Sozialwohnung eher weniger Fahrzeuge besitzen als gut situierte Mieter oder Wohnungseigentümer. Dies sollte zwangsläufig auch zu einem geringeren Stellplatzbedarf führen.
Herr Heinrich schlägt vor, die Pflicht zur Errichtung einer Tiefgarage nicht generell auszuhebeln, sondern im Einzelfall zu entscheiden. Gleichzeitig sollte beschlossen werden, für die beiden anstehenden Bauvorhaben der Gemeinde auf die Errichtung einer Tiefgarage zu verzichten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, in Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für den kommunalen, sozialen Wohnungsbau folgenden Stellplatzbedarf festzulegen:
Wohnungen bis 75 qm Wohnfläche: 1 Stellplatz
Wohnungen mit mehr als 75 qm Wohnfläche: 2 Stellplätze
Die Pflicht zur Errichtung einer Tiefgarage (§ 3 Abs. 2 der Stellplatzsatzung) wird im Einzelfall entschieden.
Für die Grundstücke Schorner Straße 13 und Auenstraße 9 wird auf die Errichtung einer Tiefgarage verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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8. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kommunale Blütenweiden statt Mähwüsten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.06.2017 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag gestellt:
„Kommunale Blütenweiden statt Mäh-Wüsten“
Sachvortrag:
Das Thema „Umweltschutz in Schäftlarn“ fristet derzeit ein stiefmütterliches Dasein. Die Bereiche Naturschutz, Landschaftsschutz und Biotopschutz spielt in unserer kommunalpolitischen Tagesordnung derzeit kein Rolle.
Die GRÜNE Fraktion hat aus diesem Grund bereits einen ersten Antrag in dieser Richtung gestellt, nämlich die Überarbeitung der Baumschutzverordnung, welcher durch Positivbeschluss schon einmal ein wichtiges Signal gesendet hat.
Ein zweiter Antrag zur Umweltpolitik befasst sich nunmehr mit dem Thema „Kommunale Blütenweiden statt Mäh-Wüsten“. Die Idee hierfür stammt vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V., der Maßnahmen in dieser Richtung vorschlägt.
Weitere Anträge zur Umweltpolitik werden wir in loser Folge stellen.
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
„Schäftlarn besitzt gemeindliche Flächen, die sie mit abwechselnd blühenden Stauden verschönern könnten. So ließen sich viele Plätze mit Bienenweiden und -gehölzen aufwerten. Auch die Mährhythmen sollen verlängert werden, damit Blüten wieder eine Chance erhalten das Licht der Welt zu erblicken. Das hilft dann auch den Bienen, Hummeln, Schmetterlingen und vielen Insektenarten. Sinnvoll wäre es, solche Wildblumenwiesen nur ein- bis zweimal jährlich zu mähen. Auch Anlieger werden hierfür dankbar sein, weil ihnen Rasenmäherlärm erspart bleibt. Auch beim sogenannten Straßenbegleitgrün sind Verbesserungen möglich. Hier kann eine pflegeleichte ganzjährig blühende Vielfalt mit mehrjährigen Stauden geschaffen werden. Neben den Insekten finden dann hier viele Vogelarten Nahrung in Form von Samen von Blumen und Gräsern.
Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Beitrag zum Biotop- und zum Artenschutz dar.“
Anmerkung:
Etliche Gemeinden sind dieser Empfehlung bereits gefolgt. Der Landesverband steht auch mit Referenten und Beratern gerne zur Verfügung.
Für die Fraktion
Gerd Zattler
(Gerd Zattler) (Ulrich Stuke) (Anton Höck)
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Bereits jetzt gibt es einige geeignete Flächen wie z. B. an der Alpenblickstraße oder am Bahnhof Ebenhausen, die nur einmal im Jahr gemäht werden. An anderen Stellen wird um die Blumen herum gemäht (z. B. Kreisverkehr an der Ortseinfahrt nach Hohenschäftlarn). Für Bienen wurde bereits z. B. eine Hecke an der B11 angelegt. Zudem gibt es in Ebenhausen und Neufahrn jeweils eine Allee mit Apfelbäumen, in Neufahrn eine Querungshilfe mit Blütenbepflanzung. Weitere Beispiele für Blüten- bzw- Gehölzweiden sind die Gartenfläche im Neuchlanwesen, das Gebüsch im Bereich „Hirtagrubn“, kleinere Feldgehölze mit Blühsträuchern in einer Wise an der Haarkirchner Straße sowie der Möslweiher beim Stadtweg.
Es gibt jedoch auch Flächen wie z. B. das Straßenbegleitgrün, die nicht für Blütenwiesen geeignet sind. An den Straßenrändern fahren oftmals Fahrzeuge in den Grünstreifen, sodass Blüten dort schnell zerstört werden. Die Anpflanzung von Hecken ist an Straßenrändern aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.
Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass die Blütenwiesen nicht dauerhaft wachsen, sondern alle ein bis zwei Jahre neu angelegt werden müssen. Dies ist mit entsprechendem Personal- und Kostenaufwand verbunden.
Diskussionsverlauf
Herr Zattler erläutert den Antrag.
Herr Lang trägt vor, dass zu überlegen wäre von Seiten der Gemeinde einen Wettbewerb für „Naturnahe Gärten“ durchzuführen. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Landkreis München bereits einen derartigen Wettbewerb durchführt.
Beschluss
Für die Gemeinde war und ist der Aufbau und der Erhalt von Blühwiesen und blühenden Sträuchern ein wichtiges Anliegen. Dies ist jedoch nur bei geeigneten Flächen möglich und sinnvoll. In diesem Sinne wird der Bauhof beauftragt weitere geeignete Flächen zu ermitteln und entsprechend zu bewirtschaften. Des Weiteren wird überprüft, bei welchen Flächen die Mährhythmen verlängert werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Vorstellung, Beratung und Grundsatzbeschluss zur Planung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 98, Schorner Straße 13 in Hohenschäftlarn durch die Gemeinde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Mit der Entwurfsplanung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Schorner Straße 13 wurde das Planungsbüro Robert Illner, Egling, beauftragt.
Herr Illner hat nach Rücksprache mit der Verwaltung ein Gebäude mit insgesamt 7 Wohneinheiten geplant. Das Gebäude soll über einen Personenaufzug verfügen und vollständig barrierefrei sein.
Geplant ist ein Gebäude mit den Außenmaßen 17 m x 12 m und einem geringen Gebäudevorsprung mit rd. 0,57 m x 10 m im Osten, um die barrierefreien Bäder für die Wohnungen unterzubringen.
Die überbaute Grundfläche für das Hauptgebäude beträgt damit insgesamt rd. 209 qm. Bei einer Grundstücksfläche von 973 qm ergibt sich eine GRZ von 0,21.
Die Wandhöhe ist mit 6,35 m geplant. Das Gebäude soll -abweichend von der vorgelegten Situierung- noch weiter nach Südosten geschoben werden, damit die Restfläche zusammen mit dem Feuerwehrgrundstück für spätere Zwecke besser nutzbar wird.
Die geplanten Wohnungen verfügen über folgende Wohnflächen:
Wohnung 1 Erdgeschoß: 80,77 qm
Wohnung 2 Erdgeschoß: 86,19 qm
Wohnung 3 Obergeschoß: 65,27 qm
Wohnung 4 Obergeschoß: 54,30 qm
Wohnung 5 Obergeschoß: 43,39 qm
Wohnung 6 Dachgeschoß: 63,61 qm
Wohnung 7 Dachgesch0ß: 68,56 qm
Insgesamt ergibt sicher daher eine neu zu erstellende Wohnfläche von 462,09 qm in 7 Wohneinheiten.
Die Fassadengestaltung des Gebäudes müsste ebenfalls noch diskutiert werden, da Herr Illner hierzu 3 unterschiedliche Vorschläge -mit mehr oder weniger Holzverschalung- unterbreitet.
Kosten- und Finanzierungsplan werden derzeit von der Finanzverwaltung erarbeitet.
Diskussionsverlauf
Frau Dichtl regt an, über die Errichtung mehrerer kleinerer Wohnungen in diesem Fall oder beim Gebäude Auenstraße 9 nachzudenken.
Herr Stuke weist darauf hin, dass auch Familien mit mehreren Kindern dringend günstigen Wohnraum benötigen und bittet, dies bei künftigen Planungen zu berücksichtigen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung für ein barrierefreies Mehrfamilienhaus mit insgesamt 7 Wohneinheiten zu.
Die Fassadengestaltung soll entsprechend der Variante 3 weiter geplant werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern den Zuwendungsantrag einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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10. Vorstellung, Beratung und Beschluss zum Ausbau Winklweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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10 |
Sachverhalt
Die Gemeindewerke planen im Winklweg eine neue Wasserleitung zu verlegen. Daher wurde es durch den Gemeinderat als sinnvoll erachtet, in diesem Zusammenhang die Straße zu sanieren.
In der Sitzung des Gemeinderates von 22. Februar 2017, wurde beschlossen, den Winklweg auf Grund des mangelhaften Zustandes, im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung auszubauen.
Der Ausbau soll möglichst kostengünstig erfolgen. Es wurde deshalb bei der Planung auf einen Gehweg verzichtet.
Die Kostenannahme des Ingenieurbüros beläuft sich auf 90.000,00€ netto. Eine genauere Kostenberechnung wird zur Gemeinderatssitzung vorgelegt.
Nach der Kostenberechnung vom 27.06.2017 des Ingenieurbüro Dippold und Gerold ist mit Baukosten von netto 94.960,00€ (113.002,40€ brutto) zu rechnen.
Diskussionsverlauf
Herr Heinrich nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung für den Ausbau des Winklweges zu. Die Ausschreibung soll schnellstmöglich erfolgen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den wirtschaftlichsten Bieter mit dem Ausbau des Winklweges zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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11. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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informativ
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11 |
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11.1. Flößerfilm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Am 20.07.2017 wird im Gasthof Bruckenfischer ab ca. 20.30 Uhr der Film „Fahr ma obi am Wasser“ vorgeführt. Der Dokumentarfilm handelt von der Flößerei auf Isar und Loisach und wurde u. a. durch die Gemeinde Schäftlarn gefördert. Die Filmvorführung richtet sich insbesondere an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Schäftlarn und Egling.
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11.2. Breitbandausbau in Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Der Umgebungsbereich des Ortsknotens der Telekom an der Poststraße ist vom staatlichen Förderprogramm ausgeschlossen und obliegt auch beim Breitbandausbau der Telekom. Die Telekom beabsichtigt diesen Bereich (Poststraße, Fischerschlößlstraße, Gartenstraße, Wolfratshauser Straße) im nächsten Herbst und Winter eigenwirtschaftlich mit Breitbandanschlüssen aufzurüsten.
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11.3. Fernwärmenetz Stehbründl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
Das beauftragte Ingenieurbüro hat unter Einbeziehung von Interessenten an einem Fernwärmanschluss eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Juli den betroffenen Grundstückseigentümern in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
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11.4. Spielplatz Zechstraße/St. Benedikt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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informativ
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11.4 |
Sachverhalt
Am Dienstag 20.06.2017 hat die offizielle Inbetriebnahme des Spielplatzes an der Zechstraße/St. Benedikt in Anwesenheit von Pfarrer Vogelsang, Mitgliedern der Kirchenverwaltung, einigen Gemeinderäten und der Presse stattgefunden.
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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12 |
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12.1. Gerd Zattler: Fortgang an zwei Baustellen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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informativ
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12.1 |
Sachverhalt
Herr Zattler fragt nach dem Fortgang der Bauarbeiten hinsichtlich der Verkaufshalle bei der Baumschule Erbersdobler und beim katholischen Pfarramt in der Starnberger Straße.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die Halle vor kurzem betoniert worden sei und wegen der anschließenden Aushärtungsphase für eine bestimmte Zeit keine Arbeiten vorgenommen werden konnten. Die Bauarbeiten beim katholischen Pfarramt konnten noch nicht begonnen werden, weil erst vor kurzem die Verhandlungen über die Zufahrt abgeschlossen werden konnten.
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12.2. Hans-Jürgen Heinrich: Geplante Verlegung des Kinderspielplatzes in Neufahrn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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informativ
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12.2 |
Sachverhalt
Herr Heinrich fragt an, ob der Gemeinderat noch mit der Verlegung des Kinderspielplatzes am Feuerwehrhaus in Neufahrn zugunsten von Parkplätzen befasst wird (der Bauausschuss wurde bereits über das Vorhaben informiert).
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass in der Sache noch kein Beschluss gefasst wurde. Der Gemeinderat wird sich im Rahmen der Haushaltsberatungen mit der Thematik befassen.
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12.3. Hans-Jürgen Heinrich: Baustellen im Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.06.2017
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ö
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informativ
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12.3 |
Sachverhalt
Herr Heinrich fragt nach dem Sachstand bei zwei Baustellen. Zum einen betrifft dies die Kanalsanierung in Ebenhausen und zum anderen das ehemalige Trafohaus-Grundstück in Hohenschäftlarn.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass für die Verlegung der Kanalleitungen ein Terminplan angefordert wurde und die Fläche des Trafohaus-Grundstücks weiterhin von Straßenbauamt für die B11-Baustelle benötigt wird.
Datenstand vom 15.02.2024 11:46 Uhr