Datum: 26.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:53 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Walter Neumeyer: Parkende Fahrzeuge auf der St 2071 in Neufahrn
2.2 Walter Neumeyer: Busparkbucht in Neufahrn
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Vorstellung, Beratung und Grundsatzbeschluss zur Planung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 275/5, Auenstraße 9 in Hohenschäftlarn durch die Gemeinde
6 Informationen zur Novellierung des Baugesetzbuches 2017
7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Stehbründlweg; Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Juni 2016 sowie Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB
8 Sachstandsbericht zum Nahwärmekonzept Stehbründl
9 Beratung und Beschluss zum Neuerlass der Baumschutzverordnung
10 Vorstellung Entwurf Neubau Leichenhalle Hohenschäftlarn
11 Informationen
11.1 Haushaltsplan für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Schäftlarn
11.2 Breitbandausbau
11.3 Mobilfunkanlagen
11.4 Verkehrssicherheit St 2071 in Neufahrn
11.5 Kanalsanierung Ebenhausen
11.6 Bericht über den Besuch einer Kindergruppe aus Pidkamin
12 Anfragen
12.1 Josef Woratsch: Erneuerung der Alpenblickstraße
12.2 Hans-Jürgen Heinrich: Ortsumfahrung
12.3 Christian Lankes: Zeitpunkt für Gewerbeklausur
12.4 Christian Lankes: Sachstand zu den Aktivitäten des Landratsamtes bzgl. Durchfahrtssperren an der Klosterstraße
12.5 Christian Fürst: Parkende Fahrzeuge an der Kreuzung Poststr./ Fischerschlößlstr.
12.6 Ulrich Stuke: Gehweg zum Bruckenfischer

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö 2
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2.1. Walter Neumeyer: Parkende Fahrzeuge auf der St 2071 in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Herr Neumeyer weist darauf hin, dass in Neufahrn insbesondere auf der St 2071 viele PKWs parken würden. Diese würden den Fußgängerverkehr erschweren und zu Sichtbeeinträchtigungen führen.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass derzeit Maßnahmen gegen übermäßiges Parken mit dem LRA München abgestimmt werden. 

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2.2. Walter Neumeyer: Busparkbucht in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Herr Neumeyer trägt vor, dass es wünschenswert wäre, wenn im Ortsteil Neufahrn eine Busparkbucht mit Bushäuschen errichtet werden könnte.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2017 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2017 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen folgende bekannt zu gebende Beschlüsse vor:

  • Grundsatzbeschluss zur Auftragsvergabe für die Lieferung von Erdgas 
  • Ablehnung einer deutlich dichteren Bebauung für die Errichtung einer heilpädagogischen Tagesstätte und eines Wohnbauprojektes mit 10 Wohnungen im Ortskern von Zell
  • Erteilung eines Planungsauftrages zum Ausbau des Winklweges an das Dippold & Gerold
  • Erteilung eines Architektenauftrages für die Bebauung in der Schorner Str. 13 an das Büro Illner  

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5. Vorstellung, Beratung und Grundsatzbeschluss zur Planung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 275/5, Auenstraße 9 in Hohenschäftlarn durch die Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Das Planungsbüro Illner hat auf Basis des aktuellen Bebauungsplanentwurfes „Auenstraße“ den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 7 Wohneinheiten geplant. 

Das Gebäude soll die Außenmaße 18 m x 13 m sowie einen geringen Vorsprung im Eingangsbereich mit 0,57 m x 10,33 m erhalten. Die überbaute Grundfläche des Hauptgebäudes (ohne Balkone und Terrassen) beträgt damit rd. 240 qm, wie im Bebauungsplanentwurf vorgesehen.

Das Gebäude ist mit einer Wandhöhe von + 6,27 m und einer Dachneigung von 30° geplant. 

Die vorgesehenen 7 Wohneinheiten sollen folgende Wohnflächen erhalten:

Wohnung 1 Erdgeschoß:                89,24 qm
Wohnung 2 Erdgeschoß:                94,50 qm
Wohnung 3 Obergeschoß:                73,75 qm
Wohnung 4 Obergeschoß:                61,89 qm
Wohnung 5 Obergeschoß:                49,96 qm
Wohnung 6 Dachgeschoß:        67,17 qm
Wohnung 7 Dachgeschoß:        72,04 qm

Insgesamt würde damit in dem Gebäude eine Wohnfläche von 508,55 qm entstehen. Dieses Gebäude ist -ebenso wie das Gebäude Schorner Straße 13- mit Aufzug und damit umfassend barrierefrei geplant. 

Die Planung soll fertig gestellt werden, sobald der Bebauungsplan Nr. 47 „Auenstraße“ in Kraft ist, damit der Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann. Dadurch könnte voraussichtlich schneller ein Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern erhältlich sein. 

Bei der Beratung über die Planung Schorner Straße 13 hatten damals Frau Dichtl angeregt, mehr kleinere Wohnungen zu errichten und Herr Stuke, auch größere Familienwohnungen vorzusehen. 

Dies könnte aus Sicht der Bauverwaltung evtl. im Erdgeschoß erreicht werden, indem dort eine kleine (oder zwei kleine) Wohnung(en) mit ca. 50 qm oder eine größere Wohnung mit ca. 133 qm geplant würde; letztlich -falls dies gewünscht ist-, müsste dies jedoch mit dem Planfertiger besprochen werden. 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr von Hoyos.

Herr Stuke spricht sich für die Umsetzung der ursprünglichen Variante aus, da seiner Meinung nach eine sehr große Wohnung nicht benötigt wird. Frau Dichtl vertritt die Auffassung, dass mehr kleinere Wohnungen geplant werden sollen. Herr Heinrich regt an, die Innenwände in den Wohnungen als flexible Wände auszuführen, damit die Zimmer je nach Bedarf verändert werden können. Herr Lankes teil diese Meinung. Er schlägt vor, zunächst im Erdgeschoß zwei kleinere Wohnungen zu planen, die im Bedarfsfall zu einer Wohnung vereinigt werden können. Herr Lang ist der Meinung, dass im Norden keine Balkone nötig sind.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung für ein barrierefreies Mehrfamilienhaus grundsätzlich zu. Die Detailplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorliegen des Ergebnisses der Bedarfsumfrage. 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern den Zuwendungsantrag einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Informationen zur Novellierung des Baugesetzbuches 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 6

Sachverhalt

Die Novelle des Baugesetzbuches und damit das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt“ ist am 13. Mai 2017 in Kraft getreten.

Die wesentlichen -für die Gemeinde Schäftlarn bedeutsamen- Neuerungen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  1. Internetveröffentlichung

Künftig muss der Inhalt der Bekanntmachung von Bauleitplänen im Aufstellungsverfahren (vorzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, öffentliche Auslegung) mitsamt den auszulegenden Unterlagen (z.B. Bebauungsplanentwurf, Begründung, Umweltbericht) in das Internet einstellt. Auch die Veröffentlichung in einem zentralen Internetportal des Landes wird verpflichtend eingeführt. Dieses Portal ist allerdings noch nicht verfügbar. 

  1. Absicherung der Einheimischenmodelle

Im Gesetz wurde ergänzt, dass „Gegenstand eines städtebaulichen Vertrags der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwache und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung“ sein kann. Damit werden die von der EU-Kommission beanstandeten „Einheimischenmodelle“ auf eine rechtssichere Basis gestellt.  Der Bayerische Gemeindetag erarbeitet derzeit eine entsprechende „Baulandvergaberichtlinie“. 
Inwiefern dies auch in der Gemeinde Schäftlarn zum Tragen kommen kann, ist derzeit allerdings nicht absehbar, da bisher nicht darauf eingegangen wurde, wieweit der Verkaufspreis dann reduziert werden darf. Eine Reduzierung um z.B. 50 % dürfte aufgrund der aktuellen Baulandpreise für die meisten „Einkommensschwachen und wenig Begüterten“ ebenso unerschwinglich sein. 

  1. Urbanes Gebiet und Lärmwerte

Mit dem Ziel der Nachverdichtung wurde ein neuer Gebietstyp, das „Urbane Gebiet“ geschaffen (§ 6a Baunutzungsverordnung):

„(1) Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.

(2) Zulässig sind 
1. Wohngebäude,
2. Geschäfts- und Bürogebäude,
3.        Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
4. sonstige Gewerbebetriebe,
5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche
    und sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 
1.Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind,
2.Tankstellen.

(4) Für urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass in Gebäuden 
1.im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulässig ist,
2.oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind,
3.ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist, oder
4.ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist.“

Das urbane Gebiet kommt primär für dicht besiedelte Großstädte in städtebaulichen Umbruchsituationen zur Anwendung. Allerdings scheint dieser Gebietstyp gegenüber dem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) gewisse Vorteile zu haben, da z.B. die Nutzungsmischung (also z.B. Wohnen und Gewerbe) nicht gleichgewichtig sein muss. Zudem wurde parallel zur Einführung des urbanen Gebietes der zulässige Lärmwert in diesem Gebiet tagsüber auf 63 db(A) erhöht (Mischgebiet: 60 db(A).

  1. Beschleunigtes Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen 

Die Einfügung eines § 13 b im Baugesetzbuch ist wohl die gravierendste Änderung. Dieser § 13 b BauGB eröffnet den Kommunen zukünftig ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren zur Überplanung von Außenbereichsflächen, die am Ortsrand liegen für den Wohnungsbau. Gemeinden können künftig Bebauungspläne mit einer Grundfläche bis zu 10.000 qm (durch das Hauptgebäude versiegelte Fläche) für Wohnnutzung im beschleunigten Verfahren aufstellen. Bei diesem Verfahren entfällt die Umweltprüfung, es ist keine ökologische Ausgleichsfläche erforderlich und der Bebauungsplan muss nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 
Die Einfügung dieser Vorschrift wurde mit dem dringenden Wohnbedarf begründet; ist allerdings zeitlich befristet. Der Aufstellungsbeschluss für derartige Bebauungspläne muss bis 31.12.2019, der Satzungsbeschluss bis spätestens 31.12.2021 gefasst sein. 
Dieses Verfahren kann auch beim Bebauungsplan Stehbründlweg angewendet werden, sodass dafür keine Ausgleichsfläche bereitgestellt werden muss. 

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Gremiums nehmen die Ausführungen der Bauverwaltung zur Kenntnis. 

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Stehbründlweg; Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Juni 2016 sowie Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 beschlossen, für das Gebiet Stehbründlweg einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. 

Da das Planungsgebiet zwar im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, jedoch am Ortsrand liegt, war zum damaligen Zeitpunkt nur die Durchführung eines allgemeinen Bebauungsplanverfahrens möglich, für welches auch ein Umweltbericht sowie die Bereitstellung von ökologischen Ausgleichsflächen erforderlich gewesen wären. 

Durch die Einführung des § 13 b BauGB ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. Das heißt, dass die Erstellung eines Umweltberichtes und die Bereitstellung von Ausgleichsflächen entfallen kann. 

Die Bauverwaltung empfiehlt daher, den Aufstellungsbeschluss vom 15. Juni 2016 aufzuheben und einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. 

Beschluss

Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Stehbründlweg vom 15. Juni 2016 wird aufgehoben. 

Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 1098/3 (Teilfläche), 1099 (Teilfläche), 1101, 1101/5, 1101/6, 1101/7, 1101/8 und 1100/6 einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Die Art der Nutzung wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Mit der Erstellung des Planentwurfs wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Der Planentwurf ist vor Einleitung des Verfahrens dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Sachstandsbericht zum Nahwärmekonzept Stehbründl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 8

Sachverhalt

In Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Stehbründl“ hat der Gemeinderat im Oktober 2016 beschlossen eine Machbarkeitsstudie zu einer Nahwärmeversorgung in diesem Gebiet erstellen zu lassen und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorzulegen. Daraufhin wurde das Ing. Büro Dudek mit der Erstellung dieser Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese Studie wurde dem Gemeinderat am 25.01.2017 in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ing. Büro Dudek und dem Bayerischen Gemeindetag die weiteren vorbereitenden Arbeiten durchzuführen.

Der Konzeptvorschlag sieht vor, dass aus wirtschaftlichen Gründen ein BHKW mit Gasbetrieb zum Einsatz kommen soll und die Wärmeversorgung bei Nachfragespitzen durch eine Hackschnitzelheizung  erfolgen soll. Die bei der Stromerzeugung im BHKW anfallende Abwärme wird als „regenerative“ Wärme für das Nahwärmenetz zu Grunde gelegt. Als Förderung wird ein BAFA-Zuschuss gewählt. Zusammen mit den Stromerlösen stellt dies die einzige Möglichkeit dar eine wirtschaftliche Lösung zu erreichen.

Zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit hat die Verwaltung den BKPV um Stellungnahme gebeten. In einer gemeinsamen Besprechung des beauftragten Ing. Büros, des BKPV, von Gemeinderatsmitgliedern und der Verwaltung wurden am 6.3.2017 die Ausgangsdaten der Machbarkeitsstudie hinterfragt und die zu Grunde gelegten Energieverbräuche der neuesten Energieeinsparverordnung (EnEV 2017), insbesondere im Neubaubereich, aktualisiert. Auf dieser Basis wurde die Machbarkeitsstudie überarbeitet. Hierbei zeigt sich, dass die Wärmeabnahme in einem reinen Neubaugebiet auf Grund der Anforderungen der EnEV 2017 deutlich geringer ausfallen als in Bestandsgebäuden. Daher hat die Verwaltung Ende April 2017 eine Befragung der Grundstückseigentümer in den angrenzenden Gebieten des Stehbründls (Stehbründlweg, Floßgatter, Teil der Benediktstraße) durchgeführt, um weitere Interessenten für das Nahwärmenetz zu gewinnen.

Von den 48 angeschrieben Grundstückseigentümern gab es 24 Rückmeldungen. 12 Eigentümer haben grundsätzliches Interesse bekundet einschließlich der Eigentümer im neuen B-Plan-Gebiet, d.h. es gab 5 Interessierte außerhalb des B-Plan-Gebietes, bei denen auch eine Heizungsmodernisierung in den nächsten Jahren ansteht. Hieraus wurde eine überarbeitete Wirtschaftlichkeitsberechnung erarbeitet, die den interessierten Grundstückseigentümern und Gemeinderäten am 11.07.2017 im Sitzungssaal des Rathauses vorgestellt wurde (s. Anlage). Die vorgestellte Modellrechnung geht von einem Anschlussgrad von 80% aus, da nicht zu erwarten ist, dass nach Erstellung des B-Planes sofort alle Grundstücke bebaut werden und an das Nahwärmenetz anschließen.

Das Machbarkeitskonzept legt eine Anschlussleistung von 320 KW und eine Jahresheizarbeit von 407 MWh vor. Hieraus ergeben sich bei einem angenommen Anschlussgrad von 80% und einer Anschlussleistung von 10 KW (entspricht Neubau eines Gebäudes) jährliche Kosten (Grundpreis 240 Euro, Messpreis 60 Euro, Arbeitspreis 600 Euro, Leistungspreis 600 Euro) von ca. 1.500 Euro (brutto). Die einmaligen Anschlusskosten betragen etwa 8.600 Euro. Bei einem Altbau mit 20 KW Anschlussleistung entstehen jährliche Kosten von ca. 3.500 Euro und einmalige Kosten von ca. 11.600 Euro. 

Nach den bisher erfolgten isolierten technischen und wirtschaftlichen Prüfungen des Vorhabens, ist nun eine steuerliche Prüfung erforderlich. Diese soll insbesondere steuerliche Zusammenhänge der unterschiedlichen Leistungserbringungen (BHKW/Fernwärme) gegenüber Dritten in der Strom- und Wärmeerzeugung aufzeigen (steuerliche Strukturen). Ferner sollen auch steuerliche Möglichkeiten zur Kostenminimierung aufgezeigt werden (Betriebsführung/-form, Steuerprüfungen). Das ist erforderlich, um alle Risiken bei der möglichen Preisgestaltung berücksichtigen zu können.

Des Weiteren muss das Thema „Anschluss- und Benutzungszwang“ im Bebauungsplangebiet geklärt und ggf. eingearbeitet werden. 

Für diese Arbeiten müssen auch noch personelle Ressourcen für die Verwaltung bereitgestellt werden.

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9. Beratung und Beschluss zum Neuerlass der Baumschutzverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2017 mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Überarbeitung der Baumschutzverordnung befasst und die Verwaltung beauftragt, die Baumschutzverordnung vom 07.10.2000 zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt München auf Aktualität zu überprüfen und dem Gemeinderat in ggfs. angepasster Fassung wieder vorzulegen. 

Die Untere Naturschutzbehörde hat der Bauverwaltung empfohlen, die Baumschutzverordnung der Gemeinde Pullach vom 22.01.2016 als Anhaltspunkt zu verwenden. 

Die Baumschutzverordnung der Gemeinde Pullach wurde daher als Grundlage für eine überarbeitete Entwurfsfassung verwendet. 

Gegenüber der gültigen Verordnung der Gemeinde Schäftlarn ergeben sich folgende Änderungen: 

  1. Bei den Ausnahmen (§ 4) wurde auf die Höhe verzichtet. Das heißt, dass auch höhere Bäume (bisher 4 m), welche den Stammumfang von 60 cm bzw. 80 cm nicht erreicht haben, gefällt werden können. Bislang war die Ausnahme auf Bäume mit einer maximalen Höhe von 4 m beschränkt. Zudem wurden die Ausnahmetatbestände um Nadelbäume ergänzt, welche einen Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben. 
  2. Bei den Ersatzpflanzungen (§ 6) wurde in Abs. 3 eine Kann-Bestimmung ergänzt, welche den Mindeststammumfang der Ersatzpflanzung vom Stammumfang des zu fällenden Baumes abhängig macht. Auch wurde bei den Abweichungen von dieser Bestimmung festgelegt, dass bei engräumigen Situationen statt eines Baumes eine Ersatzpflanzung durch Sträucher erfolgen kann. 

Im Übrigen sind die Bestimmungen der Baumschutzverordnung unverändert (wenn auch etwas anders formuliert) übernommen worden. 

Der Entwurf der überarbeiteten Verordnung sowie die gültige Verordnung liegen den Gemeinderatsmitgliedern vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der vorliegenden Baumschutzverordnung in der Fassung vom heutigen Tag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Vorstellung Entwurf Neubau Leichenhalle Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö 10

Sachverhalt

Am Leichenhaus im Friedhof Hohenschäftlarn wurden Baumängel festgestellt.
So sind im Mauerwerk sehr viele Setzungsrisse festzustellen. Zusammen mit unseren Mitarbeitern der Haustechnik wurde der Dachstuhl durch eine Fachfirma begutachtet und festgestellt, dass dieser morsch ist. Seitens der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wurden Mängel in der vorhandenen Hauselektrik bemängelt. Auf Grund der Forderung der BG müsste die gesamte Elektroinstallation ausgewechselt werden. Auf Grund dieser großen Anzahl von Mängeln, ist die Verwaltung der Ansicht, dass ein Neubau günstiger ist, als die Sanierung des Altbaus.
Das Büro Pongratz wurde von der Verwaltung gebeten, einen Entwurf für den Neubau einer Leichenhalle im Friedhof Hohenschäftlarn anzufertigen. Da die Kirche unter Denkmalschutz steht, war es auch erforderlich, mit dieser Behörde Kontakt aufzunehmen um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. Behandlung erfolgt in der Sitzung des Bauausschusses am 31.07.2017.

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 11
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11.1. Haushaltsplan für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Der AWO-Kreisverband München-Land hat den Haushaltsplan für das Schuljahr 2017/18 für die Jugendsozialarbeit an Schulen vorgelegt. Die Stelle ist derzeit mit 25 Wochenstunden durch Frau Isabelle Kilian besetzt. Die Haushaltsplanung geht von Aufwendungen und Erlösen i. H. v. jeweils € 51.814,75 aus. Die Aufwendungen setzen sich primär aus den Lohnkosten für die Fachkraft (€ 42.313,89), den Verwaltungskosten (€ 4.555,11) und den Kosten für Steuern, Abgaben, Wartung und Versicherungen zusammen (€ 2.595,75). Die Erlöse werden durch jeweils hälftigen Zuschuss der Gemeinde Schäftlarn und des Landkreises München erzielt. Im Vergleich zum vorigen Schuljahr haben sich die Aufwendungen und Erlöse um € 5.727,81 erhöht (Vorjahrswert: € 46.086,94)  

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11.2. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 24.07.2017 wurde die Gemeinde informiert, dass die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde. Damit kann die Beauftragung der Deutschen Telekom für die Verbesserung der Breitbandversorgung erteilt werden. Von Seiten der Verwaltung wurden diese Schritte umgehend eingeleitet. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung des Förderantrages durchgeführt wurde, ob die Gemeinde zusätzlich eine Förderung nach dem sogenannten „Höfebonus“ erhalten kann. Die Voraussetzungen hierfür liegen nicht vor.

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11.3. Mobilfunkanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Die Deutsche Funkturm hat angekündigt, dass sie im Auftrag der Deutschen Telekom am Standort Starnberger Str. 54 drei Antennenanlagen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung austauschen wird. Diese Maßnahme soll Mitte August durchgeführt werden. Des Weiteren hat die Deutsche Telekom Technik GmbH mitgeteilt, dass am Standort „Milchstraße“ neben der Autobahn Ende August eine LTE-Anlage in Betrieb genommen wird.

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11.4. Verkehrssicherheit St 2071 in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Ein Anlieger der Starnberger Str. in Neufahrn hat sich an die Verwaltung gewandt mit der Bitte im Bereich der Bushaltestellen einen Zebrastreifen anzubringen. Dies soll insbesondere zur Sicherheit von spielenden Kindern dienen. Da für die Staatsstraße das Landratsamt München zuständig ist, wurde dieses Schreiben an das Landratsamt weitergeleitet mit der Bitte, das Anliegen zu bearbeiten. Gleichzeitig hat die Verwaltung das Landratsamt gebeten auch ein Tempolimit 30 km/h zu prüfen, da dieser Straßenabschnitt in einer unübersichtlichen Kurve liegt und sich dort eine Bushaltestelle befindet, die auch von Schulkindern genutzt werden muss.

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11.5. Kanalsanierung Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 11.5

Sachverhalt

In dieser Woche wird die Fa. Max-Bögl Kanalsanierungsarbeiten in der B11 in Ebenhausen durchführen. Nach Informationen des Ingenieurbüros SiWaPlan werden die gesamten Sanierungsmaßnahmen Mitte August 2017 abgeschlossen werden.

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11.6. Bericht über den Besuch einer Kindergruppe aus Pidkamin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 11.6

Sachverhalt

Frau Reitinger weist auf den Bericht über den Besuch einer Kindergruppe aus Pidkamin hin, der auf der gemeindlichen Website veröffentlicht wurde.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö 12
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12.1. Josef Woratsch: Erneuerung der Alpenblickstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Herr Woratsch trägt vor, dass der im Zuge des Brückenneubaus errichtete Straßenentwässerungseinlauf an der Einmündung Alpenblickstraße/Gartenstraße erhöht sei und damit nicht in der vorgesehenen Weise Wasser aufnehmen könne.

Herr Schrott antwortet, dass dies bei der Abnahme der Brücke bemängelt worden sei – eine Erledigung durch die Baufirma ist trotz Anmahnung der Bauverwaltung bis jetzt nicht erfolgt.

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12.2. Hans-Jürgen Heinrich: Ortsumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Herr Heinrich fragt an, bis wann mit dem Ergebnis für die Planung der Ortsumfahrung zu rechnen sei.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass sich der Vorgang derzeit bei der Regierung von Oberbayern zur Prüfung befindet. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Prüfung bereits abgeschlossen. 

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12.3. Christian Lankes: Zeitpunkt für Gewerbeklausur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Herr Lankes fragt an, wann mit der Durchführung der Klausurtagung für Gewerbeentwicklung zu rechnen sei.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass durch den Planungsverband ein Terminplan vorgestellt wurde und Gespräche mit einigen Gewerbetreibenden geführt wurden. Seither ist jedoch keine Rückmeldung durch den Planungsverband mehr erfolgt. 

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12.4. Christian Lankes: Sachstand zu den Aktivitäten des Landratsamtes bzgl. Durchfahrtssperren an der Klosterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Herr Lankes fragt an, ob es vom LRA München schon eine Rückmeldung bzgl. der geplanten Durchfahrtssperren für die Klosterstraße gäbe.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass das LRA München eine zeitnahe Rückmeldung zugesichert hätte.

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12.5. Christian Fürst: Parkende Fahrzeuge an der Kreuzung Poststr./ Fischerschlößlstr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 12.5

Sachverhalt

Herr Fürst weist darauf hin, dass im Bereich der Kreuzung Poststraße/Fischerschlößlstraße viele Fahrzeuge auf den Gehwegen parken. Die Gehwege sind dadurch häufig so weit zugeparkt, dass sie von Fußgängern (z. B. Schulkindern) nicht mehr benutzt werden können. Die Polizei sollte daher auf diese Missstände hingewiesen werden.

Der Erste Bürgermeister sichert zu die Polizei entsprechend zu informieren.

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12.6. Ulrich Stuke: Gehweg zum Bruckenfischer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö informativ 12.6

Sachverhalt

Herr Stuke fragt an, wer für den Unterhalt des Gehweges von der St 2071 zum Gasthof Bruckenfischer zuständig sei.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass sich dieser Privatweg im Eigentum des Kloster Schäftlarn befindet. 

Datenstand vom 15.02.2024 12:00 Uhr