Datum: 27.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:46 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung 07.11.2016
3 Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2018 sowie die Finanzplanung 2017-2021;
4 Informationen
5 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.11.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung 07.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.11.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2016 inhaltlich zur Kenntnis genommen. Der 1. Bürgermeister, Herr Dr. Ruhdorfer, fragte, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies war nicht der Fall.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2018 sowie die Finanzplanung 2017-2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.11.2017 ö vorberatend 3
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Kämmerei bedankt sich bei den Amtsleitern für die gute Zusammenarbeit und bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung für die tatkräftige Unterstützung, die letztendlich überhaupt ermöglicht haben, den Haushalt frühzeitig vorberaten zu können.

Auf die beigefügten umfassenden Anlagen, insbesondere das Schreiben der Kämmerei vom 09.11.2017, wird Bezug genommen.

Am Dienstag, den 21.11.2017, fand eine interne Besprechung der Verwaltung zur Aktualisierung der Haushalts- und Finanzplanung statt. Die Änderungen aus dieser Besprechung sind als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt angefügt.

Das Ergebnis stellt sich nun wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt
Einige Positionen wurden angepasst. Hier insbesondere die Einkommenssteuerbeteiligung (+100.000 €). Die Kreisumlage bleibt für Schäftlarn trotz Erhöhung des Herbesatzes auf 48 % (derzeit 44,9 %) bei 3,1 Mio. €.

Der Verwaltungshaushalt ist im Planjahr und im Finanzplanungszeitraum im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgeglichen. Aus jetziger Sicht kann im Verwaltungshaushalt für das kommende Haushaltsjahr ein Überschuss, auch in der Höhe der gesetzlich geforderte Zuführung an den Vermögenshaushalt, erfolgen. Dies gilt auch für den Finanzplanzeitraum 2019 bis 2021.


                                       Einnahmen                Ausgaben            Überschuss

An Überschuss im Verwaltungshaushalt muss in unserem Fall mindestens die sog. Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Diese besteht aus der ordentlichen Tilgung der gemeindlichen Kredite. In unserem Fall beträgt damit die Zuführung 150.000 € im Planjahr 2018. Auf Grund der derzeit geplanten Wohnbauprojekte Schorner Str. 13, Auenstr. 9 und Stehbründlweg werden sich die Kreditaufnahmen nach aktuell geplantem Stand um 3.230.000 € erhöhen. Für die Finanzplanungsjahre erhöht sich die Pflichtzuführung wie folgt: 2019 auf 215.400 €, 2020 auf 313.200 € und 2021 auf 313.700 €. 


Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist derzeit noch unausgeglichen, weil noch keine Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und keine Rücklagenentnahmen angesetzt wurden. Wie Sie dieser Übersicht zum Vermögenshaushalt entnehmen können, haben wir im Haushaltjahr 2018 und in den Finanzplanungsjahren – auch unter Berücksichtigung der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt - beträchtliche Defizite zu verzeichnen. 

                                       Einnahmen                Ausgaben            Überschuss

Ursächlich dafür sind die in den nächsten Jahren u.a. der Neubau des Feuerwehrhauses Hohenschäftlarn mit Bauhof und der Neubau der Schulturnhalle anstehen.

Unsere Wohnbauprojekte (Schorner Str. 13, Auenstr. 9 und Stehbründlweg) sind hier kostenneutral berücksichtigt. Wie die folgende Übersicht zeigt, sind diese Projekte über das KommWFP und Kreditaufnahmen finanziert. Zins und Tilgung werden zu 100 Prozent aus dem Abschnitt 8801 (Liegenschaften Mietwohnungen) finanziert.


Dagegen stehen enorme Vermögenswerte, die im Wohnbausektor nach 20 Jahren komplett getilgt sind. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass wir für diese Investitionen voraussichtlich Zuwendungen in Höhe von 2.300.000 € erhalten.

Für das Haushaltsjahr 2018 beträgt die sog. Mindestrücklage 110.047,48 €.


GESAMTPLAN

In der Übersicht des Gesamtplans können Sie das jährliche Defizit und den Überschuss entnehmen.

                                       Einnahmen                Ausgaben            Überschuss

Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügen wir über mind. 8.500.000 € Rücklagemittel. Davon haben wir jetzt rd. 8,1 Mio. €. Der Rest wird voraussichtlich der Rücklage mit dem Jahresabschluss 2017 zugeführt, weil die im Haushalt angesetzten Ausgaben größtenteils nicht abgerufen werden.

Die geplanten Projekte können grundsätzlich zu 100 Prozent aus Eigenmitteln finanziert werden. Jedoch gilt es zu beachten, dass mit Baukostensteigerungen von 5 % jährlich gerechnet werden muss. Ferner belasten diese Projekte unseren Haushalt auch mit den entsprechenden Folgekosten!

Das derzeit geplante Fernwärmeprojekt Stehbründlweg ist weder in der Finanzplanung der Gemeinde, noch in der Planung der Gemeindewerke berücksichtigt. Grund dafür sind fehlende Regelungen und Entscheidungen bezüglich der grundsätzlichen Umsetzung sowie der Betriebsorganisation.

Insofern wird der Spielraum für künftige Investitionen und unsere sog. freiwilligen Leistungen zwangsläufig immer kleiner.

Die Kämmerei bittet den Haupt- und Finanzausschuss, um eine ergänzende Beschlussempfehlung zu den Projekten Neubau Feuerwehrhaus Hohenschäftlarn und Bauhof. Eine Empfehlung dahingehend, dass im Rahmen der Projektplanung zu Beginn
  1. jeweils der künftige Bedarf und 
  2. die Finanzierung geprüft wird.

Im Rahmen einer Fachberatung wurden ähnliche Projekte durch einen externen Berater bereits vorgestellt. Hier insbesondere, ob die Gemeinde unter Berücksichtigung von Zuwendungen selbst baut oder unter Verzicht auf öffentliche Mittel dies einem Dritten überträgt.

Noch anzupassen sind im vorliegenden Haushaltsentwurf:
Zuwendungen vom Land für Neubau FW-Haus auf 200.000 € (HSt. 1300.3610)
Zuwendungen vom Land für Neubau Schulturnhalle von 220.000 auf 250.000 € (+30.000 € HSt. 2110.3610). Diese zwei Änderungen werden im Rahmen der Sitzung angepasst.

Nach diesem Sachvortrag erläutert der Kämmerer, Herr Sacher, vorab eine Änderung im Bereich der Wohnbauprojekte.

Mit der Regierung von Oberbayern Schreiben vom 23.11.2017 (Eingang: 27.11.2017) haben wir die Mitteilung erhalten, dass wir konkret auf unsere Planung Zuwendungen in Höhe von 692.600 € und ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 1.385.200 € gewährt bekommen. In unserem Haushaltsentwurf war eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,3 Mio. € eingeplant. Aufgrund der Erhöhung, die wir auch tatsächlich so in Anspruch nehmen, ändert sich die Berechnung für Zins und Tilgung ebenso. Insofern wurde die o.g. Übersicht zum Abschnitt 8801 wie folgt angepasst:


In der anschließenden Erörterung des Haushaltsentwurfs wurde der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt komplett durchgearbeitet. Änderungen wurden eingearbeitet und dokumentiert. Auf die beigefügte Liste vom 27.11.2017 wird verwiesen.

Zu folgende Punkten bzw. Haushaltsstellen gab es noch Klärungsbedarf:
  • 0600.5000 und 0600.9500; geprüft werden soll hier, ob die Treppe am Rathaus doppelt angesetzt ist; als Unterhalt/Investition (Herr Jocher)
  • 4600.7090 Ansatz von 58.000 € auf 65.000 €; sofern in diesem Gesamtbetrag auch die Jugendsozialarbeit beinhaltet ist, sollte diese separat dargestellt werden (Herr Wallner) 
  • 5500.6791 Ansatz von 9.700 € auf 26.000 €; dieser Ansatz für die inneren Verrechnungen der Bauhofleistungen soll überprüft werden (Herr Jocher)
  • 7500.1142 Die Gebühreneinnahmen und Bauhofleistungen sollen entsprechend der Gebührenkalkulation angepasst werden (Herr Wallner)
  • 4641.9870; eine Prüfung des Ansatz in Höhe von 3.500 €, ob dieser überhaupt noch erforderlich ist (Herr Wallner)

Die Verwaltung wird diese Punkte noch prüfen und Bericht erstatten.

Beschluss

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 27.11.2017 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen sowie der noch zu kläremden Punkte zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1).
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2018 und der Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 sowie die Zuführungen/Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2018 sowie den Finanzplan 2017 bis 2021 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.11.2017 ö informativ 4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister informiert darüber, dass der ESC Neufahrn e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herr Lothar Schmidt, Aufkirchenerweg 10 a, 82069 Neufahrn, hat mit Schreiben vom 24.11.2017 einen Antrag auf Neubau der ESC-Neufahrn Hütte gestellt und damit verbunden die Aufnahme der Kosten in das Haushaltsjahr 2018 beantragt hat.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.11.2017 ö 5

Sachverhalt

Keine Anfragen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:02 Uhr