Datum: 21.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Bestellung von Seniorenbeauftragten
6 Bebauungsplan Nr. 41 "Stehbründlweg"; Beratung und Beschluss zum Planentwurf sowie zum weiteren Verfahren
7 Antrag der Fraktion GemeindeUnion zum Ausbau der Bahnhofstraße
8 Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2011
9 Informationen
9.1 Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Ebenhausen
9.2 Jugendsozialarbeit an Schulen - Tätigkeitsbericht
9.3 Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsvollzug
9.4 Elterninformationsabend zum Spielplatz in Neufahrn
9.5 Sanierung des Autobahnzubringers durch das Straßenbauamt
9.6 Gespräch mit Starnberg zu einem Autobahnvollanschluss
10 Anfragen
10.1 Maria Kötzner-Schmidt: Behandlung von nicht öffentlichen Anträgen
10.2 Christian Lankes: Fällung von Bäumen in der Auenstraße
10.3 Christian Fürst: Spielgeräte am Spielplatz Ebenhausen
10.4 Gerd Zattler: Glyphosat-Einsatz auf gemeindlichen Flächen
10.5 Gerd Zattler: Beitragspflicht bei Ratenzahlung/Stundung

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.  

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen.   

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 17.01.2018 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.   

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 17.01.2018 wird genehmigt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 17.01.2018 wurde folgender bekannt zu gebender Beschluss gefasst: 

Bei der Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2020 bis 2022 soll grundsätzlich Normalstrom beschafft werden.

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5. Bestellung von Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Seniorenbeauftragte sind Ansprechpartner für die älteren Mitbürger/innen sowie für deren Angehörige. Sie sind Bindeglied zwischen ihnen und den örtlichen Vereinen und Verbänden sowie der Gemeindeverwaltung. Die Seniorenbeauftragten

  • beraten die Gemeinde in Belangen, die Senioren und deren Angehörige betreffen,
  • nehmen Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen und Wohlfahrtsverbänden entgegen,
  • regen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Senioren an, vernetzen entsprechende Dienste und
  • leisten Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Senioren und deren Angehörigen.  

Sie nehmen selbst keine Aufgabe der professionellen und praktischen Altenhilfe wahr, sondern vermitteln entsprechende Dienstleistungen. 

Die Seniorenbeauftragten wurden 2012 erstmals bestellt. Die Einrichtung der Funktion hat sich bewährt. Daher wurden auch im Jahr 2015 wieder Seniorenbeauftragte bestellt. 

Derzeit sind Frau Mathilde von Pfeil, Frau Nicole Meyer-Brunswick und Herr Michael Vogl zu Seniorenbeauftragten bestellt. Die Amtszeit endet am 28.02.2018. Für die Amtszeit von 2018 bis 2021 sind neue Seniorenbeauftragte zu bestellen. Zwei der derzeitigen Seniorenbeauftragten, Frau von Pfeil und Herr Vogl wären bereit für eine dritte bzw. zweite Amtszeit zur Verfügung zu stehen.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Lang.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Frau Mathilde von Pfeil und Herr Michael Vogl für eine Amtszeit von drei Jahren (01.03.2018 bis 28.02.2021) zu Seniorenbeauftragten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 41 "Stehbründlweg"; Beratung und Beschluss zum Planentwurf sowie zum weiteren Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.01.2018 mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Stehbründlweg“ vom 27.09.2016 befasst. 

Der Beratung lagen folgende Vorschläge der Bauverwaltung zu Grunde:

„Die im Entwurf vorgeschlagenen Nutzungszahlen (z.B. GR 76) führen aufgrund der unterschiedlichen (zukünftigen) Grundstücksgrößen zum Teil zu deutlich unterschiedlichen Verhältniszahlen (GRZ). 

Für die Parzelle Nr. 10 errechnet sich z.B. eine GRZ von 0,15; für die Parzelle 12 eine GRZ von 0,29. Dies ist allerdings der Bebauung mit einem Reihenmittelhaus geschuldet. 

Nordöstlich der neuen Erschließungsstraße errechnen sich Grundflächenzahlen von 0,21 bis 0,22, im südwestlichen Bereich hingegen (mit Ausnahme der Parzellen 11 und 12 (Reihenhaus) Grundflächenzahlen von 0,18 bis 0,20. 

Hier sollte nach Auffassung der Bauverwaltung eine gewisse Anpassung erfolgen. Auch eine geringfügige Verdichtung könnte angedacht werden (z.B. Doppelhaushälften GR 80, EFH Parzelle 10 GR 140, Mehrfamilienhaus Parzelle 1 GR 240 (wie Auenstraße)).

Aus Sicht der Bauverwaltung sollten zudem (unabhängig von GR oder GRZ) die festzusetzenden Baugrenzen eine deutlich flexiblere Situierung der Baukörper zulassen. 

Ein weiteres Thema, welches im Bauvollzug immer wieder zu Befreiungsanträgen führt, ist die Situierung der Garagen. Diese ist im aktuellen Entwurf ebenfalls sehr starr geregelt. 
Zudem sollte darüber beraten werden, ob beim geplanten sozialen Wohnungsbau (Parzelle Nr. 1) eine Tiefgarage gefordert wird, oder -wie beim Bebauungsplan Auenstraße- für den kommunalen, sozialen Wohnungsbau auf diese verzichtet wird und ein verminderter Stellplatzschlüssel zur Anwendung kommen soll.

Die Eigentümer der Parzellen Nrn. 16 und 17 haben mitgeteilt, dass sie auf den beiden Parzellen ein Einfamilienhaus errichten wollen und darum gebeten, die südliche Garagenfestsetzung entfallen zu lassen und dafür die nördliche Garagenfestsetzung (falls die Garagen festgesetzt werden) etwas größer zu dimensionieren, damit dort eine Doppelgarage entstehen könnte. 

Da die Gemeinde in den Besitz der Parzelle 11 und der angrenzenden Grünfläche kommen wird, sollte überlegt werden, für diese Fläche eine eigene Baugrenze (z.B. für ein Einfamilienhaus) festzusetzen (z.B. GR 120). Für die Parzellen 12 und 13 könnte dann auch eine eigene Baugrenze festgesetzt werden, sodass dort ein kleines Doppelhaus oder ein Zweifamilienhaus möglich wäre (z.B. GR 140). Die Festsetzung des Reihenhauses hätte sich damit erübrigt. Auf die Grünfläche kann nach Auffassung der Bauverwaltung verzichtet werden. Ein Kinderspielplatz befindet sich zudem an der Forststraße; also in der Nähe.“

Die Diskussion im Gremium ergab folgendes: 

Die Vorschläge der Bauverwaltung werden mehrheitlich für sinnvoll erachtet. Die Garagenfestsetzung kann entfallen; diese sollen flexibel geplant werden können. Die Baugrenzen sollen um ca. 20 % erweitert werden. Das Maß der baulichen Nutzung für die Doppelhaushälften soll auf 80 qm überbaubare Grundfläche festgesetzt werden. Es sollte ein Maß der baulichen Nutzung angestrebt werden, welches einer GRZ von etwa 0,20 entspricht.  Auf die Grünfläche kann verzichtet werden, sodass diese mit der Parzelle 11 zur Errichtung eines kleinen Einfamilienhauses verwendet werden kann.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat daraus folgend beschlossen, die Änderungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und abschließend im Gemeinderat zu behandeln. 

Der geänderte Bebauungsplanentwurf liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.

Der Entwurf berücksichtigt die im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss besprochenen Punkte. Zudem wurde -gegenüber einem ersten Entwurf- die zulässige Dachneigung großzügiger festgelegt (18 ° - 32°), sodass auch Dachaufbauten zulässig und damit ein Dachgeschoßausbau möglich ist.  

Die Baugrenzen wurden soweit als möglich aufgeweitet. Dies führt dazu, dass auf den Parzellen 6 – 15 -bei Ausnutzung der Breite der Baugrenze- nur mehr der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten werden muss; also die gesetzlichen Abstandsflächen (mindestens halbe Wandhöhe) unterschritten werden können. 

Auf der Parzelle 1 wurde -analog dem Bebauungsplan Auenstraße- ein Wohngebäude für kommunalen sozialen Wohnungsbau mit einer Grundfläche von 240 qm vorgesehen. Der Stellplatzbedarf wurde für diese Zwecke entsprechend eines früheren Gemeinderatsbeschlusses reduziert (bis 75 qm Wohnfläche = 1 Stellplatz; mehr als 75 qm Wohnfläche = 2 Stellplätze).

Die Festsetzungen zur baulichen Gestaltung sehen Gebäude mit Satteldach vor. Doppelhäuser müssen profilgleich (gleiche Gebäudetiefe, gleiche Wandhöhe, gleiche Dachneigung, gleiche Firsthöhe) errichtet werden. 

Diskussionsverlauf

Es erschient Frau von Lenthe.

Frau Kötzner-Schmidt ist der Auffassung, dass die Festsetzung Nr. A 6.9 gelockert werden kann und Doppelhäuser lediglich in Bezug auf die Dachneigung profilgleich zu errichten sind. Der Vorsitzende vertritt die Auffassung, dass die Profilgleichheit -wie im Entwurf vorgeschlagen- zu einem besseren Erscheinungsbild beiträgt.
 
Herr Waldherr schlägt vor, die Formulierung in Festsetzung A 6.11 „…….Sie dürfen die Dachfläche um max. 20 cm überragen……….“ anders zu formulieren, da die gewählte Formulierung zu Missverständnissen führen kann. Die Bauverwaltung sagt zu, hierfür eine geeignetere Formulierung zu finden. 

Frau Kötzner-Schmidt stellt den Antrag, die Festsetzung Nr. A 6.9 folgendermaßen zu formulieren: 

„Doppelhäuser müssen mit gleicher Dachneigung erstellt werden.“

Der Antrag wird mit 4:14 Stimmen abgelehnt.

Herr Waldherr beantragt, die Festsetzung A 5.4 ersatzlos zu streichen, da es nach seiner Auffassung widersprüchlich ist, für Garagen einen Stauraum von 5 m vorzuschreiben und gleichzeitig bei offenen Stellplatzen festzusetzen, dass diese max. 1 m von der Straßenbegrenzungslinie abgerückt hergestellt werden müssen. 

Der Antrag wird mit 9:9 Stimmen abgelehnt.  

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.02.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren mit Behördenbeteiligung durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag der Fraktion GemeindeUnion zum Ausbau der Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.01.2018 stellt die Fraktion GemeindeUnion folgenden Antrag an den Gemeinderat: 

„Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung mit der Planung des Ausbaus der Bahnhofstraße zu beauftragen. Die Planung soll auch die Gestaltung des Bürgerplatzes und der dort bisher nur provisorisch angelegten P&R Plätze mit einbeziehen. Ein entsprechender Vorentwurf ist bei einem Planungsbüro zu beauftragen.“ 

Im Antrag wird einleitend darauf hingewiesen, dass im Haushalt 2018 der Gemeinde Schäftlarn für den Ausbau der Bahnhofstraße Planungskosten in Höhe von 20.000 Euro eingestellt sind. 

Frau Kötzner-Schmidt weist einleitend darauf hin, dass in den Haushaltsplänen der vergangenen Jahre jeweils Planungskosten für den Ausbau der Bahnhofstraße veranschlagt waren; eine Planung jedoch noch nicht angegangen wurde. Sie vertritt die Auffassung, dass es nunmehr an der Zeit ist, den unbefriedigenden Zustand zu verbessern.

Die Bahnhofstraße ist beitragsrechtlich noch nicht als erstmalig endgültig hergestellt einzustufen. Dies bedeutet, dass ein Ausbau der Straße die Erschließungsbeitragspflicht auslöst. Der Landesgesetzgeber hat im Rahmen der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 01.04.2016 eine Ausschlussfrist von 25 Jahren für die (Erschließungs-) Beitragserhebung eingeführt, welche zum 01.04.2021 in Kraft tritt. Das bedeutet, dass (nach dem 01.04.2021) kein Betrag mehr erhoben werden kann, sofern seit der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind. Die Bahnhofstraße ist hier zweifelsfrei betroffen. Sollte ein abschließender Ausbau also vor Ablauf dieser Frist erfolgen, muss ein Erschließungsbeitrag erhoben werden (Beitragserhebungspflicht der Gemeinde). Ob diese Rechtslage nach der (höchstwahrscheinlich bevorstehenden) Abschaffung der Straßenausbaubeiträge so bleibt, muss abgewartet werden. 

Für den überwiegenden Teilbereich der Bahnhofstraße gibt es einen Bebauungsplan (Nr. 16), der den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegt. Der Bebauungsplan entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten (insbesondere im Bereich Marktplatz/Bürgerplatz, Bike&Ride Platz, evtl. Straßenbreite).

Erschließungsmaßnahmen müssen sich grundsätzlich an die Festsetzungen eines Bebauungsplanes halten (sog. Planerfordernis für die Rechtmäßigkeit der Herstellung). Sollte ein Ausbau der Bahnhofstraße mit entsprechender Erschießungsbeitragsabrechnung beabsichtigt sein, empfiehlt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit, den Bebauungsplan Nr. 16 der Planung anzupassen, zu ändern und hinsichtlich des Geltungsbereiches auf den gesamten Ausbaubereich zu erweitern.  

Die Bauverwaltung weist zudem darauf hin, dass der Gemeinderat vor kurzem die Aufnahme von Grundstücksverhandlungen für die Erweiterung des Park&Ride Platzes Richtung Nordosten beschlossen hat. Auch bezüglich dieses Themas stellt sich die Frage, ob der Abschluss der Verhandlungen abgewartet werden sollte, um dann eine Gesamtplanung anzugehen.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes teilt mit, dass die Gestaltung der Bahnhofstraße dringend einer Verbesserung bedarf. Zudem gäbe es einen Beschluss, dass die vorübergehend hergestellten, zusätzlichen Park & Ride Plätze nach Abschluss der Baumaßnahme an der B 11 wieder rückgebaut werden sollen. 

Frau Kötzner-Schmidt und Herr Lankes sehen jedoch auch das derzeit vorhandene Problem der Thematik Erschließungs- und Straßenausbaubeitrag, weshalb über einen Ausbau abschließend erst nach Änderung des Kommunalabgabengesetzes und Vorliegen klarer rechtlicher Verhältnisse entschieden werden sollte. 

Beschluss

Die Behandlung des Antrages wird bis September 2018 zurückgestellt. Bis dahin ist dem Gemeinderat eine Zusammenstellung über die noch nicht erstmalig endgültig hergestellten Straßen vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2011

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 4. Sitzung des Werkausschusses 18.12.2017 ö vorberatend 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresverlust, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.
Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Ist ein Jahresverlust fünfmal vorgetragen, so ist durch Gemeinderatsbeschluss im 6. Jahr über die endgültige Behandlung zu entscheiden.

Der Rest des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2011 beträgt 128.890,91 € (vgl. Beschluss des Gemeinderats vom 25.11.2015, TOP 9).Da die Gemeindewerke Schäftlarn mit Ausnahme von 2014 keine Gewinne mehr erzielt haben, kann der restliche Verlust aus 2011 nicht ausgeglichen werden und ist durch Abbuchung von der Rücklage auszugleichen. Der Jahresgewinn aus 2014 in Höhe von 246.504,62 € wurde bereits zum Verlustausgleich 2010 (52.985,61 €) und teilweise für 2011 (193.519,01 €) verwendet.

Die allgemeine Rücklage beziffert sich zum 31.12.2016 auf 1.599.832,50 € und die zweckgebundene Rücklage auf 7.231.260,28 €. Das Stammkapital beträgt unverändert 400.000,00 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den nicht getilgten Jahresverlust der Gemeindewerke Schäftlarn für das Wirtschaftsjahr 2011 in Höhe von 128.890,91 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 9
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9.1. Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö 9.1

Sachverhalt

Der Bayerische Staatsminister des Inneren, für Bau und Verkehr, Herr Joachim Herrmann hat mit Schreiben vom 11.01.2018 bestätigt, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Ebenhausen-Schäftlarn beim „Zukunftsprogramm (ZIP) Planungsvorrat Barrierefreiheit“ berücksichtigt wird. Die DB hat bereits mit den Vorplanungen begonnen.

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9.2. Jugendsozialarbeit an Schulen - Tätigkeitsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Schäftlarn hat für das Schuljahr 2016/17 einen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Tätigkeitsschwerpunkte der Jugendsozialarbeiterin, Frau Kilian, waren die Beratung von Schülern und Eltern, pädagogische Fachgespräche, Konfliktbearbeitung und Projektarbeit (z. B. Ausbildung von Streitschlichtern). Besonders in den 2. und 3. Klassen bestand ein großer Beratungsbedarf.  

Des Weiteren bedankt sich Frau Kilian bei der Gemeinde für die stetige und spürbare Unterstützung bei ihrer Arbeit. 

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9.3. Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsvollzug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 9.3

Sachverhalt

  1. Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018
Mit Schreiben v. 04.01.2018 sowie ergänzender E-Mail v. 19.01.2018 wurde der kommunalen Rechtsaufsicht des Landratsamtes München die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 der Gemeinde Schäftlarn sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn (GWS) für das Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtsaufsichtlichen Behandlung vorgelegt.

Aufgrund der Festsetzung einer Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt gem. § 2 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Gemeinde Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 1.385.200 € ist der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung genehmigungspflichtig gem. Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO durch die Rechtsaufsichtsbehörde, hier die kommunale Rechtsaufsicht des Landratsamtes München gem. gemäß Art. 117 Abs. 1 i.V.m. Art. 110 Satz 1 GO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).

Es sind unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten keine Anhaltspunkte ersichtlich, wonach bei der Gemeinde Schäftlarn von einer Gefährdung der geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit i.S.d. Art. 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO ausgegangen werden könnte.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Schäftlarn mit dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn (GWS) für das Wirtschaftsjahr 2018 wurden rechtsaufsichtlich behandelt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. insgesamt 1.385.200 € wird erteilt.

  1. Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs); Ausfall Einnahmen

Mit Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, vom 30.01.2018, Az.: IB4-1523-5-309, erfolgte eine Datenabfrage im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Im Bayerischen Landtag gibt es aktuell Überlegungen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und einen Ausgleich hierfür zu schaffen. Die Festlegung weiterer Details und etwaiger Übergangsregelungen bedarf noch zahlreicher Abstimmungen auf politischer Ebene und mit den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden. Nach den bekannten Planungen sollen die notwendigen Gesetzesänderungen aber sehr zeitnah erfolgen.

Bayerns Gemeinden und Städte erwarten vom Freistaat Bayern eine vollständige Kompensation der wegfallenden Straßenausbaubeiträge. „Wenn es der politische Wille der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags ist, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, muss ein vollständiger Ausgleich dieser Finanzierungsquelle der Kommunen geschaffen werden. Das Eine geht nicht ohne das Andere. 

Der Bayerische Gemeindetag nimmt die Absichtserklärung der CSU-Landtagsfraktion zur Kenntnis, wonach künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden sollen. Dadurch wird eine Vielzahl von zu klärenden Rechtsproblemen auf die Gemeinden und Städte zukommen. So muss vor allen Dingen ein faires Finanzierungsmodell für die Kommunen geschaffen werden. Und für den Übergang müssen zahlreiche Rechtsfragen gelöst werden. Zum Beispiel: Was geschieht mit Beiträgen, die in den letzten Jahren gezahlt wurden? Müssen laufende Ausbaumaßnahmen noch nach geltendem Recht abgewickelt werden? Was passiert mit sog. wiederkehrenden Beiträgen?

Aufgrund dieser politischen Situation sind wir angehalten, mögliche Abrechnungen mit dem Landratsamt München, Abteilung Kommunalaufsicht abzustimmen. Im Haushalt 2018 haben wir für zwei Tiefbaumaßnahmen (Umgestaltung B11 und Winklweg) Beitragseinnahmen in Höhe von insgesamt 430.000 € berücksichtigt. Ob wir diese Einnahmen auch wirklich generieren können, ist derzeit fraglich. Wir werden den Gemeinderat weiterhin auf dem Laufenden halten und gleichzeitig prüfen, wie man dies ggf. kompensieren könnte.


  1. Zahlung Brücke Alpenblickstraße; Außerplanmäßige Ausgabe
    Mit Schreiben vom 30.01.2018 (Eingang 09.02.2018) ging ein Schreiben der DB Netzte zur Abrechnung (Vorteilsausgleich) der Erneuerung der Straßenüberführung Alpenblickstraße ein. Es wurde ein Zahlbetrag in Höhe von 287.849,47 € in Rechnung gestellt. Im Haushaltsplan 2018 sind für diese Maßnahme lediglich Planungskosten in Höhe von 15.000 € und Einnahmen (Zuwendungen) in Höhe von 50.000 € berücksichtigt. Für Tiefbaumaßnahmen (HSt 6480.9500) sind keine Mittel veranschlagt. Ursprünglich hätte die Abrechnung im Jahr 2017 erfolgen sollen. Die Rechnung muss bezahlt werden und ist eine sog. außerplanmäßige Ausgabe zu behandeln. Die Verwaltung wird für die nächste Gemeinderatssitzung eine entsprechende Beschlussfassung ausarbeiten.

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9.4. Elterninformationsabend zum Spielplatz in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn hat die Eltern in Neufahrn zu einem Informationsgespräch zum Kinderspielplatz am Feuerwehrhaus in Neufahrn am Montag 5. Februar eingeladen. Etwa 50 Interessierte nahmen dieses Angebot wahr.
Der Spielplatz soll neu hinter dem bestehenden FW-Haus errichtet werden. Die Fläche soll wieder seine ursprüngliche Größe von etwa 400 qm erhalten, bevor die Hütte für den Eisstockverein und die Garage für das Mannschaftsfahrzeug der Feuerwehr errichtet wurde und den Spielplatz um etwa 70 qm reduziert hatte. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde auf Grund der Erfahrungen bei den anderen Spielplätzen vorgeschlagen, dass der Spielplatz mit einer Schaukel, einem Sandkasten, einer Rutsche, einer Wippe/Schwingpferd und einer Sitzgruppe ausgestattet werden soll. Für weitere Vorschläge hatte eine Elterninitiative einen Fragebogen vorbereitet. Insgesamt gingen bei der Verwaltung 10 ausgefüllte Fragebögen ein. Hierbei zeigt sich, dass zu den „klassischen“ Geräten auch eine Möglichkeit zum Klettern sowie ein Trampolin gewünscht werden. Eine Einzäunung sowie schattenspendende Bepflanzung sind für den Spielplatz wichtig. Des Weiteren wurde vom Vorstand der Feuerwehr eine Skizze zur möglichen Anordnung der Spielgeräte vorgestellt, die allgemein als gelungene Planungsgrundlage angesehen wurde.
Als nächstes werden aus den vorgebrachen Vorschlägen die Prioritäten festgelegt und ein Plan für die Anordnung der Spielgeräte auf dem Platz erstellt. Hierbei stellt die leichte Hangneigung besondere Anforderungen an die Planung.

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9.5. Sanierung des Autobahnzubringers durch das Straßenbauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 9.5

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Freising hat die Gemeinde am 20.02.2018 telefonisch darüber informiert, dass es beabsichtigt, den Autobahnzubringer im Sommer dieses Jahres grundlegend zu sanieren. Das Straßenbauamt geht von einer Komplettsperrung von 3 Monaten aus.

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9.6. Gespräch mit Starnberg zu einem Autobahnvollanschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 9.6

Sachverhalt

Die Verwaltung war beauftragt mit der Stadt Starnberg und Autobahndirektion Südbayern zu klären, ob ein neuer Vollanschluss an die Autobahn A95 im Bereich Oberdill möglich wäre. Aus Sicht der Autobahndirektion muss hierbei geprüft werden, ob 
1. eine sichere Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs auf die bestehende Autobahn möglich ist, 
2. Die Fernverkehrswirksamkeit der neuen Anschlussstelle gegeben ist und 
3. In wie weit eine Anbindung über vorhandene Anschlüsse möglich ist.
Die Kosten eines neuen Anschlusses werden nicht vom Bund übernommen. Auch müsste die Förderfähigkeit im Rahmen der Kommunalen Sonderbaulast durch den Freistaat Bayern geklärt werden.
Unter zeitlichen Aspekten handelt es sich hierbei um einen langfristigen Planungsprozess, der auch von der Machbarkeit einer ortsfernen Umfahrung Starnberg abhängt.
Der vollständige Gesprächsvermerk liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö 10
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10.1. Maria Kötzner-Schmidt: Behandlung von nicht öffentlichen Anträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt ersucht die Mitglieder des Gemeinderates Inhalte aus nicht öffentlich gestellten Anträgen entsprechend verschwiegen zu behandeln.

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10.2. Christian Lankes: Fällung von Bäumen in der Auenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Herr Lankes fragt an, mit welcher Grundlage Bäume in der Auenstraße gefällt wurden. 

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die gefällten Bäume größtenteils krank waren und daher einer Fällung zugestimmt werden musste. Dies wurde auch in den Bebauungsplan Auenstraße übernommen (Ersatzpflanzung). 

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10.3. Christian Fürst: Spielgeräte am Spielplatz Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Herr Fürst regt an, dass die Schaukel aus dem Gerätebestand des Spielplatzes Ebenhausen wieder aufgestellt werden sollte.

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10.4. Gerd Zattler: Glyphosat-Einsatz auf gemeindlichen Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 10.4

Sachverhalt

Herr Zattler fragt nach dem Sachstand hinsichtlich seines Antrages zur Überprüfung des Einsatzes von Glyphosat auf gemeindlichen Flächen. 

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass noch nicht alle Pachtverträge überprüft werden konnten. 

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10.5. Gerd Zattler: Beitragspflicht bei Ratenzahlung/Stundung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 10.5

Sachverhalt

Herr Zattler fragt an, wie in Anbetracht des Wegfalls der Beitragspflicht ab einem bestimmten Stichtag mit Zahlungspflichtigen verfahren wird, deren Beitragsschuld gestundet oder als Ratenzahlung vereinbart wurde.

Herr Jocher führt aus, dass in diesen Fällen das Datum der Entstehung der Beitragspflicht entscheidend ist. Demnach gibt es für diese Fälle keine Änderung der Zahlungspflicht. 

Datenstand vom 14.02.2024 20:42 Uhr