Datum: 21.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Vorstellung der Firma Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe und eines Konzepts für den Glasfaserausbau
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Auenstraße"; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Feuerwehrhaus und Bauhof" in Hohenschäftlarn; Billigung des Bebauungsplanentwurfes
8 2. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beratung und Beschluss zur Änderung im Bereich der derzeitigen Bauhoffläche
9 Anpassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen für das Schuljahr 2018/19
10 Beratung und Beschluss über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung des Sitzungssaals im Rathaus für Trauungen
11 Informationen
11.1 Neubau von Brücken an der A95
11.2 Gewerbeklausur des Gemeinderates
11.3 Fahrverbot für Motorradfahrer am Klosterberg
11.4 Arbeitsgruppe Neubau Feuerwehrhaus/Bauhof
11.5 Kein Glyphosat-Einsatz auf gemeindlichen Flächen
12 Anfragen
12.1 Josef Woratsch: Normenhierarchie im Baurecht

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.  

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen.   

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2018 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.   

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2018 wird genehmigt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine bekannt zu gebenden Beschlüsse vor.

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5. Vorstellung der Firma Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe und eines Konzepts für den Glasfaserausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 5

Sachverhalt

Hr. Dietrich von der Deutschen Glasfaser hat im Januar 2018 der Gemeindeverwaltung einen „Nutzungsvertrag über Verkehrswege für den Bau, Betrieb- und Unterhaltung von Telekommunikationslinien“ vorgestellt. Das Ziel der Firma Deutsche Glasfaser ist es, bei ausreichendem Interesse der Grundstücksbesitzer in Schäftlarn (mindestens 40% der Anschlussnehmer), ein Glasfasernetz in der Gemeinde aufzubauen, das Glasfaserleitungen bis in die Gebäude vorsieht. Die Deutsche Glasfaser würde diese Infrastruktur auf eigene Kosten erstellen (eigenwirtschaftlich). Der Zeitraum für diese Kooperation beträgt mindestens 30 Jahre.

Hr. Dietrich wird in der GR-Sitzung das Konzept der Deutschen Glasfaser sowie den Inhalt des Kooperationsvertrags vorstellen.

Die Gemeinde hat im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Freistaates Bayern im Jahr 2016 eine Markterkundung und darauf aufbauend eine entsprechende Ausschreibung für eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s durchgeführt. Im Ergebnis hat die Deutsche Telekom ein Angebot mit dem geringsten Förderbedarf abgegeben, so dass im August 2017 ein entsprechender Vertrag mit der Deutschen Telekom unterzeichnet wurde. Die Deutsche Glasfaser hat sich weder an der Markterkundung noch an der Ausschreibung beteiligt.

Um die Rechtslage zu klären, hat sich die Verwaltung an den Bayerischen Gemeindetag gewandt. In der Stellungnahme von Anfang März hat der Bayerische Gemeindetag folgendes ausgeführt:
  • Die Dt. Glasfaser hat nach § 68 TKG grundsätzlich ein Einlegungsrecht bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau. 
  • Inwieweit ein Kooperationsvertrag mit der Dt. Glasfaser im Widerspruch zum Vertrag mit der Dt. Telekom steht, ist schwierig zu beantworten. Konkrete Rechtsprechung hierzu gibt es nicht; ggf. könnten aber gegen ungeschriebene Nebenpflichten verstoßen werden.
  • Aus Sicht des Bay.GT besteht für einen derartigen Kooperationsvertrag kein Bedürfnis. Insbesondere sollte sich die Gemeinde nicht der Gefahr aussetzen, Zusagen zu tätigen, die unzulässige Beihilfe darstellen könnte.
  • Im Ergebnis kann der Bay.GT der Gemeinde nicht raten, diese Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Heinrich, Herr Lang und Herr Strobl.

Herr Dietrich stellt die Firma Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe und das Konzept zum Glasfaserausbau den Mitgliedern des Gemeinderates vor.

Der Erste Bürgermeister bedankt sich für den Vortrag und teilt Herrn Dietrich mit, dass dieser noch im Gemeinderat beraten werden muss, daher wird eine Beschlussfassung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Auenstraße"; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 47 „Auenstraße“ wurde in der Zeit vom 19.02.2018 bis einschließlich 08.03.2018 noch einmal öffentlich ausgelegt. 

Während der Auslegungsfrist ging eine Stellungnahme des Landratsamtes München ein. 

„1.)         Das Plangebiet soll nunmehr als Dorfgebiet festgesetzt werden. Damit das Planzeichen in A 2.1 rechtliche Wirkung entfaltet, also die Festsetzung „Dorfgebiet“ tatsächlich wirksam ist, muss es auch in der Planzeichnung eingetragen werden, oder auf das Planzeichen wird verzichtet und die Art der Nutzung wird als Textfestsetzung vormuliert.

2.)         Nach den Verfahrensvermerken zur öffentlichen Auslegung bzw. erneuten öffentlichen Auslegung sind jeweils noch Verfahrensvermerke über die Beteiligung der Behörden einzufügen.“

Weitere Stellungnahmen sind während der Auslegung nicht eingegangen. 

Beschluss

In der Planzeichnung ist noch das Planzeichen „MD“ für Dorfgebiet zu ergänzen. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend der durchgeführten Verfahrensschritte aufzuführen. 
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Auenstraße“ wird -einschließlich der redaktionellen Ergänzungen- als Satzung beschlossen. Bebauungsplan und Begründung erhalten das Datum vom heutigen Tag. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Feuerwehrhaus und Bauhof" in Hohenschäftlarn; Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 28. Juni 2017 und 20. Dezember 2017 (Änderung des Geltungsbereiches) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 48 „Feuerwehrhaus und Bauhof“ in Hohenschäftlarn, aufzustellen. 

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Büro AGL, Polling-Etting, beauftragt. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt den Mitgliedern des Gremiums vor. 

Die Art der Nutzung ist als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und Bauhof festgesetzt. 

Die gesamte maximal zulässige Grundfläche ist mit 2.000 qm, die Wandhöhe mit max. 7 m festgesetzt. Dies ist nach derzeitiger Kenntnis gut ausreichend. 

Die Baugrenze wurde so vorgeschlagen, dass eine gewisse Flexibilität in der Baukörpersituierung möglich ist. Im Osten wurde ein Abstand von 8 m zur Grundstücksgrenze gewählt, da dieser Bereich als Zufahrt dienen soll, der nicht überbaut werden darf. Der Abstand zur Staatsstraße wurde mit 10 m festgesetzt. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung von der Bauverbotszone durch die Straßenbauverwaltung einzuholen. Diese sollte nach Möglichkeit vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. 

Der Abstand zur Westgrenze beträgt 3 m; hier soll auch eine Ortsrandeingrünung erfolgen. 

Die Dachform ist als Satteldach mit einer Neigung von 15° - 30 ° festgesetzt. Dies dürfte ausreichend Spielraum erlauben. Die Fassadengestaltung ist mit verputzten Fassaden oder Holzfassaden zugelassen. Dies sollte besprochen werden, falls eine Fertigbauweise mit z.B. Sandwichplatten angedacht sein sollte. 

Zu ermitteln ist noch der Flächenbedarf für die Hauptwege und Vorplätze (Festsetzung Nr. 3.4) 

Diskussionsverlauf

Herr Lang schlägt vor, die Situierung der Baukörper zu ändern, da der Baukörpervorschlag im Bebauungsplanentwurf ungünstig ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies nur ein unverbindlicher Vorschlag ist. 
Zudem regt Herr Lang an, auch ein Pultdach zuzulassen, welches mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden könnte. 
Herr Waldherr schlägt vor, die Baugrenze zu erweitern, sodass bis auf die Seite zur Staatsstraße hin, die Baugrenze jeweils nur 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Zudem vertritt er die Auffassung, dass die Satteldachfestsetzung durchaus vertretbar ist.  Frau Dichtl bittet darum, eine Festsetzung zur Zulassung einer Hausmeisterwohnung aufzunehmen. 
Herr Zattler äußert, dass es die Erschließung aufgrund des hohen Flächenverbrauchs für ungünstig empfindet. Er schlägt vor, einen erneuten Versuch für die Erschließung von der Staatsstraße aus zu unternehmen und ggfs. eine Abbiegespur vorzusehen. 
Herr Fürst entgegnet, dass die Erschließungsfläche in Relation zum Bauvorhaben relativ gering ist und daher aus seiner Sicht   passt.   Auch Frau Reitinger ist dieser Meinung.  Herr Metz vertritt die Auffassung, dass die Erschließung ungünstig ist. Herr Waldherr bittet darum, die Einsatzausfahrt aufzuweiten und damit flexibler zu gestalten. 
Herr von Hoyos regt an, die Firsthöhe festzusetzen. Die Verwaltung entgegnet, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv sein könnte, da die Planungen für die beiden Gebäude noch nicht vorliegen. 
Herr Woratsch schlägt ebenfalls vor, die beiden Baukörpervorschläge zu entfernen, da diese ungünstig situiert sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bebauungsplanentwurf Nr. 48 zur Kenntnis und billigt diesen mit folgenden Änderungen:

1.)         die vorgeschlagenen Baukörper sind aus dem Plan zu entfernen, 
2.)         die Baugrenze ist -mit Ausnahme an der Nordgrenze zur Staatsstraße hin- an allen Seiten auf 3 m zu reduzieren, 
3.)         es ist eine Festsetzung zur Zulassung einer Betriebsleiter- bzw. Hausmeisterwohnung aufzunehmen, 
4.)         die Einsatzausfahrt ist aufzuweiten und somit flexibler festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beratung und Beschluss zur Änderung im Bereich der derzeitigen Bauhoffläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von der Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung mittlerweile erstellt. 

In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgetaucht, wie mit der bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche für den Bauhof umgegangen werden soll. 

Grundsätzlich empfiehlt sich hier die Darstellung eines Gewerbegebietes; es wäre jedoch auch eine Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Mehrzweckhalle, möglich. 

Dies müsste vom Gemeinderat noch festgelegt werden, damit dies im Änderungsverfahren berücksichtigt werden kann. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die bisher für den Bauhof vorgesehen Fläche im Flächennutzungsplan als allgemeine Gemeinbedarfsfläche darzustellen.  Die Gehölzdarstellung an der Staatsstraße sowie inmitten des Nachbargrundstückes ist zu entfernen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Anpassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen für das Schuljahr 2018/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen wurden zuletzt ab dem Schuljahr 2015/16 angepasst. Seitdem wurde der Basiswert jedes Jahr um ca. 6% erhöht (Stand 2017: € 1.128,35), was dazu geführt hat, dass der kommunale Förderanteil ebenfalls im Verlauf der letzten drei Jahre entsprechend gestiegen ist. So sind die Gesamtausgaben für kommunale und staatliche Förderbeiträge von € 1,6 Mio (2015) auf € 1,85 Mio (2018) gestiegen. Die Gemeindeverwaltung sieht sich daher gezwungen, die Elternbeiträge an diese Entwicklung anzupassen und strebt daher grundsätzlich eine Erhöhung um ca. 5% an. 

Der Familien- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2018 über die Beitragsanpassung beraten und folgenden Beschluss gefasst: 
Der Familien- und Sozialausschuss billigt die geplanten Beitragsanpassungen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen eine entsprechende Vereinbarung herbei zu führen und anschließend die Beitragsanpassung dem Gemeinderat vorzulegen.

Daraufhin hat die Gemeindeverwaltung am 01.03.2018 eine Erörterung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Dabei trug der Trägerverein der Kinderkrippe KindErNetz Schäftlarn e. V. vor, dass die Gebühren für die Krippe im Vergleich mit Einrichtungen in Baierbrunn und Icking ohnehin schon sehr hoch sei. Eine Erhöhung um 5% für die Krippenbeiträge würde daher als unverhältnismäßig angesehen werden. Daraufhin wurde eine Abfrage bei den Mitgliedern der Familien- und Sozialausschusses durchgeführt. In der Rückmeldung wurde von den Fraktionen mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass ein Einfrieren der Krippengebühren auf dem Stand vom Kindergartenjahr 2015/16 mitgetragen wird. Aus dem Kreis der Fraktionen wurde jedoch auch vorgetragen, dass eine jährliche Überprüfung der Beiträge stattfinden sollte damit ggf. v. a. bei gleichzeitig gestiegenem Defizit eine Erhöhung der Beiträge durchgeführt werden kann. 












Im Einzelnen ist die Beitragsanpassung nun wie folgt geplant:

 Regelgebühren für Kinder bis zu drei Jahren

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr (+/-0%)
Bis 4 Stunden
€ 259,-
€ 259,-
4 bis 5 Stunden
€ 284,-
€ 284,-
5 bis 6 Stunden
€ 356,-
€ 356,-
6 bis 7 Stunden
€ 388,-
€ 388,-
7 bis 8 Stunden
€ 415,-
€ 415,-
8 bis 9 Stunden
€ 442,-
€ 442,-
Mehr als 9 Stunden
€ 469,-
€ 469



Regelgebühren für Kinder ab drei Jahre bis zur Einschulung

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr (+5%)
Bis 4 Stunden
€ 106,-
€ 111,30
4 bis 5 Stunden
€ 117,-
€ 122,85
5 bis 6 Stunden
€ 128,-
€ 134,40
6 bis 7 Stunden
€ 139,-
€ 145,95
7 bis 8 Stunden
€ 150,-
€ 157,50
8 bis 9 Stunden
€ 161,-
€ 169,05
Mehr als 9 Stunden
€ 172,-
€ 180,60




Gebühren für Kinder im Grundschulalter

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr (+5%)
Bis 4 Stunden
€ 123,50
€ 130,-
4 bis 5 Stunden
€ 133,50
€ 140,-
5 bis 6 Stunden
€ 143,50
€ 150,-
6 bis 7 Stunden
€ 153,50
€ 161,-
7 bis 8 Stunden
€ 163,50
€ 172,-
8 bis 9 Stunden
€ 173,50
€ 182,-

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anpassungen der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen wie oben dargestellt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Defizitentwicklung die Angemessenheit der Beiträge jährlich zu überprüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschluss über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung des Sitzungssaals im Rathaus für Trauungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Für die Durchführung von Trauungen stellt die Gemeinde Schäftlarn derzeit das Trauungszimmer und auf Anfrage für größere Gesellschaften (ab ca. 20 Personen) den Sitzungssaal im Rathaus zur Verfügung. 

Zur Vorbereitung des Sitzungssaals für Trauungen sind die Möbel jeweils für die Trauungszeremonie angemessen aufzustellen und weitere Vorbereitungen zu treffen, um dem Sitzungssaal einen festlichen Charakter zu verleihen. Dadurch entsteht jeweils ein Arbeitsaufwand von ca. zwei Stunden. Bisher erhebt die Gemeinde für die Benutzung des Sitzungssaals keine Kosten.

Da die Gemeinde Schäftlarn als eine von wenigen Kommunen in der Region auch regelmäßig am Samstag Trauungen anbietet hat die Nachfrage nach Eheschließungen – auch von auswärtigen Brautpaaren mit größeren Hochzeitsgesellschaften – deutlich zugenommen. Aufgrund des nicht unerheblichen Aufwandes der mit der Vorbereitung des Sitzungssaals verbunden ist, schlägt die Gemeindeverwaltung deshalb vor, zukünftig von allen Brautpaaren die den Sitzungssaal nutzen wollen eine Aufwendungspauschale i. H. v. € 50,- pro Trauung zu erheben. 

Die Aufwendungspauschale soll für alle Trauungen, die im Sitzungssaal durchgeführt werden erhoben werden. Sie soll ab dem 01.07.2018 für alle Trauungen gelten, die ab diesem Datum angemeldet werden.

Diskussionsverlauf

Frau Dichtl schlägt vor, eine Aufwandspauschale i. H. v. € 80,- festzusetzen.

Herr Zattler führt aus, dass durch die Erhebung der Aufwandspauschale nur geringfügig höhere Einnahmen erzielt werden könnten. Insofern würde sich aus seiner Sicht der Aufwand zur Erhebung nicht rentieren. 

Frau Reitinger stellt zur Diskussion, den Betrag für die Aufwandspauschale auf € 100,- festzusetzen.

Frau Kötzner-Schmidt schlägt vor, das Stichtagsdatum auf den 01.05.2018 vorzuverlegen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Aufwandspauschale i. H. v. je € 100,- für alle Trauungen, die im Sitzungssaal durchgeführt werden zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Aufwandspauschale i. H. v. je € 80,- für alle Trauungen, die im Sitzungssaal durchgeführt werden zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Aufwandspauschale i. H. v. je € 80,- für alle Trauungen, die im Sitzungssaal durchgeführt werden zu. Die Aufwendungspauschale ist für alle Trauungen zu erheben, bei denen die Anmeldung zur Eheschließung ab dem 01.05.2018 oder später erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 11
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11.1. Neubau von Brücken an der A95

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Nach neuestem Planungsstand soll die Autobahnbrücke am Autobahnzubringer am ersten oder zweiten Mai-Wochenende abgebrochen werden. Hierzu wird die St2071 im Bereich der Brücke komplett gesperrt. Hierdurch werden weiträumige Umfahrungen nötig, die vom Landratsamt München angeordnet werden. Die Behelfszufahrt für den Anschluss auf die Autobahn Richtung München wird in den nächsten Tagen in Betrieb gehen.

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11.2. Gewerbeklausur des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Am Samstag 17.03.2018 hat sich der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung mit dem Thema „Gewerbeentwicklung in Schäftlarn“ befasst.
Aus einem Runden Tisch mit den Gewerbetreibenden im März letzten Jahres hat sich gezeigt, dass gerade einige örtliche Handwerksbetriebe dringenden Bedarf an kleineren Gewerbeflächen in Schäftlarn haben. Die Diskussion in der Klausur hat ergeben, dass sich die Gemeinde um eine Erweiterung der Gewerbeflächen am westlichen Ortsrand im Bereich der Starnberger Straße bemühen soll, um den Bedarf der örtlichen Betriebe zu decken und eine bedarfsgerechte An-siedlung neuer Betriebe zu ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Handlungsschwerpunkt der Bemühungen liegt im zentralen Bereich um den S-Bahn-Halt Hohenschäftlarn. Hier soll künftig ein Mix aus Wohnen und Arbeiten dazu beitragen, dieses Zentrum als Visitenkarte Schäftlarns zu entwickeln. 
Die Gemeinde soll sich hierzu um Mittel aus der Städtebauförderung bemühen.
Neue Entwicklungen an der B11 von der Kreuzung der B11/St2071 in Richtung Ebenhausen sollen angestoßen werden. Genauere Festlegungen über die Nutzung dieses Bereiches und insbesondere der Möglichkeiten einer besseren Verkehrsführung in diesem Bereich bedürfen noch vertiefter Diskussionen.
In einem weiteren Termin sollen dann auch die Handlungsschwerpunkte an der B11 in Ebenhausen behandelt werden.

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11.3. Fahrverbot für Motorradfahrer am Klosterberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung hat das Landratsamt München gebeten, das Fahrverbot für Motorräder am Klosterberg nochmals zu überprüfen, da der Gemeinde bekannt wurde, dass der Landkreis Augsburg ein Fahrverbot für Motorräder an einer Bergstrecke dort erlassen hat. Da ein derartiges Verbot immer eine Einzelfallentscheidung darstellt und das Landratsamt München erst im Herbst 2017 eine entsprechende Prüfung – mit negativem Ergebnis – durchgeführt hat, wird das Landratsamt derzeit keine Anordnung eines Verbotes erlassen. Das Landratsamt wird die weitere Entwicklung der Anordnung im Landkreis Augsburg beobachten und bei einer Gerichtsentscheidung den Vorgang ggf. nochmals prüfen. Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten einen Abdruck des Schreibens.

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11.4. Arbeitsgruppe Neubau Feuerwehrhaus/Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Die Arbeitsgruppe FW-Haus/Bauhof des Gemeinderates hat ein Raumprogramm für diese beiden Gebäude erarbeitet und mit den Verantwortlichen der Feuerwehr abgeklärt. Derzeit werden Honorarangebote von geeigneten Architekturbüros abgefragt, damit die Arbeitsgruppe dem Gemeinderat eine Empfehlung für eine Beauftragung eines Architekturbüros vorlegen kann.

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11.5. Kein Glyphosat-Einsatz auf gemeindlichen Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 11.5

Sachverhalt

Auf Grund einer Anfrage im Gemeinderat hat die Verwaltung überprüft, ob auf gemeindlichen Flächen Glyphosat zum Einsatz kommt. Die Rückmeldungen der Pächter gemeindlicher Flächen hatte das Ergebnis, dass diese kein Glyphosat einsetzen. Auch der gemeindliche Bauhof verwendet kein Glyphosat.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö 12
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12.1. Josef Woratsch: Normenhierarchie im Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Herr Woratsch fragt an, in welcher Rangfolge die örtlichen Bauvorschriften zum Landesgesetz (BayBO) stehen würden.

Herr Jocher führt aus, dass die örtlichen Bauvorschriften – sofern sie nicht im Widerspruch zur BayBO stehen – insbesondere bei detaillierteren Regelungen zu Bauvorhaben Vorrang vor den allgemeineren Vorschriften in der BayBO haben. 

Datenstand vom 14.02.2024 20:45 Uhr