Datum: 18.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Walter Neumeyer: Sperrung der St2071 am 06. und 07.05.2018
2.2 Peter Wolf-Dölling: Verkehrsführung für den Schülerverkehr während der Sanierung der St2071
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich nördlich Eichendorffweg westlich Jahnstraße
6 Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Schmiedgasse
7 Beratung und Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes südlich der Schmiedgasse
8 Gemeinde Schäftlarn; Bauantrag zur Errichtung eines Feuerwehrübungsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1702 (Teilfläche) Haarkirchener Straße in Neufahrn
9 Sachstandsbericht zur Ortsumfahrung - Ergebnis der Verhandlungen mit der Stadt Starnberg
10 Beratung und Beschluss zur 2. Änderung der Kassendienstanweisung vom 31.05.2016
11 Informationen
11.1 Grundsteuer; Urteilsverkündung in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“
11.2 Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs)
11.3 Neubau von Brücken an der A95
11.4 Sanierung S-Bahngleise Baierbrunn – Ebenhausen
11.5 Nächste Bauausschusssitzung am Montag 7. Mai
12 Anfragen
12.1 Hans-Jürgen Heinrich: Termin für Gemeinderatssitzung zur Gewerbeklausur
12.2 Josef Woratsch: Veranstaltung am 12.04.2018 zur S7
12.3 Ulrike Prölß: Linksabbieger aus der Zechstr. in die Starnberger Str.
12.4 Hans Jürgen Heinrich: Geschwindigkeitsregelung an der Ortsausfahrt Kloster Schäftlarn
12.5 Gerd Zattler: Blühwiesen
12.6 Hans-Jürgen Heinrich: Begrünung der sanierten B11
12.7 Christian Fürst: Mangelhafter Pflegezustand des S-Bahnhofes Hohenschäftlarn
12.8 Christian Fürst: Kriegerdenkmal Ebenhausen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.  

Den Gemeinderatsmitgliedern werden die seit 01.04.2018 bei der Gemeindeverwaltung tätigen neuen Mitarbeiter, Frau Karin Duschner und Herr Frank Buchberger vorgestellt.

zum Seitenanfang

2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Walter Neumeyer: Sperrung der St2071 am 06. und 07.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Es erscheinen Frau von Lenthe und Herr Zattler.

Herr Neumeyer fragt an, welche Umleitungsstrecke Kraftfahrzeuge während der Sperrung der St2071 am 06. und 07.05.2018 benutzen dürfen. 

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass Kraftfahrzeuge die ausgewiesene Umleitungsstrecke über Bachhausen benutzen müssen. Die Neufahrner Straße ist wegen der gleichzeitigen Umleitung des Radweges für Kraftfahrzeuge nicht zu verwenden.

zum Seitenanfang

2.2. Peter Wolf-Dölling: Verkehrsführung für den Schülerverkehr während der Sanierung der St2071

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Herr Wolf-Dölling fragt an, wie während der Sanierung der St2071 in den Sommer/Herbstmonaten die Streckenführung für den Schülerverkehr geplant sei. 

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass hierzu noch eine Klärung mit dem LRA München erfolgen wird. 

zum Seitenanfang

3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2018 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.   

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2018 wird genehmigt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2018 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:

  • Verlängerung des Jahresleistungsverzeichnisses Straßenunterhalt: Vergabe an Fa. Gröbmair, Fraßhausen
  • Auftragsvergabe für die Straßenplanung Stehbründlweg an Ing.Büro Dippold und Gerold, Germering
  • Auftragsvergabe für die Planung sozialer Wohnungsbau an das Planungsbüro Illner, Egling

zum Seitenanfang

5. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich nördlich Eichendorffweg westlich Jahnstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Aufgrund der Beratung eines Bauantrages für die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 158/5, Eichendorffweg, Hohenschäftlarn, zu denen das gemeindliche Einvernehmen verweigert wurde, hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Gemeinderat empfohlen, für das Gebiet, zur Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung, einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Die vorhandene Bebauung im Gebiet nördlich Eichendorffweg westlich Jahnstraße ist im gegenständlichen Bereich von einer Einzelhausbebauung auf relativ großen Grundstücken geplant. Auch ein gewerblicher Betrieb befindet sich in diesem Bereich. Da insbesondere auch die straßenmäßige Erschließung als ungenügend bezeichnet werden muss, sollte ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. 

Diskussionsverlauf

Herr Lankes nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich nördlich Eichendorffweg westlich Jahnstraße einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 49). Im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes befinden sich die Grundstücke Fl.Nrn. 37/5, 157, 157/1, 158/3 (Teilfläche), 158/4, 158/5, 159/2, 159/3, 191/2, 198 (Teilfläche). Mit der Erarbeitung der Planung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. 
         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Schmiedgasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Aufgrund der Beratung eines Bauantrages auf dem Flurstück Nr. 68, Schmiedgasse 7 in Hohenschäftlarn, zu denen das gemeindliche Einvernehmen verweigert wurde, hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Gemeinderat empfohlen, für das Gebiet, zur Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung, einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Die vorhandene Bebauung im Gebiet südlich der Schmiedgasse ist im gegenständlichen Bereich von einer gemischten, dörflich strukturierten Bebauung mit Wohnen, einer Speisegaststätte und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben geprägt. Die zusätzliche Bebauung einzelner Grundstücke mit weiteren Anbauten oder Einzelgebäuden zu Wohnzwecken würde eine zu starke bauliche Verdichtung mit sich bringen und den bisher vorherrschenden baulichen Charakter dieses Bereiches in Richtung Wohnen verändern. Daher sollte ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich südlich der Schmiedgasse einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes befinden sich die Grundstücke Fl.Nrn. 58, 58/2, 62/2, 63, 63/4, 63/5,66, 67, 68, 68/1, 68/2, 74/1,147/6 (Teilfläche), 343 (Teilfläche) und 343/2. Mit der Erarbeitung der Planung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. 

Die Art der Nutzung wird gemäß § 6a BauNVO als urbanes Gebiet festgesetzt. Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt der vorhandenen dörflichen Prägung mit den genannten Nutzungen Wohnen, Gaststätte und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben. 

Eine weitere wohnbauliche Entwicklung über das vorhandene und bereits genehmigte Maß auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 soll weitestgehend vermieden werden um die vorhandenen Gewerbebetriebe nicht weiter einzuschränken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beratung und Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes südlich der Schmiedgasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 für den Bereich „südlich der Schmiedgasse“ kann die Gemeinde Schäftlarn eine Veränderungssperre zur Sicherung dieser Planung beschließen. Die Gemeinde ist berechtigt, ein ihren Planvorstellungen widersprechendes Bauvorhaben zum Anlass zu nehmen, einen Bebauungsplan neu aufzustellen.

Sie ist ebenso berechtigt, diese Planungsabsicht im Wege der Veränderungssperre zu sichern. Die Veränderungssperre gilt zunächst auf eine Zeitdauer von zwei Jahren und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Während der Geltungsdauer der Veränderungssperre sind bauliche Vorhaben und erhebliche oder Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken im Geltungsbereich der Veränderungssperre unzulässig. Sie können allerdings im Einzelfall mit Zustimmung der Gemeinde zugelassen werden, wenn sie den gesicherten Planungsvorstellungen nicht zuwiderlaufen.  

Beschluss

Der durchgehend bereits bebaute Bereich südlich der Schmiedgasse ist geprägt von einer dörflichen Bebauung mit unterschiedlichsten Nutzungen (Wohnen, Gaststätte, öffentliche Parkflächen), welche hinsichtlich des Gebietstyps eher einem urbanen Gebiet entsprechen. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass dieser städtebauliche Charakter als urbanes Gebiet in seinen Grundzügen erhalten werden soll. Die bauliche Fortentwicklung dieses Bereiches soll und kann nach Auffassung des Gemeinderates nur in einer maßvollen Erweiterung der vorhandenen Bestandsgebäude erfolgen. Dabei sollen die vorhandenen Frei- und Grünflächen aus Gründen des schonenden Umgangs mit Grund und Boden weitestgehend erhalten bleiben. Diese Zielsetzung erfolgt auch im Hinblick auf eine weitgehende Einschränkung der weiteren Versiegelung von Grünflächen und soll damit dem Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der vorhandenen Baustruktur dienen. Um diese Zielsetzung nicht zu gefährden, beschließt der Gemeinderat, zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 „südlich der Schmidgasse“ aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB), folgende Veränderungssperre zu erlassen:

„S a t z u n g

über eine Veränderungssperre
§ 1

Zu sichernde Planung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet „südlich der Schmiedgasse“ einen Bebauungsplan aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 50). Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.
§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet „südlich der Schmiedgasse“ im Ortsteil Hohenschäftlarn und ist im Norden durch landwirtschaftliche Hofstellen und Wohngebäude, im Süden durch die Starnberger Straße, im Osten durch die Schmiedgasse und im Westen durch die Schorner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 58, 58/2, 62/2, 63, 63/4, 63/5,66, 67, 68, 68/1, 68/2, 74/1,147/6 (Teilfläche), 343 (Teilfläche) und 343/2, für das Gebiet südlich der Schmiedgasse in Hohenschäftlarn und ist in dem beigefügten Lageplan M 1 : 1000, welcher als Anlage zur Veränderungssperre Bestandteil dieser Satzung ist, schwarz umrandet dargestellt. 
§ 3

Verbote

Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen
  • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4

Ausnahmen

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Schäftlarn. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 5

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB).
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die gemeindliche Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Satzung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Gemeinde Schäftlarn; Bauantrag zur Errichtung eines Feuerwehrübungsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1702 (Teilfläche) Haarkirchener Straße in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Landratsamt München hat mit Bescheid vom 20.03.2018 den Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Feuerwehrübungsgebäudes genehmigt. 

Zwischenzeitlich wurde vom Verein der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn e.V.  der Bauantrag vorgelegt.

Der Bauantrag entspricht in vollem Umfang dem genehmigten Vorbescheid.  Die Planunterlagen liegen den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 

Der Übungsstadel hat die Außenmaße 14,32 m x 9,48 m, also eine überbaute Grundfläche von rd. 136 qm. 

Da sich das Grundstück im planungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist für die Errichtung des Übungsgebäudes noch ein ökologischer Ausgleich im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorzunehmen, der jedoch noch nicht berechnet wurde. Aufgrund des geringen Eingriffs ist davon auszugehen, dass der Ausgleich auf dem Grundstück vorgenommen werden kann. 

Beschluss

Zu dem Bauantrag zur Errichtung des Feuerwehrübungsgebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Sachstandsbericht zur Ortsumfahrung - Ergebnis der Verhandlungen mit der Stadt Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat sich in seiner Sitzung am 29.01.2018 mit dem am 12.12.2017 stattgefundenen Gespräch zwischen der Autobahndirektion Südbayern, der Stadt Starnberg und der Gemeinde Schäftlarn befasst. 

Der Stadtrat hat dabei den Beschlussvorschlag der Bauverwaltung der Stadt Starnberg, die Planungen fortzuführen und dem Stadtrat über die Ergebnisse der geplanten Untersuchungen der Gemeinde Schäftlarn zu berichten, abgelehnt. 

Der Aktenvermerk zum Gespräch am 12.12.2017 sowie die Beschlussvorlage und der Beschlussbuchauszug aus der Stadtratssitzung sind im Ratsinformationssystem eingestellt. 

Hieraus folgend ist festzustellen, dass mit der Stadt Starnberg keine weiteren Gespräche und Verhandlungen stattfinden. 

Der Gemeinderat müsste daher in einer der nächsten Sitzungen darüber beraten und beschließen, wie das weitere Verfahren durchgeführt werden soll. Hierzu wird dann auch eine Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising zur Verfügung gestellt. 

Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

10. Beratung und Beschluss zur 2. Änderung der Kassendienstanweisung vom 31.05.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Aufgrund der personellen Änderungen in der Verwaltung (Neueinstellung, Umsetzung) ist es erforderlich die Kassendienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde Schäftlarn vom 31.05.2016 zu ändern. Anzupassen ist lediglich die Ziffer 4.1 der Dienstanweisung.
Die Änderungen sind im beigefügten Entwurf der Dienstanweisung der Gemeinde Schäftlarn für das Finanz- und Kassenwesen vom 11.04.2018 dargestellt.
Hingewiesen wird darauf, dass eine weitere Änderung der Kassendienstanweisung folgen wird. Mit dem sogenannten "E-Rechnungsgesetz" hat die Bundesregierung die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht umgesetzt. Es schafft damit die verbindliche Rechtsgrundlage für den Empfang und die Weiterverarbeitung von elektronischen Rechnungen durch alle öffentlichen Auftraggeber.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der 2. Änderung Dienstanweisung der Gemeinde Schäftlarn für das Finanz- und Kassenwesen vom 11.04.2018. Der Entwurf ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 11
zum Seitenanfang

11.1. Grundsteuer; Urteilsverkündung in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Mit beigefügter Pressemitteilung informiert das Bundesverfassungsgericht zu dem am 10.04.2018 verkündeten Urteil zur „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“.

Das Verfassungsgericht hat die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Dem Bundesgesetzgeber wurde für eine Neuregelung eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt. 

Die Bundesregierung ist nun gefordert, die im Koalitionsvertrag vorankerte Grundsteuerreform zügig voran zu treiben. Dort heißt es: „Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Diese wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt.

Die Finanzverwaltung wird Sie über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informieren.

zum Seitenanfang

11.2. Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird rückwirkend zum
01.01.2018 abgeschafft. Damit wird ein seit fast 50 Jahren (seit 1974) bestehendes System geändert. Inhaltlich wird auf die beigefügten zwei Pressemitteilungen (Anlagen) verwiesen.
Dies hat unmittelbare Auswirkung auf den Haushalt 2018. Im Haushaltsplan 2018 sind Einnahmen in Höhe von 430.000 € (B11 300.000 €, Winklweg 130.000 €) eingeplant.
Nach dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes soll eine Kompensation dieser Einnahmen durch den Freistaat Bayern erfolgen.

(9) Der Freistaat Bayern erstattet den Gemeinden auf Antrag diejenigen Beträge, die ihnen unmittelbar dadurch entgehen, dass sie infolge der Änderungen des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2018 Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen sowie wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nicht mehr erheben können. Eine Erstattung nach Satz 1 kann frühestens ab dem 1. Januar 2019 und nach Abschluss des Jahres beantragt werden, in dem die sachlichen Beitragspflichten für die beitragsfähige Maßnahme oder die wiederkehrenden Beiträge
entstanden sind oder nach dem Kommunalabgabengesetz in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung und der gemeindlichen Beitragssatzung entstanden wären. Ein Erstattungsanspruch nach Satz 1 setzt voraus, dass die Gemeinde
  1. spätestens bis zum 11. April 2018 eine Satzung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 oder Art. 5b Abs. 1 jeweils in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung erlassen hatte,
  2. für die demnach beitragsfähige Maßnahme in einem der Rechtsaufsichtsbehörde nach Art. 65 Abs. 2 GO spätestens am 11. April 2018 vorgelegten Haushaltsplan Ausgaben im Vermögenshaushalt, Auszahlungen aus Investitionstätigkeit oder Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt hatte,
  3. spätestens bis zum 11. April 2018 das Vergabeverfahren für die erste Bauleistung bereits eingeleitet hatte oder mit eigenem Personal mit der technischen Herstellung begonnen hatte und
  4. den Antrag auf Erstattung spätestens am 30. April 2028 gestellt hat.

Insofern dürfte unsere im Haushalt angesetzten Beitragseinnahmen auf Antrag im Jahr 2019 durch den Freistaat Bayern erstattet werden. Die Kämmerei wird den Gemeinderat fortlaufend informieren.

zum Seitenanfang

11.3. Neubau von Brücken an der A95

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Nach aktuellen Informationen der Autobahndirektion Südbayern wird die Brücke (östlicher Teil) an der Anschlussstelle Schäftlarn am Wochenende 5./6. Mai ab-gerissen. Daher ist die St2071 im Bereich der Brücke vollständig gesperrt. Die Umleitung ist über Irschenhausen – Aufkirchen – Percha – Wangen ausgeschildert. Für Radfahrer ist die Umleitung über die Aufkirchner Straße – Neufahrner Straße geplant. Die Zufahrt zur Autobahn ist von Schäftlarn Richtung München und von Neufahrn Richtung Garmisch direkt möglich. Der MVV-Bus Linie 904 wird an diesem Wochenende zwischen Wangen und Kloster Schäftlarn nicht bedient.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11.4. Sanierung S-Bahngleise Baierbrunn – Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Für die Sanierung der Gleise vom 19.05.2018 bis 09.06.2018 wird die S-Bahnstrecke von der Deutschen Bahn gesperrt und wird mit Schienenersatzverkehr bedient. Nach umfangreichen Gesprächen mit der DB-Netz und mit Unterstützung des Landratsamtes konnte erreicht werden, dass während dieser Gleissanierungsarbeiten mindestens einer der Bahnübergänge an der St2071 oder des „Heindl-Abzweiges“ - bis auf kurze Zeiten für den Gleisbauzug -  befahrbar bleibt. Der Fußweg an der Leiten – Münchner Straße bleibt während dieser Zeit gesperrt. Die Sperrzeiten an der Zechstraße finden jeweils gleichzeitig mit den Sperrungen des Bahnübergangs „Heindl-Abzweig“ statt.

zum Seitenanfang

11.5. Nächste Bauausschusssitzung am Montag 7. Mai

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 11.5

Sachverhalt

Die nächste Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses findet am Montag 7. Mai 2018 statt.

zum Seitenanfang

12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Hans-Jürgen Heinrich: Termin für Gemeinderatssitzung zur Gewerbeklausur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Herr Heinrich fragt an, weshalb der Termin für die Gemeinderatssitzung für die Gewerbeentwicklung erst relativ kurzfristig bekannt gegeben worden sei.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass der Termin den Gemeinderatsmitgliedern bereits im März mitgeteilt worden ist.

zum Seitenanfang

12.2. Josef Woratsch: Veranstaltung am 12.04.2018 zur S7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö 12.2

Sachverhalt

Herr Woratsch fragt an, ob ein offizieller Vertreter der Gemeinde an der Veranstaltung zur S7 am 12.04.2018 teilgenommen hätte.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass kein Vertreter der Gemeinde Schäftlarn entsendet wurde.

zum Seitenanfang

12.3. Ulrike Prölß: Linksabbieger aus der Zechstr. in die Starnberger Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Frau Prölß trägt vor, dass aus dem sog. Heindlabzweig kommende Fahrzeuge bei Rückstau auf der Starnberger Str. häufig Schwierigkeiten hätten, aus dieser Seitenstraße links in die Starnberger Str. Richtung Rathaus abzubiegen. Grund hierfür ist, dass im Stau stehende Fahrzeuge oft die Ausfahrt blockieren würden. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass auf der Starnberger Str. aus westlicher Richtung kommend eine Haltelinie angebracht werden soll. 

Der Erste Bürgermeister sichert eine Nachfrage beim zuständigen LRA München zu.  

zum Seitenanfang

12.4. Hans Jürgen Heinrich: Geschwindigkeitsregelung an der Ortsausfahrt Kloster Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Herr Heinrich trägt vor, dass die Geschwindigkeitsregelungen für die St2071 im Ortsbereich von Kloster Schäftlarn nicht konsistent seien (aus Osten kommend im Bereich des Klosters zunächst 30 km/h, dann 50 km/h und kurz außerhalb des Ortsbereichs 40 km/h).

Der Erste Bürgermeister stellt in Aussicht eine Erklärung des zuständigen LRA München anzufordern. 

zum Seitenanfang

12.5. Gerd Zattler: Blühwiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 12.5

Sachverhalt

Herr Zattler fragt nach dem Sachstand bei der Bearbeitung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wegen der Anlage von Blühwiesen durch die Gemeinde.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass zunächst geeignete Flächen gefunden werden mussten. Dabei sei man auf die Apfelallee in Neufahrn aufmerksam geworden. Straßenränder seien hingegen als Blühwiesen eher ungeeignet.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12.6. Hans-Jürgen Heinrich: Begrünung der sanierten B11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 12.6

Sachverhalt

Herr Heinrich fragt an, wann mit einer Bepflanzung der Münchner Str. (B 11) zu rechnen sei. Er schlage hierzu die Setzung von japanischen Kirschbäumen (sehr schöne Blüte) oder ggf. von einheimischen Kirschbäumen vor. 

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass eine Beschlussvorlage in der nächsten Bauausschuss-Sitzung erfolgen wird.

zum Seitenanfang

12.7. Christian Fürst: Mangelhafter Pflegezustand des S-Bahnhofes Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 12.7

Sachverhalt

Herr Fürst weist darauf hin, dass der Pflegezustand des S-Bahnhofes Hohenschäftlarn mangelhaft sei. So würde die Deutsche Bahn den Müll nur noch wöchentlich entfernen, was zu unschönen größeren Ablagerungen führen würde. Die Gemeindeverwaltung sollte auf die Deutsche Bahn einwirken, dass der Müll wieder häufiger entfernt wird.

zum Seitenanfang

12.8. Christian Fürst: Kriegerdenkmal Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö informativ 12.8

Sachverhalt

Herr Fürst weist darauf hin, dass die Säule des Kriegerdenkmals in Ebenhausen renovierungsbedürftig sei (das Denkmal ist aus dem Jahr 1924).

Der Erste Bürgermeister sichert eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 14.02.2024 20:47 Uhr