Datum: 20.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Deutsche Glasfaser - Beratung und Beschluss zu einer Vereinbarung
6 Bebauungsplan Nr. 41 "Stehbründlweg"; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Verfahren
7 Beratung und Beschluss über Sperrzeit bei der Kandlgaudi am 17.08.2018
8 Beratung und Beschluss über Wahlhelferentschädigung zur Landtags- und Bezirkstagswahl sowie von gleichzeitig durchgeführten Volksentscheiden
9 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Nutzung der Neufahrner bzw. Zeller Straße durch private Kraftfahrzeuge
10 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Konzept zur Errichtung und zum Betrieb einer Mehrzweckhalle
11 Informationen
11.1 Neubau des Autobahnzubringers – Sperrung im August und September
11.2 Ausbau Winkelweg
11.3 Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn
11.4 Pflasterungen Neuchlanwesen und für Glascontainer
11.5 Rahmenvertrag zur Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung für die Ortsfeuerwehren
12 Anfragen
12.1 Georg Lang: Beförderung von Briefen ab Hausbriefkasten durch die Deutsche Post AG
12.2 Gerd Zattler: Bepflanzung der B11 in Hohenschäftlarn
12.3 Gerd Zattler: Errichtung von Buswartehäuschen
12.4 Gerd Zattler: Aufstellung von Geschwindigkeitsmessanlagen
12.5 Andreas Mock: Geländezustand auf dem Grundstück an der Ecke Lechner-/Zechstr.
12.6 Josef Woratsch: Bank beim Grundstück an der Ecke Lechner-/Zechstr.

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.35 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.  
Herr Zattler bittet, die Beschlussfassung zu TOP 9 und 10 zurückzustellen.
Der Erste Bürgermeister trägt in Gedenken an den am 13.06.2018 verstorbenen Gemeinderat Hans-Jürgen Heinrich folgendes vor:

Unser Gemeinderatskollege Hans-Jürgen Heinrich ist am letzten Mittwoch leider verstorben. Herr Heinrich war seit 1990 ununterbrochen Mitglied in unserem Gremium, also 28 Jahre. Er hat vier Amtsperioden im Bauausschuss mitgearbeitet und war während dieser Zeit stets Straßenreferent.
Herr Heinrich hat sein Amt mit großer Hingabe für die Bürgerinnen und Bürger in Schäftlarn wahrgenommen. Seine Wortbeiträge im Gremium waren konstruktiv und manchmal auch zugespitzt formuliert. Stets hat er sich für sozial ausgewogene Beschlüsse eingesetzt und hatte immer das Wohl unserer Bürger im Blickpunkt.
Seine warmherzige Art wird uns stets in Erinnerung bleiben.

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen.   

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 16.05.2018 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.   

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 16.05.2018 wird genehmigt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2018 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:

  • Vergabe eines Generalplanervertrages für die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses für die FF Hohenschäftlarn an das Planungsbüro FGPlanungsbüro, Wörthsee.
  • Vergabe über das Leasen von Kopierern für Gemeindeverwaltung und Grundschule an die Fa. Zanker, Penzberg.

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5. Deutsche Glasfaser - Beratung und Beschluss zu einer Vereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2018 hat ein Vertreter der Deutschen Glasfaser, Hr. Dietrich, sein Unternehmen und die Konzeption für ein Glasfasernetz bis zu den Gebäuden (FTTH) vorgestellt. Das Vertragsmuster der Deutschen Glasfaser wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Weiter wurde auf eine Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages hingewiesen, der einen derartigen Kooperationsvertrag nicht für nötig hält und kritisch sieht.
Im Mai hat die Gemeinde Brunnthal einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser abgeschlossen. Ausschlaggebend waren für den Vertragsschluss der Gemeinde Brunnthal die Erfahrungen der VG Glonn, die im letzten Jahr diesen Vertragsentwurf von einem Rechtsanwalt hat prüfen lassen und sowohl bei der Nachfragebündelung als auch bei der baulichen Umsetzung gute Erfahrung gemacht hat. 
Auf Grund eines Hinweises eines Mitarbeiters des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat, das auch für die digitale Infrastruktur zuständig ist, hat sich die Gemeinde mit diesem Thema auch an das Ministerium gewandt. Das Staatsministerium ist grundsätzlich an einem möglichst flächendeckenden Ausbau mit Glasfasertechnik (FTTH) interessiert und sieht einen Vertragsschluss in eigener Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeinde hat ihre Interessen zu prüfen. Eine Kollision mit der Breitbandförderung (FTTC) wird nicht gesehen.
Da die Deutsche Telekom im Rahmen des Breitbandförderprogrammes die Bereiche Kloster Schäftlarn und Teile von Zell mit Glasfaser bis zu den Gebäuden ausbauen wird (FTTH), sollen diese Bereiche nicht vom Vertrag erfasst werden.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass die Deutsche Telekom den Bereich um die Vermittlungsstelle an der Poststraße eigenwirtschaftlich mit VDSL-Technik ausbauen wird. Der bisherige Fertigstellungstermin wurde nicht eingehalten und es ist noch nicht absehbar, wann dieser sogenannte „Nahbereich“ mit 50/100 MBits/s fertiggestellt werden wird. Daher sollte mit der vorgelegten Kooperationsvereinbarung versucht werden, möglichst großflächig eine Glasfaseranbindung der Gebäude im Gemeindegebiet zu erreichen.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Lang und Frau von Lenthe.

Beschluss

Die Gemeinde schließt mit der Deutschen Glasfaser einen Nutzungsvertrag über die Verkehrswege für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Telekommunikationslinien entsprechend dem Vertragsentwurf in der Anlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 41 "Stehbründlweg"; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Stehbründlweg“ wurde in der Zeit von 11. April 2018 bis einschließlich 11. Mai 2018 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. 

Die Stellungnahmen sind im Ratsinformationssystem eingestellt. Folgende Stellungnahmen gingen während der Auslegung ein: 
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
1.)         Martin Waldherr, Schreiben vom 01.05.2018
       A.1. Baugrenzen
Herr Waldherr bemängelt, dass die festgesetzten Baugrenzen zu klein sind. Insbesondere seien in Verbindung mit Festsetzung A 4.7 kaum nutzbare Balkone möglich. Er schlägt deshalb eine Vergrößerung der Baugrenzen nach Südwesten vor. 
A.2. Terrassen
Für die Terrassen ist gemäß Festsetzung A 4.5 eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 4 m zulässig, wenn sie insgesamt nicht mehr als 1/3 der jeweiligen Außenwandbreite in Anspruch nehmen. Da für die Doppelhaushälften Breiten zwischen 6 m und maximal 8 m möglich sind, wären dadurch Terrassen mit Breiten von 2 m – 2,66 m möglich. Dies hält er für realitätsfern.
A.3. Balkone
Gemäß Festsetzung A 4.7 kann die Baugrenze um 1,20 m mit Vorbauten (z.B. Balkone, Erker) überschritten werden, die sie insgesamt nicht mehr als 1/3 der Außenwandbreite in Anspruch nehmen. Dies bedeutet ebenfalls Balkonbreiten von 2 m – 2,66 m, wenn die Baugrenze überschritten wird. Auch hier wird eine Auflockerung angeregt. 
A.4. Wintergärten
Auch hier wird auf die 1/3-Regelung und die damit verbundenen schmalen Wintergärten verwiesen, falls eine Überschreitung der Baugrenze nötig wird. 

A.5 Stellplätze, Garagen
Es wird bemängelt, dass durch die unflexiblen Baugrenzen möglicherweise zu wenig Platz für Garagen und Stellplätze zur Straßenseite hin vorhanden sein könnte. 
B.1. und B.2. Anmerkungen für die Grundstücke 12 und 13
Sollte es zu keiner allgemeinen Auflockerung kommen, beantragt Herr Waldherr speziell für die Grundstücke mit Nrn. 12 und 13 Änderungen, um Terrassen und Balkone auf der Südwestseite zu ermöglichen. 
B.3. Teilung der Grundstücke 12 und 13
Der Antragsteller teilt mit, dass derzeit noch keine Realteilung des Restgrundstückes (Nrn. 12 und 13) geplant ist. 
Er beantragt deshalb, statt eines Doppelhauses ein Einzelhaus mit einer überbaubaren Grundfläche von 130 qm festzusetzen. 
B.4. Baugrenzen
Es wird erneut bemängelt, dass die Baugrenzen sehr unflexibel sind und bei der Notwendigkeit von drei Stellplätzen kaum noch Platz für die Garagen vorhanden ist (unter Beachtung des Stauraums von 5 m).
Beschluss (13 : 0 Stimmen):
Die Baugrenzen sind -soweit möglich- im gesamten Geltungsbereich großzügiger festzusetzen, sodass auch nutzbare Balkone, Terrassen und Wintergärten möglich werden (Einwendungen A.1. – A.4.).  Da es sich bei der Erschließungsstraße um eine reine Anliegerstraße handelt, wird die Festsetzung A 5.3 dahingehend geändert, dass Garagen zur Straßenbegrenzungslinie einen Abstand von mindestens 2 m einhalten müssen (Einwendung A.5.). Die Einwendungen B.1. und B.2. erübrigen sich damit. Hinsichtlich der Einwendung B.3. wird festgestellt, dass es sich lediglich um eine vorgeschlagene Grundstücksgrenze handelt. Zudem wird auf Festsetzung A 3.3 hingewiesen. Daraus geht hervor, dass die zulässige Grundfläche zu addieren ist, falls statt eines Doppelhauses ein Einzelhaus errichtet wird. Diesbezüglich erfolgt daher keine Änderung des Bebauungsplanes   
2.)        Veronika und Michael Schiller, Schreiben vom 10. Mai 2018
       Wandhöhe
Die Wandhöhe ist ab Oberkante der dem Gebäude nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt. Da das Grundstück nicht eben ist, stellt sich die Frage, wo der Bezugspunkt zum Straßenniveau ist.
Aufschüttungen
Da das Gelände nicht flach ist, sind Aufschüttungen notwendig. Aufschüttungen sind jedoch lauf Festsetzung A. 5.5 nicht zulässig. 
Wandhöhe von Nebengebäuden und Garagen
In Festsetzung Nr. 3.6 wird bestimmt, dass die Wandhöhe von Nebengebäuden und Garagen traufseitig 3 m überschreiten darf. Was ist hierzu der Bezugspunkt?
Anzahl der Wohneinheiten
Es wird davon ausgegangen, dass im Einfamilienhaus auch zwei Wohneinheiten zulässig sind. 
Beschluss (10 : 3 Stimmen):
Für die Festsetzung der Wandhöhe wird für jedes Baufenster anhand des nunmehr vorliegenden Höhenplanes ein Bezugspunkt festgesetzt, welcher der Höhe der geplanten Straße entspricht. Die maximal zulässige Wandhöhe wird gemessen zwischen festgesetztem Höhenbezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Oberkante Dachhaut. Das Gelände ist mindestens auf das Straßenniveau, aber maximal bis zur Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoß anzuschütten und landschaftsgerecht zu gestalten.
 3.)        Anton und Kathrin Wellenhofer, Schreiben vom 06.05.2018
Herr und Frau Wellenhofer bemängeln die Verkehrsführung und die befürchtete zusätzliche Belastung des vorhandenen Wohngebietes durch zusätzlichen Verkehr. Es wird vorgeschlagen, die Anbindung an die Straße Floßgatter nur für Fußgänger und Radfahrer zuzulassen. Als optimale Lösung wird die direkte Anbindung des Neubaugebietes an die Münchner Straße (B 11) angesehen. 
Beschluss (13 : 0 Stimmen):
Beim Stehbründlweg handelt es sich um eine reine Anliegerstraße. Auch durch die Verlängerung und Verbindung mit der Straße Floßgatter wird sich daran nichts ändern. 
Zudem handelt es bei der Straße Floßgatter und den weiterführenden Straßen des Wohngebiets um öffentlich gewidmete Ortsstraßen. Eine Sperrung für Kraftfahrzeuge, die aus dem Stehbründlweg kommen, ist rechtlich nicht zulässig.
Der Vorschlag, den Stehbründlweg (nochmals) direkt an die Münchner Straße (B 11) anzuschließen wäre aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht möglich und aus technischen Gründen mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden. Zudem ist die Genehmigung einer weiteren Ausfahrt auf die B 11 -zumal diese dann außerhalb der geschlossenen Ortslage liegen würde- durch das Staatliche Bauamt Freising ausgeschlossen. 
Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt nicht. 
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
1.)        Gemeindewerke Schäftlarn, Schreiben vom 17.04.2018
Die Gemeindewerke regen an, bei den Hinweisen zu ergänzen, dass konkretisiert werden soll, dass es sich um die Münchner Hauptwasserleitung handelt und nicht um eine gemeindliche Wasserleitung (Nr. 7). Zudem wird angeregt, bei den Hinweisen in Ziffer 8.4 den Begriff „Entwässerungsleitungen“ zu ergänzen. 

Beschluss (13 : 0 Stimmen):
Die Hinweise sind entsprechend den Vorschlägen der Gemeindewerke zu ergänzen.
2.)        Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 18.04.2018
Das Staatliche Bauamt bittet darum, die Anfahrsichtdreiecke im Bereich der Münchner Straße zu berücksichtigen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Anfahrsichtdreiecke von sichtbehindernden Bepflanzungen, Einfriedungen, Ablagerungen, Aufschüttungen und dgl. Von mehr als 0,80 m über Fahrbahnniveau freigehalten werden müssen. Des Weiteren wird auf die von der Bundesstraße 11 ausgehenden Emissionen hingewiesen.
Beschluss (13 : 0 Stimmen):
Die Anfahrsichtdreiecke sind im Bebauungsplan entsprechend den Ausführungen des Staatlichen Bauamtes darzustellen. Im Übrigen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. 
3.)        Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 07.05.2018
Das WWA weist darauf hin, dass nicht verschmutztes Niederschlagswasser grundsätzlich vor Ort über die belebte Oberbodenzone zu versickern ist, sofern dies aufgrund der Sickerfähigkeit des Bodens und sonstiger Randbedingungen möglich ist. Dabei ist Flächen- und Muldenversickerung als vorrangige Lösung zu verwenden. Die Aufnahmefähigkeit des Untergrundes ist vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes mittels Sickertest nachzuweisen.
Zudem wird noch auf die Mitteilungspflicht bei Auffälligkeiten des Bodens im Hinblick auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten hingewiesen. 
Beschluss (13 : 0 Stimmen): 
Im Bebauungsplan ist bereits ein Hinweis enthalten, dass nicht verschmutztes Niederschlagswasser über die belegte Oberbodenzone zu versickern ist. Ein Sickertest im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt für den Ausbau des Stehbründlweges auf Höhe des Gebäudes Nr. 7 im Jahr 2014 hat gezeigt, dass die Sickerfähigkeit des Untergrundes gegeben ist. 
Altlasten sind in diesem Gebiet nicht bekannt. Unabhängig davon besteht hierfür eine gesetzliche Mitteilungspflicht, sodass eine zusätzliche Erwähnung bei den Hinweisen des Bebauungsplanes entbehrlich ist. 
4.)        Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 17. Mai 2018
Das Bayernwerk bittet darum, die Straßenbauarbeiten frühzeitig (mindestens 3 Monate) mitzuteilen und mit anderen Versorgungsträgern zu koordinieren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Verlegezonen mit Höhenangaben vom Erschließungsträger bei Bedarf vor Ort abzustecken sind. 
Hierzu ist kein Abwägungsbeschluss erforderlich. 
Sozialer Wohnungsbau
Das mit der Planung beauftragte Büro Illner hat mitgeteilt, dass die nordöstliche Baugrenze um rd. 1,70 m verlegt werden müsste, damit der Eingangsbereich des geplanten Gebäudes noch innerhalb der Baugrenze liegt. 
Beschluss (13 : 0 Stimmen): 
Auf dem für den sozialen Wohnungsbau vorgesehenen Grundstück wird die nordöstliche Baugrenze um 1,70 m weiter nach Nordosten verlegt. Eine Erhöhung der überbaubaren Grundfläche ist damit nicht verbunden.
Abstandsflächen
Im Entwurf des Bebauungsplanes ist die Anwendung der gesetzlichen Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung festgesetzt. Dies bedeutet, dass bei den Gebäuden auf zwei Seiten mit max. 16 m Länge die Abstandsfläche halbiert werden darf (sog. 16-m-Privileg). Bei einer Wandhöhe von 6,75 m und einer entsprechenden Giebelfläche würde dadurch jedoch eine Mindestabstandsfläche von 4 m - 5 m entstehen, die dazu führen würde, dass bei einigen Doppelhausgrundstücken die Baugrenze und voraussichtlich auch die überbaubare Grundfläche nicht ausgenutzt werden könnte. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Abstandsflächen auf ein Mindestmaß von 3 m zu reduzieren. Hierzu muss die Festsetzung Nr. A 4.8 des Bebauungsplanentwurfes ersatzlos gestrichen werden. Maßgebend für die Abstandsfläche ist dann jeweils die Baugrenze.
Beschluss (13 : 0 Stimmen): 
Die Festsetzung Nr. A 4.8 des Bebauungsplanentwurfes wird ersatzlos gestrichen, sodass durch den Bebauungsplan abweichende Abstandsflächenvorschriften gelten. 

Beschluss

Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend der heute gefassten Beschlüsse zu ändern und anschließend auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschluss über Sperrzeit bei der Kandlgaudi am 17.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Burschenverein Hohenschäftlarn richtet - wie alljährlich - am 17.08.2018 die Kandlgaudi, am 18.08.2018 das Weinfest und am 19.08.2018 das Burschenfest aus. Da die Kandlgaudi heuer zum 10. Mal stattfindet, soll diese bis 4 Uhr früh betrieben werden. Das Weinfest soll bis 2 Uhr (1 Stunde kürzer wie in den Vorjahren) und das Burschenfest bis 24 Uhr betrieben werden.

Mit Beschluss vom 20.07.2011 hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, örtlichen Traditionsvereinen eine Betriebszeit für Feste bis 3 Uhr früh des Folgetages zu genehmigen, soweit in den beiden Vorjahren keine Störungen aufgetreten sind. 

Der Burschenverein Hohenschäftlarn hat nun mit Schreiben vom 14.03.2018 beantragt aufgrund des 10-jährigen Jubiläums die Kandlgaudi bis 4 Uhr früh des Folgetages durchführen zu dürfen. Das Festzelt wird sich am Wangener Weg hinter der Tennishalle des TSV Schäftlarn befinden. Da das umliegende Gebiet nicht besiedelt ist sind keine Störungen zu erwarten. In den vergangenen beiden Jahren sind ebenfalls keine signifikanten Beschwerden über Störungen eingegangen. Für die Folgejahre soll die Kandlgaudi wieder lediglich bis um 3 Uhr stattfinden.     

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung für die Kandlgaudi, die der Burschenverein Hohenschäftlarn am 17.08.2018 durchführen wird einmalig eine Betriebszeit bis 4 Uhr zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschluss über Wahlhelferentschädigung zur Landtags- und Bezirkstagswahl sowie von gleichzeitig durchgeführten Volksentscheiden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Am 14.10.2018 finden die Wahlen zum Bayerischen Landtag, sowie zum Bezirkstag von Oberbayern statt. Zudem ist geplant einen Volksentscheid zur Thematik der Straßenausbaubeiträge durchzuführen, evtl. wird durch das bayerische Staatsministerium des Innern kurzfristig noch ein weiterer Volksentscheid angesetzt. Gemäß § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Tag der Abstimmung ein Erfrischungsgeld gewährt werden. 

Gemäß Art. 17 Abs. 1 Landeswahlordnung erstattet der Freistaat Bayern den Gemeinden die durch die Abstimmung veranlassten notwendigen Ausgaben durch einen festen Betrag je stimmberechtigte Person (2013: 1,48 €). Bei der Festsetzung des festen einheitlichen Erstattungsbetrages berücksichtigte der Freistaat 2013 für die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld von 25,- € je Mitglied.

Die Gemeinde hat bei den Landtagswahlen von 2013 ein Erfrischungsgeld von 45,00 € je Mitglied des Walvorstandes gewährt. Erste Ergebnisse einer Umfrage bei den anderen Kommunen im Landkreis haben gezeigt, dass die Beträge für die kommende Wahl – nicht zuletzt auch wegen der gleichzeitig auszuzählenden Volksentscheide – deutlich erhöht werden sollen.  

Die Verwaltung schlägt nun vor, für die Landtags- und Bezirkstagswahl sowie für die am gleichen Tag durchgeführten Volksentscheide ein Erfrischungsgeld von 60,- € für Urnen- und Briefwahl festzusetzen.

Beschluss

Die Gemeinde Schäftlarn gewährt den Mitgliedern der Wahlvorstände in den Urnen- und Briefwahlbezirken für die Landtags- und Bezirkstagswahl ein Erfrischungsgeld von 60,- €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Nutzung der Neufahrner bzw. Zeller Straße durch private Kraftfahrzeuge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.05.2018 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag zur Neufahrner Straße: 

1.        Die zum Ende 2018 auslaufenden Sondergenehmigungen zum Befahren der Neufahrner Straße sollen nicht mehr verlängert werden, neue Genehmigungen sollen nicht mehr ausgegeben werden. 
2.         Die Neufahrner/Zeller Straße soll ab Ortsende Neufahrn bis Anwesen Angermüller in Zell von einer Ortsverbindungsstraße zu einem landwirtschaftlichen Weg herabgestuft werden.
3.         Sollte eine Herabwidmung nicht gewünscht bzw. möglich sein, sollen geeignete Maßnahmen zur Erschwerung des Schleichverkehrs überlegt und durchgeführt werden. 

Der Antrag mit Begründung ist im Ratsinformationssystem eingestellt. 

Diskussionsverlauf

Der Antrag wird auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgestellt. 

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10. Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Konzept zur Errichtung und zum Betrieb einer Mehrzweckhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.06.2018 hat die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen folgenden Antrag gestellt:

Die Turnhalle an der Grundschule in Ebenhausen ist sanierungsbedürftig. Seit 2016 gibt es Überlegungen und Planungen über den Um- bzw. Neubau der Turnhalle und der weiteren Nutzung des Geländes für die Erweiterung des Hortes und der Schülermittagsbetreuung.

Bei den Planungen für die Turnhalle sind alternativ zwei Hallengrößen angedacht:

1: Bau einer Einfachturnhalle für die hauptsächliche Nutzung durch die Schule.
2: Bau einer 1,5 fach Turnhalle für die Nutzung von Schule und Vereinen.

Beim Bau einer Einfachturnhalle ist es erforderlich, eine weitere Halle für die Vereine zu
planen. In diesem Zusammenhang gab es Grundstücksverhandlungen zwischen der
Gemeinde und Grundeigentümern.
Wir beantragen, parallel zu den Grundstücksverhandlungen ein Konzept mit geschätzten
Baukosten, geschätzten laufenden Kosten für die Gemeinde und einem geeigneten
Betreibermodell für den möglichen Betrieb einer Mehrzweckhalle zu entwickeln, um die
Grundlagen für eine Entscheidung über den Bau und möglichen Ort zu schaffen. Hierzu
können Gemeinden mit vergleichbarer Größe und entsprechenden Einrichtungen befragt
werden.
In dem Betreibermodell können folgende Punkte geregelt sein:
Veranstaltungsort für gemeindliche Aktivitäten (Bürgerversammlung, politische
Veranstaltungen, Vereinstreffen, usw.)
Nutzung für kulturelle Veranstaltungen (Ausstellungen, Konzerte, usw.)
Nutzung durch den Sportverein TSV Schäftlarn (alle Abteilungen)
Nutzung durch weitere Vereine (Schützenverein, Trachtenverein, usw.)
Private Nutzung (Geburtstage, Feiern usw.)
Kommerzielle Nutzung (Vermietung)
Wer trägt die Baukosten und zu welchen Teilen?
Wer trägt die laufenden Kosten und zu welchen Teilen?
Wer ist für den Betrieb und den Unterhalt verantwortlich?
Aus diesen Punkten ergibt sich ein Anforderungsprofil an den Bau und den besten Standort, der nicht nur die Bedürfnisse des Sportvereines berücksichtigt, sondern auch fehlende Begegnungsorte für unsere Bürger schaffen könnte.

So könnte ein Haus der Bürger entstehen und das ist noch mehr als eine Mehrzweckhalle.
Siehe Projekt in Pöcking:
http://bez-kock.de/projekte/201/haus-der-buerger-und-vereine-poecking/
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit noch kein gemeindliches Grundstück vorhanden ist, auf dem das Vorhaben realisiert werden könnte. Daher sollte zunächst der Erwerb eines geeigneten Grundstücks und sodann die damit direkt in Zusammenhang stehende Bauleitplanung priorisiert werden.  Eine Konzeption zur Errichtung und zum Betrieb der Mehrzweckhalle sollte erst bei einer Konkretisierung des Grunderwerbs aufgegriffen werden. 

Diskussionsverlauf

Der Antrag wird auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgestellt.

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 11
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11.1. Neubau des Autobahnzubringers – Sperrung im August und September

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Anfang des Jahres hat das Staatliche Bauamt Freising mitgeteilt, dass im Sommer die St2071 ab der Autobahnanschlussstelle bis einschließlich Kreisverkehr in Hohenschäftlarn neu errichtet wird. Daher soll der Autobahnzubringer für Schäftlarn in der Zeit von 30.07.2018 bis 5.10.2018 komplett gesperrt werden. Damit konnte nach Intervention der Gemeinde die zu Beginn des Jahres vorgesehene Bauzeit von 14 auf 10 Wochen reduziert werden.
Der Rad- und Fußweg parallel zur Staatsstraße ist während der Bauarbeiten befahrbar. Die Umleitungsstrecke für den Autobahnzubringer führt über Icking - Dorfen – Aufkirchen – Percha und Wangen. Der Fahrten des Linienbusses Starnberg – Kloster Schäftlarn wird zwischen Wangen und Kloster Schäftlarn auf die Schulbusfahrten ins Kloster Schäftlarn reduziert und erhält die Genehmigung den Waldweg von Neufahrn nach Zell zu nutzen, um dann über die Aufkirchner Straße zum S-Bahnhalt Hohenschäftlarn zu gelangen. Die Fahrplanaushänge des MVV sind zu beachten.
Im Zuge des Straßenbaus wird auch der Parkplatz erneuert und mit weiteren Parkplätzen ausgestattet. Hierdurch sollen Fahrgemeinschaften erleichtert werden.

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11.2. Ausbau Winkelweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 11.2

Sachverhalt

In der letzten Woche wurde die Feinschicht von der beauftragten Firma aufgebracht. Die Baumaßnahme ist damit abgeschlossen.

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11.3. Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Die Gleiserneuerung zwischen Ebenhausen und Baierbrunn sowie die Erneuerung der Bahnübergänge in Hohenschäftlarn wurden von der Deutschen Bahn termingerecht abgeschlossen. Die Bahnübergänge sind erneuert worden. Jedoch hatte die S-Bahn einige Tage Probleme den Fahrbetrieb wieder aufzunehmen.

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11.4. Pflasterungen Neuchlanwesen und für Glascontainer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Die Pflasterungen der Zufahrt zum Neuchlanwesen sowie des Standplatzes der Glascontainer in der Bahnhofstraße wurden in dieser Woche abgeschlossen. Die Glascontainer werden nach der nächsten Leerung durch die Vertragsfirma vom Bauhof umgesetzt.

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11.5. Rahmenvertrag zur Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung für die Ortsfeuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 11.5

Sachverhalt

Entsprechend der Festlegung der Besprechung mit den Feuerschutzreferenten und Feuerwehrkommandanten vom 12.09.2018 soll die Beschaffung von neuer persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Angehörigen der Ortsfeuerwehren innerhalb der nächsten drei Jahre in Form eines Rahmenvertrages erfolgen. In Zusammenarbeit mit den Kommandanten wurde bereits ein Leistungsverzeichnis für die PSA (Überjacken und Hosen) erstellt. Als wesentliche Leistungsmerkmale sind dabei Anforderungen an Schutzwirkung und Hygiene zu definieren. 

Da das Gesamtvolumen des Beschaffungsauftrages ca. € 135.000,- betragen wird, muss ein geeigneter Anbieter im Rahmen einer nationalen Ausschreibung ermittelt werden. Die Ausschreibung befindet sich in der Vorbereitung. Investive Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan entsprechend eingeplant.     

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 12
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12.1. Georg Lang: Beförderung von Briefen ab Hausbriefkasten durch die Deutsche Post AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Herr Lang trägt vor, dass die Deutsche Post AG von seinem Hausbriefkasten (sog. Landbriefkasten) seit geraumer Zeit keine Postsendungen mehr mitnehmen würde und bittet deshalb, dass die Gemeinde diese Thematik mit der Deutschen Post AG erörtert.

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12.2. Gerd Zattler: Bepflanzung der B11 in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Herr Zattler fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der geplanten Bepflanzung der B11.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass derzeit Angebote für Bepflanzungen (Spitzahorn etc.) gesichtet werden. 

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12.3. Gerd Zattler: Errichtung von Buswartehäuschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Herr Zattler fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der Errichtung von Buswartehäuschen an den Bushaltestellen der Linie 904.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass dieses Projekt demnächst angegangen wird.

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12.4. Gerd Zattler: Aufstellung von Geschwindigkeitsmessanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Herr Zattler fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der Aufstellung von Geschwindigkeitsmessanlagen.

Herr Jocher antwortet, dass die benötigten Stecker für die Straßenlaternen bereits für fünf Messstellen beauftragt wurden. 

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12.5. Andreas Mock: Geländezustand auf dem Grundstück an der Ecke Lechner-/Zechstr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 12.5

Sachverhalt

Herr Mock trägt vor, dass das Gelände des o. g. Grundstücks (Hügel) in einem schlechten Zustand sei. So weist die Kuppe des Hügels keinen durchgehenden Bewuchs auf.

Der Erste Bürgermeister sichert eine Überprüfung zu.  

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12.6. Josef Woratsch: Bank beim Grundstück an der Ecke Lechner-/Zechstr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 12.6

Sachverhalt

Herr Woratsch fragt an, ob bei o. g. Grundstück wieder eine Ruhebank aufgestellt wird.

Herr Jocher sichert zu, dass die Bank ggf. wieder aufgestellt wird.

Datenstand vom 14.02.2024 20:52 Uhr