Datum: 17.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Walter Neumeyer: Information der Gemeindeverwaltung beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Bebauungsplan Nr. 41 "Stehbründlweg"; Würdigung der Stellungnahmen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Verfahren
6 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feuerwehrhaus und Bauhof in Hohenschäftlarn; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Verfahren
7 Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn; Grundsatzentscheidungen zur Baugestaltung sowie Wärmeversorgung
8 Informationen
8.1 Sachstandsbericht zu den gemeindlichen Umweltprojekten
8.2 Europa im Rathaus
8.3 Grunderwerb Zufahrt zum neuen Bauhof und Feuerwehrhaus in Hohenschäftlarn
8.4 Gesellschafterversammlung Baugesellschaft München-Land GmbH 24.09.2018
8.5 Sperrung Bahnübergänge in Hohenschäftlarn Ende Oktober
8.6 Neubau des Autobahnzubringers – Freigabe am 12.10.2018 um 12 Uhr
8.7 Böschungsentwässerung des Bahndamms an der B11
8.8 Errichtung von Schaltschränken durch die Telekom
9 Anfragen
9.1 Ulrike Prölß: Aufruf an Bürger wegen Silvesterfeuerwerken

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Herr Lankes bittet die Thematik zu TOP 7 zunächst im Bauausschuss oder in der AG Feuerwehrgerätehaus vorberaten zu lassen. Der Erste Bürgermeister schlägt vor, diesen Einwand im Rahmen der Erörterung zu TOP 7 zu beraten.

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö 2
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2.1. Walter Neumeyer: Information der Gemeindeverwaltung beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Herr Neumeyer fragt an, ob die Gemeindeverwaltung beim Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken informiert wird (als Beispiel wird ein kürzlich abgewickelter Grundstücksverkauf in Neufahrn genannt).
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass dieser grundstücksverkauf im Gemeinderat behandelt wurde. Aufgrund der hohen Erwerbskosten sei ein Einstieg in die Verkaufsverhandlungen nicht möglich gewesen.  

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö beschliessend 3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen folgende bekannt zu gebende Beschlüsse vor:

  • Nachträgliche Genehmigung der Aufhebung der Vergabeverfahren Schorner Straße
  • Erhöhung der Anzahl der Wohnungen für das gemeindliche Wohnungsbauvorhaben am Stehbründlweg

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5. Bebauungsplan Nr. 41 "Stehbründlweg"; Würdigung der Stellungnahmen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Stehbründlweg“ lag in der Zeit von 20. August 2018 bis einschließlich 04. Oktober 2018 erneut öffentlich aus. 
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Das Staatliche Bauamt teilt mit Schreiben vom 12.09.2018 mit, dass gegen den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.06.2018 keine Einwände bestehen. 
Von folgenden Behörden wurden Anregungen vorgebracht, welche den Mitgliedern des Gemeinderates über das Ratsinformationssystem bereitgestellt sind:
Landratsamt München, Bauen, Schreiben vom 25.09.2018
1. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Hauptwasserleitung der Stadt München mit ihrem Schutzabstand die überbaubare Grundstücksfläche von Baugrundstück Nr. 10 tangiert, weshalb die Nutzbarkeit des Bauraums nochmals überprüft werden und die Begründung um Ausführungen hierzu ergänzt werden sollte. 
2. In Ziffer A 3.5 ist der Zusatz „ü. NN“ zu streichen, da eine absolute Wandhöhe festgesetzt ist. 
3. Die Formulierung der Ziffer 4.4 der Begründung ist unvollständig. 
Beschluss (14 : 0 Stimmen): 
Der Trinkwasserstollen befindet sich ca. 90 m unter der Erdoberfläche, sodass die Nutzbarkeit des Bauraumes nicht eingeschränkt ist. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen. 
Bei Ziffer A 3.5 ist der Zusatz „ü. NN“ zu streichen. Die Formulierung der Ziffer 4.4 der Begründung (von der B 11 und der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche ausgehende Emissionen) ist zu ergänzen. 
Landratsamt München, Naturschutz, Stellungnahme vom 20.08.2018
Die untere Naturschutzbehörde verweist auf die Stellungnahme vom 27.04.2018, welche jedoch erst am 20.06.2018, also mehr als einen Monat verspätet, bei der Gemeinde einging. Eine Berücksichtigung kann daher nach § 3 Abs. 2 BauGB unterbleiben, sodass auch kein Beschluss hierzu erforderlich ist. Die Stellungnahme vom 27.04.2018 brachte zum Ausdruck, dass die festgesetzte Ortsrandeingrünung aus Sicht der Naturschutzbehörde nicht ausreichend ist. 
Landratsamt München, Grünordnung, Schreiben vom 02.10.2018

Die Grünordnung des Landratsamtes weist darauf hin, dass die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen mit einer Breite von 4 m zu gering sind, um den gesetzlichen Mindestabstand von 4 m zu landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten. Es wird eine Mindestbreite von 6 m empfohlen. Zusätzlich wird eine Ergänzung hinsichtlich der Anpflanzung von Sträuchern sowie eine zulässige Pflanzung von Obstbäumen auch außerhalb der hierfür festgesetzten Fläche empfohlen. 
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Artenauswahl für die Ausgleichsmaßnahme entfallen können, da für das Baugebiet kein Ausgleich erforderlich ist. 
Beschluss (14 : 0 Stimmen): 
Art. 48 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB) bestimmt einen Abstand von 4 m gegenüber einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück, dessen wirtschaftliche Bestimmung durch Schmälerung des Sonnenlichts erheblich beeinträchtigt werden würde. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist durch die Pflanzung von Obstbäumen mit einem Abstand von 6 m zueinander nicht ersichtlich. Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen mit einer Breite von 4 m wird deshalb nicht verändert. Auch eine Ergänzung hinsichtlich der Pflanzung von Sträuchern wird nicht als zielführend angesehen. Die Eigentümer der Grundstücke werden in eigenem Interesse auf eine angemessene Eingrünung ihrer Grundstücke achten. 
Die Artenauswahl für die Ausgleichsmaßnahme in C 9. wird ersatzlos gestrichen. 
Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 03.09.2018
Das WWA verweist erneut auf das Erfordernis der Versickerung von Niederschlagswasser. Hierzu hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 20.06.2018 Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass die Sickerfähigkeit des Bodens gegeben ist. Insofern sind keine Ergänzungen notwendig. Die zitierten Vorschriften in den Hinweisen C 8.2 sind dem aktuellen Stand anzupassen. 
Sozialer Wohnungsbau der Gemeinde
In der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Wohnungsgrößen für den sozialen Wohnungsbau u.a. für das geplante Gebäude am Stehbründlweg diskutiert. Dabei wurden die Gebäudeausrichtung und die Eingangssituierung im Südwesten kritisiert. 
Die Verwaltung hat daher zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro Verbesserungsmöglichkeiten untersucht und schlägt nunmehr eine Drehung des Baukörpers um 90° vor, welche im Grundriss dargestellt ist, der den Gemeinderatsmitgliedern vorliegt. 
Durch die Drehung des Baukörpers würde eine deutlich verbesserte Wohnqualität für die künftigen Mieter entstehen. Zudem könnten die notwendigen Stellplätze im Norden angeordnet werden. 
Beschluss (14 : 0 Stimmen): 
Der Bebauungsplanentwurf ist für das Grundstück, auf welchem sozialer Wohnungsbau vorgesehen ist, entsprechend des Grundrissplans des Planungsbüros Illner vom 08.10.2018 zu ändern. Die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes sind entsprechend anzupassen. 

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Stehbründlweg“ ist aufgrund der heute gefassten Beschlüsse zu ändern und wird anschließend auf die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feuerwehrhaus und Bauhof in Hohenschäftlarn; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit von 13. August 2018 bis einschließlich 04. Oktober 2018 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. 
Während der Auslegung gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht: 
  • Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schreiben vom 19.09.2018
  • Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 02.10.2018
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg, Schreiben vom 09.08.2018
  • Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 31.08.2018

Von folgenden Behörden wurden Anregungen vorgebracht, welche den Mitgliedern des Gemeinderates im Ratsinformationssystem bereitgestellt sind: 
Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 08.08.2018 und 12.09.2018
Das Staatliche Bauamt weist auf die Anbauverbotszonen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes hin und regt die Darstellung im Planentwurf an. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung des Gebiets über das untergeordnete Straßennetz zu erfolgen hat. Abschließend wird noch auf die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen hingewiesen.
Beschluss (14 : 0 Stimmen): 
Die Anbauverbotszonen sind im Flächennutzungsplanentwurf darzustellen. Die Erschließung des Gebietes ist über den Drotwiesenweg vorgesehen. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan ist hierzu jedoch nicht notwendig; dies erfolgt auf der Ebene der Bebauungsplanung. Hinsichtlich der Emissionen von der Staatsstraße wird derzeit ein Lärmgutachten erstellt, welches dann ggfs. ebenso in den Bebauungsplanentwurf einfließen wird. 
Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 28.08.2018
Das Wasserwirtschaftsamt weist darauf hin, dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse insbesondere die Niederschlagswasserbeseitigung frühzeitig geplant und gesichert werden muss und verweist auf die Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Nr. 48 für dieses Gebiet. 
Beschluss (14 : 0 Stimmen): 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Niederschlagswasserbeseitigung wird auf der Ebene der Bebauungsplanung geprüft und abgearbeitet. Eine Änderung des Planentwurfes ist nicht erforderlich. 
Landratsamt München, Abteilung Bauen, Schreiben vom 30.08.2018
Herr Mock kommt zur Sitzung.
Das Landratsamt weist auf die ungenügende Bekanntmachung zu diesem Auslegungsverfahren hin und empfiehlt, die Bekanntmachung zu wiederholen. Zudem wird ausgeführt, dass aus Gründen der Rechtseindeutigkeit zwischen Darstellungen, nachrichtigen Übernahmen und Hinweisen zu unterscheiden ist. Des Weiteren wird ausgeführt, dass die Darstellung Schutz- und Leitpflanzung nur unter den Hinweisen aufgeführt werden kann. 
Bezüglich der bisher als Gemeinbedarfsfläche Bauhof dargestellte Fläche nördlich der Staatsstraße teilt das Landratsamt mit, dass eine allgemeine Darstellung als Gemeinbedarfsfläche rechtlich zu unbestimmt ist. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung Siegel Genehmigungsbehörde nicht erforderlich ist und daher entfallen kann. 
Beschluss (15 : 0 Stimmen): 
Da ohnehin eine erneute Auslegung der Flächennutzungsplanänderung erforderlich ist, werden die Arten umweltbezogener Informationen in der Bekanntmachung detailliert aufgeführt. Die Legende ist anzupassen, sodass eindeutig zwischen Darstellung, nachrichtlicher Übernahme und Hinweis unterschieden wird. Die Darstellung „Schutz- und Leitpflanzung“ ist bei den Hinweisen aufzunehmen. 
Aufgrund der Ergebnisse der Klausurtagung des Gemeinderates zum Thema Gewerbeentwicklung wird die bisherige Gemeinbedarfsfläche Bauhof nördlich der Staatsstraße als Gewerbegebiet dargestellt. 
Die Bezeichnung „Siegel Genehmigungsbehörde“ ist ersatzlos zu streichen.
Landratsamt München, Naturschutz, Schreiben vom 20.08.2018
Die untere Naturschutzbehörde verweist auf ihre Stellungnahme vom 08.05.2018
Beschluss (15 : 0 Stimmen): 
Die Stellungnahme der UNB wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2018 bereits abgewogen. Auf den Beschluss wird verwiesen.  

Beschluss

Der Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung ist aufgrund der heute gefassten Beschlüsse anzupassen bzw. zu ändern. Der Planentwurf ist anschließend auf die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn; Grundsatzentscheidungen zur Baugestaltung sowie Wärmeversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bei der letzten Besprechung mit den Architekten für das Feuerwehrgerätehaus, Herrn Gebauer und den Bauhof, Herrn Kiermeier, wurden die ersten Lageplanskizzen vorgestellt, welche den Mitgliedern des Gemeinderates im Ratsinformationssystem bereitgestellt sind. 
Im Zuge der Besprechung wurde von den Architekten darum gebeten, Grundsatzentscheidungen zur Dachgestaltung und Wärmeversorgung der beiden Gebäude zu treffen, damit die Planungen fortgeführt werden können. 
Hinsichtlich des Dachaufbaus wurde entweder eine Eindeckung mit Trapezblech oder Ziegeldeckung vorgeschlagen. Der Preisunterschied beläuft sich je qm Dacheindeckung auf rd. 20,-- Euro netto zu Gunsten von Trapezblech, da hierfür geringere statische Anforderungen notwendig sind. Bei einer Dachfläche von insgesamt geschätzt 2.000 qm ergäben sich Mehrkosten von netto 40.000 Euro für eine Ziegeleindeckung. 
Allerdings weist speziell das Planungsbüro Gebauer darauf hin, dass die beiden Gebäude am Ortseingang von Hohenschäftlarn sicher ortsbildprägenden Charakter haben werden und empfiehlt eher eine Dachgestaltung mit Ziegeldeckung. Auch im Gewerbegebiet ist Ziegeldeckung festgesetzt. Herr Kiermeier führt hierzu folgendes aus: 
„  in der Anlage erhalten Sie ausgewählte Fotos zu vergleichbaren Bauvorhaben mit Dach-Sandwich-Elementen. Oft ist es aus der bodennahen Betrachtersicht schwierig die Dachflächen einsehen zu können. Deshalb kann ich Ihnen vom Bauhof Rottach-Egern keine Fotos zur Verfügung stellen. Ich habe versucht einen Zusammenhang zur Nachbarbebauung mit anderer Dachdeckung herzustellen. Meines Erachtens ist das Zusammenspiel von Ziegeldächern und Sandwichdächern verträglich. Beim Feuerwehrhaus/BRK-Station Bad Wiessee sind beide Dachvarianten am selben Objekt verbaut. Auf dem Detailausschnitt erscheint das vordere Dach (BRK-Station) etwas dunkler im Rotton. Das kann daher rühren, dass dieser Bauteil und das Dach nach einem Brand neu errichte werden musste und deshalb eine andere Farbschnarche erhalten hat bzw. einen anderen Verwitterungsgrad aufweist. Beide Dächer sind in der Oberfläche strukturiert, entweder durch die kleinteiligen Ziegel oder durch die Falze und Schneefänge der Metalldeckung. Die tragende Konstruktion ist auch beim Sandwichdach in Holz, der Ortgang wird ebenfalls mit einem Holz-Windfang ausgeführt (siehe Bauhof Rottach-Egern).
Entscheidend ist meines Erachtens, dass die Oberflächen von beiden Eindeckungen denselben Farbton aufweisen – z.B. ziegelrot! Schneefang, Sicherheitseinrichtung, Kaminverkleidungen werden beim Sandwichdach in derselben Farbe wie die Deckung ausgeführt.“
Herr Kiermeier hat auch noch eine genauere Kostenberechnung erstellt und teitl folgendes mit: 
Ausgehend von den dargestellten Gebäudegrößen und ausgehend davon, dass auch das Dach der Fahrzeughalle gedämmt wird um eine Mindesttemperierung zu gewährleisten, ergeben sich folgende Brutto-Bausummen:
Metall-Sandwichdach: 83.895,- Euro
Dach mit Ziegeldeckung: 148.750,- Euro 
Mehrkosten Ziegeldeckung: ca. 65.000,- Euro
Für beide Varianten sind Sowieso-Kosten die für beide Varianten erforderlich sind, wie Schneefang, Ortgang, Dachdurchführungen, Dachrinnen usw., nicht berücksichtigt. 
Ebenfalls unberücksichtigt für den Kostenvergleich sind die Kosten für die erforderliche Verstärkung der tragenden Konstruktion, wie Holz-Pfetten und -Binder, Stahlbetonstützen und Fundamente durch das höhere Gewicht der Ziegeldeckung. Diese Kosten lassen sich ohne statische Berechnung nicht abschätzen, liegen aber sicherlich bei mehreren tausend/zehntausend Euro.
Auf Grund der hohen Kosten, der erheblich geringeren Bauzeit und wie bereits erläutert und durch die Bilder meines Erachtens belegt, des unschädlichen optischen Eindrucks einer Metall-Sandwich-Deckung, halte ich es für sinnvoll den Mitgliedern des Gemeinderates die Ausführung des Metall-Sandwich-Daches zu empfehlen und ggf. die optischen Vorgaben an eine einheitliche Farbgebung der Dachoberflächen von beiden Bauvorhaben durch den Gemeinderat bestimmen zu lassen.“
Die Bauverwaltung schließt sich der Auffassung des Büros Gebauer an. Gerade im Hinblick auf die Bestimmungen der Örtlichen Bauvorschrift und die Vorbildfunktion der Gemeinde sollte eine Ziegeldeckung gewählt werden. 
Bezüglich der Wärmversorgung wird von beiden Architekten übereinstimmend festgestellt, dass eine gemeinsame Heizung kaum Sinn macht, da hierfür ein kleines Nahwärmenetz aufgebaut werden müsste und sich der Warmwasserbedarf in Grenzen halten dürfte. 
Herr Gebauer hat für das Feuerwehrgerätehaus eine Luft-Wärme-Pumpe vorgeschlagen. Herr Kiermeier schlägt für den Bauhof einen Anschluss an das Gasnetz und zur Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusätzlich einen Scheitholzkessel vor. 

Diskussionsverlauf

Herr Lankes beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Zunächst soll sich die hierfür gebildete Arbeitsgruppe oder der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss mit den Themen befassen und mit den Planern beraten. Herr von Hoyos ergänzt, dass aus seiner Sicht eine Entscheidung über diese Themen vorab nicht notwendig ist, sondern im Zusammenhang mit der Beratung über den Vorentwurf geklärt werden kann. 
Herr Stuke ergänzt zum vorgelegten Lageplan, dass die Errichtung eines Tores an der Zufahrt nicht sinnvoll ist, sondern getrennt an der Zufahrt Feuerwehr bzw. Bauhof errichtet werden sollte. 

Beschluss

Die vorgelegten Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Themen werden zurückgestellt und zeitnah zur weiteren Beratung zusammen mit den Architekten an die Arbeitsgruppe bzw. den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, auch die Planung für den Bauhof fachlich zu begleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 8
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8.1. Sachstandsbericht zu den gemeindlichen Umweltprojekten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö vorberatend 8.1

Sachverhalt

Ein wichtiges ökologisches Projekt ist die Renaturierung des Mösl- und Rößlweihers. Bezüglich des Möslweihers wurde hierzu die Landschaftsarchitektin Frau Coulon-Fontenay von der Verwaltung für die Erstellung von Pflegeplänen, örtliche Erhebung der Vegetation und die Begleitung der Pflegemaßnahmen beauftragt. 
Die Kosten für diese Maßnahme betragen insgesamt 15.117,50 € brutto. Die Verwaltung hat bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt. Der genehmigte Antrag liegt nunmehr der Verwaltung vor. Die Zuwendung beträgt 90 % der Gesamtkosten, somit erhält die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 13.605,75 €.
Für die Renaturierung des Möslweihers muss die Verwaltung somit lediglich 1.511,75 € investieren. 
Der Kreisverkehr an der Starnberger Straße wurde seit Oktober 2017 durch Frau Reitinger und Frau Coulon-Fontenay bepflanzt und gepflegt. Die Blüten der eingepflanzten Floren
sind eine Bienenweide, andere Pflanzen sind im Herbst dekorativ und für Vögel eine Nahrungsquelle. Im Zuge der Straßenausbaumaßnahmen wird der Rand des Kreisverkehrs neu bepflanzt. Hierzu wurden bereits Mineralgemisch und erhitzte Komposterde durch den Bauhof verteilt. Es werden am Rand 135 Stauden (Polster-Fetthenne) und Frühlingsfingerkraut angepflanzt. Die Ansaat des Frühlingsfingerkrautes kann aber erst im Frühjahr erfolgen.
In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltauschusses vom 07.05.2018 wurde beschlossen, dass entlang der B11 Spitz-Ahorn Bäume anzupflanzen sind. Winterharte Gehölze werden im besten Fall im Herbst gepflanzt. Sie wurzeln dann schon leicht ein und haben einen deutlichen Wachstumsvorsprung, verglichen mit denen, die im Frühjahr gepflanzt wurden. Die Verwaltung bespricht das weitere Vorgehen mit einer geeigneten Firma.
Die Gemeinde plant mittelfristig weitere Umweltmaßnahmen wie z. B. die Renaturierung des Röslweihers sowie die Aufbereitung des Dreiecks Starnberger Str./Münchner Str. 

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8.2. Europa im Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö 8.2

Sachverhalt

Das Landratsamt München möchte den Diskurs über Europa durch Pilotprojekte anstoßen. In Formaten, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort aktiv einbringen können, soll eine Auseinandersetzung mit Europa-Themen einer breiten Öffentlichkeit ermöglicht werden. Dabei soll mit der sogenannten Planspielmethode, bei der in themenspezifisch aufbereiteten Settings 25 bis 150 Teilnehmende aktiv arbeiten und sich spielerisch dem Thema nähern können. 
Hierzu können Workshops angefragt werden, die zwischen einem halben und einem Tag dauern. Dabei können optional feste Gruppen (z. B. bestehende Agenda Gruppen, Eine-Welt-Gruppen, Vereine) oder offene Angebote für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger offeriert werden. Die Workshops sollen im 1. Quartal 2019 durchgeführt werden. 
Die Koordination und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit würde vom LRA München übernommen werden. Die Gemeinde muss die Organisation der Räumlichkeiten vor Ort inkl. Technik und ggf. Catering übernehmen sowie einen Ansprechpartner nennen. Für die Durchführung des Workshops wären zusätzlich € 1.500,- einzuplanen.
Aufgrund der anstehenden Haushaltsplanung möchte die Verwaltung ein Stimmungsbild des Gemeinderates zu einer allfälligen Entscheidung für die Durchführung derartiger Workshops abfragen.
Die Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder vertritt die Auffassung, dass entsprechende Finanzmittel eingeplant werden sollten. 

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8.3. Grunderwerb Zufahrt zum neuen Bauhof und Feuerwehrhaus in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 8.3

Sachverhalt

Nach Mitteilung des Landratsamtes München bzw. staatl. Straßenbauamtes Freising ist eine direkte Zufahrt zum derzeit in Planung befindlichen neuen Bauhof und Feuerwehrhaus Hohenschäftlarn über die Staatsstraße nicht möglich. Einzige Ausnahme ist die direkte Befahrung der Staatsstraße zu Feuerwehreinsätzen. Für die Schaffung eines ordentlichen Zufahrtsweges über den Drotwiesenweg wurde deshalb im September entsprechend Grund erworben. Es handelt sich hierbei um ca. 215 m² aus der Flurnummer 310 der Gemarkung Schäftlarn. Die genaue Größe des zu erwerbenden Grundes ergibt sich erst nach der Vermessung durch das Vermessungsamt.

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8.4. Gesellschafterversammlung Baugesellschaft München-Land GmbH 24.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 8.4

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn ist seit 1993 mit einer Bareinlage in Höhe von 439.200 € und einer aktuellen Beteiligungsquote von 0,417 % an der Baugesellschaft München-Land GmbH (BML) beteiligt. Gleichzeitig besteht auf dem Grundstück Strehbründlweg 7 ein Erbbaurecht zu Gunsten der BML. Beim darauf befindlichen Mietshaus der BML hat die Gemeinde Schäftlarn das Belegungsrecht.
Am 24.09.2018 fand dieses Jahr die jährliche Gesellschafterversammlung statt, bei der der Erste Bürgermeister Dr. Ruhdorfer teilnahm. Die Tagesordnung umfasste im Wesentlichen den Jahresabschluss 2017. Der Jahresüberschuss der BML betrug 324.097,45 €. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde der Gewinn den Rücklagen der BML zugeführt.
Unterlagen zum Jahresabschluss der BML liegen dem Gemeinderat in der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme bereit.

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8.5. Sperrung Bahnübergänge in Hohenschäftlarn Ende Oktober

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 8.5

Sachverhalt

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass das Gleisbett zwischen Ebenhausen und Baierbrunn in der Zeit vom 26.10.2018 bis 31.10.2018 routinemäßig nachverdichtet werden muss. In diesem Zusammenhang werden die Bahnübergänge an der Zechstraße vom 27.10.2018 ab 18:30 Uhr bis 30.10.2018 ca. 5:00 Uhr, am Haindl-Abzweig vom 27.10.2018 ab 18:30 Uhr bis 30.10.2018 um 3:00 Uhr und an der Starnberger Str. vom 28.10.2018 ab 21:00 Uhr bis 29.10.2018 ca. 5:00 Uhr gesperrt. Dies bedeutet, dass in der Nacht vom Sonntag 28.10.2018 bis Montag früh 5:00 Uhr alle Bahnübergänge in Hohenschäftlarn gesperrt sind und wieder eine weiträumige Umleitung wie im Mai vom Landratsamt München angeordnet wird. Der Fußweg An der Leiten zur B11 bleibt während der gesamten Bauzeit geschlossen.

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8.6. Neubau des Autobahnzubringers – Freigabe am 12.10.2018 um 12 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 8.6

Sachverhalt

Der Neubau des Autobahnzubringers St2071 ab der Anschlussstelle Schäftlarn bis einschließlich dem Kreisverkehr in Hohenschäftlarn konnte am Freitag 12.10.2018 mittags wieder für den Verkehr freigegeben werden. Am 15.10.2018 wurden noch die Straßenmarkierungen angebracht. Der Ausbau des Parkplatzes im Wald gerät anscheinend ins Stocken, da das abgelagerte Material bisher nicht vollständig abtransportiert werden konnte.

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8.7. Böschungsentwässerung des Bahndamms an der B11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 8.7

Sachverhalt

Die vor einigen Jahren erneuerte Entwässerung der Bahnböschung entlang der B11 zwischen Hohenschäftlarn und Ebenhausen funktioniert nicht ordnungsgemäß, so dass ständig Wasser über den Rad- und Fußweg läuft.  Die von der Deutschen Bahn beauftragte Firma sollte diese Entwässerung in der Woche vom 15. bis 20.10.2018 nachbessern. Damit verbunden ist eine Verkehrsbehinderung auf der B11 (geregelt mit Ampelschaltung).

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8.8. Errichtung von Schaltschränken durch die Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 8.8

Sachverhalt

Wie in der letzten Sitzung berichtet, lässt die Deutsche Telekom neue Netzknoten an der Ecke Rosenstraße/Fischerschlößlstraße, Fischerschlößlstraße/­Hackerstraße und an der B11 (gegenüber Rodelweg) errichten. Trotz intensiver Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, dass die Behinderungen im Fußwegbereich beseitigt und die Baumaßnahmen abgeschlossen werden.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö 9
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9.1. Ulrike Prölß: Aufruf an Bürger wegen Silvesterfeuerwerken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 17.10.2018 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Frau Prölß bittet, dass die Gemeindeverwaltung die Bürger darauf hinweist, das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk auf ein Minimum zu beschränken.
Der Erste Bürgermeister stellt eine entsprechende Veröffentlichung im Gemeindebrief in Aussicht.
 

Datenstand vom 14.02.2024 21:08 Uhr