Datum: 21.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:38 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Bestellung eines Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Schäftlarn
6 Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn; Beratung und Beschluss zur Baugestaltung sowie zur Wärmeversorgung
7 Beratung und Beschluss zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem Flurstück 1597/2
8 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu straßenrechtlichen Änderungen der Neufahrner/ Zeller Straße
9 Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines Teilbereiches von Stall und Tenne zur Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2059, Starnberger Straße 136 in Neufahrn
10 Informationen
10.1 Mobil-Mach-Bus
10.2 Sozialer Wohnungsbau Stehbründlweg
10.3 Bahnhof Ebenhausen – barrierefreier Ausbau
10.4 Sanierung des Mösl am Stadtweg
10.5 Überarbeitung der Ortsgestaltungssatzung
10.6 Besuch einer Chinesischen Delegation
10.7 Ehrung von langjährigen Gemeinderäten
10.8 Karl-Otto Saur: "Kultur im Keller"
11 Anfragen
11.1 Ulrike Prölß: Beschilderung für Radfahrer die entgegen der Fahrtrichtung fahren
11.2 Ulrich Stuke: Sachstand Buswartehäuschen
11.3 Ulrich Stuke: Zustand des Fußgängerweges von der Gartenstraße zum S-Bahnhof Ebenhausen
11.4 Ulrich Stuke: Eingeschlagene Scheibe am S-Bahnhof Ebenhausen
11.5 Ulrich Stuke: Glasfaserarbeiten bei der Buchhandlung Ebenhausen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Es erscheinen die Gemeinderäte Mock, Stuke, von Hoyos, von Lenthe und Saur.

Herr Körner fragt nach dem Sachstand der Planungen für den barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofes Ebenhausen und nach der Verfügbarkeit von Telefonanschlüssen im Bereich der Jahnstraße. 

Der Erste Bürgermeister antwortet zur ersten Frage, dass die Planungen bereits fortgeschritten seien. Hinsichtlich der Verfügbarkeit von Telefonanschlüssen führt der Erste Bürgermeister aus, dass eine Verbesserung der Verfügbarkeit durch eigenwirtschaftlichen Ausbau von der Deutschen Telekom geprüft werde.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö beschliessend 3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö informativ 4

Sachverhalt

Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2018 liegen folgende, bekannt zu gebende Beschlüsse vor:

  • Temporäre Nutzung der Hausmeisterwohnung in der Grundschule Schäftlarn für die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder 
  • Vergabe zur Lieferung von 60 Löschanzügen an die Fa. BAS Vertriebs-GmbH, Planegg
  • Umstellung in der Gemeindeverwaltung auf das Geoinformationssystem RIWA-GIS
  • Vergabe der Entwurfsplanung für die Nordumfahrung Hohenschäftlarn, Variante B, an das Ingenieurbüro Schöneberg 

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5. Bestellung eines Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Für den Standesamtsbezirk ist aufgrund eines Personalwechsels eine neue Standesbeamtin bzw. ein neuer Standesbeamter zu bestellen. 
Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) darf zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten nur bestellt werden, wer 
       zum Rechtsträger (Gemeinde Schäftlarn) in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht, 
       als Beamtin oder Beamter die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (gehobener Dienst) der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, nichttechnischer Dienst bestanden hat oder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat, 
       an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
       mindestens 3 Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter oder zur Einweisung tätig gewesen ist. 
Entsprechend der Bestimmung in § 2 Abs. 2 der AVPStG können die Landratsämter Ausnahmen vom o. g. Ausbildungserfordernis zulassen.
Aufgrund einer - mit Schreiben vom 12.11.2018 eingelangten - entsprechenden Befreiung des LRA München vom o. g. Ausbildungsregelerfordernis erfüllt Herr Thomas Hiltl die Zulassungsvoraussetzungen zum Standesbeamten. Herr Hiltl soll daher zum 01.01.2019 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Schäftlarn bestellt werden. 

Beschluss

Herr Thomas Hiltl wird zum 01.01.2019 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Schäftlarn bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn; Beratung und Beschluss zur Baugestaltung sowie zur Wärmeversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei der letzten Sitzung des Gemeinderates am 17.10.2018 wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:
„Die vorgelegten Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Themen werden zurückgestellt und zeitnah zur weiteren Beratung zusammen mit den Architekten an die Arbeitsgruppe bzw. den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, auch die Planung für den Bauhof fachlich zu begleiten.“
Daraufhin hat der Erste Bürgermeister die Mitglieder der Arbeitsgruppe im Vorgang zur stattfindenden Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 05.11.2018 eingeladen. Hierbei wurden die aktuellsten Entwurfsplanungen durch die beiden Fachplaner (Feuerwehrgerätehaus: Herr Gebauer / Bauhof: Herr Kiermeier) präsentiert. 
Auch die grundlegenden Abstimmungen zur Baugestaltung sowie zur Wärmeversorgung wurden in dieser Runde gemeinsam mit den beiden Architekten diskutiert und besprochen.
Im Laufe der Besprechung hat sich ergeben, dass folgende Vorschläge von allen Teilnehmern als sinnvoll erachtet werden:
  • Baugestaltung: vor allem die Dacheindeckung sollte bei beiden Gebäuden einheitlich in rotem Ziegel erfolgen, ansonsten ist es durchaus zulässige, dass sich die beiden Baukörper in Ihrer äußeren Gestaltung (Bauweise, Fenster, etc.) unterscheiden;
  • Wärmeversorgung: eine zentrale Gasheizung für beide Gebäude mit einem regenerativen Anteil; vorab ist jedoch noch zu prüfen, welche Kosten der Gasanschluss aufweist, ansonsten könnte alternativ auch eine Pelletheizung angedacht werden;
Diese Ergebnisse wurden dem Bauausschuss anschließend dargelegt, nach kurzer Beratung wurden folgende Empfehlungsbeschlüsse an den Gemeinderat gefasst:
Empfehlungsbeschluss 1: 
„Dem Gemeinderat wird empfohlen bezüglich der Dacheindeckung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn eine einheitliche Ziegeldacheindeckung entsprechend der Örtlichen Bauvorschrift zu beschließen.“ (9:0)
Empfehlungsbeschluss 2: 
„Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Wärmeversorgung der beiden Gebäude mit einer zentralen Gasheizung und einem regenerativen Anteil (vorbehaltlich der Prüfung der Gasanschlusskosten) zu beschließen.“ (9:0)
Daraufhin wurden auch bei der ESB Wärme GmbH eine Einschätzung der Kosten für den Erdgasanschluss eingeholt.
Der Geschäftsführer, Herr Stefan Ott, übermittelte uns folgende Informationen:
  1. Der Erdgas-Netzanschluss kostet bei einer angenommenen Leistung von 100 kW ca. 5.500 €.
  2. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen ist ein regenerativer Anteil von 15 % am Jahreswärmebedarf einzuhalten. Dies kann zum Beispiel durch eine thermische Solaranlage sichergestellt werden. Die Kombination Gasheizkessel und thermische Solaranlage eignet sich unserer Einschätzung nach am besten für dieses Projekt. Ein Blockheizkraftwerk scheidet unserer Meinung nach aus, da die Laufzeiten hierfür aufgrund der Nutzstruktur (im Zeitraum April bis September nahezu kein Wärmebedarf) eher gering ausfallen würden. Daher macht ein BHKW keinen Sinn. Eine Gas-Wärmepumpe wäre zwar auch eine effiziente Alternative – allerdings nur dann, wenn sowohl Wärme als auch Kälte zur Klimatisierung benötigt werden würde.
  3. Was die Investitionskosten betrifft können wir Ihnen folgende Richtwerte mitteilen: 100 kW Gas-Brennwertheizkessel ca. 10.000 €; thermische Solaranlage ca.   15.000 €; für Zubehör, Abgasanlage, Pufferspeicher, Kleinmaterial und Montage ca. 10.000 €.
Das Planungsbüro KPS hat in Absprache mit dem Planungsbüro Gebauer empfohlen, eine Luftwärmepumpe mit Gasheizung zur Abdeckung der Spitzenlasten umzusetzen, da dies nach deren Auffassung sowohl in der Anschaffung, als auch im Unterhalt als die sinnvollste und wirtschaftlichste Form einer Heizungsanlage in den Objekten angesehen wird. Eine erneute Abfrage bei der ESB Wärme GmbH hat ergeben, dass ein Gasanschluss (je nach Länge der Leitung) Kosten zwischen 6.500,-- Euro und 8.300,-- Euro für den Netzanschluss verursachen würde. 
Zwischenzeitlich hat das mit der Erstellung des schalltechnischen Gutachtens beauftragte Büro Accon GmbH, Greifenberg, mitgeteilt, dass die Errichtung einer Wohnung im Bauhofgebäude wegen Überschreitung der maßgeblichen Lärmgrenzwerte nicht möglich ist. Hierbei sei es unerheblich, ob es sich um sozialen Wohnungsbau oder eine Werkdienstwohnung handle. Das entsprechende Gutachten wird in den nächsten Tagen eingehen und muss in den Bebauungsplanentwurf einfließen. Folge davon ist, dass die Wohnung nicht festgesetzt werden kann. Der beauftragte Architekt, Herr Kiermeier, wurde bereits entsprechend unterrichtet und wird eine Umplanung vornehmen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass vor einer endgültigen Entscheidung erst die Prüfung des Gutachtens erfolgen muss. 

Diskussionsverlauf

Herr Stuke erläutert, dass sowohl die Dacheindeckung als auch die Wärmeversorgung in der Arbeitsgruppe und im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ausführlich diskutiert wurden und eine Einigung entsprechend der vorliegenden Empfehlungsbeschlüsse gefunden wurde. Er zeigt sich jedoch verwundert, dass die Errichtung einer Wohnung nicht möglich sei. Dies müsse noch geprüft werden. Zudem müssten die Kosten mit und ohne Wohnung ggfs. mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen gegenübergestellt werden. 
Herr von Hoyos teilt ebenfalls mit, dass eine Entscheidung über die Errichtung einer Wohnung erst getroffen werden könne, sobald eine konkrete Kostengegenüberstellung vorliege. 
Herr Lang führt aus, dass er über die Vorschläge zur Dacheindeckung und Wärmeversorgung sehr verwundert sei. Gewerbebauten würden grundsätzlich mit Metall-Sandwichplatten eingedeckt, welche kostengünstiger wären. Bezüglich der Wärmeversorgung regt er an, eine regenerative Wärmeversorgung mit Hackschnitzelheizung umzusetzen. 
Aus diesen Gründen beantragt er, die Kosten einer Ziegeldacheindeckung einer Eindeckung mit Metall-Sandwichplatten gegenüberzustellen. 
 Da die Empfehlungsbeschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses weitergehend sind, wird zunächst über diese abgestimmt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Dacheindeckung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn in einer einheitlichen Ziegeldacheindeckung entsprechend der Örtlichen Bauvorschrift der Gemeinde Schäftlarn vornehmen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die beiden Neubauten Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäfltarn zentral mit einer gemeinsamen Gasheizung und einem zusätzlichen regenerativen Anteil zu versorgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Beratung und Beschluss zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem Flurstück 1597/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Grundstück Fl. Nr. 1597/2 befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und verfügt über eine Fläche von 1522 qm.
Der Antrag auf Vorbescheid sieht die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage vor.
Die Außenmaße der einzelnen Doppelhäuser sollen 14 m x 11 m betragen. Insgesamt sollen so 4 Wohneinheiten mit jeweils 77 qm Grundfläche entstehen.
Bei einer Grundfläche von 308 qm und der Anzahl von 2 geplanten Vollgeschossen ergibt sich eine Grundflächenzahl von 0,2 und eine Geschossflächenzahl von 0,4 (nur Hauptgebäude).
Diese sind jedoch im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB nicht als Zulässigkeitsmaßstab heranzuziehen. Vielmehr ist das Bauvorhaben nach dem Einfügen in die bereits vorhandene Umgebungsbebauung zu bewerten.
Die Wandhöhe der geplanten Doppelhäuser soll 6,00 m betragen. Durch die vorhandene Geländestruktur wirkt die Wandhöhe etwas massiv. 
Die Dächer sollen als Walmdächer errichtet werden.
Zudem ist eine Tiefgarage geplant, um die nach der Stellplatzsatzung notwendigen 12 Stellplätze herzstellen zu können.
Diese soll zwischen den beiden Gebäuden situiert werden.
Die wasser- und abwassertechnische Erschließung des Bauvorhabens ist laut Stellungnahme der Gemeindewerke gesichert. 
Der Antrag auf Vorbescheid wurde bereits im Bau,-Planungs- und Umweltausschuss am 05.11.2018 behandelt, hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem Flurstück 1597/2, Zeller Str. in Zell das gemeindliche Einvernehmen nicht. Dem Gemeinderat wird zugleich empfohlen, für den Bereich Zeller Straße einen Bebauungsplan zu erlassen.“
Im Nachgang zur Bauausschusssitzung wurde von dem Bauherrn nochmals ein Anschreiben an Herrn Dr. Ruhdorfer und die Gemeinderäte und eine Darstellung der Höhenentwicklung im Vergleich zu den benachbarten Gebäuden übermittelt (siehe Anlage).
Hierbei wurde nochmals darum gebeten, aufgrund der knappen Entscheidung des Gremiums Bauausschuss, den Antrag auf Vorbescheid zur erneuten Beratung und Beschlussfassung dem Gemeinderat vorzulegen.
Aus Sicht der Bauverwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung unstrittig ein und ist somit bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig.
Aufgrund des abfallenden Straßenverlaufs und des ansteigenden Geländes erscheint das in Straßennähe geplante Gebäude höher. Dies könnte dadurch ausgeglichen werden, dass die Eingangshöhe dieses Gebäudes der Eingangshöhe im Erdgeschoß des nördlich gelegenen Gebäudes Zeller Straße 50 entsprechen muss. 

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erläutert, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Höhenentwicklung regeln würde und dies auch für Folgeanträge auf Nachbargrundstücken dann ausreichend geregelt wäre. 
Herr von Hoyos stellt deshalb folgenden Antrag: 
Der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses wird gefolgt. Für das Gebiet an der Zeller Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. 
Der Antrag von Herrn von Hoyos wird mit 9 : 10 Stimmen abgelehnt.
Da der Antrag abgelehnt ist, wird anschließend über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem Flurstück 1597/2, Zeller Str. 52 in Zell das gemeindliche Einvernehmen, soweit das östlich in Straßennähe geplante Gebäude in der Höhenlage (Eingangshöhe Erdgeschoß) der Eingangshöhenlage des nördlich gelegenen Gebäudes Zeller Straße 50 entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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8. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu straßenrechtlichen Änderungen der Neufahrner/ Zeller Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 14.11.2018 (wie bereits mit Schreiben vom 25.05.2018) folgenden Antrag gestellt:
1.        Die zum Ende 2018 auslaufenden Sondergenehmigungen zum Befahren der Neufahrner Straße sollen nicht mehr verlängert werden, neue Genehmigungen sollen nicht mehr ausgegeben werden. 
2.         Die Neufahrner/Zeller Straße soll ab Ortsende Neufahrn bis Anwesen Angermüller in Zell von einer Ortsverbindungsstraße zu einem landwirtschaftlichen Weg herabgestuft werden.
3.         Sollte eine Herabwidmung nicht gewünscht bzw. möglich sein, sollen geeignete Maßnahmen zur Erschwerung des Schleichverkehrs überlegt und durchgeführt werden. 
Der Antrag mit Begründung ist im Ratsinformationssystem eingestellt. 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2009 beschlossen, die Neufahrner Straße bzw. den Zeller Weg zwischen dem Anwesen Neufahrner Straße 15 und der Waldkapelle mittels Zeichen 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge) zu sperren. Der land- und forstwirtschaftliche Verkehr wurde zugelassen. Der Vollzug dieses Beschlusses erfolgte nach Zustimmung der Polizeiinspektion Grünwald durch Anordnung vom 04.01.2010. Ein früherer Antrag der Fraktion Gemeindewohl zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h auf dieser Ortsverbindungsstraße wurde von der Polizei hingegen abgelehnt, da keine atypische, konkrete und besondere Gefahrenlage vorliegt. 
Da von den Anliegern an und in der Nähe der Neufahrner Straße bzw. aus dem Ortsteil Neufahrn erhebliche Beschwerden wegen der Sperrung der Straße vorgetragen wurden, hat die Verwaltung in begrenztem Umfang Ausnahmegenehmigungen erteilt. 
In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nie vollkommen gerecht erfolgen kann und immer wieder zu unangenehmen, teils nachvollziehbaren Beschwerden gegenüber der Verwaltung führt. Es ist auch schwer zu begründen, wenn die Sperrung einer Straße aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erfolgt; gleichzeitig aber eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Einer gerichtlichen Überprüfung würde dies vermutlich nicht standhalten. Gleichwohl ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich innerhalb der gesperrten Strecke (zumindest von Neufahrn bzw. Hohenschäftlarn herkommend) der Hofladen eines landwirtschaftlichen Betriebes befindet, welcher durch verkehrsregelnde Maßnahmen nicht in seiner Existenz gefährdet werden darf. 
Die Zeller Straße in Neufahrn bzw. die Neufahrner Straße in Zell sind im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Schäftlarn als Gemeindeverbindungsstraßen gewidmet. Gemäß Art. 46 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) handelt es sich dabei um Straßen, die den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermitteln. Die überwiegenden Verkehrsbeziehungen müssen sich daher zwischen den benachbarten Gemeindeteilen abspielen. Ihre Zweckbestimmung beschränkt sich auf den örtlichen Verkehr im Gemeindegebiet. Dabei darf eine Gemeindeverbindungsstraße erst außerhalb der geschlossenen Ortslage beginnen und muss auch dort enden. Dies ist sowohl bei der Zeller Straße in Neufahrn, als auch bei der Neufahrner Straße in Zell der Fall. 
Allerdings ist der Gemeingebrauch an der Straße durch die verkehrsrechtliche Anordnung (Verbot für Kraftfahrzeuge) eingeschränkt, sodass (abweichend von der Widmung) faktisch bereits jetzt ein öffentlicher Feld- und Waldweg vorliegt. Unabhängig von diesem Umstand würde eine Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg für den tatsächlichen Verkehr keine Bedeutung haben, da der Verkehrsteilnehmer nicht erkennen kann, wie eine Straße gewidmet ist. 
Ebenso schwierig dürften die Punkt 3.) beantragten Überlegungen sein, geeignete Maßnahme zur Erschwerung des Schleichverkehrs zu überlegen und durchzuführen. 
Die Straßen in der vorliegenden Form müssen auch zur Bewirtschaftung der Land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit entsprechenden Fahrzeugen geeignet sein. Wie hier der Schleichverkehr erschwert werden soll und gleichzeitig keine Einschränkung für diese Nutzungen erfolgen soll, dürfte schwer zu lösen sein. 

Diskussionsverlauf

Herr Stuke erläutert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag nochmals. Er weist darauf hin, dass die Straße wegen ihrer geringen Breite nicht für Kraftfahrzeuge geeignet ist und den Radfahrern und Fußgängern vorbehalten werden sollte. 
Frau von Lenthe erklärt, dass sie nicht erkennen könne, für welche Zwecke Ausnahmegenehmigungen erteilt würden. Herr Fürst vertritt die Meinung, dass das Befahren der Straße wie im bisherigen Umfang mit Ausnahmegenehmigungen möglich sein müsse. Auch Frau Reitinger spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. Herr Mock erklärt, dass er für einen Ausbau der Straße sei, wenn er die Wahl zwischen Sperrung und Ausbau hätte. 

Herr Stuke bittet darum, über Punkt 1 des Antrages abstimmen zu lassen. Die Punkte 2 und 3 könnten unberücksichtigt bleiben, da er hierfür selbst keinen Lösungsansatz sehe. 

Beschluss

Die zum Ende 2018 auslaufenden Sondergenehmigungen zum Befahren der Neufahrner Straße werden nicht mehr verlängert. Neue Genehmigungen werden nicht mehr ausgegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

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9. Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines Teilbereiches von Stall und Tenne zur Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2059, Starnberger Straße 136 in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob in dem landwirtschaftlich genutzten Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 2059 in Neufahrn der Einbau einer Betriebsleiterwohnung möglich ist. 
Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, weshalb sich zur Beurteilung des gemeindlichen Einvernehmens die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt.
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich bei dem gegenständlichen Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB. Demnach liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht vor, wenn u.a. ..“im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 (Anmerkung der Verwaltung: Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung) zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle“. 
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2059 befinden sich im Gebäude Starnberger Straße 136 derzeit zwei Wohnungen, sodass eine weitere Wohneinheit, welche in einem bestehenden Gebäude eingebaut wird, aus Sicht der Bauverwaltung planungsrechtlich zulässig ist. 
Die Bauverwaltung weist zudem auf ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 31.07.2018 hin, in welchem darauf hingewiesen wird,  dass es dem Staatsministerium ein großes Anliegen ist, dass auch im Außenbereich die Potentiale für Wohnraum in baulich bereits in Anspruch genommenen Bereichen möglichst umfassend ausgeschöpft werden können.

Beschluss

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 2059 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö informativ 10
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10.1. Mobil-Mach-Bus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Das Familienzentrum hat der Gemeindeverwaltung berichtet, dass der seit diesem Jahr betriebene Mobil-Mach-Bus sehr gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird. Es wurden bisher 323 Fahrten, davon 60 Fahrten mit Privat-PKWs angeboten. Die meisten Fahrten waren Arztfahrten (115), aber auch wöchentliche Einkaufsfahrten oder z. B. Fahrten zum Seniorencafé. 

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10.2. Sozialer Wohnungsbau Stehbründlweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Aufgrund einer Besprechung zwischen dem Planungsbüro Illner und der Regierung von Oberbayern als Förderbehörde haben sich bezüglich der Planung des Mehrfamilienhauses am Stehbründlweg folgende Änderungen ergeben: 
  • Grundrisse können "gestapelt" werden. d.h. die 2 großen Wohnungen und die 4 kleinen Wohnungen sind im EG und OG übereinander.

  • Podest am Eingang kann mit Geländeanpassung der Außenanlagen entfallen.

Zudem wurde seitens der Regierung von Oberbayern vorgeschlagen, die Fenster mit verringerter Brüstungshöhe auszuführen (ca. 70 cm). Dieser Vorschlag wird vom Planungsbüro Illner nicht empfohlen, da diese Fensterarten nur in den jeweiligen Wohnräumen sinnvoll sind. In Bädern und Schlafzimmern dagegen keinen Sinn ergeben.
Aus diesem Grund kann keine einheitliche Fassadengestaltung mit gleichen Fensterformaten erzeugt werden, was ebenfalls aus gestalterischer Sicht nicht empfehlenswert ist.
Seitens der Bauverwaltung wurde mit dem Planungsbüro Illner vereinbart, die ersten beiden Punkte umzusetzen (siehe beigefügte Planentwürfe) und die verringerten Brüstungshöhen nicht vorzusehen. Förderschädlich ist dies nicht. 

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10.3. Bahnhof Ebenhausen – barrierefreier Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 10.3

Sachverhalt

Wie früher berichtet, wurde der Bahnhof Ebenhausen in das „Zukunftsprogramm“ (ZIP) des Bundes aufgenommen. Somit wurden Haushaltsmittel für die Planung eines barrierefreien Bahnsteiges bereitgestellt. Nunmehr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, dass entsprechende Mittel für den Bau zur Verfügung gestellt werden. Damit sollen die Modernisierung des Bahnsteiges, der Bau eines Aufzuges, der Bau einer Personenunterführung sowie weitere Detailmaßnahmen finanziert werden. Die Planungen sollen 2021 abgeschlossen werden.

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10.4. Sanierung des Mösl am Stadtweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 10.4

Sachverhalt

Mit der Sanierung wurde diese Woche begonnen. Im ersten Schritt wurde ein Teil des Bewuchses im und um den Weiher entfernt. Die Büsche im nördlichen Rand bleiben erhalten. In Teilen wurde nach Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde der Schlamm aus dem Weiher genommen und am Rand abgelagert.

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10.5. Überarbeitung der Ortsgestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 10.5

Sachverhalt

Das beauftragte Büro hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Bestandsaufnahme abgeschlossen ist und die rechtlichen Rahmenbedingungen erfasst wurde. Um die Analyse abzuschließen zu können, müssen noch historische Aspekte betrachtet werden und eine Abgrenzung der einzelnen Teilgebiete durchgeführt werden. Mit ersten Zwischenergebnissen ist im Laufe des ersten Quartals 2019 zu rechnen.

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10.6. Besuch einer Chinesischen Delegation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 10.6

Sachverhalt

Die „Europa Akademie e.V.“ in Frankfurt hat den Besuch einer chinesischen De-legation an 23.11.2018 im Rathaus organisiert. Hierbei wollen die Besucher Einblicke in die Aufgaben und Strukturen einer Gemeinde bekommen.

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10.7. Ehrung von langjährigen Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 10.7

Sachverhalt

Fünf langjährige Mitglieder des Gemeinderates wurden mit der „Kommunalen Verdienstmedaille“ des Freistaates Bayern für Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung durch den Landrat geehrt. Es sind dies Frau Dichtl, Herr Lang, Herr Strobl, Herr Stuke und Herr Waldherr.

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10.8. Karl-Otto Saur: "Kultur im Keller"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 10.8

Sachverhalt

Herr Saur weist in seiner Funktion als Kulturreferent im Gemeinderat darauf hin, dass die Veranstaltungsreihe „Kultur im Keller“ im Altenheim Ebenhausen einen neuen Rahmen finden soll. Dabei sollen Nachmittags „publikumsangepasste“ kulturelle Veranstaltungen (z. B. Fernsehfilme, Literatur, Musik) geplant werden.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 11
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11.1. Ulrike Prölß: Beschilderung für Radfahrer die entgegen der Fahrtrichtung fahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 11.1

Sachverhalt

Frau Prölß trägt vor, dass im Bereich Stehbründlweg und Floßgatter viele Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren würden. Es wäre demzufolge sinnvoll dort sog. „Geisterradlerschilder“ aufzustellen.

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11.2. Ulrich Stuke: Sachstand Buswartehäuschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 11.2

Sachverhalt

Herr Stuke fragt nach dem Sachstand zu den Buswartehäuschen. 
Der Erste Bürgermeister berichtet, dass die bisher eingeholten Angebote mit relativ hohen Kosten verbunden seien. Es sollen daher weitere Angebote eingeholt werden.

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11.3. Ulrich Stuke: Zustand des Fußgängerweges von der Gartenstraße zum S-Bahnhof Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 11.3

Sachverhalt

Herr Stuke trägt vor, dass auf o. g. Fußweg eine Lampe angebracht und eine Wasserpfütze beseitigt werden müsste.

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11.4. Ulrich Stuke: Eingeschlagene Scheibe am S-Bahnhof Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 11.4

Sachverhalt

Herr Stuke trägt vor, dass am S-Bahnhof Ebenhausen eine Fensterscheibe eingeschlagen wurde. 
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass dieser Vorfall bereits der zuständigen Polizeidienststelle bzw. der zuständigen Stelle bei der Deutschen Bahn gemeldet wurde.

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11.5. Ulrich Stuke: Glasfaserarbeiten bei der Buchhandlung Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö 11.5

Sachverhalt

Herr Stuke berichtet, dass aufgrund der Glasfaserarbeiten vor der Buchhandlung Isartal der Boden in diesem Bereich seit ca. sechs Wochen geöffnet sei. Es sei jedoch kein Baufortschritt erkennbar. 

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass der Subunternehmer der Deutschen Telekom  nicht mehr greifbar sei. Die Gemeindeverwaltung hat bereits mehrfach von der  Deutschen Telekom bzw. von der von ihr beauftragten Firma eine Abhilfe angemahnt.

Datenstand vom 14.02.2024 21:10 Uhr