Datum: 12.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung 2017 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Stellungnahme der Verwaltung und Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2017
6 Beratung und Beschluss zur verbindlichen Führung von Bestands- und Vermögensverzeichnissen für die Gemeinde und ihren Einrichtungen ab dem 01.01.2019
7 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2017
8 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019, die Finanzplanung 2018-2022 und den Stellenplan
9 Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2019, der Finanzplanung 2018-2022 sowie des Stellenplans 2019;
10 Informationen
10.1 Fahrradräumaktion
10.2 Überplanung des Friedhofs in Zell
10.3 Beiratssitzung der Jugendsozialarbeit an Schulen
10.4 Pflegemaßnahme Mösl am Stadtweg abgeschlossen
10.5 Wasserversorgung; Rohrbruch in der Hauptleitung
10.6 Sanierung Autobahnzubringer und Parkplatz
10.7 KommWFP-Projekt Stehbründlweg; Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn
10.8 Volksbegehren Artenvielfalt in Bayern - Rettet die Bienen / Auslegungszeiten für Eintragungslisten
11 Anfragen
11.1 Christian Lankes: Baumfällungen an der St2071

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2018 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2018 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö informativ 4

Sachverhalt

Es erscheint Herr Strobl.

In der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2018 wurde beschlossen, die Abruffrist für die Kreditaufnahme für gemeindlichen Wohnungsbau auf den 24.11.2019 zu verlängern.

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5. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung 2017 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Stellungnahme der Verwaltung und Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 20.09.2018 bis 22.11.2018 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen. Die Verwaltung nahm in den Sitzungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses Stellung zu aufgeworfenen Fragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2017 am 22.11.2018 in 6 Sitzungen und bestätigt, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2017 geordnet war. Änderungen am Rechnungsergebnis haben sich durch die örtliche Rechnungsprüfung nicht ergeben.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Mock.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungs-ausschusses zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2017 in der Fassung vom 03.07.2018 mit folgenden Ergebnissen fest:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.)  im Verwaltungshaushalt mit                                11.043.871,52 €
b.)  im Vermögenshaushalt mit                                  2.593.254,69 €
Gesamt                                                        13.637.126,21 €
                                       Fehlbetrag:                                 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        1,00 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,08 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschluss zur verbindlichen Führung von Bestands- und Vermögensverzeichnissen für die Gemeinde und ihren Einrichtungen ab dem 01.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung war die Führung und Fortschreibung von Inventur- und Bestandslisten sowie Anlagenachweisen seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesens (NKF) ein Thema. Ziel war die Umstellung des Finanzwesens auf die kommunale Doppik. Essentielle Grundlage war die Erfassung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens für die Eröffnungsbilanz. 
In der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2018 (TOP 9) wurde die Einführung des NKF eingestellt. Unabhängig davon sind Bestands- und Vermögensverzeichnisse aufzubauen.
Gesetzliche Grundlage dafür ist § 75 der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik – KommHV-Kameralistik).
Dieser schreibt schon immer fest, dass die Gemeinden, Landkreise und Bezirke über die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte, bewegliche Sachen und immateriellen Vermögensgegenstände, die ihr Eigentum sind oder ihnen zustehen, Bestandsverzeichnisse zu führen haben. Aus den Verzeichnissen müssen Art und Menge sowie Lage oder Standort der Gegenstände ersichtlich sein.
Verzeichnisse brauchen nicht geführt zu werden, soweit
1. sich der Bestand aus Anlagenachweisen ergibt,
2. es sich um bewegliche Sachen oder immaterielle Vermögensgegenstände handelt, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Sachgesamtheit wertmäßig die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht überschreiten,
3. über den Bestand von Vorräten eine ausreichende Kontrolle gewährleistet ist oder die Vorräte zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt sind.
Anlagenachweise werden geführt bei den kostenrechnenden Einrichtungen Bestattungswesen und der Abfallbeseitigung. Bei den Gemeindewerken in allen Sparten (Wasser, Abwasser, Energie).
Zu Ziffer 2 wäre zu erwähnen, dass die Grenze für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter seit 01.01.2018 bei 800 € liegt.

Von erheblicher Bedeutung für die praktische Arbeit in Buchhaltungen und Steuerkanzleien ist der Umgang mit sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter. Hier hat der Bund kurz vor der Bundestagswahl 2017 eine Initiative ergriffen. So heißt es im Schreiben des StMI:
„Mit Art. 4 Nr. l des Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30.6.2017 (BGB11 S. 2143) wurde die Grenze für die Erfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG) von bisher 150 € auf künftig 250 €, mit Art. l Nr. 4 Buchst, a) des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl I S. 2074) u.a. die Grenze für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von bisher 410 € auf dann 800 € angehoben."
Die dahingehenden Regelungen im kommunalen Haushaltsrecht waren bislang nicht durchgängig an das Steuerrecht angeknüpft und führten überdies aufgrund verschiedener Änderungen im Steuerrecht - gerade auch für den Bereich der geringwertigen Wirtschaftsgüter - zu einem Nebeneinander verschiedener Wertgrenzen in Kameralistik und Doppik. Dies führte zu Schwierigkeiten beim Wechsel von kameraler zu doppischer Haushaltswirtschaft. Diese Problematik greift lt. dem o.g. Schreiben die Änderungsverordnung nun auf; dazu das StMI:
„Die kommunalen Spitzenverbände äußerten hierzu den Wunsch, den Verzicht auf die Erfassung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (einheitlich für Kameralistik und Doppik) bis zu 800 € zu ermöglichen.
Diesem Wunsch soll mit einer umfassenden Änderung entsprochen werden, welche für Kommunen mit kameraler wie doppischer Haushaltswirtschaft wirkungsgleich, möglichst ohne Funktionen zwischen kameraler und doppischer Regelung, um den Umstieg von Kameralistik auf Doppik zu erleichtern, und insgesamt möglichst praktikabel und anwenderfreundlich gestaltet werden soll."
Die Anhebung und Vereinheitlichung der Grenzen für die Erfassung und Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist sehr wichtig.

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat im Rahmen der Prüfung des Jahres 2017 die Inventur- und Bestandsverzeichnisse der FFW Ebenhausen geprüft. Grundsätzlich erfüllen diese – auch ohne Wertangabe – die Voraussetzungen der KommHV-Kameralistik. Auch unsere zwei anderen Feuerwehren (Hohenschäftlarn und Neufahrn führen diese Verzeichnisse.
Ursprünglich forderte der RPA im Rahmen seiner Prüfung, auch den Wert in den Verzeichnissen zu führen. Ferner sollten auch diese Werte rückwirkend für 10 Jahre ermittelt werden. In Abstimmung mit dem Hauptamtsleiter, Herrn Wallner, erfolgte eine abschließende Besprechung mit dem RPA mit dem Ziel, ab 01.01.2019 diese Verzeichnisse fachbereichsbezogen neu aufzusetzen.

Gleichzeitig sollen dabei aufgrund der o.g. gesetzlichen Änderungen die Wertgrenzen (hier GWG 250 €; das Vermögen bleibt sowieso bei 800 € und ist nicht abänderbar) ab dem 01.01.2019 Berücksichtigung finden.
Federführend ist dabei die Finanzverwaltung tätig und entwickelt die entsprechenden Verzeichnisse (Excel-Tabellen) und die ggf. notwendige Dienstanweisung.
Die Grundstückserfassung obliegt der Finanzverwaltung und das bewegliche und sonstige unbewegliche Vermögen den Fachämtern. Die Fachämter führen diese Verzeichnisse auch für Einrichtungen für die sie die Kompetenz der Mittelbewirtschaftung haben (z.B. Hauptamt für Schule oder Bauamt für Bauhof).
Der RPA hat auch zum Ausdruck gebracht, dass mit Umzug der FFW Hohenschäftlarn in den Neubau des Feuerwehrhauses Hohenschäftlarn und dem Bauhof, alle Gegenstände durch die zuständigen Fachämter zu erfassen und fortzuschreiben sind.

Die Verzeichnisse werden jährlich zusammengefasst und auch den Einrichtungen (z.B. Schule, Feuerwehr) über das jeweilige Fachamt zur Abstimmung zugeleitet.

Der Vorteil für die Führung der Verzeichnisse in den Fachabteilung liegt darin, dass diese gleich mit der Erstellung der Anordnung mit den notwendigen Daten gefüllt werden können und keinen weiteren (zweiten) Arbeitsschritt in einer anderen Organisationseinheit erfordert.
Sollten sich im Laufe des Verfahren Änderungen ergeben, wird darüber informiert.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Ab dem 01.01.2019 hat die Verwaltung für die Gemeinde und ihren Einrichtungen verbindlich Bestands- und Vermögensverzeichnisse (Anlagennachweise) zu führen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, bewegliche Sachen und immaterielle Vermögensgegenstände, deren Bestand sich nicht aus Anlagenachweisen ergibt. Die Zuständigkeit für die Erfassung und Fortschreibung für Einrichtungen der Gemeinde liegt im jeweiligen Fachamt.
  2. In Bestandsverzeichnisse sind bewegliche Gegenstände und immaterielle Vermögensgegenstände zu erfassen, die wertmäßig zwischen 250 € bis unter 800 € netto (steuerliche Abschreibungsgrenze, § 6 Abs. 2 Satz 1 EstG) liegen. 
  3. In Anlagennachweise werden Vermögensgegenstände und immaterielle Vermögensgegenstände ab einem Wert von 800 € netto erfasst.
  4. Die Schaffung der Grundstrukturen für die Erfassung (Tabellen, Dienstanweisung, etc.) obliegt der Finanzverwaltung.
  5. Die gemeindlichen drei Feuerwehren haben zum Stichtag 31.12.2018 eine komplette Inventur- bzw. Bestandsliste aller Gegenstände der Verwaltung vorzulegen.
  6. Mit Umzug in den Neubau des Feuerwehrhauses Hohenschäftlarn und dem Bauhof, sind alle Gegenstände durch die zuständigen Fachämter zu erfassen und fortzuschreiben.
  7. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt eine entsprechende Dienstanweisung zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Die Sitzungsleitung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die 2. Bürgermeisterin, Frau Maria Reitinger.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.07.2018 (TOP 13) das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 20.09.2018 bis 22.11.2018 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2017 am 22.11.2018 und bestätigte, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2016 geordnet war.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem ersten Bürgermeister die Entlastung für das Rechnungsjahr 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019, die Finanzplanung 2018-2022 und den Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Werkleiter erläutert den Wirtschaftsplan 2019 mit Anlagen. Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 1.701.100 € und in den Aufwendungen mit 1.589.400 € und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.118.900 € ab. Das Ergebnis des Gesamtbetriebs schließt mit einem Gewinn in Höhe von 111.700 € vor Steuern (111.300 € nach Steuern) ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Abwasser schließt in den Erträgen mit 1.137.400 € und in den Aufwendungen mit 1.122.000 €. Dies führt zu einem Gewinn in Höhe von 15.400 €. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 605.400 €.
Der Erfolgsplan der Sparte Wasser schließt in den Erträgen mit 560.700 € und in den Aufwendungen mit 459.200 €. Dies führt zu einem Gewinn vor Steuern in Höhe von 101.500 € (nach Steuern 101.100 €). Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 505.900 € ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Energie schließt in den Erträgen mit 3.000 € und in den Aufwendungen mit 8.200 €. Dies führt zu einem Verlust in Höhe von 5.200 €. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 7.600 € ab.
Des Weiteren wird auf den Vorbericht und den Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2019 mit Finanzplanung 2018 bis 2022 verwiesen.
In der Sitzung vom 12.11.2018 stimmte der Werkausschuss den vorgelegten Entwürfen des
a) Wirtschaftsplans 2019 mit Anlagen,
b) Finanzplans 2018 bis 2022 und
c) Stellenplans.
jeweils in der Fassung 30.10.2018 zu und empfiehlt dem Gemeinderat diese zu beschließen. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 ist Bestandteil der Niederschrift.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Entwürfe des
a) Wirtschaftsplans 2019 mit Anlagen,
b) Finanzplans 2018 bis 2022 und
c) Stellenplans
jeweils in der Fassung 30.10.2018. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2019, der Finanzplanung 2018-2022 sowie des Stellenplans 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Kämmerer erläutert den Haushaltsplan 2019 mit Finanzplanung 2018 – 2022 in der Sitzung. Im Weiteren wird auf den umfassenden Vorbericht zum Haushalt verwiesen. Alle Unterlagen zum Haushalt sind als Anlagen beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.11.2018 den Haushaltsplan 2019, die Finanzplanung 2018-2022 und den Stellenplan vorberaten. Nach umfassender Erörterung wurden abschließend folgende Beschlüsse gefasst:
  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 15.11.2018 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1). Sofern Anpassungen durch noch zu klärenden Punkt notwendig sind, werden diese genehmigt.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2019 und der Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2019 sowie den Finanzplan 2018 bis 2022 zu beschließen.
  4. Den Änderungen des Stellenplanes wird, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und erläutert zugestimmt. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die Änderungen entsprechend in den Stellenplan aufzunehmen.

In der Folge wurden alle notwendigen Anpassungen von der Kämmerei durchgeführt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                11.245.200 € 
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                 9.985.100 € ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Schäftlarn schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit                1.701.100 €
und Aufwendungen mit                1.589.400 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit                1.118.900 €

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden festgesetzt in Höhe von 2.785.200 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde und im Vermögensplan der Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist wegen der Kreditaufnahme für den Wohnungsbau genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.

Der Kämmerer bedankt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Mitwirkung bei der Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses für die konstruktive Beratung und Zusammenarbeit in der HFA-Sitzung am 26.11.2018.
Der Kämmerer weist daraufhin, dass der Entwurf des Haushalts- und Finanzplans bereits an das Landratsamt, Abt. Kommunalaufsicht, gesendet wurde. Sollte die Genehmigung noch bis zum 27.12.2018 erteilt werden, kann die Bekanntmachung der Haushaltssatzung noch dieses Jahr erfolgen. Konsequenterweise ist dann in § 5 der Haushaltssatzung das Wort „rückwirkend“ zu streichen.

Diskussionsverlauf

Frau Reitinger beantragt die Erhöhung des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 0000.9350 von 1.000 € auf 5.000 € und begründet dies mit der Anschaffung eines großen Luftbildes für den Sitzungssaal. Der Kämmerer führ dazu aus, dass eine Änderung dieses Ansatzes jetzt nicht mehr möglich ist. Aber es besteht immer die Möglichkeit der Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe. Somit wäre die Anschaffung auch jederzeit auch finanztechnisch problemlos möglich.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2019 in der vorliegenden Fassung vom 27.11.2018 mit Vorbericht vom 06.12.2018. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.245.200 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.958.100 € ab. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2019 im Entwurf vom 27.11.2018 als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2018-2022 in der vorliegenden Fassung vom 27.11.2018.
  3. Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan in der vorliegenden Fassung vom 27.11.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö informativ 10
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10.1. Fahrradräumaktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 10.1

Sachverhalt

Im Oktober und November 2018 hat die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Grünwald an den Bahnhöfen Hohenschäftlarn und Ebenhausen eine Fahrradräumaktion durchgeführt. Ziel war es dabei, Fahrräder von den Bahnhöfen zu entfernen, die wegen ihres technischen Zustandes augenscheinlich nicht mehr in Benutzung sind.   Hierzu wurden am 25. und 26.10.2018 46 Fahrräder gekennzeichnet, verbunden mit einer entsprechenden Bekanntmachung and die Eigentümer diese Fahrräder binnen vier Wochen zu entfernen. Dieser Aufforderung ist ein Großteil der Eigentümer nachgekommen. Nach Ablauf der Frist mussten 17 Fahrräder entfernt werden.  

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10.2. Überplanung des Friedhofs in Zell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 10.2

Sachverhalt

Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach (pflegefreien) Urnengräbern und der gleichzeitig stark rückläufigen Nachfrage nach Doppelgrabstellen wird eine Überplanung des Friedhofs in Zell avisiert.  Hierzu ist evtl. die Durchführung eines Strategietages mit Bürgern und Dienstleistern im Bestattungsbereich (Bestattungsunternehmen, Steinmetze etc.) geplant, bei dem sich die verschiedenen Interessengruppen mit ihren Vorstellungen zur zukünftigen Nutzung des Friedhofs einbringen könnten. Für das Flächenmanagement könnte zudem eruiert werden, inwieweit Interesse an „Vorabkäufen“ von Grabstellen besteht.

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10.3. Beiratssitzung der Jugendsozialarbeit an Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 10.3

Sachverhalt

Im Rahmen einer Beiratssitzung am 11.12.2018 berichtete die Jugendsozialarbeiterin an der Grundschule Schäftlarn, Frau Kilian, von ihrer Tätigkeit im abgelaufenen Schuljahr. In diesem Zusammenhang bedankte sich Frau Kilian bei der Gemeinde für die gute Zusammenarbeit. Gerade die Stundenerhöhung habe sich sehr bewährt und ausgezahlt. Die Jugendarbeit an Schulen ist mittlerweile ein wesentliches Element der Jugendhilfe, die sich zunehmend auch in die Schulen verlagert. Gerade an den Grundschulen kann hier eine sehr frühzeitige Hilfe stattfinden, was für die betroffenen Kinder einen mitunter langen Leidensweg vermeidet. Der ausführliche Tätigkeitsbericht für das Schuljahr 2017/18 wird den Gemeinderatsmitgliedern noch per E-Mail zugehen.

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10.4. Pflegemaßnahme Mösl am Stadtweg abgeschlossen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 10.4

Sachverhalt

Mit der Pflegemaßnahme wurde am 19. November begonnen. Entsprechend dem Pflegekonzept wurde ein Teil des Bewuchses im und um den Weiher entfernt und ein Teil des Schlammes in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde aus dem Weiher entnommen. Sobald die Abrechnungen vorliegen wird der Zuwendungsbescheid bei der Regierung von Oberbayern zur Abrechnung gebracht. Des Weiteren wurde eine Grenzaufdeckung des Grundstückes veranlasst. 

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10.5. Wasserversorgung; Rohrbruch in der Hauptleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö informativ 10.5

Sachverhalt

Am Montag, den 03.12.2018, wurde gegen 18 Uhr ein größerer Rohrbruch in der Hauptleitung im Bereich des Hanges zwischen Klosterstraße und altem Pumphaus festgestellt. Durch den starken Wasseraustritt hat es den Hang ausgespült.
Am Dienstag wurde die Straße gesperrt werden und die Lecksuche begann. Die Absperrung der Leitung gestaltete sich aufgrund der alten „Klappenschieber“ sehr schwierig. In Abstimmung mit den zwei Gaststätten und dem Kloster erfolgte die Behebung des Rohrbruches am Donnerstag, 6. Dezember. In der Klosterstraße wurde das Wasser abgedreht. Betroffen waren die Gebiete um die Kloster- und Waltrichstraße sowie der Ortsteil Kloster Schäftlarn. Der Ortsteil Kloster Schäftlarn hatte bis etwa zehn oder elf Uhr eingeschränkt Wasser aus der Leitung. Der Unterricht fiel am Donnerstag im Gymnasium aus.
Aufgrund der schwierigen Lage des beschädigten Rohrs am Hang und im Wald war unklar, wie lange die Behebung des Rohrbruchs dauern wird. Erst gegen 16 Uhr war der Schaden behoben und das Wasser lief wieder.
Der entstandene Wasserverlust beziffert sich auf 1.400 m³ im Zeitraum 03.12.18, 18 Uhr – 06.12.18, 16 Uhr.

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10.6. Sanierung Autobahnzubringer und Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 10.6

Sachverhalt

Wie berichtet konnte die Sanierung der Staatsstraße zur Autobahn Anfang November abgeschlossen werden. Die Sanierung und Erweiterung des Parkplatzes im Wald verzögert sich, da es zu Problemen bei der Entsorgung des abgelagerten Aushubes des Straßenbereichs kommt. Daher hat das Staatliche Bauamt Freising die derzeit bestehende verkehrsrechtliche Anordnung bis Ende März 2019 verlängert.

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10.7. KommWFP-Projekt Stehbründlweg; Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö informativ 10.7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.1.2018 haben wir den Förderantrag für das KommWFP-Projekt Stehbründlweg (Schaffung von 8 Mietwohnungen) gestellt und wegen der bevorstehenden Ausschreibungen der einzelnen Gewerke die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn beantragt.
Mit Schreiben der Regierung vom Oberbayern vom 11.12.2018 wurde dieser erteilt.

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10.8. Volksbegehren Artenvielfalt in Bayern - Rettet die Bienen / Auslegungszeiten für Eintragungslisten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 10.8

Sachverhalt

Herr Wallner weist auf die geplanten Auslegungszeiten für das Volksbegehren hin. So ist u. a. ein Abendtermin bis 20 Uhr und ein Samstagstermin geplant (siehe Schreiben des Wahlamtes). 

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 11
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11.1. Christian Lankes: Baumfällungen an der St2071

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö 11.1

Sachverhalt

Herr Lankes fragt an, ob der Gemeindeverwaltung bekannt sei, weshalb an der St2071 in  Nähe der Autobahn eine erhebliche Zahl von Bäumen gefällt würde.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass hauptsächlich ein Käferbefall zu den intensiven Baumfällarbeiten geführt habe. Eine entsprechende Neubepflanzung muss nach Abschluss der Fällarbeiten erfolgen. 

Datenstand vom 14.02.2024 21:13 Uhr