Datum: 25.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werkausschuss
Körperschaft: Gemeindewerke Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 12.11.2018
3 Bekanntgabe des 2. Halbjahresberichtes 2018
4 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2018 und Ergebnisverwendung
5 Jahresabschluss 2017; Berichtigung im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 und Änderung der Empfehlungsbeschlüsse zur Ergebnisverwendung (TOP 9) und Behandlung des Jahresverlustes 2012 (TOP 10) jeweils vom 09.07.2018
6 Sachstandsbericht zur Sanierung des Hochbehälters durch den Werkleiter
7 Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage; Befristete Erlaubnis mit Bescheid vom 12.12.2018
8 Informationen
8.1 Einladung zur Informationsveranstaltung Abwasser / Niederschlagswasser des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim
8.2 Meldepflichten von energiewirtschaftlichen Anlagen; Marktstammdatenregister
8.3 Anschaffung eines Einfriergerätes
9 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 12.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Werkausschusses wurde die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2018 zur Kenntnis gegeben. Der Vorsitzende fragte, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Das war nicht der Fall.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 12.11.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe des 2. Halbjahresberichtes 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.03.2019 legte die Werkleitung dem 1. Bürgermeister und den Mitgliedern des Werkausschusses den 2. Halbjahresbericht 2018 gemäß § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie § 4 Abs. 6 der Betriebssatzung vor. Der Halbjahresbericht ist als Anlage beigefügt. Der Werkleiter erläutert den 1. Halbjahresbericht 2018.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht des Werkleiters zur Ertrags- und Vermögenslage der Gemeindewerke Schäftlarn zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2018 und Ergebnisverwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2018 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, am 27.02.2019 erstellt.
Der Jahresabschluss 2018 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.316.607,58 € (Vorjahr: 13.844.090,66 €) und einem Gewinn in Höhe von 137.825,02 € (Vorjahr: 130384,56 €) ab.
Der Gewinn des Gesamtbetriebs gliedert sich wie folgt auf: Wasserversorgung +35.439,46 € (Vorjahr: -19.373,86 €), Abwasser +105.437,91 € (Vorjahr +152.987,72 €) und Energie (PV-Anlagen) –3.052,35€ (Vorjahr -3.229,30 €).
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sind Verluste, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen werden, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden 5 Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.
Die Werkleitung hat den Lagebericht für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2018 am 08.03.2019 erstellt und dem 1. Bürgermeister sowie den Mitgliedern des Werkausschusses zur Werkausschusssitzung am 25.03.2019 vorgelegt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde ebenso an die Mitglieder des Werkausschusses ausgegeben.

Beschluss

  1. Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2018 der Gemeindewerke der Gemeinde Schäftlarn wird wie folgt festgestellt:

    Bilanzsumme                                        13.613.607,58 €
    Jahresgewinn                                         137.825,02 €        
  3. Der Jahresgewinn in Höhe von 137.825,02 € ist zur Verlusttilgung zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss 2017; Berichtigung im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 und Änderung der Empfehlungsbeschlüsse zur Ergebnisverwendung (TOP 9) und Behandlung des Jahresverlustes 2012 (TOP 10) jeweils vom 09.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.07.2018 unter Tagesordnungspunkt 9 (Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung) folgenden Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 166.138,71 € zur Verlusttilgung zu verwenden.“
In gleicher Sitzung erfolgte zum Tagesordnungspunkt 10 (Vorberatung und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012) folgender Beschluss:
„Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
a) den Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 166.138,71 € zu verrechnen und
b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 83.935,00 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen.“
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2018 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) im Februar 2019 wurde festgestellt, dass beim Jahresabschluss 2017 im Posten Abschreibungen der Sparte Wasserversorgung ein Rechenfehler unterlaufen ist. Die Abschreibungen wurden korrigiert von ursprünglich 56.180,03 € auf 91.934,18 €; um -35.754,15 €. Die Abschreibungen für den Gesamtkonzern änderten sich dadurch auch von 538.304,53 € auf 574.058,68 €.
Dadurch ändert sich zum einen das Betriebsergebnis der Sparte Wasserversorgung von bisher +16.380,29 € auf -19.373,86 € und zum anderen das Ergebnis des Gesamtkonzerns von +166.138,71 € auf +130.384,56 €.
Die Bilanzsumme der Sparte Wasserversorgung ändert sich von bisher 1.964.301,07 € auf 1.928.546,92 € aufgrund des Posten II.Sachanlagen 4. Verteilanlagen auf der Aktivseite von 773.465,29 € auf 737.711,14 € und auf der Passivseite wegen des Postens III. Gewinn/Verlust Fortschreibung von 508.297,91 € auf 472.543,76 € €.

Die Bilanzsumme des Gesamtkonzerns ändert sich von bisher 13.844.090,66 € auf 13.808.336,51 € aufgrund des Posten II.Sachanlagen 4. Verteilanlagen auf der Aktivseite von 9.258.044,29 € auf 9.222.290,14 € und auf der Passivseite wegen des Postens III. Gewinn/Verlust Fortschreibung von -152.305,23 € auf -188.059,38 €.
In der Folge ist auch der Beschluss über die Verrechnung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € zu ändern.
Durch den niedrigeren Gewinn des Jahres 2017 steigt der nicht getilgte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 83.935,00 € auf 119.689,15 €. Der auszugleichende Betrag von der allgemeinen Rücklage ist um 35.754,15 € höher.

Aus diesem Grund sind die zwei oben genannten Beschlüsse aus der Werkausschusssitzung vom 09.07.2018 zu ändern.
Auf eine Anpassung des Lageberichtes 2017 vom 28.06.2018 wird vorbehaltlich der Abschlussprüfung für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 verzichtet.

Beschluss

  1. Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 130.384,56 € € zur Verlusttilgung zu verwenden.
  2. Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
    a) den Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 130.384,56 € zu verrechnen und
    b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 119.689,15 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen
  3. Auf eine Anpassung des Lageberichtes 2017 vom 28.06.2018 wird vorbehaltlich der Abschlussprüfung für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Sachstandsbericht zur Sanierung des Hochbehälters durch den Werkleiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 6

Sachverhalt

In der Werkausschusssitzung vom 09.11.2018, Tagesordnungspunkt 7 nö, wurde das Projekt „Sanierung des Hochbehälters“ mit einer groben Kostenschätzung durch das Ing.-Büro Dippold und Gerold Beratende Ingenieure GmbH vorgestellt.
Zur Ertüchtigung des bestehenden Hochbehälters sind gem. den Bestandsdaten die nachfolgend genannten Maßnahmen erforderlich (Anforderungen nach DVGW W 300):
1. Dämmung und Abdichtung der Wasserkammern
2. Sanierung der Wasserkammerbeschichtungen
3. Erneuerung der hydraulischen Installation
4. Erneuerung der Belüftungseinrichtungen
5. Nachrüstung Objektschutz
6. Neugestaltung der Außenanlagen
Während der Baumaßnahme steht für die Wasserversorgung der Gemeinde jeweils ein Behälter zur Verfügung. Damit dies möglich ist, wird der in Betrieb bleibende Behälter für die Dauer der Bauarbeiten beim anderen Behälter hermetisch abgeriegelt. Zusätzlich werden die Bauarbeiten aufgrund des Wasserbedarfs nicht in den Sommermonaten durchgeführt.
Nach dem Vorhaben sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Durch die Maßnahme werden die Trinkwasserqualität sowie die Versorgungssicherheit gewährleistet. Der Trinkwasserhochbehälter entspricht nach den Umbauten den anerkannten Regeln der Technik gem. DVGW W 300-1.

Die Ausschreibung erfolgte und die Submission fand am 12.03.2019 statt.
Für Los 1 (oben 2), Instandsetzung der Behälterkammern, wurden 9 Firmen angeschrieben, abgegeben haben 5 Firmen. Dabei ergab sich eine Preisspanne 295.655,79 € bis 503.963,45 €.
Für Los 2 (oben 3), Hydraulische Installationsarbeiten, wurden 7 Firmen angeschrieben, abgegeben 3 Firmen.  Dabei ergab sich eine Preisspanne 141.610,00 bis 162.336,40 €.
Das Ing.-Büro Dippold und Gerold Beratende Ingenieure GmbH prüft nun die Angebote und wird einen Vergabevorschlag erarbeiten. Die Auftragsvergabe erfolgt im nichtöffentlichen Teil.
Am 09.04.2019 findet um 10 Uhr eine Besichtigung des Hochbehälters der Wasserversorgung in Gars a. Inn statt, der nach unserem Verfahren gerade saniert wird. Die Mitglieder des Werkausschusses sind dazu recht herzlich eingeladen.
Zwischenzeitlich erreichen die Gemeindewerke auch diverse Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern wegen den bereits erfolgten umfangreichen Erdarbeiten auf der Wiese vor dem Hochbehälter.
Diese Erdarbeiten stehen nicht im Zusammenhang mit der Sanierung des Hochbehälters. Hier wird von der Gemeinde ein Lagerplatz errichtet, um Aushubmaterial von öffentlichen Bauvorhaben vorübergehend lagern zu können.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage; Befristete Erlaubnis mit Bescheid vom 12.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 7
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö informativ 3.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21. 11. 2018 hat die Gemeinde Schäftlarn eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von in der Kläranlage Schäftlarn vorbehandeltem Mischwassers in den Schäftlarner Mühlbach und von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Entwässerungsgraben am Isarhang für ein Jahr bis zur Erteilung der gehobenen Erlaubnis beantragt.
Das Wasserwirtschaftsamt München hat mit Gutachten vom 27. 11 .2018 zu dem Vorhaben als amtlicher Sachverständiger Stellung genommen und dem Vorhaben unter Vorschlag von Inhalts- und Nebenbestimmungen zugestimmt.
Die Beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) wurde mit Bescheid vom 12.12.2018 befristet bis 31. 12. 2019 erteilt.
Der Gemeinde Schäftlarn wird die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Schäftlarn in den Mühlbach und von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Entwässerungsgraben am Isarhang erteilt.
Die Erlaubnis dient dem Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Schäftlarn in den Mühlbach und von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Entwässerungsgraben am Isarhang.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 8

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8.1. Einladung zur Informationsveranstaltung Abwasser / Niederschlagswasser des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 8.1

Sachverhalt

In Fachkreisen ist unser Projekt der Kanalsanierung und Sanierung der öffentlichen und privaten Grundstücksentwässerungsanschlüsse in den Ortsteilen Ebenhausen und Zell ein Vorbild.
Die Kommunikation mit den betroffenen Eigentümern war hervorragend und geprägt durch mehrere Informationsveranstaltungen und Einzelgesprächen. Gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes sind Grundeigentümer verpflichtet, ihre Abwasseranlagen „betriebssicher zu errichten, zu betrieben und zu unterhalten“. Zu dieser Verpflichtung gehört auch, dass die Abwassersysteme alle 20 Jahre auf ihre Dichtigkeit hin untersucht werden.
Bereits in der BAYERISCHEN STAATSZEITUNG vom 14.08.2014 (siehe Anlage) wurde unser Modell einer „freiwilligen“ und umfassenden Information und Beratung besonders gewürdigt.
Daraus entwickelten sich mehrere Vorträge bei Verbänden (DWA) und Betreibern.
Jetzt haben wir eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim am Mittwoch, den 20.03.2019, erhalten.
Hier werden von den Fachbehörden neben einer kurzen theoretischen Einführung, vor allem durch Beispiele und Tipps aus der Praxis individuelle Lösungsmöglichkeiten für die umfangreichen Aufgaben aufzeigen, die für den Erhalt ihrer wertvollen Abwasseranlage notwendig sind.
Die Vorstellung unseres Modells fand große Begeisterung bei den über 100 Teilnehmern.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8.2. Meldepflichten von energiewirtschaftlichen Anlagen; Marktstammdatenregister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes, das von Behörden und Marktakteuren des Energiebereichs genutzt werden kann.
Das MaStR-Webportal steht seit dem 31. Januar 2019 allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit unter www.markstammdatenregister.de zur Verfügung.
Die bisherigen Meldewege für EEG- und KWK-Anlagen sind nicht mehr aktiv. Ab sofort können Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.
Im Marktstammdatenregister müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sich selbst und ihre Anlagen registrieren. Dies betrifft insbesondere die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen: Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate, müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder große Kraftwerke.
Auch die anderen Akteure müssen sich registrieren, z.B. Netzbetreiber oder Strom- und Gashändler.
Für die Registrierungen im MaStR gelten die in der novellierten Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) niedergelegten Vorgaben und Fristen.
Zweck des Marktstammdatenregisters
Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.
Durch das MaStR werden das Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zusammengefasst. Nach dem Start des MaStR-Webportals werden deshalb beide Systeme eingestellt und ihre Funktion komplett vom MaStR übernommen.
Meldepflichten und -fristen
Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen auf der Seite www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. 
 Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom-/Gashändler.
Für EEG-Anlagen (einschließlich EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen gilt in der Regel
Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahme Datum vor dem 1.7.2017 haben für die Registrierung 24 Monate nach Start des Webportals Zeit (bis zum 31.1.2021).
Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahme Datum ab dem 1.7.2017 hatten bzw. haben für die Registrierung 1 Monat Zeit nach der Inbetriebnahme. Sofern eine Anlage in der Zeit vom 1.7.2017 bis zum 31.1.2019 bei der Bundesnetzagentur registriert wurde, sind für diese Anlage die fehlenden Daten im MaStR-Webportal nachzutragen. Die Bundesnetzagentur gewährt den Betreibern Zeit bis zum 31.1.2021, die Ergänzungen vorzunehmen.
Für allen anderen Einheiten und Anlagen gilt
  • bei Inbetriebnahme vor 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 24 Monate nach Start des Webportals bis zum 31.01.2021.
  • bei Inbetriebnahme ab 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 6 Monate nach Start des Webportals bis zum 31.07.2019.
Projekte müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung zusammen mit der erteilten Zulassung registriert werden. Geplante Anlagen, für die keine Zulassung nach Bundesrecht notwendig ist, haben keine Registrierungspflicht und damit auch keine -frist.
Hinweis: Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familie, Installateur, Dienstleister usw.) übernommen werden.
Zahlungsanspruch: Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!
Rechtsgrundlage
Am 1. Juli 2017 ist die „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten - Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV“ in Kraft getreten.
 In der Verordnung ist geregelt, wer sich registrieren muss und welche Anlagen gemeldet werden müssen.
Die Novellierung der MaStRV ist am 21.11.2018 in Kraft getreten. Insbesondere wurden die Fristenregelungen angepasst, was durch den verzögerten Start des Webportals notwendig wurde.
Webdienst
Neben der manuellen Eingabe und Bearbeitung von Daten über das Webportal des MaStR, sollen zwei zentrale Funktionen des MaStR über Webdienste automatisiert in einer Maschine-zu-Maschine-Kommunikation abgewickelt werden können. Dies betrifft den automatisierten Datenabruf und die Netzbetreiberprüfung. Unter dem folgenden Link finden Sie dazu nähere Informationen: 
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRApiDokumentation
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht bis zum letzten Tag jeden Monats die im jeweils vorangegangenen Kalendermonat registrierten EEG-Anlagen
Die PV-Anlagen der Gemeindewerke Zechstr. 18, Steinberg 21 und Kloster Schäftlarn 25 müssen erneut angemeldet und registriert werden. Neu ist, dass auch der gemeindliche Batteriespeicher gemeldet werden muss.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8.3. Anschaffung eines Einfriergerätes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 8.3

Sachverhalt

Am 05.03.2019 wurde für die Wasserversorgung ein Rothenberger Einfriergerät ROFROST Turbo R290 2“ mit Reduziereinsätze angeschafft. Die Kosten bezifferten sich auf 1.046,55 € netto.
Der ROFROST Turbo R290 arbeitet als erstes Gerät von ROTHENBERGER mit dem Kältemittel R290. Er ist in einer 1.1/4"- und einer 2"-Variante erhältlich. Damit können Installateure zukunftssicher, umweltfreundlich und kostensparend Heizungsrohre und Wasserleitungen einfrieren. Durch besonders flexible Schläuche lässt sich auch an schlecht zugänglichen Stellen bequem arbeiten. Die ROFROST App zeigt Installateuren die minimale Einfrierzeit an, sodass sie sicher und wirtschaftlich arbeiten.
Bisher kam so ein Gerät beim Austausch von Absperrventilen bei Wasserzählerwechsel und beim Stilllegen von Hausanschlüssen zum Einsatz. Das Gerät hat man sich bei der Fa. Oberrieder dafür ausgeliehen.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 9

Sachverhalt

Keine Anfragen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:09 Uhr