Datum: 27.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werkausschuss
Körperschaft: Gemeindewerke Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:46 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift vom 25.03.2019
3 Informationen
3.1 Rettet das Trinkwasser! Grundschutz ist auch Artenschutz
3.2 Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage; Befristete Erlaubnis mit Bescheid vom 12.12.2018
3.3 Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern (EffWB)
3.4 Benchmarking Abwasser in Bayern; Teilnahme an der 7. Projektrunde 2019
4 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 25.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Werkausschusses wurde die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2019 zur Kenntnis gegeben. Der Vorsitzende fragte, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Das war nicht der Fall.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 25.03.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö informativ 3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3.1. Rettet das Trinkwasser! Grundschutz ist auch Artenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö informativ 3.1

Sachverhalt

Im Rahmen der 49. Führungskräftetagung der Wasserwirtschaft der Kommunalwerkstatt des Bayerischen Gemeindetag am 08.05.2019 hat der Präsident Dr. Uwe Brandl beigefügte Erklärung zum Grundwasserschutz abgegeben und verdeutlicht, dass Wasser kein Handelsgut, sondern ein Lebensmittel ist. Die Wasserversorgung muss in kommunaler Hand bleiben und unsere Bürgerinnen und Bürger auch hinter den kommunalen Versorgern stehen und dies auch achten!
Die Pressemitteilung 08/2019 ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3.2. Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage; Befristete Erlaubnis mit Bescheid vom 12.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 7
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö informativ 3.2

Sachverhalt

  1. Mit Schreiben vom 12.11.2018 hat die Gemeinde Schäftlarn eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von in der Kläranlage Schäftlarn vorbehandeltem Mischwassers in den Schäftlarner Mühlbach und von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Entwässerungsgraben am Isarhang für ein Jahr bis zur Erteilung der gehobenen Erlaubnis beantragt. Das Wasserwirtschaftsamt München hat mit Gutachten vom 27.11.2018 zu dem Vorhaben als amtlicher Sachverständiger Stellung genommen und dem Vorhaben unter Vorschlag von Inhalts- und Nebenbestimmungen zugestimmt.

    Die Beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) wurde mit Bescheid vom 12.12.2018 befristet bis 31. 12. 2019 erteilt.
  2. Aufgrund der Zweiteilung des Verfahrens (Befristung für 1 Jahr und Befristung 20 Jahre) wurde nun das weitere Verfahren, insbesondere mit dem Nachweis zum bestehenden Regenüberlaufbecken - Teil C eingeleitet.
    Vor Erteilung der beantragten Erlaubnis ist eine Auslegung der Planunterlagen gemäß Art. 69 Satz BayVwVfG i.V.m. Art. 73 BaVwVfG in der Gemeinde Schäftlarn erforderlich.
    Mit Bekanntmachung vom 12.04.2019 (Aushang 15.04.2019) wurde darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 17.04. bis 19.05.2019 die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme ausliegen. Einwendungen gegen die gehobene Erlaubnis können bis zwei Wochen nach der Auslegungsfrist (03.06.2019) erhoben werden. Bis dato sind keine Einwendungen bei der Gemeinde erhoben worden.
  3. Im Rahmen der erneuten Auslegung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt München mit Schreiben vom 04.04.2019 mitgeteilt, dass das Vorhaben innerhalb des FFH-Gebietes Nr. 8034-371 0beres Isartal" liegt. Das Vorhaben ist vor der Zulassung auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes zu überprüfen (§ 34 Abs. I Satz I BNatSchG). Zur Überprüfung, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Vorhaben ausgelöst werden können, ist eine FFH-Vorprüfung/-Abschätzung nachzureichen (§ 34 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG). Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach Sichtung dieser Unterlage abgegeben werden.
    Der Auftrag wurde an das Planungsbüro PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH erteilt. Diese haben bereits das erste Gutachten zur Verträglichkeitsabschätzung FFH-Gebiet vom 07.08.2018 erstellt.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3.3. Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern (EffWB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö informativ 3.3
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 13.07.2020 ö informativ 8.5

Sachverhalt

Im Rahmen der 49. Fachkräftetagung der Wasserwirtschaft in Erding vom 07.-10.05.2019 haben die kommunalen Spitzenverbände (Bayer. Städte- und Gemeindetag), der DWA-Landesverband Bayern sowie d das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit über die Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern informiert und insbesondere den kleinen Unternehmen die Teilnahme am Benchmarking Wasser Bayern 2019 empfohlen.
Dabei handelt es sich um ein Benchmarking im Bereich der kommunalen Wasserversorgung. Dieses freiwillige Benchmarking in der Wasserversorgung ist ein geeignetes Instrument bei gebühren- und kartellrechtlichen Preiskontrollen sowie ein Hauptargument gegen die Forderung der Monopolkommission nach Regulierung des Wassermarktes.
Der Gemeinderat hat in seinerzeit in der Sitzung vom 20.02.2013 folgenden Beschluss zur Diskussion einer geplanten EU-Richtlinie zur Liberalisierung der Trinkwasserversorgung gefasst:
„Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung in ihrem Hoheitsgebiet in eigener Verantwortung und beabsichtigt nicht, diese an private Firmen zu vergeben. Die Verwaltung wird sich mit Nachdruck gegen jedwede Gesetzesinitiativen und EU-Richtlinien wenden, die die gemeindliche Hoheit über die Trinkwasserversorgung einschränken wollen.“
Die Teilnahme am Benchmarking ist gelebte kommunale Solidarität gegen eine Vollprivatisierung und Liberalisierung des Wassermarktes.
Das Ministerium bringt deutlich zum Ausdruck, dass die Teilnahme von vielen kleinen bayerischen Wasserversorgungsunternehmen sehr wichtig ist, um deutlich machen zu können, dass das kommunale System leistungsfähig und ein Garant für den Schutz des öffentlichen Guts Wasser ist. Wasser ist keine Handelsware, sondern eine Allmende, die von unseren kommunalen Wasserversorgungsunternehmen ohne Profitabsicht den Bürgerinnen und Bürgern kostengünstig bereitgestellt wird.
Die erstmalige Teilnahme am Basismodul wird einmalig mit 750 € gefördert. Die Kosten betragen ebenso 850 € für unsere Wasserversorgung.
Mehr als 300 bayerische Wasserversorger nehmen an dem Wasserbenchmarking teil. Das Basismodul ist der Einstieg und ermöglicht anhand von 100 Fragen, die es zu beantworten gilt, ca. 40 Kennzahlen eine ganzheitliche Positionsbestimmung.

Der Werkleiter hat am 14.05.2019 die vertragliche Grundlage zur Teilnahme an der Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern unterzeichnet.
Des Weiteren wird auf die Informationsbroschüre zur 7. Hauptrunde von Rödl & Partner verwiesen.

Beschluss

Die Werkausschuss nimmt den Bericht des Werkleiters zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3.4. Benchmarking Abwasser in Bayern; Teilnahme an der 7. Projektrunde 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö informativ 3.4
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 13.07.2020 ö informativ 8.6

Sachverhalt

Im Rahmen der 49. Fachkräftetagung der Wasserwirtschaft in Erding vom 07.-10.05.2019 haben die kommunalen Spitzenverbände (Bayer. Städte- und Gemeindetag), der DWA-Landesverband Bayern sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit über die Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern informiert und insbesondere den kleinen Unternehmen die Teilnahme am Benchmarking Abwasser Bayern 2019 empfohlen.
Das Benchmarking Abwasser Bayern (BAB) geht 2019 in die 7. Projektrunde. Es bietet den bayerischen Abwasserentsorgern die Möglichkeit, sich regelmäßig auf freiwilliger und anonymer Basis mit anderen Unternehmen zu vergleichen und dadurch die eigene Leistungserbringung einzuordnen sowie gezielt zu verbessern. Mit den veröffentlichten Sachergebnissen stärkt das Projekt seit 2007 die Stellung der kommunalen Leistungserbringung und liefert jedem teilnehmenden Unternehmen darüber hinaus wertvolle Impulse zur nachhaltigen Entwicklung. 
Projektziele
Vorrangiges Ziel ist es, jedes Unternehmen bei der nachhaltigen Entwicklung und Sicherstellung einer hohen Qualität der Abwasserentsorgung zu unterstützen 
durch eine objektive Standortbestimmung unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen
- durch Abweichungsanalysen von Vergleichswerten 
- durch Hinweise zur weiteren betrieblichen Verbesserung 
Darüber hinaus leistet jeder teilnehmende Abwasserbetrieb einen wichtigen Beitrag 
- zum Leistungsnachweis der kommunalen Entsorgungsstruktur 
- zur Modernisierung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft
- zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess der bayerischen Abwasserentsorgung 
Projektkonzept
Das Einstiegsmodul 
Für Unternehmen, die weniger als 30.000 Einwohnerwerte (EW) entsorgen. Ausgewertet werden die 21 Branchenkennzahlen der DWA, dafür sind ca. 40 Eingabewerte notwendig. Bereits mit der vollumfänglichen Teilnahme am Einstiegsmodul werden die benchmarkingbezogenen Förderbedingungen nach RZWas erfüllt. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Einstiegsmodul nur technikbezogen zu nutzen, d. h. ohne die Beantwortung kaufmännischer Fragen. Dadurch reduzieren sich die Eingabewerte auf ca. 30. 
Es erfolgt eine individuelle Auswertung für eine qualifizierte Standortbestimmung. Die Teilnahme an Projektsitzungen ist optional. Anonymisierte Ergebnisse fließen in den öffentlichen Ergebnisbericht ein. 
Die Teilnahme daran ist unentgeltlich. Der Teilnahmebetrag wird vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übernommen. 
Das Standardmodul
Für alle Unternehmensgrößen geeignet. Auf Basis einer breiten Datengrundlage werden die Prozesse im Unternehmen detailliert überprüft. 
Bei ca. 120 Eingabewerten ist u. a. eine Unterscheidung in Abwasserableitung und -behandlung sowie die unterstützenden Prozesse möglich. Auch hier werden alle DWA-Branchenkennzahlen abgedeckt. 
Projektsitzungen und individuelle Auswertung für eine qualifizierte Standortbestimmung sind ein fester Bestandteil. Anonymisierte Ergebnisse fließen in den öffentlichen Ergebnisbericht ein. 
Die Kosten für das Standardmodul sind größenabhängig gestaffelt (850 – 3.900 €). Jedes teilnehmende Unternehmen erhält dabei durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen Zuschuss zwischen 500 € und 700 €. 
Bereits im Jahr 2008 haben wir zum ersten Mal am Abwasser Benchmarking mit 165 anderen Abwasserentsorgungsunternehmen teilgenommen.
Nach 11 Jahren macht es durchaus Sinn, sich erneut dem Benchmarking zu unterziehen.
Aus diesem Grund hat der Werkleiter Anmeldung für das kostenlose Einstiegsmodul am 14.05.2019 durchgeführt.

Des Weiteren wird auf das beigefügte Informationsmaterial verwiesen.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

Keine Anfragen.

Datenstand vom 15.02.2024 19:11 Uhr