Datum: 13.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Antrag auf Durchführung des Bürgerentscheides "Umgehungsstraße - Bürgerbegehren für die Variante BI"
5.1 Beratung und Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
5.2 Beratung und Beschluss über die Durchführung eines Ratsbegehrens
5.3 Beratung und Beschluss über die organisatorische Durchführung eines Bürgerentscheids
6 Beratung und Beschluss zur Anschaffung einer Schneeschleuder für den Winterdienst
7 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Winterdienst
8 Informationen
8.1 Volksbegehren „Rettet die Bienen“
8.2 Sanierung/Neubau der Autobahnbrücken im Jahr 2019
8.3 Luftqualität im Landkreis München
8.4 Förderprogramm Breitband – Änderungsvereinbarung mit der Deutschen Telekom
8.5 Jahresbericht des KJR München zum Postwaggon
8.6 Entwurf einer neuen Ortsgestaltungssatzung
8.7 Ausschreibungen BV Mehrfamilienhaus Schorner Straße
9 Anfragen
9.1 Michael Waldherr: Sachstand zur Planung des Feuerwehrgerätehauses
9.2 Josef Woratsch: Einladung zur Jahreshauptversammlung der FF Hohenschäftlarn
9.3 Gerd Zattler: Baumschutzverordnung
9.4 Manuela Beichhold: Online Jugendbefragung des Landkreises München

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 16.01.2019 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 16.01.2019 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine bekannt zu gebenden Beschlüsse vor.

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5. Antrag auf Durchführung des Bürgerentscheides "Umgehungsstraße - Bürgerbegehren für die Variante BI"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 5
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5.1. Beratung und Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Am 09.01.2019 hat die Initiative für Verkehrsentlastung Hohenschäftlarns bei Erhalt unserer Landschaft im Wege eines Bürgerbegehrens die Durchführung eines Bürgerentscheids zu der Thematik „Umgehungsstraße – Bürgerbegehren für die Variante BI“ beantragt.  
Der Gemeinderat hat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung zu entscheiden. Die Gemeindeverwaltung hat hierzu das Landratsamt München, Kommunale Angelegenheiten um rechtsaufsichtliche Prüfung gebeten. Das Landratsamt München ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn als zulässig zu bewerten ist. Insbesondere sei die durch das Begehren beabsichtigte Maßnahme zum derzeitigen Stand der Planung nicht als grundsätzlich rechtswidrig einzustufen. Diese stünde vielmehr unter dem Vorbehalt weiterer Planungs- und Genehmigungserfordernisse, was zum jetzigen Zeitpunkt keine formelle bzw. materielle Unzulässigkeit eines hierauf gerichteten Bürgerbegehrens zu begründen vermöge.
Bei der Prüfung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen wurde gem. Art. 18 Abs. 1 und 3 GO wurde insbesondere geprüft, inwieweit der eigene Wirkungskreis der Gemeinde betroffen sei sowie eine naturschutz- und waldrechtliche bzw. haushaltsrechtliche Möglichkeit für die begehrte Maßnahme besteht.  
Da die formellen und materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bürgerbegehren erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die formellen und materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. Art. 18a GO für das Bürgerbegehren zu der Thematik „Umgehungsstraße – Bürgerbegehren für die Variante BI“ gegeben sind.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5.2. Beratung und Beschluss über die Durchführung eines Ratsbegehrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wir-kungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) stattfindet (Art. 18 a Abs. 2 GO). 
Der Beschluss des Gemeinderats einen Bürgerentscheid herbeiführen zu wollen braucht nicht begründet werden. 
Der Gemeinderat kann auch beschließen, dass einem mit Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid als „Konkurrenzvorlage“ ein weiterer ratsinterner Bürgerentscheid gegenübergestellt wird. Dieser ist in aller Regel als Entscheidungsalternative gedacht, so dass sich die jeweils in der Fragestellung des Ratsbegehrens und des Bürgerbegehrens zum Ausdruck gebrachten Ziele üblicherweise ganz oder teilweise widersprechen.

Der Gemeinderat hat am 25.07.2018 beschlossen, für die Nordumfahrung Hohenschäftlarn die Variante B weiterzuverfolgen und im Rahmen der Entwurfsplanung ausarbeiten zu lassen. Grund hierfür war, dass es sich um die wirtschaftlichste Variante der Umgehungsstraße handelt, die zudem die Ortsdurchfahrt an der Starnberger Straße am stärksten entlasten und darüber hinaus die geringste Umweltbelastung aufweisen würde.  Die Zielrichtung des Bürgerbegehrens der Initiative für Verkehrsentlastung Hohenschäftlarns bei Erhalt unserer Landschaft widerspricht diesem Beschluss.    

Daher soll dem gegenständlichen - durch Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid – als „Alternativvorlage“ deshalb gleichzeitig ein weiterer, ratsinterner Bürgerentscheid gegenübergestellt wird. Der ratsinterne Bürgerentscheid soll folgende Fragestellung enthalten:

Sind Sie dafür, dass die Nordumfahrung für Hohenschäftlarn auf Grundlage der Variante B unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes weiterverfolgt wird, um eine zeitnah realisierbare Umfahrung bauen zu können, die die beste Verkehrsentlastung und die beste Wirtschaftlichkeit sowie die geringsten Eingriffe in die Natur ermöglicht?“

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Strobl.

Herr Waldherr merkt an, dass bereits im Zuge der Beschlussfassung während der Gemeinderatssitzung am 25.07.2018 die Möglichkeit bestanden hätte ein Bürgerbegehren (Ratsbegehren) durch den Gemeinderat zu initiieren. Insofern sei es unverständlich, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt geschehe.

Frau Reitinger erwidert, dass der Gemeinderat mit dem Ratsbegehren erreichen wollte, dass die Bürger den Standpunkt des Gemeinderates zu der Thematik erkennen können.
Herr Fürst ergänzt, dass es im Zuge des durch die Initiative für Verkehrsentlastung Hohenschäftlarns bei Erhalt unserer Landschaft initiierten Bürgerbegehrens durchaus gerechtfertigt sei, dass der Gemeinderat   in Form des Ratsbegehrens die Variante B der Planung für die Ortsumfahrung zur Abstimmung stellt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass dem gegenständlichen - durch Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid – als „Alternativvorlage“ gleichzeitig ein weiterer, ratsinterner Bürgerentscheid gegenübergestellt wird.

  1. Der ratsinterne Bürgerentscheid enthält folgende Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Nordumfahrung für Hohenschäftlarn auf Grundlage der Variante B unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes weiterverfolgt wird, um eine zeitnah realisierbare Umfahrung bauen zu können, die die beste Verkehrsentlastung und die beste Wirtschaftlichkeit sowie die geringsten Eingriffe in die Natur ermöglicht?“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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5.3. Beratung und Beschluss über die organisatorische Durchführung eines Bürgerentscheids

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Durchführung Bürgerentscheid / Abstimmungstermin: 
Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Gemeinde. Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger (Art 1 und 2 GLKrWG – s.o.; entscheidend für die zweimonatige Fristberechnung ist nunmehr der Abstimmungstag). Die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung ist zu gewährleisten (Art. 18a Abs. 10 GO). Der Abstimmungstermin soll daher am 12.05.2019 durchgeführt werden.

Abstimmungsleiter 
Der Erste Bürgermeister leitet grundsätzlich die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids. 
Ist der Erste Bürgermeister nicht nur vorübergehend verhindert, bestellt der Gemeinderat einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Abstimmungsleiter. Insbesondere ist aus diesem Personenkreis eine stellvertretende Person zu bestimmen. 
Zur Wahrung der Neutralität – insbesondere vor dem Hintergrund des beschlossenen Ratsbegehrens - wird als Abstimmungsleiter der geschäftsleitende Beamte, Herr Stefan Wallner und als stellvertretende Abstimmungsleiterin, die Leiterin des Wahlamtes, Frau Bettina Bernard bestellt.

Abstimmungsausschuss 
Der Abstimmungsausschuss stellt für die Gemeinde verbindlich das endgültige Ab-stimmungsergebnis fest. 
Mitglieder des Abstimmungsausschusses sind der Abstimmungsleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Beisitzer. Bei der Berufung der Beisitzer sind die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens sowie die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Bedeutung in der Gemeinde zu berücksichtigen. Keine Gruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein. 
Der Abstimmungsleiter beruft für jeden Beisitzer eine stellvertretende Person.


Abstimmungsvorstände 
Die Gemeinde bildet für jeden Stimmbezirk einen Abstimmungsvorstand. Bei mehreren Stimmbezirken bestimmt sie einen Briefabstimmungsvorstand. 
Die Gemeinde wird 5 Stimmbezirke (Rathaus, Käthe-Kruse-Kindergarten, Grundschule Aula, Grundschule Mehrzweckraum und Alten- und Pflegeheim) bilden und zusätzlich einen Briefabstimmungsbezirk für die gesamte Gemeinde bestimmen.

Höhe der Entschädigung 
Die Verwaltung schlägt vor, für die Höhe der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Abstimmungsvorstände € 50,- festzulegen.


Gestaltung der Stimmzettel:
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie geben den Text der zur Abstimmung gestellten Fragestellung/en sowie eine etwaige Stichfrage wieder. 
Die äußere Gestaltung der Stimmzettel delegiert der Gemeinderat an die Gemeinde-verwaltung. 
Die Reihenfolge der Aufführung der Bürgerentscheide wird nach dem Prioritätsprinzip festgelegt. Das Bürgerbegehren wurde als erstes am 09.01.2019 eingereicht und erhält somit die Reihenfolge Nr. 1, das Ratsbegehren wurde erst am 13.02.2019 beschlossen, es erhält die Reihenfolge Nr. 2.
Die Stichfrage ist abschließend auf dem Stimmzettel aufzuführen.

Die Fragestellungen werden folgendermaßen aufgenommen: 

Bürgerentscheid 1: 
Bürgerbegehren 
BI-Variante 
„Sind Sie dafür, dass  für die Umfahrung Schäftlarns eine Planung der Variante BI entlang der nördlichen Gemeindegrenze durch den Wald, unter Einbeziehung der bereits bestehenden Milchstraße, anstatt der vom Gemeinderat beschlossenen Variante B durchgeführt wird?“

Bürgerentscheid 2: 
Ratsbegehren 
B-Variante 
„Sind Sie dafür, dass die Nordumfahrung für Hohenschäftlarn auf Grundlage der Variante B unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes weiterverfolgt wird, um eine zeitnah realisierbare Umfahrung bauen zu können, die die beste Verkehrsentlastung und die beste Wirtschaftlichkeit sowie die geringsten Eingriffe in die Natur ermöglicht?“


Stichfrage: 
Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: 
Welche Entscheidung soll dann gelten? 

BI-Variante                                                 B-Variante 
Bürgerentscheid 1                                         Bürgerentscheid 2 
(Bürgerbegehren)                                         (Ratsbegehren)

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, den Bürgerentscheid am 12.05.2019 durchzuführen. 
  2. Herr Stefan Wallner wird als Abstimmungsleiter und Frau Bettina Bernard als stellvertretende Abstimmungsleiterin bestimmt.
  3. Es werden fünf Stimmbezirke und ein Briefabstimmungsbezirk festgelegt.
  4. Für die ehrenamtlichen Mitglieder der Abstimmungsvorstände wird € 50,- als Aufwandsentschädigung festgelegt.
Die Gestaltung der Stimmzettel wird wie oben beschrieben festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschluss zur Anschaffung einer Schneeschleuder für den Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die extremen Schneeverhältnisse in diesem Winter haben nicht nur das gemeindliche Personal, sondern auch den Fuhr- und Maschinenpark des Bauhofes bis an die Grenzen der Belastbarkeit -und darüber hinaus- gebracht. 
So musste nicht nur ein Schlepper mit einem Aufwand von rd. 6.700 Euro, sondern auch die Schneeschleuder (Baujahr 1966 !!) mehrmals notdürftig mit einem Kostenaufwand von rd. 4.000 Euro repariert werden, um den Schneemassen auch nur einigermaßen Herr zu werden. Trotz der Reparaturen ist die Schneeschleuder aufgrund ihres Alters in einem derart schlechten Zustand, dass ein weiterer Einsatz mehr als fraglich und nicht mehr zu verantworten ist. 
Ein erstes Angebot für den Erwerb einer neuen Schneeschleuder der Fa. Kahlbacher beläuft sich auf rd. 36.000 Euro, wobei die Verwaltung davon ausgeht, dass noch wirtschaftlichere Angebote eingehen. 
Die Ersatzbeschaffung einer Schneeschleuder wurde im Haushaltsplan 2019 nicht veranschlagt. 
Die Bauverwaltung schlägt daher vor, den ersten Bürgermeister zu ermächtigen, eine neue oder gebrauchte Schneeschleuder bis zu einem maximalen Preis von 35.000 Euro zu erwerben. 
Neue Schneeschleudern haben aktuell eine Lieferzeit von bis zu 20 Wochen. 

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt schlägt vor, den Betrag von 36.000 Euro, zu welchem das erste Angebot vorliegt, zu genehmigen. 

Beschluss

Der erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, eine geeignete Schneeschleuder für den Winterdienst bis zu einem Preis von maximal 36.000 Euro zu erwerben. 
Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Aufgrund der extremen Schneeverhältnisse in den vergangenen Wochen und des zeitweisen Ausfalls eines Schleppers hat die Bauverwaltung zur Unterstützung des Winterdienstes mehrere Privatunternehmen und teilweise auch Landwirte hinzugezogen.
Hierfür werden entsprechende Ausgaben anfallen; wobei jedoch ein Großteil noch nicht abgerechnet wurde.   Bislang wurden Rechnungen mit einer Gesamtsumme von rd. 11.000 Euro beglichen. Die Bauverwaltung rechnet aufgrund der Einsatzzeiten mit weiteren Kosten in Höhe von rd. 30.000 Euro, sodass sich die Mehrausgaben auf rd. 40.000 Euro belaufen dürften. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für den Winterdienst durch die Beauftragung externer Dienstleister im Umfang von rd. 40.000 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö informativ 8
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8.1. Volksbegehren „Rettet die Bienen“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 8.1

Sachverhalt

In Schäftlarn war das Rathaus bis 20 Uhr für die Eintragung beim Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ - „Rettet die Bienen“ geöffnet. Von 4.068 Stimmberechtigten haben bis 12 Uhr 1.143 Bürger sich in die Unterschriftslisten eingetragen. Dies entspricht 28%. Damit hat das Volksbegehren eine deutliche Zustimmung erfahren.

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8.2. Sanierung/Neubau der Autobahnbrücken im Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 8.2

Sachverhalt

Am 13.02.2019 hat die Autobahndirektion Südbayern in einer Besprechung den voraussichtlichen Zeitplan für den zweiten Teil der Neubauten der Autobahnbrücken an der A95 mitgeteilt. Die Brücke an der St2071 soll am Wochenende 5.bis 7. April oder 12. bis 14. April abgerissen werden. Hierzu muss die Staatsstraße komplett gesperrt werden. Anschließend wird der Verkehr unter der Brückenbaustelle einspurig mit Ampelschaltung für etwa drei Monate geregelt.

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8.3. Luftqualität im Landkreis München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 8.3

Sachverhalt

Der Landkreis München hat Berechnungen der Luftschadstoffe in einzelnen Gemeinden vornehmen lassen. Für Schäftlarn wurde die Starnberger Straße im Bereich Aufkirchner Straße – An der Leiten betrachtet, da in diesem Bereich die größten Konzentrationen zu erwarten waren. Die Werte im Einzelnen:
- NO2 (Stickstoffdioxid):         29 µg/m³  (Grenzwert 40 µg/m³)
- Feinstaub         (PM10)         16 µg/m³        und         (PM2,5)          11 µg/m³
Diese Werte liegen auch deutlich unter dem Grenzwert von 50 bzw. 25 µg/m³.

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8.4. Förderprogramm Breitband – Änderungsvereinbarung mit der Deutschen Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 8.4

Sachverhalt

Es wurde festgestellt, dass ein Anwesen nahe der Gemeindegrenze bei der Planung der Glasfaseranschlüsse nicht berücksichtigt wurde. Mit der Änderungsvereinbarung wurde die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen des Förderprogrammes Breitband auch dieses Anwesen an das Glasfasernetz anzuschließen.
Zum Projektstand: Die Planungen sind abgeschlossen und die Ausschreibung sowie der Zuschlag für die Arbeiten haben stattgefunden. Im Frühjahr wird mit den Leitungsverlegungen begonnen. Der Fertigungszeitpunkt wird im 4. Quartal dieses Jahres sein.

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8.5. Jahresbericht des KJR München zum Postwaggon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 8.5

Sachverhalt

Der Kreisjugendring München-Land gibt alljährlich einen Jahresbericht über seine Tätigkeit über das Gemeinschaftsprojekt „Postwaggon“ mit der Gemeinde Baierbrunn der Gemeinde bekannt. Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten den Bericht über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis.

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8.6. Entwurf einer neuen Ortsgestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 8.6

Sachverhalt

Das beauftragte Büro Miklautz und Goergens teilt mit, dass nach der Bestandsaufnahme derzeit der Entwurf für eine neue Ortsgestaltungssatzung erarbeitet wird. Dieser kann demnächst dem Gemeinderat oder Bauausschuss zur Beratung vorgestellt werden.

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8.7. Ausschreibungen BV Mehrfamilienhaus Schorner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö informativ 8.7

Sachverhalt

Für das Bauvorhaben „Mehrfamilienhaus an der Schorner Straße“ wurden die Erd- und Baumeisterarbeiten bereits in 2018 ausgeschrieben und vergeben. 
Mit den Erdarbeiten soll in der 8. KW, mit den Baumeisterarbeiten in der 10. KW begonnen werden sofern es die Witterung zulässt. Die Dachstuhlreife soll gemäß Zeitplan in der 20. KW (Mitte Mai) erreicht werden. 

Als nächste Gewerke werden ab der 7. KW (11. Februar) die Zimmerer-, Dachdecker-, Spengler-, und Gerüstarbeiten ausgeschrieben.

Am Ende der 7. KW folgen dann die Ausschreibungen für Putz-, Trockenbau-, Fenster-, und Sonnenschutzarbeiten sowie die Ausschreibung für die Innentüren.

In der 8. KW folgen dann die Ausschreibungen für Heizung,  Lüftung, Sanitär und Elektro.

Bei den Ausschreibungen handelt es sich um beschränkte Ausschreibungen.

Gemeinderäte, die informativ ein Interesse an den Leistungsverzeichnissen haben, können diese bei der Bauverwaltung (Hr. Buchberger) per email anfordern. 

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 9
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9.1. Michael Waldherr: Sachstand zur Planung des Feuerwehrgerätehauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Herr Waldherr fragt nach dem Sachstand der Planung für das Feuerwehrgerätehaus Hohenschäftlarn, da die Eingabeplanung seines Wissens nach noch für 2018 angedacht gewesen sei.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass der Bebauungsplan derzeit öffentlich ausliegt. Der Satzungsbeschluss ist für April geplant. Herr Jocher ergänzt, dass die abschließende Planung dem Gemeinderat vorgestellt werden wird.

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9.2. Josef Woratsch: Einladung zur Jahreshauptversammlung der FF Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 9.2

Sachverhalt

Herr Woratsch trägt vor, dass er als Feuerschutzreferent keine Einladung zur Jahreshauptversammlung der FF Hohenschäftlarn bekommen habe.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass er davon ausgegangen sei, dass Gemeinderatsmitglieder von der FF Hohenschäftlarn wie bei den anderen Feuerwehren in der Gemeinde persönlich eingeladen werden.

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9.3. Gerd Zattler: Baumschutzverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 9.3

Sachverhalt

Herr Zattler trägt vor, dass aus Teilen der Bürgerschaft der Inhalt der Baumschutzverordnung häufig kritisiert werde. Die Verwaltung solle daher auflisten wie viele Anträge für welche Art von Bäumen im Vorjahr gestellt wurden. Zudem soll eruiert werden, ob dem jeweiligen Antrag entsprochen wurde und ob Ersatzpflanzungen vorgegeben wurden.
 

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9.4. Manuela Beichhold: Online Jugendbefragung des Landkreises München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 9.4

Sachverhalt

Frau Beichhold weist darauf hin, dass der Landkreis München über den Kreisjugendring von 15.02. bis 31.03.2019 eine kreisweite Jugendbefragung durchführt. Daran können Jugendliche zwischen 10 und 21 Jahren teilnehmen. In dem Befragungsergebnis könnten auch für die Gemeinde bessere Rückschlüsse auf die Bedürfnisse von Jugendlichen ermöglicht werden. Die Gemeinde sollte daher im Gemeindebrief und auf der Homepage für die Befragung werben. 

Datenstand vom 14.02.2024 19:50 Uhr