Datum: 13.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Beratung und Beschluss über die Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Ulrich Stuke
6 Neubau Bauhof und Feuerwehrhaus Hohenschäftlarn, Billigung der Entwürfe
7 Freistaat Bayern und Räterepublik in Schäftlarn im Jahr 1919
7.1 Zusammenfassung der historischen Ereignisse
7.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Antrag auf Errichtung einer Gedenktafel für neun Spartakisten
8 Beratung und Beschluss über die Anpassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
9 Beschaffung von mehreren Buswartehäuschen, Auswahl und Standortwahl
10 Bitratenanalyse für Kommunen, Vorstellung
11 Neubaugebiet Stehbründl; Straßenbeleuchtung
12 Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 525/0, Münchner Straße 117 in Hohenschäftlarn
13 Novellierung der Lärmschutzverordnung
14 Informationen
14.1 Gemeindewappen am Kreisverkehr
14.2 Umfahrungsalternativen aus Sicht der Regionalplanung
14.3 Breitbandförderprogramm - Projektfertigstellungstermin
14.4 Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen
14.5 Sanierung von Entwässerungseinrichtungen an der St2071
14.6 Information zur Vergabe eines Straßennamens für Erschließungsstraße zwischen Stehbründlweg und Floßgatter
14.7 Tätigkeitsnachweis Pflegeüberleitungskraft
14.8 Buslinie 904 - Nichtbedienung des Streckenabschnitts zwischen Wangen und Kloster Schäftlarn
14.9 Investitionskostenzuschuss für Schulerweiterung der durch Landkreis München
15 Anfragen
15.1 Andreas Mock: Tiefbauarbeiten der Telekom
15.2 Ulrich Stuke: Planungen zur Stellennachfolge des Schulhausmeisters

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 13.02.2019 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 13.02.2019 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 13.02.2019 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:

  • Vergabe der Fachplanung „Tragwerksplanung“ für ein gemeindliches Wohngebäude am Stehbründlweg an die Fa. Albrecht und Brettfeld, Schäftlarn
  • Vergabe von Straßenbauarbeiten für Bauabschnitt 2 an die Fa. Gröbmair, Fraßhausen   

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5. Beratung und Beschluss über die Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Ulrich Stuke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 5

Sachverhalt

Herr Ulrich Stuke hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass er sein Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG niederlegen will.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Ulrich Stuke zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Neubau Bauhof und Feuerwehrhaus Hohenschäftlarn, Billigung der Entwürfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 17.10.2018 wurden die ersten Vorentwürfe zum Neubau des Bauhofes und des Feuerwehrhauses in Form von Lageplänen vorgestellt. Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Die vorgelegten Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Themen werden zurückgestellt und zeitnah zur weiteren Beratung zusammen mit den Architekten an die Arbeitsgruppe bzw. den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, auch die Planung für den Bauhof fachlich zu begleiten.“

Der Beschluss erging einstimmig.

Über die weiterentwickelten Entwürfe wurden auf der Sitzung des Bau-, Planungs und Umweltausschusses am 05.11.2018, hier vor allem über die bauliche Gestaltung und das Heizungskonzept, beraten. Beide Planer hatten jeweils eigene Heizsysteme vorgeschlagen.
Weiter wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass die Dacheindeckung des Bauhofes nicht der örtlichen Gestaltungssatzung entsprach. 
Dazu wurden folgende Empfehlungsbeschlüsse an den Gemeinderat gefasst:

Empfehlungsbeschluss 1:
Dem Gemeinderat wird empfohlen bezüglich der Dacheindeckung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn eine einheitliche Ziegeldacheindeckung entsprechend der Örtlichen Bauvorschrift zu beschließen.

Empfehlungsbeschluss 2:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Wärmeversorgung der beiden Gebäude mit einer zentralen Gasheizung und einem regenerativen Anteil (vorbehaltlich der Prüfung der Gasanschlusskosten) zu beschließen.

Die beiden Empfehlungsbeschlüsse wurden einstimmig (9:0) gefasst.

Auf der Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2018 wurden die Beratungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses erneut beraten.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die Dacheindeckung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn in einer einheitlichen Ziegeldacheindeckung entsprechend der örtlichen Bauvorschrift der Gemeinde Schäftlarn vornehmen zu lassen (17:2).

Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, die beiden Neubauten Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäfltarn zentral mit einer gemeinsamen Gasheizung und einem zusätzlichen regenerativen Anteil zu versorgen (18:1).

Weiter wurde dargestellt, dass der Einbau einer Wohnung aufgrund des schalltechnischen Gutachtens nicht möglich ist. 

Aufgrund dieser Tatsache musste der Entwurf des Bauhofes entsprechend geändert werden. In der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2018 wurden durch das Planungsbüro 4 Varianten des Bauhofes ohne Wohnung vorgestellt. 
Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Die weitere Planung soll auf Grundlage der Variante 2 erfolgen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 
In der Variante 2 wird der Bauhof in einem langgestreckten Baukörper untergebracht.



In einer gemeinsamen Besprechung mit den Planern, Arbeitsgruppen (AG), Bauhofmitarbeitern und Verwaltung wurden am 19.12.2018 die überarbeiteten Entwürfe besprochen und verschiedene Anregungen aufgenommen. 

Am 28.02.2019 wurde dann der aktualisierte Entwurf des Feuerwehrhauses nochmal mit der AG und der Verwaltung besprochen. Dem Planer wurden noch einige Anregungen und Änderungen mit auf den Weg gegeben, die noch eingearbeitet werden sollen.  

Die aktuellen Entwürfe zum Neubau des Bauhofes und der Feuerwehr Hohenschäftlarn liegen jetzt vor. 
Um die weiteren Planungsschritte (Genehmigungsplanung, Werkplanung) einzuleiten, sind die Entwürfe vom Gemeinderat zu billigen.

- Vorstellung Neubau Bauhof



Die Kosten belaufen sich nach einer ersten Schätzung des beauftragten Architekten auf rd. 4,56 Millionen Euro. Darin sind die Kosten der Kostengruppen 100 und 200 nicht und die Kosten der Kostengruppen 600 und 700 nur teilweise enthalten. 

- Vorstellung Neubau Feuerwehrhaus



Die Kosten für das Feuerwehrgerätehaus belaufen sich nach einer ersten Schätzung des beauftragten Büros auf 3,76 Millionen Euro. 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Strobl.
Herr Stuke erklärt, dass die Ausfahrten beim Bauhofgebäude Richtung Feuerwehr nicht erforderlich sind. Er könne allenfalls einer Ausfahrt zustimmen. Herr von Hoyos bemängelt, dass zu den Entwurfsplanungen keine Kostenberechnungen vorliegen und er daher keine Entscheidung treffen können. Herrn Metz fehlen die Erweiterungsmöglichkeiten für die Feuerwehr. Zudem bemängelt er, dass das Bauhofgebäude nicht unterkellert und im westlichen Teil des Gebäudes keine Wohnung vorgesehen ist.
Herr Waldherr erläutert, dass das geplante Baumaterial Gasbeton als Sondermüll einzustufen ist und irgendwann entsprechend entsorgt werden müsse. Außerdem regt er an, das Kehrichtlager zu überdachen und den Kopfbau des Bauhofes zu unterkellern. Auch Herr Waldherr erwartet eine detaillierte Kostenschätzung. Herr Mock merkt an, dass ein Salzlager aus Beton erfahrungsgemäß Probleme mit sich bringt; daher schlägt er die Errichtung ein Salzsilos vor. 
Herr Lang beantragt, die weitere Beratung und Entscheidung bis zur Vorlage der Kostenberechnungen zurück zu stellen. Herr Strobl ergänzt den Antrag dahingehend, dass das Thema dann auch in einer Sondersitzung behandelt werden könnte. 

Beschluss

Die Entscheidung über die beiden Planentwürfe wird zurückgestellt, bis die Kostenberechnungen vorliegen und werden dann ggfs. in einer eigens anberaumten Sitzung erläutert und besprochen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

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7. Freistaat Bayern und Räterepublik in Schäftlarn im Jahr 1919

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 7
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7.1. Zusammenfassung der historischen Ereignisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Am 7. November 1918 stürzten revolutionäre Kräfte im Rahmen der Novemberrevolution unter Führung von Kurt Eisner von der USPD die Monarchie. Bayern wurde zum Freistaat erklärt. Kurt Eisner stützte sich auf die Räte, die im ganzen Land gebildet wurden. Es gab in Bayern mehrere Tausend Räte, in den Städten Arbeiter- aber auch Bürgerräte und in den Garnisonen Soldatenräte. Aber auch auf dem Land fand diese Art der Partizipation in Form der Bauernräte eine breite Zustimmung. Beispielsweise trafen sich am 6. März 1919 im konservativen Chiemgau 158 Rätevertreter aus 54 Gemeinden.
Bei Wahlen zum Landtag im Januar 1919 erlitt die USPD Eisners jedoch eine schwere Niederlage. Stärkste Kraft wurde die bürgerlich-konservative Bayerische Volkspartei, die Nachfolgepartei des Bayerischen Zentrums. Am 21. Februar 1919 wurde Eisner auf dem Weg zur Eröffnung des neugewählten Landtags, wo er den Rücktritt seines Kabinetts anbieten wollte, von dem Rechtsradikalen Anton Graf von Arco auf Valley ermordet. 
Neuer Ministerpräsident wurde der Sozialdemokrat Johannes Hoffmann. Seine Regierungszeit wurde von der Auseinandersetzung zwischen gemäßigten parlamentarischen Kräften und radikalen Arbeiter- und Soldatenräten überschattet. Die Regierung musste sogar wegen der unruhigen Lage in der Hauptstadt nach Bamberg ausweichen. Gleichzeitig wurde in München von einer Gruppe um den Schriftsteller Ernst Toller und den beiden Anarchisten Erich Mühsam und Gustav Landauer am 7. April 1919 die „Räterepublik Baiern“ ausgerufen. Nach dem Scheitern dieser ersten Revolutionsphase kam es kurz darauf zu der Machtübernahme der Kommunisten. Eugen Leviné übernahm die Führung der Räterepublik. Die von Ministerpräsident Hoffmann nach Zugeständnissen zu Hilfe gerufenen preußischen und württembergischen Truppen sowie Angehörige der sich entwickelnden Freikorps eroberten am 1. Mai 1919 die Hauptstadt zurück. Die dann folgenden „Säuberungen“ durch diese weißen Truppen forderten zahlreiche Menschenleben.
In Schäftlarn eskaliert die Situation am 22. April 1919. Eine Horde von etwa 30 Spartakisten belagert das Kloster, durchsucht es nach Waffen. Das Tagebuch der Expositur von Hohenschäftlarn spricht von etwa 20 Spartakisten. Abt Sigisbert Liebert besänftigt die wüsten Revolutionäre mit weltlicher Gabe: Brotzeit und Bier. Eine Woche später, am 29. April, treffen „weiße“ Regierungssoldaten am Kloster ein; „rotes“ und „weißes“ Gewehrfeuer bestimmt das Geschehen. Der „weiße“ Unteroffizier Friedrich Münchinger wird erschossen. Er hat einen Namen und ein Grab (nahe am Eingang zur Klosterkirche).
Einen Tag danach, am 30. April, werden neun im Kloster gefangengenommene Spartakisten in einem nicht nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben zusammengestelltem Standgericht ohne Verhör zur Kiesgrube geführt und erschossen. Der Marsch der Delinquenten von der Gendarmerie (Unterdorf 17) bis zur Kiesgrube (im heutigen Bereich der Falkenstraße) dauert etwa eine Viertelstunde.
Tote und Verstorbene aus dem Gemeindebereich werden nach standesamtlicher Gepflogenheit innerhalb kurzer Zeit (ein bis zwei Tage nach dem Ableben) namentlich erfasst und dokumentiert. Spätere Chronisten lesen deshalb allenfalls die Urkunden bis zu einigen Tagen nach dem Todesfall. Niemand rechnet mit der Eintragung ein viertel oder halbes Jahr später. Erst jetzt wurden die Eintragungen entdeckt. Die ersten Namen der Hingerichteten werden Anfang Juni 1919 erfasst, die letzten erst Mitte Dezember 1919. Sie stammten fast allesamt aus München, einer aus Straßlach. Sechs Personen sind zwischen 20 und 26 Jahre alt, ein Hingerichteter ist 32. 
Die neun exekutierten Spartakisten wurden auf dem Friedhof in Zell anonym beigesetzt. Bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts erinnerte eine Gedenktafel an sie. Der Grund für die Beseitigung der Gedenktafel geht aus den Quellen nicht eindeutig hervor. So wird vermutet, dass sie entweder im Zuge der nationalsozialistischen Herrschaft oder auf Wunsch der Zeller Bevölkerung entfernt wurde.

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7.2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Antrag auf Errichtung einer Gedenktafel für neun Spartakisten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 25.02.2019 folgenden Antrag gestellt:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Am Zeller Friedhof soll eine gut einsehbare Gedenktafel angebracht werden, auf welcher folgender Hinweistext angebracht wird:
„Im Gedenken
an 9 junge Männer, die den Spartakisten angehörten
die am 22. April 1919 sich im Kloster Schäftlarn Unterschlupf verschafften
die am 29. April 1919 dort ergriffen wurden
die am 30. April 1919 im Schnellverfahren in Hohenschäftlarn erschossen wurden
und die hier auf diesem Friedhof ruhen“
Begründung:
In diesen Wochen ist das Ende der Räterepublik in Bayern 100 Jahre her.
Die Presse berichtet hierüber ausführlich, hauptsächlich natürlich aus der Landeshauptstadt München. Diese kurze Epoche in Bayern hat durchaus eine noch heute spürbare politische Bedeutung. Der Begriff „Freistaat Bayern“ wurde geprägt, und z.B. das Frauenwahlrecht eingeführt.
Aber auch an unserer Gemeinde ging diese Zeit nicht spurlos vorüber. Das Archiv der Gemeinde Schäftlarn hat hierüber wertvolle Informationen.
Deshalb anlässlich der Jährung nachstehender Antrag.
Es ist unbestreitbar, dass die Umstände der schnellgerichtlichen Verurteilung der Spartakisten weder mit dem damaligen Kriegsrecht noch mit heutigen rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar gewesen waren. Allerdings sollte in diesem Kontext ebenfalls beachtet werden, dass die vorherige Besetzung des Klosters durch die Spartakisten eine Aktion war, die weder eine staatliche Legitimation hatte noch einem Begehren der Klosterleitung entsprochen hat. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf dem Friedhof in Zell einen zentralen Erinnerungsort für alle Personen zu schaffen, deren Wirken für die Gemeinde Schäftlarn eine historische Relevanz entfaltet hat (z. B. auch für die Nonnen von Maria Stern). An diesem zentralen Erinnerungsort könnte dann eine Gedenktafel für die neun exekutierten Spartakisten mit folgender Aufschrift angebracht werden: 
„Zur Erinnerung an neun Spartakisten, die am 29. April 1919 im Kloster Schäftlarn ergriffen wurden, am 30. April 1919 durch ein Schnellgericht hingerichtet wurden und hier auf diesem Friedhof ruhen.“ 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, auf dem Friedhof in Zell einen zentralen Erinnerungsort für Personen einzurichten, deren Wirken für die Gemeinde Schäftlarn eine historische Relevanz hatte. 
  2. Im Rahmen dieses Erinnerungsortes soll für neun im Jahre 1919, durch ein Schnellgericht exekutierte Spartakisten folgende Gedenktafel angebracht werden: „Zur Erinnerung an neun Spartakisten, die am 29. April 1919 im Kloster Schäftlarn ergriffen wurden, am 30. April 1919 durch ein Schnellgericht hingerichtet wurden und hier auf diesem Friedhof ruhen.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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8. Beratung und Beschluss über die Anpassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 8

Sachverhalt

Der Koalitionsvertrag der bayerischen Regierungsparteien sieht u. a. eine deutliche Ausweitung der Kostenfreiheit der Kinderbetreuung vor. So sollen künftig alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei gestellt werden, indem auch für das erste und das zweite Kindergartenjahr monatlich durch den Freistaat Bayern € 100,- pro Kind gewährt werden sollen. Die entsprechenden Beträge sollen – wie bereits bei den Vorschulkindern im letzten Kindergartenjahr – über die Gemeinden an die Einrichtungsträger fließen. Hierfür müssen die Träger der Einrichtungen entsprechende Vorbereitungen treffen. Diese zusätzliche staatliche Förderung verändert die von den Kommunen zu leistenden Zuschüsse nicht.
Der Beitragszuschuss soll mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt werden. Er wird ab dem 1. September des Kalenderjahres gelten, indem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt werden. 
Die Elternbeiträge wurden zuletzt für das Kindergartenjahr 2018/19 angepasst. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.03.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Angemessenheit der Elternbeiträge jährlich unter Berücksichtigung der Defizitentwicklung zu überprüfen. Die Defizite haben sich im Verlauf des letzten Jahres nicht signifikant erhöht. Die Verwaltung empfiehlt daher vor einer Erhöhung der Elternbeiträge die weitere Entwicklung – nicht zuletzt hinsichtlich der dezidierten Gesetzgebung zu den im Koalitionsvertrag staatlichen Zuschüsse - abzuwarten.
Der Familien- und Sozialausschuss hat daher mit Beschluss vom 20.02.2019 dem Gemeinderat empfohlen, keine Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen für das Schuljahr 2019/20 festzulegen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für das Kindergartenjahr 2019/20 keine Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Beschaffung von mehreren Buswartehäuschen, Auswahl und Standortwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 9

Sachverhalt

Seit einiger Zeit wird über die Anschaffung von Buswartehäuschen beraten. Für die Anschaffung von zunächst 2 Buswartehäuschen wurden 30.000 € in den Haushalt für 2019 eingestellt.
Es wurden 2 Angebote eingeholt.

Variante 1:
Buswartehäuschen Modell MARS von der Firma Ziegler, eine Satteldachkonstruktion mit Glasdach aus Verbundsicherheitsglas und einer Seiten-/Rückwandverkleidung aus Einscheibensicherheitsglas. Die Konstruktion wurde auf die erhöhte Schneelast mit 
2,5 kN/m² berechnet. Die Stahlteile sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet. 
Die Montage erfolgt auf bauseitige Fundamente.
Die Kosten für ein Buswartehäuschen belaufen sich inkl. Montage, Lieferung und Entladung auf 9.556,52 € Brutto. (Stand 2018)




Variante 2:
Buswartehäuschen Modell PASSAU von der Firma sipikom, eine Pultdachkonstruktion mit Glasdach aus Verbundsicherheitsglas und Seiten- bzw. Rückwandverkleidung aus Einscheibensicherheitsglas. Die Konstruktion wurde ebenfalls auf die erhöhte Schneelast mit 2,4 kN/m² berechnet. Die Stahlkonstruktion ist ebenfalls auch feuerverzinkt und Pulverbeschichtet. Das Wartehäuschen ist mit einer Bank ausgestattet. Die Montage erfolgt auf bauseitig hergestellte Fundamente.
Die Kosten für ein Buswartehäuschen belaufen sich inkl. Montage, Lieferung und Entladung auf 7.568,70 € Brutto. (Stand 2019).



Beide Hersteller gewähren 2 % Skonto.

Die Herstellung der Fundamente und die Auspflasterung des Buswartehäuschen wird jeweils auf ca. 1.500 €/St. geschätzt

Standortbestimmung:
Mögliche Standorte für die ersten Bushäuschen können z.B. B11, Neufahrn, Starnberger Straße, Wolfratshauser Straße sein. Zu beachten ist immer der Platzbedarf.

Diskussionsverlauf

Die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates spricht sich für das Model MARS der Fa. Ziegler mit Satteldach aus. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, Buswartehäuschen mit Satteldach anzuschaffen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Beschluss 2

Es werden zwei Buswartehäuschen der Fa. Ziegler, Modell MARS beschafft. Die Buswartehäuschen werden in Neufahrn an der Starnberger Straße und in Hohenschäftlarn ebenfalls an der Starnberger Straße gegenüber Kiosk Dallas aufgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bitratenanalyse für Kommunen, Vorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 10

Sachverhalt

Von der Breitbandberatung Bayern GmbH liegt der Gemeinde ein Angebot über eine Fachliche Beratung, Planung und Durchführung im Breitbandförderprogramm des Bundes im Rahmen „Musterleistungsbild Wirtschaftlichkeitsabwägung“ in Form einer Bitratenanalyse sowie eine Erstellung eines Infrastruktur-/Masterplanes (FTTB-Systemplanung für den Glasfaserausbau) im Rahmen des „Musterleistungsbild Gigabitgesellschaft“ vor. 
Der Masterplan wurde bereits in der Vergangenheit erstellt, so dass diese Position bereits abgedeckt ist.
Die Umsetzung des Breitbandausbaus schreitet in den bayerischen Kommunen stark voran. Doch weiterhin benötigen Bürger und Unternehmer konkrete Informationen über den Ausbaustatus.
Immer wieder erhält die Gemeinde Anfragen von Bürgern und Unternehmern, wann schnelles Internet für die eigene Adresse vorliegt und wie hoch die Übertragungsraten sein werden. Der Gemeinde liegen aber nur wage Zahlen und Daten vor.
Nach Abschluss einer Bitratenanalyse stellt die Breitbandberatung Bayern GmbH den Breitbandausbau in unserer Gemeinde online dar. Dabei wird für jede einzelne Adresse die technisch mögliche Internetgeschwindigkeit visuell dargestellt.
Die drei wichtigsten Vorteile der Bitratenanalyse:
- Darstellung auf gemeindeeigener Homepage (Informationsplattform für Bürger und 
  Unternehmer)
- Stärken und Schwächen bei der Breitbandversorgung werden adressengenau analysiert
- die Bitratenanalyse ist kostenlos (förderfähig durch das Bundesförderprogramm)

Ein Antrag auf das Bundesförderprogramm nach den Richtlinien zur Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD wurde bereit gestellt, der Zuwendungsbescheid über 50.000 € ging am 18. September 2018 bei der Gemeinde ein.

Die Kosten der Bitratenanalyse belaufen sich auf ca. 27.000 € brutto und wird zu 100 % gefördert. 





Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Bitratenanalyse zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Breitbandberatung Bayern GmbH den Vertrag über die Bitratenanalyse im Rahmen des Förderprogrammes abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Neubaugebiet Stehbründl; Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 11

Sachverhalt

Für das Neubaugebiet Stehbründlweg steht die Erschließung der Straße an. Zur Erschließung gehört u. a. auch die Straßenbeleuchtung. 
Im bestehenden Stehbründlweg sind die Bavaria-Leuchten verbaut, die auch am Anfang von der Straße „Am Floßgatter“ stehen. Im weiteren Verlauf sind Röhrenlampen an Peitschen- bzw. Holzmasten verbaut.
Die Bavaria-Lampen, wie auch die Röhrenlampen sind nicht mehr im Angebot der Bayernwerke, zudem sind diese in der Ausleuchtung unzureichend und wenig energieeffizient.
Standardmäßig werden heute LED-Lampen verbaut, entweder als technische Leuchte oder als gestalterische Leuchte (z.B. Glocke). 
Die technischen Leuchten zeichnen sich durch die spezielle Spiegeltechnik aus, die das Licht besonders gut leitet, es wird ein langgezogenes Rechteck ausgeleuchtet (ca. 40 m).
Bei den gestalterischen Leuchten (z.B. Glocke) sind zwar inzwischen LED-Einsätze verbaut, können aber in Sachen Spiegeltechnik und Ausleuchtung bei weitem nicht mithalten. Zudem sind diese wesentlich teurer in der Beschaffung sowie im Unterhalt.
Die technischen Leuchten reduzieren zudem die Leistung in der Nacht (z.B. 01.00 – 5.00 Uhr) um 50 % womit weitere Kosten eingespart werden, die Lichtleistung ist kaum verändert.
Statt dem oft bemängelten kaltweißen Licht ist inzwischen auch warmweißes Licht  erhältlich, dies gilt aber für nahezu sämtlichen LED-Leuchten. 

 

Aus Sicht der Verwaltung werden technische Lampen bevorzugt, nur an bestimmten Plätzen mit evtl. historischem Hintergrund sollten gestalterische Leuchten verwendet werden.
Von den Bayernwerken wurde eine Planung mit Angebot auf Basis der technischen Leuchten angefordert. Angeboten wurde die Leuchte Teceo 1 von Schreder mit einer Leistung von 18 W, 50 % Leistungsreduzierung bei Nacht.
Zu überlegen ist auch der Ersatz der bestehenden alten Bavaria- Leuchten im Stehbründlweg. Die Ausleuchtung der Straße ist nicht mehr Normgerecht. Der Ersatz der bestehenden 4 Leuchten wird empfohlen. Die Kosten können mit den Erschließungskosten verrechnet werden (90%).
 

  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt im Neubaugebiet Stehbründl den Einbau der technischen Leuchten mit warmweißen Licht.
Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen ist auch die bestehende Straßenbeleuchtung im Stehbründlweg mit den technischen Leuchten zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 525/0, Münchner Straße 117 in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung eines Betriebsgebäudes für den Erwerbsgartenbau (Baumschule und Bio-Gemüseanbau) mit den Außenmaßen 11,99 m x 17,49 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 525, Nähe Münchner Straße 117 in Hohenschäftlarn. 
Die Planung sieht im Erdgeschoß die Nutzung als Ausstellungs- und Verkaufsraum sowie Sanitäranlagen und eine Umkleide, im Obergeschoß Büro-, Besprechungs-, Sozialräume und weitere Sanitäranlagen und im Dachgeschoß Speicher, Technik- und Archivraum. 
Die überbaute Fläche des Hauptgebäudes beträgt rd. 200 qm. Hinzu kommen nordöstlich noch ein Geräteraum sowie eine Doppelgarage mit einer überbauten Grundfläche von rd. 73 qm. 
Das Grundstück Fl.Nr. 525 befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Als Betriebsgebäude für gartenbauliche Erzeugung fällt das Vorhaben unter § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Von einer Privilegierung ist vorliegend auszugehen; dies wird jedoch abschließend durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geprüft. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben augenscheinlich nicht entgegen. Insbesondere ist das Grundstück im Flächennutzungsplan als Erwerbsgärtnerei, Baumschule dargestellt. 
Die Erschließung des Vorhabens ist derzeit weder abwasser- noch wassertechnisch gesichert. Auch die Löschwasserversorgung muss als nicht gesichert bezeichnet werden. 

Beschluss

Zu dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, soweit die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB vorliegt. Die abwassertechnische Erschließung ist über eine biologische Kleinkläranlage, entweder durch den Anschluss an die vorhandene Kleinkläranlage oder den Bau einer neuen Kleinkläranlage, sicherzustellen. Ebenso ist die ausreichende wassertechnische Erschließung sicherzustellen. Auch die ausreichende Löschwasserversorgung muss vom Antragsteller noch nachgewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Novellierung der Lärmschutzverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 13

Sachverhalt

Die Verordnung der Gemeinde Schäftlarn über die zeitliche Beschränkung ruhestörender
Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs-
und Wiedergabegeräten und das Halten von Haustieren vom 17.06.1999 läuft gem. § 6 Satz 2 der Verordnung nach 20 Jahren ab. Sie ist daher zum jetzigen Zeitpunkt zu novellieren.
Dabei hat der Umstand welche Gewerbetreibenden von den Regelungen zu ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten (vgl. § 1 der Verordnung) erfasst sind häufig zu Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung geführt. Die Verwaltung beabsichtigt daher diese Regelung zu präzisieren. Damit soll klargestellt werden, dass bei der Verrichtung von Haus- und Gartenarbeiten, die typischerweise von den Haus- und Gartenbesitzern selbst vorgenommen werden (z. B. Mäharbeiten) auch dann die Ruhezeiten einzuhalten sind, wenn damit gewerblich tätige Dritte (z. B. Hausmeisterservice) beauftragt werden. Ausgenommen von den Ruhezeiten sollen weiterhin alle Arbeiten bleiben, die typischerweise von gewerbsmäßig darauf ausgerichteten Betrieben vorgenommen werden (z. B. Gartenbaubetrieb zur Anlage eines neuen Gartens, Baugeschäfte, Zimmerer etc. beim Neubau oder der Renovierung eines Gebäudes). 

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14. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö informativ 14
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14.1. Gemeindewappen am Kreisverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 14.1

Sachverhalt

Die Gemeinde hat sich bei den Gartenfreunden Schäftlarn für die Initiative und die ehrenamtliche Erstellung des Gemeindewappens am Kreisverkehr an der St2071 bedankt. Dieses Wappen ist am Ortseingang ein besonderer Blickfang und Hinweis für alle die von der Autobahn kommen nach Hohenschäftlarn hinein  fahren.

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14.2. Umfahrungsalternativen aus Sicht der Regionalplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 14.2

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband München hat der Gemeinde auf Anfrage seine Einschätzung zu den fraglichen Umfahrungsvarianten mitgeteilt. Aus regionalplanerischer Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die Umfahrung durch den Wald (BI), weil sie gegen nicht abwägbare Ziele des Regionalplanes verstößt. Mit der Variante B besteht Einverständnis, wenn die Trasse entsprechend eingegrünt wird und Maßnahmen ergriffen werden, die die Zerschneidungsfunktion der Umfahrung (die in beiden Varianten vorliegt) gemildert werden.

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14.3. Breitbandförderprogramm - Projektfertigstellungstermin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 14.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 4.3.2019 teilt die Deutsche Telekom der Gemeinde mit, dass nach aktuellem Planungsstand das Breitbandausbauprojekt im Förderverfahren durch die Gemeinde und dem Freistaat Bayern bis Ende September 2019 abgeschlossen werden soll.

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14.4. Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 14.4

Sachverhalt

Die Kreisumlage 2019 für die Gemeinde wurde auf 2.960.525,76 Euro festgesetzt. Dieser Betrag ist geringfügig niedriger als der von 2018. An Schlüsselzuweisungen wird die Gemeinde in 2019 einen Betrag von 519.912 Euro vom Freistaat Bayern erhalten. Hiervon werden 80% im nächsten Jahr für die Kreisumlage herangezogen.

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14.5. Sanierung von Entwässerungseinrichtungen an der St2071

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 14.5

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Freising beabsichtigt im August/September dieses Jahres die Entwässerungseinrichtungen der Starnberger Straße in Neufahrn am Ortausgang Richtung Wangen zu erneuern. Hierzu muss die Staatsstraße für etwa 6 Wochen komplett gesperrt werden.

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14.6. Information zur Vergabe eines Straßennamens für Erschließungsstraße zwischen Stehbründlweg und Floßgatter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 14.6

Sachverhalt

Im nun rechtskräftigen B-Plan „Stehbründlweg“ entsteht eine neue Erschließungsstraße zwischen der Straße Stehbründlweg und Floßgatter. Diese soll einen eigenen Namen erhalten. Der Beschluss soll in der nächsten Gemeinderatssitzung fallen.

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14.7. Tätigkeitsnachweis Pflegeüberleitungskraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 14.7

Sachverhalt

Die Pflegeüberleitungskraft, Frau Ursula Rutkowski hat für das Jahr 2018 einen Bericht über ihre Tätigkeit vorgelegt. Demnach wurden 391 Hausführungen im Alten- und Pflegeheim Ebenhausen sowie persönliche Beratungsgespräche durchgeführt. Des Weiteren wurden 86 Neueinzüge betreut. 13 Einzüge waren von Gemeindebürgern und drei weitere Bewohner haben Familienangehörige die in Schäftlarn leben.

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14.8. Buslinie 904 - Nichtbedienung des Streckenabschnitts zwischen Wangen und Kloster Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 14.8

Sachverhalt

Am Samstag, dem 13.04., sowie Sonntag, dem 14.04.2019, kommt es auf der MVV-Regionalbuslinie 904 zu erheblichen Einschränkungen. Der Streckenabschnitt zwischen „Wangen, Ort“ und „Schäftlarn, Kloster“ kann an beiden Tagen ganztags nicht bedient werden. Hintergrund sind Bauarbeiten an der Anschlussstelle „Schäftlarn“ der A95, so dass die St 2071 zwischen Neufahrn und Schäftlarn nicht befahrbar ist. Um aus dem LK Starnberg nach Hohenschäftlarn zu gelangen, kann die MVV-Regionalbuslinie 975 ab
Starnberg / Percha / Berg bis „Wolfratshausen (S)“ und anschließend die S-Bahnlinie S7 genutzt werden.

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14.9. Investitionskostenzuschuss für Schulerweiterung der durch Landkreis München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 14.9

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn hat  - in Anbetracht der Tatsache, dass der Landkreis München in einer Pressemitteilung vom 29.11.2018 angekündigt hatte Investitionskosten  für weiterführende Schulen die in Zweckverbänden betrieben werden 70% der zuschussfähigen Kosten zu übernehmen - mit Schreiben vom 19.12.2018 beim Landratsamt München um Prüfung gebeten, inwieweit eine nachträgliche Bezuschussung der Investitionskostenbeteiligung für die Baukostenbeteiligung am Rainer-Maria-Rilke-Gymnasium in Icking aus dem Jahr 2012 mit 70% möglich wäre. Die Gemeindeverwaltung hat der Presse entnommen, dass dieses Begehren durch den Landkreis München abgelehnt wurde. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass weder die Gemeinde Schäftlarn noch der Landkreis München eine Sachaufwandsträgereigenschaft für das Gymnasium in Icking haben und man keinen Präzedenzfall schaffen wolle.  

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 15
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15.1. Andreas Mock: Tiefbauarbeiten der Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 15.1

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Herr Mock führt aus, dass die von der Deutsche Telekom bzw. von ihr beauftragten Firmen häufig in einer schlechten Qualität abgeschlossen werden. So würden z. B. geöffnete Gehwege nicht wieder ordentlich verschlossen werden.  

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15.2. Ulrich Stuke: Planungen zur Stellennachfolge des Schulhausmeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 15.2

Sachverhalt

Herr Stuke fragt nach den Planungen zur Stellennachfolge des Schulhausmeisters, v. a. hinsichtlich der Verfügbarkeit des Hausmeisters in den Abendstunden.
Herr Wallner antwortet, dass die Stelle bereits ausgeschrieben worden ist. Die Bewerber sollen im Vorstellungsgespräch u. a. darauf hingewiesen werden, dass sie ggf. auch in den Abendstunden zur Verfügung stehen müssen. Deshalb sollen sie auch möglichst ihren Wohnort in einem Radius von ca. 10 km haben.

Datenstand vom 14.02.2024 19:53 Uhr