Datum: 10.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Wolfgang Herzog: Genehmigungsfähigkeit der BI-Variante zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn
3 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Herrn Sebastian Berger (Listennachfolger von Herrn Ulrich Stuke)
4 Besetzung von Ausschüssen und Referaten
5 Genehmigung der Niederschrift
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
7 Beratung und Beschluss über die Durchführung eines Strategietages für die Nutzung der gemeindlichen Friedhöfe
8 Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für das Feuerwehrgerätehaus und den Bauhof in Hohenschäftlarn
9 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Feuerwehrhaus und Bauhof Hohenschäftlarn"; Würdigung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
10 Beratung und Beschluss über Festsetzung von Sitzungsgeld für die Europawahl
11 Berichtigung des Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke Schäftlarn (GWS) und Änderung des Beschlusses über die Behandlung des Jahresverlustes 2012 (TOP 12) vom 25.07.2018
12 Beratung und Beschluss zur Benennung der neuen Erschließungsstraße im Baugebiet Stehbründlweg
13 Informationen
13.1 Ortsumfahrung – Fotomontage irreführend
13.2 Umfahrungsalternativen aus Sicht von Natur- und Umweltschutz
13.3 Informationsveranstaltung zur Ortsumfahrung am 29.04.2019
13.4 Breitbandförderprogramm - Baubeginn
13.5 Schreiben der BayEG zu Beschwerde mangelhafter Winterdienst
13.6 Busfahrplan für Schüler verbessert
13.7 St2071 im Bereich der Autobahnbrücke gesperrt
13.8 Gemeinderatssitzung im Juni am Dienstag 4.6.2019
13.9 Zuwendung des Freistaats Bayern aus dem Förderprogramm Digitalbudget
13.10 Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung 2018 des Familienzentrums
14 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 2
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2.1. Wolfgang Herzog: Genehmigungsfähigkeit der BI-Variante zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Es erscheint Herr Strobl.
Herr Herzog fragt an, ob mit den Grundstückseigentümern, deren Grundstücke von der Planung für die B-Variante für die Ortsumfahrung betroffen wären, bereits Vorgespräche stattgefunden hätten. Er führt weiter aus, dass diese seines Wissens nach nicht uneingeschränkt zum Verkauf bereit wären. In diesem Zusammenhang möchte Herr Herzog erfahren, ob dann ein Enteignungsverfahren für die betroffenen Grundstücke eingeleitet werden würde.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass sich – solange keine endgültige Entscheidung über die zu planende Trassenvariante vorliegt – Gespräche mit den Grundstückseigentümern schwierig gestalten, da bis dahin unklar ist, welche Grundstücke betroffen sind. Ggf. werden einvernehmliche Lösungen mit den Grundstückseigentümern angestrebt. Landwirten sollen möglichst gleichwertige Tauschflächen angeboten werden. Enteignungen kommen nur als Ultima Ratio in Betracht.

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3. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Herrn Sebastian Berger (Listennachfolger von Herrn Ulrich Stuke)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Herr Sebastian Berger ist als Listennachfolger für den von seinem Amt zurück getretenen Gemeinderat Ulrich Stuke nach Art. 31 Abs. 4 Satz 1 GO in der ersten seiner Berufung folgenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre' die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verweigerung der Eidesleistung zum Verlust des Amtes führt (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG).

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister bedankt sich nach der Vereidigung von Herrn Berger bei Herrn Stuke mit folgender Laudatio:

Uli Stuke war seit den 70er Jahren kommunalpolitisch aktiv.
Erstmals wurde er 1996 für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in den Gemeinderat gewählt. Hier waren seine Schwerpunkte der Bauausschuss, der Finanzausschuss und der Werkausschuss.
Zudem galt sein besonderes Interesse den Feuerwehren als Feuerwehrreferent.
Seine Ausbildung als Elektroingenieur konnte er immer gut bei technischen Fragen in der Kommunalpolitik einbringen insbesondere im Werkausschuss mit den technischen Anlagen im Klärwerksbereich und der Trinkwasserversorgung.
Uli Stuke war nie um ein kritisches Nachfragen verlegen; er hat durch seine engagierten Wortbeiträge der Diskussion oft neuen Schwung verliehen. Besonders lag ihm das Wohlergehen der Menschen in der Gemeinde und in den jeweiligen Vereinen und Organisationen am Herzen.
Für seine langjährige ehrenamtliche kommunale Tätigkeit hat Herr Stuke Ende letzten Jahres die „Kommunale Verdienstmedaille“ erhalten.
Auch die Gemeinde und ich persönlich danken Dir, lieber Uli, für Deine engagierte Arbeit in diesem Gremium!

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4. Besetzung von Ausschüssen und Referaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates soll auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zukünftig wie folgt erfolgen:
Haupt- und Finanzausschuss 
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Strobl Franz
Bader Theresia
Mock Andreas 
CSU, 2. Sitz
Lang Georg 
Mock Andreas 
Fürst Christian
CSU, 3. Sitz
Dichtl Susanne 
Fürst Christian
Bader Theresia 
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Berger Sebastian 
von Lenthe Sophie 
Saur, Karl-Otto
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Lankes Christian
von Lenthe Sophie
Saur, Karl-Otto 
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Kötzner-Schmidt Maria 
Waldherr Michael 
Metz Jakob 
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Woratsch Josef 
Waldherr Michael 
Metz Jakob
UWG Gemeindewohl
Reitinger Maria 
Beichhold Manuela




Familien- und Sozialausschuss 

Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Prölß Ulrike
Urban Maximilian
Strobl Franz 
CSU, 2. Sitz
Bader Theresia
Strobl Franz 
Fürst Christian
CSU, 3. Sitz
Dichtl Susanne 
Fürst Christian
Urban Maximilian
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
von Lenthe Sophie
von Hoyos Philipp
Lankes, Christian
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Saur Karl-Otto
Zattler Gerd 
Berger Sebastian 
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Kötzner-Schmidt Maria
Waldherr Michael
Metz Jakob 
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Woratsch Josef 
Waldherr Michael
Metz Jakob 
UWG Gemeindewohl
Beichhold Manuela 
Reitinger Maria 


Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 

Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Fürst Christian
Strobl Franz 
Urban Maximilian
CSU, 2. Sitz
Mock Andreas 
Urban Maximilian
Bader Theresia
CSU, 3. Sitz
Dichtl Susanne 
Bader Theresia
Strobl Franz 
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Zattler Gerd 
Lankes Christian
Berger Sebastian
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
von Hoyos Philipp
Lankes Christian
Berger Sebastian
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Metz Jakob 
Woratsch Josef 
Kötzner-Schmidt Maria
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Waldherr Michael 
Woratsch Josef 
Kötzner-Schmidt Maria 
UWG Gemeindewohl
Reitinger Maria 
Beichhold Manuela


Werkausschuss 

Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Strobl Franz 
Mock Andreas
Lang Georg 
CSU, 2. Sitz
Fürst Christian
Lang Georg 
Prölß Ulrike 
CSU, 3. Sitz
Urban Maximilian
Prölß Ulrike 
Mock Andreas 
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Lankes, Christian
von Hoyos, Philipp
Zattler, Gerd
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Zattler Gerd 
von Hoyos, Philipp
Berger, Sebastian
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Woratsch Josef 
Kötzner-Schmidt Maria 
Waldherr Michael 
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Metz Jakob 
Kötzner-Schmidt Maria
Waldherr Michael 
UWG Gemeindewohl
Reitinger Maria 
Beichhold Manuela


Die Besetzung der Referate ist durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt vorgesehen:

Straßen und Verkehr:        von Hoyos Philipp 
Feuerwehr:                        Berger Sebastian
Bildung, Kultur, Soziales:        Saur Karl-Otto 
Sport:                                Berger Sebastian
Jugend:                        Lankes Christian
Umwelt- Agenda:                von Hoyos Philipp, Lankes Christian
Personal:                        Zattler Gerd

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 13.03.2019 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 13.03.2019 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö informativ 6

Sachverhalt

Ergebnisse der Ausschreibung für die Gewerke Zimmerer-, Dachdecker-, Gerüstbau- und Spenglerarbeiten sowie Fenster-, Sonnenschutz, Innentüren-, Trockenbau- und Putzarbeiten für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Schorner Str.:
Zimmererarbeiten; Fa. Waldherr, Hohenschäftlarn
Dachdeckerarbeiten; Fa. Bauer, Eurasburg
Spenglerarbeiten; Fa. Martin, Hohenschäftlarn
Gerüstbauarbeiten; Fa. Steinel, Holzkirchen
Fensterbauarbeiten; Fa. Ammerl, Pöcking
Sonnenschutz/Rollos; Fa. Schönberger, Hohenschäftlarn
Innentüren/Bauelemente; keine Angebotsabgabe
Trockenbau; Fa. Gleißner, Planegg
Putz- und Stuckarbeiten; Fa. FD-Bau, Wolfratshausen

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7. Beratung und Beschluss über die Durchführung eines Strategietages für die Nutzung der gemeindlichen Friedhöfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Aufgrund des laufenden Bedarfs an Grabstellen ist die Art und Weise der Nutzung der gemeindlichen Friedhöfe regelmäßig zu prüfen und weiter zu entwickeln. Dabei hat sich in den letzten Jahren die Art der Nutzung der Friedhöfe stark verändert. So hat der Bedarf für Urnengrabstellen stetig zugenommen, während die Nachfrage nach Einzel- und insbesondere nach Doppelgrabstellen rückläufig ist. Daneben werden auch immer wieder alternative Bestattungsformen wie Friedwälder o. ä. nachgefragt. Bei der Friedhofsentwicklung sind neben den Interessen der Bürger auch die Interessen der mit dem Bestattungswesen befassten Firmen (z. B. Bestatter, Steinmetze, Friedhofsgärtner etc.) zu berücksichtigen. Daneben sind z. B. geologische und hydrologische Besonderheiten zu beachten.  

Die Fa. Weiher GmbH aus Freiburg verfolgt bei der Friedhofsentwicklung einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem alle mit den Friedhöfen und dem Bestattungswesen in Verbindung stehenden Akteure in einer Gemeinde gemeinsame Planungsziele entwickeln sollen.  Hierzu werden mit den Akteuren Strategietage durchgeführt. Herr Jens Düsterhöft von der Fa. Weiher wird in der Gemeinderatssitzung die Ziele und den Ablauf eines solchen Strategietages vorstellen. Folgender Text wurde der Verwaltung von der Fa. Weiher zur Vorbereitung übersendet:

Strategietag:
Was ist ein Strategietag?
Der Strategietag ist der Beginn einer langfristigen Friedhofentwicklung im Dialog mit allen Beteiligten (Grabnutzer, Gewerke, Politik, Kirche, Historische Vereine, Muslimischer Vertreter etc.), deren Ziel es ist, aus dem Reagieren ins planvolle Agieren zu kommen, sich in Zukunft sehr viel Zeit zu sparen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Was wird in einem Strategietag genau gemacht?
Im Vorfeld eines Strategietags erhalten wir von Ihnen umfassendes Datenmaterial zu verschiedenen Aspekten des Friedhofs, um dieses im Vorfeld zu analysieren, Herausforderungen aufzudecken und ggf. schon Lösungsansätze mitzubringen.
Am Strategietag selbst erfolgt eine Vorbesprechung mit anschließender Begehung im kleinen Kreis (Bürgermeister/ Friedhofsverwaltung/ etc.) mit einem Friedhofsexperten und einem Netzwerkpartner aus dem Bereich Landschaftsarchitektur. 
Die Erkenntnisse hieraus fließen in den gemeinsamen Workshop am Nachmittag mit ein.
Der Workshop dient dazu, alle Interessenvertreter in Sachen Friedhof auf einen Wissenstand zu bringen, sie für die grundsätzlichen Herausforderungen zu sensibilisieren und im Ergebnis festzuhalten, was die Wünsche der Teilnehmer für den aus ihrer Sicht erstrebenswerten Friedhof 2050 sind. 
Dieses Ergebnis ist quasi der ganz individuelle, aus den örtlichen Strukturen und Bedarfen entwickelte Fahrplan für die zukünftige Entwicklung Ihres Friedhofs. 
Sie erhalten die Dokumentation des Workshops inkl. besprochenem Bildmaterial in gebundener und in digitaler Form inklusive unserer Empfehlungen für die notwendigen weiteren Schritte hin zu einem zukunftsfähigen Friedhofskonzept und einem Anhaltspunkt, welche Kosten mit den einzelnen Bausteinen auf die Gemeinde zukommen.
Der Strategietag ist nach unserer Erfahrung der ideale Einstieg in den Prozess und trägt früh zur Klärung der Frage bei, was zu tun ist, um den Friedhof im Einklang mit einer zukunftsfähigen Flächenentwicklung zu einer besseren Kostendeckung zu bringen.
Sie sparen somit Zeit und kommen ins planvolle agieren rein was entsprechend Kosten vermeiden wird.
  

Diskussionsverlauf

Herr Düsterhöft von der Fa. Weiher erläutert das Konzept zum Strategietag für Friedhöfe. 

Die Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder bejaht die Notwendigkeit einer planerischen Weiterentwicklung der gemeindlichen Friedhöfe. Allerdings wird auch zu erkennen gegeben, dass der konkrete Mehrwert eines Strategietages noch etwas unklar geblieben ist. Auch der Kreis der Teilnehmer (v. a. aus dem Gemeinderat) sollte vorab noch genauer eingegrenzt werden. Eine Entscheidung über die Durchführung des Strategietages soll daher vertagt werden.

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8. Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für das Feuerwehrgerätehaus und den Bauhof in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Architekten, Herrn Kiermeier und Herr Gebauer, die als Sachverständige zur Sitzung geladen wurde. 
Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung am 13. März 2019 mit den Entwurfsplanungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hohenschäftlarn und den gemeindlichen Bauhof befasst. 
Es wurde folgender Beschluss gefasst: 
„Die Entscheidung über die beiden Planentwürfe wird zurückgestellt, bis die Kostenberechnungen vorliegen und werden dann ggfs. in einer eigens anberaumten Sitzung erläutert und besprochen.“
Die beiden Architekten wurden daraufhin gebeten, die Kostenberechnungen zu erstellen und die Planentwürfe in der Gemeinderatssitzung vorzustellen. 
Der aktuelle Stand der Planentwürfe ist im Ratsinformationssystem eingestellt. Ebenso die Kostenberechnungen für die beiden Gebäude. 
Die Planungen werden von den beiden Architekten nochmals vorgestellt. Herr Kiermeier weist darauf hin, dass beim Bauhofgebäude auf eine rückwärtige Ausfahrt verzichtet wurde, sodass nun nurmehr zwei Ausfahrten Richtung Feuerwehrgerätehaus eingeplant sind. 
Hinsichtlich des Ausführungszeitraums für die beiden Gebäude besteht Übereinstimmung zwischen den Architekten und der Bauverwaltung, dass ein Baubeginn in diesem Jahr wegen der Auslastung der Firmen und der voraussichtlich erzielbaren Angebotspreise keinen Sinn mehr macht; zumal die Fertigstellung der Werkpläne und die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen mindestens noch 3 Monate in Anspruch nehmen wird. 
Daher ist intern vereinbart, dass die Ausschreibungen vorbereitet werden und die Angebotseinholung im Herbst/Spätherbst mit Baubeginn für das Frühjahr 2020 erfolgen soll.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr gibt zu bedenken, dass das beim Bauhof geplante Baumaterial Gasbeton seiner Kenntnis nach beim Abbruch als Sondermüll zu entsorgen ist und bittet darum, dies zu prüfen. Sollte dies der Fall sein, müsste seiner Meinung nach Ziegel verwendet werden. 

Frau Kötzner-Schmidt erkundigt sich, weshalb die Baukosten beim Bauhofgebäude deutlich höher liegen als beim Feuerwehrgerätehaus. Herr Kiermeier erläutert, dass der umbaute Raum beim Bauhofgebäude deutlich größer ist und sich dadurch die Mehrkosten ergeben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich die Waschhalle, welche auch durch die Feuerwehr genutzt werden wird, in den Kosten des Bauhofgebäudes enthalten ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die vorgestellten Planentwürfe und nimmt die Kostenberechnungen zur Kenntnis. Ebenso wird dem vorgestellten Zeitplan für die Fertigstellung der Werkpläne und die Vorbereitung der Ausschreibungen mit Baubeginn im Frühjahr 2020 zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Feuerwehrhaus und Bauhof Hohenschäftlarn"; Würdigung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Feuerwehr und Bauhof Hohenschäftlarn“ wurde in der Zeit vom 18. Februar 2019 bis einschließlich 21. März 2019 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. 
Während der Auslegung wurden von folgenden Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht: 
Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 22.02.2019
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 14.02.2019
Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 19.02.2019
Bayernwerk Netz GmbH, email vom 08.02.2019
Energienetze Bayern GmbH & Co.KG, email vom 11.02.2019
Anregungen wurden vorgebracht von: 
Landratsamt München, Referat Bauen, Schreiben vom 20.03.2019:
„1.         Die im Internetauftritt der Gemeinde veröffentlichte Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung vom 06.02.2019 enthält einen Hinweis nach § 3 Abs. 3 BauGB; dieser ist jedoch nur im Flächennutzungsplanverfahren erforderlich.         
2.         Bei der neuen Festsetzung 1.4.4.1 ist das angegebene Fassungsdatum zu überprüfen; nach den uns vorliegenden Unterlagen müsste hier als Fassungsdatum der 14.02.2000 angegeben werden. 
3.        Die Festsetzung Nr. 3.2 wurde umformuliert, es wird jetzt eine Überschreitung der Grundfläche durch Nebenanlagen bis zu einer GRZ von 0,8 zugelassen. Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO werden jedoch bei der Ermittlung der Grundfläche auch Flächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche mitgerechnet. Wir bitten daher nochmals um Überprüfung, was in Bezug auf diese ebenfalls in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen gelten soll und entsprechende Ergänzung der Festsetzung.
4.        Bei Festsetzung 4.1 müsste gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB noch ergänzt werden, dass es sich um eine „private“ Grünfläche handelt. 
5.        Wir weisen darauf hin, dass die Aussage in Punkt 4.2, dritter Absatz der Begründung zur Definition des Baugrundstücks, hinsichtlich der festgesetzten Grünflächen, nicht mit der geänderten Festsetzung 1.2.1 übereinstimmt. Wir bitten daher um Überprüfung; die Aussage in der Begründung ist mit der Festsetzung in Übereinstimmung zu bringen. „
Würdigung: 
Zu 1.
Der Hinweis betrifft die Rechtsbehelfsmöglichkeiten von anerkannten Umweltverbänden. Künftig wird darauf geachtet, dass dieser Hinweis bei Bebauungsplanverfahren nicht mehr aufgenommen wird. 
Zu 2.
Dieser Hinweis betrifft das Datum der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung und wurde versehentlich falsch aufgenommen. Es sollte dahingehend redaktionell geändert werden, dass die Örtliche Bauvorschrift zur Ortsgestaltung in der jeweils gültigen Fassung gilt. 
Zu 3.
Dieser Hinweis betrifft die Überschreitungsmöglichkeit der überbaubaren Grundfläche nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauGB. Die Festsetzung wurde versehentlich so formuliert, dass die Überschreitung nur durch Nebenanlagen (also nicht durch Stellplätze, Zufahrten usw.) möglich ist. Die Überschreitung sollte jedoch für alle in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO aufgeführten Anlagen möglich sein, da ansonsten die notwendigen Anlagen (Stellplätze usw.) nicht hergestellt werden können. 
Zu 4.
In Festsetzung 4.1 wurde lediglich „Grünfläche“ verwendet. Da es sich nicht um eine öffentlich zugängliche Grünfläche handelt sollte diese Festsetzung als private Grünfläche formuliert werden. 
Zu 5.
In der Begründung ist ausgeführt: „Mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der festgesetzten Grünflächen ist das gesamt Planungsgebiet als ein Baugrundstück definiert.“ In der Festsetzung 1.2.1 wurden die Grünflächen jedoch nicht aufgenommen. Daher sollte die Begründung geändert werden und die Bezeichnung „sowie der festgesetzten Grünflächen“ entfallen. Dies entspricht dann auch den angegebenen Flächengrößen.

Beschluss

Der Hinweis nach § 3 Abs. 3 BauGB wird bei künftigen Bebauungsplanverfahren nicht mehr verwendet. Folgende redaktionellen Änderungen werden im Bebauungsplanentwurf sowie der Begründung vorgenommen: 
       Festsetzung 1.4.4.1, Satz 2 wird wie folgt formuliert: Im Weiteren gelten die Vorgaben der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung der Gemeinde Schäftlarn in der jeweils gültigen Fassung. 
-        Festsetzung 3.2, Satz 2 wird wie folgt formuliert: Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist für alle in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen bis zu einer GRZ von 0,8 zulässig.
-        Festsetzung 4.1 wird um den Begriff private (Grünfläche) ergänzt. 
-        In der Begründung ist in Punkt 4.2, dritter Absatz die Formulierung „sowie der festgesetzten Grünflächen“ zu streichen. 
Bebauungsplanentwurf und Begründung sind entsprechend der genannten redaktionellen Änderungen anzupassen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird -einschließlich der genannten Änderungen- als Satzung beschlossen. Bebauungsplan und Begründung erhalten das Datum vom heutigen Tag.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschluss über Festsetzung von Sitzungsgeld für die Europawahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 10

Sachverhalt

Gemäß § 10 der Europawahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von bis zu € 35,- gewährt werden. Bei der Europawahl im Jahre 2009 wurde den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von € 25,- gewährt. Gemeinden im Landkreis München gewähren für die heurige Europawahl Erfrischungsgelder von bis zu € 70,-. Die Verwaltung schlägt in Anbetracht des Auszählaufwandes der Europawahl vor, für die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld i. H. v. € 40,- festzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände für die Europawahl am 26.05.2019 ein Erfrischungsgeld in Höhe von € 40,- zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Berichtigung des Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke Schäftlarn (GWS) und Änderung des Beschlusses über die Behandlung des Jahresverlustes 2012 (TOP 12) vom 25.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.07.2018 unter Tagesordnungspunkt 9 (Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung) folgenden Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 166.138,71 € zur Verlusttilgung zu verwenden.“
In gleicher Sitzung erfolgte zum Tagesordnungspunkt 10 (Vorberatung und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012) folgender Beschluss:
„Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
a) den Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 166.138,71 € zu verrechnen und
b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 83.935,00 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen.“
Der Gemeinderat hat auf Empfehlung des Werkausschusses vom 09.07.2018 in seiner Sitzung vom 25.07.2018 (TOP 12) folgendes beschlossen:
a) den Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 166.138,71 € zu verrechnen und
b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 83.935,00 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2018 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) im Februar 2019 wurde festgestellt, dass beim Jahresabschluss 2017 im Posten Abschreibungen der Sparte Wasserversorgung ein Rechenfehler unterlaufen ist. Die Abschreibungen wurden korrigiert von ursprünglich 56.180,03 € auf 91.934,18 €; um -35.754,15 €. Die Abschreibungen für den Gesamtkonzern änderten sich dadurch auch von 538.304,53 € auf 574.058,68 €.
Dadurch ändert sich zum einen das Betriebsergebnis der Sparte Wasserversorgung von bisher +16.380,29 € auf -19.373,86 € und zum anderen das Ergebnis des Gesamtkonzerns von +166.138,71 € auf +130.384,56 €.
Die Bilanzsumme der Sparte Wasserversorgung ändert sich von bisher 1.964.301,07 € auf 1.928.546,92 € aufgrund des Posten II.Sachanlagen 4. Verteilanlagen auf der Aktivseite von 773.465,29 € auf 737.711,14 € und auf der Passivseite wegen des Postens III. Gewinn/Verlust Fortschreibung von 508.297,91 € auf 472.543,76 € €.
Die Bilanzsumme des Gesamtkonzerns ändert sich von bisher 13.844.090,66 € auf 13.808.336,51 € aufgrund des Posten II.Sachanlagen 4. Verteilanlagen auf der Aktivseite von 9.258.044,29 € auf 9.222.290,14 € und auf der Passivseite wegen des Postens III. Gewinn/Verlust Fortschreibung von -152.305,23 € auf -188.059,38 €.
In der Folge ist auch der Beschluss über die Verrechnung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € zu ändern.
Durch den niedrigeren Gewinn des Jahres 2017 steigt der nicht getilgte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 83.935,00 € auf 119.689,15 €. Der auszugleichende Betrag von der allgemeinen Rücklage ist um 35.754,15 € höher.
Aus diesem Grund hat der Werkausschuss die zwei oben genannten Beschlüsse aus der Sitzung vom 09.07.2018 geändert.
Auf eine Anpassung des Lageberichtes 2017 vom 28.06.2018 wird vorbehaltlich der Abschlussprüfung für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 verzichtet.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.03.2019 folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst:
  1. Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 130.384,56 € € zur Verlusttilgung zu verwenden.
  2. Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
    a) den Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 130.384,56 € zu verrechnen und
    b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 119.689,15 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen
  3. Auf eine Anpassung des Lageberichtes 2017 vom 28.06.2018 wird vorbehaltlich der Abschlussprüfung für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 verzichtet.
Zuständigkeitshalber sind die Beschlüsse von Gemeinderat zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Werkausschusses vom 25.03.2019 folgendes:
  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis zur Kenntnis und beschließt den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 130.384,56 € € zur Verlusttilgung zu verwenden.
  2. Der dem Gemeinderat beschließt
    a) den Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 130.384,56 € zu verrechnen und
    b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 119.689,15 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen.
  3. Der Gemeinderat verzichtet vorbehaltlich der Abschlussprüfung für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 auf eine Anpassung des Lageberichtes 2017 vom 28.06.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Beratung und Beschluss zur Benennung der neuen Erschließungsstraße im Baugebiet Stehbründlweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Im Zuge der Ausweisung des Baugebietes Nr. 41 „Stehbründlweg“ wird derzeit auch eine neue Erschließungsstraße, abzweigend von der Ortsstraße Stehbründlweg, errichtet. 
Da die Fortführung des Straßennamens Stehbründlweg nicht den örtlichen Gegebenheiten entsprechen würde, ist ein eigene Benennung der Straße notwendig.
Straßennamen werden herkömmlich nach Flurnamen oder Persönlichkeiten benannt. Der gemeindliche Archivar, Herr Darchinger, hat sich mit diesem Thema befasst und eine Abhandlung ausgearbeitet, welche den Mitgliedern des Gemeinderates im Ratsinformationssystem bereitgestellt ist. 
Herr Darchinger kommt zu dem Ergebnis, dass die Bezeichnung „Unteres Glasenfeld“ wohl die derzeit beste Bezeichnung wäre, da sie den Flurnamen teilweise wiedergibt. 
Ergänzend hat er noch ausgeführt, dass auch die Bezeichnung „Birgweiberlgassen“ oder „Birgweiberlgass(er)l“ als Hinweis auf die „Wirkungsstätte“ der Sagengestalt Birgweiberl nicht fern läge. 
Aus dem Gemeinderat haben Herr Stuke und Herr Saur einen weiteren Vorschlag unterbreitet. Sie schlagen als Straßennamen "Otmar-Kranz-Weg/Straße" oder "Abt-Otmar-Weg/Straße" vor und begründet dies wie folgt: 
„Pater Otmar, der spätere Abt Otmar, war trotz der ihm nur kurzen beschiedenen Wirkungszeit, ein außergewöhnlicher Seelsorger und Mensch in Schäftlarn und hätte schon lang eine Straßenbenennung verdient.“

Diskussionsverlauf

Herr Saur teilt mit, dass die Verwendung eines Flurnamens zwar schön, die Bezeichnung nach Abt Otmar aber schöner wäre. 
Frau Reitinger spricht zunächst ihren Dank an den Archivar für die umfangreiche Recherche aus und teilt mit, dass sie die Bezeichnung Glasenfeld bevorzuge.
Frau Kötzner-Schmidt ist der Auffassung, dass die Bezeichnung nach Abt Otmar eher im Bereich der Klosterstraße anzusiedeln sei und schlägt die Straßenbezeichnung Glasenfeld vor; wobei auf das Adjektiv „Unteres“ verzichtet werden sollte.
Herr Strobl erläutert, dass die Flurbezeichnung Unteres Glasenfeld richtig sei, weil sich das Glasenfeld von der Schorner Straße bis zum Klosterwald erstrecke.

Beschluss

Die neu zu errichtende Erschließungsstraße im Baugebiet Nr. 41 „Stehbründlweg“ erhält die Bezeichnung „Unteres Glasenfeld“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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13. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö informativ 13
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13.1. Ortsumfahrung – Fotomontage irreführend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.1

Sachverhalt

Das planende Ingenieurbüro für die Umgehungsstraße hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die in Umlauf befindlichen Fotomontagen im Bereich der Ortsumfahrung Variante B und dem Feldweg in der Verlängerung des Stadtweges falsche Proportionen darstellen. In diesem Bereich vermittelt das Bild eine Straßenführung mit 4 bis 5 m Höhe. Nach den Vorplanungen soll dort das Straßenniveau etwa 1,4 m über dem jetzigen Feldweg liegen.

Falsche Darstellung: Geplantes Niveau etwa 1,4 m über Gelände, nicht 4-5 m

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Urban.

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13.2. Umfahrungsalternativen aus Sicht von Natur- und Umweltschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.2

Sachverhalt

Das planende Büro der Umweltverträglichkeitsstudie für die Ortsumfahrung hat zur „Alternativen Raumwiderstandskarte“ der Büros PAN Stellung genommen.  Die abweichende/konträre Bewertung des Büros PAN ergibt sich, da hierbei z.B. die Festlegung des Regionalplanes „Regionaler Grünzug“ nicht beachtet wird und nur für die äußere Flur, aber nicht für den Wald, artenschutzrechtlich relevante Vorkommen angenommen wurden. Anschließend durchgeführte Untersuchungen haben diese Annahme widerlegt. Im Ergebnis entspricht die Bewertung des Büros PAN in der vorgelegten Fassung nicht den Anforderungen eines staatlichen Genehmigungsverfahrens.

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13.3. Informationsveranstaltung zur Ortsumfahrung am 29.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.3

Sachverhalt

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Ortsumfahrung und den Entscheidungen beim Bürgerentscheid am 12.05.2019 lädt die Gemeinde zu einem Informationsabend am Montag 29. April 2019 um 19.30 Uhr in die Aula der Grundschule ein.

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13.4. Breitbandförderprogramm - Baubeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.4

Sachverhalt

Die von der Deutsche Telekom beauftragte Firma hat in den letzten Tagen begonnen ihre Baustelle einzurichten und erste Bauabschnitte zu markieren. Wichtig für den weiteren Fortgang der Arbeiten wäre es, dass Grundstückseigentümer, die bisher noch keine Genehmigung zum Verlegen der Glasfaserleerrohre bis ans Haus erteilt haben, diese Genehmigung der Deutschen Telekom möglichst bald erteilen.

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13.5. Schreiben der BayEG zu Beschwerde mangelhafter Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.5

Sachverhalt

Die Bürgermeister der Isartalgemeinden haben den mangelhaften Winterdienst an den Bahnsteigen der S-Bahn im Januar und Februar dieses Jahres in einem gemeinsamen Schreiben bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BayEG) beanstandet. In seiner Antwort hat die BayEG auf die außergewöhnlich schwierigen Witterungsverhältnisse zu dieser Zeit verwiesen und erklärt, dass sie bereits Maßnahmen ergriffen haben, der die Sicherheit an den Bahnsteigen in Zukunft verbessern wird.

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13.6. Busfahrplan für Schüler verbessert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.6

Sachverhalt

Für Schüler an weiterführenden Schulen ist der Busfahrplan von Neufahrn zur S-Bahnhaltestelle sehr ungünstig. Daher haben die Eltern auf eigene Initiative eine Beförderung mit einem örtlichen Busunternehmen organisiert. Da ab dem nächsten Schuljahr die Kapazität des Busses nicht mehr ausreicht, hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Elterninitiative sich an das Landratsamt München gewandt. Der MVV hat nun mitgeteilt, dass ab 06.05.2019 ein zusätzlicher Bus um 7.02 Uhr von Neufahrn nach Hohenschäftlarn und um 13.48 Uhr von Hohenschäftlarn nach Neufahrn fahren wird.

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13.7. St2071 im Bereich der Autobahnbrücke gesperrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.7

Sachverhalt

Wie bereits mehrfach angekündigt wird die St2071 im Bereich der Autobahnbrücke von Freitag 12.04.2019 um 20 Uhr bis Montag 15.04.2019 um 5 Uhr komplett gesperrt. Die Umleitungen wurden vom Landratsamt München festgelegt und von den beauftragten Firmen ausgeschildert.

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13.8. Gemeinderatssitzung im Juni am Dienstag 4.6.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.8

Sachverhalt

Die Gemeinderatssitzung Anfang Juni findet ausnahmsweise schon am Dienstag 4.6.2019 statt.

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13.9. Zuwendung des Freistaats Bayern aus dem Förderprogramm Digitalbudget

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.9

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 12.03.2019 hat die Regierung von Oberbayern im Rahmen des Förderprogramms Digitalbudget der Gemeinde Schäftlarn eine Zuwendung i. H. v. € 21.620,- bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 12.03.2022. Die Zuwendung soll primär für die Beschaffung von Tablets verwendet werden.   

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13.10. Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung 2018 des Familienzentrums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 13.10

Sachverhalt

Das Familienzentrum hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 sowie die Jahresrechnung für 2018 und die Finanzplanung für das Jahr 2019 vorgelegt. Die Gemeinde Schäftlarn hat in 2018 für die Personal- und Betriebskosten einen Zuschuss i. H. v. € 20.561,- gewährt. Für das Jahr 2019 ist ein Zuschuss in gleicher Höhe geplant. Das Familienzentrum bedankt sich bei Gemeinderat und Verwaltung für die Unterstützung seiner Aktivitäten. 

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 14

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen vorgetragen. 

Datenstand vom 14.02.2024 19:58 Uhr