Datum: 08.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:29 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.
Der Erste Bürgermeister stellt den Anwesenden Frau Ramona Heinbach als neue Mitarbeiterin für das Bürgerbüro vor.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es erscheinen die Gemeinderäte Herr Zattler und Herr Saur.
Es werden keine Fragen vorgetragen.
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3. Ehrung von Herrn Dr. Ruhdorfer und Herrn Zattler für 35-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Zweite Bürgermeisterin, Frau Reitinger, würdigt die 35-jährige Mitgliedschaft von Herrn Dr. Matthias Ruhdorfer und Herrn Gerd Zattler im Gemeinderat. Sie hebt dabei einige Projekte bzw. Umstellungen hervor, an denen Herr Zattler und der Erste Bürgermeister maßgeblich beteiligt waren.
Es erscheinen die Gemeinderäte Herr Berger und Herr Mock.
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4. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 10.04.2019 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 10.04.2019 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2019 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:
- Beauftragung der Fa. Weiher, Freiburg, mit der Durchführung eines Strategietages für die gemeindlichen Friedhöfe am 29.05.2019
- Auftragsvergabe für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Schorner Straße
- Innentüren, Bauelemente an Fa. Rauscher & Imhof, Gilching
- Metallbauarbeiten an Fa. Effenberger & Schäfer
- Fliesenarbeiten an Fa. Florian Wintersberger, Egling
- Bodenbelagsarbeiten an Fa. Georg Günther, Bernried
- Malerarbeiten an Fa. Egger, Bad Tölz
- Heizung, Lüftung, Sanitär an Fa. Wyrwich, Geretsried
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6. Neubau eines Gehweges an der Starnberger Straße im Ortsteil Neufahrn; Billigung der Planung sowie Genehmigung der überplanmäßigen Kosten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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6 |
Sachverhalt
Seit 2012 liegt ein Planungskonzept für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Neufahrn vor. Einige Maßnahmen wurden bereits durchgeführt wie z. B. der Gehwegneubau bei Hs.-Nr. 120-122.
Aufgrund der Straßenbauarbeiten des Staatlichen Bauamtes in der St2071, Ortsdurchfahrt Neufahrn Nord und der damit verbundenen Vollsperrung in den gesamten Sommerferien wurde die Planung zum Neubau eines Gehweges auf der Ostseite der St2071 bei Hs.-Nr. 126 / 128 bis zur Einmündung „Am Hang“ mit Hochdruck vorangetrieben, um diese Maßnahme im gleichen Zeitraum auszuführen und evtl. Synergieeffekte zu erzeugen (gemeinsame Ausschreibung, Kosteneinsparung). Zudem greift der geplante Gehweg in die Baumaßnahme des Staatlichen Bauamtes ein. Die Planung wurde bis Ostern fertiggestellt und nach Ostern mit dem Staatlichen Bauamt besprochen, seitens des Amtes besteht mit der Maßnahme Einverständnis. Von dort wurde der Start der Ausschreibung verschoben um die Mengen mit in das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung aufzunehmen. Die Planung Gehweg wurde durch das Büro Dippold & Gerold erstellt wie auch der Erläuterungsbericht, das LV und die Kostenschätzung. Die Ausschreibung und Bauleitung sollen dann durch das Büro Haas, welches vom Staatlichen Bauamt beauftragt wurde, durchgeführt werden.
Da für den Neubau Hs.-Nr. 131 an der St2071 ein neuer Wasseranschluss hergestellt werden muss, wird seitens des Staatlichen Bauamtes empfohlen, den Deckenbau bis zu diesem Anschluss zu führen, die Mehrkosten (ca. 7.000 € netto) wären aber durch die Gemeinde zu tragen.
An der Baumaßnahme des Staatlichen Bauamtes muss sich die Gemeinde beteiligen, da auch Niederschlagswasser aus den Gehwegen und Bereichen der Gemeindestraßen mit beseitigt wird.
Nach mündlichen Angaben ist eine Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 83.000 € zu erwarten. Diese Kosten wurden nicht im Haushaltsplan angesetzt, da die Maßnahme bei Aufstellung der Haushaltsplanung nicht bekannt war.
Die vorliegende Planung ist durch den Gemeinderat zu billigen.
Im Rahmen der Spartenbesprechung wurde angeregt, den Breitbandausbau und die Straßenbeleuchtung zu überprüfen. Die Überprüfung der Straßenbeleuchtung hat ergeben, dass am Anfang ab Ortseinfahrt keine Beleuchtung vorhanden ist. Eine erste Kofferlampe steht bei der Einmündung „Am Hang“. Die erste Straßenlampe für die Ortsdurchfahrt steht bei Hs.Nr. 133. Die Straßenbeleuchtung ist als unzureichend und veraltet anzusehen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Straßenbeleuchtung in einem ersten Schritt, beginnend ab der Querungshilfe am Ortseingang bis zum Jägerwirt durch eine energieeffiziente moderne LED-Beleuchtung ergänzt und ersetzt werden. Hierzu wurde am 03.05.2019 eine Ortseinsicht mit den Bayernwerken vorgenommen. Vorgeschlagen sind zwei Leuchten gegenüberliegend an der Querungshilfe (neu), Umbau der Kofferleuchte „Am Hang“, und in Folge der Ersatz der bestehenden Leuchten mit weiteren 4 Leuchten LED, als Mast mit einer Höhe von 6 m. Diese könnten im Rahmen der Baumaßnahmen im Sommer ausgeführt werden.
Ein Straßenbeleuchtungskabel ist bereits bis zum Ortsanfang verlegt. Hier sind noch Haushaltsmittel vorhanden.
Die Mitverlegung von Leerrohren für den Glasfaserausbau muss noch anhand des Masterplans überprüft werden. Soweit der Masterplan in diesem Bereich Leerrohre empfiehlt, sollten diese beim Gehwegbau berücksichtigt werden.
Kostenschätzung:
Neubau Gehweg mit Entwässerung inkl. Steuer, Planung: ca. 121.000 €
Straßenbeleuchtung ca.: 16.000 €
Anteil an Maßnahme Staatl. Bauamt: ca. 83.000 €
(vorbehaltlich der Prüfung der Einzugsflächen)
Mitverlegung Leerrohr ca. 3.000 €
Gesamt: ca. 223.000 €
Außer für den Gehweg wurden keine Mittel für die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt. Für den Gehweg wurden nur 28.000 € (für den Bau) und 5.000 € (für die Planung) veranschlagt. Die Kosten wurden aufgrund einer älteren Kostenschätzung mit dem Preisindex von vor 5-6 Jahren veranschlagt. Erst jetzt im Rahmen der ausführlichen Planung und dem aktuellen Preisindex wurde die Kostenschätzung angepasst.
Aufgrund der dargestellten Situation wird von der Verwaltung beantragt, die überplanmäßigen Kosten in Höhe von 190.000 € (ohne Deckenbau Staatsstraße; ggfs. Reduzierung wegen Verringerung der Einzugsflächen bei der Straßenentwässerung) zu genehmigen.
Eine Umlegung der Kosten ist nach Abschaffung des Ausbaubeitrages auch teilweise nicht mehr möglich.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Lang.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die vorliegende Planung mit Stand April 2019und genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für den Gehwegbau, die Beteiligung an der Maßnahme des Staatlichen Bauamtes, sowie die Mitverlegung eines Leerrohres in Höhe von gesamt ca. 190.000 €. Der zusätzliche Deckenbau in der Staatsstraße soll nicht durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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7. Erschließung Waltrichstraße; Beratung und Beschluss zur Errichtung eines Wendehammers, Billigung der Planung sowie Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde plant den Ausbau des Wendehammers am Ende der Waltrichstraße. Der Ausbau betrifft sowohl den Straßenbau wie auch die Entwässerung der Verkehrsfläche. Die Waltrichstraße ist eine Sackgasse mit direkt anliegenden Privatgrundstücken und ist als Wohnstraße einzustufen. Die Anliegerstraße wurde auf einer Länge von ca. 190 m vor 1976 ausgebaut. Durch die Erweiterung fehlen jetzt noch ca. 40 m Ausbau mit einer Wendemöglichkeit. Derzeit besteht dieser Bereich nur aus einer Kiesfläche.
Das Büro Dippold & Gerold wurde mit der Planung beauftragt. Die vorliegende Planung muss durch den Gemeinderat gebilligt werden. Ein Grunderwerb ist nicht notwendig.
Der Aufbau der Straße ist aus dem Querschnitt ersichtlich.
Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach der Kostenschätzung des Ing.Büros Dippold & Gerold nach aktuellem Stand auf rund 75.000 € brutto. Im Haushalt sind aufgrund der ursprünglichen Kostenschätzung für den Ausbau der Waltrichstraße 50.000 € veranschlagt worden. Daher ist mit überplanmäßigen Kosten in Höhe von 25.000 Euro zu rechnen.
Da im Jahr 1982 Ausbaumaßnahmen im Sinne des Kommunalabgabengesetzes abgerechnet wurden, ist der geplante Ausbau als eigene Erschließungsanlage anzusehen, sodass nur die unmittelbar angrenzenden bzw. neu erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig sind.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der aktuell laufenden Diskussionen über die Erschließungsbeiträge für sogenannte „Altanlagen“ die Möglichkeit geschaffen, die Höhe der Erschließungsbeiträge (bislang 90 v.H.) bis zu einem Drittel zu reduzieren. Zudem wurde verlautbart, dass die Regierungsfraktionen das Kommunalabgabengesetz dahingehend ergänzen wollen, dass auch eine höhere Reduzierung der Beitragspflicht oder sogar ein Verzicht auf den Beitrag möglich werden soll.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern zu führen und den Abschluss einer Ablösevereinbarung anzubieten. Sollten die Anlieger darauf nicht eingehen wollen, müssten die Erschließungsbeitragssatzung angewendet (90 % Beitragspflicht) oder geändert werden, um einen entsprechend niedrigeren Beitrag erheben zu können.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die Planung zur Erweiterung der Waltrichstraße mit Stand
vom 05.04.2019 und genehmigt die überplanmäßigen
Kosten in Höhe von 25.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche hinsichtlich der Möglichkeit einer Ablösevereinbarung zu führen. Der Gemeinderat ist über das Ergebnis zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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8. Beratung und Beschluss über die Novellierung der Lärmschutzverordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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8 |
Sachverhalt
Die Verordnung der Gemeinde Schäftlarn über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten und das Halten von Haustieren vom 17.06.1999 – zuletzt geändert am 13.12.2001 – läuft 20 Jahre nach ihrer Bekanntmachung ab. Sie ist daher zum jetzigen Zeitpunkt zu novellieren.
Mit der novellierten Fassung der Verordnung soll zum einen versucht werden geringfügige zeitliche Anpassungen vorzunehmen und zum anderen neuen verbesserten technischen Bedingungen von Lärm emittierenden Geräten Rechnung zu tragen.
Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant:
Zu § 1: In § 1 werden die zeitlichen Beschränkungen für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten definiert. Sie wurden nun zeitlich für die Wochenwerktage (Montag bis Freitag) und Samstag vereinheitlicht. Vormittags dürfen die Arbeiten zukünftig von 08 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags von 14 Uhr bis 19 Uhr ausgeführt werden.
Zu § 2: In § 2 Abs. 1 werden die ruhestörenden Hausarbeiten wie folgt definiert:
Ruhestörende Hausarbeiten sind alle nicht gewerbsmäßig im oder außerhalb
des Hauses (z.B. im Hof oder im Garten) anfallenden lärmerregenden
Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe der Allgemeinheit zu stören.
Ruhestörende Hausarbeiten sind insbesondere
1. Das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln, Decken, Betten,
Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen,
2. Das Hämmern, das Sägen oder Hacken von Holz und die Benutzung
von Bohr-, Fräs-, Schneid-, Schleifmaschinen, Hochdruckreinigern
und ähnlichen lärmintensiven Geräten.
In § 2 Abs. 2 werden ruhestörende Gartenarbeiten wie folgt definiert:
Ruhestörende Gartenarbeiten sind alle, auch gewerbsmäßig in Gärten oder
Grünanlagen anfallenden lärmerregenden Arbeiten, die geeignet sind, die
Ruhe der Allgemeinheit zu stören.
Dazu gehören insbesondere Arbeiten unter Benutzung von technischen
Geräten i.S.v. Abs. 1 Nr. 2 und von motorgetriebenen Gartengeräten (z.B.
Rasenmäher, Laubsaug- und –blasgeräte). Lärmarme Rasenmäher, deren
Schallleistungspegel weniger als 88 dB (A) oder deren Emissionswert weniger
als 60 dB (A) beträgt, dürfen von Montag bis Freitag zusätzlich zu den in § 1
genannten Zeiten von 19.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden.
In § 2 Abs. 3 ist definiert wer von den Regelungen erfasst ist:
Von der Verordnung erfasst werden alle Haus- und Gartenarbeiten, die
typischerweise von Haus- und Gartenbesitzern (einschließlich Hausmeistern
und Hausverwaltern) durchgeführt werden, auch wenn damit ausnahmsweise
gewerblich tätige Dritte (wie z.B. Hausmeisterservice, Gartenbaubetriebe
usw.) beauftragt sind.
Ausgenommen sind Arbeiten nach § 2 Abs. 1, die nach Art und Umfang
typischerweise von gewerbsmäßig darauf ausgerichteten Gewerbetreibenden
(wie z. B. Baugeschäfte, Zimmereien usw.) ausgeführt werden.
§ 2 Abs. 4 enthält eine Ausnahmeregelung für öffentliche Aufgabenträger:
Den zeitlichen Einschränkungen gemäß § 1 unterliegen nicht Arbeiten, die im
Einzelfall zur Abwehr einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur
Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter
erforderlich sind sowie von öffentlichen Aufgabenträgern (wie z.B. Bauhof,
Müllabfuhr usw.) ausgeführt werden.
§ 3 und 4 bleiben in ihrer Fassung unverändert (in der bisherigen Verordnung § 2 und 3).
Zu § 5 (Ausnahmen) und § 6 (Ordnungswidrigkeiten) erfolgten redaktionelle Anpassungen.
Die Verordnung soll nach Möglichkeit unbefristet gelten (vgl. § 7). Eine Stellungnahme des LRA München hierzu hat jedoch ergeben, dass aufgrund der Bußgeldbewehrung nur eine Gültigkeit von maximal 20 Jahren zulässig ist.
Diskussionsverlauf
Herr Waldherr trägt vor, dass die Regelung zu ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten (§ 2) für gewerblich Tätige (z. B. Hausmeisterservice) nicht zuletzt aufgrund der langen Mittagszeit (12 bis 14 Uhr) nur schwierig umzusetzen sei.
Der Erste Bürgermeister schlägt vor, in einem Änderungsantrag das Ende der Mittagszeit von 14 auf 13 Uhr vorzuverlegen.
Herr Lang beantragt die Endzeit am Abend allgemein auf 20 Uhr festzulegen.
Beschluss 1
§ 1 Satz 1 wird wie folgt abgeändert: „Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen während des ganzen Jahres nur an Werktagen von Montag bis Samstag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr ausgeführt werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
Beschluss 2
§ 1 Satz 1 wird wie folgt abgeändert: „Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen während des ganzen Jahres nur an Werktagen von Montag bis Samstag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr ausgeführt werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten und das Halten von Haustieren mit den beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung nach Ausfertigung durch den ersten Bürgermeister bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Beratung und Beschluss über die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Abrechnung der Schulumlage mit der Mittelschule Pullach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.04.2019 hat die Gemeinde Pullach die Abrechnung zur Schulumlage 2017 vorgelegt. Dabei wurde für die Gemeinde Schäftlarn eine Umlage i. H. v. € 130.849,15 ermittelt. Diese verteilt sich mit € 126.007,73 auf den Verwaltungshaushalt und mit € 4.841,42 auf den Vermögenshaushalt. Für die Schulumlage wurden im Haushalt 2019 im Verwaltungshaushalt € 95.000,- und im Vermögenshaushalt € 5.000,- eingeplant. Der Ansatz im Verwaltungshaushalt (HHSt. 2130/6720) weist daher eine Unterdeckung i. H. v. € 31.007,73 auf.
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Pullach sind der Hauptgrund für die gestiegenen Kosten, eine höhere Schülerzahl aus Schäftlarn (derzeit 43 Schüler/innen) sowie höhere Ausgaben für Personal und Gebäudeunterhalt. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass in 2019 auch noch die Abrechnung für die Schulumlage 2018 erfolgen wird. Diese wird ca. € 120.000,- betragen. Davon werden ca. € 108.000,- dem Verwaltungshaushalt und ca. € 12.000,- dem Vermögenhaushalt zugeordnet sein.
Um die Verpflichtungen ggü. der Gemeinde Pullach erfüllen zu können ist daher die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt (HHSt. 2130/6720) i. H. v. € 140.000,- und für den Vermögenshaushalt i. H. v. € 7.000,- (HHSt. 2130/9880) erforderlich.
Diskussionsverlauf
Herr Wallner merkt an, dass der Betrag der überplanmäßigen Ausgaben für HHSt. 2130/9880 (Vermögenshaushalt) auf € 12.000,- berichtigt werden muss.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt im Rahmen des Haushalts 2019 auf der HHSt. 2130/6720 überplanmäßige Ausgaben i. H. v. € 140.000 und auf der HHSt. 2130/9880 überplanmäßige Ausgaben i. H. v. € 12.000,-.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Vorstellung sowie Beratung und ggfs. Beschluss zur Errichtung einer Mehrzweckhalle am Wangener Weg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 12. September 2018 darüber informiert, dass Gespräche mit den Grundstückseigentümern am Wangener Weg stattgefunden haben, um im Anschluss an die Tennishalle ggfs. eine Mehrzweckhalle zu errichten.
Dies hätte den Vorteil, dass an der Grundschule nur mehr eine Einfachturnhalle für den Schulsport notwendig wäre. Zudem könnten die freiwerdenden Räumlichkeiten für die Grundschule und den stetig anwachsenden Bedarf der Schülermittags- und Nachmittagsbetreuung verwendet werden. Der Vereinssport könnte dann vollständig in die Mehrzweckhalle verlegt werden. Zudem würde eine Mehrzweckhalle Räume für größere Veranstaltungen der Gemeinde und der Vereine bieten.
Um den Raumbedarf zu ermitteln, wurde bereits Kontakt mit den entsprechenden Ortsvereinen aufgenommen. Die Rückmeldungen wurden in einer Vorentwurfsplanung -welche den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegt- bereits berücksichtigt. Auch eine erste Kostenschätzung, welche von einem Finanzierungsaufwand von rd. 3,4 Millionen Euro netto ausgeht, liegt den Mitgliedern des Gremiums vor.
Soweit seitens des Gemeinderates grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung einer Mehrzweckhalle in diesem Bereich besteht, würde die Verwaltung die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern fortführen und parallel hierzu Vorschläge zur Finanzierung erarbeiten.
Diskussionsverlauf
Herr Lankes erläutert, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits mit Antrag vom 13. Juni 2018 beantragt hat, auch die Kosten für den laufenden Unterhalt einer Mehrzweckhalle zu ermitteln. Er schlägt zudem vor, weitere Standorte zu untersuchen und eine Einrichtung evtl. als „Bürgerhaus“ zu konzipieren, damit auch kulturelle Veranstaltungen, Parteiveranstaltungen und Räume für nicht vereinsmäßig organisierte Personen verfügbar sind.
Herr Fürst vertritt die Meinung, dass Vereinsräume usw. eher zentraler, also z.B. in der Münchner Straße angesiedelt werden sollten.
Frau Dichtl weist darauf hin, dass die Gemeinde derzeit kaum über geeignete Veranstaltungsräume verfügt und der geplante Standort am Wangener Weg ideal ist.
Herr Saur entgegnet, dass die Planung zwar für sportliche Veranstaltungen, nicht jedoch für kulturelle Veranstaltungen geeignet ist. Frau von Lenthe ist ebenfalls der Auffassung, dass zwar Bedarf vorhanden sei, der Standort jedoch zentraler sein müsste.
Herr Berger erkundigt sich nach dem zeitlichen Ablauf. Der Vorsitzende erläutert, dass für die Errichtung eines Bürgerhauses und einer Sporthalle zu wenig zeitlicher Spielraum vorhanden sei.
Frau Kötzner-Schmidt führt aus, dass der Entwurf gefällig sei, der Beschlussvorschlag jedoch ergänzt werden sollte, um die Verwirklichung auch von einem umsetzbaren Betreiberkonzept abhängig zu machen.
Frau Prölß und Frau Reitinger sind der Auffassung, dass das Konzept gut sei und der Standort wegen der Entfernung zur Wohnbebauung hinsichtlich des Lärms, des Parkplatzangebots usw. sehr gut geeignet sei.
Herr Berger und Herr Lankes regen an, auch andere Grundstücke zu prüfen.
Herr Saur bitte darum, die Idee eines Bürgerhauses nicht zu verwerfen und sich nochmal eingehend mit dem Thema zu beschäftigen.
Herr Lang, Herr Waldherr und Herr Mock schlagen vor, die Mehrzweckhalle weiter zu verfolgen und heute einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen. Auch Frau Kötzner-Schmidt wünscht sich eine Beschlussfassung spätestens in der nächsten Sitzung.
Herr Mock weist noch darauf hin, dass die vorgelegte Planung als Systembau gedacht ist und eine individuelle Planung zu einer Kostenexplosion führen könne.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung einer Mehrzweckhalle -vorbehaltlich der Finanzierung- grundsätzlich zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen am Wangener Weg fort zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
Beschluss 3
Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung sowie ein mögliches Betreibermodell zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 4
Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Standorte vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12
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11. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
|
ö
|
informativ
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11 |
Sachverhalt
Frau von Lenthe verlässt den Sitzungssaal.
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11.1. Strategietag für gemeindliche Friedhöfe am 29.05.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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11.1 |
Sachverhalt
Der Wandel der Bestattungskultur wird auch in der Gemeinde deutlich. Die Bürgerwünsche nach pflegefreien Grabformen und alternativen Bestattungsangeboten stellen Verwaltung und Politik vor wachsende Herausforderungen. Deshalb arbeitet die Gemeindeverwaltung daran, die Friedhöfe zukunftsfähig zu machen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung zu entsprechen. Aus diesem Grund wird die Gesamtsituation der kommunalen Friedhöfe überprüft.
Am 29.05.2019 wird hierzu von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Fa. Weiher, Freiburg, ein Strategietag für die gemeindlichen Friedhöfe durchgeführt. Dabei sind neben Vertretern der Religionsgemeinschaften oder der mit den Friedhöfen befassten Gewerken auch interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen, Teil dieser Arbeitsgruppe zu sein und mit ihren Visionen und Ziele für den „Friedhof 2050“ zum Erfolg beizutragen (nähere Informationen befinden sich auf der gemeindlichen Homepage oder in den Schaukästen im Gemeindegebiet).
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11.2. Sozialer Wohnungsbau Schorner Straße
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
|
ö
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|
11.2 |
Sachverhalt
Die Baumaßnahme wurde wie geplant im März mit den Erdarbeiten begonnen. Die Baugrube wurde ausgehoben und die Entwässerungsgruben erstellt. Im April haben dann die Rohbauarbeiten begonnen. Der Keller ist errichtet und derzeit wird von der beauftragten Baufirma das Erdgeschoss errichtet.
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11.3. Stehbründlweg – neue Erschließungsstraße – gemeindliche Mietwohnungen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
|
ö
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|
11.3 |
Sachverhalt
Im Januar 2019 wurde der Bebauungsplan östlich des Stehbründlweges als Satzung beschlossen. Anschließend wurde mit dem Bau der Erschließung begonnen. Die Kanalanschlüsse im Straßenbereich wurden eingebaut und die Wasserleitung mit den Abzweigungen in die Grundstücke verlegt. Derzeit wird der Ausbau der Erschließungsstraße vom Stehbründlweg zur Straße Floßgatter durchgeführt. Die Fertigstellung ist noch vor dem Sommer geplant.
Parallel dazu laufen derzeit die Planungen für den Bau eines gemeindlichen Mietshauses. Zur Zeit werden die Ausschreibungen vorbereitet. Wenn sich noch Baufirmen in diesem Jahr finden, soll der Rohbau noch vor dem Winter errichtet werden.
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11.4. Breitbandförderprogramm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
|
ö
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11.4 |
Sachverhalt
Die von der Deutschen Telekom beauftragte Firma hat mit ersten Maßnahmen begonnen und im Bereich des Glasfaserausbaus in Zell entsprechende Leerrohre in ersten Straßen verlegt. Eine weitere Firma erstellt dann die Anschlüsse bis ins Haus. Hierbei sind von der Deutschen Telekom noch Kommunikationsprobleme zwischen Grundstückseigentümern und Baufirma zu beheben. In Hohenschäftlarn (Steinberg, Niederried und Forststraße) wurde begonnen die neu geplanten Kästen für die Netzknoten (für VDSL- und Vectoring-Technik) zu errichten. Es wird also mit mehreren Trupps parallel gearbeitet.
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11.5. Gemeinderatssitzung im Juni am Dienstag 4.6.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
|
ö
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11.5 |
Sachverhalt
Die Gemeinderatssitzung Anfang Juni findet ausnahmsweise schon am Dienstag, den 4.6.2019 statt.
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12. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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12 |
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12.1. Christian Fürst: Stand des Ausbaus der Telekom
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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12.1 |
Sachverhalt
Herr Fürst möchte in Erfahrung bringen wie der derzeitige Stand der Baustelle an der Rosenstr./Hackerstr./Wolfratshauser Str. ist, da die Umstellung auf das VDSL bislang nicht nutzbar ist. Der Erste Bürgermeister teilte mit, dass dies ein eigenwirtschaftlicher Ausbau ist. Daher hat die Verwaltung nur begrenzte Möglichkeiten die aber soweit wie möglich genutzt werden.
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12.2. Ulrike Prölß: Anfrage bezgl. Fahrradverbindung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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ö
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12.2 |
Sachverhalt
Frau Prölß frägt den Sachstand der Radverbindung und des damit verbundenen Ortstermins an.
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass das Landratsamt München die Verkehrsregelung ändern wird und damit eine zweimalige Querung der B11 notwendig ist.
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12.3. Manuela Beichhold: Buslinie 904
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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12.3 |
Sachverhalt
Frau Beichhold spricht die Platzverhältnisse der Warteposition der Buslinie 904 an und weist auf die Ängste der Eltern hin, da sich durch den spielerischen Trieb der Kinder leicht Unfälle ereignen können. Weiter frägt Frau Beichhold an ob statt des derzeitigen Wartehäuschens ein entsprechendes Bushaltestellenhäuschen errichtet werden kann.
Herr Jocher merkt an, dass das Gebäude hinter der Warteposition als Lager für den Bauhof erforderlich ist. Es kann erst bei Fertigstellung des neuen Bauhofes aufgegeben werden.
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12.4. Georg Lang: Kapazität der Parkmöglichkeiten an der St 2071
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2019
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12.4 |
Sachverhalt
Herr Lang trägt vor, dass die Kapazität der Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz an der St2071 sich trotz der laufenden baulichen Ertüchtigung nicht erhöht hat.
Herr Jocher teilt mit, dass die Kapazität durchaus deutlich erweitert wurde.
Datenstand vom 14.02.2024 20:03 Uhr