Datum: 04.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Bebauung des Grundstückes Lechner Straße 33
5.1 Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1442/1, Lechnerstraße 33 in Ebenhausen; Vorstellung der Änderungsplanung
5.2 Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes südlich der Lechnerstraße/östlich der Zeller Straße in Zell
6 Bericht über den Strategietag für die gemeindlichen Friedhöfe
7 Beschlüsse über Außer- und Überplanmäßige Ausgaben
7.1 Beratung und Beschluss über eine außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe wegen einer Erhöhung des staatlichen Elternbeitragszuschusses für Kindergartenkinder
7.2 Beratung und Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe zum Defizitausgleich des Kinderhortes
8 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2018
9 Informationen
9.1 Ermittlung des Abstimmungsergebnisses für den Bürgerentscheid vom 12.05.2019
9.2 Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hohenschäftlarn
9.3 Errichtung von Ladesäulen im Gemeindegebiet
9.4 Breitbandförderprogramm – Stand der Arbeiten
9.5 Nächste Bauausschusssitzung am 8.07.2019
9.6 Blumenwiesen auf Gemeindegrund
9.7 Betrieb der Kinderkrippe bei den Linden
10 Anfragen
10.1 Maria Kötzner-Schmidt: Ertüchtigung der B11
10.2 Georg Lang: Fertigstellung von Beschlussvorlagen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2019 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2019 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2019 wurde beschlossen, die IT-Dienstleistungen für die Gemeindeverwaltung an die Firma Eickelschulte AG, Starnberg zu vergeben.

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5. Bebauung des Grundstückes Lechner Straße 33

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö informativ 5

Sachverhalt

Es erscheinen Herr Waldherr und Frau von Lenthe.

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5.1. Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1442/1, Lechnerstraße 33 in Ebenhausen; Vorstellung der Änderungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Lechnerstraße 33 befasst. 
Der Beratung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: 
„Das Grundstück Fl. Nr. 1442/1 befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und verfügt über eine Fläche von 1.908 qm. Der Antrag auf Vorbescheid sieht die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage vor. Die beiden Objekte sind jeweils mit den Außenmaßen 11,99 m x 22,49 m vorgesehen. Somit ergibt sich eine Grundfläche von je rund 270 qm. Dies würde eine GRZ von 0,28 und bei zwei geplanten Vollgeschossen eine GFZ von 0,56 ergeben. Diese sind jedoch nicht als Zulässigkeitsmaßstab heranzuziehen…………..“
Es wurde folgender Beschluss gefasst. 
„Zu dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Die Mitglieder des Gremiums sind der Auffassung, dass die südöstliche Hangkante -wie bei den Nachbargrundstücken- von Bebauung freigehalten werden soll, um die in diesem Bereich vorhandene Grünfläche auch weiterhin zu erhalten. 
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, einen Bebauungsplan für dieses Gebiet aufzustellen und ggfs. eine Veränderungssperre zu erlassen.“
Die Antragsteller haben eine Änderungsplanung vorgelegt, die -bei annähernd gleicher Baudichte- eine weitestgehende Schonung der Hangkante vorsieht.
Die Gebäude wurden zwar in der Tiefe jeweils um ca. 0,5 m reduziert und würden sich -einzeln betrachtet- in die umliegende Bebauung einfügen; die Grundstücke der näheren Umgebung sind jedoch von einer insgesamt lockeren Bebauung geprägt.
Ortsplanerisch wäre also zu entscheiden, ob in diesem Bereich eine bauliche Verdichtung stattfinden soll, oder ob weiterhin eine lockere Bebauung mit großzügigen Grünflächen gewünscht ist. 

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos ist der Auffassung, dass die Hangkante auf jeden Fall erhalten werden muss. Die Baudichte sei in Ordnung. Die Außenwand des südlichen Gebäudes soll nicht über die Verbindungslinie der benachbarten Hauptgebäude hinausragen. Herr Waldherr ist der Meinung, dass innerorts verdichtet werden soll. Das südliche Gebäude könne auch mit Erdgeschoß und Dachgeschoß errichtet werden, sodass wegen der geringeren Abstandsfläche zum nördlichen Gebäude ein Abrücken von der Hangkante möglich sei. Herr von Hoyos entgegnet, dass auch ein eingeschossiges Gebäude Wirkung entfaltet. Zudem solle man auch die Entwicklung bei den Nachbargrundstücken im Blick haben. Frau Kötzner-Schmidt ist ebenfalls der Meinung, dass im Innenbereich eine Verdichtung möglich sein müsse und stimmt Herrn Waldherr zu. Herr Zattler kritisiert die nochmalige Behandlung der Planung, obwohl dies bereits im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Thema war. 
Herr Saur schlägt vor, dem Empfehlungsbeschluss des Bau-, Planungs- und Grundstücksausschusses zu folgen.   

Beschluss

Der Bebauung im vorgeschlagenen Umfang kann nicht zugestimmt werden, da die Hangkante umfangreicher freigehalten werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes südlich der Lechnerstraße/östlich der Zeller Straße in Zell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Wie bei Tagesordnungspunkt 5.1 erläutert hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 13.05.2019 dem Gemeinderat empfohlen, für den Bereich südlich der Lechnerstraße/östlich der Zeller Straße in Zell einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu regeln. 
Die Grundstücke in diesem Bereich sind von einer überwiegend lockeren Bebauung mit Grundflächenzahlen zwischen 0,13 (Fl.Nr. 1442) und 0,19 (Fl.Nr. 1465) geprägt. 
Im südlichen Bereich des möglichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befindet sich eine extreme Hangkante, welche zwingend freigehalten werden müsste. 
Der mögliche Geltungsbereich, welcher aus dem beigefügten Lageplan hervorgeht, ist umgeben im Norden vom Bebauungsplan Nr. 9, im Westen vom Bebauungsplan Nr. 27 und im Süden sowie Osten vom Bebauungsplan Nr. 5.
Im möglichen Geltungsbereich würden sich 3 denkmalgeschützte Gebäude befinden, was die Durchführung des Verfahrens nicht unbedingt erleichtert. 
Soweit der Gemeinderat für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufstellen will, empfiehlt sich ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung. In diesem Verfahren sind Umweltbelange natürlich auch zu berücksichtigen; jedoch nicht in der Intensität einer formalen Umweltprüfung.

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Gemeinderates diskutieren kontrovers über die Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich. Insbesondere die benachbarte Landwirtschaft sowie der dort angegliederte Handwerksbetrieb könnte durch einen Bebauungsplan in seinem Bestand und seinen Entwicklungsmöglichkeiten Einschränkungen erleiden. 

Beschluss

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird vorläufig zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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6. Bericht über den Strategietag für die gemeindlichen Friedhöfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Am 29.05.2019 wurde mit der Fa. Weiher ein Strategietag für die gemeindlichen Friedhöfe durchgeführt. Zu dem Strategietag waren Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder des Gemeinderates, Mitarbeiter der Verwaltung sowie Vertreter der mit den Friedhöfen befassten Dienstleister eingeladen.
Um einen Überblick über die Örtlichkeiten zu bekommen, wurde mit den Verantwortlichen der Fa. Weiher zunächst in den Mittagsstunden eine Besichtigung der Friedhöfe in Zell und Hohenschäftlarn durchgeführt. Im nachfolgenden Workshop waren ca. 20 Interessierte (Gemeinderäte, Dienstleister, Verwaltung) anwesend. Ziel war es dabei eine Vision für den Friedhof 2050 zu entwickeln (siehe Vorabdokumentation). 
Im Verlauf des Workshops zeigte sich, dass zwischen langfristiger Strategie und kurzfristiger Planung zur Bedarfsdeckung von Grabstellen differenziert vorgegangen werden sollte. Kurzfristig sind v. a. folgende Planungen anzugehen:
Friedhof Zell
  • Lücken im Bestand: Mit welcher Grabart sollen die Lücken, v. a. im Bestand der Doppelgräber aufgefüllt werden?
  • Nachnutzung der Grabstätte Maria Stern: Evtl. Generierung einer neuen Grabart mit neuen Gestaltungselementen (pflegefreies Urnengrabfeld, welches durch einen externen Dienstleister betrieben wird).
  • Bedarf an konventionellen Urnengrabstellen: Freigabe von weiteren Grabstellen am bestehenden Urnengrabfeld, evtl. Planung von Urnenwänden
Friedhof Hohenschäftlarn:
  • Planung von zwei neuen Wegen und Gewinnung von ebenen Flächen auf dem Gelände des Friedhofes
Langfristig ist eine Entwicklungsstrategie für das durch die Gemeinde erworbene Grundstück beim Friedhof in Zell zu erarbeiten. Hier könnten ggf. neue Bestattungsformen angeboten werden (z. B. Baumgräber).  

 

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7. Beschlüsse über Außer- und Überplanmäßige Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 7
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7.1. Beratung und Beschluss über eine außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe wegen einer Erhöhung des staatlichen Elternbeitragszuschusses für Kindergartenkinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Der Koalitionsvertrag der bayerischen Regierungsparteien sieht u. a. eine deutliche Ausweitung der Kostenfreiheit der Kinderbetreuung vor. So sollen künftig alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei gestellt werden, indem auch für das erste und das zweite Kindergartenjahr monatlich durch den Freistaat Bayern € 100,- pro Kind gewährt werden sollen. Die entsprechenden Beträge sollen – wie bereits bei den Vorschulkindern im letzten Kindergartenjahr – über die Gemeinden an die Einrichtungsträger fließen. Hierfür müssen die Träger der Einrichtungen entsprechende Vorbereitungen treffen. Diese zusätzliche staatliche Förderung verändert die von den Kommunen zu leistenden Zuschüsse nicht.
Mittlerweile ist der Gesetzesentwurf zur Änderung der einschlägigen Bestimmungen im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) mit dem Haushaltsgesetz verabschiedet worden und rückwirkend zum 1. April 2019 in Kraft getreten. 
Für die Gemeinde bedeutet dies, dass in 2019 und den Folgejahren sowohl mehr Zuschüsse eingenommen als auch ausgegeben werden. Die Ansätze der Haushaltsstellen 4641/1714 und 4641/7008 müssen daher entsprechend angepasst werden. Netto ergeben sich für die Gemeinde jedoch keine Mehrausgaben. 
Derzeit werden in den Einrichtungen 184 Kinder zwischen 3 und 5 Jahren betreut. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Zuschuss des Freistaates Bayern i. H. v. ca. € 115.800,-. Demzufolge ist im Verwaltungshaushalt auf der Haushaltsstelle 4641/1714 die Genehmigung einer zusätzlichen Einnahme und auf der Haushaltsstelle 4641/7008 die Genehmigung einer zusätzlichen Ausgabe i. H. v. jeweils € 115.800,- erforderlich. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt im Rahmen des Haushalts 2019 auf der HHSt. 4641/1714 außerplanmäßige Einnahmen i. H. v. € 115.800,- und auf der HHSt. 4641/7008 außerplanmäßige Ausgaben i. H. v. € 115.800,-.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.2. Beratung und Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe zum Defizitausgleich des Kinderhortes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Für das Jahr 2019 ist – wie für die Vorjahre – als Zuschuss für die Kindertageseinrichtungen auf der Haushaltsstelle 4641/7099 ein Ansatz i. H. v. € 100.000,- vorgesehen. 
Für eine Einrichtung (Kinderkrippe bei den Linden) wird jährlich ein Abschlag auf das Defizit i. H. v. € 54.000,- entrichtet, der i. d. R. zumindest teilweise zurück erstattet wird (vgl. Beschluss vom 25.02.2015, TOP 8). Die Rückerstattung konnte dieses Jahr noch nicht verbucht werden. Beim Träger wurde angefragt, in welcher Höhe mit einer Rückerstattung zu rechnen ist.
Die Defizite des AWO-Kinderhortes haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
2016: € 27.437,67
2017: € 55.037,13
2018: € 62.953,55 (in 2019 auszuzahlender Betrag)
Im AWO Kinderhort wurden in 2018 50 Kinder betreut. Der Anstellungsschlüssel betrug 9,2. Grund für den Anstieg des Defizits sind v. a. gestiegene Personalkosten, die sich für 2018 auf € 241.695 belaufen. Hierfür sind v. a. tarifliche Erhöhungen und die Zahlung einer Arbeitsmarktzulage zur Bindung von Fachkräften maßgebliche Faktoren. Hinzu kommen signifikant gestiegene Kosten für Spiel- und Bastelmaterial, Getränke, Wartung sowie Instandsetzung. Trotz einer Anpassung der Elternbeiträge hat sich das Defizit dadurch erhöht.
Aus diesem Grund soll ein Betrag i. H. v. € 50.000,- im Wege einer Sollveränderung von der Haushaltsstelle 2110/7099/010 (Zuschüsse für Schülermittagsbetreuung) entnommen werden. Das Defizit für die SMB betrug für das Schuljahr 2017/18 € 1.261,93 und für das Schuljahr 2016/17 € 31.835,46. Aufgrund der sehr volatilen Defizitentwicklung bei der SMB ist möglicherweise im Verlaufe des Haushaltsjahres auf dieser Haushaltsstelle eine überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt im Rahmen des Haushalts 2019 eine Sollveränderung von Haushaltsstelle 2110/7099/010 auf die Haushaltsstelle 4641/7099 i. H. v. € 50.000,-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Haushaltsjahr 2018 wurde fristgerecht abgeschlossen. Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit zur Kenntnis gegeben.
Das Volumen des Gesamthaushalts sank gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres um 171.103,42 € auf insgesamt 13.466.022,79 €.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 11.331.416,60 € und der Vermögenshaushalt mit 2.134.606,19 € ab.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts dargestellt. Im Weiteren wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Kämmerei steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht jederzeit zur Verfügung.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2018 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.493.987,74 € (Vorjahr: 1.226.454,50 €) erwirtschaftet wurde. Auf Grund von Investitionen wurden der allgemeinen Rücklage 258.204,91 € entnommen.
Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2019 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.

Diskussionsverlauf

Frau von Lenthe ist zur Abstimmung nicht anwesend. 

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2018 in der Druckfassung vom 29.05.2019 mit folgenden Abschlussergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.)  im Verwaltungshaushalt mit                                11.331.416,60 €
b.)  im Vermögenshaushalt mit                                  2.134.606,19 €
Gesamt                                                        13.466.022,79 €
                                       Fehlbetrag:                                 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,00 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €

verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö informativ 9
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9.1. Ermittlung des Abstimmungsergebnisses für den Bürgerentscheid vom 12.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Die Ergebnisse der Bürgerentscheide und der Stichfrage wurden bereits mehrfach veröffentlicht:
Entscheid 1 (BI-Variante):         1.159 Ja-Stimmen,         1.334 Nein-Stimmen 
Entscheid 2 (B-Variante):        1.509 Ja-Stimmen,        895 Nein-Stimmen
Stichfrage:                        1.166 BI-Variante, 1.519 B-Variante
Abgegeben Stimmen:         2.783 Wähler (Differenz zu Ja-Nein jeweils ungültig)
Dieses Ergebnis wurde am 13.05.2019 vom Abstimmungsausschuss für gültig erklärt.
Einige Bürger haben dieses Ergebnis angezweifelt und auch das Landratsamt eingeschaltet. Eine Überprüfung der Einwendungen durch das gemeindliche Wahlamt ergab keine Unregelmäßigkeiten bei der Ermittlung der Ergebnisse. Alle Wahlvorsteher bestätigten, dass die Wahlhandlungen und Auszählungen keinen Anlass zu einer Beanstandung abgelaufen sind. Das Landratsamt wurde entsprechend informiert. Ein Anlass für eine nochmalige Auszählung liegt nicht vor.
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9.2. Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Die Bauantragsunterlagen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hohenschäftlarn liegen mittlerweile in der Bauverwaltung vor. 
Da sich das geplante Gebäude vollständig an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 48 hält, wird der Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. 

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9.3. Errichtung von Ladesäulen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Am 29.04.2019 begann der 4. Förderaufruf „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“. Der Landkreis München ist bereits Vertragspartner bezgl. einer einheitlichen Softwarelösung. Dadurch können Schäftlarner Bürgerinnen und Bürger in Schäftlarn aber auch im gesamten Landkreis München ihre E-Autos laden. Die Software wird von der Firma Wirelan Gmbh aus München bereitgestellt. 
Da einige Bürgerinnen und Bürger ihre E-Autos nicht an dem hauseigenen Stromnetz einbinden können und/oder dürfen, aufgrund fehlender Stellplätze, Wohnverhältnisse, etc., sollte die Verwaltung vorrausschauend tätig werden und einen weiteren kleinen Beitrag zu den Klimaschutzbestrebungen Schäftlarns leisten.  
Die Förderung für Ladesäulen beträgt mind. 40 Prozent für Ladesäulen (bis höchstens 3.000 € pro Ladepunkt) und mind. 40 Prozent für Netzanschlüsse (bis höchstens 5.000 € pro Anschluss an das Stromnetz). Sollte die Ladestation aber einen zusätzlichen Mehrwert bieten (P+R Parkplatz), dann kann sich der Fördersatz um weitere 10 Prozent erhöhen. 
Die Laufzeit der Förderung läuft bis zum 28.06.2019, daher stellt die Verwaltung vorsorglich einen Antrag auf Förderung von Ladesäulen. 

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9.4. Breitbandförderprogramm – Stand der Arbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 9.4

Sachverhalt

Die von der Deutschen Telekom beauftragte Firma ist derzeit in der Rößlstraße, Max-Rüttger-Straße und Gerhard-Hauptmannweg tätig. Zuerst werden immer die Hauptleitungen im Straßenbereich/Fußweg verlegt und anschließend (von einer zweiten Firma) die Hausanschlussleitungen. Die Leitungsverlegungen in der Neufahrner Straße und dem Adalbert-Stifter-Ring sind erledigt. Wichtig: Hauseigentümer müssen möglichst frühzeitig die Gestattung des Hausanschlusses bei der Deutschen Telekom (wenn noch nicht erfolgt) erteilen. Später beauftragte Hausanschlüsse sind kostenpflichtig!
Die Verlegung der Leerrohre für die Glasfaserleitungen im Kloster Schäftlarn war für die Pfingstferien geplant. Da das Denkmalamt und Archäologen Vorbehalte hinsichtlich möglicher Funde angezeigt haben, wird sich der Leitungsbau in diesem Bereich verzögern.
In den Bereichen in Hohenschäftlarn, die mit Multi-Funktions-Gehäuse (VDSL, Vectoring) erschlossen werden (Niederried, Steinberg und Forststraße), sind die Fundamente der Verteilerkästen mit Stromanschluss erstellt. Demnächst werden die Gehäuse komplett errichtet und die Zuleitungen verlegt.
Die beauftragte Firma hat angekündigt, dass ab Juli ein weiterer Bautrupp zum Einsatz kommt.

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9.5. Nächste Bauausschusssitzung am 8.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 9.5

Sachverhalt

Die für 24.06.2019 geplante Bauausschusssitzung entfällt, da bis dato keine Punkte vorliegen. Die nächste BA-Sitzung ist für den 8.7.2019 vorgesehen. Schwerpunkt in dieser Sitzung ist die Vorstellung des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschrift.


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9.6. Blumenwiesen auf Gemeindegrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 9.6

Sachverhalt

Gemeinderat Saur hat angefragt, in wie weit die Gemeinde Schäftlarn schon Blumenwiesen geschaffen hat. 
Der gemeindliche Bauhof hat bereits Blühstreifen an der B11 eingerichtet (ab-nehmen des Humus und neuer Aufbau des Untergrundes für Blühstreifen). Des Weiteren wurden Bereiche am Gehweg zwischen S-Bahnunterführung und Gartenstraße mit Blühpflanzen angelegt. Die gemeindliche Fläche, die bereits teilweise ausgemagert ist, wurde mit entsprechenden Samen von Blühpflanzen unterlegt. Auf private Initiative wurde der Kreisverkehr an der B11 und ein Streifen an der Apfelallee an der Haarkirchner Straße mit Blühpflanzen erstellt. Teilweise dauert es noch, bis die eingebrachten Samen sich zu optisch gut erkennbaren Blühern entwickeln. Soweit es die Kapazitäten des Bauhofes zulassen, sind noch weitere Blühstreifen vom Bauhof vorgesehen. 
Wiesen und Äcker sind an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet und kommen daher nicht in Betracht.
Eine Übersicht/Kataster von Blühwiesen wurde noch nicht erstellt.

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9.7. Betrieb der Kinderkrippe bei den Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 9.7

Sachverhalt

Der Verein Kindernetz e. V. hat mitgeteilt, dass die Anmeldezahlen für die Kinderkrippe für das nächste Kindergartenjahr 2019/20 signifikant rückläufig wären. Mit der Anzahl der bisher angemeldeten Kinder wird es eine Gruppe weniger als in den letzten Jahren geben (bisher vier Gruppen). Gleichzeitig sind jedoch viele Kinder in der Großtagespflege angemeldet. Um ein unkalkulierbares Defizit von der Kinderkrippe abzuwenden, ist die Gemeindeverwaltung mit dem Verein Kindernetz übereingekommen, dass die Großtagespflege im folgenden Kindergartenjahr nicht mehr angeboten wird. Damit soll eine bessere Auslastung der Krippe erreicht werden. Eltern mit weniger als drei Betreuungstagen soll nach Möglichkeit ein Platz bei einer Tagesmutter angeboten werden. Des Weiteren wird die Verwaltung mit den Trägern der Kindergärten im Juli die Thematik der Anmeldungen von Kindern unter drei Jahren erörtern.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 10
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10.1. Maria Kötzner-Schmidt: Ertüchtigung der B11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt fragt an, ob es für die unzureichende Entwässerungsmöglichkeit für den neugebauten Abschnitt der B11 noch eine Möglichkeit zur Forderung einer Nachbesserung gäbe. Des Weiteren schlägt Frau Kötzner-Schmidt vor, die Beschilderung „nasse Fahrbahn“ zukünftig vom Bauhof aufstellen zu lassen.
Herr Jocher antwortet, dass das staatliche Straßenbauamt bereits eine Nachbesserung für die Entwässerungssituation bei der ausführenden Baufirma angemahnt hätte. Bei einer Übernahme der Beschilderung durch den Bauhof sei zu bedenken, dass die Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Beschilderung dann auf die Gemeinde übergehen würde.  

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10.2. Georg Lang: Fertigstellung von Beschlussvorlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 10.2

Sachverhalt

Herr Lang merkt an, dass Beschlussvorlagen im RIS häufig sehr kurz vor Sitzungsbeginn noch durch Sachbearbeiter verändert würden.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass ein Großteil der Beschlussvorlagen mit der Ladung versendet wird. Mitunter kommt es vor, dass der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt nicht alle Informationen vorliegen. Dann werden diese ggf. nachgereicht.  

Datenstand vom 14.02.2024 20:07 Uhr