Datum: 18.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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2 |
Sachverhalt
Frau Meyer-Brunswick frägt nach, ob bzgl. der Thematik „Mobilfunk – 5G“ bereits Anträge von Mobilfunkunternehmen vorliegen und ob die Gemeinde eine Aufstellung solcher Mobilfunkanlagen unterbinden kann. Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass bislang keinerlei Anträge vorliegen und dass die Genehmigungspflicht erst geprüft werden muss. Des Weiteren erklärt der Erste Bürgermeister, dass solche Bauten bis 10 Meter Höhe genehmigungsfrei seien. Frau Meyer-Brunswick wird hierüber unterrichtet, sobald neue Informationen vorliegen.
Frau Dr. Pszolla aus Icking erkundigt sich ob Mobilfunkanbieter Studien vorgelegt haben die beweisen, dass für Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde keinerlei Risiken durch das 5 G-Mobilfunknetz entstehen. Weiter möchte sie in Erfahrung bringen, ob eine Ablehnung aufgrund ästhetischer Fragen möglich sei und wie die Gemeinde Icking diese Bestückung verhindert hat.
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass bislang keine Studien der Verwaltung vorliegen, dies aber geprüft wird. Der Gemeinderat hat sich vor einigen Jahren mit dieser Thematik sehr ausführlich beschäftigt. Eine Untersagung könnte evtl. durch die Bauleitplanung erwirkt werden. Gleichzeitig müsse aber die Mobilfunkversorgung gewährleistet sein.
Die Gemeinde Icking hat die Mobilfunkstandorte in einem aufwändigen Flächennutzungsplanverfahren geregelt und dabei aber auch sichergestellt, dass die Versorgung gewährleistet ist. Ein vollständiger Ausschluss sei rechtlich nicht möglich.
Frau von Lenthe sowie Herr Mock erscheinen.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 31.07.2019 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Eine Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen erfolgt nicht.
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5. Beratung und Beschluss zur Aufstellung/Änderung eines Bebauungsplanes Nähe Gerhart-Hauptmann-Weg in Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt kommt zur Sitzung.
Die Hilfe im Alter gGmbH der Inneren Mission München ist an die Verwaltung herangetreten und hat die Probleme mit der Wohnraumfindung für das Pflegepersonal dargestellt. Um die Wohnungsprobleme zumindest teilweise zu lösen, beabsichtigt die Innere Mission die Errichtung von Personalwohnungen auf dem Gelände des Altenpflegeheims Ebenhausen. Hierzu soll nördlich des Altenpflegeheims ein Wohngebäude mit 44 Wohnungen (überwiegend Appartements) in vier Geschoßen errichtet werden. Auf die beigefügte Erläuterung der Inneren Mission wird hingewiesen. Die gegenständliche Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 und ist darin als Sondergebiet Pflegeheim festgesetzt, ohne dass jedoch durch Baugrenzen ein Baurecht eingeräumt wäre.
Im Flächennutzungsplan ist die zur Überbauung geplante Fläche teilweise als Sondergebiet Pflegeheim und teilweise als Grünfläche dargestellt.
Es besteht die Möglichkeit, einen Bebauungsplan im Sinne des § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufzustellen, was ohne Änderung des Flächennutzungsplanes, ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Bereitstellung von ökologischen Ausgleichsflächen noch bis 31.12.2019 möglich wäre.
Dies würde sicher auch den Druck auf den gemeindlichen Wohnungsmarkt etwas entlasten.
Diskussionsverlauf
Herr Waldherr gibt zu bedenken, dass die Dachform mit Flachdach ortsunüblich ist und er ein Satteldach bevorzugen würde, da das Gebäude sichtbar sein wird und an dieser exponierten Lage eine ortsübliche Dachform ausgeführt werden sollte.
Frau Reitinger begrüßt das Vorhaben und erhofft sich eine gewisse Entzerrung vom gemeindlichen Wohnungsmarkt. Frau Beichhold erkundigt sich nach der Höhe des geplanten Parkdecks. Dieses wird nach derzeitiger Planung eine Höhe von 2.50 m haben und dadurch auf zwei Ebenen Stellplätze unterbringen. Frau Prölß schlägt einen Verzicht auf die Übernahme der Planungskosten durch die Innere Mission vor, was vom Vorsitzenden jedoch im Hinblick auf vergleichbare Fälle nicht befürwortet wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die östliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1500 einen Bebauungsplan im Sinne des § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Die Kosten der Planung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Mit der Planung kann ein in Abstimmung mit der Inneren Mission geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Beratung und Beschluss zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Poststraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Die Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 1396/14, Lechnerstraße 2 und 4 ist an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, den Bebauungsplan Nr. 33 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.09.2013 zu ändern und hat hierzu folgendes vorgetragen:
„Nach mehreren Besprechungen mit LRA München bitte ich um Änderung/Ergänzung B-Plan Lechnerstr. 2-4 zu folgenden Punkten:
Änderung B-Plan
Neubau DHH Nordost Abstand Neubau zur nördlichen Grundstückgrenze 4,0 m, so wie Neubau Nordwest.
Begründung – Möglich sind in diesem Bereich für alle 4 DHH
1. Barrierefreie Hauszugänge sind nur hier möglich für Kinderwagen, Rollator, Fahrräder
2. Pflanzung 4 Ersatzbäume im Norden: Sichtschutz gegen Sendeanlage – Beschreibung SV Baumschutz wird noch nachgereicht wg Urlaub.
3. Baum 925 besser geschützt wg. Abstand Gebäude + Terrasse im Wurzelbereich
4. Mülltrennung für 4 DHH in einer durchlaufenden Hecke im Norden ist optisch erträglich für alle Beteiligten.
5. Fahrräder: Abstellfläche im Norden stört nicht.
6. Buchen-Hecke zu Nachbargrundstücken ist möglich
Berichtigung mangelhafter B-Plan zu folgenden Punkten:
1. Lechnerstr. 4
Erhalt Lechnerstr. 4, statt Darstellung Abriss
2. Baum 748 Berichtigung
Baum 748 Ahorn ist falsch dargestellt. Er soll im Interesse aller Beteiligten, auch der Nachbarn erhalten werden: Die Einfahrt zu den Stellplätzen ist im Wurzelbereich nicht möglich, oder Baumfällung ist erforderlich. Stamm ist nicht richtig eingetragen
Berichtigung Stellplätze Lechnerstr. mit geänderter Einfahrt zur Garage Lechnerstr. 4
3. Berichtigung Grundstückgrenze Süd vor Lechnerstr. 4
Grundstückgrenze ist nicht richtig dargestellt
4. Berichtigung Grundstückgrenze Ost
Grundstückgrenze ist nicht richtig eingetragen
Postkasten fehlt, STP Bestand nicht richtig eingetragen
5. BImSchV-Festsetzung
Emissionswert Gleis ist veraltet und mangelhaft. Schallschutzanforderung ist nicht darstellbar. Schallschutzanforderung Bestand ist nicht geklärt, Schallschutz-Anforderung Neubau ist nicht berechtigt: Geringe Geschwindigkeit, Schienenprofil, Wintergarten für Schallschutzmaßnahme ist nicht umsetzbar bei Bestand und bei Neubau
Ergänzung B-Plan zu folgenden Punkten:
• Änderung Dachdeckung - keine Holz-Dachdeckung, Begründung fehlt, kein Denkmalschutz, Brandschutz nicht ausführbar. Dachdeckung rot oder rotbraun
• Holzschalung Fassade nicht zulässig: Begründung fehlt, kein Denkmalschutz - Zulassung für Fassade wie Entwurf Ortsgestaltungssatzung 2019
Kostenübernahme
Da ich die Kosten für die Änderungen B-Plan ohnehin übernehmen muss, wie ich 2013 auch die Erstellung B-Plan übernommen habe, dürfte es kein Argument für die Gemeinde sein, diese Änderungen wegen Kosten abzulehnen.
Nach vielen Jahren Verzögerung wegen des aktuellen B-Plans, der in der aktuellen Form nicht mit Freistellung umsetzbar ist und viele Ergänzungen/Klärungen erforderlich machte,
bitte ich endlich um eine Lösung, die der Ortsmitte Ebenhausen auch gerecht wird.
Sehr geehrter Herr Jocher, ich bin nicht bereit, ihre persönliche Meinung zum grundlosen Verbot einer Holzschalung zu teilen:
Wie öfter besprochen:
• WDVS ist Sondermüll für viele Jahrzehnte und ich werde es nicht ausführen. Dann kommt nur noch ein Wintergarten in Frage, der ohnehin wegen veralteter BImSch-Vorgabe gefordert ist.
• Holzschalung hinterlüftet ist sanierbar, kein Sondermüll, kann für Bewuchs und Vögel dienen
• Holzschalung mit Bewuchs ist klimafreundlich, schallabsorbierend, wärmt im Winter durch stehende Luft und kühlt im Sommer durch Schatten - Ich möchte diese Bepflanzung endlich durchführen können.
• Holzschalung wird einem bayrischen Dorf wesentlich eher gerecht, als eine Noname-WDVS Fassade ohne Fensterläden, ohne Bewuchs, ohne Nester, ohne nachträgliche Einbauten, Beleuchtungen – Sondermüll von Kiel bis Garmisch.
Wenn es hierzu keine Einigung gibt, sehe ich mich leider gezwungen, den geforderten Wintergarten auszuführen.“
Hintergrund des Antrages ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von der Baugrenze des nordöstlich geplanten Gebäudes, um dort ebenfalls 4 m von der nördlichen Grenze abrücken zu können (siehe Anlage). Der Bebauungsplan setzt die Baugrenze in einem Abstand von 3 m zur Nordgrenze fest. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat der Befreiung unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Abstandsflächen zum Bestandsgebäude eingehalten werden können. Da dies nicht der Fall ist, hat das Landratsamt eine Ablehnung des Antrags angekündigt.
Die Nutzung des Bestandsgebäudes Lechnerstraße 4 als Garagen mit Erweiterung um einen Stellplatz wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt genehmigt.
Im Übrigen ist der Bebauungsplan aus Sicht der Verwaltung durchaus umsetzbar. Notwendige Gründe für eine Änderung des Bebauungsplanes sind nicht erkennbar. Somit ist eine Änderung des Bebauungsplanes auch nicht erforderlich (siehe auch § 1 Abs. 3 BauGB).
Diskussionsverlauf
Herr Waldherr erläutert, dass der Bebauungsplan in einem langwierigen Verfahren aufgestellt wurde, bei welchem die Grundstückseigentümerin eingebunden war. Der Bebauungsplan ist in der geltenden Fassung umsetzbar. Daher sei eine Änderung nicht notwendig.
Beschluss
Da der Bebauungsplan Nr. 9 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.09.2013 umsetzbar ist und daher eine Änderung des Bebauungsplanes städtebaulich nicht erforderlich ist, wird die Änderung des Bebauungsplanes abgelehnt. Der Antragstellerin wird empfohlen, einen Antrag einzureichen, der den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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informativ
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7 |
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7.1. Sachstandsbericht Mehrfamilienhaus Stehbründlweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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informativ
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7.1 |
Sachverhalt
Die ersten Gewerke wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 03.07.2019 vergeben. Mit den Erdarbeiten wird Anfang Oktober 2019 begonnen. Die Baumeisterarbeiten starten dann Mitte Oktober. Die weiteren Gewerke wie Zimmerer-, Dachdecker-, Gerüstbau-, Spengler-, Fensterbau- und Elektroarbeiten wurden im Juli bzw. August ausgeschrieben, die Submissionen im September waren erfolgreich, die Beauftragung dieser Gewerke erfolgt in der anschließenden nicht öffentlichen Sitzung.
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7.2. Sachstandsbericht Mehrfamilienhaus Schorner Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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informativ
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7.2 |
Sachverhalt
Aktueller Stand:
- Rohbauarbeiten Baumeister bis auf Kleinigkeiten abgeschlossen
- Dachstuhl aufgestellt und eingelattet
- Spenglerarbeiten (Regenrinnen, Traufbleche und Kehlbleche) ausgeführt
- Dacheindeckung fehlt noch
- Trockenbau in Arbeit
- Fenster eingebaut
- Putzarbeiten in Vorbereitung
- Sanitär-, Heizungs-, und Elektroarbeiten in Arbeit
Am vergangenen Freitag fand dann nach mehrmaligen Terminverschiebungen die
Hebauf-Feier statt, die anwesenden Gemeinderäte konnten sich hier ein Bild vom Fortschritt der Bauarbeiten machen.
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7.3. Sachstandsbericht Breitbandausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
|
ö
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informativ
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7.3 |
Sachverhalt
Die Verlegung der Haupttrassen im Straßen- und Gehwegbereich ist größtenteils abgeschlossen, in großen Teilen fehlt lediglich noch das Einbringen der Deckschicht. Die Querungen wurden auch auf Druck der Telekom und der Bauverwaltung kurzfristig geschlossen. Zurzeit fehlen noch ca. 40 Hausanschlüsse. In die Haupttrassen wurde bereits das Glasfaserkabel eingeblasen. Suksessive werden auch die Hausanschlüsse eingeblasen und im Anschlussraum abgeschlossen. Die ausführende Firma Walter Bauer hat in den letzten Wochen zusätzliche Bautrupps eingesetzt, um die Arbeiten zu beschleunigen, trotzdem konnte der Zeitplan nicht eingehalten werden. Mit Schreiben vom 27.08.2019 teilte die Telekom mit, dass der ursprünglich zugesagte Fertigstellungstermin zum 10.08.2019 nicht eingehalten werden kann. Nach aktuellem Planungsstand geht die Telekom davon aus, dass das Projekt bis zum 20.12.2019 abgeschlossen werden kann. Die Bauarbeiten sollen aber schon im Oktober abgeschlossen sein.
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7.4. Sachstandsbericht Erschließung Stehbründl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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informativ
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7.4 |
Sachverhalt
Bei der Fertigstellung der Erschließungsstraße kommt es derzeit zu größeren Verzögerungen. Die im Juli geplante Herstellung der Feinplanie mit anschließendem Einbau der Tragschicht musste aufgrund der nicht fertiggestellten Leitungsarbeiten verschoben werden. Insbesondere wurde bei Lastplattendruckversuchen festgestellt, dass die Verdichtung bei den Leitungsdurchführungen zu den einzelnen Grundstücken mangelhaft war. Die verantwortliche Firma wurde zur Nachbesserung aufgefordert. Bis heute ist eine Nachverdichtung durch die Kabelleger nicht durchgeführt worden. Inzwischen wurde die Firma Gröbmair beauftragt die Nachverdichtung zu übernehmen, die zusätzlichen Kosten werden den Leitungsbauern in Rechnung gestellt. Da bereits die Bauarbeiten für das erste Wohnhaus begonnen haben, sind hier die Arbeiten abzustimmen. Die Straßenbauarbeiten sollen noch im September durchgeführt werden, so das auch mit dem gemeindlichen Bau begonnen werden kann.
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7.5. Schülermittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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informativ
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7.5 |
Sachverhalt
Die Ausbauarbeiten zur Ertüchtigung der Hausmeisterwohnung für die Schülermittagsbetreuung konnten rechtzeitig vor Schuljahresbeginn abgeschlossen werden. Die Wohnung kann nun für die Schülermittagsbetreuung genutzt werden. Gleichzeitig wurde durch den Ausbau der Hausmeisterwohnung und entsprechende Verlagerungen im Bereich des Erdgeschosses der Schule ein neuer Raum für den Hort hinzu gewonnen. Darüber hinaus konnte auch der behördlich geforderte Personalraum für den Hort eingerichtet werden.
Damit konnten die Kapazitäten der Nachmittagsbetreuung für Schüler signifikant erweitert werden. Für das Schuljahr 2019/20 konnte allen Familien mit nachgewiesenem Bedarf ein entsprechender Platz angeboten werden.
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7.6. Mobilfunkausbau der 5. Generation (5G)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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informativ
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7.6 |
Sachverhalt
Der Verwaltung wurde ein Schreiben einer Geschäftsinhaberin aus Ebenhausen zugeleitet, in welcher „beantragt“ wird, dass der Gemeinderat eine Satzung beschließen möge, wonach die Errichtung von 5G-Sendern im Gemeindegebiet unzulässig ist.
Unabhängig davon, dass der hier kein Antragsrecht vorliegt ist auch der Erlass einer derartigen Satzung rechtlich nicht zulässig.
Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit die Neuerrichtung von entsprechenden Mobilfunkanlagen und auch die Nachrüstung von bestehenden Mobilfunkanlagen mit 5 G Technik genehmigungspflichtig ist und welche Möglichkeiten es gäbe, entsprechende Vorhaben einzuschränken.
Derzeit liegt jedenfalls kein Antrag eines Mobilfunkanbieters zur Errichtung einer neuen Mobilfunkanlage oder zur Aufrüstung einer bestehenden Anlage vor.
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7.7. Zebrastreifen Zechstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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informativ
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7.7 |
Sachverhalt
Der neue Zebrastreifen in der Zechstraße Nähe Käthe-Kruse-Straße war binnen kurzer Zeit verblasst. Glücklicherweise konnte eine Firma beauftragt werden, die während der Sommerferien diese Markierung erneuerte. Damit ist die Verkehrssicherheit insbesondere für die Kinder auf dem Schulweg wieder hergestellt.
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7.8. Starnberger Straße – 30 km/h-Bereich erweitert
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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informativ
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7.8 |
Sachverhalt
Auf Antrag der Gemeinde hat die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt München eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Starnberger Straße in Hohenschäftlarn sowohl Richtung Bahnübergang als auch Richtung Kreisverkehr angeordnet.
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7.9. Brückenbauwerke an der A95
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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informativ
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7.9 |
Sachverhalt
Für das nächste Wochenende 20.-22.09.2019 ist von der Autobahndirektion der Abbruch der zweiten Brücke am Autobahndreieck Starnberg angekündigt. Hierdurch wird es zu Ausleitung der Fahrzeuge, die Richtung Starnberg wollen, an der Anschlussstelle Schäftlarn kommen.
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7.10. Werkausschusssitzung – Sondersitzung Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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informativ
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7.10 |
Sachverhalt
Die geplante Werkausschusssitzung am Montag 30.09.2019 entfällt.
Zum Thema „Örtliche Bauvorschrift“ findet am Dienstag 1.10.2019 eine Sondersitzung des Gemeinderates statt.
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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8 |
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8.1. Anfrage Frau Kötzner-Schmidt: Gehweg an der B11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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informativ
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8.1 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt konnte aus der Presse Bilder entnehmen in Bezug auf den Zustand des Gehwegs an der B11 bei Starkregen. Sie fragt nach, wie die Haftungslage in solchen Situationen ist und ob eine Sperrung bei solchen Witterungsverhältnissen des Gehweges möglich sind.
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass für die Entwässerungseinrichtung das staatliche Bauamt zuständig ist und damit die Haftung bei dem staatl. Bauamt liegt. Bezüglich der Sperrung des Gehweges erläutert der Erste Bürgermeister, dass dies schwierig zu gestalten bzw. umzusetzen ist und die Fußgänger ebenfalls eine Eigenverantwortung zu tragen haben. Weiter erläutert der Erste Bürgermeister, dass die Ursache nicht der Gehweg, sondern die Straße ist.
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8.2. Anfrage Frau Kötzner-Schmidt: Radweg B 11/St 2071
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2019
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ö
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8.2 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt regt an, am Ende des westlichen Gehweges an der Münchner Straße Richtung Kreuzung B 11/St 2071 eventuell eine Beschilderung anzubringen, welche auf das Ende des Gehweges hinweist, da die Situation derzeit etwas unübersichtlich ist.
Der Erste Bürgermeister wird hierzu das staatl. Bauamt bzw. das Landratsamt München befragen.
Datenstand vom 14.02.2024 20:16 Uhr