Datum: 16.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Ute Wach: Zustand des Friedhofs Hohenschäftlarn
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Überarbeitung der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsentwicklung; abschließende Beratung des Satzungsentwurfes
6 Mittelschule Pullach: Bericht zum Sachstand der Machbarkeitsstudien hinsichtlich einer Schulerweiterung
7 Friedhofsangelegenheiten
7.1 Sachstandsbericht zum Angebot einer gärtnergepflegten Ruhegemeinschaft
7.2 Sachstandsbericht zur strategischen Friedhofsplanung
8 Informationen
8.1 Erhalt Bewilligungsbescheid Neubauprojekt am Stehbründlweg
8.2 Deutsche Glasfaser - Breitbandausbau
8.3 Sperrung AS Schäftlarn vom 24.10. bis 01.11.2019
8.4 Organisatorische Änderungen in der Gemeindeverwaltung
8.5 Geplantes Gewerbegebiet Schorn mit 3.000 Arbeitsplätzen
8.6 Klage zu einem Baumfällantrag mit Pflanzgebot
9 Anfragen
9.1 Josef Woratsch: Dank an Gemeindeverwaltung
9.2 Gerd Zattler: Sachstand zur Umgehungsstraße
9.3 Andreas Mock: Sachstand zur Generierung von Gewerbegrund

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

Frau Silvia Pillen wird als neue Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt vorgestellt. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 2
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2.1. Ute Wach: Zustand des Friedhofs Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Es erscheint Herr Metz.
Frau Wach trägt vor, dass sich auf den Wegen des Friedhofes in Hohenschäftlarn viele Unebenheiten im Boden befinden würden. Die Flächen würden zudem selten gemäht werden. Daher wäre für sie von Interesse wer hierfür die Haftung übernähme.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass das Wegenetz des Friedhofs in Hohenschäftlarn derzeit überplant wird. Kurzer Rasen sei zudem oft nicht erwünscht, da von vielen Bürgern Blühwiesen bevorzugt werden. Sofern die Unebenheiten auf aufgelassene Gräber zurück zu führen seien, sind für deren Beseitigung die Grabnutzungsberechtigten zuständig. Im Übrigen wird der Bauhof die Angelegenheit kurzfristig prüfen und die Löcher im Borden ggf. verfüllen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschriften der Sitzungen des Gemeinderates vom 18.09. und vom 01.10.2019 den Mitgliedern zugegangen sind. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss 1

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzungen des Gemeinderates vom 18.09. und vom 01.10.2019 werden genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzungen des Gemeinderates vom 18.09. und vom 01.10.2019 werden genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2019 liegen folgende bekannt zu gebende Beschlüsse vor:

Auftragsvergaben für den Bau eines Mehrfamilienhauses am Stehbründlweg:
  • Vergabe der Zimmererarbeiten an die Fa. Waldherr, Hohenschäftlarn
  • Vergabe der Dachdeckerarbeiten an die Fa. Patera, Waakirchen
  • Vergabe der Gerüstbauarbeiten an die Fa. Steinel, Holzkirchen
  • Vergabe der Spenglerarbeiten an die Fa. Reicheneder, Wielenbach
  • Vergabe der Fensterbauarbeiten an die Fa. Ammerl, Pöcking
  • Vergabe der Elektroarbeiten an die Fa. Schmidbauer, Eching

Auftragsvergabe für den Bau eines Mehrfamilienhauses an der Schorner Straße:
  • Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten an die Fa. Gillhuber, Dietramszell

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5. Überarbeitung der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsentwicklung; abschließende Beratung des Satzungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Anavatti und Herrn Weigl vom Büro Goergens und Miklautz. 
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 01. Oktober 2019 ausführlich mit dem Entwurf in der Fassung vom 12.06.2019 befasst. Das Ergebnis der Beratungen ergibt sich aus der Niederschrift zur Sitzung, welche den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegt. 
In der Sitzung konnten folgende Themen noch nicht abschließend geklärt werden: 
1.)         § 6 Abs. 5 =>         Kniestockhöhe im Dachgeschoß
2.)        § 7 Abs. 2 =>         Quergiebel, Zwerchgiebel, (Widerkehren)
3.)        § 13 Abs. 1 =>        Bestimmung, dass Werbeanlagen nur am Ort der Leistung                                         zulässig sind. 
Der überarbeitete Entwurf der Satzung liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Die in der Sitzung am 01.10.2019 festgelegten Änderungen sind dabei in blauer Farbe dargestellt. Zudem liegt eine Erläuterung des Büros Goergens + Miklautz zu Widerkehren und Zwerchgiebeln vor, welche ebenfalls im Ratsinformationssystem eingestellt ist.
Aufgrund einer internen Besprechung wurden am Satzungsentwurf folgende Änderungen vorgenommen, welche im Satzungsentwurf in roter Farbe kenntlich gemacht sind: 
§ 5 Abs. 5:        Kniestöcke über dem zweiten Vollgeschoß dürfen maximal 1 m hoch sein. 
§ 7 Abs. 2:        Zwerchgiebel sind auch auf Doppelhaushälften und Reihenhäusern einmal                 zulässig.
§ 7 Abs. 2:        Die Höhe von Zwerchgiebeln darf -gemessen von der Oberkante des fertigen                 Fußbodens im Dachgeschoß bis zur Traufe des Zwerchgiebels maximal 2,50                 m betragen. 
§ 7 Abs. 2:        Der First von Zwerchgiebeln muss mindestens 20 cm unter dem Hauptfirst                 liegen.
§ 7 Abs. 3:        Schleppgauben sind ab einer Dachneigung von 35° zulässig. Höhe der                         Standgauben maximal 1,50 m. Schlepphauben dürfen maximal 2,50 m breit                 und 1,50 m hoch sein. 
§ 8 Abs. 3:        Die Oberkante von Schleppgauben muss mindestens 50 cm, von                                 Standgauben mindestens 20 cm tiefer als der First liegen. 
§ 13 Abs. 1:        Die Bestimmung, dass Werbeanlagen nur am Ort der Leistung zulässig sein                 sollen, wird ersatzlos gestrichen.   

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem überarbeiteten Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung mit den festgelegten Änderungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zusammen mit dem Landratsamt rechtlich zu prüfen und ggfs. einen Fachanwalt hinzu zu ziehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Mittelschule Pullach: Bericht zum Sachstand der Machbarkeitsstudien hinsichtlich einer Schulerweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Aufgrund von Sanierungsbedarf und erhöhten Raumbedarfs für die Mittelschule Pullach hat die Gemeinde Pullach im März 2019 ein Raumprogramm ausarbeiten lassen. Dieses stützt sich auf die Vorgaben des Bayerischen Kultusministeriums und dem aus den örtlichen Verhältnissen abgeleiteten besonderen Bedarf (z. B. Möglichkeit den mittleren Schulabschluss in zwei zusätzlichen Schuljahren zu erwerben).   
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2019 hat die Gemeinde Pullach eine Machbarkeitsstudie für eine Erweiterung bzw. einen Neubau der Mittelschule Pullach beauftragt. Zur Verfügung gestellt waren dabei waren zunächst ausschließlich Flächen im Gemeindegebiet von Pullach. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.04.2019 hat die Gemeinde Baierbrunn der Gemeinde Pullach gestattet in die Machbarkeitsstudie auch ein Gelände im dortigen Gemeindegebiet (Wirthsfeld) mit einzubeziehen. 
Dies wurde den Sprengelgemeinden für die Mittelschule Pullach im Rahmen einer Besprechung am 16.05.2019 bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Besprechung wurde den Sprengelgemeinden auch eine Beispielskostenberechnung vorgelegt, wie sich die Kosten eines Schulhausneubaus bzw. einer Schulsanierung aufteilen könnten (Berechnungsgrundlage ist die durchschnittliche Schülerzahl der letzten fünf Jahre). In der beispielhaften Kostenrechnung wird von Bau- bzw. Sanierungskosten zwischen 40 und 50 Mio € ausgegangen. Im Rahmen dieser Beispielsrechnung hätte die Gemeinde Schäftlarn Kosten i. H. v. ca. 9,3 bis 11,7 Mio € zu tragen. 
Die Beziehungen der Sprengelgemeinden wurden mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15.06.1977 geregelt. In § 4 des Vertrages wurde zur Kostenverteilung für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten folgende Regelung getroffen:
Nicht zum laufenden Aufwand im Sinne des § 3 gehören die Aufwendungen für die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten der Schulanlage … . Die Kosten für die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten der Schulanlage … werden von der Schulsitzgemeinde Pullach auf die anderen Gemeinden und gemeindefreien Gebiete umgelegt. Die Höhe der von den anderen Gemeinden und gemeindefreien Gebieten an die Gemeinde Pullach in diesem Fall zu zahlende Umlage und die Bedingungen für deren Entrichtung werden in gesonderten Verträgen vereinbart. Kommen diese Verträge nicht zustande, so entscheidet die Regierung von Oberbayern.
Aufgrund der erheblichen Kostenfolgen für die Gemeinde Schäftlarn hat der Erste Bürgermeister die Gemeinde Pullach um die Sicherstellung einer hohen Prozesstransparenz für alle beteiligten Gemeinden gebeten. 
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.07.2019 hat die Gemeinde Pullach aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie festgelegt, dass bisherige Standort der Grundschule aufgegeben wird (u. a. wegen dringendem Raumbedarfs des Rathauses, der Volkshochschule, der Musikschule von Vereinen etc.). Als neuer Grundschul-Standort soll das bisherige Gelände der Mittelschule Pullach genutzt werden. In der Folge soll für die Mittelschule Pullach ein alternativer Standort – vorzugsweise in Baierbrunn - gesucht werden. Vor der Durchführung weiterer kostenrelevanter Planungsschritte soll die Finanzierung des Projekts „Neubau“ mit den Sprengelgemeinden der Mittelschule sowie der Regierung von Oberbayern geklärt werden.  Die Beschlusslage wurde den Sprengelgemeinden mit Schreiben vom 26.07.2019 mitgeteilt. 
Die weitere Ablaufplanung ist seitens der Gemeinde Pullach wie folgt vorgesehen:
Ablaufplanung
Zeitschiene
Vorstellung der Machbarkeitsstudie (Baumassenstudie)
Oktober/November 2019
Festlegung des Standorts der Josef-Breher-Mittelschule
November 2019
Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern für eine Generalsanierung mit Erweiterung oder Ersatzneubau
Dezember 2019
Ermittlung des Kostenrahmens für eine Generalsanierung mit Erweiterung bzw. einen Ersatzneubau
Dezember 2019
Kooperationsvereinbarung der Sprengelgemeinden zur Baumaßnahme
Bis März 2020
Auslobung für die Baumaßnahme Mittelschule
Bis Mai 2020
Vergabeverfahren, Wettbewerb oder VGV-Verfahren
Oktober 2020
Projektumsetzung 
Ab 2021


Für den 24.10.2019 ist eine weitere Besprechung mit den Sprengelgemeinden zur Zukunft der Mittelschule Pullach angesetzt.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau Kötzner-Schmidt.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird Unverständnis über die Vorgehensweise der Gemeinde Pullach vorgetragen. Die Planungen hätten frühzeitiger mit den Sprengelgemeinden erörtert werden müssen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert sicherzustellen, dass nur mit dem notwendigen Raumbedarf geplant wird. Es wird daher gebeten, den Beschlussvorschlag um die Passage „… dass lediglich der notwendige Raumbedarf realisiert wird …“ zu ergänzen. 
 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Aktivitäten der Gemeinde Pullach i. Isartal zur Planung einer Generalsanierung bzw. eines Neubaus der Josef-Breher-Mittelschule zur Kenntnis. Der Gemeinderat erwartet aufgrund der absehbar daraus resultierenden signifikanten Kostenbelastung für die Gemeinde Schäftlarn, dass lediglich der notwendige Raumbedarf realisiert wird und dass die Gemeinde Pullach i. Isartal die weiteren Planungsschritte mit einem höchstmöglichen Maß an Transparenz sowie einer frühzeitigen und umfassenden Beteiligung der Sprengelgemeinden durchführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Friedhofsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 7
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7.1. Sachstandsbericht zum Angebot einer gärtnergepflegten Ruhegemeinschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Am 24.09.2019 fand zur Konkretisierung der Planungen für eine gärtnergepflegte Ruhegemeinschaft ein Gespräch mit den daran beteiligten Dienstleistern statt. 
Dabei wurde vereinbart, dass für die gärtnergepflegte Ruhegemeinschaft im Bereich des ehemaligen Schwesterngrabes von Maria Stern auf dem Friedhof in Zell eine Anlage mit einem zentralen Urnengemeinschaftsgrab mit ca. 30 Grabplätzen sowie 15 individuelle Doppelgrabstellen geschaffen werden soll. 
Die Fa. Hirschberger wird hierzu ein maßstabsgetreues Plankonzept ausarbeiten, das auch Grundlage für die gemeindliche Wegeplanung sein wird. Bei den landschaftsgärtnerischen Baumaßnahmen soll möglichst nachhaltig vorgegangen werden. So sollen z. B. die aus Muschelkalk hergestellten Grabsteine vorbehaltlich einer Rücksprache mit den Verantwortlichen von Maria Stern wieder verwendet werden. 
Nach Klärung der vertraglichen Vereinbarung mit den Dienstleisterfirmen und der Planerstellung kann evtl. im Verlauf des November (bei guter Witterung) mit dem Wegebau begonnen werden. Die Bepflanzung und Steinsetzung wird vsl. im Frühjahr 2020 erfolgen.
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt dabei, die Fertigstellung der gärtnergepflegten Ruhegemeinschaft bis Ostern 2020 abzuschließen.

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7.2. Sachstandsbericht zur strategischen Friedhofsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Am 29.05.2019 wurde mit der Fa. Weiher ein Strategietag für die gemeindlichen Friedhöfe durchgeführt. Im Verlauf des Strategietages zeigte sich, dass zwischen langfristiger Strategie und kurzfristiger Planung zur Bedarfsdeckung von Grabstellen differenziert vorgegangen werden sollte. 
Hinsichtlich der Planung zur Bedarfsdeckung Grabstellen betreibt die Gemeindeverwaltung zum einen die Planungen zum Angebot einer gärtnergepflegten Ruhegemeinschaft (siehe TOP 7.1). Darüber hinaus sind zur Deckung des Bedarfs an Grabstellen (insbesondere Urnengräber) jedoch weitere Aktivitäten erforderlich. 
Am 10.10.2019 hat daher ein Gespräch zwischen Gemeindeverwaltung und der Fa. Weiher stattgefunden. Gegenstand dieser Unterredung waren weitere konkrete landschaftsplanerische Maßnahmen für die gemeindlichen Friedhöfe. Als vordringlich wird dabei seitens der Gemeindeverwaltung die Überplanung der aufgelassenen Doppelgräber auf dem Friedhof in Zell betrachtet. Auf diesen Flächen sollen nach Möglichkeit Plätze für Urnengräber (z. B. in Form von Urnenstelen) geschaffen werden. Darüber hinaus sollen neue Wege und weitere ebene Flächen auf dem Friedhof in Hohenschäftlarn geschaffen werden. Des Weiteren soll die Fa. Weiher die Gemeindeverwaltung bei einer neuen Kostenkalkulation und Satzungsaufstellung beraten. (Aufgrund der neuen Grabarten wäre auch eine neue Kostenkalkulation durchzuführen). 
Mit der Ausarbeitung der landschaftsplanerischen Maßnahmen soll bereits in den nächsten Monaten begonnen werden. Für die Planung ist – in Abhängigkeit von den konkret beauftragten Maßnahmen - mit Kosten i. H. v. ca. € 25.000,- bis € 40.000,- zu rechnen.

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 8
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8.1. Erhalt Bewilligungsbescheid Neubauprojekt am Stehbründlweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.10.2019 erhielten wir von der Regierung von Oberbayern den Förderbescheid bezüglich unseres Wohnbauprojektes am Stehbründlwegs im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (KommWFP). Mit diesem Bewilligungsbescheid erhalten wir für dieses Projekt einen Zuschuss in Höhe von 912.100 €, abrufbar in zwei Raten (nach dem Rohbau und nach Fertigstellung). Gleichzeitig erhielten wir eine Kreditzusage in Höhe von 1.134.500 €. Diese Kreditaufnahme ist bereits im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt und die entsprechende rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt.

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8.2. Deutsche Glasfaser - Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Im Juni 2018 hat die Gemeinde mit der Deutschen Glasfaser eine Kooperationsvereinbarung zur möglichen Verlegung von Glasfaseranschlüssen in die Gebäude geschlossen. Vor einigen Tagen haben sich Vertreter der Deutschen Glasfaser bei der Gemeinde gemeldet und angekündigt, dass sie Anfang 2020 in die Nachfrageerhebung und Akquise einsteigen wollen. Voraussetzung für den eigenwirtschaftlichen Bau eines flächendeckenden Glasfasernetzes in der Gemeinde ist, dass mindestens 40 % der anschlussfähigen Grundstückseigentümer einen Vorvertrag mit der Deutschen Glasfaser schließen.

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8.3. Sperrung AS Schäftlarn vom 24.10. bis 01.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 8.3

Sachverhalt

Die Autobahndirektion Südbayern hat angekündigt die westliche Autobahnanschlussstelle vom 24. Oktober bis 1. November wegen Asphaltierungsarbeiten zu sperren. Die Umleitungen werden entsprechend beschildert.

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8.4. Organisatorische Änderungen in der Gemeindeverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 8.4

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung steht durch die Planung und Durchführung diverser Bauprojekte wie z. B. Feuerwehrgerätehaus und Bauhof sowie Mietwohnungsbau in den nächsten Jahren vor großen finanziellen und personellen Herausforderungen. Um organisatorisch gut auf die kommenden Aufgaben vorbereitet zu sein, hat der Gemeinderat beschlossen die Leitungsebene der Gemeindewerke Schäftlarn organisatorisch neu aufzustellen. So wird Herr Frank Buchberger, der als Techniker bisher hälftig den Gemeindewerken zugeordnet war dieses Aufgabengebiet nurmehr eingeschränkt wahrnehmen können um zukünftig vollumfänglich für die technische Betreuung der gemeindlichen Bauvorhaben zur Verfügung zu stehen. Um auch weiterhin eine fachlich kompetente Betreuung der Gemeindewerke sicherzustellen hat Herr Wolfgang Sacher, der bisher schon zu hälftig als Werkleiter tätig war diese Aufgabe bereits vor einigen Monaten in Vollzeit übernommen. Die Aufgaben des Kämmerers wurden Herrn Thomas Kiendl übertragen, seine Stellvertretung hat Frau Bettina Bernard übernommen. Neuer Leiter des Ordnungs- und Einwohnermeldeamtes ist Herr Thomas Hiltl und Leiterin des Standesamtes ist Frau Waltrude Pfattrisch. 

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8.5. Geplantes Gewerbegebiet Schorn mit 3.000 Arbeitsplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 8.5

Sachverhalt

Der Stadtrat in Starnberg hat den Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet Schorn gebilligt. Hierbei sollen nach Medienberichten 3.000 neue Arbeitsplätze im derzeitigen Landschaftsschutzgebiet entstehen. In der nun folgenden Bürger- und Behördenbeteiligung können Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden.

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8.6. Klage zu einem Baumfällantrag mit Pflanzgebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 8.6

Sachverhalt

Zu einem Bescheid zur Beseitigung von Bäumen, die der Erlaubnispflicht unterliegen, mit der Auflage Neupflanzungen vorzunehmen, legte ein Bürger Klage beim Verwaltungsgericht ein. In der mündlichen Verhandlung bemängelte das Gericht, dass keine formale Anhörung durchgeführt wurde und für die Festlegung der Ersatzpflanzung Gutachten zur ökologischen Wertung bzw. der Wertung des Ortsbildes notwendig sind. Eine Standortvorgabe auf Grund eines Bebauungsplanes reiche nicht aus. Die Gemeinde hat daraufhin den Bescheid zurückgezogen. Diese Anmerkungen des Gerichtes werden zukünftig die Verfahren verlängern und zu finanziellen Mehraufwendungen führen.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 9
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9.1. Josef Woratsch: Dank an Gemeindeverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Herr Woratsch bedankt sich bei der Gemeindeverwaltung (Bauhof) für das umgehende Teeren der Querrinnen und das Reparieren der kaputten Bänke (Anfrage aus der Sitzung vom 18.09.2019). 

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9.2. Gerd Zattler: Sachstand zur Umgehungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Herr Zattler fragt nach dem Sachstand zur Planung der Umgehungsstraße für Hohenschäftlarn. 
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass derzeit die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet werden müssen, v. a. in Bezug auf den Natur- und Artenschutz (z. B. Lokalisierung der Wanderwege des Springfrosches) und der Flurordnung (hier ist eine Info-Veranstaltung für die betroffenen Grundeigentümer durchgeführt worden). 

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9.3. Andreas Mock: Sachstand zur Generierung von Gewerbegrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Herr Mock fragt nach dem Sachstand bei der Schaffung von Grundstücken für den dringenden Bedarf von örtlichen Gewerbetreibenden. 
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass im Juli 2019 nochmals der Flächenbedarf erhoben wurde. Dabei hat sich herausgestellt, dass dieser die Größe der Fläche übersteigt. Die Schwierigkeit sei nun, die vorhandenen Flächen gerecht zu verteilen. Daher werden wahrscheinlich Priorisierungen vorgenommen werden müssen.

Datenstand vom 14.02.2024 20:19 Uhr