Datum: 11.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:23 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Wahl von Feldgeschworenen
6 Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB für den Bereich westlich des Tränkweges
7 Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB für den Bereich östlich der Schorner Straße in Hohenschäftlarn
8 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 "südlich der Schmidgasse"; Vorstellung der aktuellen Planungen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Verfahren
9 Antrag der GemeindeUnion (GU) zur Plakatierung anlässlich der Kommunalwahl
10 Antrag der GemeindeUnion (GU) zur Entlastung der Starnberger Straße von Schwerlastverkehr über 7,5t
11 Beratung und Beschluss über die Gewährung einer Großraumzulage für die Beschäftigten der Gemeinde
12 Informationen
12.1 Jahresbericht Postwaggon
12.2 Information zum Antrag auf Bebauung des Bereiches am Birgweg
12.3 Haushalt für den AWO-Kinderhort Isaria
12.4 Mobilfunk
12.5 Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser
13 Anfragen
13.1 Maximilian Urban: Werbetafel an der Kreuzung Münchner Str./Kloster Str.

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 13.11.2019 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 13.11.2019 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

Es wurden folgende, bekannt zugebende Beschlüsse gefasst:

  • Ortsumfahrung Hohenschäftlarn; Auftragsvergabe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und faunistischen Kartierung an das Büro GFN Umweltplanung, München
  • Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die FF Ebenhausen an die Fa. Bernhard Glück GmbH, Gräfelfing

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5. Wahl von Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2019 (siehe TOP 5) wurde berichtet, dass zur Mitwirkung bei der Abmarkung von Grundstücken zwei weitere Feldgeschworene benötigt werden. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl. Gewählt ist wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält (Art. 51 Abs. 3 GO). Es liegen vier Bewerbungen vor:
Um die Tätigkeit haben sich 
Herr Alexander Cech aus Ebenhausen,
Herr Gernot Henn aus Hohenschäftlarn,
Herr Alfred Maier aus Hohenschäftlarn sowie
Herr Peter Rutkowski aus Hohenschäftlarn 
beworben.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2019 wurde die Auffassung vertreten, dass die Bewerber Gemeinderatsmitgliedern größtenteils nicht bekannt seien. Daher sei es schwierig deren Eignung als Feldgeschworene einzuschätzen. Die Kandidaten sollten daher ihren beruflichen Hintergrund, den Zeitpunkt ihrer Wohnsitznahme in Schäftlarn und ihre Motivation für die Bewerbung als Feldgeschworener ausführlich darlegen.  
Die Verwaltung hat daraufhin die Bewerber aufgefordert, diese Angaben noch nachzureichen. Die Nachreichungen wurden – sofern sie schriftlich abgegeben wurden – den Gemeinderatsmitgliedern zugeleitet. Zudem wurde den Bewerbern angeboten, sich während der Gemeinderatssitzung vorzustellen. Im Anschluss daran wird die Wahl durchgeführt.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Strobl und Herr Lang.

Herr Henn und Herr Maier stellen sich persönlich bei den Anwesenden vor.

Sodann wird die Wahl der Feldgeschworenen aus den vier Bewerbern durchgeführt. Im ersten Wahlgang mit 15 wahlberechtigten Mitgliedern des Gemeinderates erreicht Herr Henn 12 Stimmen, Herr Maier und Herr Rutkowski jeweils 9 Stimmen und Herr Cech 0 Stimmen. Herr Henn ist somit im ersten Wahlgang als Feldgeschworener gewählt. Zwischen Herrn Maier und Herrn Rutkowski ist in einem zweiten Wahlgang der weitere Feldgeschworene zu ermitteln. Im 2. Wahlgang mit 16 wahlberechtigten Mitgliedern des Gemeinderates (Herr Mock ist hinzu gekommen) erreicht Herr Maier 9 und Herr Rutkowski 7 Stimmen. Herr Maier ist damit ebenfalls als Feldgeschworener gewählt.

Als Feldgeschworene gewählt wurden somit Herr Gernot Henn und Herr Alfred Maier.

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6. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB für den Bereich westlich des Tränkweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.11.2019 beantragen die Anlieger westlich des Tränkweges die Bebauung der im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche dargestellten Grundstücke. 
Der Antrag liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Ebenso wurden von den Eigentümern Planungsvarianten beauftragt, welche den Gemeinderatsmitgliedern ebenso vorliegen. 
Der Gemeinderat sollte -unabhängig von den vorgeschlagenen Bebauungsvarianten- eine Grundsatzentscheidung treffen, ob der Bereich westlich des Tränkweges, welcher im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes für eine Bebauung vorgesehen war, überplant werden soll. 
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ist ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Bereitstellung von ökologischen Ausgleichsflächen noch bis 31.12.2019 (letzter Termin zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses) möglich. Eine Verlängerung dieser Bestimmung wird zwar in den bundespolitischen Gremien diskutiert; ist jedoch nicht absehbar. 
Zu berücksichtigen wäre auch, dass bei der Ausweisung des Baugebiets am Stehbründlweg (jetzt Unteres Glasenfeld) die Gemeinde vorab eine Fläche von 20 % für Erschließungsflächen unentgeltlich erhalten hat und 20 % für öffentliche Zwecke von der Gemeinde zum aktuellen Verkehrswert als Bauerwartungsland erworben wurden. Dies ist bei den vorgelegten Planungen noch unberücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau von Lenthe.
Herr Waldherr regt an, Teilbereiche der Grundstücke Fl.Nrn. 240 und 241 in den Geltungsbereich mit aufzunehmen, um dort evtl. eine Ortsrandeingrünung zu ermöglichen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung für die Grundstücke Fl.Nrn. 241/4, 237, 237/4, 236/16, 236, 236/18, 236/19, 237/5, 237/2, 240 (Teilfläche) und 241 (Teilfläche). Vor Einleitung des Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt, mit den Grundstückseigentümern in Verhandlungen zu treten, um vorab die Regelungen bei der Ausweisung von neuen Baugrundstücken analog dem Baugebiet Stehbründl umzusetzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB für den Bereich östlich der Schorner Straße in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.11.2019 beantragen die Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 86 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 13 b BauGB für diesen Bereich oder alternativ den Erlass einer Einbeziehungssatzung. Die Anträge sowie Auszug aus dem Flächennutzungsplan und der Lageplan liegen den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 
Der Erlass einer Einbeziehungssatzung scheidet nach Auffassung der Bauverwaltung aus, da der angrenzende Bereich überwiegend nicht durch eine bauliche Nutzung geprägt ist und die Satzung daher in den Außenbereich auskragen und diesen nicht einbeziehen würde.
Möglich wäre -befristet bis 31.12.2019- die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 13 b BauGB. 
Sollte dieses Instrument angedacht werden, wäre auch eine Überplanung der Fl.Nr. 86/5 sinnvoll.   
Als Problem könnte sich die Erschließung der Fläche erweisen, da bisher lediglich ein Geh- und Fahrtrecht an der südlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 398 besteht.
Ein weiteres Problem könnten die geplanten -landwirtschaftlich privilegierten- Bauvorhaben auf den östlich angrenzenden Grundstücken darstellen.
Zudem wären -wie im Bereich Stehbründlweg- ggfs. Flächen für öffentliche Zwecke der Gemeinde zu sichern. 
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise könnte -aus Fristgründen- zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Anschließend müssten die angesprochenen Problempunkte geklärt werden. 

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos ist der Auffassung, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich nicht erfolgen sollte, um den vorhandenen Ortsrand nicht anzugreifen. Frau Reitinger verweist auf die ungesicherte Erschließung. 
Herr Fürst äußert, dass eine Bebauung der gegenständlichen Flächen den Ortsrand erst vernünftig abschließen würde und befürwortet die Aufstellung eines Bebauungsplanes. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 86, 86/5 und 398 (Teilfläche) einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Vor Einleitung des Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen zur Umsetzung der Regelungen bei der Ausweisung von neuen Baugrundstücken analog dem Baugebiet Stehbründl zu führen. Parallel sind von den Antragstellern Vorschläge für eine sinnvolle verkehrstechnische Erschließung der Flächen zu unterbreiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

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8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 "südlich der Schmidgasse"; Vorstellung der aktuellen Planungen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 18. April 2018 und 25. Juli 2018 aufgrund eines (weiteren) Bauantrages auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Schmidgasse beschlossen und anschließend eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes erlassen.
In mehreren Besprechungen, zuletzt am 18.11.2019, zusammen mit den Grundstückseigentümern, deren rechtlichem Vertreter sowie den Architekten der Bauherren ergab sich aufgrund des Zuerwerbs der Grundstücke Fl.Nrn. 63 und 63/5 (Starnberger Straße 30 „Dröscher“) eine neue Lösung zur Bebauung der Grundstücke. 
Die formlose Planung sieht die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 68 (Schmidgasse 7) nunmehr über die Staatsstraße 2071 (Starnberger Straße) in eine Tiefgarage vor. In der Tiefgarage sollen sowohl die erforderlichen Stellplätze für die Neuplanung auf dem Grundstück Fl.Nr. 68, als auch die bestehenden Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 untergebracht werden. Zudem ist auf dem dann freiwerdenden Parkplatzgelände Starnberger Straße 30 ein weiteres Wohngebäude geplant, dessen erforderliche Stellplätze ebenfalls zum Teil in der Tiefgarage untergebracht werden sollen. Insgesamt ergibt sich nach der (nicht prüfbaren) Stellplatzberechnung ein Bedarf von 62 Stellplätzen. Hergestellt werden sollen 56 Stellplätze in der Tiefgarage und 7 Stellplätze oberirdisch.
Der Grundstückseigentümer möchte in Erfahrung bringen, ob diese Grobplanung die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates erhalten könnte, bevor er weiter in die Detailplanung einsteigt. 
Aus Sicht der Bauverwaltung ist insbesondere die geänderte Erschließung über die Starnberger Straße besonders zu begrüßen. Des Weiteren ist zu begrüßen, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 außer dem genehmigten Sechsspänner und einem neuen Treppenhaus mit Aufzug für das Bestandsgebäude kein weiteres Gebäude mehr geplant ist. 
Mit welcher Größe und Höhe das zusätzlich geplante Gebäude auf dem derzeitigen Parkplatz Fl.Nr. 63 errichtet werden kann, sollte noch offengehalten werden. 
Unter diesen Bedingungen könnte aus Sicht der Bauverwaltung ein Signal gesendet werden, dass zu dieser Bebauung -unter Einhaltung der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung- das gemeindliche Einvernehmen und eine Ausnahme von der Veränderungssperre möglich erscheinen.   

Diskussionsverlauf

Herr Fürst ist der Meinung, dass lediglich die geänderte Erschließung positiv anzusehen ist. Die geplante Bebauung ist seiner Auffassung nach zu massiv. Daher sollte die weitere Planung dem laufenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten bleiben. Herr Lankes schließt sich der Meinung von Herrn Fürst an. Herr Waldherr ergänzt noch, dass das auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 geplante Gebäude deutlich kleiner und mindestens ein Geschoß niedriger werden muss. 
Herr von Hoyos erklärt, dass eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht in Aussicht gestellt werden sollte, damit dem Bebauungsplanverfahren nicht vorgegriffen wird.    

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem Bebauungskonzept grundsätzlich positiv gegenüber. Größe und Höhenentwicklung des zusätzlich auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 vorgesehenen Gebäudes bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten und sind gegenüber dem Konzept deutlich zu reduzieren. Die Stellplätze für die Gewerbebetriebe im Bestandsgebäude Starnberger Straße 30 sind überwiegend oberirdisch zu belassen. Bei der Planung ist zudem auf die Einhaltung der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung zu achten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Antrag der GemeindeUnion (GU) zur Plakatierung anlässlich der Kommunalwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.11.2019 (siehe Anlage) hat die Fraktion GU GemeindeUnion Schäftlarn folgenden Antrag gestellt:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass in der Gemeinde Schäftlarn die maximal zulässige Größe der Wahlwerbung auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Grundstücken 1 m2 nicht überschreiten darf. Außerdem sind ausschließlich recycelbare Materialen für die Plakatierungen der Parteien und Gruppierungen zulässig. 
Damit leistet die Gemeinde Schäftlarn mit Ihren Parteien und Gruppierungen einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Nach § 3 Abs. 2 der gemeindlichen Plakatierungsverordnung ist es politischen Parteien, Wählergruppen und sonstigen Vorschlagsträgern gestattet, sechs Wochen vor Wahlen, Abstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie zum Hinweis auf örtliche Veranstaltungen Plakate und ähnliche Werbemittel, die insbesondere an beweglichen Plakatständern angebracht worden sind, aufzustellen, wenn dadurch weder der Fußgängerverkehr behindert noch der fließende Verkehr auf den Straßen beeinträchtigt wird. Sie dürfen das DIN A1–Format (594 mm x 841 mm) nicht überschreiten. Das DIN A1-Format entspricht ca. 0,5 m². 
Des Weiteren wird beantragt, zukünftig nurmehr Wahlwerbung aus recycelbaren Materialien zu gestatten. Bei sämtlichen Vorgaben zur Plakatierung für politische Parteien ist stets deren besondere verfassungsrechtliche Stellung zu beachten (vgl. Art. 21 GG, §§ 1 f. PartG). Zwar ist es Kommunen dennoch z. B. aufgrund von Belangen der Verkehrssicherheit oder wegen Beeinträchtigung des Stadtbildes gestattet, in Form einer Verordnung Vorgaben für die Plakatierung von politischen Parteien zu formulieren, diese sind allerdings stets mit der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Parteien abzuwägen (vgl. hierzu Entscheidung des VG Augsburg vom 01.10.2018, Az. Au 1 E 18.1617). Aus Sicht der Verwaltung dürfte die Vorgabe für recycelbare Materialen für die Wahlwerbung in Abwägung mit der besonderen verfassungsrechtlichen Funktion der Parteien und deren daraus resultierendem Anspruch auf Wahlsichtwerbung ein nicht unerhebliches verwaltungsgerichtliches Prozessrisiko darstellen. Die Verwaltung empfiehlt daher, diese Vorgabe ggf. im Wege einer freiwilligen Selbstverpflichtung der politischen Parteien, Wählergruppen und sonstigen Vorschlagsträger umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt erklärt die Hintergründe des Antrages. Sie führt aus, dass sich die Größenbeschränkung nicht nur auf Wahlplakate, sondern auf Wahlwerbung aller Art bezieht.

Beschluss

Die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppierungen kommen überein, dass Wahlwerbung nur im Format bis zur Größe DIN A 1 und nur aus recycelbarem Material verwendet werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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10. Antrag der GemeindeUnion (GU) zur Entlastung der Starnberger Straße von Schwerlastverkehr über 7,5t

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.11.2019 beantragt die Fraktion GemeindeUnion, die Stadt München aufzufordern, das LKW-Fahrverbot (ab 7,5 t) auf dem südlichen mittleren Ring sofort aufzuheben. Der Antrag mit Begründung ist im Ratsinformationssystem eingestellt. 
Die Angelegenheit wurde bereits im Jahr 2008 behandelt. Der damalige Antrag der Fraktion GemeindeUnion sowie das Schreiben der Gemeinde an die Landeshauptstadt München und das Antwortschreiben liegen den Mitgliedern des Gemeinderates ebenfalls über RIS vor. Zudem wurde im Jahr 2010 durch die Gemeinde Schäftlarn erneut ein Schreiben an die Stadt München gerichtet (siehe ebenfalls Anlage). 
Inwiefern ein weiterer Antrag erfolgreich sein könnte, bliebe abzuwarten. 

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt ergänzt, dass insbesondere auf die Fertigstellung des Luise-Kieselbach-Tunnels hingewiesen werden sollte. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die Stadt München aufzufordern, alle verkehrsregelnden Maßnahmen rückgängig zu machen bzw. zu ergreifen, damit ein Ausweichverkehr über die Anschlussstelle Schäftlarn der A 95 nicht stattfindet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Beratung und Beschluss über die Gewährung einer Großraumzulage für die Beschäftigten der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Bei der Gemeinderatssitzung am 16.10.2019 wurde berichtet, dass die Landeshauptstadt München beabsichtigt mittels eines örtlichen Tarifvertrages eine Verdoppelung der Münchenzulage zu gewähren. Die Münchenzulage gab und gibt es derzeit nur für Beschäftigte der Landeshauptstadt München. Andere Mitgliedskommunen des KAV Bayern, also auch die Gemeinde Schäftlarn, hatten bislang nur die Möglichkeit, den Tarifvertrag des Freistaates Bayern über eine ergänzende Leistung (TV-EL, sog. Ballungsraumzulage) freiwillig anzuwenden.
Der Tarifvertrag zwischen der Stadt München und den Gewerkschaften wurde am 14.10.2019 abgeschlossen, wurde am 23.10.2019 vom Stadtrat genehmigt und wird zum 01.01.2020 in Kraft treten. Wie berichtet, hat der Hauptausschuss des KAV Bayern diesem Vorgehen grundsätzlich bereits am 09.07.2019 zugestimmt. Gleichzeitig eröffnete man den Mitgliedern des KAV im neu definierten Großraum München die Möglichkeit, ihren Tarifbeschäftigten eine Zulage bis zu der von der Stadt München avisierten Höhe zu zahlen. Dies wäre dann die Großraumzulage München. Der Hauptausschuss des KAV Bayern setzte fest, dass sich die Höhe und die Voraussetzungen der Großraumzulage am Abschluss der Stadt München orientieren sollen.
Der Landkreis München hat in seiner Kreistagssitzung vom 22.07.2019 die Verwaltung beauftragt, eine Regelung für eine erweiterte Fürsorgeleistung in Anlehnung an die sog. Münchenzulage für die kommunalen Tarifbeschäftigten und Nachwuchskräfte des Landkreises München zu erarbeiten. Der Landrat wurde gleichzeitig gebeten, sich weiterhin beim Freistaat Bayern dafür einzusetzen, dass die Regelungen einer erweiterten Fürsorgeleistung auch auf Beamtinnen und Beamte angewandt werden können. Diverse Kommunen im Landkreis München haben ebenfalls bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst (z. B. Gemeinde Baierbrunn).





Die finanziellen Unterschiede zwischen der derzeitig gewährten Zulage (Ballungsraumzulage TV-L) und der Großraumzulage stellen sich monatlich gerechnet wie folgt dar:

Ballungsraumzulage (TV-L)
Großraumzulage
Vollzeitbeschäftigte
€ 126,92
€ 270,-
Teilzeitbeschäftigte
Anteilig
Anteilig
Kinderzulage
€ 33,77
€ 50,-
Beschäftigte über der Verdienstgrenze
---
€ 135,-

Derzeit gibt es Höchstverdienstgrenzen (≤ 3674,01 €) für die Zulage, die immer wieder angepasst werden. Maßgeblich für den Erhalt der Großraumzulage ist nicht, wo der Wohnsitz der Beschäftigten liegt, sondern, ob die Kommune im Großraum München liegt, was bei Schäftlarn der Fall ist. 
Es ist mit finanziellen Mehrkosten i. H. v. ca. € 40.000,- pro Jahr zu rechnen. Die Mittelanforderungen für den Haushalt 2020 werden ggf. entsprechend angepasst. Um auf dem schwer umkämpften Fachkräftemarkt konkurrenzfähig zu bleiben, ist es aus Sicht der Verwaltung dringend geboten, die neue Großraumzulage auch für die Mitarbeiter der Gemeinde Schäftlarn zu gewähren, zumal Nachbarkommunen diese Leistung bereits eingeführt haben. Dabei ist es zudem von Vorteil, dass die Zulage nun auch für Mitarbeiter in höheren Entgeltgruppen greift, wie z. B. Beschäftigte in technischen Berufen, die ohnehin im Vergleich zur Privatwirtschaft, Gehaltseinbußen in Kauf nehmen und schwer zu rekrutieren sind. Ein weiterer Vorteil ist die reine Abhängigkeit der Zulage vom Arbeitsort. Im TV-EL sind einige Mitarbeiter von der Zulage ausgeschlossen, da ihr Wohnort nicht mehr in der Gebietskulisse des Verdichtungsraumes München liegt. Dennoch sind die Lebenshaltungskosten - insbesondere Mieten - auch im (südlichen) Umland des Landkreises München nicht erheblich günstiger und zusätzlich muss ein längerer Fahrweg auf sich genommen werden.
Der Personalrat setzt sich ebenfalls für eine Gewährung der Großraumzulage ein (siehe Anlage).

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einführung der Großraumzulage für Tarifbeschäftigte in Höhe der zwischen der Stadt München und der Gewerkschaft festgelegten Werte ab dem 01.01.2020. Die Ballungsraumzulage (TV-EL) entfällt ab diesem Zeitpunkt.

  1. Der Gemeinderat beschließt die Zahlung der Großraumzulage in vollem  Umfang für die Beamten, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und wird im Nachgang unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung im Verwaltungswege vorzunehmen und die Kosten ab dem Haushaltsjahr 2020 entsprechend zu berücksichtigen.

  1. Der Gemeinderat behält sich vor, die Gewährung der Großraumzulage zu widerrufen, falls die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Schäftlarn nach Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO nicht mehr sichergestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö informativ 12
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12.1. Jahresbericht Postwaggon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Der Jugendtreff Postwaggon hat seinen Jahresbericht vorgelegt. So fanden in 2019 wieder Ferienprogramme, der offene Betrieb an drei Tagen in der Woche, Schülercoaching und andere Veranstaltungen statt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Postwaggon inklusive Betreuerteam für Kindergeburtstage zu mieten. Besonderer Dank gilt neben den Sozialpädagogen Ulrike Molz und Jürgen Weigert den ehrenamtlich tätigen jungen Betreuerinnen und Betreuern, die zahlreiche Programme gestaltet und durchführt haben und mit deren Unterstützung  es sogar möglich war in den Sommerferien 29 Programmtage und 32 Abende im offenen Betrieb anzubieten.

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12.2. Information zum Antrag auf Bebauung des Bereiches am Birgweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö 12.2

Sachverhalt

Mehrere Anlieger des Gebietes zwischen Forststraße und Birgweg haben Anträge zur Ausweisung des Gebietes als Bauland eingereicht. Die Anträge sind im Ratsinformationssystem eingestellt. 
Da es sich um eine umfangreiche Bauleitplanung handeln würde, welche einer gründlichen Abwägung bedarf, wird die Beratung über dieses Thema in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen auf die Tagesordnung gesetzt. 

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12.3. Haushalt für den AWO-Kinderhort Isaria

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Der AWO-Kreisverband München-Land hat für den Kinderhort Isaria den Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgelegt. Die Anzahl der betreuten Kinder ist von 50 auf 65 angestiegen. Damit kann dem Wunsch vieler Eltern nach einer Nachmittagsbetreuung im Hort entsprochen werden. Die Zunahme von betreuten Kindern und die tariflichen Erhöhungen für die Beschäftigten des Kinderhorts werden jedoch dazu führen, dass das ungedeckte Defizit zunehmen wird. Dies gilt insbesondere wenn die AWO an ihr Personal eine erweiterte Fürsorgeleistung in Form einer sog. Münchenzulage gewähren wird. In diesem Fall ist zu erwarten, dass das von der Gemeinde Schäftlarn zu übernehmende Defizit auf € 103.160,33 ansteigen wird (Defizit für 2018: € 62.953,55). Da die finanzielle Belastung dadurch absehbar erheblich zunehmen wird, müssen auch andere Maßnahmen zur Refinanzierung der Kosten, z. B. eine Erhöhung der Elternbeiträge geprüft werden. Hierzu wird die Verwaltung Anfang kommenden Jahres auf die Träger der Kindertageseinrichtungen zugehen. 

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12.4. Mobilfunk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat der Verwaltung mit Mail vom  24.11.2019 -welches den Mitgliedern des Gremiums vorliegt- mitgeteilt, dass an der B 11 in Richtung Baierbrunn (außerhalb der Bebauung) ein neuer Mobilfunkstandort geplant wird, welcher dazu dient, die Fahrgäste der S-Bahn mit Mobilfunk zu versorgen. Im Standortgutachten des Umweltinstituts München von 11. Juni 2008 wurde auch dieser Standort untersucht und als unbedenklich angesehen. Soweit seitens des Gemeinderates Bedenken gegen diesen Standort vorgebracht werden, müsste binnen 30 Tagen ein Alternativstandort benannt werden. 
Aus Sicht der Verwaltung ist dies jedoch wegen des Standortgutachtens von 2008 nicht notwendig. 
Des Weiteren hat sich der Erste Bürgermeister an Frau Staatsministerin Bär wegen des derzeit aufkommenden Widerstands gegen den Mobilfunk der fünften Generation (5 G) gewandt. Das Antwortschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 21.10.2019 ist ebenfalls im Ratsinformationssystem eingestellt.   

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12.5. Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö informativ 12.5

Sachverhalt

Die Fa. Deutsche Glasfaser plant auf eigene Kosten für die Gemeinde Schäftlarn flächendeckend ein Glasfasernetz bis in die Gebäude zu erstellen. Voraussetzung ist, dass 40% der anschließbaren Haushaltungen (ohne Gebiete mit bestehendem Glasfaseranschluss) mit einem entsprechenden Vertrag einen Glasfaseranschluss neu beauftragen. Diese Nachfragebündelung läuft bis 28.03.2020.
Schnelle Internetverbindungen werden für viele Dienstleistungen im Beruf (z.B. Home-Office) und auch Privat zur Informationsbeschaffung immer wichtiger. Ein Glasfaseranschluss ins Haus ist eine zukunftsträchtige Voraussetzung für schnellen und umfassenden Datenaustausch. Gleichzeitig gewinnt die Immobilie an Wert.

Daher hat die Gemeinde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und unterstützt die Deutsche Glasfaser bei der Nachfragebündelung und Information der Bürgerinnen und Bürger. Kosten für den Anschluss entstehen den Grundstückseigentümern und der Gemeinde nicht.
Zusätzlich zu den Informationen, die Sie in den nächsten Wochen von der Deutschen Glasfaser erhalten, findet 

am Dienstag, 14.Januar 2020, um 19.00 Uhr
in der Aula der Grundschule Schäftlarn,
Fischerschlößlstraße 14, in Ebenhausen

ein Infoabend statt.
Des Weiteren eröffnet die Deutsche Glasfaser einen „Servicepunkt“ an der Bahnhofstraße am Marktplatz in Hohenschäftlarn. Dieser ist am Samstag 18. Januar 2020 ab 9.00 Uhr erstmals geöffnet. Die Öffnungszeiten gelten dann bis zum Stichtag am 28.03.2020 immer mittwochs von 16.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr. 
Die Gemeinde Schäftlarn weist darauf hin, dass der Abschluss sowie das Angebot von entsprechenden Verträgen absolut freiwillig sind. Als Gemeinde sehen wir jedoch im Ausbau des Glasfasernetzes in jedes Gebäude hinein eine zukunftsweisende Technologie, die wir als Gemeinde gerne unterstützen wollen.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö 13
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13.1. Maximilian Urban: Werbetafel an der Kreuzung Münchner Str./Kloster Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö informativ 13.1

Sachverhalt

Herr Urban fragt an, ob die Werbung im Bereich der Münchner Str./Klosterstr. Zulässig sei.
Der Erste Bürgermeister sichert eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 14.02.2024 20:23 Uhr