Datum: 13.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werkausschuss
Körperschaft: Gemeindewerke Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Werkausschusses und Herrn Kleiß vom Ing.-Büro Dippold und Gerold. Er stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden von den anwesenden Mitgliedern des Werkausschusses keine Einwendungen erhoben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift vom 21.01.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Werkausschusses wurde die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2020 mit der Ladung zur Kenntnis gegeben. Der Vorsitzende fragte, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Das war nicht der Fall.
Beschluss
Der Werkausschuss genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 21.01.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
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3. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2019 und Ergebnisverwendung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
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ö
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beschliessend
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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22.07.2020
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2020 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, in der Zeit vom 23.-27.03.2020 erstellt. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte dies in Heimarbeit. Sämtliche Daten und Unterlagen wurden von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Der Jahresabschluss 2020 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.789.940,26 € (Vorjahr: 13.316.607,58 €) und einem Gewinn in Höhe von 182.077,76 € (Vorjahr: 137.825,02 €) ab.
Der Gewinn des Gesamtbetriebs gliedert sich wie folgt auf: Wasserversorgung +33.426,61 € (Vorjahr: +35.439,46 €), Abwasser +152.822,13 € (Vorjahr +105.437,91 €) und Energie (PV-Anlagen) -4.1070,98 € (Vorjahr -3.052,35 €).
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sind Verluste, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen werden, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden 5 Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.
Die Werkleitung hat den Lagebericht für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2019 am 22.06.2020 erstellt und dem 1. Bürgermeister sowie den Mitgliedern des Werkausschusses zur Werkausschusssitzung am 13.07.2020 vorgelegt (s. Anlage). Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde ebenso an die Mitglieder des Werkausschusses ausgegeben.
Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis.
Der Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke der Gemeinde Schäftlarn wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme 13.789.940,26 €
Jahresgewinn 182.077,76 €.
Der Jahresgewinn in Höhe von 182.077,76 € ist zur Verlusttilgung zu verwenden.
Beschluss
- Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke der Gemeinde Schäftlarn mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.789.940,26 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 182.077,76 € festzustellen.
Dem Gemeinderat wird ferner empfohlen, den Jahresgewinn in Höhe von 182.077,76 € zur Verlusttilgung zu verwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bestellung eines Prüfers für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
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ö
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vorberatend
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4 |
Sachverhalt
Für den Jahresabschluss 2019 ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit dem BKPV ist sehr gut und hat sich bewährt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bekanntgabe des 1. Halbjahresberichtes 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.07.2020 legte die Werkleitung dem 1. Bürgermeister und den Mitgliedern des Werkausschusses den 1. Halbjahresbericht 2020 gemäß § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie § 4 Abs. 6 der Betriebssatzung vor. Der Halbjahresbericht ist als Anlage beigefügt. Der Werkleiter erläutert den 1. Halbjahresbericht 2020.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Sanierung des Hochbehälters; Sachstandsbericht durch das beauftragte Ing.-Büro Dippold u. Gerold
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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21.01.2020
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ö
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4.3 |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
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ö
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informativ
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6 |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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3. Sitzung des Werkausschusses
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14.10.2020
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nö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Auf den Sachstandsbericht in der Werkausschusssitzung vom 21.01.2020 wird Bezug genommen (vgl. Anlage).
Wie bei der letzten Werkausschusssitzung im Januar 2020 berichtet, wurde am 09.10.2019 von der Firma GSB Haungs GmbH, Lahr mit den Sanierungsarbeiten begonnen. Zunächst wurden die Arbeiten in der rechten Wasserkammer und im Bereich des Mittelganges ausgeführt. Die Zementmörtelauskleidung wurde noch im November/Dezember 2019 aufgebracht. Die Bodenbeschichtung erfolgte dann Anfang Januar 2020.
Herr Kleiss vom Ing.-Büro Dippold und Gerold erläutert dem Werkausschuss den bisherigen Sachstand wie folgt:
Die neue Be- und Entlüftungsleitung aus Edelstahl sowie die Änderungen bei der Zulauf- und Entnahmeleitung wurden Ende Januar/Anfang Februar 2020 durchgeführt. Nach Restarbeiten sowie der Reinigung und Desinfektion konnte die sanierte 1. Kammer im März 2020 wieder in Betrieb gehen.
Am 05.04.2020 wurden die Sanierungsarbeiten in der 2. (linken) Kammer fortgesetzt. Die bestehende Beschichtung wurde wieder mittels Höchstdruckwasserstrahlen entfernt. Dabei haben sich gegenüber der 1. Kammer wesentlich dickere Betonschichten ohne ausreichende Haftung gezeigt. Um die für die aufzubringenden Mörtelschichten erforderlichen Oberflächenhaftzugwerte zu erfüllen, musste bei Wänden, Decke und Boden eine Mehrstärke von ca. 10 mm abgetragen werden. Dieser Mehrabtrag verursacht die Massenmehrungen und somit Mehrkosten bei der 2. Kammer. Die Beschichtungsarbeiten erfolgten im Mai/Juni und konnten letzte Woche (KW 27) mit der Hohlkehlenausbildung in den Raumecken abgeschlossen werden.
Diesen Monat wird noch die Montage der erforderlichen Rohrleitungen und Einbauteile aus Edelstahl vorgenommen. Danach fallen nochmals Restarbeiten, wie Verputzen von Rohrdurchführungen und das Streichen des Vorraumes an. Mit der Reinigung und Desinfektion kann voraussichtlich Anfang September die Sanierung des Innenbereiches abgeschlossen werden.
Im Außenbereich ist die bisher von der Firma Gröbmair durchgeführte Geländeangleichung (ca. 3000 m3 Boden aus Baugebiet Stehbründlweg und von anderen Baumaßnahmen im Ortsbereich) fertigzustellen. Die Nacharbeiten bei Böschungen und angefüllten Flächen erfolgen noch vor dem Betriebsurlaub der Firma Gröbmair im August. Danach ist eine Spritzbegrünung vorgesehen. Die Zaunbauarbeiten sind bis Mitte Oktober durchzuführen.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht des Werkleiters zur Kenntnis
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Rückbau Flachbrunnen II; Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
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ö
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informativ
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7 |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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3. Sitzung des Werkausschusses
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14.10.2020
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nö
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informativ
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5 |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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5. Sitzung des Werkausschusses
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02.12.2020
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Auf den Bericht in der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2020, Buchstabe b), wird Bezug genommen.
Weitere Recherchen haben ergeben, dass die Thematik „Rückbau Flachbrunnen II“ der Isartalverein e. V. im Jahr 2015 schon aufgegriffen hat. Der Isartalverein e.V. hat bei einer allgemeinen Ortsbegehung u. a. festgestellt, dass der Flachbrunnen II der Gemeinde Schäftlarn stillgelegt wurde, in die Isar ragt und beim nächsten größeren Hochwasser (z.B. wie 1999 und 2005) vielleicht in die Isar fallen könnte. Der Isartalverein hat daraufhin das Wasserwirtschaftsamt München schriftlich gebeten Schritte zur Sicherung bzw. den Rückbau einzuleiten.
Im Jahr 2015 wurde dann die Gemeinde Schäftlarn, Gemeindewerke, vom Landratsamt schriftlich aufgefordert den Flachbrunnen rückzubauen. Mit allen Beteiligten fand eine Ortsbegehung statt. Das wasserrechtliche Verfahren beantragt und genehmigt. Der Abschlussbericht erfolgte im Jahr 2018. Dabei ging es immer nur um den Flachbrunnen I.
Erst nach großen Recherchen alles beteiligten Fachbehörden konnten Planunterlagen gefunden werden. U.a. auch eine Vorplanung vom 12.07.1996 für die Sanierung einer Wassernotversorgungsanlage im Isartal. Diese Vorplanung sah den Rückbau beider Flachbrunnen vor, wurde aber seinerzeit vom Gemeinderat nicht weiterverfolgt und damit nie realisiert.
Auszug:
Der Isartalverein sah auch jetzt die Gefahr, dass beim nächsten Hochwasser der Brunnenkopf in die Isar fällt.
Dazu für das Wasserwirtschaftsamt München folgendes aus:
„Ihre Befürchtung, der Brunnenkopf könne beim nächsten Hochwasserereignis in die Isar fallen, ist nachvollziehbar und wir nehmen Ihre Meldung ernst.
Deshalb war mein Kollege, Herr Leiter, gestern nochmals vor Ort, um den Zustand und die Ausbautiefe des Brunnens zu kontrollieren.
Der Brunnen erschließt bei ca. 10 m Ausbautiefe lediglich Grundwasser des obersten Grundwasserstockwerks, welches in direktem Kontakt mit Isarwasser steht. Eine Verunreinigung dieses Grundwassers durch möglicherweise eindringendes Isarwasser ist daher nicht zu befürchten.
Sollte der Brunnenkopf in die Isar stürzen, so ist das zwar nicht wünschenswert. Es stellt jedoch aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Gefährdung des Gewässers dar. Es sind keine wassergefährdenden Stoffe im Bauwerk vorhanden, die Isar ist in diesem Bereich und insbesondere bei Hochwasser nicht von Flößen befahren und der Betonblock ist für die Lebewesen im Fluss letztlich ein zusätzliches Stück Struktur. Selbstverständlich würde der Brunnenkopf umgehend entfernt werden, sollte er in die Isar stürzen.
Daher schätzen wir die Gefährdungssituation durch den Brunnen aus wasserwirtschaftlicher Sicht als gering ein und Sofortmaßnahmen sind hier nicht erforderlich.“
Am 27.04.2020 fand ein Ortstermin mit dem Wasserwirtschaftsamt München statt. Neben dem 1. Bürgermeister, Dr. Ruhdorfer, die Baufirma, und Vertreter der Gemeindewerke Schäftlarn. Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Vertreter des Landratsamtes München, die Abt. Wasserrecht, und die Untere Naturschutzbehörde an gesonderten Terminen vor Ort.
Das Ergebnis der Besprechung wird in komprimierter Form und aufgeteilt in die baulichen und verfahrenstechnischen Vorgehensweisen dargestellt:
Geplante bauliche Vorgehensweise:
- Anfahrt von der Landseite. Die Lage und der Zeitpunkt des Baus der Zufahrt sind mit der UNB zu klären.
Alle Anlagenteile aus der Brunnenstube, einschließlich der Abdeckungen, sind zu entfernen, anschließend wird die Brunnenstube in transportierbare Stücke zerkleinert und über den Landweg abtransportiert.
Um den Brunnen wird die Baustelle abgespuntet, das Brunnenrohr wird abgeschnitten, gezogen und anschließend mit einem Stahldeckel verschweißt sowie mit einer Betonplombe verschlossen.
Das Rohr der Wasserleitung wird um 10-15 m gekürzt. Dadurch wird verhindert, dass bei der weiteren Eigenentwicklung der Isar das Rohr in das Gewässer ragt. Das verbleibende Ende wird abgedichtet, damit kein Wasser in die Rohrleitung eindringen kann.
Genehmigungsrechtliche Verfahrensweise:
- Beauftragung Ing.-Büro zur fachlichen Begleitung und Antragstellung des für den Rückbau notwendigen wasserrechtlichen Verfahrens beim Landratsamt München.
- Beauftragung eines Umweltbüros zur Prüfung des naturschutzrechtlichen Eingriffs, weil sich der Brunnen im FFH-Gebiet befindet.
- Antragstellung Ende Juli/Anfang August 2020
- Ausschreibung der Rückbaumaßnahme
- Erteilung der Genehmigung für den Rückbau voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober.
- Ausführung der Maßnahme außerhalb der Vogelbrutzeit (Okt. 2020 bis Feb. 2021) erfolgen. Je nach Witterung und Bodenverhältnisse.
Die Beauftragungen der Punkte 1 und 2 (Fachbüros) erfolgen in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil.
Bisher in das Verfahren involviert waren das Wasserwirtschaftsamt München Land und die Abteilungen Wasserrecht, Naturschutz und die Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft des Landratsamtes München sowie zwei Ingenieurbüros für die fachliche Begleitung.
Am 04.06.2020 fand ein Ortstermin mit Bayernwerk statt. Dabei wurde festgestellt, dass die verlegten Stromkabel nicht ölgeführt sind. Somit liegt keine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vor, die in den Zuständigkeitsbereich der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft (fkS) fallen würde. Für den weiteren Rückbau ist damit eine Einbeziehung der fkS nicht mehr erforderlich.
Festgestellt wurde vom Wasserwirtschaftsamt München Land, dass die Gefährdungssituation durch den Brunnen als gering ein und Sofortmaßnahmen sind hier nicht erforderlich.“
Solange das Bauwerk nicht zurückgebaut worden ist, müssen wir aber nach jedem Hochwasserereignis vor Ort prüfen, ob durch Veränderungen eine Gefährdung von Isartouristen (z. B. Schlauchboote) an dieser Stelle vorliegen könnte.
Aufgrund der anhaltenden Niederschläge erfolgte am 18.06.2020 eine Begehung durch unser Wasserwerkspersonal.
Datum: 04.03.2020 18.06.2020
Wir werden den Flachbrunnen regelmäßig kontrollieren und den Werkausschuss über den weiteren Verlauf informieren.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
|
ö
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informativ
|
8 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8.1. Besichtigung der Trinkwasserversorgung durch das Landratsamt München, Sachgebiet 3.2.1.1 - Gesundheitsschutz und -berichterstattung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
|
ö
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informativ
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8.1 |
Sachverhalt
Gemäß § 18 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) überwacht das Gesundheitsamt die Wasserversorgungsanlagen einer Gemeinde.
Am 10.06.2020 wurde vom Landratsamt München, Sachgebiet 3.2.1.1 - Gesundheitsschutz und -berichterstattung, ein Termin zur Besichtigung und Überprüfung unserer Trinkwasserversorgungsanlage für den 16.06.2020, 13 Uhr, angekündigt. Gleichzeitig wurde uns eine Checkliste vom Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit „Überwachung von Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nr. 2a TrinkwV (zentrale Wasserwerke) – Organisation und Betrieb“ zum Ausfüllen und Rücksenden übersandt.
Am 16.06.2020 kamen dann drei Personen (Herr Frister, Herr Hönow und Herr Poppe) zur Besichtigung und Hygieneprüfung.
Anwesend von den Gemeindewerken war der 1. Bürgermeister, Herr Christian Fürst, der Werkleiter, Herr Sacher, und die Mitarbeiter des Wasserwerks, die Herren Engelhard und Merker.
Besichtigt wurden zuerst der Hochbehälter, der sich gerade im Rahmen der Sanierung als Baustelle präsentierte. Das Gesundheitsamt wurde frühzeitig über das Sanierungskonzept des Hochbehälters in Kenntnis gesetzt.
Es wurde hier die verschiedenen Hygienezonen und die gerade laufende Sanierung in der zweiten Kammer begutachtet. Auch die Installationsanlagen im Keller wurde begangen und überprüft.
Im Außenbereich wurden die bisherigen Maßnahmen wie z.B. die Erweiterung des Geländeumgriffs mit dem Grunderwerb, die neue Geländemodellierung, der bevorstehende Abbau der Lüftungstürme sowie die geplante Einzäunung besprochen.
Im Beisein aller Anwesenden bedankte sich Herr Frister beim 1. Bürgermeister, der Werkleitung und den Mitarbeitern. Ferner führte er aus, dass die Gemeindewerke Schäftlarn hier enormes Leisten, nicht nur finanziell sondern auch sehr professionell und vorbildlich vorgehen.
Im weiteren Verlauf wurde noch der Brunnen Schorn außen und innen besichtigt. Beanstandungen gab es keine.
In einer abschließenden einstündigen Gesprächsrunde wurden im Rathaus, Sitzungssaal, noch die Checkliste, der Probenahmenplan und der aktualisierte Alarmplan der Wasserversorgung besprochen. Letzterer wurde auch 2-fach ausgehändigt.
Herr Frister vom Gesundheitsamt sprach ein großes Lob der Gemeinde, Werkleitung und den Mitarbeitern aus.
Nachdem die Sanierung eines Hochbehälters auch etwas Seltenes ist und hier in Schäftlarn voraussichtlich im Oktober 2020 ein Vorzeigeprojekt abgeschlossen wird, wäre es schon, wenn der nächste Nachbarschaftstag der WWN Bayern e.V. unter dem Vorsitz von Frau Juliane Thimet in Schäftlarn stattfinden könnte.
Seit März 2020 fanden im Zuge der Covid-19-Pandemie leider keine Nachbarschaftstage statt.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8.2. Wiederaufnahme der turnusgemäßen Wasserzählerwechsel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
|
ö
|
informativ
|
8.2 |
Sachverhalt
Der Einbau von Wasserzählern und Wärmezählern unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Zum Verbraucherschutz sind wir angehalten, ausschließlich Wasseruhren zu verwenden, die geeicht sind.
Die Eichung / Zulassung von einem Wasserzähler, einem Wärmezähler und weiteren Messgeräten gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum der Eichung beziehungsweise dem Einbau und endet mit Ablauf der Eichgültigkeit. Bei einem Zähler für Kaltwasser beträgt die Eichgültigkeit jeweils sechs Jahre, Zähler, die zur Messung von Warmwasser und Wärme vorgesehen sind, müssen nach fünf Jahren erneuert oder neu geeicht werden. Die Frist endet jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres.
Aufgrund der Corona-Pandemie (Katastrophenfall) mussten wir den Wechsel der Wasserzähler ab dem 17.03.2020 vorübergehend einstellen.
Am 24.06.2020 haben wir das turnusgemäße Zählerwechseln wieder aufgenommen. Basis der Wiederaufnahme ist das Einhalten einer Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht. Gummihandschuhe und Desinfektionsmittel haben die Mitarbeiter mitzuführen und nach Möglichkeit zu tragen bzw. anzuwenden. Ebenso soll der Eigentümer in geschlossenen Räumen (z.B. Keller) für eine ausreichende Belüftung sorgen. Im Juli-Gemeindeblatt und im Isarkurier erfolgte eine entsprechende Bekanntmachung.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8.3. Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
|
ö
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informativ
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8.3 |
Sachverhalt
Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf Eckpunkte eines Konjunkturpakets geeinigt, das die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abmildern soll. Teil dieses Konjunkturpakets ist die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % (bzw. von 7 % auf 5 %) für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020.
Die Umsatzsteuer ist in unserem Eigenbetrieb bei den Sparten Wasser- und Energieversorgung relevant. Die Abwasserentsorgung unterliegt keiner Umsatzbesteuerung.
Eine kurze Information zu aktuellen Erkenntnissen im Bereich Wasserversorgung:
- Wassergebührenabrechnung 2020: Der Abrechnungsstichtag ist bei uns am 31.12.2020 ist und liegt damit im 2. Halbjahr 2020. Da bei Dauerlieferungen, die nur einmal im Jahr abgerechnet werden und gem. § 13 Abs. 1a UStG die Lieferung mit Ablauf des Abrechnungsstichtages als erfolgt gilt, kann für das ganze Jahr 2020 der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 5 % angewandt werden. Eine Zwischenabrechnung wäre also "kontraproduktiv" (vgl. insbesondere TZ 33 BMF-Schreiben). Die Abschlagszahlungen sind als „Bruttobeträge“ zu werten.
- Rechnungen und Bescheiden der Sparte Wasserversorgung: Bei Rechnungen (z.B. Material, Dienstleistungen, etc.), Kostenerstattungs- und Herstellungsbeitragsbescheiden ist der Steuersatz des Erstellzeitpunktes der Rechnung bzw. des Bescheides anzuwenden. Es spielt keine Rolle, ob wir z.B. bei Herstellung eines Wasserhausanschlusses von der Fa. Gröbmair im Juni noch 19 % in Rechnung gestellt bekommen haben. Unsere Rechnung bzw. unser Bescheid steht damit nicht im Zusammenhang. Wichtig ist natürlich auch, ob der Rechnungsempfänger auch der „Endkunde“ ist (16 oder 5 Prozent – 01.07.-31.12.20!)!
- Baumaßnahmen: Hier geht es konkret um die Sanierung des Hochbehälters, bei dem schon sog. Abschlagszahlungen geleistet wurden. Teilabnahmen für einzelne Gewerke gab es nicht. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt voraussichtlich im Oktober. Damit erfolgt die Schlussrechnung mit dem abgesenkten Umsatzsteuersatz von 16 Prozent.
- Satzungsrecht: Unsere Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) ist nicht zu ändern. § 14 BGS-WAS regelt, dass zu den Beiträgen, Kostenerstattungsansprüchen und Gebühren die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben wird.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8.4. Düngerecht: Strengere Regeln für besonders belastete rote Gebiete ab 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
|
ö
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8.4 |
Sachverhalt
Der Bundesrat hat am 27. März 2020 Änderungen im Düngerecht beschlossen, die zu einem besseren Schutz des Grundwassers in Deutschland führen sollen. Das deutsche Düngerecht soll so künftig den europäischen Standards zum Gewässerschutz entsprechen. Viele neue Vorgaben werden bereits in wenigen Wochen in Kraft treten, wenn die novellierte Düngeverordnung (Referentenentwurf) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Die neuen strengeren Regeln für besonders belastete rote Gebiete gelten dagegen erst ab dem 1. Januar 2021, um der bis dahin durchzuführenden Überprüfung der Gebietsabgrenzung nicht vorzugreifen.
Die Neufassung der Düngeverordnung führt bundesweit verpflichtende Maßnahmen ein. So werden die Sperrfristen, in denen die Ausbringung von Düngemitteln in den Herbst- und Wintermonaten verboten ist, verlängert, die ungedüngten Abstände zu Gewässern vergrößert und die Düngung auf gefrorenem Boden wird verboten. Mit den neuen Regeln wird auch ein verbessertes Monitoring der Nitratwerte eingeführt. Künftig sollen die Belastungen deutschlandweit genauer analysiert werden, um rechtzeitig effektive Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.
Eine zentrale Maßnahme ist die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent pro Betrieb in den Gebieten, die besonders hohe Nitratbelastungen aufweisen ("rote Gebiete"). Bis zum 1. Januar 2020 soll zunächst eine Verwaltungsvorschrift von Bund und Ländern erarbeitet werden, die als einheitliche Grundlage für die Ausweisung dieser roten Gebiete durch die Bundesländer fungiert. Ziel ist, dass die Ausweisung in Zukunft differenzierter erfolgt und sich stärker am Verursacherprinzip orientiert. Eckpunkte dieser Verwaltungsvorschrift sind bereits mit den Ländern abgestimmt.

Teil des Pakets ist auch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, die der Bundesrat am 27. März 2020 im ersten Durchgang behandelt hat und die nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat im Juli 2020 in Kraft treten soll. Mit der Änderung wird für landwirtschaftliche Flächen, die eine Hangneigung von mindestens fünf Prozent aufweisen und die an Flüsse, Bäche oder Seen grenzen, eine Pflicht zur Erhaltung oder Herstellung einer ganzjährig begrünten Pflanzendecke in einem Bereich von fünf Metern landseits eingeführt. Hierdurch sollen erosionsbedingte Abschwemmungen insbesondere von Phosphor und Nitrat verhindert werden. Im Sommer 2018 hatte der Europäische Gerichtshof Deutschland verurteilt, weil die EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umgesetzt wurde. Die genannten aktuellen Änderungen sollen Rechtslage und Praxis in Deutschland wieder in einen europarechtskonformen Zustand bringen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesumweltministerium, Pressemitteilung Nr. 51 vom 27. März 2020
Bereits in den letzten Jahren kam es bei der Entsorgung von Klärschlamm zu großen Einschränkungen. Auf landwirtschaftlichen Flächen im Umland dürften wir keinen Klärschlamm mehr ausbringen. Dies war ursprünglich der „günstigste“ Entsorgungsweg.
Unser Klärschlamm wird deshalb zu unseren Partner nach Wolfratshausen und Starnberg gefahren. Konsequenterweise geht damit auch eine Kostensteigerung einher.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.5. Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern (EffWB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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27.05.2019
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ö
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informativ
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3.3 |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
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ö
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informativ
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8.5 |
Sachverhalt
In der Werkausschusssitzung vom 27.05.2019 wurde der nachstehende Bericht dem Werkausschuss zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der längeren Abwesenheit des Werkleiters war die Teilnahme und Abgabe der umfangreichen Datenerhebung nicht möglich. Die Teilnahme erfolgt nun im Jahr 2020 mit den Erhebungsdaten für 2019.
Aus diesem Grund erfolgt nun die erneute Information, insbesondere für die neuen Werkausschussmitglieder.
Im Rahmen der 49. Fachkräftetagung der Wasserwirtschaft in Erding vom 07.-10.05.2019 haben die kommunalen Spitzenverbände (Bayer. Städte- und Gemeindetag), der DWA-Landesverband Bayern sowie d das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit über die Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern informiert und insbesondere den kleinen Unternehmen die Teilnahme am Benchmarking Wasser Bayern 2019 empfohlen.
Dabei handelt es sich um ein Benchmarking im Bereich der kommunalen Wasserversorgung. Dieses freiwillige Benchmarking in der Wasserversorgung ist ein geeignetes Instrument bei gebühren- und kartellrechtlichen Preiskontrollen sowie ein Hauptargument gegen die Forderung der Monopolkommission nach Regulierung des Wassermarktes.
Der Gemeinderat hat in seinerzeit in der Sitzung vom 20.02.2013 folgenden Beschluss zur Diskussion einer geplanten EU-Richtlinie zur Liberalisierung der Trinkwasserversorgung gefasst:
„Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung in ihrem Hoheitsgebiet in eigener Verantwortung und beabsichtigt nicht, diese an private Firmen zu vergeben. Die Verwaltung wird sich mit Nachdruck gegen jedwede Gesetzesinitiativen und EU-Richtlinien wenden, die die gemeindliche Hoheit über die Trinkwasserversorgung einschränken wollen.“
Die Teilnahme am Benchmarking ist gelebte kommunale Solidarität gegen eine Vollprivatisierung und Liberalisierung des Wassermarktes.
Das Ministerium bringt deutlich zum Ausdruck, dass die Teilnahme von vielen kleinen bayerischen Wasserversorgungsunternehmen sehr wichtig ist, um deutlich machen zu können, dass das kommunale System leistungsfähig und ein Garant für den Schutz des öffentlichen Guts Wasser ist. Wasser ist keine Handelsware, sondern eine Allmende, die von unseren kommunalen Wasserversorgungsunternehmen ohne Profitabsicht den Bürgerinnen und Bürgern kostengünstig bereitgestellt wird.
Die erstmalige Teilnahme am Basismodul wird einmalig mit 750 € gefördert. Die Kosten betragen 850 € für unsere Wasserversorgung.
Mehr als 300 bayerische Wasserversorger nehmen an dem Wasserbenchmarking teil. Das Basismodul ist der Einstieg und ermöglicht anhand von 100 Fragen, die es zu beantworten gilt, ca. 40 Kennzahlen eine ganzheitliche Positionsbestimmung.
Der Werkleiter hat am 14.05.2019 die vertragliche Grundlage zur Teilnahme an der Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern unterzeichnet.
Des Weiteren wird auf die Informationsbroschüre zur 7. Hauptrunde von Rödl & Partner verwiesen.
Beschluss
Die Werkausschuss nimmt den Bericht des Werkleiters zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8.6. Benchmarking Abwasser in Bayern; Teilnahme an der 8. Projektrunde 2020
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
|
2. Sitzung des Werkausschusses
|
27.05.2019
|
ö
|
informativ
|
3.4 |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
|
2. Sitzung des Werkausschusses
|
13.07.2020
|
ö
|
informativ
|
8.6 |
Sachverhalt
In der Werkausschusssitzung vom 27.05.2019 wurde der nachstehende Bericht dem Werkausschuss zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der längeren Abwesenheit des Werkleiters war die Teilnahme und Abgabe der umfangreichen Datenerhebung nicht möglich. Die Teilnahme erfolgt nun im Jahr 2020 mit den Erhebungsdaten für 2019.
Aus diesem Grund erfolgt nun die erneute Information, insbesondere für die neuen Werkausschussmitglieder.
Im Rahmen der 49. Fachkräftetagung der Wasserwirtschaft in Erding vom 07.-10.05.2019 haben die kommunalen Spitzenverbände (Bayer. Städte- und Gemeindetag), der DWA-Landesverband Bayern sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit über die Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern informiert und insbesondere den kleinen Unternehmen die Teilnahme am Benchmarking Abwasser Bayern 2019 empfohlen.
Das Benchmarking Abwasser Bayern (BAB) geht 2020 (2019) in die 8. (7.) Projektrunde. Es bietet den bayerischen Abwasserentsorgern die Möglichkeit, sich regelmäßig auf freiwilliger und anonymer Basis mit anderen Unternehmen zu vergleichen und dadurch die eigene Leistungserbringung einzuordnen sowie gezielt zu verbessern. Mit den veröffentlichten Sachergebnissen stärkt das Projekt seit 2007 die Stellung der kommunalen Leistungserbringung und liefert jedem teilnehmenden Unternehmen darüber hinaus wertvolle Impulse zur nachhaltigen Entwicklung.
Projektziele
Vorrangiges Ziel ist es, jedes Unternehmen bei der nachhaltigen Entwicklung und Sicherstellung einer hohen Qualität der Abwasserentsorgung zu unterstützen
durch eine objektive Standortbestimmung unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen
- durch Abweichungsanalysen von Vergleichswerten
- durch Hinweise zur weiteren betrieblichen Verbesserung
Darüber hinaus leistet jeder teilnehmende Abwasserbetrieb einen wichtigen Beitrag
- zum Leistungsnachweis der kommunalen Entsorgungsstruktur
- zur Modernisierung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft
- zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess der bayerischen Abwasserentsorgung
Projektkonzept
Das Einstiegsmodul
Für Unternehmen, die weniger als 30.000 Einwohnerwerte (EW) entsorgen. Ausgewertet werden die 21 Branchenkennzahlen der DWA, dafür sind ca. 40 Eingabewerte notwendig. Bereits mit der vollumfänglichen Teilnahme am Einstiegsmodul werden die benchmarkingbezogenen Förderbedingungen nach RZWas erfüllt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Einstiegsmodul nur technikbezogen zu nutzen, d. h. ohne die Beantwortung kaufmännischer Fragen. Dadurch reduzieren sich die Eingabewerte auf ca. 30.
Es erfolgt eine individuelle Auswertung für eine qualifizierte Standortbestimmung. Die Teilnahme an Projektsitzungen ist optional. Anonymisierte Ergebnisse fließen in den öffentlichen Ergebnisbericht ein.
Die Teilnahme daran ist unentgeltlich. Der Teilnahmebetrag wird vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übernommen.
Das Standardmodul
Für alle Unternehmensgrößen geeignet. Auf Basis einer breiten Datengrundlage werden die Prozesse im Unternehmen detailliert überprüft.
Bei ca. 120 Eingabewerten ist u. a. eine Unterscheidung in Abwasserableitung und -behandlung sowie die unterstützenden Prozesse möglich. Auch hier werden alle DWA-Branchenkennzahlen abgedeckt.
Projektsitzungen und individuelle Auswertung für eine qualifizierte Standortbestimmung sind ein fester Bestandteil. Anonymisierte Ergebnisse fließen in den öffentlichen Ergebnisbericht ein.
Die Kosten für das Standardmodul sind größenabhängig gestaffelt (850 – 3.900 €). Jedes teilnehmende Unternehmen erhält dabei durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen Zuschuss zwischen 500 € und 700 €.
Bereits im Jahr 2008 haben wir zum ersten Mal am Abwasser Benchmarking mit 165 anderen Abwasserentsorgungsunternehmen teilgenommen.
Nach 12 (11) Jahren macht es durchaus Sinn, sich erneut dem Benchmarking zu unterziehen.
Aus diesem Grund hat der Werkleiter die Anmeldung für das kostenlose Einstiegsmodul am 14.05.2019 durchgeführt.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
|
2. Sitzung des Werkausschusses
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13.07.2020
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Herr Metz berichtet darüber, dass er auf der Baustelle am Hochbehälter Kinder auf dem Dach des Hochbehälters gesehen hat. Diese haben den Bauzaun einfach verschoben und sind so eingedrungen.
Der anwesende Vertreter des Ing.-Büro Dippold und Gerold, Herr Kleiss, wird die Angelegenheit überprüfen und mit der Baufirma klären, wie der Bauzaun besser miteinander verbunden werden kann, um den Zugang zur Baustelle besser zu verhindern.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 19:14 Uhr