Datum: 16.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:32 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 26.11.2018
3 Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2020 sowie die Finanzplanung 2019-2023
4 Informationen
5 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.12.2019 ö 1
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2. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 26.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.12.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.11.2018 inhaltlich zur Kenntnis genommen. Der 1. Bürgermeister, Herr Dr. Ruhdorfer, fragte nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies war nicht der Fall.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2020 sowie die Finanzplanung 2019-2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.12.2019 ö 3

Sachverhalt

In Abstimmung mit allen Bereichen der Gemeindeverwaltung stellt sich das Ergebnis der Haushaltsplanung für 2020 und der Finanzplanung bis 2023 zur Haupt- und Finanzausschusssitzung wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt ist im Planjahr und im Finanzplanungszeitraum im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgeglichen. Aus jetziger Sicht können sowohl im kommenden Haushaltsjahr als auch im weiteren Finanzplanungszeitraum Überschüsse erwirtschaftet werden. Auch die gesetzlich geforderte Zuführung an den Vermögenshaushalt kann in jedem beplanten Jahr erfolgen.

                                     Einnahmen        Ausgaben        Überschuss

An Überschuss im Verwaltungshaushalt muss in unserem Fall mindestens die sog. Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Diese besteht aus den ordentlichen Tilgungen der gemeindlichen Kredite. Für den Ende 2014 aufgenommenen Kredit zur Sanierung der Grundschule und Neubau der Kinderkrippe Zechstr. 18 in Höhe von damals insgesamt 3 Mio. € müssen jährlich 150.000 € getilgt werden. Gleiches gilt für die bereits getätigte, anstehende und geplante Kreditaufnahme auf Grund der anstehenden Wohnbauprojekte Schorner Str. 13, Stehbründlweg und Auenstr. 9. Für das Projekt Schorner Str. 13 wurde bereits ein Kredit in Höhe von 1.385.200 € aufgenommen und für das Projekt am Stehbründlweg wurde bereits der Kreditvertrag (1.134.500 €) unterzeichnet aber noch nicht abgerufen. Für das noch nicht begonnene Projekt Neubau Auenstr. 9 sind im Finanzplanungsjahr 2021 weitere 1,4 Millionen an Kreditaufnahme zur Realisierung vorgesehen. Diese Kredite sind im jeweils ersten Jahr tilgungsfrei. Die gesamte Tilgungsbelastung steigt bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rd. 353.600 € jährlich an. Diese Beträge der Pflichtzuführung müssen in den folgenden Jahren mindestens an Überschüssen im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden. Dies ist in allen Finanzplanungsjahren möglich. Die Mindestzuführung sollte mindestens so hoch sein, wie die Gesamtabschreibungsbeträge unserer kostenrechnenden Einrichtungen Abfallbeseitigung und Bestattungswesen sind. Diese belaufen sich auf 12.700 €. Die Pflicht- und Mindestzuführung müssen nicht nebeneinander erbracht werden. Es ist der jeweils höhere Betrag vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zuzuführen, in unserem Fall für 2020 168.300 € mit Steigerung auf die bereits erwähnten 353.600 € bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums.

Die größte Ausgabeposition im Bereich des Verwaltungshaushalts ist nach wie vor die Kreisumlage. Diese beträgt für 2020 nach aktuellen Informationen 3.254.800 €, was eine Steigerung von rd. 250.000 € gegenüber 2019 bedeutet. Der zweitgrößte Ausgabeblock mit einem Ansatz von 2.415.500 € ist den Zuweisungen und Zuschüssen zuzuordnen. Hierbei handelt es sich sowohl um Pflichtaufgaben (z.B. BayKiBiG) als auch um freiwillige Leistungen (z.B. an Vereine). Im Bereich der verpflichtenden Förderung für die Betreuung von Kindern erhalten wir aber rd. 45 % (rd. 1 Mio. €) der Ausgaben wieder zurückerstattet. Die Personalausgaben schlagen mit einem Ausgabeansatz von 2.052.900 € zu Buche.

Als wesentlichste Einnahme wurde die vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelten Beträge im Bereich der Einkommenssteuerbeteiligung mit 4.811.900 € veranschlagt. Die zweitgrößte geplante Einnahmequelle ist die Gewerbesteuer mit 2 Millionen € vor den Zuweisungen des Landes im Bereich der Kinderbetreuung mit rd. 1 Mio. €.

Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist derzeit ebenfalls noch unausgeglichen, weil noch keine Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und keine Rücklagenentnahmen angesetzt wurden. Da wir nach dem Jahresabschluss 2019 mindestens 8 Millionen € in den Rücklagen haben werden, können die deutlichen Mehrausgaben in den Finanzplanungsjahren 2020 und 2021 durch entsprechende Entnahmen getragen werden.

                                       Einnahmen           Ausgaben                Defizit


Gründe für die deutlich höheren Investitionsausgaben in Bezug auf die Einnahmen sind unsere aktuellen Wohnbauprojekte, der Neubau des Feuerwehrhauses Hohenschäftlarn mit Bauhof und der Neubau der Schulturnhalle. Ausgaben für Hochbau und Planungen wurden mit insgesamt 8.452.000 € im Haushaltsjahr 2020 eingeplant. Für den Tiefbau sollen im kommenden Haushaltsjahr 2.054.000 € ausgegeben werden.
Die wesentlichste Einnahme im folgenden Haushaltsjahr ergeben sich aus den Veräußerungen der Baugrundstücke im Neubaugebiet Stehbründlweg mit 3.150.000 €. Des weiteren wurde eine Kreditaufnahme für den Wohnbau mit 1.134.000 € und die Wohnbauzuschüsse mit 802.300 € veranschlagt. Nicht berücksichtigt wurde im Finanzplan 2020- 2023 u.a. der Bau einer Mehrzweckhalle sowie Investitionsbeteiligungen für den derzeit in Diskussion befindlichen Neubau der Mittelschule Pullach.


GESAMTPLAN

In der folgenden Übersicht des Gesamtplans stellen sich die Defizite/Überschuss wie folgt dar:

                                      Einnahmen         Ausgaben               Defizit


Einige Positionen des Haushalts können derzeit noch nicht konkret abgeschätzt werden. So wurden z.B. in den Planungen keine Schlüsselzuweisungen veranschlagt oder die pauschalen Investitions- oder Straßenausbaupauschalen nur geschätzt. Dem Ansatz der Kreisumlage (Hebesatz derzeit 48 %) liegt noch kein entsprechender Kreistagsbeschluss vor.

Zum 01.01.2019 betrug der Stand der Gesamtrücklagen 7.516.897,57 €, davon knapp 7 Mio. € allgemeine Rücklage und 520.000 € Sonderrücklagen (Abfall, Bestattung und Liegenschaften). Diese Rücklagen werden sich nach aktueller Schätzung mit dem Jahresabschluss 2019 auf mindestens 8 Mio. € erhöhen.

Für das Haushaltsjahr 2020 beträgt die sog. Mindestrücklage 107.380 €.

An dieser Stelle ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir bei Umsetzung auch des dritten geplanten Wohnbauprojektes mit diesem dann einen Gesamtschuldenstand von insgesamt über 6 Mio. € erreichen werden, die bedient werden müssen. Die jährlichen Tilgungsleistungen werden sich bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraums auf rd. 353.600 € hinziehen. Eine erste Entspannung tritt erst wieder 2034 mit endgültiger Rückzahlung des Kredites für Schule und Hort ein (- 150.000 €). Gleichzeitig darf auch darauf hingewiesen werden, dass hierbei enorme Vermögenswerte entstehen, die im Wohnbausektor nach 20 Jahren komplett getilgt sind.

Es muss an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass weitere derzeit in Diskussion befindliche Projekte (z.B. Mehrzweckhalle, Neubau Mittelschule Pullach, Bahnübergang Hohenschäftlarn) bei Umsetzung enorme finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen, was möglicherweise nur durch weitere Kreditaufnahmen zu stemmen sind. Weitere Kreditaufnahmen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Inwieweit diese in der Zukunft genehmigt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt von unserer Seite aus nicht beurteilt werden. Es darf hierbei auch nicht außer Acht gelassen werden, dass jede Investition auch mit Folgekosten für deren Erhalt zu Buche schlägt, was die finanziellen Spielräume in der Zukunft zusätzlich einengt.

Aus Sicht der Kämmerei ist es zwingend erforderlich, auch vermehrt auf die Mittelbeschaffung zu achten. An dieser Stelle wird explizit darauf hingewiesen, dass deutlicher Bedarf an Gewerbeflächen in der Gemeinde Schäftlarn vorhanden ist. Die daraus generierte Gewerbesteuer ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Einnahmen und damit auch ausschlaggebend für die Finanzierung unserer Projekte. Ein nicht Abschöpfen dieses Potentials oder ein Rückgang von diesem durch mögliche Abwanderungen von Betrieben auf Grund mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten muss daher zwingend verhindert werden.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung wird beauftragt, beim TSV Schäftlarn Auskünfte einzuholen, ob zwischenzeitlich wieder eine Reinigungskraft auf Minijob-Basis gefunden werden konnte. Sollte dies nicht der Fall sein und tatsächlich ein Reinigungsunternehmen in Anspruch genommen werden, soll der Betriebskostenzuschuss von jährlich 25.000 € auf 30.000 € angehoben werden.
Da derzeit noch nicht klar ist, ob und ggf. wann mit der Jahresabrechnung bezüglich der Schulumlage Pullach für 2016 zu rechnen ist, wird die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Betrag in den Haushaltsplan mit aufzunehmen, sobald dies geklärt werden konnte.
Eine aufkommende Diskussion bezüglich der Bezuschussung von außergemeindlichen Jugendlichen in Vereinen wurde mit Verweis auf die Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss und eventueller Grundsatzentscheidung im Gemeinderat beendet. 

Beschluss

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 05.12.2019 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1). Sofern Anpassungen durch noch zu klärenden Punkt notwendig sind, werden diese genehmigt.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2020 und der Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2020 sowie den Finanzplan 2019 bis 2023 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.12.2019 ö informativ 4
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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.12.2019 ö 5
Datenstand vom 14.02.2024 20:29 Uhr