Datum: 22.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung 2018 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Stellungnahme der Verwaltung und Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2018
6 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2018
7 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020; die Finanzplanung 2019 - 2023 und den Stellenplan
8 Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2020, der Finanzplanung 2019 - 2023 sowie des Stellenplans 2020
9 Bestellung der Leitung für das Standesamt Schäftlarn
10 Informationen
10.1 Überwachung des fließenden Verkehrs; Statistiken 2018 und 2019
10.2 Familien- und Sozialausschuss
10.3 Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser
10.4 Stand Breitbandausbau der Deutschen Telekom
10.5 Beseitigung von Bäumen an der St2071 durch das Straßenbauamt
11 Anfragen
11.1 Christian Lankes: Baumfällungen an der St2071 in Neufahrn
11.2 Sophie von Lenthe: Bauzaun an der Ecke Lackermeier/Starnberger Str.
11.3 Sophie von Lenthe: Werbetafel auf dem Grundstück an der Ecke Münchner/Klosterstr. ("Hanfschild")

zum Seitenanfang

1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

zum Seitenanfang

2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

zum Seitenanfang

3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2019 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2019 wird genehmigt.  
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 11.12.2019 wurde beschlossen den Auftrag zur Errichtung einer Aufzugsanlage für das Bauvorhaben „Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit Fahrzeughalle am Drotwiesenweg in Hohenschäftlarn“ an die Fa. KONE, Germering zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Waldherr und Herr Mock.

zum Seitenanfang

5. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung 2018 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Stellungnahme der Verwaltung und Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 09.10.2019 bis 19.12.2019 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen. Die Verwaltung nahm in den Sitzungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses Stellung zu aufgeworfenen Fragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2018 am 19.12.2019 in 7 Sitzungen und bestätigt, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2018 geordnet war. Änderungen am Rechnungsergebnis haben sich durch die örtliche Rechnungsprüfung nicht ergeben.

Herr Zattler bedankte sich bei den weiteren Mitgliedern des Rechnungsprüfungsaus-schusses (Frau Reitinger, Herr Lang und Herr Woratsch) für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangen sechs Jahren.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Lang, Frau von Lenthe und Herr Strobl.

Der Erste Bürgermeister und der Gemeinderat bedanken sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für deren Prüfungstätigkeit.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungs-ausschusses zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 in der Fassung vom 29.05.2019 mit folgenden Ergebnissen fest:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.)  im Verwaltungshaushalt mit                                11.331.416,60 €
b.)  im Vermögenshaushalt mit                                  2.134.606,19 €
Gesamt                                                        13.466.022,79 €
                                       Fehlbetrag:                                 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,00 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö 6

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Die Sitzungsleitung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die 2. Bürgermeisterin, Frau Maria Reitinger.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.06.2019 (TOP 13) das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 09.10.2019 bis 19.12.2019 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2018 am 19.12.2019 und bestätigte, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2018 geordnet war.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Urban.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem ersten Bürgermeister die Entlastung für das Rechnungsjahr 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020; die Finanzplanung 2019 - 2023 und den Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö 7

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister erläutert den Wirtschaftsplan 2020 mit Anlagen. Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 1.766.500 € und in den Aufwendungen mit 1.742.700 € und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.160.200 € ab. Das Ergebnis des Gesamtbetriebs schließt mit einem Gewinn in Höhe von 23.800 € vor Steuern (23.400 € nach Steuern) ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Abwasser schließt in den Erträgen mit 1.141.600 € und in den Aufwendungen mit 1.204.300 €. Dies führt zu einem Verlust in Höhe von 62.700 €. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 594.800 €.
Der Erfolgsplan der Sparte Wasser schließt in den Erträgen mit 621.300 € und in den Aufwendungen mit 529.000 €. Dies führt zu einem Gewinn vor Steuern in Höhe von 92.300 € (nach Steuern 91.900 €). Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 557.200 € ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Energie schließt in den Erträgen mit 3.600 € und in den Aufwendungen mit 9.400 €. Dies führt zu einem Verlust in Höhe von 5.800 €. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 8.200 € ab.
Des Weiteren wird auf den Vorbericht und den Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2020 mit Finanzplanung 2019 bis 2023 verwiesen.
In der Sitzung vom 21.01.2020 stimmte der Werkausschuss den vorgelegten Entwürfen des
a) Wirtschaftsplans 2020 mit Anlagen,
b) Finanzplans 2019 bis 2023 und
c) Stellenplans
jeweils in der Fassung 09.01.2020 (Stand 20.01.2020) zu und empfiehlt dem Gemeinderat diese zu beschließen. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 ist Bestandteil der Niederschrift.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Entwürfe des
a) Wirtschaftsplans 2020 mit Anlagen,
b) Finanzplans 2019 bis 2023 und
c) Stellenplans
jeweils in der Fassung 09.01.2020 (Stand 20.01.2020). Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2020, der Finanzplanung 2019 - 2023 sowie des Stellenplans 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Kämmerer erläutert den Haushaltsplan 2020 mit Finanzplanung 2019 – 2023 in der Sitzung. Im Weiteren wird auf den umfassenden Vorbericht zum Haushalt verwiesen. Alle Unterlagen zum Haushalt sind als Anlagen beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.12.2019 den Haushaltsplan 2020, die Finanzplanung 2019-2023 und den Stellenplan vorberaten. Nach umfassender Erörterung wurden abschließend folgende Beschlüsse gefasst:
1.         Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 05.12.2019 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1). Sofern Anpassungen durch noch zu klärenden Punkt notwendig sind, werden diese genehmigt.
2.        Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2020 und der Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
3.        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2020 sowie den Finanzplan 2019 bis 2023 zu beschließen.
Gleichzeitig war noch eine Anpassung von Ausgaben auf Grund der Mittelschulumlage an die Gemeinde Pullach vorzunehmen, welche erst am Tag nach der Sitzung bekannt wurden mit in den Haushalt aufzunehmen. Die HFA-Mitglieder wurden hierüber per Mail informiert.
In der Folge wurden dann alle notwendigen Anpassungen von der Kämmerei durchgeführt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                12.464.700 € 
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                11.179.900 € ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Schäftlarn schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit                1.766.500 €
und Aufwendungen mit                1.742.700 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit                1.160.200 €

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die in 2020 erforderliche Kreditaufnahmen in Höhe von 1.134.500 € wurde bereits im Haushalt 2019 festgesetzt und genehmigt. Diese Kreditermächtigung gilt für 2020 fort. 
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde und im Vermögensplan der Gemeindewerke Schäftlarn werden in Höhe von 1.400.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist wegen der Verpflichtungsermächtigung für den Wohnungsbau genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2020 in Kraft.

Der Kämmerer bedankt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Mitwirkung bei der Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses für die konstruktive Beratung und Zusammenarbeit in der HFA-Sitzung am 16.12.2019.
Nach Beschluss des Haushaltsplans 2020 und des Finanzplans 2019- 2023 durch den Gemeinderat werden diese der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA München) zur Genehmigung übersandt. Sobald diese genehmigt wurden, ist die Haushaltssatzung entsprechend bekannt zu machen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2020 in der vorliegenden Fassung vom 17.12.2019 mit Vorbericht vom 14.01.2020. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.464.700 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.179.900 € ab. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2020 im Entwurf vom 17.12.2019 als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2019-2023 in der vorliegenden Fassung vom 17.12.2019.
  3. Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan in der vorliegenden Fassung vom 16.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bestellung der Leitung für das Standesamt Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Gem. § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (AVPStG) ist ein Leiter und ein stellvertretender Leiter für das Standesamt zu ernennen. Dies bedeutet, dass neben der organisatorischen Verfügung der Umsetzung durch den Ersten Bürgermeister auf diese Funktion für die Ernennung ein formeller Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist. 
Als Leiterin des Standesamtes ist Frau Waltrude Pfattrisch und als stellvertretender Leiter Herr Thomas Hiltl vorgesehen (vgl. Gemeinderatssitzung vom 31.07.2019, TOP 16). Die fachlichen Voraussetzungen sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung bei Frau Pfattrisch und Herrn Hiltl erfüllt. Die Ernennung von Frau Bettina Bernard zur Leiterin des Standesamtes ist demzufolge zu widerrufen. Frau Bernard wird auch weiterhin regelmäßig Aufgaben als Standesbeamtin wahrnehmen. Das Erfordernis nach dem mindestens ein Standesbeamter die Regelqualifikation nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG besitzen muss ist damit ebenfalls weiterhin erfüllt.
  

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

zum Seitenanfang

10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 10
zum Seitenanfang

10.1. Überwachung des fließenden Verkehrs; Statistiken 2018 und 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Der Zweckverband kommunales Dienstleistungszentrum Oberland hat vor kurzem die Überwachungsstatistiken für das vergangene Jahr 2019 vorgelegt. 
Im Vergleich zum Jahr 2018 ist die Zahl der Verstöße deutlich zurück gegangen, was hauptsächlich an den beiden Messstellen an der Münchner Straße liegt. Durch die Baumaßnahmen und die damit verbundene Reduzierung der Fahrbahnbreiten wird hier deutlich langsamer gefahren. 
Die beiden Statistiken sind im Ratsinformationssystem eingestellt. 

zum Seitenanfang

10.2. Familien- und Sozialausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Die nächste Sitzung des Familien- und Sozialausschusses ist im Verlauf des Februar 2020 geplant (Termin folgt noch). 
Als Sitzungsschwerpunkt ist u. a. geplant, die Entwicklung der Defizite der Kindertageseinrichtungen zu erörtern, da diese v. a. durch eine stetige Steigerung der Personalkosten in den letzten Jahren signifikant zugenommen haben und weiter zunehmen werden. Hierzu findet im Vorfeld am 29.01.2020 eine Besprechung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen statt. 

zum Seitenanfang

10.3. Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Am 14.01.2020 hat die Deutsche Glasfaser eine Informationsveranstaltung in der Aula der Grundschule abgehalten. Des Weiteren besteht seit 18.01.2020 die Möglichkeit den Servicepunkt der Deutschen Glasfaser an der Bahnhofstraße zu besuchen. Die Öffnungszeiten sind jeweils mittwochs von 16.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Letzter Öffnungstag ist der 28.03.2020. An diesem Tag endet auch die Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser.
Nur wenn 40% der anschließbaren Haushaltungen (ohne Gebiete mit bestehendem Glasfaseranschluss) mit einem entsprechenden Vertrag einen Glasfaseranschluss neu beauftragen, wird die Deutsche Glasfaser ein entsprechendes Glasfasernetz in Schäftlarn aufbauen.

zum Seitenanfang

10.4. Stand Breitbandausbau der Deutschen Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 10.4

Sachverhalt

Die Deutsche Telekom hat mit Schreiben vom 16.12.2019 mitgeteilt, dass nach aktuellem Projektstand der geförderte Breitbandausbau Ende März 2020 in der Gemeinde Schäftlarn abgeschlossen soll. Die eigenwirtschaftlich erstellten Breitbandanschlüsse (50/100 bzw. 250 Mbit/s) soll bis Ende diesen Jahres ebenfalls abgeschlossen werden.

zum Seitenanfang

10.5. Beseitigung von Bäumen an der St2071 durch das Straßenbauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 10.5

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Freising hat am 21.01.2020 ihre Bäume an der Ortseinfahrt Neufahrn zwischen Staatsstraße und Radweg entfernt. Auf Nachfrage der Gemeinde hat das Staatliche Bauamt erklärt, dass diese Rodungsmaßnahme eine Vorwegmaßnahme für eine geplante Erhaltungsmaßnahme der Straße in diesem Bereich ist. Dort soll die Kuppe abgeflacht werden. Hierzu sind auch Spartenverlegungen notwendig. Diese Sparten befinden sich unter den Bäumen. Als Ausgleich ist direkt daneben eine Streuobstwiese geplant.

zum Seitenanfang

11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Christian Lankes: Baumfällungen an der St2071 in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Herr Lankes trägt vor, dass es aus seiner Sicht unverständlich sei, weshalb das Staatliche Straßenbauamt an einer Stelle (St2071 im Ortsbereich Neufahrn) die nachgewiesen kein Unfallschwerpunkt sei Bäume gefällt werden. Die Gemeinde sollte deshalb ggü. dem Straßenbauamt hier deutlich ihr Missfallen zum Ausdruck bringen. 
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass das Staatliche Straßenbauamt bereits auf die Angelegenheit angesprochen wurde (siehe TOP 10.5). Der Stand der Planungen wurde abgefragt. Weitere Informationen folgen noch.

zum Seitenanfang

11.2. Sophie von Lenthe: Bauzaun an der Ecke Lackermeier/Starnberger Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Frau von Lenthe merkt an, dass der Bauzaun zwischen Lackermeier und Starnberger Straße immer noch nicht entfernt worden sei. Sie möchte daher erfahren, wann die Entfernung erfolgen wird.
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass sich die Entfernung aufgrund eines Mitarbeiterwechsels verzögern wird. Der Sachstand wird nochmals angefragt.

zum Seitenanfang

11.3. Sophie von Lenthe: Werbetafel auf dem Grundstück an der Ecke Münchner/Klosterstr. ("Hanfschild")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2020 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Frau von Lenthe fragt nach dem Sachstand i. S. „Hanfschild“.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die Werbetafel erst nach drei Monaten als ortsfeste bauliche Anlage gewertet wird. Ab diesem Zeitpunkt bedarf das Aufstellen einer Werbetafel einer Baugenehmigung. Der Aufsteller wurde auf die Genehmigungspflicht hingewiesen. Zudem wurde ihm verdeutlicht, dass dem Gemeinderat das Aufstellen von Werbetafeln dieser Art und Größe grundsätzlich missfällt.

Datenstand vom 14.02.2024 18:54 Uhr