Datum: 19.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Beratung und Beschluss über die Bestätigung des Kommandanten und des stv. Kommandanten der FF Neufahrn
6 Beratung und Beschluss über die Bestätigung des Kommandanten und des stv. Kommandanten der FF Hohenschäftlarn
7 Beratung und Beschluss über die Festsetzung der Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen in Schäftlarn
8 Sachstand zum E-Government
9 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "nördlich Niederried/südlich Aufkirchner Straße" Beratung sowie Billigung des Bebauungsplanentwurfes
10 Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Winklweg
11 Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich westlich Am Hang in Neufahrn
12 Beratung und Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes westlich Am Hang in Neufahrn
13 Ausbau der Ortsdurchfahrt Neufahrn der St 2071 (Starnberger Straße); Beratung und Beschluss zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising
14 Informationen
14.1 Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis München - Vorstellung der Maßnahmen
14.2 Tätigkeitsbericht 2019 Familienzentrum
14.3 Mobil-Mach-Bus des KinderNetz Schäftlarn
14.4 Barrierefreier Zugang Bahnhof Ebenhausen
14.5 Besprechung mit der Stadt Starnberg zur Umfahrung der Stadt Starnberg
14.6 LKW-Ableitung - Antwort Stadt München
14.7 Gemeindliche Biotope/Weiher
14.8 Kommunales Energienetzwerk
14.9 Einkommensteueranteil Gemeinde
15 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2020 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2020 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2020 wurden folgende, bekannt zu gebende Beschlüsse zur Vergabe von Bauaufträgen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses am Stehbründlweg gefasst:

  • Sonnenschutzarbeiten an die Fa. Schönberger, Hohenschäftlarn
  • Innentüren, Bauelemente an die Fa. Rauscher & Imhof, Gilching
  • Trockenbauarbeiten an die Fa. Gleißner, Planegg
  • Putzarbeiten an die Fa. Penzberger Innen- und Außenputz GmbH, Iffeldorf
  • Natursteinarbeiten an die Fa. Bachl Betonwerke, Röhmbach
  • Estricharbeiten an die Fa. Unger, Unterschleißheim
  • Metallbauarbeiten an die Fa. Astner, Flintsbach a. Inn
  • Fliesenarbeiten an die Fa. Wintersberger, Egling
  • Bodenbelagsarbeiten an die Fa. Günther, Bernried
  • Malerarbeiten an die Fa. Egger, Bad Tölz

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5. Beratung und Beschluss über die Bestätigung des Kommandanten und des stv. Kommandanten der FF Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Am 17.01.2020 fanden die Wahlen der Kommandanten der FF Neufahrn statt. Unter Beachtung der Vorschriften des Art. 8 Abs. 2 BayFwG wurden von den Einsatzdienstkräften der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn Herr Martin Seitner, Aufkirchner Weg 6, 82069 Neufahrn, als Kommandant bestätigt und Herr Fabian Sutor, Haarkirchener Str. 4a, 82069 Neufahrn, zum stellvertretenden Kommandanten neu gewählt. Die Wahl zum Kommandanten bzw. zum stv. Kommandanten bedürfen der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen für das Ehrenamt ungeeignet sind (Art. 8 Abs. 4 BayFwG). 
Zum Kommandanten einer Feuerwehr kann gewählt oder bestellt werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs. 3 BayFwG). Die Regelungen der Abs. 2 bis 4 gelten auch für die Wahl des stv. Kommandanten (Art. 8 Abs. 5 BayFwG). 
Gemäß Art. 6 Abs. 2 BayFwG können Feuerwehrdienst alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen. In besonderen Fällen reicht auch ein Wohnsitz in der jeweiligen Nachbargemeinde aus (Art. 6 Abs. 2 BayFwG). Herr Seitner und Herr Sutor haben das 18. Lebensjahr vollendet und danach mehr als 4 Jahre aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn geleistet. Herr Sutor hat noch die Lehrgänge Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführer abzuleisten. Dies ist Herrn Sutor bekannt. Er hat erklärt, dass er den Lehrgang innerhalb eines Jahres absolvieren wird.  
Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat wurde unter der Maßgabe hergestellt, dass Herr Sutor die noch erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführer) innerhalb eines Jahres mit Erfolg besucht. 
Die Verwaltung schließt sich der Auffassung des Kreisbrandrats an. Da auch keine Bedenken gegen die fachliche und gesundheitliche Eignung sowie aus sonstigen Gründen nicht bestehen, wird vorgeschlagen, die Wahl von Herrn Seitner zum Kommandanten und von Herrn Sutor zum stellvertretenden Kommandanten zu bestätigen. 

Beschluss

Die Wahl von Herrn Martin Seitner zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn wird bestätigt. Die Wahl  von Herrn Fabian Sutor zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn wird unter der auflösenden Bedingung bestätigt, dass innerhalb eines Jahres die Lehrgänge für Leiter einer Feuerwehr und für Gruppenführer mit Erfolg besucht werden (Art. 8 Abs. 4 BayFwG). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschluss über die Bestätigung des Kommandanten und des stv. Kommandanten der FF Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 6

Sachverhalt

Am 07.02.2020 fanden die Wahlen der Kommandanten der FF Hohenschäftlarn statt. Unter Beachtung der Vorschriften des Art. 8 Abs. 2 BayFwG wurden von den Einsatzdienstkräften der Freiwilligen Feuerwehr Hohenschäftlarn Herr Daniel Buck, Schorner Str. 22, 82069 Hohenschäftlarn, als Kommandant und Herr Mathias Buck, Eichendorffweg 8, 82069 Hohenschäftlarn, als stellvertretender Kommandanten bestätigt. Die Wahl zum Kommandanten bzw. zum stv. Kommandanten bedürfen der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen für das Ehrenamt ungeeignet sind (Art. 8 Abs. 4 BayFwG). Zu den weiteren rechtlichen Voraussetzungen wird auf die Ausführungen in TOP 5 verwiesen. 


Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat wurde hergestellt. Die Verwaltung schließt sich der Auffassung des Kreisbrandrats an. Da auch keine Bedenken gegen die fachliche und gesundheitliche Eignung sowie aus sonstigen Gründen nicht bestehen, wird vorgeschlagen, die Wahl von Herrn Daniel Buck zum Kommandanten und von Herrn Mathias Buck zum stellvertretenden Kommandanten zu bestätigen. 
 

Beschluss

Die Wahl von Herrn Daniel Buck zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hohenschäftlarn und die Wahl von Herrn Mathias Buck zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hohenschäftlarn wird bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschluss über die Festsetzung der Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen in Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen wurden zuletzt ab dem Schuljahr 2018/19 angepasst. Die Erhöhung des Basiswertes ist in den letzten Jahren nicht linear mit den tariflichen Erhöhungen für die Beschäftigten der Kindertagesstätten angestiegen. Dies führt zu einem überproportionalen Anstieg des von der Gemeinde zu gewährenden Defizitausgleichs.  Verstärkt wird diese Situation zusätzlich, wenn die Träger der Kindertageseinrichtungen an ihr Personal eine erweiterte Fürsorgeleistung in Form einer sog. Münchenzulage gewähren werden. Die Absicht hierzu wurde bereits von mehreren Trägern ggü. der Gemeindeverwaltung kommuniziert. In einer Besprechung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen am 29.01.2020 wurde die Situation erörtert. Dabei konnte ein Konsens erzielt werden, dass die Gebührenentwicklung den aufgezeigten Entwicklungen angepasst werden muss. 

Der Familien- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 über die Beitragsanpassung beraten und folgenden Beschluss gefasst: 
Der Familien- und Sozialausschuss billigt die geplanten Beitragsanpassungen für das Kindergarten-/Schuljahr 2020/21 sowie ab dem Kindergarten-/Schuljahr 2021/22 eine jährliche Beitragsanpassung um 3%. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beitragsanpassung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Im Einzelnen ist die Beitragsanpassung nun wie folgt geplant:

Regelgebühren für Kinder bis zu drei Jahren

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr (+/- 0% inkl. € 6,- Spielgeld)
Bis 4 Stunden
€ 259,-
€ 265,-
4 bis 5 Stunden
€ 284,-
€ 290,-
5 bis 6 Stunden
€ 356,-
€ 362,-
6 bis 7 Stunden
€ 388,-
€ 394,-
7 bis 8 Stunden
€ 415,-
€ 421,-
8 bis 9 Stunden
€ 442,-
€ 448,-
Mehr als 9 Stunden
€ 469,-
€ 475,-

Bemerkung: Da die Gebühren für die Kinderkrippe im landkreisweiten Vergleich und auch im Vergleich mit den südlichen Nachbargemeinden sich schon im obersten Viertel befinden, soll im Kindergartenjahr 2020/21 keine Erhöhung der Beiträge durchgeführt werden. Das Kreisjugendamt hat darauf hingewiesen, dass die Beträge inkl. Spielgeld auszuweisen sind.








Regelgebühren für Kinder ab drei Jahre

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr 
(exkl. Spielgeld)
Zukünft. Gebühr 
(+10% inkl. € 6,-Spielgeld)
Bis 4 Stunden
€ 111,30
€ 127,-
4 bis 5 Stunden
€ 122,85
€ 141,-
5 bis 6 Stunden
€ 134,40
€ 155,-
6 bis 7 Stunden
€ 145,95
€ 169,-
7 bis 8 Stunden
€ 157,50
€ 183,-
8 bis 9 Stunden
€ 169,05
€ 197,-
Mehr als 9 Stunden
€ 180,60
€ 211,-
Bemerkung: Das Kreisjugendamt hat darauf hingewiesen, dass die Beträge gerundet und inkl. Spielgeld auszuweisen sind.

Gebühren für Kinder im Grundschulalter

Kinderhort

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr 
(ca. 5% inkl. € 5,- Spielgeld)
Bis 4 Stunden
€ 130,-
€ 142,-
4 bis 5 Stunden
€ 140,-
€ 152,-
5 bis 6 Stunden
€ 150,-
€ 163,-
6 bis 7 Stunden
€ 161,-
€ 174,-
7 bis 8 Stunden
€ 172,-
€ 185,-
8 bis 9 Stunden
€ 182,-
€ 196,-
Bemerkung: Das Kreisjugendamt hat darauf hingewiesen, dass die Beträge gerundet und inkl. Spielgeld auszuweisen sind.

Mittagsbetreuung

Betreuung bis 14 Uhr 
Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr 
(+ € 10,- )
2 Betreuungstage/Woche
€ 40,-
€ 50,-
3 Betreuungstage/Woche
€ 60,-
€ 70,-
4 Betreuungstage/Woche
€ 80,-
€ 90,-
5 Betreuungstage/Woche
€ 100,-
€ 110,-
Zzgl. € 8,- Spiel-, Tee- und Bastelgeld



Betreuung bis 16 Uhr 
Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr 
(+ € 12,- )
2 Betreuungstage/Woche
€ 60,-
€ 72,-
3 Betreuungstage/Woche
€ 80,-
€ 92,-
4 Betreuungstage/Woche
€ 100,-
€ 112,-
5 Betreuungstage/Woche
€ 120,-
€ 132,-
Zzgl. € 8,- Spiel-, Tee- und Bastelgeld

Des Weiteren wurde mit den Trägern vereinbart, dass ab dem Kindergartenjahr 2021/22 die Elternbeiträge für alle Einrichtungen jeweils jährlich um 3% angepasst werden sollen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anpassungen der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen wie oben dargestellt und ab dem Kindergarten-/Schuljahr 2021/22 mit einem jährlichen Anpassungsziel von 3%. Den Trägern der Kindertageseinrichtungen wird im Sinne einer einheitlichen Gebührengestaltung empfohlen, die beschlossenen Anpassungen der Elternbeiträge entsprechend umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Sachstand zum E-Government

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Strategie BAYERN DIGITAL macht die Bayerische Staatsregierung den Freistaat Bayern zur Leitregion für Digitales. Der Ausbau des Angebots im BayernPortal als zentrale Plattform hat oberste Priorität. 
Die Bürgerinnen und Bürger sollen Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr über Verwaltungsportale als Online-Dienste nutzen können. Dafür wurde das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ zur Unterstützung der Investitionen im kommunalen Sektor geschaffen.
Zudem verpflichtet das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14.08.2017 alle Kommunen bis 2022 sämtliche Verwaltungsdienstleistungen digital über Verwaltungsportale zugänglich zu machen. Der Freistaat Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits Ende 2020 online anzubieten.  
Die Verwaltung hat seit einiger Zeit das sog. Rathaus-Service-Portal (RSP) im Einsatz. Durch das RSP werden derzeit viele Verwaltungsleistungen mit medienbruchfreier Integration in die Fachverfahren eingespielt. Zudem stehen diese Online-Dienste auch alle in einer für mobile Endgeräte optimierten Form zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können folgende Verwaltungsleistungen bequem von Zuhause aus beantragen:
  • Voranmeldungen für Umzüge, Zuzüge und Statuswechsel (Haupt- und Nebenwohnung)
  • Beantragung von Auskunft- und Übermittlungssperren
  • Beantragung von Aufenthalts-, Melde- und Melderegisterauskünfte
  • Antrag auf Ausstellung von Führungszeugnissen
  • Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft
  • Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
  • Anträge auf Briefwahl
  • Suche nach Fundsachen
  • An- und Abmeldung von Hunden

Durch diese medienbruchfreie Integration in die jeweiligen Fachverfahren, d. h. ein manuelles Einarbeiten der Antragsdaten durch den Sachbearbeiter entfällt, resultiert eine praktizierte Bürgernähe und Zeitersparnis für Bürger, Wirtschaft und Kommune. 
Zu den o. a. Onlinediensten wird die Verwaltung nun auch die Beantragung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Sterbeurkunden) in dem Rathaus-Service-Portal integrieren. Die Verwaltung hat bereits einen Antrag auf einen Zuschuss gestellt. Am 24.01.2020 erhielt die Verwaltungen einen positiven Zuwendungsbescheid in Höhe von 4.188,80 € (Zuschusshöhe von 80 %). Die Gesamtkosten für die Ergänzung der Online-Dienste beläuft sich auf 5.236,00 €. Für die Gemeinde Schäftlarn fallen lediglich 1.047,80 € an Eigenmitteln an. 
Die Kombination Bayernportal und Rathaus-Service-Portal ist optimal für E-Government. Nach aktueller Rechtslage erfüllt die Gemeinde Schäftlarn alle Voraussetzungen des OZG (Onlinezugangsgesetz). Zusätzlich werden die Bürgerinnen und Bürger durch den Gemeindlichen Instagram-Account (schaeftlarn_de) über aktuelle Themen informiert. 
 

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9. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "nördlich Niederried/südlich Aufkirchner Straße" Beratung sowie Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.01.2019 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 dahingehend beschlossen, dass für den nordöstlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 153/6 -entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan- eine Bebauung ermöglicht wird. Da der Grundstückseigentümer erst vor kurzem die Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet zurückgegeben hat, hat die Vorlage des ersten Planungsentwurfs durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München einige Zeit in Anspruch genommen. 
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 20.12.2019 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates über das Ratsinformationssystem vorgelegt. 
Der Änderungsentwurf sieht folgende wesentlichen Festsetzungen vor: 
A 3.1:        GRZ                         0,25 (Entwurfsplanung Grundstückseigentümer: 0,15)
A 3.5: Wandhöhe                 6,50 m (Beschluss BPU-Ausschuss 05.08.2019 = 5,00 m) 
A 3.6: Firsthöhe                 8 m (bei Reduzierung Wandhöhe ggfs. Dachneigung festsetzen                                 statt Firsthöhe
Flächen für Garagen sind im Entwurf nicht vorgesehen. Dafür ist in der Grünfläche eine Fläche von 55 qm für vier offene Stellplätze als zulässig festgesetzt (Festsetzung Nr. A 8.1). Die derzeit vom Blumenhaus Geisler genutzten Stellplätze sind im Planentwurf ebenfalls nicht vorgesehen, da für die Nutzung kein Rechtsanspruch besteht. Unabhängig davon bestünde allerdings die Möglichkeit, diese festzusetzen. In welcher Weise diese dann genutzt werden, müsste allerdings im Innenverhältnis zwischen den beiden Grundstückseigentümern vereinbart werden. 
Die Festsetzungen Nrn. 6.1.1 – 6.4 sind aus dem Entwurf der überarbeiteten, jedoch noch nicht rechtskräftigen Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung (ÖBV) übernommen. Zur Abkürzung könnte daher auf die Örtlichen Bauvorschrift in der jeweils geltenden Fassung verwiesen werden. 

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr spricht sich dafür aus, den Höhenbezugspunkt zu reduzieren, sodass die sichtbare Gesamthöhe des Gebäudes niedriger wird. Zudem solle eine in diesem Gebiet übliche Dachneigung und eine zulässige Wandhöhe von etwa 6,20 m festgesetzt werden. 
Frau Dichtl und Herr Fürst verweisen auf den Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 05. August 2019, in welchem eine maximale Wandhöhe von 5 m festgelegt wurde. 
Herr Lang schließt sich dem Vorschlag von Herrn Waldherr im Hinblick auf die Reduzierung des Höhenbezugspunktes an. Er regt an, für den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb Stellplätze zu sichern. 
Herr von Hoyos schlägt vor, im Bebauungsplan Stellplätze und Carports festzusetzen und die Wandhöhe auf 5,50 m zu reduzieren. 
Herr Waldherr fordert eine Klärung, ob die derzeit vorhandenen Stellplätze für den gegenüberliegenden Betrieb rechtlich gesichert sind. Zudem solle eine absolute Gebäudehöhe entsprechend des Nachbargebäudes Starnberger Straße 47 festgesetzt werden.
Frau Reitinger fordert eine Freihaltung der Grünfläche, sodass darauf auch keine Stellplätze möglich sind. 
Herr Zattler fordert als Maßstab für die Höhe ebenfalls das Gebäude Starnberger Straße 47 festzusetzen. 
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der nordöstlich des Geltungsbereiches verlaufende Fußweg sehr schmal ist. Daher soll im Bebauungsplan eine Verbreiterung des Fußweges um rd. 1 m auf eine Gesamtbreite von 2,50 m festgesetzt werden. 

Beschluss

Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) ist auf 0,20 zu reduzieren. Die im Rahmen der Beratung angesprochenen Themen sind von der Verwaltung zu klären. Anschließend wird sich der Gemeinderat wieder mit der Angelegenheit befassen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Winklweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 02.12.2019 und 20.01.2020 mit der Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1486, Winklweg 7 in Ebenhausen befasst. 
Den Beratungen lag folgender Sachverhalt zu Grunde: 
„Das Baugrundstück ist im FNP als Wohngebiet (W) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Neubebauung des Grundstücks entweder mit drei Einfamilienhäusern mit Carport-Anlagen oder alternativ mit einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten und Tiefgarage.
Das Grundstück weist eine Grundfläche von ca. 1.487 m² auf und ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut.
Die Einfamilienhäuser   sollen eine bebaute Fläche von insgesamt 288,65 m² für die Hausflächen aufweisen. Dies entspricht einer GRZ von 0,194.  Die Wandhöhen betragen ca. 6 m. Die notwendigen Stellplätze werden in sechs Carportstellplätzen und drei freien Stellplätzen nachgewiesen.
Das Mehrfamilienhaus mit zwei Wohnungen unter 50 m² und sechs Wohnungen zwischen 50 – 130 m² soll barrierefrei gestaltet werden und eine bebaute Fläche von 295,64 m² aufweisen. Dies entspricht einer GRZ von 0,198. Von den notwendigen Stellplätzen sollen zehn in der Tiefgarage und vier oberirdisch angelegt werden. Ein Lageplan mit Eintragung der überbauten Grundflächen auf den Nachbargrundstücken liegt den Mitgliedern des Gremiums vor. Daraus ist ersichtlich, dass sich in der Umgebung überwiegend Einzelhäuser befinden. Allerdings reicht die Bandbreite der überbauten Grundfläche von rd. 100 qm bis über 200 qm hinaus. Daraus folgt, dass zumindest die Bebauung des Grundstückes mit drei Einfamilienhäusern grundsätzlich zulässig sein wird, da im unbeplanten Innenbereich eine Verhältniszahl (GRZ, GFZ) nicht als Zulässigkeitsmaßstab anzuwenden ist.“
Es wurde folgender Beschluss gefasst: 
 „Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hält die vorgelegten Planungen für zu massiv, sodass keiner der Planungsvarianten zugestimmt wird. Dem Gemeinderat wird empfohlen, für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.“
Aus Sicht der Bauverwaltung sollte der Geltungsbereich eines künftigen Bebauungsplanes relativ übersichtlich gehalten und auf die Grundstücke reduziert werden, bei welchen noch größere unbebaute Flächen vorhanden sind. 

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr regt an, die Grundstücke Fl.Nrn. 1485/2, 1485/4, 1485/5 und 1480/2 in den Geltungsbereich mit aufzunehmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich „Winklweg“ einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1486/1, 1486, 1485 und 1486/4, 1485/2, 1485/4, 1485/5 und 1480/2 Gemarkung Schäftlarn. Die Art der Nutzung wird als reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO festgesetzt. Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung und sowie der Gestaltung der Baukörper wird die weitere Beratung auf den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss übertragen. 
Mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes wird die Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung, Frau Prof. Pröbstl, in Polling-Etting, beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich westlich Am Hang in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.Nr. 1711/6, Am Hang in Neufahrn wurde im vergangenen Jahr ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines 4-Familienhauses eingereicht. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat hierzu am 05. August 2019 das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da die Bebauung des Grundstückes als zu dicht empfunden wurde und die notwendigen Stellplätze nicht nachgewiesen werden konnten. Zudem wurde auf die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche hingewiesen, welche freigehalten werden sollte.
Das Landratsamt München hat zwischenzeitlich jedoch signalisiert, dass es das Bauvorhaben grundsätzlich (mit Ausnahme der Stellplätze) für genehmigungsfähig erachtet. 
Bei einem Gespräch mit dem Bauherrn und dessen Architekten wurde signalisiert, dass die Planung geringfügig reduziert und die Gründe für die Situierung des Gebäudes bis zur Sitzung noch schriftlich erläutert werden. Die Erläuterung ist zwischenzeitlich erfolgt und im Ratsinformationssystem eingestellt.  Auch die Anzahl der Wohneinheiten soll auf drei reduziert werden, damit die Stellplätze ohne Tiefgarage nachgewiesen werden können. 
Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Der Tagesordnungspunkt wird -ebenso wie der Folgepunkt 12- daher von der Tagesordnung abgesetzt.
Sobald der Tekturplan eingereicht wurde, erfolgt eine erneute Beratung unter Berücksichtigung der positiven Beurteilung des Landratsamtes im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss.    

Diskussionsverlauf

Herr Urban nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung nicht teil.

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12. Beratung und Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes westlich Am Hang in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt, da auch der Aufstellungsbeschluss für einen eventuellen Bebauungsplan abgesetzt wurde. 

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13. Ausbau der Ortsdurchfahrt Neufahrn der St 2071 (Starnberger Straße); Beratung und Beschluss zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt gibt es noch Unklarheiten hinsichtlich der Kostenaufteilung zwischen Staatlichem Bauamt Freising und der Verwaltung, da der überwiegende Oberflächenwasseranteil über die von der Gemeinde herzustellende Entwässerungsanlage entsorgt wird. Der Kostenanteil der Gemeinde an der vom Staatlichen Bauamt herzustellenden Entwässerungsanlage wurde mit 140.000 Euro angegeben. Zu diesen Kosten kommt entsprechend der Kostenschätzung für den Gehwegneubau mit Entwässerung ein Betrag in Höhe von 190.000 Euro hinzu. 
Leider konnten die Unstimmigkeiten noch nicht aufgeklärt werden, sodass ein Beschluss zur Kostenteilung derzeit nicht möglich ist. 
Die Verwaltung wird daher nochmals Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt führen um auf eine zufriedenstellende Lösung zu kommen. 

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14. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14
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14.1. Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis München - Vorstellung der Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.1

Sachverhalt

Das Landratsamt München hat die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) im Rahmen eines Forums am 15.01.2020 vorgestellt. Für die Ausarbeitung der Fortschreibung des NVP wurde die Fa. plan:mobil beauftragt. Hierzu wurden Prüfaufträge in den Handlungsfeldern Netz und Fahrplan (z. B. Expressbusse und Taktverdichter), Infrastruktur und Betrieb (z. B. Einrichtung neuer Haltestellen, neue Verkehrsmittel), intermodale Schnittstellen, Tarif und Vertrieb sowie Fahrgastinfo, Marketing und Mobilitätsmanagement abgearbeitet (siehe Anlage). 
Aufgrund der Tatsache, dass sich auf dem Gebiet der Gemeinde Schäftlarn zwei S-Bahnhaltestellen befinden, wurde der Einsatz einer Expressbuslinie oder von anderen Schnellverkehrsmitteln (z. B. Stadtbahn, Seilbahn) nicht vertieft betrachtet. Evtl. könnte erwogen werden von Straßlach ausgehend eine Rufbusverbindung zur Endhaltestelle der Busline 904 einzurichten.

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14.2. Tätigkeitsbericht 2019 Familienzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.2

Sachverhalt

Das Familienzentrum hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 sowie die Jahresrechnung 2019 und den Finanzplan 2020 vorgelegt (siehe Anlage). 
Das Familienzentrum ist Schnittstelle für die gezielte Stärkung von Basiskompetenzen der Kinder und Erziehungskompetenzen der Eltern. Es ist idealer Stützpunkt für niederschwellige Präventionsangebote für Kinder und Familien, für die direkte Einbettung von Fachdiensten, sowie für Angebote der Familienbildung und Elternberatung. Darüber hinaus stärkt das Familienzentrum Kompetenzen der ganzen Familie, z. B. durch Ausflüge, Elterntraining, Repair Café, oder Seniorenmittagessen.

Das Landratsamt München hat dem KindErNetz Schäftlarn e. V. nach Prüfung des Geschäftsjahres 2018 mitgeteilt, dass die Arbeit mit Senioren nicht mehr über das Familienzentrum abgerechnet werden darf. Der KindErNetz Schäftlarn e.V. ist jedoch Anlaufstelle, Begegnungsstätte und Treffpunkt für alle Generationen mit generationenübergreifenden Aspekten. KindErNetz Schäftlarn e. V. hat diese Finanzierungsproblematik der Gemeinde Schäftlarn mitgeteilt. Der Familien- und Sozialausschuss hat sich daraufhin in seiner Sitzung am 12.02.2020 mit der Angelegenheit befasst. Die Gemeinde wird dem Landkreis München mitteilen, dass hier eine Kompensation der nicht mehr abrechnungsfähigen Mittel durch eine freiwillige Leistung des Landkreises erwartet wird.

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14.3. Mobil-Mach-Bus des KinderNetz Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.3

Sachverhalt

Der Mobil-Mach-Bus des Kindernetz Schäftlarn ist seit Ende 2017 im Einsatz. Er wird von ehrenamtlichen Fahrern/Fahrerinnen betrieben. Insbesondere Seniorinnen und Senioren sowie Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind nutzen diesen Bus. Hierbei können kostenlos Fahrten zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Ärzte, Frisör, Behörden, Einkaufen, Friedhof, S-Bahn und dergl. getätigt werden. 
Die Buchungen des Busses erfolgen über eine zentrale Telefonnummer, die 10 Stunden die Woche, verteilt auf drei Tage, besetzt ist. Von dort wird die Koordination der Fahrten organisiert.
Im Jahr 2019 waren etwa 450 Hin- und 440 Rückfahrten zu verzeichnen - ein großartiger Erfolg dieses Busses!

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14.4. Barrierefreier Zugang Bahnhof Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.4

Sachverhalt

Mitteilung der Deutschen Bahn (Bahnhofsmanagement):
„Derzeit sind einige Themen des Projektauftrages in der Detailabstimmung. Nach Fertigstellung des Projektauftrages wird sobald möglich die Planungsleistung ausgeschrieben und die Erstellung der Planung (LPH1-2) mit Variantenvergleich vorangetrieben. 
Aus aktueller Sicht könnten die Planungsergebnisse (Lph1-2) als Basis zu weiteren Abstimmungen Mitte bis Ende kommenden Jahres vorliegen. Aktuelle Auslastung der Auftragnehmer am Markt sowie das Vergaberecht sind hier maßgebende Faktoren – auch intern sind wir im massiven Aufbauprozess und entsprechend mit dem Hochlauf der Mittellinien ausgelastet. 
Sobald wir hier die Vorplanung abgeschlossen haben, setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung.“

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14.5. Besprechung mit der Stadt Starnberg zur Umfahrung der Stadt Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.5

Sachverhalt

Der Stadtrat in Starnberg hat im Mai 2019 beschlossen, dass in Zusammenhang mit den Planungen einer Nordumfahrung für Starnberg (Hanfeld - nördlich Leutstetten - Oberdill) interkommunale Gespräche mit Schäftlarn und Gauting aufgenommen werden sollen. Ende Januar 2020 hatte die Stadt Starnberg zu einem ersten Gespräch geladen und den Stand der Planung vorgestellt. Die technische Planung sieht vor, dass eine ca. 325 m lange und ca. 30 m hohe Brücke über das Würmtal benötigt wird. Die Anbindung an die A95 soll nördlich von Oberdill erfolgen. Eine Weiterführung nach Osten (B11) ist nicht vorgesehen. Die Auswirkungen auf die Umwelt (FFH-Richtlinie, Landschaftsschutzgebiet, Zerschneidung von Wald, Artenschutzrecht, Vorgaben Regionalplan, Wasserrecht, Naturschutzrecht u.ä.) werden als sehr verfahrenskritisch gesehen. Daher ist eine vertiefte Untersuchung dieser Trasse geplant. 
Der Freistaat Bayern hat eine Vorhabenträgerschaft abgelehnt, so dass dies eine Straße der Stadt Starnberg bleiben wird. Die Verkehrsbelastung wird mit 5.700 Kfz/Tag angegeben. Die Gemeinde Schäftlarn ist von den Planungen nicht betroffen.

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14.6. LKW-Ableitung - Antwort Stadt München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.6

Sachverhalt

Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom Dezember 2019 hat die Verwaltung die Stadt München aufgefordert, die das LKW-Verbot (über 7,5t) auf dem südlichen Mittleren Ring sofort aufzuheben. Die Stadt München hat folgendes geantwortet: 
"... Da der Autobahnring A 99 nicht vollständig geschlossen ist, sind die Fahrbeziehungen von der A 95 zur A 96 und von der A 95 zur A 995 sowie in der jeweiligen Gegenrichtung weiterhin über das Stadtgebiet auf dem Mittleren Ring zugelassen. München darf also nach wie vor direkt über die A 95 angefahren werden.
Aus dem Lkw-Durchfahrtsverbot für das Stadtgebiet München lässt sich deshalb für Lkw über 3,5t nicht die Notwendigkeit ableiten, über die Ausfahrt Schäftlam von der A 95 abzufahren um zur A 995 oder zur A 96 (und von dort auf die A 99) zu gelangen. Dasselbe ist in der jeweiligen Gegenrichtung der Fall. Eine Mehrung des Lkw-Verkehrs auf Ihrem Gemeindegebiet kann u. E. daher nicht vom Münchner Lkw-Durchfahrtsverbot abgeleitet werden."

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14.7. Gemeindliche Biotope/Weiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.7

Sachverhalt

Die Verwaltung hat im Jahr 2019 sämtliche Maßnahmen am Möslweiher am Stadtweg in Abstimmung mit der unteren Naturschutz Behörde erfolgreich beendet. Die Fördergelder wurden letztes Jahr eingenommen. 
Zwei weitere große und aufwendige Naturschutzprojekte werden derzeit bearbeitet. Zum einen soll der Hirtenweiher, in enger Absprache mit dem Verein „schönes Schäftlarn“ renaturiert werden. Zum anderen soll der Rösslweiher ebenfalls renaturiert und von der Pflanze „Fallopia japonica“ (Japanischer Staudenknöterich) befreit werden. Der Staudenknöterich ist eine ausdauernde Staude aus Asien, die sich massiv ausbreitet und mit ihren 3 bis 4 Meter hohen Stängeln die heimische Vegetation ersticken. Ihre brüchigen Rhizomen können bis zu 3 Meter tief gehen, dadurch ist eine Bekämpfung dieser Art sehr schwierig. Für empfindliche und wertvolle Biotope, wie der Rösslweiher, die bereits 10 qm entlang der Grundstücksgrenze zum benachbarten Haus besiedelt, kann es mit der Zeit einer Zerstörung gleichen, wenn nichts unternommen wird. 
Daher beabsichtigt die Verwaltung auf Basis der Projektplanung staatliche Zuschüsse zu beantragen. 

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14.8. Kommunales Energienetzwerk

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.8

Sachverhalt

Die Energieagentur Ebersberg-München betreibt die Gründung eines Regionalen Energieeffizienznetzwerkes für Kommunen in den Landkreisen München und Ebersberg. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Verminderung von klimaschädlichen Treibhausemissionen und die Senkung der Energiekosten der beteiligten Kommunen. Hierbei erhalten die Kommunen eine umfassende Analyse der eigenen Energieeffizienzpotenziale mit Bewertung der Maßnahmen für eine Umsetzung. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen soll weiter Synergien schaffen. Unterstützt wird dieses Projekt von der Technischen Hochschule Rosenheim. Das Projekt läuft über drei Jahre und wird vom Staat mit 60% der Kosten gefordert. Für die Gemeinde entstehen jährliche Kosten von 7.200 Euro. Die Verwaltung beabsichtigt das Interesse der Gemeinde zu bekunden und nach Vorliegen der genauen Projektunterlagen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.

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14.9. Einkommensteueranteil Gemeinde

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.9

Sachverhalt

Der Einkommensteueranteil ist mit etwa 4,8 Mio. Euro die größte Einnahmequelle für die Gemeinde Schäftlarn. Die Gemeindesteuerreform im Jahre 1969 hat sich zum Ziel gesetzt, den Gemeinden einen Teil der Einkommensteuerleistung seiner Bürgerinnen und Bürger zur Eigenfinanzierung zu überlassen. Gleichzeitig sollten die Steuerkraftunterschiede gleichartiger Gemeinden verringert werden ohne den Unterschied zwischen großen und kleinen Kommunen zu verwischen. Derzeit erhalten die Gemeinden einen Anteil von 15% an der von den Bürgerinnen und Bürgern an den Staat bezahlten Einkommensteuer. Der gemeindliche Anteil ist jedoch durch einen sogenannten Höchstbetrag gedeckelt. D.h. es werden nicht die gesamten Steuerleistungen eines Steuerpflichtigen berücksichtigt, sondern nur die Steuerbeträge, die auf ein zu versteuerndes Einkommen bis zu einer bestimmten Obergrenze (Höchstbeträge) entfallen. Das bedeutet, dass die Einkommensspitzen abgeschnitten werden und auf die daraus errechneten Schlüsselzahlen keinen Einfluss nehmen. Derzeit liegen die Höchstbeträge bei 35 000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und bei 70 000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. In Konsequenz führt dies bei steigendem zu versteuerndem Einkommen und gleichbleibendem Höchstbetrag, dass die Einkommensstruktur (Anteil der Groß- und Gutverdiener) an Bedeutung verliert und die Anzahl der Steuerpflichtigen wichtiger wird.

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 15

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen vorgetragen. 

Datenstand vom 14.02.2024 18:59 Uhr