Datum: 22.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Vorstellung, Beratung und Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b "Gerhart-Hauptmann-Weg/Innere Mission"
6 Vorstellung, Beratung und Beschluss der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung der Gemeinde Schäftlarn (ÖBV)
7 Beratung und Beschluss zum städtebaulichen und Erschließungsvertrag für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Rodelweg"
8 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "östlich der Schorner Straße"; Sachstandsbericht
9 Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet nördlich der Straße Am Wagnerfeld
10 Aktuelle Berichte zur Corona-Pandemie
10.1 Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen; Sachstandsbericht und ggf. Beschlussfassung
10.2 Teststation und Kontaktpersonenermittlung
10.3 Auswirkungen auf das gemeindliche Finanzwesen
11 Informationen
11.1 Beschaffung von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen
11.2 Stand zum Rückbau des zweiten Flachbrunnens durch die Gemeindewerke
11.3 Sachstand von Projekten der Gemeindewerke
11.4 Mitteilung der Deutschen Glasfaser
11.5 Wiedereröffnung der Kompostieranlage
12 Anfragen
12.1 Georg Lang: Rückbau Flachbrunnen
12.2 Ulrike Prölß: "Geisterradler" an der B11
12.3 Maria Kötzner-Schmidt: Öffnungszeiten der Kompostieranlage
13 Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Erste Bürgermeister führt aus, dass hinsichtlich TOP 9 ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Geschäftsordnung eingegangen sei. Dieser wird zu TOP 9 behandelt. Im Übrigen werden gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 18.03.2020 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Diskussionsverlauf

Herr Metz trägt vor, dass er mit der Formulierung zu TOP 9.4 „Leider wurde von dritter Seite vorab nicht die Gemeinde, sondern zuerst die Presse informiert.“ nicht einverstanden ist. Er bittet daher diesen Satz aus der Niederschrift zu entfernen. Nach einer entsprechenden Erörterung erklärt der Erste Bürgermeister sein Einverständnis mit der Streichung des o. g. Satzes.

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 18.03.2020 wird mit der Maßgabe, dass der o. g. Satz zu TOP 9.4 gestrichen wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2020 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:

Auftragsvergaben in Zusammenhang mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Verwaltungsgebäude und Fahrzeughalle:
  • Vergabe der Erdarbeiten an die Fa. Schmidt Tief-, Erd- und Kiesbau, Geretsried
  • Vergabe der Rohbau-, Gerüst- und Entwässerungskanalbauarbeiten an die Fa. Haseitl Bau GmbH & Co.KG aus Schongau
  • Vergabe der Fensterbauarbeiten an die Fa. Huber & Sohn GmbH & Co.KG, Eiselfing
  • Vergabe der Zimmerer- und Holzbauarbeiten an die Zimmerei Thomas Schurz GmbH, Münsing
  • Vergabe der Spengler- und Abdichtungsarbeiten an die Fa. Xaver Huber, Spenglerei, Dietramszell
  • Vergabe des Toranlagenbaus an die Fa. Helmut Bickl Toranlagen OHG, Hohenlinden
  • Vergabe der Dachdeckerarbeiten an die Fa. Thomas Gerg Zimmerei und Holzbau, Lenggries

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5. Vorstellung, Beratung und Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b "Gerhart-Hauptmann-Weg/Innere Mission"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. September 2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gefasst. Mit der Erarbeitung des Planentwurfs wurde in Absprache mit der Inneren Mission das Büro Holley, München, beauftragt. 
Der Entwurf, welcher in der Sitzung vom beauftragten Gebäudeplaner, Herrn Hartmann, vorgestellt wird, sieht eine insgesamt überbaubare Fläche von 1.350 qm sowie eine Wandhöhe von 13,50 m vor. 
Das Hauptdach ist als Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 25° bis 30° festgelegt. 

Da davon auszugehen ist, dass viele künftige Bewohner des Mitarbeiterwohngebäudes über kein Fahrzeug verfügen, wurde im Entwurf eine Regelung aufgenommen, dass je entstehender Wohneinheit -abweichend von der Stellplatzsatzung- nur ein Stellplatz nachgewiesen werden muss.  In der geplanten Tiefgarage sind 39 Stellplätze vorgesehen. Die restlichen Stellplätze sind oberirdisch festgesetzt. 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Strobl.

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9b in der Fassung vom heutigen Tag wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren sowie die Beteiligung der Behörden durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Vorstellung, Beratung und Beschluss der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung der Gemeinde Schäftlarn (ÖBV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weigl vom Büro Goergens und Miklautz, welcher den Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift erstellt hat. 
Der Gemeinderat hat sich im vergangenen Jahr mehrmals, zuletzt am 16.10.2019 mit dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift (ÖBV) befasst und der damaligen Entwurfsfassung grundsätzlich zugestimmt. 
Die Verwaltung hat daraufhin den Entwurf der ÖBV dem Landratsamt München vorgelegt, welches eine umfangreiche Stellungnahme übermittelt hat. 
Die Anmerkungen des Landratsamtes wurden mit Herrn Weigl, vom Büro Goergens + Miklautz sowie mit Herrn Rechtsanwalt Geislinger von der Kanzlei Seufert Rechtsanwälte besprochen und -soweit nachvollziehbar- in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Im Übrigen wurden die Anmerkungen begründet zurückgewiesen. In der Sitzungsvorlage -welche wie auch der Satzungsentwurf, die Begründung, die Stellungnahme des Landratsamtes u.a. im Ratsinformationssystem eingestellt sind- sind die Anmerkungen von Herrn Weigl in blauer Farbe und von Herrn Geislinger in roter Farbe abgedruckt. 
In der Sitzungsvorlage sind etliche Beschlussempfehlungen aufgeführt. Über diese muss jedoch nicht einzeln abgestimmt werden. Es reicht, wenn der Gemeinderat im Anschluss an die Beratung und möglichen Änderungen des Satzungsentwurfs einen Beschluss fasst. 
Eine vorab bereits an die Bauverwaltung herangetragene Frage, ob Zwerch- oder Quergiebel nur einmal je Gebäude errichtet werden dürfen kann vorab beantwortet werden. Im Satzungsentwurf ist geregelt, dass die auch für Doppelhaushälften und Reihenhäuser gilt. Das bedeutet, dass je Doppelhaushälfte und je Reihenhaus ein Zwerch- oder Quergiebel möglich ist. 
Herr Weigl erläutert noch einmal grundsätzlich den Sinn einer Ortsgestaltungssatzung. Er bittet abschließend darum, Abweichungen von der Örtlichen Bauvorschrift künftig nicht zuzulassen, sondern die Satzung konsequent umzusetzen. 

Diskussionsverlauf

Herr Lang ist zur Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss

Der Gemeinde beschließt den Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift in der Fassung vom heutigen Tag als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschluss zum städtebaulichen und Erschließungsvertrag für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Rodelweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 31.07.2019 mit der Angelegenheit befasst und folgendes beschlossen: 
„Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des städtebaulichen und Er-schließungsvertrages zu. Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob eine zeitliche Betriebsverpflichtung (z.B. 10 Jahre) für den Einkaufsmarkt vereinbart werden kann. Der erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, sowohl diesen Vertrag, als auch den notariellen Vertrag zur Eintragung der beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit -Wertstoffsammelstellen- und Kfz-Stellplatzrecht- rechtsverbindlich für die Gemeinde zu unterzeichnen, falls die Verpflichtungserklärung aufgenommen werden kann.“

Die Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin konnten erfolgreich abgeschlossen werden; die Betriebsverpflichtung (§ 13 des Vertrages) gilt für einen Zeitraum von 8 Jahren ab Fertigstellung der Erweiterung des Lebensmittelmarktes.
Ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Bebauungsplanänderung nicht abgeschlossen werden kann, gilt nach dem 31.12.2022.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Betriebsverpflichtung -die Zeit der Änderung des Bebauungsplanes und der Fertigstellung des Gebäudes eingerechnet- wohl für einen längeren Zeitraum als 10 Jahre; gerechnet ab jetzt- gelten dürfte.  

Im Übrigen wurde der Vertragsentwurf in der Fassung belassen, die bereits am 31.07.2019 vom Gemeinderat gebilligt wurde. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Vertragsentwurfes zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "östlich der Schorner Straße"; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 13 b BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 86, 86/5 und 398 (Teilfläche), östlich der Schorner Straße beschlossen.
Die Bauverwaltung hat im Zuge der Beratungen u.a. auf folgendes hingewiesen: 
„Als Problem könnte sich die Erschließung der Fläche erweisen, da bisher lediglich ein Geh- und Fahrtrecht an der südlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 398 besteht. Ein weiteres Problem könnten die geplanten -landwirtschaftlich privilegierten- Bauvorhaben auf den östlich angrenzenden Grundstücken darstellen. Zudem wären -wie im Bereich Stehbründlweg- ggfs. Flächen für öffentliche Zwecke der Gemeinde zu sichern. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise könnte -aus Fristgründen- zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Anschließend müssten die angesprochenen Problempunkte geklärt werden.“
Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche mit den Antragstellern stattgefunden, sowie dem Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 398 (welches zur Erschließung erforderlich ist) stattgefunden. 
Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 86/5 hat kein Interesse an der Aufstellung eines Bebauungsplanes; ist also auch nicht bereit zur Erschließung beizutragen bzw. Teilflächen an die Gemeinde für öffentliche Zwecke zu veräußern. Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 398 hat sich grundsätzlich zur Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 86 bereit erklärt; dabei könnten aber die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 43 (siehe Anlage) Probleme bereiten, da an der potentiellen Zufahrt eine besonders schützenswerte Stieleiche mit einem Stammumfang von 4,30 m als zu erhalten festgesetzt ist. 
Zudem konnte mit den Antragstellern noch keine Einigung bezüglich der an die Gemeinde zu veräußernden Flächen (analog Bebauungsplangebiet Nr. 41 „Stehbründlweg“) erzielt werden. 
Insofern haben sich die Begleitumstände für den erfolgreichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens nicht verbessert.  

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9. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet nördlich der Straße Am Wagnerfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Da die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für Feuerwehr/Bauhof und Gewerbegebiet mit Bescheid des Landratsamtes vom 28.02.2019 genehmigt wurde, besteht seither die Möglichkeit, einen Bebauungsplan für eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes Fl.Nr. 313/17 aufzustellen. 
Die Bauverwaltung empfiehlt, dass gesamte Grundstück, also auch den Bereich die derzeit durch Skater-Park und Soccer-Five-Platz genutzt sind, zu überplanen, damit später ggfs. Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die aktuelle Nutzung dieser Teilflächen ist davon nicht betroffen. 
Dadurch könnten örtlichen Gewerbebetrieben entsprechende Parzellen zum Kauf angeboten werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 21.04.2020 folgenden Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt eingereicht: 
„Der Beschluss sieht vor, das Gebiet als Gewerbegebiet festzusetzten. Eine andere Art der
Nutzung ist anschließend nicht mehr möglich. Darüber hinaus gibt es einen Antrag zum Erwerb eines Grundstückes auf der Fläche aus der Mitte des Gemeinderates.
Sollten diese Beschlüsse gefasst werden ist eine Entwicklung mit einem städtebaulichem
Konzept, über die Nutzung eines Gewerbegebietes hinaus, für diesen Bereich praktisch nicht mehr möglich.
In den Klausuren, zuletzt am 23.4.2018, zur Gewerbe- und Ortsentwicklung mit den Handlungsräumen in Ebenhausen um den Edeka und das Gebiet um den Schäftlarner Bahnhof ging es ebenfalls um das Gebiet Starnberger Straße / Wagnerfeld.
Neben der Suche nach Gewerbeflächen ging es um andere Nutzungsüberlegungen und
Nutzungskonzepte. Wir sprachen auch über Flächen für eine Mehrzweckhalle und Standortalternativen je nach Grundstücksverfügbarkeiten.
In dem Protokoll vom 23.4.20 Seite 20 sind Ergebnisse zum weiteren Vorgehen, Unter anderem ist dort im Bezug auf die Mehrzweckhalle/Sporthalle erwähnt:
„Das Thema der Kosten aber vor allen das Thema der Grundstückverfügbarkeit ist sehr entscheidend, für welche Vorgehensweise sich die Gemeinde entscheidend.“
Variante A: 1-fach Turnhalle plus MZH im Bereich Wangnerfeld
Variante B: 1,5-fach Turnhallte ohne MZ-Halle im Bereich der Schule
„Ein Fahrplan mit Zeit- und Ablaufplan zur Steuerung des langfristigen städtebaulichen Umbaues als Orientierungshilfe wäre hilfreich.“
und Ergänzend wurden weitere Schritte festgelegt:
u.a.
„Termin mit der Städtebauförderung im Gemeinderat soll zeitnah erfolgen, in
nichtöffentlicher Sitzung noch vor der Sommerpause Ende 06 Anfang 07/2018“
Die Grünen brachten das Thema Mehrzweckhalle währende des letzten Wahlkampfes zur Sprache und schlugen Überlegungen vor, eine Sporthalle am Wagnerfeld, im Anschluss an die bestehenden Sportanlagen, zu bauen.
Auch mit dem Hintergrund, dass die Grundstückverhandlungen hinter der Tennishalle gescheitert sind und aktuell kein anderes Grundstück zur Verfügung steht.
Aus diesen Ansätzen und Überlegungen ist es mir nicht verständlich, dass eine Entscheidung über die Vergabe einer Fläche jetzt ohne diese Überlegungen zu berücksichtigen, durchgesetzt werden soll.
Des Weiteren halten wir die Vergabe eines Teiles des Grundstückes ohne transparente Vergabekriterien für bedenklich, besonders mit dem Hintergrund, dass es mehrere Bewerber für Gewerbeflächen gibt.
Darüber hinaus hat diese Entscheidung auch Konsequenzen auf die Planungen der Turnhalle an der Schule in Ebenhausen. Denn wenn perspektivisch keine Lösung für den TSV gefunden werden kann, ist es nötig die Turnhalle an der Schule dementsprechend größer zu planen
Aus diesen genannten Gründen halten wir es für sinnvoll und zielführend den neuen Gemeinderat über diese städtebaulichen Entwicklungen mit einem Konzept, in Abstimmung mit dem TSV und den Bedarfen der Schulturnhalle, auf diesem Gebiet entscheiden zu lassen und den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Weiter soll zeitnah ein Termin mit der Städtebauförderung gefunden werden um zügig zu Entscheidungen zu kommen.“ 
Zunächst begründet Herr Lankes den Antrag seiner Fraktion noch einmal mündlich und schlägt vor, auch den TSV Schäftlarn zu diesem Thema einzubinden. 
Der Vorsitzende entgegnet, dass der Gemeinderat in den angesprochenen Klausurtagungen eine noch größere Gewerbegebietsausweisung an dieser Stelle vorgesehen habe. 
Herr Waldherr schlägt vor, heute nur den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Art der Nutzung später festzulegen.
 Frau Reitinger erläutert, dass bei Anträgen zur Geschäftsordnung keine Diskussion zulässig sei. 
Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Vertagungsantrag. 
Herr Mock nimmt wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil. 
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. 
Abstimmung: 8:12 
Herr Lankes erläutert noch einmal, weswegen er und seine Fraktion derzeit keinen Aufstellungsbeschluss fassen möchten. Er verweist darauf, dass es dabei um einen größeren Umgriff gehe und eine Nutzung auch für eine Mehrzweckhalle möglich sein könnte. Ein heutiger Beschluss brächte diesbezüglich nur Einschränkungen. Vorher sollte eine umfassende Beratung über die Nutzung der Fläche erfolgen und die städtebaulichen Überlegungen zu Ende gebracht werden. Er wolle damit nichts verhindern. 
Der Vorsitzende entgegnet, dass die Entscheidung, diese Fläche als Gewerbegebiet auszuweisen, bereits in der Klausurtagung und bei der Änderung des Flächennutzungsplanes gefallen sei. Damals habe es keine anderen Vorschläge für die Nutzung des Grundstückes gegeben. 
Herr Fürst erläutert, dass die Aussage von Herrn Lankes grundsätzlich richtig sei, bei der Flächennutzungsplanänderung jedoch klar entschieden wurde, dort ein Gewerbegebiet auszuweisen. Eine Gesamtplanung halte er für übertrieben. Er verweist darauf, dass der Bedarf für örtliche Betriebe vorhanden sei und auch kleine Schritte sinnvoll sein können. 
Herr Waldherr schlägt vor, den Bebauungsplan zu erstellen und für die Planung ggfs. zusammen mit einem Planer einen Workshop zu veranstalten. 
Frau Reitinger verweist ebenfalls auf die Festlegungen in der Klausurtagung. 
Herr Lankes erläutert, dass er keinen Gesamtplan für die Gemeinde wolle, sondern nur für den gegenständlichen Bereich. Er begrüße den Vorschlag von Herrn Waldherr. Zudem solle ein Grundstückstausch mit dem Staatlichen Bauamt angedacht werden. 
Frau Kötzner-Schmidt erläutert, dass sie für beide Vorschläge (Gewerbegebiet und Standort Mehrzweckhalle) offen sei und Überlegungen angestellt werden sollten, ob beides möglich wäre. Sie schlage daher vor, die Art der Nutzung vorerst noch nicht als Gewerbegebiet festzulegen. 
Frau Dichtl spricht Herrn Lankes und die im Antrag geäußerte mangelnde Transparenz an und entgegnet, dass hier nichts eingefädelt worden sei und Gewerbebetriebe wichtig seien.
Frau Kötzner-Schmidt stellt zum Beschlussvorschlag der Verwaltung den Änderungsantrag, dass die Art der Nutzung nicht als Gewerbegebiet festgesetzt wird.  
Herr Waldherr beantragt, das Grundstück Fl.Nr. 313/5, das als Salzlager für die Straßenmeisterei genutzt wird, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einzubeziehen. 
Beschluss: 
Das Grundstück Fl.Nr. 313/5 wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. 
Abstimmung: 14:6
Herr Lang stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte, sodass über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 313/17 und 313/5 einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Art der Nutzung wird als Gewerbegebiet festgesetzt. Mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird die Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung in Polling/Etting beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

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10. Aktuelle Berichte zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 10
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10.1. Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen; Sachstandsbericht und ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 10.1

Sachverhalt

Derzeit erreichen die Gemeindeverwaltung viele Anfragen von Eltern, die sich auf eine Regelung zur Zahlung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen beziehen. Von den Eltern wird darauf hingewiesen, dass den gezahlten Beiträgen für die Monate März und April aufgrund der seit 16.03.2020 in Kraft gesetzten Betretungsverbote wegen der Corona-Pandemie keine adäquate Betreuungsleistung gegenüberstehen würde. Es wurde daher die Erwartung geäußert, durch den jeweiligen Träger oder durch die Gemeinde eine Rückerstattung der Beiträge zu erhalten. 
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat hierzu veröffentlicht, dass die Zahlung von Elternbeiträgen sich im Grundsatz nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag mit dem Träger richtet. Da die einzelnen Träger nicht über entsprechende finanzielle Reserven verfügen, ist zu erwarten, dass sich eine pauschale Rückerstattung von Elternbeiträgen entsprechend negativ auf die von der Gemeinde zu finanzierenden Defizite entwickeln würde. Die Gemeindeverwaltung ist daher in intensiven Kontakt mit den Trägern der örtlichen Kindertageseinrichtungen, um ggf. für Familien in gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten individuelle und bedarfsgerechte Lösungen zu finden.
Im Verlauf der KW 16 stellte sich heraus, dass insbesondere bei der durch das KindErNetz Schäftlarn betriebenen Kinderkrippe sowie der Tagespflege viele Eltern ggü. dem Träger verdeutlichten, dass sie sich nicht längerfristig in der Lage sehen würden, einen relativ hohen Beitrag für die Einrichtung zu entrichten, zumal sie aufgrund des Betretungsverbots gezwungen seien andere Arten der Kinderbetreuung zusätzlich zu finanzieren (z. B. private Babysitter). Unter diesen Umständen würden sich vermehrt Eltern veranlasst sehen, den Betreuungsvertrag mit dem KindErNetz Schäftlarn zum 31.05.2020 zu kündigen. Der Träger verfügt nach Angaben des Vorstandes nicht über die finanziellen Mittel um eine Rückerstattung der Beiträge zu tragen. Seitens des Vorstandes des KindErNetz Schäftlarn wurde daher an die Gemeinde herangetreten, um eine finanzielle Absicherung zu erreichen. Die Beitragseinahmen des Trägers für Krippe und Tagespflege betragen pro Monat ca. € 15.000,-.
Um allen Eltern und auch dem Träger in dieser Situation zu signalisieren, dass die o. g. Problematik durchaus gesehen und ernst genommen wird, wurde – vorbehaltlich eines noch zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses – folgendes in Aussicht gestellt:
 
  1. Alle Eltern, deren Kind in der Krippe oder Tagespflegeeinrichtung des KindErNetz Schäftlarn betreut wird, sollen eine Beitragsreduzierung auf die Höhe des aktuellen Kindergartenbeitrages im jeweiligen Betreuungszeitkorridor erhalten. Die daraus entstehenden Kosten übernimmt die Gemeinde.
  2. Bei Familien, die sich nachgewiesen in einer finanziellen Engpasssituation befinden, soll ggf. eine weitergehende Reduzierung der Beiträge erreicht werden. Der Träger soll hierzu subsidiär von der Gemeinde eine entsprechende Kostenübernahme erhalten. 
Darüber hinaus haben alle Eltern, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, die Möglichkeit das Bayerische Krippengeld i. H. v. € 100,- zu beantragen. Diese Möglichkeit ist vorrangig zu nutzen. 
Des Weiteren ergeht an finanziell leistungsfähige Familien der Apell, dass sie ggf. mit einer Weiterzahlung der Elternbeiträge in der ursprünglichen Höhe letztlich einen sehr wichtigen Beitrag zum Erhalt der Betreuungseinrichtung ihres Kindes leisten.  
Die Bayerische Staatsregierung hat am 20.04.2020 erklärt, dass der Freistaat Bayern wegen des Betretungsverbotes von Kindertageseinrichtungen die Elternbeiträge für drei Monate übernehmen wird.    

Diskussionsverlauf

Frau von Lenthe ist zur Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat begrüßt, dass der Freistaat Bayern für drei Monate die Kosten der Elternbeiträge übernehmen wird. Allen Eltern, deren Kind in der Krippe oder Tagespflegeeinrichtung des KindErNetz Schäftlarn betreut wird, wird subsidiär eine Beitragsreduzierung auf die Höhe des aktuellen Kindergartenbeitrages im jeweiligen Betreuungszeitkorridor in Aussicht gestellt. Diese subsidiäre Kostenübernahme bezieht sich auf den erforderlichen Zeitraum im Anschluss an die staatliche Förderung. 

  1. Bei Familien, die sich nachgewiesen in einer finanziellen Engpasssituation befinden, soll ggf. eine weitergehende Reduzierung der Beiträge erreicht werden. Der Gemeinderat beschließt daher, dass der Träger KindErNetz Schäftlarn e. V. hierzu – falls keine staatlichen Leistungen erfolgen - von der Gemeinde eine entsprechende Kostenübernahme erhalten soll. Die Kostenübernahme ist subsidiär zum Krippengeld.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10.2. Teststation und Kontaktpersonenermittlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Die Gemeinde hat aufgrund einer Beauftragung durch das Landratsamt München seit 24.03.2020 eine Teststation für die Abklärung von COVID-19-Infektionen eingerichtet. Die Teststation wird von der Praxis Günther-Forrer/Peter betrieben. Bürgerinnen und Bürger können sich nach ärztlicher Voranmeldung dort auf eine COVID-19-Infektion testen lassen. Nach derzeitigem Stand liegen 18 Infektionen im Gemeindegebiet vor. Der Anstieg der Infektionen verlief somit bisher moderat. 
Die Teststation ist derzeit i. d. R. zwei Mal pro Woche in Betrieb. Die Patienten fahren ihrem Kraftfahrzeug zu den Tests vor. Dabei übernehmen die Ortsfeuerwehren aus Hohenschäftlarn, Ebenhausen und Neufahrn die Regelung des Verkehrs im Wechseldienst. Nach Auskunft der Praxis Günther-Forrer/Peter lief der Testbetrieb bisher ohne besondere Vorkommnisse ab. Die Schutzausrüstung für die Teststation muss vom LRA München zur Verfügung gestellt werden. Hierbei gibt es derzeit Lieferengpässe. Noch ist jedoch für einige Testtage ein Vorrat an Schutzausrüstung vorhanden.
Des Weiteren wurde die Gemeindeverwaltung durch das LRA München beauftragt, die Ermittlung von Kontaktpersonen von mit dem COVID-19 Infizierten zu übernehmen. Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes nehmen diese oftmals schwierige und aufwendige Aufgabe mit sehr viel persönlichem Engagement wahr und erklären den Kontaktpersonen ausführlich die zu beachtenden Verhaltensregeln. Leider hat sich vereinzelt gezeigt, dass Kontaktpersonen der Kategorie 1 oder gar Infizierte sich nicht an die Quarantäneauflagen halten und z. B. beim Einkaufen angetroffen werden. Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Betroffenen zum Schutz ihrer Mitmenschen die Quarantäneregeln unbedingt zu beachten und sich ggf. häuslich zu isolieren.  

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10.3. Auswirkungen auf das gemeindliche Finanzwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Auf Grund der aktuell weltweit herrschenden Coronakrise sind in den vergangenen Wochen global kaum vorstellbare beträchtliche gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden entstanden und werden noch entstehen. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen bei uns in Bayern wurden seitens der Europäischen Union, der Bundesregierung sowie der Bayerischen Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen getroffen, damit ein wirtschaftliches Überleben von vielen Betrieben möglich ist. Über finanzielle Unterstützungen an Kommunen ist derzeit noch nichts bekannt, wurde aber bereits durch die kommunalen Spitzenorganisationen an die entsprechenden Entscheidungsträger herangetragen.

Es wird fest davon ausgegangen, dass die Pandemie nicht spurlos an uns vorübergehen wird, da Betriebe teilweise nicht öffnen dürfen, Kurzarbeit beantragt haben, Absatz- und Zuliefermärkte nicht erreicht werden können oder das persönliche Konsumverhalten auf Grund gesteigertem Gesundheitsbedürfnis durch zu Hause bleiben nicht bedient wird.

Derzeit erhalten wir Anträge auf Herabsetzungen von Gewerbesteuervorauszahlungen und Stundungen von bereits fälligen Gewerbesteuerzahlungen. Für einen Nachweis der Stundungsvoraussetzungen sollen derzeit „keine strengen Anforderungen“ gestellt werden, insbesondere müssen keine konkreten Zahlen vorgelegt werden. Unternehmen sollen aber dennoch nachweisen, dass diese unmittelbar und nicht unerheblich von der Krise betroffen sind. Stundungen können in der Regel zinslos erfolgen und sollen zunächst auf drei Monate befristet werden. Die bereits vorgebrachten und verbeschiedenen Stundungsanträge wurden im Rahmen der aktuellen Geschäftsordnung abgewickelt.

Unsere jährlichen Gewerbesteuereinnahmen setzen sich zusammen aus den Gewerbesteuervorauszahlungen sowie den festgesetzten Veranlagungen für das entsprechende Wirtschaftsjahr. Aktuell haben einige Unternehmen aus unserem Gemeindegebiet Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen beim Finanzamt gestellt. Da auch hieran „keine strengen Anforderungen“ gestellt werden, ist davon auszugehen, dass diese auch herabgesetzt werden, was auch schon zum Teil geschah. Sollte sich herausstellen, dass diese Unternehmen nicht so stark wie befürchtet von den Auswirkungen betroffen sind, können diese jederzeit wieder eine Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt erwirken oder müssen dann bei der Gewerbesteuerveranlagung dieses Wirtschaftsjahres entsprechend mehr an die Gemeinde entrichten. Wir haben in unseren Haushalt 2020 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2 Mio. € eingeplant. In den vergangenen 2 Wochen wurden bereits Vorauszahlungen in Höhe von rd. 300.000 € herabgesetzt, gleichzeitig haben wir aber auch im 1. Quartal 2020 deutliche höhere Gewerbesteuereinnahmen erhalten, als die Jahre zuvor. Eine konkrete Aussage über eine Entwicklung der Gewerbesteuer bezüglich der Coronakrise ist derzeit nicht möglich. Es ist an dieser Stelle aber auch darauf hinzuweisen, dass geringere Gewerbesteuereinnahmen zu einer geringeren Gewerbesteuerumlage führt, die von der Gemeinde an das Finanzamt abzuführen ist.

Die größte Einnahmeposition im gemeindlichen Haushalt ist die Beteiligung der Gemeinde an der Einkommensteuer. Hierfür wurden rd. 4,8 Mio. € für das Haushaltsjahr 2020 eingeplant. Auch hier ist noch keine Auswirkung der Krise auf zu erwartende Zahlungen erahnbar. Zahlen darüber, wie viele gemeindliche Personen sich in Kurzarbeit befinden oder gar ihre Beschäftigung verloren haben oder ob Unternehmer derzeit überhaupt Einkünfte erzielen, liegen nicht vor. Es ist auf alle Fälle zu erwarten, dass die veranschlagten Haushaltsmittel nicht in der eingeplanten Höhe eingehen.

Auf Grund der derzeit laufenden Wohnungsbauprojekte und Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof, die bereits begonnen wurden und finanziell bedient werden müssen, muss sehr darauf geachtet werden, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht aufs Spiel gesetzt wird. So wurde die Verwaltung seitens des Kämmerers per Mail vom 27.03.2020 darauf hingewiesen, noch sparsamer und wirtschaftlicher mit den Ressourcen umzugehen und zu überdenken, welche Ausgaben derzeit nicht zwingend getätigt werden müssen, bis ein Ausmaß der Corona-Pandemie absehbar und kalkulierbar ist. Die im Haushalt eingeplanten Zuschüsse z. B. an Vereine wurden regulär ausbezahlt, da diese Mittel benötigt werden und den entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen.

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 11
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11.1. Beschaffung von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Das Landratsamt München beabsichtigt die Beschaffung von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen (sog. DFI) zu forcieren und hierzu entsprechende staatliche Fördermittel abzurufen. Dabei tritt der MVV als Gesamtvorhabenträger auf, die einzelnen Kommunen, die bei sich DFI-Anzeiger einrichten möchten, müssen jeweils als Fördernehmer benannt werden. Weiterhin muss im Förderantrag bereits eine grobe Aufstellung der voraussichtlichen Standorte sowie Anzahl und Displaygrößen benannt werden.  Zudem muss sich die jeweilige Kommune zur Restfinanzierung bereit erklären.
Die Gemeindeverwaltung betrachtet das Aufstellen eines DFI-Anzeigers an der Bushaltestelle“ S-Bahnhof Hohenschäftlarn“ für sachgerecht, da es sich hierbei um einen zentralen Verkehrsknotenpunkt mit einer Schnittstelle Bus-/Schienenverkehr handelt. Der DFI-Anzeiger soll dabei derart beschaffen sein, dass er die Abfahrtszeiten der Buslinie 904 in beiden Fahrtrichtungen anzeigt. Dafür ist nach Angabe des LRA München ein mittlerer Anzeiger zu wählen.
Die Beschaffungskosten für den DFI-Anzeiger werden sich auf ca. € 15.000,- netto belaufen. Ca. 30% der Beschaffungskosten werden nach Angabe des LRA München gefördert.  Die Gemeinde würde daher eine Finanzierung i. H. v. ca. 70% der Gesamtsumme übernehmen müssen.  

Diskussionsverlauf

Bei den Gemeinderatsmitgliedern wurde abgefragt, ob der DFI-Anzeiger in der oben beschriebenen Weise beschafft werden soll. Dabei sprach sich eine deutliche Mehrheit der Anwesenden aus Kostengründen gegen eine Beschaffung aus. 

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11.2. Stand zum Rückbau des zweiten Flachbrunnens durch die Gemeindewerke

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 11.2

Sachverhalt

In einem umfassenden Bericht hat der Werkleiter die Situation des zweiten Flachbrunnens im Isartal und die anstehenden Maßnahmen zu dessen Beseitigung dargestellt (s. Anlage „Projekte der GWS). Archivstudien haben ergeben, dass in einem Lageplan aus dem Jahre 1964 ein Flachbrunnen eingezeichnet war und einem weiteren Plan aus dem Jahre 1985 dann zwei Flachbrunnen dargestellt waren. Somit war die Beseitigung des ersten Flachbrunnens im Jahr 2016 nur ein Teil der Arbeit. Der Flachbrunnen II wird im Laufe dieses Jahres zurückgebaut werden müssen. Dies hat sich auch aus einer ausführlichen Studie des Büros Dr. Blasy und Mader aus dem Jahre1996 ergeben. Hierbei wurde eine Notversorgung am alten Brunnenhaus am Isarhang untersucht. Die beiden Flachbrunnen im Isartal sollten damals schon auf alle Fälle zurückgebaut werden.
Auf Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes München wurde im Jahr 2016 nur ein Flachbrunnen zurückgebaut. Zum Rückbau des zweiten Flachbrunnens haben zwischenzeitlich eine Reihe von Besprechungen mit den zuständigen Behörden (WWA und Landratsamt) stattgefunden. Am 27.04.2020 soll ein abschließender Termin zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise durchgeführt werden. Akuter Handlungsbedarf besteht laut WWA derzeit nicht. Je nach festgelegter Vorgehensweise für den Rückbau sind Genehmigungen der Wasserwirtschaft und der Unteren Naturschutzbehörden notwendig, die in den nächsten Monaten eingeholt werden.

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11.3. Sachstand von Projekten der Gemeindewerke

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Der Werkleiter hat einen ausführlichen Bericht zu den Tätigkeiten in den Gemeindewerken erstellt (s. Anlage). Hierbei wird der Umgang sowie die Sicherheitsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus im Wasserwerk und bei der Abwasserbeseitigung dargestellt. Weiter wird über den Stand der Sanierung des Hochbehälters, die Maßnahme beim Wasserrohrbruch am Hochbehälter am 14.04.2020, die Kostenentwicklung bei Leitungsverlegungen, Maßnahmen in Zusammenhang mit vorbeugendem Brandschutz sowie die Behandlung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeindewerke berichtet.


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11.4. Mitteilung der Deutschen Glasfaser

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Aktuell liegen die Beteiligungsquote bei der Nachfragebündelung bei 37%. Um den Ausbau zu starten benötigt die Deutsche Glasfaser bis zum 30. April 40%.
Damit sich noch interessierte Schäftlarnerinnen und Schäftlarner beraten lassen können, wird – unter Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen – der Infopunkt am Marktplatz/Bahnhofstraße zu folgenden Zeiten geöffnet:
    • Dienstag, 28.04.                 16:00 – 19:00 Uhr
    • Mittwoch, 29.04.                 16:00 – 19:00 Uhr
    • Donnerstag, 30.04.             16:00 – 19:00 Uhr
Das ist letztmalig die Chance an einen kostenfreien Hausanschluss zu kommen.

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11.5. Wiedereröffnung der Kompostieranlage

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 11.5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Kompostierungsanlage ab Samstag, den 25.05.2020 wieder geöffnet wird. Da mit  einer erhöhten Kundenfrequenz zu rechnen ist, ist neben den Öffnungen am Samstag ein Sondertermin am Mittwoch, den 29.04.2020 geplant. 

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12. Anfragen

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 12
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12.1. Georg Lang: Rückbau Flachbrunnen

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Herr Lang regt an, den Rückbau der Flachbrunnen auf den nächsten 4-Jahres-Gebührenkalkulationszeitraum zu verlegen, da aufgrund der gleichzeitig anfallenden Sanierungskosten für den Hochbehälter von einer dann starken Erhöhung der Wassergebühren auszugehen sei.
Der Erste Bürgermeister kündigt an, diese Anregung an die Gemeindewerke weiterzugeben.

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12.2. Ulrike Prölß: "Geisterradler" an der B11

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Frau Prölß trägt vor, dass auf der Strecke an der B11 auf Höhe Stehbründlweg/Floßgatter immer noch ca. 40% aller Radfahrer als sog. Geisterradler in der Gegenrichtung unterwegs seien. Dadurch sei eine erhöhte Unfallgefahr gegeben. Anwohner würden daher gerne eine Tafel mit der Aufschrift „Geisterradler Stopp“ anbringen.  
Der Erste Bürgermeister sichert eine Klärung mit dem Straßenbauamt zu.

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12.3. Maria Kötzner-Schmidt: Öffnungszeiten der Kompostieranlage

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt regt an, die Öffnungszeiten der Kompostieranlage in den nächsten Wochen zu verlängern, da aufgrund der längeren Schließung ein erhöhter Andrang zu befürchten sei.
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass dies mit den Kompostaufsichten geklärt werden muss.

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13. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder

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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 13

Sachverhalt

Zunächst gibt der Erste Bürgermeister einen Rückblick auf wichtige Projekte, die in den letzten sechs Jahren realisiert wurden (siehe Anlage). Er bedankt sich bei allen Gemeinderatsmitgliedern für die konstruktiven Diskussionen und die gute Zusammenarbeit sowie bei den Amtsleitern und Herrn Buchberger für die Unterstützung bei den Sitzungen. 
Frau Theresia Bader, Frau Manuela Beichhold, Herr Georg Lang, Herr Andreas Mock, Frau Ulrike Prölß, Herr Franz Strobl, Herr Phillip von Hoyos, Frau Sophie von Lenthe sowie Herr Josef Woratsch werden dem Gemeinderat in der Amtszeit von 2020 bis 2026 nicht mehr angehören. Der Erste Bürgermeister bedankt sich bei den ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern für deren Engagement und überreicht den Anwesenden jeweils eine Urkunde und ein Präsent.
Im Anschluss würdigt die Zweite Bürgermeisterin, Frau Maria Reitinger das 18-jährige Wirken von Herrn Dr. Matthias Ruhdorfer als Erster Bürgermeister. Aus diesem Anlass überreicht sie ihm im Anschluss ebenfalls eine Urkunde und ein Präsent des Gemeinderates.  

Datenstand vom 14.02.2024 19:06 Uhr