Datum: 13.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Grundschule Schäftlarn
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:39 Uhr bis 22:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Vereidigungen
2.1 Vereidigung des Ersten Bürgermeisters
2.2 Vereidigung der erstmals in den Gemeinderat gewählten Mitglieder
3 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
4 Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2020
5 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
6 Weitere Bürgermeister/innen
6.1 Beratung und Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister/innen
6.2 Wahl der zweiten Bürgermeisterin/des zweiten Bürgermeisters
6.3 Wahl der dritten Bürgermeisterin/des dritten Bürgermeisters
6.4 Vereidigung d. zweiten/dritten Bürgermeisters/in
7 Benennung der Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprecher
8 Erlass einer Geschäftsordnung
9 Beratung und Beschluss über die Bildung von Ausschüssen
10 Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
11 Bestimmung der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und seiner/ihrer Vertretung gem. Art. 103 Abs. 2 GO
12 Bildung und Besetzung von Referaten
13 Bildung und Besetzung von Beiräten
14 Benennung der Vertreter/innen der Gemeinde im Kuratorium des Kreisjugendrings für den Jugendtreff "Postwaggon"
15 Benennung der Vertreter/innen der Gemeinde für die Mitgliederversammlung des Vereins zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e. V.
16 Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich
17 Verleihung einer Ehrenbezeichnung
18 Bericht der Verwaltung zur Corona-Pandemie
19 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Einrichtung eines Experten-Rates zur Corona-Krise
20 Antrag auf Baugenehmigung zum Teilumbau im Bestand und zur Nutzungsänderung eines Teilbereiches von Stall und Tenne zur Wohnung, Fl.Nr. 2059, Starnberger Straße 136 in Neufahrn, BA 2020/18
21 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 1241/5, Waltrichstraße, BA 2020/19
22 Informationen
22.1 Neubau Mehrfamilienhaus Stehbründlweg
22.2 Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof
22.3 Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser erfolgreich – Glasfasernetz in Schäftlarn wird gebaut
23 Anfragen
23.1 Christian Doll: Sachstand zu den Planungen für die Umgehungsstraße für Hohenschäftlarn
23.2 Christian Lankes: Sachstand Videoplattform
23.3 Sebastian Berger: Sachstand zur Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung an der St 2071

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die Gemeinderatsmitglieder zur ersten Sitzung der Amtszeit von 2020 bis 2026, eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen sowie Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Vereidigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö informativ 2
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2.1. Vereidigung des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Der neu gewählte Erste Bürgermeister, Herr Christian Fürst, ist nach Art. 27 Abs. 1 KWBG in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Den Diensteid des Ersten Bürgermeisters (§ 38 BeamtStG) nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab.

Diskussionsverlauf

Gem. 27 Abs. 3 KWBG nimmt Herr Karl-Otto Saur als ältestes anwesendes Gemeinderatsmitglied die Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters, Herrn Christian Fürst in entsprechend feierlicher Form vor.

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2.2. Vereidigung der erstmals in den Gemeinderat gewählten Mitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Die neu in den Gemeinderat gewählten Mitglieder sind nach Art. 31 Abs. 4 GO in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre' die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Die Verweigerung der Eidesleistung führt zum Verlust des Amtes (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG).

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister nimmt die Vereidigung der neu in den Gemeinderat gewählten Mitglieder Fabian Blomeyer, Julia Brunner, Christian Doll, Miriam Fröhlich, Christine Keller, Dr. Matthias Ruhdorfer, Martin Schmid, Dr. Irene Schrag-Presti, Dr. Dominic Stoiber und Marcel Tonnar in entsprechend feierlicher Form vor. 

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3. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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4. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 22.04.2020 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. 

Hinweis: Neu in den Gemeinderat gewählte Mitglieder können sich der Stimme enthalten.  

Diskussionsverlauf

Die neun neuen Gemeinderatsmitglieder enthalten sich der Stimme.

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 22.04.2020 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö informativ 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Vergabeentscheidungen in Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses und Bauhofes wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst: 

  • Auftragsvergabe der Heizungsbauarbeiten zum Neubau eines gemeindlichen Bauhofes in Schäftlarn an die Fa. Höger GmbH&Co.KG, Egling,
  • Auftragsvergabe für die Sanitärarbeiten zum Neubau eines gemeindlichen Bauhofes in Schäftlarn an die Fa. Dietrich Inst. und Haustechnik GmbH, Hausham,
  • Auftragsvergabe für die raumlufttechnischen Anlagen zum Neubau eines gemeindlichen Bauhofes in Schäftlarn an die Fa. Haustechnik MFG GmbH, Wielenbach,
  • Auftragsvergabe für die elektrotechnischen Anlagen zum Neubau eines gemeindlichen Bauhofes in Schäftlarn an die Fa. Elektro Triendl, Miesbach,
  • Auftragsvergabe für die elektrotechnischen Anlagen zum Neubau einer Feuerwehr mit Verwaltungsgebäude und Fahrzeughalle in Schäftlarn an die 
    Fa. Steigenberger, Bad Wiessee,
  • Auftragsvergabe für die Sanitärarbeiten zum Neubau einer Feuerwehr mit Verwaltungsgebäude und Fahrzeughalle in Schäftlarn an die 
    Fa. B+S Haustechnik GmbH, Geretsried-Gelting,

Zudem hat der Gemeinderat den Anschlüssen des Rathauses, der Grundschule, der Feuerwehrgerätehäuser und der Neubauten (Feuerwehrhaus, Bauhof) am Drotwiesenweg an das Netz der Deutschen Glasfaser zugestimmt. 

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6. Weitere Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 6
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6.1. Beratung und Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat zunächst durch einfachen Beschluss festzulegen, ob er nur eine/n zweite/n oder auch eine/n dritte/n Bürgermeister/in wählen will (Ermessensentscheidung, Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO). Eine Satzungsregelung ist nur erforderlich, wenn ausnahmsweise ein/e weitere/r Bürgermeister/in hauptberuflich tätig werden soll.
Die weiteren Bürgermeister/innen vertreten den Ersten Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge (Art. 39 Abs. 1 GO). Die weiteren Stellvertreter bestimmt der Gemeinderat aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben (Art. 35 Abs. 2 i. V. m. Art. 39 GLKrWG).

Beschluss

Als Vertreter/innen des Ersten Bürgermeisters werden zwei weitere Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.2. Wahl der zweiten Bürgermeisterin/des zweiten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Die Bestimmung der weiteren Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister erfolgt in Form einer Wahl (Art. 35 Abs. 1 GO).

Wählbar sind alle Gemeinderatsmitglieder, die auch die Voraussetzung für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO), die also das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Art. 39 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GLKrWG).

Die Wahl ist in geheimer Abstimmung durchzuführen (Art. 35 Abs. 1 Satz 2 i. V. m Art. 51 Abs. 3 GO).

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so ist eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit dem höchsten Stimmenzahlen erforderlich. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 51 Abs. 3 GO).

Die Verwaltung geht davon aus, dass für die Wahl der weiteren Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterinnen von den Fraktionen Kandidatinnen oder Kandidaten nominiert werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im ersten Wahlgang nicht nur die nominierten Kandidatinnen oder Kandidaten, sondern auch die anderen wählbaren Mitglieder des Gemeinderats gewählt werden können. Die Verwaltung wird deshalb für den jeweils 1. Wahlgang Stimmzettel vorbereiten, die alle zum weiteren Bürgermeister bzw. zur weiteren Bürgermeisterin wählbaren Mitglieder des Gemeinderats enthalten. Auf diesem Stimmzettel ist jeweils eine Stimme abzugeben. 

Die Bestellung eines Wahlausschusses ist nicht zwingend notwendig.

Die gewählten weiteren Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen haben dann über die Annahme der Wahl zu entscheiden. Die Wahl ist nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich anzunehmen. Mit der schriftlichen Annahme der Wahl wird das Beamtenverhältnis begründet (Art. 9 KWBG).

Diskussionsverlauf

Herr Lankes schlägt Herrn Marcel Tonnar als Kandidaten vor. Weitere Vorschläge für Kandidaten erfolgen nicht. 

Daraufhin wird die Wahl durchgeführt. Im ersten Wahlgang entfallen auf Herrn Marcel Tonnar 18 Stimmen, auf Frau Christine Keller eine Stimme, zwei Stimmzettel sind ungültig. Da Herr Marcel Tonnar die Mehrheit der Stimmen erhalten hat, ist er gewählt. Er erklärt, dass er die Wahl annimmt.

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6.3. Wahl der dritten Bürgermeisterin/des dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 6.3

Sachverhalt

Zum Sachvortrag wird auf TOP 6.2 verwiesen.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister bittet um Vorschläge für die Wahl der dritten Bürgermeisterin/des dritten Bürgermeisters. Frau Kötzner-Schmidt schlägt Frau Christine Keller, Herr Urban schlägt Frau Susanne Dichtl als Kandidatin vor.

Daraufhin wird die Wahl durchgeführt. Im ersten Wahlgang entfallen auf Frau Christine Keller 10 Stimmen, auf Frau Susanne Dichtl ebenfalls 10 Stimmen und auf Herrn Fabian Blomeyer eine Stimme. Damit hat kein/e Kandidatin eine entsprechende Mehrheit erhalten. Der Wahlgang muss deshalb wiederholt werden. Im zweiten Wahlgang entfallen auf Frau Susanne Dichtl 11 Stimmen und auf Frau Christine Keller 10 Stimmen. 

Da Frau Susanne Dichtl die Mehrheit der Stimmen erhalten hat, ist sie gewählt. Sie erklärt, dass sie die Wahl annimmt.

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6.4. Vereidigung d. zweiten/dritten Bürgermeisters/in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 6.4

Sachverhalt

Die weiteren Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister haben nach Annahme der Wahl den Diensteid nach der folgenden Eidesformel abzuleisten (Art. 27 Abs. 1 KWBG):

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. 

Diskussionsverlauf

Die Vereidigung des Zweiten Bürgermeisters, Herrn Marcel Tonnar, wird durch den Ersten Bürgermeister in entsprechend feierlicher Form durchgeführt. Da Frau Susanne Dichtl bereits von 2008 bis 2020 als Dritte Bürgermeisterin amtiert hat, ist aufgrund der Kontinuität in der Amtsführung keine Vereidigung durchzuführen.

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7. Benennung der Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprecher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Fraktionen werden gebeten ihre Sprecher/innen und stv. Sprecher/innen zu benennen.

Von den Fraktionen werden folgende Personen benannt: 

Fraktion 
Fraktionssprecher/in 
stv. Fraktionssprecher/in
CSU
Susanne Dichtl
Maximilian Urban
Bündnis 90/Die Grünen
Christian Lankes
Julia Brunner
GemeindeUnion 
Maria Kötzner-Schmidt
Christine Keller

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8. Erlass einer Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese hat er in der konstituierenden Sitzung zu beschließen. 
Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderats und seiner Ausschüsse enthalten (Art. 45 GO). Darüber hinaus regelt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung die Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters, von beschließenden Ausschüssen und dem Gemeinderat für Entscheidungen sowie die Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen. 
Im Rahmen einer Besprechung am 23.04.2020 wurde ein Entwurf für eine Geschäftsordnung mit Vertretern aller im Gemeinderat vertretenen Parteien erörtert. Dabei konnte unter den Besprechungsteilnehmern Einvernehmen darüber hergestellt werden, dass folgende Ausschüsse gebildet werden sollen:
  • Haupt- und Finanzausschuss (vorberatend und beschließend),
  • Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (vorberatend und beschließend),
  • Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (vorberatend und beschließend),
  • Umwelt- und Mobilitätsausschuss (vorberatend und beschließend),
  • Werkausschuss (beschließend),
  • Rechnungsprüfungsausschuss (gesetzlich vorgeschrieben).
Der Entwurf der Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt, die wesentlichen Änderungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderates mit der Amtszeit von 2014 bis 2020 sind rot gekennzeichnet. 




Sofern die Ausschüsse weiterhin mit acht Gemeinderatsmitgliedern besetzt werden, ergeben sich nach den drei zulässigen Berechnungsmethoden (d´Hondt, Hare/Niemeyer und Saint Lague/Schepers) folgende Besetzungen:
Name der Fraktion
Anzahl der Sitze
CSU
3
Bündnis 90/Die Grünen
3
GemeindeUnion
2


Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Form der Ladung. Diese soll zukünftig in elektronischer Form erfolgen (vgl. § 23 der Geschäftsordnung).

Diskussionsverlauf

Herr Wallner erläutert die Änderungen in der Geschäftsordnung im Einzelnen. 

Frau Kötzner-Schmidt beantragt folgende Änderungen:

Der Familien-, Jugend-, Kultur-, und Sozialausschuss (§ 7 Abs. 2 b) soll sich auch mit den Angelegenheiten des Sports befassen. Damit könne die Bildung eines Sportbeirats (TOP 13) entfallen. Nach kurzer Diskussion wird Konsens erzielt, dass die Thematik Sport in die Zuständigkeit des Ausschusses übernommen werden soll. Der Sportbeirat solle aber wegen der Möglichkeit externe Akteure einzubinden beibehalten werden.

In § 23 Abs. 3 soll Satz 2 folgende Formulierung erhalten: 
"Die weiteren Unterlagen werden grundsätzlich nur elektronisch und spätestens am letzten Werktag vor der jeweiligen Sitzung im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zur Verfügung gestellt."
Hierzu konnte Konsens für folgende Formulierung hergestellt werden:
"Die weiteren Unterlagen werden grundsätzlich nur elektronisch versendet und sollen spätestens am letzten Werktag vor der jeweiligen Sitzung im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zur Verfügung gestellt werden."

Beschluss

1.        Der Gemeinderat gibt sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung den Entwurf der Geschäftsordnung einschließlich der im Sitzungsverlauf festgelegten Änderungen in der Fassung vom 13.05.2020 als Geschäftsordnung.
2.        Der Entwurf der Geschäftsordnung vom 13.05.2020 ist der Niederschrift beizufügen. Er ist ihr Bestandteil. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschluss über die Bildung von Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

In der unter TOP 8 beratenen Geschäftsordnung ist die Bildung eines Haupt- und Finanzausschusses, eines Familien-, Jugend-, Kultur-, und Sozialausschusses, eines Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses, eines Umwelt- und Mobilitätsausschusses, eines Werkausschusses und eines Rechnungsprüfungsausschusses vorgesehen (letzterer ist nach Art. 103 Abs. 2 GO gesetzlich vorgeschrieben). 
Die Berechnungen der Besetzung der Ausschüsse entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 1 GeschO hat für den Haupt- und Finanzausschuss, den Familien- und Sozialausschuss, den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie den Werkausschuss folgende Besetzungen ergeben: 
CSU-Fraktion                                        3 Sitze
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen           3 Sitze 
Fraktion GemeindeUnion                      2 Sitze 

Beim Rechnungsprüfungsausschuss ergibt sich bei 4 Sitzen folgende Sitzverteilung: 
CSU-Fraktion                                        1 Sitz 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen           1 Sitz 
Fraktion GemeindeUnion                       1 Sitz 
Ausschussgemeinschaft UWG/SPD      1 Sitz
Gemäß § 6 Abs. 2 GeschO sind für jedes Ausschussmitglied (soweit möglich) zwei Stellvertreter mit der Reihenfolge der Vertretung zu bestimmen. 
Den Fraktionen steht bei der Neubesetzung der Ausschusssitze ein verbindliches Vorschlagsrecht zu (Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO). Der Gemeinderat hat die Ausschussbesetzung lediglich zu bestätigen.
Die Fraktionen besetzten die Ausschüsse wie in den nachfolgenden Tabellen wiedergegeben. 

Haupt- und Finanzausschuss 
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Dichtl Susanne
Dr. Schrag-Presti Irene
Dr. Stoiber Dominic
CSU, 2. Sitz
Doll Christian
Urban Maximilian
Dr. Schrag-Presti Irene
CSU, 3. Sitz
Dr. Ruhdorfer Matthias
Dr. Stoiber Dominic
Urban Maximilian
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Fröhlich Miriam
Berger Sebastian
Blomeyer Fabian
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Lankes Christian
Blomeyer Fabian
Berger Sebastian
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Zattler Gerd
Blomeyer Fabian
Berger Sebastian
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Kötzner-Schmidt Maria
Waldherr Michael
Metz Jakob
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Keller Christine
Waldherr Michael
Metz Jakob

Familien-, Jugend-, Kultur-, und Sozialausschuss 
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Dichtl Susanne
Dr. Ruhdorfer Matthias
Dr. Schrag-Presti Irene
CSU, 2. Sitz
Dr. Stoiber Dominic
Doll Christian
Dr. Ruhdorfer Matthias
CSU, 3. Sitz
Urban Maximilian
Dr. Schrag-Presti Irene
Doll Christian
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Saur Karl-Otto
Fröhlich Miriam
Lankes Christian
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Brunner Julia
Fröhlich Miriam
Lankes Christian
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Berger Sebastian
Fröhlich Miriam
Lankes Christian
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Kötzner-Schmidt Maria
Metz Jakob
Waldherr Michael
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Keller Christine
Metz Jakob
Waldherr Michael

Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Dichtl Susanne
Doll Christian
Schmid Martin
CSU, 2. Sitz
Dr. Ruhdorfer Matthias
Urban Maximilian
Dr. Schrag-Presti Irene
CSU, 3. Sitz
Dr. Stoiber Dominic
Schmid Martin
Doll Christian
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Blomeyer Fabian
Tonnar Marcel
Brunner Julia
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Zattler Gerd
Tonnar Marcel
Brunner Julia
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Fröhlich Miriam
Tonnar Marcel
Brunner Julia
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Waldherr Michael
Metz Jakob
Kötzner-Schmidt Maria
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Keller Christine
Metz Jakob
Kötzner-Schmidt Maria

Umwelt- und Mobilitätsausschuss
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Schmid Martin
Dr. Schrag-Presti Irene
Dr. Stoiber Dominic
CSU, 2. Sitz
Dr. Ruhdorfer Matthias
Dr. Stoiber Dominic
Doll Christian
CSU, 3. Sitz
Reitinger Maria
Doll Christian
Dr. Schrag-Presti Irene
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Tonnar Marcel
Saur Karl-Otto
Berger Sebastian
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Blomeyer Fabian
Saur Karl-Otto
Fröhlich Miriam
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Zattler Gerd
Saur Karl-Otto
Lankes Christian
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Waldherr Michael
Kötzner-Schmidt Maria
Keller Christine
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Metz Jakob
Kötzner-Schmidt Maria
Keller Christine


Werkausschuss 
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Schmid Martin
Doll Christian
Dr. Stoiber Dominic
CSU, 2. Sitz
Dr. Schrag-Presti Irene
Dichtl Susanne
Dr. Ruhdorfer Matthias
CSU, 3. Sitz
Urban Maximilian
Dr. Ruhdorfer Matthias
Dichtl Susanne
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Tonnar Marcel
Saur Karl-Otto
Zattler Gerd
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Lankes Christian
Zattler Gerd
Saur Karl-Otto
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Brunner Julia
Zattler Gerd
Saur Karl-Otto
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Metz Jakob
Keller Christine
Kötzner-Schmidt Maria
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Waldherr Michael
Keller Christine
Kötzner-Schmidt Maria

Rechnungsprüfungsausschuss 

Bez. der Fraktion
Mitglied 
CSU
Doll Christian
B90/Die Grünen
Zattler Gerd
GemeindeUnion 
Kötzner-Schmidt Maria
Ausschussgemeinschaft
UWG/SPD
Reitinger Maria

Diskussionsverlauf

Die Besetzung der Referate wird von den Fraktionen wie in der Tabelle eingestellt vorgeschlagen.

Beschluss

Die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses, des Familien-, Jugend-, Kultur-, und Sozialausschusses, des Bau-, Planungs- und Ortseinwicklungsausschusses, des Umwelt- und Mobilitätsausschusses, des Werkausschusses sowie Rechnungsprüfungsausschusses wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Bei der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (GVRS) handelt es sich um eine Satzung im formalen Sinne. Sie hat damit auch über die Wahlperiode des Gemeinderats hinaus Bestand.
Eine Änderung ist erforderlich, wenn sich Änderungen in der Bildung der Ausschüsse sowie der Anzahl der Ausschussmitglieder, der Entschädigung für ehrenamtlich Tätige sowie der Anzahl der weiteren Bürgermeister ergeben. 

Die Änderung der Satzung kann durch eine Änderungssatzung erfolgen. Sie kann aber auch durch den Neuerlass der Satzung erfolgen. Da ein Umwelt- und Mobilitätsausschuss neu gebildet und die Namen der bestehenden Ausschüsse teilweise geändert werden sowie die Aufwandsentschädigung angepasst werden wird ein Neuerlass der Satzung vorgeschlagen.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird in der Fassung vom 13.05.2020 beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bestimmung der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und seiner/ihrer Vertretung gem. Art. 103 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Gemäß Art. 103 Abs. 2 GO sind der bzw. die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und der Vertreter bzw. die Vertreterin vom Gemeinderat durch Beschluss (Art. 51 Abs. 1 GO) zu bestimmen. Die „Vorsitzautomatik“ des Art. 33 Abs. 2 GO findet keine Anwendung. Der Gemeinderat kann nur eines der Ausschussmitglieder zum oder zur Vorsitzenden bestellen.
Bei der Bestellung handelt es sich nicht um eine Wahl. Die Bestellung hat durch einen Gemeinderatsbeschluss gemäß Art 51 Abs. 1 GO zu erfolgen.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes schlägt Herrn Gerd Zattler als Vorsitzenden vor. Frau Dichtl schlägt Herrn Christian Doll als stellvertretenden Vorsitzenden vor.

Beschluss

Herr Gerd Zattler wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Herr Christian Doll zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Bildung und Besetzung von Referaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt

In der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden vom 23.04.2020 wurde angeregt, für die Amtszeit 2020 bis 2026 Referate für Feuerschutz und Personal zu bilden.  Die Referate wurden mit je einem Vertreter der im Gemeinderat gebildeten Fraktionen besetzt. 
Die Referate werden von den Fraktionen wie folgt besetzt: 
Referat für Feuerschutz:
Fraktion 
Vertreterin/Vertreter 
CSU
Urban Maximilian/Doll Christian
Bündnis 90/Die Grünen
Berger Sebastian/Tonnar Marcel
GemeindeUnion
Keller Christine/Vertretung wird noch benannt

Referat für Personalangelegenheiten:
Fraktion 
Vertreterin/Vertreter 
CSU
Dichtl Susanne/Dr. Schrag-Presti Irene
Bündnis 90/Die Grünen
Zattler Gerd/Fröhlich Miriam
GemeindeUnion
Kötzner-Schmidt Maria/Vertretung wird noch benannt

Diskussionsverlauf

Die Besetzung der Referate wird von den Fraktionen wie in der Tabelle eingestellt vorgeschlagen.

Beschluss

1.        Es werden folgende Referate gebildet. 

a)        Referat für Feuerschutz
b)        Referat für Personalangelegenheiten

2.        Die Referate bestehen aus 3 Personen, nämlich je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter aus jeder im Gemeinderat gebildeten Fraktion. 
3.        Die Besetzung der Referate durch die Fraktionen wird bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Bildung und Besetzung von Beiräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Für die Wahlperiode 2014 bis 2020 wurden ein Sportbeirat sowie ein Umwelt- und Agendabeirat gebildet. 
Da dem Umwelt- und Agendabeirat in den letzten sechs Jahren keine signifikanten Aufgaben mehr zugefallen sind und zudem ein Umwelt- und Mobilitätsausschuss neu gebildet wurde, wäre zu erwägen, dass dieser Beirat nicht mehr besetzt wird. 
Der Sportbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
       je ein Vertreter der einzelnen Fraktionen
       zwei Vertreter der Sportvereine
       ein Vertreter der Schützenvereine
       ein Vertreter der DLRG
Die Fraktionen schlagen folgende Besetzungen des Sportbeirats vor: 

CSU
Bündnis 90/Die Grünen
GemeindeUnion 
Dr. Schrag-Presti Irene / 
Dr. Stoiber Dominic
Berger Sebastian/
Brunner Julia
Metz Jakob/
Vertretung wird noch benannt

Diskussionsverlauf

Die Besetzung wird durch die Fraktionen wie in der Tabelle eingestellt vorgeschlagen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat bildet einen Sportbeirat. 
  2. Die Besetzung des Sportbeirats durch die Vertreter der Fraktionen wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Benennung der Vertreter/innen der Gemeinde im Kuratorium des Kreisjugendrings für den Jugendtreff "Postwaggon"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn hat neben dem 1. Bürgermeister zwei Vertreter/innen für das Kuratorium des Kreisjugendrings für den zusammen mit der Gemeinde Baierbrunn betriebenen Jugendtreff „Postwaggon“ zu benennen. 

Das Kuratorium hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: 
  • Reflektion des Jahresberichts,
  • Anregungen über die Grundzüge der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde sowie Mitbestimmung der Öffnungs- und Schließzeiten,
  • Information des Gemeinderats über alle relevanten Angelegenheiten der Offenen Jugendarbeit,
  • Anregungen zu Programmen und Aktionen in der Offenen Jugendarbeit.

Diskussionsverlauf

Es werden Frau Julia Brunner und Herr Maximilian Urban vorgeschlagen.

Beschluss

Die Gemeinde Schäftlarn entsendet Frau Julia Brunner und Herrn Maximilian Urban in das Kuratorium für den Jugendtreff „Postwaggon“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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15. Benennung der Vertreter/innen der Gemeinde für die Mitgliederversammlung des Vereins zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 15

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn ist Mitglied des Vereins zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e. V. (Erholungsflächenverein). Nach der geltenden Satzung hat die Gemeinde Schäftlarn zwei Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
In der Vergangenheit wurden der 1. Bürgermeister und der bzw. die zweite Bürgermeisterin von der Gemeinde entsandt. Die Verwaltung schlägt vor nun in gleicher Weise zu verfahren und den 1. Bürgermeister und die 2. Bürgermeisterin/den 2. Bürgermeister zu entsenden.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Als Vertreter der Mitgliederversammlung des Vereins zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e. V. (Erholungsflächenverein) werden der Erste Bürgermeister, Herr Christian Fürst und der Zweite Bürgermeister, Herr Marcel Tonnar entsendet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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16. Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 16

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die Gemeinden ihre Bürgermeister (in der Regel den 1. Bürgermeister) zum Standesbeamten bestellen, ohne dass er die besonderen Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 AVPStG zu erfüllen braucht, sofern sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen sowie die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt wird (sog. Trauungsstandesbeamter). Die Amtszeit dieser Standesbeamten endet mit dem Ablauf ihrer eigenen Amtszeit als Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 PStV).
Viele Brautpaare äußern im Vorfeld der Trauung den Wunsch, dass der Eheschließungsakt durch den 1. Bürgermeister als Standesbeamter vorgenommen werden soll. Der 1. Bürgermeister ist bereit diese Aufgabe zu übernehmen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den 1. Bürgermeister zum „Trauungsstandesbeamten“ zu bestellen. Ein entsprechender Lehrgang wird zeitnah besucht werden.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister, Herr Christian Fürst, wird zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Schäftlarn bestellt. Der Aufgabenbereich wird gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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17. Verleihung einer Ehrenbezeichnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 17

Sachverhalt

Nach Art. 29 Abs. 4 KWBG kann früheren Ersten Bürgermeistern die ihrem früheren Amt entsprechenden Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ verliehen werden. Es wurde vorgeschlagen dem vom 01.05.2002 bis zum 30.04.2020 amtierenden Ersten Bürgermeister, Herrn Dr. Matthias Ruhdorfer die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen. 

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister erläutert die Hintergründe und führt aus, dass Herr Dr. Matthias Ruhdorfer insbesondere bei den Themenbereichen Familie und Umwelt, aber auch bei der Realisierung von vielen Bauprojekten (Sanierung der Grundschule Schäftlarn, Neubau einer Kinderkrippe, Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes, kommunaler Mietwohnungsbau) in seiner Amtszeit sehr viel Positives für die Gemeinde bewirkt habe. Die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ sei für diese Verdienste eine angemessene Würdigung.  

Herr Dr. Ruhdorfer nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Herrn Dr. Matthias Ruhdorfer wird die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ verliehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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18. Bericht der Verwaltung zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 18

Sachverhalt

In der Gemeinde Schäftlarn gab es zum Stand 11.05.2020 seit dem Pandemieausbruch insgesamt 18 infizierte Personen von denen ca. 90% wieder genesen sind. Einige der Infizierten hatten kaum merkbare Symptome bzw. nur sehr leichte Beschwerden, andere Personen haben schwerere Verläufe. Insgesamt ist festzustellen, dass wie bei anderen Patienten auch, die Schwere des Verlaufs mit dem Lebensalter und mit der Anzahl der Vorerkrankungen korreliert. Für 34 Personen wurde durch das Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet.   
Die Gemeinde Schäftlarn betreibt aufgrund einer Beauftragung durch das Landratsamt München seit Ende März 2020 in Zusammenarbeit mit der Arztpraxis Günther-Forrer/Peter eine Teststation zur Feststellung von COVID-19-Infektionen. Die zu testenden Personen werden über die behandelnden Ärzte in Absprache mit der Praxis Günther-Forrer/Peter zugewiesen. Derzeit sind pro Woche zwei Testtage mit jeweils einer Stunde vorgesehen. Nach Auskunft der Praxis Günther-Forrer/Peter war diese mögliche Auslastung in den letzten Wochen teilweise nicht erforderlich, sodass nur an einem Tag pro Woche getestet wurde. Die Versorgung mit Schutzausrüstung muss durch das Landratsamt München sichergestellt werden. Diese war zuletzt knapp, konnte jedoch letztlich – zumindest in kleinen Mengen - ausgeliefert werden. Nach Angaben der in Schäftlarn ansässigen Allgemeinarztpraxen können sich COVID-19-Patienten grundsätzlich in allen Praxen versorgen lassen. Testungen werden i. d. R. durch die Praxis Günther-Forrer/Peter vorgenommen.
Nachdem die Bayerische Staatsregierung die ab Mitte März zur Eindämmung der Corona-Pandemie verhängten Ausgangsbeschränkungen Ende April bzw. Anfang Mai abgemildert hat, konnte die Zugänglichkeit der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger wieder erleichtert werden. So ist es seit 04.05.2020 möglich nach vorheriger Terminvereinbarung vorzusprechen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen ist Teil des Hygienekonzepts, das mit der verbesserten Zugänglichkeit des Rathauses einhergehen musste. So ist es jederzeit möglich, ggf. alle Besucher nachzuverfolgen, zudem werden größere Ansammlungen in den Wartebereichen vermieden Darüber hinaus wurden durch die Anbringung von Glasscheiben in besonders publikumsintensiven Bereichen entsprechende bauliche Schutzmaßnahmen ergriffen. Besucher dürfen zudem nur mit Mund-/Nasenschutz das Rathaus betreten. Die Gemeindebücherei wird ihren Betrieb ab dem 11.05.2020 wieder aufnehmen. Hier wird ebenfalls ein entsprechendes Hygienekonzept umgesetzt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat unmittelbar nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie Mitte März zum Schutz von älteren und/oder vorerkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Vermittlung von Hilfsangeboten initiiert. Hierzu wurde ein entsprechender Aufruf veröffentlicht. Auf den gemeindlichen Aufruf haben sich eine Vielzahl von Helferinnen und Helfern gemeldet, die z. B. im Bedarfsfall Einkäufe erledigen würden. Derzeit stehen deutlich mehr Helfer zur Verfügung als Nachfrage nach Hilfsangeboten vorhanden ist. 
Problematisch ist die Situation auch für Bewohnerinnen und Bewohner die in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind, da die sozialen Kontakte zu Personen außerhalb der Einrichtung stark eingeschränkt sind. Allerdings sind auch hierbei seit kurzem wieder Besuche durch eine feste Kontaktperson unter entsprechenden Schutzvorkehrungen möglich. In Alten- und Pflegeeinrichtungen in Schäftlarn wurden bisher keine Infektionen mit dem COVID-19-Virus gemeldet. Alten- und Pflegeeinrichtungen sind Einrichtungen die prioritär durch die staatlichen Behörden mit Schutzausrüstung versorgt werden.
Ab dem 11.05.2020 wird – beginnend mit den 4. Klassen - in der Grundschule Schäftlarn der Schulbetrieb wieder sukzessive aufgenommen. Die 1. Klassen werden am 18.05.2020 folgen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs umfangreiche Hygienemaßnahmen ausgearbeitet. So werden z. B. die Klassen geteilt, Schülerinnen und Schüler müssen einen Abstand von min. 1,5 m halten und außerhalb des Klassenzimmers muss ein Mund-/Nasenschutz getragen werden. Die Gemeinde hat als Sachaufwandsträger Desinfektionsspender und Desinfektionsmittel beschafft, ebenso werden die Beschaffungskosten für Masken und andere notwendige Schutzausrüstung übernommen. Die gemeindlichen Haustechniker haben die Klassenräume entsprechend infektionssicher vorbereitet, d. h. Tische und Stühle mit dem Mindestabstand aufgestellt. Der Reinigungsdienst wurde angewiesen, täglich die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.
Für die Kinderbetreuungseinrichtungen gilt grundsätzlich immer noch ein Betretungsverbot (derzeit noch bis 24.05.2020). Jedoch wurden von Anfang an Notbetreuungsgruppen eingerichtet, der Kreis der berechtigten Eltern wurde sukzessive ausgeweitet. So sind jetzt z. B. Schulkinder an den Unterrichtstagen berechtigt die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Die Bayerische Staatsregierung hat sich bereit erklärt, die Elterneiträge für Kindertageseinrichtungen für die Monate April bis Juni weitestgehend zu übernehmen. Allerdings wurde der Rückzahlungsbeitrag gedeckelt. So kann z. B. für Krippenkinder höchstens € 300,- pro Monat erstattet werden. Dies deckt bei längeren Buchungszeiten nicht die kompletten Kosten. Der Gemeinderat hat zudem mit Beschluss vom 22.04.2020 (TOP 10.1) in besonderen Fällen eine subsidiäre Kostenübernahme in Aussicht gestellt.
In der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2020 wurde ebenfalls über die Entwicklung der gemeindlichen Finanzen berichtet (TOP 10.3). Die Entwicklung der gemeindlichen Einnahmen (z. B. Gewebesteuer, Anteil an der Einkommenssteuer) ist derzeit noch schwer prognostizierbar. Eine Steuerschätzung seitens des Bayerischen Gemeindetages wird vsl. im Mai erfolgen. Jedoch ist aufgrund der Vorhersage der gesamtwirtschaftlichen Situation für den Rest des Jahres davon auszugehen, dass auch bei den gemeindlichen Einnahmen Rückgänge eingeplant werden müssen. Da viele Betriebe (z. B. Non-Food-Handel, Gastgewerbe, Dienstleistungsgewerbe mit direktem Kundenkontakt) einige Wochen ihre Tätigkeit Lock-Down bedingt unterbrechen mussten bzw. immer noch nicht öffnen dürfen und auch andere Betriebe mitunter von deutlichen Umsatzrückgängen berichten ist von verminderten Gewerbesteuereinnahmen auszugehen. Durch Kurzarbeit und Anstieg von Beschäftigungslosigkeit kann es auch bei den anteiligen Einnahmen aus der Einkommenssteuer zu Rückgängen kommen.  

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Herrn Blomeyer erläutert Herr Wallner, dass die EDV-Ausstattung der Gemeinde eine Arbeit in Home-Office Arbeitsplätzen noch nicht flächendeckend ermögliche, mittlerweile sei die Verwaltung jedoch wieder komplett an die Arbeitsplätze im Rathaus zurückgekehrt. Weiterer Bedarf an digitaler Ausstattung sei auch noch seitens der Grundschule offen. Unter Umständen stehen für die noch benötigten Anschaffungen auch Mittel des Digitalpaktes zur Verfügung.

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19. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Einrichtung eines Experten-Rates zur Corona-Krise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 19

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.05.2020 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgendes beantragt:
  1. Bericht der Verwaltung zur Corona Situation in Schäftlarn
  2. Einrichtung eines Experten-Rates zur Corona-Krise
Der Bericht der Verwaltung ist bereits unter TOP 18 erfolgt. Der Antrag für die Einrichtung eines Experten-Rates zur Corona-Krise wird wie folgt begründet:
Der Umgang mit einer Pandemie stellt für uns alle eine völlig neue Herausforderung dar. Erfahrungen auf Verwaltungs- und Leitungsebene können nicht vorhanden sein. Die Pandemie ist mit erheblichen Einschränkungen im alltäglichen Leben verbunden, besonders stark sind Einzelhandel, Industrie und Gastronomie betroffen. Die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen sind noch nicht abzuschätzen.
Über die ökonomischen Folgen hinaus werden gesellschaftliche Veränderungen auf uns zukommen. Die Ausgangsbeschränkungen, die Schließung von vielen öffentlichen Einrichtungen und privatwirtschaftliche Unternehmungen haben einschneidende Auswirkungen auf unser soziales, ethisches und kulturelles Leben. Familien stehen vor großen Herausforderungen, Kindern fehlen soziale Kontakte, mit einer erschreckenden Selbstverständlichkeit, sprechen wir über neue „Risikogruppen“ und deren Isolierung, gesellschaftliche Kontakte gehen auf Distanz, um nur ein einige Punkte zu nennen.
Es ist anzunehmen, dass nach einer teilweisen, langsamen Öffnung von öffentlichen Einrichtung, privaten Unternehmen und der Lockerung der Ausgangsbeschränkungen die Gemeinde und unsere Bürgerinnen und Bürger noch lange mit den Konsequenzen aus der Pandemie werden leben und umgehen müssen.
Um die notwendigen Entscheidungen auf einer breiten, gesicherten Basis treffen zu können und zugleich den Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen sowie den Gewerbetreibenden (auch Freiberuflern) einen kompetenten Ansprechpartner für ihre Fragen und Sorgen bieten zu können, richtet die Gemeinde für die Dauer der Corona-Krise einen „Experten-Rat“ (Arbeitstitel) ein.

Diesem soll – neben dem Bürgermeister und drei Vertretern des Gemeinderats - angehören:
  • Vertreter(in) Ärzteschaft
  • Vertreter(in) Ethik / Psychologie
  • Vertreter(in) gesellschaftliche Gruppierungen (Kinder, Familien, Senioren)
  • Vertreter(in) Wirtschaft
  • Vertreter(in) Kommunikation

Die genannten Vertreter sollen aus der Gemeinde gewonnen werden und sich durch einschlägige Expertise ausgezeichnet haben. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien werden gebeten, hierzu geeignete Persönlichkeiten zu benennen.
Der „Experten-Rat“ soll in regelmäßigen Lagebesprechungen, die aktuell notwendigen Maßnahmen besprechen, der Gemeindeverwaltung mit Rat und Tat zur Seite stehen und zu Fragen aus dem Ort Stellung nehmen.
Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, ggf. können Entschädigungen anfallen, diese sind aus dem laufenden Haushalt zu bestreiten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entscheidungskompetenzen in Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes, der Wirtschaft oder für den Bereich Kindertageseinrichtungen und Schule primär nicht den kreisangehörigen Kommunen zugeordnet sind. Meist handelt es sich hierbei – sofern nicht die jeweiligen Bundes- oder Landesministerien direkt zuständig sind – um staatliche Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter als untere Staatsbehörden). Die Kommunen werden dann lediglich von den Kreisverwaltungsbehörden mit bestimmten Aufgaben, wie z. B. der Einrichtung von COVID-19-Teststationen beauftragt. Daher sollte zunächst eruiert werden, bei welchen konkreten Entscheidungen der Expertenrat zur Corona-Krise die Gemeinde beraten soll. 

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer erläutert den Antrag. 

Herr Dr. Ruhdorfer fragt nach, welche konkreten Aufgaben der Expertenrat übernehmen soll. 

Herr Lankes führt aus, dass der Expertenrat sich nicht mit den aus der Corona-Pandemie resultierenden gesundheitlichen und ökonomischen Fragestellungen, sondern mit den daraus abgeleiteten ethischen und psychosozialen Konsequenzen befassen soll. Frau Fröhlich ergänzt hierzu, dass der Expertenrat dazu dienen soll, dass sich „alle um alle kümmern“.

Frau Dichtl weist darauf hin, dass bereits viele Hilfs- und Beratungsangebote bestehen würden. Herr Urban gibt zu bedenken, dass der Gemeinderat aus der Mitte der Gesellschaft gewählt sei. Hier würden die Sichtweisen aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen ohnehin zusammengeführt und ausgetauscht werden. 

Herr Blomeyer führt an, dass der Expertenrat der kommunalen Ebene ein „kreatives Eingehen“ auf die Folgen der Corona-Pandemie ermöglichen würde.  

Beschluss

Der Gemeinderat richtet einen Experten-Rat zur Corona-Krise ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

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20. Antrag auf Baugenehmigung zum Teilumbau im Bestand und zur Nutzungsänderung eines Teilbereiches von Stall und Tenne zur Wohnung, Fl.Nr. 2059, Starnberger Straße 136 in Neufahrn, BA 2020/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 20

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, weshalb sich zur Beurteilung des gemeindlichen Einvernehmens die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt.
Zum vorliegenden Bauantrag liegt bereits ein vom 22.02.2019 genehmigter Vorbescheid vor. 
Geplant ist der Teilumbau im Bestand und die Nutzungsänderung eines Teilbereiches von Stall und Tenne zur Wohnung. Die notwendigen Stellplätze werden mit zwei Doppelgaragen und zwei Stellplätzen nachgewiesen.
Beantragt wird die Abweichung von Punkt 3.1 der örtlichen Bauvorschrift (die natürliche Geländeoberfläche darf nicht verändert werden), da aufgrund der Hanglage sonst keine Terrasse geschaffen werden kann.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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21. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 1241/5, Waltrichstraße, BA 2020/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 21

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.Nr. 1241/5, das ursprünglich mit einem Wohngebäude bebaut war, welches jedoch abgebrochen wurde, gab es einen Vorbescheid der 2005 erteilt und zweimal bis einschließlich 2013 verlängert wurde. 
Im Jahr 2011 wurde für das Grundstück dann eine Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern erteilt, welche jedoch nicht verwirklicht wurde. 
Im Jahr 2015 wurde dann erneut eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Doppelhauses im nordwestlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1241/5 (jetzt Fl.Nrn. 1241/21 und /22) erteilt, welche auch umgesetzt wurde.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass für die (verbliebene) Fläche des Grundstückes Fl.Nr. 1241/5 derzeit kein Baurecht besteht.
Die Fläche ist im zwar im Flächennutzungsplan teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Grünfläche dargestellt, befindet sich jedoch nach Auffassung der Bauverwaltung im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. 
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Außenmaßen 16 m x 10 m, also einer überbauten Grundfläche von 160 qm. Die Wandhöhe ist mit 6,06 m vorgesehen.

Beschluss

Da sich das Grundstück Fl.Nr. 1241/5 im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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22. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö informativ 22
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22.1. Neubau Mehrfamilienhaus Stehbründlweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö informativ 22.1

Sachverhalt

Der soziale Wohnungsbau der Gemeinde am Stehbründlweg macht sichtbare Fortschritte. Das Gebäude, in welchem künftig 8 barrierefreie Wohnungen zur Verfügung stehen, wurde bereits mit dem Dachstuhl versehen. Derzeit werden die Fenster eingesetzt. In der kommenden Woche ist die Eindeckung des Daches geplant. Die Gesamtkosten des Mehrfamilienhauses werden bei rd. 2 Millionen Euro liegen. Hierfür erhält die Gemeinde einen Zuschuss des Freistaates Bayern von 30 % und ein zinsverbilligtes Darlehen von 60 % der Gesamtkosten. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Ende dieses Jahres vorgesehen. 

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22.2. Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö informativ 22.2

Sachverhalt

Für die millionenschweren Vorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die FF Hohenschäftlarn und Neubau des gemeindlichen Bauhofes konnte nach vielen Monaten für Planung und Ausschreibung nunmehr Ende April der Spatenstich erfolgen. Die Bauvorhaben werden den gemeindlichen Haushalt mit rd. 8 Millionen Euro belasten; es handelt sich dabei aber um unverzichtbare Einrichtungen für die gemeindliche Infrastruktur. Die Fertigstellung der beiden Gebäude ist für den Herbst 2021 geplant. 

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22.3. Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser erfolgreich – Glasfasernetz in Schäftlarn wird gebaut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö informativ 22.3

Sachverhalt

Vielen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger sowie an alle Fürsprecher und Multiplikatoren, die dieses Kooperationsprojekt unterstützt und so erst ermöglicht haben. Alle Bürgerinnen und Bürger die einen Vertrag abgeschlossen haben, erhalten nun ihren eigenen Glasfaseranschluss direkt ins Haus. 
Aktuell wird nun die finale Ausbauplanung für das Glasfasernetz erstellt. Über alle baulichen Maßnahmen und die jeweilig geplanten Schritte in Ihrer Straße werden Sie von Deutsche Glasfaser direkt auf dem Laufenden gehalten. Für alle Fragen rund um das Thema Bau hat die Deutsche Glasfaser eine kostenlose Bauhotline 02861 60 940 eingerichtet. Sie erreichen diese montags bis freitags von 8 - 20 Uhr und samstags von 9 - 15 Uhr.

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23. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 23
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23.1. Christian Doll: Sachstand zu den Planungen für die Umgehungsstraße für Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 23.1

Sachverhalt

Herr Doll fragt nach dem Sachstand für die Planungen der Umgehungsstraße für Hohenschäftlarn.
Herr Jocher antwortet, dass derzeit die Untersuchungen der Amphibienwanderwege durchgeführt werden. Weitere Planungsschritte werden erst nach Abschluss der Untersuchung folgen. 

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23.2. Christian Lankes: Sachstand Videoplattform

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 23.2

Sachverhalt

Herr Lankes fragt an, ob die Verwaltung bereits die Ausrüstung für die Durchführung von Videokonferenzen beschafft und eingerichtet habe.
Herr Wallner führt aus, dass die Verwaltung derzeit daran arbeitet, die hierfür passenden Strukturen zu schaffen.

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23.3. Sebastian Berger: Sachstand zur Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung an der St 2071

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 23.3

Sachverhalt

Herr Berger fragt nach dem Sachstand zu den Planungen für eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen Wangener Weg und Kreisverkehr.
Der Erste Bürgermeister führt hierzu aus, dass das zuständige Landratsamt München bereits mitgeteilt habe, dass eine Fortführung der Geschwindigkeitsbeschränkung bis zum Kreisverkehr rechtlich nicht möglich sei. Herr Jocher ergänzt hierzu, dass aus Sicht des Landratsamtes bereits der jetzige geschwindigkeitsbegrenzte Bereich rechtlich im Grenzbereich läge.

Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr