Datum: 27.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Grundschule Schäftlarn
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:13 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Beratung und Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Rodelweg" in Ebenhausen
6 Beratung und Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Hangweg - Flurstraße" in Hohenschäftlarn
7 Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ullrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße in Ebenhausen
8 Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2019
9 Informationen
9.1 Aktuelles zur Corona-Pandemie
9.2 Ergebnis Steuerschätzung auf Grund Corona-Pandemie
9.3 Entwicklung der Anmeldezahlen bei den Kindertageseinrichtungen und der Grundschule
10 Anfragen
10.1 Christian Lankes: Beschaffung einer neuen Leinwand
10.2 Christian Lankes: Terminplanung für Gewerbeklausur

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 13.05.2020 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen.     

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Waldherr.


Herr Blomeyer fragt an, ob seine Ergänzung bezüglich TOP 18.1 ins Protokoll aufgenommen wurde. Der Erste Bürgermeister führt aus, dass in den Niederschriften in der Regel die Ergebnisse der Beschlussfassungen und dafür relevante Wortmeldungen festgehalten werden.

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 13.05.2020 wird genehmigt. 
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine bekannt zu gebenden Beschlüsse vor.

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5. Beratung und Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Rodelweg" in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.04.2020 den städtebaulichen und Erschließungsvertrag für die Maßnahmen am Rodelweg genehmigt. 
In § 1 Nr. 3 des Vertrages ist geregelt, dass die Gemeinde ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 einleitet, um die Erweiterung des Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. 
Vorgesehen ist die Erweiterung des Lebensmittelmarktes um eine Bruttogeschoßfläche von 550 qm sowie eine weitere Anlegung von 19 Stellplätzen. 
Die Skizze der Erweiterungsplanung liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 
Die Änderung des Bebauungsplanes ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB möglich. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist eventuell entbehrlich. 
Die Grundstücke Fl.Nrn. 1344 und 1370 befinden sich jedoch im Landschaftsschutzgebiet „Isartal“ des Bezirks Oberbayern vom 18.02.1986. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung ist daher eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung bei der Unteren Naturschutzbehörde im LRA München zu beantragen.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer merkt an, dass die Formulierung im städtebaulichen Vertrag, nach welcher die Vorhabenträgerin ein Planungsbüro zu beauftragen hat, nicht mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung übereinstimme. Die Verwaltung entgegnet, dass unabhängig vom Beauftragenden die Kostentragung immer bei der Vorhabenträgerin verbleibt und geeignete Planungsbüros oft keine Aufträge von privaten Auftraggebern annehmen. Deshalb spiele es keine Rolle, wer den Planungsauftrag erteilt. Herrin des Verfahrens wird immer die Gemeinde bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB -soweit möglich- ohne Durchführung einer Umweltprüfung. In den Geltungsbereich wird der gesamte Rodelweg bis zur Bundesstraße 11 (Wolfratshauser Straße) sowie das Grundstück Fl.Nr. 1370/2 und die Teifläche des Grundstückes Fl.Nr. 1370 nördlich des Beginns des Rodelweges mit aufgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt und bevollmächtigt, in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung des Änderungsentwurfs zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Hangweg - Flurstraße" in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02. Dezember 2019 mit einer formlosen Anfrage zur weiteren Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 203/2 befasst.  Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13. 
Der Beratung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: 
„Das Grundstück Fl.Nr. 203/2 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Hangweg – Flurstraße“ und ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines weiteren Gebäudes und hat hierzu eine formlose Anfrage eingereicht. Der Antrag wird mit der familiären Situation begründet. Das Antragsschreiben sowie ein Lageplan, in welchem ein mögliches, weiteres Wohngebäude eingetragen ist, ist im Ratsinformationssystem eingestellt. 
Eine unverbindliche Prüfung des Antrags mit dem Landratsamt hat ergeben, dass das gewünschte Bauvorhaben nicht im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugelassen werden kann. 
Der Bebauungsplan Nr. 13 in der gültigen Fassung trat im Jahr 1983 in Kraft; weist also ein Alter von nunmehr 36 Jahren auf. Der Bebauungsplan setzt eine GRZ von 0,20 und eine GFZ von 0,28 – 0,35 fest. Aufgrund der relativ engen Baugrenzen ist in vielen Fällen die festgesetzte GRZ nicht ausnutzbar.
Soweit eine bauliche Verdichtung in diesem Bereich ermöglicht werden soll, müsste seitens des Gemeinderates daher ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden.“
Es wurde folgender Beschluss gefasst: 
„Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Bebauungsplan Nr. 13 insgesamt zu ändern bzw. neu aufzustellen, um eine bauliche Verdichtung in diesem Bereich zuzulassen.“

Daher wird dem Gemeinderat empfohlen, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 einen neuen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. 

Diskussionsverlauf

Der Lankes erkundigt sich, ob es nicht sinnvoller sei, statt der Verhältniszahl GRZ eine absolute Zahl, also eine feststehende zulässige Grundfläche, festzusetzen. Im Bebauungsplan Auenstraße sei dies beispielsweise erfolgt. Die Verwaltung stimmt der Anregung zu, da dann die Bebaubarkeit unabhängig von der Grundstücksfläche feststehe. Der entsprechende Satz wird im Beschlussvorschlag daher gestrichen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 einen neuen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen, um eine bauliche Verdichtung dieses Bereiches zuzulassen. Die Art der Nutzung wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 
Der Verwaltung wird beauftragt und bevollmächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung des Planentwurfes zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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7. Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ullrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.05.2020 wird beantragt, den Bebauungsplan Nr. 18 im östlichen Bereich zu ändern, um an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoß errichten zu können. 
Der Bebauungsplan setzt für den gegenständlichen Bereich zwei Baukörper mit unterschiedlichen Geschoßzahlen fest.
Das Antragsschreiben sowie ein erster Entwurf liegen den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 
Die Änderung des Bebauungsplanes im beantragten Bereich wird seitens der Bauverwaltung als sinnvoll betrachtet und kann zu einer Belebung des Ortskerns von Ebenhausen in diesem Bereich beitragen. 
Die Kosten der Planung sollten vom Grundstückseigentümer getragen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 18 für die Grundstück Fl.Nrn. 1398/12, /31, /32 und /33 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung zu ändern. 
Die Kosten der Planung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Mit der Planung kann ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Haushaltsjahr 2019 wurde fristgerecht abgeschlossen. Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit zur Kenntnis gegeben.
Das Volumen des Gesamthaushalts stieg gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres um 3.932.810,732 € auf insgesamt 17.398.833,52 €.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 12.722.087,27 € und der Vermögenshaushalt mit 4.676.746,25 € ab.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts dargestellt. Im Weiteren wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Kämmerei steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht jederzeit zur Verfügung.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2019 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.476.953,75 € (Vorjahr: 1.493.987,74 €) erwirtschaftet wurde. Der allgemeinen Rücklage wurden 1.541.707,04 € zugeführt.
Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2020 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Schäftlarn mit dem Lagebericht werden dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2019 in der Druckfassung vom 20.05.2020 mit folgenden Abschlussergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.)  im Verwaltungshaushalt mit                                12.722.087,27 €
b.)  im Vermögenshaushalt mit                                  4.676.746,25 €
Gesamt                                                        17.398.833,52 €
                                       Fehlbetrag:                                 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        5,93 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €

verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö informativ 9
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9.1. Aktuelles zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Seit Mitte April liegt die Zahl der neu Infizierten für die Gemeinde Schäftlarn unverändert stabil bei 18 Personen. Die überwiegende Zahl der Infizierten ist mittlerweile wieder genesen. Entsprechend ist auch die Anzahl der Testungen auf das COVID-19-Virus derzeit moderat. Eine höhere Zahl von Tests kann jedoch ohnehin nur durchgeführt werden, wenn hierzu ausreichend Schutzausrüstung durch das Landratsamt München zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist die Versorgung mit Schutzanzügen weiterhin am schwierigsten sicherzustellen.
Seit 11.05.2020 wurde an der Grundschule Schäftlarn der Unterrichtsbetrieb für die 4. Klassen und seit 18.05.2020 die 1. Klassen wieder aufgenommen. Zur Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen wurden die Klassen hierzu halbiert. Die halben Klassen werden im täglichen Wechsel unterrichtet. Die Umsetzung des Hygienekonzepts stellt die Schulleitung vor große organisatorische Herausforderungen, da viele individuelle Konstellationen zu berücksichtigen sind. Der Unterrichtsbetrieb für die 2. und 3. Klassen soll nach den Pfingstferien in der gleichen Weise wieder aufgenommen werden. Die Schulleitung hat bereits jetzt darauf hingewiesen, dass aufgrund der Abstandsvorgaben der Platz auf dem Schulhof dann nicht mehr zur Durchführung der Pausen ausreichen wird.      

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9.2. Ergebnis Steuerschätzung auf Grund Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Wie bereits in den vorherigen Gemeinderatssitzungen angekündigt, wurden Zahlen über die finanziellen Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie erwartet. Aus der aktuellsten Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ vom 12. – 14. Mai 2020 kann entnommen werden, dass Steuereinbrüche in bislang unbekannten Ausmaßen prognostiziert werden. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen und besteht seit 1955. Ihm gehören neben dem federführenden Bundesfinanzministerium auch das Bundeswirtschaftsministerium, fünf Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an. Die aktuellste Steuerschätzung erwartet auf Bundesebene für die Gemeinden im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang der Steuereinnahmen von 11,1 % (Bund: - 13,5 %, Länder: -8,5 %). Überträgt man die Schätzergebnisse auf die bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden, so ist bei den Steuereinnahmen im laufenden Jahr mit einem Einbruch von 2,28 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr zu rechnen. Diese gliedern sich wie folgt:

Bei unserer größten Steuereinnahmequelle, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, zeichnet sich aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt (Kurzarbeit, Anstieg der Arbeitslosigkeit) im Jahr 2020 ein bayernweiter Einbruch um knapp 8 % ab. Dies würde im Bereich der Gemeinde Schäftlarn einen Rückgang von ca. 385.000 € bedeuten. In welchem Ausmaß hierbei unsere Gemeinde tatsächlich betroffen ist, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. In den Folgejahren wird dann wieder von Zuwächsen zwischen 5,5 und 8,4 % ausgegangen.

Bei der Nettogewerbesteuer (Gewerbesteuereinnahmen abzüglich Gewerbesteuerumlage) gehen die Steuerschätzer für das laufende Haushaltsjahr von einem Einbruch um knapp 20 % aus. In der Gemeinde Schäftlarn liegen wir derzeit bei einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zu 2019 bei rd. 10 % (brutto). Gleichzeitig erfolgte aber auch der Haushaltsansatz 2020 vorsichtiger als erwartet, sodass wir derzeit nur um ca. 40.000 € unter dem diesjährigen Haushaltsansatz liegen. Diese Zahlen können sich aber jederzeit wieder schlagartig ändern, wenn das Finanzamt größere Herabsetzungen der Vorauszahlungen verbescheidet. Im kommenden Jahr gehen die Steuerschätzer dann wieder von einem deutlichen Anstieg von 23,6 % aus.

Dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer kommt im Vergleich zum Gesamtsteueraufkommen der Gemeinde nur eine untergeordnete Bedeutung zu. In diesem Anteil sind u.a. Bundesmittel zur Entlastung der kommunalen Ebene (sog. 5-Mrd.-Euro-Entlastungspaket) enthalten, welche den Gemeindeanteil nicht im Verhältnis des Wirtschaftsrückgangs reduziert. Hierbei wird ein Rückgang um 1 % aufgrund des eingebrochenen Konsumverhaltens erwartet, was bezogen auf die Gemeinde Schäftlarn ca. 22.000 € ausmacht.

Gemäß den aktuellen Steuerschätzungen wird davon ausgegangen, dass die Steuereinnahmen 2021 wieder das Vorjahresniveau erreichen werden. Diese Entwicklung sieht der Bayerische Städtetag als fraglich an. Er empfiehlt hierbei eine für September angekündigte Interims-Steuerschätzung abzuwarten und in Bezug auf die Pandemie von einem einmaligen Einbruch auszugehen.

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9.3. Entwicklung der Anmeldezahlen bei den Kindertageseinrichtungen und der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2020/21 stellt sich die Anmeldesituation wie folgt dar:
Für die Betreuung in der Kinderkrippe bzw. bei Tagesmüttern (Kinder unter drei Jahre) liegen derzeit mehr Anmeldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen. Der Hintergrund hierfür ist v. a. in einer unbesetzten Stelle bei der Tagespflege zu sehen. Darüber hinaus würden für die Tagespflege in Familie geeignete Räumlichkeiten benötigt werden, da nicht alle Tagesmütter dies im eigenen Haus/Wohnung durchführen können.
Die Anmeldungen in den Kindergärten werden derzeit ebenfalls aufgenommen. Hier ist bisher nicht bekannt, dass die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der Plätze signifikant übersteigen würde.
Für das Schuljahr 2020/21 sind derzeit 48 Kinder für die 1. Klassen angemeldet. Dies würde erfordern, 2 Klassen einzurichten. In Hort und Mittagsbetreuung werden vsl. im Schuljahr 2020/21 ca. 180 Kinder betreut werden. Nachdem der Hort neues Personal gewinnen konnte ist davon auszugehen, dass die angebotenen Plätze ausreichen werden. 

Diskussionsverlauf

Herr Lankes gibt zu bedenken, dass aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu befürchten sei, dass der Kinderbetreuungs- und Unterrichtsbetrieb nicht in regulärer Weise aufgenommen werden kann. Er schlägt daher vor, für diesen Fall entsprechende Maßnahmen zu planen, z. B. sich beim Schulamt für eine Drittelung der 1. Klassen einzusetzen. Dadurch könnte möglicherweise eine Teilung der Klassen mit tageweisem Wechselbetrieb vermieden werden.


Der Erste Bürgermeister und Herr Wallner erläutern, dass aufgrund der ministeriellen Vorgaben eine Einflussnahme der Gemeinde z. B. auf Klassenstärken oder Gründe für Notbetreuung nur sehr eingeschränkt möglich ist.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö 10
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10.1. Christian Lankes: Beschaffung einer neuen Leinwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Herr Lankes fragt an, ob es möglich sei eine neue mobile Leinwand zu beschaffen. 
Der Erste Bürgermeister sichert eine Prüfung zu. 

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10.2. Christian Lankes: Terminplanung für Gewerbeklausur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö 10.2

Sachverhalt

Herr Lankes fragt an, ob für die aus aktuellem Anlass geplante Gewerbeklausur schon eine konkrete Terminplanung besteht.

Datenstand vom 14.02.2024 19:14 Uhr