Datum: 24.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Beratung und Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe aufgrund eines Antrages des AWO Kreisverbandes München-Land
6 Verlängerung der Veränderungssperre für den Planungsbereich des BPlans Nr. 50 "südlich der Schmidgasse" - Satzungsbeschluss
7 Antrag der GemeindeUnion: Errichtung des Bauhofes ohne Salzlager
8 Informationen
8.1 Bestellung einer/eines gemeindlichen Jugendbeauftragten
8.2 Bestellung einer Vertretung für den Behindertenbeirat des Landkreises
8.3 Geplanter Neubau der Schrankenanlage in Hohenschäftlarn
9 Anfragen
9.1 Anfrage Maria Kötzner-Schmidt: Überflutungen an der B11
9.2 Anfrage Maria Kötzner-Schmidt: Anschaffung roter Hundekotbeutel

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 27.05.2020 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen.

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 27.05.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2020 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:

Auftragsvergaben in Zusammenhang mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Verwaltungsgebäude und Fahrzeughalle:

- Heizungsinstallation
  Der Auftrag wurde an Fa. Haustechnik MFG GmbH aus Wielenbach vergeben.

- Lüftungsinstallation
  Der Auftrag wurde Fa. Cleanair-Systems GmbH aus Landsberg vergeben.

- Natursteinarbeiten
  Der Auftrag wurde Fa. Karl Bachl Betonwerke GmbH aus Röhrnbach vergeben.

- Putzarbeiten
  Der Auftrag wurde Fa. FD Bau Innen- und Außenputz GmbH, Wolfratshausen vergeben.

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5. Beratung und Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe aufgrund eines Antrages des AWO Kreisverbandes München-Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.05.2020 hat der Geschäftsführende Vorstand des AWO Kreisverbandes München-Land die Gemeinde über die derzeitige finanzielle Situation des Kinderhortes Isaria informiert. In diesem Zusammenhang wird ein Abschlag auf das für 2020 erwartete Defizit sowie die teilweise Kompensation von Elternbeiträgen durch die Gemeinde gefordert.
Bisher wurde der Defizitausgleich nach Abrechnung durch die Einrichtung im Nachgang gewährt. Die AWO hat nun, beginnend ab 30.05.2020 zusätzlich um eine vierteljährliche Abschlagszahlung im laufenden Jahr i. H. v. jeweils € 32.257,40 gebeten. Als Haushaltsansatz für den Defizitausgleich sind insgesamt für 2020 € 150.000,- eingeplant. Davon sind bereits € 115.149,48 für Defizitausgleich von mehreren Einrichtungen für das Jahr 2019 verfügt, € 34.850,52 sind noch als Haushaltsrest vorhanden. Zur Finanzierung der Abschlagszahlungen müsste daher eine Sollveränderung, ggf. eine überplanmäßige Ausgabe durch den Gemeinderat beschlossen werden. Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung kann als Abschlag auf das Defizit im laufenden Haushaltsjahr höchstens ein Betrag i. H. v. € 75.000 zur Verfügung gestellt werden, der dann in drei Abschlägen zu je € 25.000,- ausgezahlt werden könnte. Da grundsätzlich nachvollziehbar ist, dass aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie ein erhöhter Liquiditätsbedarf für den Träger besteht, sollte aus Sicht der Verwaltung dem Antrag über die Auszahlung von Abschlägen auf das Defizit i. H. v. € 75.000,- entsprochen und ein Beschluss über eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe gefasst werden.  
Des Weiteren hat die AWO darauf hingewiesen, dass Eltern die die Notbetreuung in Anspruch nehmen keinen Anspruch auf die staatliche Erstattung von Elternbeiträgen hätten. Da die Notbetreuung meist an weniger Tagen als die reguläre Betreuung in Anspruch genommen wird (ebenfalls aufgrund staatlicher Vorgaben, die eine Notbetreuung nur zu den Zeiten mit nachgewiesenem beruflichen Bedarf ermöglicht), entsteht diesen Eltern dadurch ein finanzieller Nachteil gegenüber den Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die AWO hat daher eine Überprüfung der Abrechnungsmodalitäten angeregt. Würden von den Eltern jedoch nur teilweise Beiträge erhoben werden, würde dies wiederum zu einer weiteren Erhöhung des Defizits führen, das wiederum die Gemeinde zu tragen hätte. Das prognostizierte Defizit für 2020 würde sich in diesem Fall um € 6.605,64 von € 96.772,21 auf € 103.377,85 erhöhen. (Die genehmigte Defizitgrenze für die Einrichtung liegt bei € 100.000,-). Im Vergleich zu den Vorjahren  würde sich das Defizit bereits ohne die Einrechnung einer Kompensation für die Elternbeiträge von Kindern in der Notbetreuung deutlich erhöhen (2018: € 62.953,55, 2019: 42.580,04, 2020: € 96.772,21). Dies ist v. a. auf hohe Tarifsteigerungen sowie die Zahlung einer Großraumzulage zurück zu führen. Aufgrund dieser Entwicklung und der damit verbundenen Überschreitung der durch das Landratsamt München festgelegten Defizitgrenze sollten weitere Kostensteigerungen vermieden werden. 

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Christian Doll und Maximilian Urban.

Frau Susanne Dichtl meldet sich zu Wort und trägt vor, dass sich ihr die Kostensteigerungen nicht erschließen und fügt hinzu, dass ein Abschlag auf das Defizit im Voraus nicht nachvollziehbar ist.

Frau Kötzner-Schmidt fragt nach, ob der Kinderhort Kurzarbeit angemeldet hat. Desweiteren möchte Frau Kötzner-Schmidt in Erfahrung bringen, ob andere Kommunen die Kosten ebenfalls übernommen haben. Herr Wallner teilt mit, dass der Kinderhort aufgrund der sich evtl. daraus ergebender Personalabwanderung keine Kurzarbeit angemeldet hat. Weiter führt er aus, dass die AWO, nach Erkenntnissen der Gemeindeverwaltung, bislang nur an die Gemeinde Schäftlarn herangetreten ist.  

Herr Tonnar erwähnt, dass die Thematik „offene Ganztageschule“ nicht außer Acht gelassen werden darf. Der Erste Bürgermeister berichtet über eine derzeitige Konzepterstellung seitens des Landratsamtes München bezgl. dieser Thematik.

Herr Christian Doll fragt an, ob Konsequenzen drohen falls keinerlei Abschlagszahlungen auf das Defizit geleistet werden. Herr Wallner teilt mit, dass sich keine Verpflichtung aus dem Vertrag heraus ergibt. 

Frau Kötzner-Schmidt bittet, den 1. Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass einer Gewährung von Abschlägen auf das Defizit nicht zugestimmt wird.  

Herr Michael Waldherr fragt an ob bei der AWO wegen des Liquiditätsengpasses Überziehungszinsen fällig werden. Herr Dr. Matthias Ruhdorfer bittet die Verwaltung um Eruierung der Gründe für dieses hohe Defizit. 

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. € 75.000,- auf der Haushaltsstelle 4641/7099 zur Auszahlung eines Abschlages auf das Defizit für den AWO Kreisverband München-Land zum Betrieb des Kinderhortes Isaria nicht zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Hintergründe für die Anforderung der Defizitabschläge zu eruieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat nimmt die Defizitentwicklung beim Kinderhort Isaria zur Kenntnis. Da bereits im Rahmen der ursprünglichen Finanzplanung eine deutliche Kostensteigerung zu den Vorjahren vorliegt, kann die zusätzliche teilweise Übernahme von Elternbeiträgen im Rahmen des Defizitausgleichs nicht zugesagt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Verlängerung der Veränderungssperre für den Planungsbereich des BPlans Nr. 50 "südlich der Schmidgasse" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat zuletzt am 25.07.2018 aus Anlass eines für die Flnr. 68 gestellten Bauantrags die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ beschlossen und zur Sicherung der gemeindlichen Planung eine Veränderungssperre verfügt. 
Die Veränderungssperre wurde am 27.07.2018 bekannt gemacht tritt nach Ablauf von zwei Jahren spätestens zum 26.07.2020 außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
Der mit der Planerstellung beauftragte Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat bisher im Auftrag der Gemeinde Varianten für das Grundstück Flnr. 68 erarbeitet; allerdings ergeben sich nach dem Hinzuerwerb der Grundstücke Flnrn. 63 und 63/5 (Starnberger Straße 30, „Dröscher“) neue planerische Möglichkeiten zur Bebauung der Grundstücke. Der Bebauungsplanentwurf wird derzeit auf der Grundlage der zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2020 erfolgten Sachstandsinformation durch den Planungsverband aktualisiert, so dass parallel die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer fortgeführt werden können.
Zur Sicherung der anzupassenden Planungen ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB erforderlich.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre nebst Plandarstellung und einem Ausblick über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ wird die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr vom Gemeinderat beschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ für die Flurstücke Nr. 58, 58/2, 62/2, 63, 63/4, 63/5, 66, 67, 68, 68/1, 68/2, 74/1, 147/6, 343 (Teilfläche) und 343/2 der Gemarkung Schäftlarn.
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre nebst Plandarstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Antrag der GemeindeUnion: Errichtung des Bauhofes ohne Salzlager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Für den Neubau des gemeindlichen Bauhofs (und des Feuerwehrhauses) hat der der Gemeinderat in der Sitzung vom 10.04.2019 die Planentwürfe gebilligt und der Vorbereitung der Ausschreibungen mit Baubeginn im Frühjahr 2020 einstimmig zugestimmt. Die Ausschreibung und Beauftragung der Baumeisterarbeiten für den Bauhof einschließlich eines Salzlagers in Betonbauweise hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 19.02.2020 mit 14:4 Stimmen beschlossen.
Mit Schreiben vom 12.06.2020 hat die GU-Fraktion die Behandlung des nachfolgenden Antrags im Gemeinderat gestellt:
„Die Gemeindeverwaltung Schäftlarn wird beauftragt, den gemeindlichen Bauhof ohne das bisher vorgesehene Salzlager zu errichten.“
Der Antrag wird folgendermaßen begründet:
„Aufgrund einer bestehenden Vereinbarung kann die Gemeinde Schäftlarn bis auf Weiteres das Salzlager des Staatlichen Bauamts nutzen.
Sollte diese Vereinbarung hinfällig werden, so kann die Gemeinde auf dem für das Salzlager vorgesehenen Platz im Bauhof ein Holzsilo errichten. Bei der derzeit geplanten Betonbauweise wären Korrosionsschäden absehbar.“
Dem Antrag beigefügt ist ein älterer Artikel des Münchner Merkur mit der Überschrift „Schäftlarn hat ein Gratis-Salzfass“ in welchem auf eine Absprache der Gemeinde mit dem Straßenbauamt aufgeführt wird, wonach die Gemeinde zum Ausgleich dafür, dass diese die Staatsstraße 2071 vor dem Rathaus streut, das erforderliche Streusalz bei der Straßenmeisterei entnehmen dürfe.
Dem Antrag sollte aus sachlichen Gründen nicht entsprochen werden:
Nach Auskunft des gemeindlichen Bauhofs ist der Salzsilo der Straßenmeisterei in strengen Wintern oft leer.
Obwohl die Gemeinde das Streusalz aufgrund der Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt schwerpunktmäßig Salz für das Streuen der Staatsstraße 2071 vor dem Rathaus entnimmt, hat die Gemeinde pro Jahr zusätzlich zwischen 50 bis 70 Tonnen Streusalz erworben, da neben den Gemeindestraßen auch durch die Haustechnik Streusalz für die kommunalen Liegenschaften (z. B. für Schule und Kindergarten) benötigt wird. Aus diesem Grund ist ein eigenes Salzlager am neuen Bauhof auch trotz der Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt sachlich erforderlich. 
Nach Auskunft des gemeindlichen Bauhofs soll das Lager in den Sommermonaten zur Einlagerung von Streugutkisten und weiteren Gegenständen genutzt werden.
Die Lebensdauer des Salzlagers in Betonbauweise liegt bei zumindest 50 Jahren, so dass die alternativ vorgeschlagene Errichtung eines Holzsilos konstruktiv keine Nutzungs­vorteile bringen würde.

Diskussionsverlauf

Frau Brunner möchte den Lagerort des derzeit erforderlichen zusätzlichen Streusalzes wissen. Seitens der Verwaltung wurde erläutert, dass das Streusalz aktuell in einem schenkungsweise überlassenen Kunststoffsilo erfolgt, welcher sich am Ende seiner technischen Lebensdauer befindet.

Der Vorsitzende erklärt bezugnehmend auf den Vortrag der Verwaltung, dass das von allen Fraktionen im letzten Gemeinderat gebilligte Bauhofkonzept einschließlich dem Salzlager aus funktionalen Gründen dringend notwendig sei, worauf Frau Kötzner-Schmidt wegen Erledigung die Antragsrücknahme seitens der GU-Fraktion erklärte.

Beschluss

Aufgrund der Antragsrücknahme seitens der GU-Fraktion erfolgte keine Beschluss-fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö informativ 8
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8.1. Bestellung einer/eines gemeindlichen Jugendbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Die Entscheidungen des Gemeinderates haben in vielen Fällen Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen. Im Hinblick darauf hatte sich seitens des Gemeinderates bisher Frau Manuela Beichhold in besonderer Weise für die Anliegen von Jugendlichen eingesetzt. Dieser Einsatz durch den Gemeinderat soll durch die Bestellung einer/eines neuen Jugendbeauftragten fortgeführt werden. Die/der Jugendbeauftragte ist Ansprechpartner/in für Jugendliche, den Kreisjugendring sowie andere gesellschaftliche Akteure und fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung in Jugendfragen.
Der Kreisjugendring hat von 15.02. bis 31.03.2019 auf Kreisebene eine Jugendbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, welche jugendpolitischen Bedarfe und Bedürfnisse vorliegen (siehe Anlage). 

Diskussionsverlauf

Herr Sebastian Berger schlägt vor, dass die Mitglieder des Kuratoriums Postwagon, Frau Julia Brunner und Herr Maximilian Urban bis zur Sitzung des Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses interimsweise die Aufgaben übernehmen soll. Herr Maximilian Urban sowie Frau Julia Brunner befürworten den Vorschlag und bekunden Ihr Interesse die Aufgaben interimsweise zu übernehmen. 

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8.2. Bestellung einer Vertretung für den Behindertenbeirat des Landkreises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Der Landkreis München hat seit 2011 einen Behindertenbeirat. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22.07.2019 eine Satzung für den Behindertenbeirat beschlossen. Um die Kommunen optimal in die Arbeit des Behindertenbeirates einzubinden, sieht die Satzung in § 4 vor, aus jeder Kommune eine Vertretung als beratendes Mitglied einzubinden. Hierzu wurden die Kommunen aufgerufen möglichst noch vor der Sommerpause jeweils ein Mitglied zu benennen. 

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister bekundet sein Interesse und stellt sich als Vertreter zur Verfügung. 

Herr Fabian Blomeyer fragt an, ob die Vertretung als beratendes Mitglied des Behindertenbeirates auch eine externe Person übernehmen kann. 

Der Erste Bürgermeister verneint dies und führt weitere Informationen aus.  

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8.3. Geplanter Neubau der Schrankenanlage in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö informativ 8.3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, das lt. Auskunft der DB Netz AG, Regionalbereich Süd für beide Bahnübergänge in Hohenschäftlarn derzeit von der DB die Vorplanungen für einen Neubau der Schrankenanlagen in Hohenschäftlarn erstellt werden. Bezüglich des Sachstandes der Planungen und den zu erwartenden Kosten wird die DB Netz AG im 3. oder 4. Quartal auf die Gemeinde zukommen.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö 9
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9.1. Anfrage Maria Kötzner-Schmidt: Überflutungen an der B11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Frau Maria Kötzner-Schmidt erwähnt die erneute Überflutungsproblematik an der B11. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass an der B11 seitens des staatlichen Bauamts ein neues System mit Filtersäcken eingebaut wurde. Diese verstopfen durch Sedimenteintrag nach ca. einem halben Jahr, sodass es dann bei Starkregenereignissen zu Überschwemmungen kommt, wenn diese nicht rechtzeitig ausgetauscht werden. 
Derzeit wird der Austausch durch das staatliche Bauamt ausgeführt. Durch regelmäßige Kontrollen und Austausch der Filtersäcke sollte es in Zukunft zu keinen Überschwemmungen mehr kommen. Es wird seitens des staatlichen Bauamtes überprüft, ob ein Rückbau in ein konventionelles System möglich ist.  

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9.2. Anfrage Maria Kötzner-Schmidt: Anschaffung roter Hundekotbeutel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Frau Maria Kötzner-Schmidt schlägt vor, einen weiteren Standort für Hundebeutelspender am Ende des Niederrieds aufzustellen. Weiterhin bringt sie an, dass statt den bisherigen braunen Hundebeuteln nun rote Hundebeutel beschafft werden sollen, da diese auffälliger sind. 

Datenstand vom 14.02.2024 19:17 Uhr