Datum: 22.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Walter Neumeyer: Bauarbeiten zur Straßenentwässerung von in Neufahrn
2.2 Walter Neumeyer: Parkende Fahrzeuge in Neufahrn
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019
6 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2019 und Ergebnisverwendung
7 Beratung und Beschluss über die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VHS Pullach
8 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit landwirtschaftlicher Werkstatt und Maschinen- und Bergehalle, Wangener Weg 14, Fl.Nr. 330/0, BA 2020/35
9 Beratung über die künftige bauliche Nutzung des gemeindlichen Grundstücks "Am Wagnerfeld"
10 Informationen
10.1 AWO Kinderhort Isaria
10.2 Zuschuss für Sanierung einer Mauer am Prälatengarten
10.3 Information der DB NETZE vom 03.07.2020 zum barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Station Ebenhausen-Schäftlarn
10.4 Sanierung Schorner Straße
10.5 Relaunch der gemeindlichen Homepage
11 Anfragen
11.1 Fabian Blomeyer: Kapazitäten der Corona-Teststation

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 
Der Erste Bürgermeister schlägt vor, TOP 14 im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Dagegen werden keine Einwendungen erhoben.

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 2
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2.1. Walter Neumeyer: Bauarbeiten zur Straßenentwässerung von in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Es erscheint Herr Waldherr.

Herr Walter Neumeyer regt an, im Zuge der Bauarbeiten zur Straßenentwässerung in Neufahrn die entsprechenden Flächen zu verrießeln, da nur so das Oberflächenwasser zuverlässig beseitigt werden könnte.

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2.2. Walter Neumeyer: Parkende Fahrzeuge in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Herr Neumeyer trägt vor, dass der fließende Verkehr in der Haarkirchener Straße in Neufahrn durch parkende Fahrzeuge stark behindert wird. 
Der Erste Bürgermeister führt hierzu aus, dass die Gemeinde im Bereich der Haarkirchener Straße ggf. bauplanungsrechtliche Möglichkeiten nutzen wird, um Parkmöglichkeiten zu in dem betroffenen Bereich zu beschränken.  

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2020 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.   

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2020 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2020 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse nicht öffentlich gefasst:

  • Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten im Baugebiet Stehbründl an die Fa. Weismann, Egling

  • Vergabe zur Oberflächensanierung der Schorner Straße an die Fa. PANMAX

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5. Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss 2019 ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit dem BKPV ist sehr gut und hat sich bewährt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.07.2020 einstimmig den Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2019 und Ergebnisverwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 13.07.2020 ö beschliessend 3
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2019 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, in der Zeit vom 23.-27.03.2020 erstellt. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte dies in Heimarbeit. Sämtliche Daten und Unterlagen wurden von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Der Jahresabschluss 2019 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.789.940,26 € (Vorjahr: 13.316.607,58 €) und einem Gewinn in Höhe von 182.077,76 € (Vorjahr: 137.825,02 €) ab.
Der Gewinn des Gesamtbetriebs gliedert sich wie folgt auf: Wasserversorgung +33.426,61 € (Vorjahr: +35.439,46 €), Abwasser +152.822,13 € (Vorjahr +105.437,91 €) und Energie (PV-Anlagen) -4.1070,98 € (Vorjahr -3.052,35 €).
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sind Verluste, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen werden, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden 5 Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.
Die Werkleitung hat den Lagebericht für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2019 am 22.06.2020 erstellt und dem 1. Bürgermeister sowie den Mitgliedern des Werkausschusses zur Werkausschusssitzung am 13.07.2020 vorgelegt (s. Anlage). Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde ebenso an die Mitglieder des Werkausschusses ausgegeben.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.07.2020 den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis genommen und dem Gemeinderat empfohlen den Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke der Gemeinde Schäftlarn wie folgt festzustellen:
Bilanzsumme                                        13.789.940,26 €
Jahresgewinn                                        182.077,76 € 
Der Jahresgewinn in Höhe von 182.077,76 € ist zur Verlusttilgung zu verwenden.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stellt den beigefügten Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke der Gemeinde Schäftlarn mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.789.940,26 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 182.077,76 € fest.
  3. Der Jahresgewinn in Höhe von 182.077,76 € ist zur Verlusttilgung zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschluss über die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VHS Pullach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.06.2020 hat die VHS Pullach einen zusätzlichen Barzuschuss i. H. v. € 43.000,- zur Betriebsführung für das Haushaltsjahr 2020 beantragt.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den Teilnehmergebühren geführt hätten. Da sich die VHS maßgeblich über Teilnehmergebühren finanziert, hätte dies dazu geführt, dass die VHS kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stünde (die VHS finanziert sich zu ca. 70% aus Teilnehmergebühren, zu 20% aus kommunalen Zuschüssen und zu 10% aus Landeszuschüssen). Zudem wird davon ausgegangen, dass auch die Einnahmen des kommenden Herbstsemesters sehr gering sein werden. Die Staatsregierung habe einen Rettungsschirm für Volkshochschulen angekündigt. Derzeit sei jedoch noch nicht absehbar, wann und in welcher Höhe dieser Zuschuss ausbezahlt werde.
Die VHS hat nach eigener Darstellung umfangreiche Maßnahmen zur Kostensenkung ergriffen. Seit Mai befindet sich ein Großteil der festen Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit, welche aber aufgrund des Arbeitsaufkommens durch das beginnende Herbstsemester (Anmeldephase, Raum- und Kursvorbereitungen, Umsetzung des Hygienekonzepts etc.) nicht über den Sommer hinaus verlängert werden könnte. Des Weiteren sei eine Verwaltungsstelle seit Mai unbesetzt, die vsl. erst Ende des Jahres nachbesetzt wird. Die Dozentenhonorare werden vsl. anstatt geplanter € 384.740,- für das Jahr 2020 € 244.040,- betragen. Die Räume in Pullach sowie die gemeindlichen Räume in Baierbrunn und Schäftlarn stehen ohnehin kostenfrei zur Verfügung. Für andere Räumlichkeiten (z. B. Kirchen) sind Mieten zu entrichten.   
Bei den anderen Trägerkommunen der VHS Pullach, den Gemeinden Pullach und Baierbrunn wurden ebenfalls zusätzliche Zuschüsse beantragt. So soll die Gemeinde Pullach in 2020 einen zusätzlichen Zuschuss i. H. v. € 195.000,- und die Gemeinde Baierbrunn i. H. v. € 29.000,- leisten.  Der erwartete Landeszuschuss wird € 73.770,- betragen (ohne den Zuschuss aus dem Rettungsschirm). 
Von den Rücklagen i. H. v. € 96.000,- sollen ca. € 20.000,- zur Aufrechterhaltung des  laufenden Betriebes eingesetzt werden. Weitere € 25.000,- sollen für Investitionen zur Digitalisierung verwendet werden (virtuelle Kurse etc.). Zudem soll aus der Rücklage min. ein Monatsgehalt für jeden festen Beschäftigten der VHS vorgehalten werden. 
Die Errichtung und der Betrieb von Volkshochschulen ist eine freiwillige gemeindliche Aufgabe. Volkshochschulen sind bewährter Teil der Daseinsvorsorge und fördern mit ihrem breiten Weiterbildungsangebot die gesellschaftliche und soziale Teilhabe. Um das Bildungsangebot der VHS zu erhalten ist es kurzfristig unabdingbar der VHS Pullach den beantragten Zuschuss i. H. v. € 43.000,- zukommen zu lassen. Da noch nicht feststeht, ob in welcher Höhe ein Zuschuss aus dem staatlichen Rettungsschirm erfolgen wird, schlägt die Verwaltung vor, den Betrag als bedingt rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Zur Finanzierung ist zudem eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 3501/7094 zu genehmigen.       

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Berger.

Frau Daiminger von der VHS Pullach erläutert, dass aus dem Rettungsschirm des Freistaates Bayern nun ein Zuschuss i. H. v. € 75.000,- gewährt wurde. Der von der Gemeinde Schäftlarn benötigte Zuschuss würde sich dadurch auf € 30.720,- reduzieren. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat gewährt der VHS Pullach für das Jahr einen zusätzlichen Zuschuss i. H. v. € 30.720,-. Der Zuschuss wird als bedingt rückzahlbares Sonderdarlehen gewährt und ist mit dem staatlichen Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Volkshochschulen zu verrechnen.
  2. Der Gemeinderat genehmigt hierzu eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. € 30.720,- auf der Haushaltsstelle 3501/7094. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit landwirtschaftlicher Werkstatt und Maschinen- und Bergehalle, Wangener Weg 14, Fl.Nr. 330/0, BA 2020/35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Geplant ist der Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit landwirtschaftlicher Werkstatt und Maschinen- und Bergehalle. Auf dem Grundstück ist bereits ein Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten im Bestand. Für das Betriebsleiterwohnhaus werden 3 Stellplätze errichtet.
Beantragt wird die Abweichung von § 3 (Höhenlage) der ÖBV, da aufgrund der Länge der baulichen Anlage das Gelände so angepasst werden muss, dass das Niederschlagswasser nicht in das Gebäude eindringen kann.
Das Betriebskonzept wurde den Ratsmitgliedern über das RIS zur Verfügung gestellt.


Es erfolgen keine Wortmeldungen. Herr Waldherr teilt mit, wegen persönlicher Beteilung nicht an der Abstimmung teilnehmen zu können.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Beratung über die künftige bauliche Nutzung des gemeindlichen Grundstücks "Am Wagnerfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung vom 22.04.2020 hat der Gemeinderat hinsichtlich der baulichen Nutzung des gemeindlichen Grundstücks „Am Wagnerfeld“ diskutiert. 
Die Gemeinde hat zur Vorbereitung der Entscheidung über die künftige bauliche Entwicklung sowohl   Skizzen für eine dem FNP entsprechende Gewerbenutzung erarbeiten lassen, als auch die als auch die Möglichkeit einer künftigen Bebaubarkeit des Grundstücks mit einer Turnhalle skizzieren lassen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Fürst erläutert einführend, dass der Standort für eine Mehrzweckhalle mit 199 Besuchern für Veranstaltungen zu klein ist und daher auch nicht zukunftsträchtig ist.
Frau Keller stellt die Frage, wer Betreiber einer künftigen Mehrzweckhalle sein könnte. Die Halle müsste über den Vereinssport hinaus auch einer nicht vereinsgebundenen Nutzung zur Verfügung stehen.
Herr Lankes hält den Standort wegen der Nähe zu den Sportanlagen für eine Hallen­nutzung für sehr überlegenswert. Für eine Nutzung als Veranstaltungs- und Kulturraum wäre der Standort dagegen weniger gut geeignet, diese Nutzung sollte eher in der Ortsmitte angesiedelt werden. Beim Standort „Am Wagnerfeld“ könnte bei einer Hallenerrichtung evtl. eine Unterkellerung für die Schützen angedacht werden. Zudem darf bei der Diskussion die Schulturnhalle nicht herausgehalten werden.
Der Erste Bürgermeister erläutert auf Nachfrage aus dem Gremium, dass die Stellplätze entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung sowie der Stellplatzsatzung auf dem Grundstück selbst errichtet werden müssen. Bei der nicht optimalen Lösung einer Mehrfachhalle ohne Mehrzweckraum wären diese Stellplatzvorgaben gewahrt. Der Erste Bürgermeister bekräftigt, dass sich die Gemeinde der Herausforderung stellen muss, für die Gewerbetreibenden vor Ort Flächen bereitstellen zu können, so dass man zumindest für 4 der 12 örtlichen Gewerbetreibenden Grundstücke anbieten könnte. Außerdem ist zu bedenken, dass die Grundschule eine neue Turnhalle benötigt.
Auch Frau Brunner hält eine Schulturnhalle für dringlicher, da die offene Ganztagsschule (OG) ab dem Jahr 2025 Pflicht werden wird. Dann werde die Schulturnhalle für eine Vereinsnutzung nicht mehr im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Jedenfalls ist der Standort „Am Wagnerfeld“ für eine Mehrzweckhalle ungeeignet.
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Neuerrichtung der Schulturnhalle und der Bau einer Mehrzweckhalle mit Unterkellerung für die Gemeinde finanziell nicht möglich ist. Ein Veranstaltungsraum könne zentral angesiedelt werden, aber so, dass keine Probleme mit den Anwohnern entstehen.

Herr Tonnar möchte Gewerbegebietsflächen besser im Ort verteilt haben und hält den Standort gut geeignet für eine Turnhalle. Hierzu könne man auch einen Wettbewerb durchführen.

Herr Stoiber verneint die Geeignetheit des Standorts für eine Mehrzweckhalle. Es sei hierfür auch kein Budget vorhanden. Daher spricht sich Herr Stoiber für eine Gewerbenutzung des Areals aus.

Herr Dr. Ruhdorfer hält eine Mehrzwecknutzung an der Schule auch für Vereine für möglich. Aufgrund der Einführung der OGS bis zum Jahr 2025 ist ein Ersatz für die aktuelle Schulturnhalle dringlich. Die Planungen für eine Schulsporthalle und für die Nachmittagsbetreuung haben wegen den zu beantragenden Zuschüssen große Priorität. Da die Finanzen der Gemeinde wichtig sind, muss das Gewerbesteueraufkommen gestärkt werden.

Frau Reitinger verweist darauf, dass die Gewerbeklausur einen großen Gewerbeflächen­bedarf ergeben hat. Genau dafür ist der Standort geeignet. Um eine Abwanderung zu vermeiden, ist die Ausweisung von Gewerbeflächen lebensnotwendig für die Gemeinde. Es soll ein anderer Standort für eine Mehrzweckhalle mit dem TSV gefunden werden.

Herr Waldherr hält eine Turnhalle für alle Vereine für erforderlich. Zudem ist die Nutzung der Schulturnhalle durch die Vereine belastend für die Anwohner. Der Standort „Am Wagnerfeld“ stellt sich allerdings als zu klein dar, auch gibt es keine Erweiterungsmöglichkeiten an diesem Standort. Beim gewaltsamen Einfügen einer Mehrzweckhalle „zwickt“ es zu sehr an diesem Standort, außerdem benötigen Handwerker Platz. 

Herr Blomeyer hebt hervor, dass die Vereinssicht berücksichtigt werden muss. Die Nutzung der Schulturnhalle  kollidiert mit den Nutzungswünschen durch die Vereine (insb.  beim Seniorensport). Aufgrund des eingeschränkten Angebots besteht ein dringender Handlungsbedarf für eine Mehrzweckhalle. Es ist ein für den Sport tauglicher Standort erforderlich, wobei aus Kostengründen nur die Nutzung von gemeindlichen Flächen in Frage kommt.

Der Erste Bürgermeister betont, dass die Gemeinde die erforderlichen 5 bis 6 Mio. Euro nicht hat, der Bau der Mehrzweckhalle würde eine massive Verschuldung hervorrufen. Es ist fraglich, ob das Landratsamt die erforderliche Kreditaufnahme genehmigen würde.

Frau Keller spricht sich dafür aus, andere Turnhallenstandorte im Gemeindegebiet zu suchen, evtl. könnten auch Flächen in Neufahrn bzgl. einer Gewerbeansiedlung diskutiert werden.

Herr Doll erklärt, dass seit Jahrzehnten ein Mangel an Gewerbeflächen im Gemeindegebiet besteht und daraus resultierend das Gewerbesteueraufkommen zu niedrig ist. Eine Mehrzweckhalle soll an einen anderen Standort geplant werden, das Gewerbe hat an diesem Standort die erste Priorität.

Herr Tonnar möchte das Thema im September/Oktober im Konsens entwickeln. Eigenen Handwerkern müssen Flächen zur Verfügung stehen, aber auch die Vereine haben Priorität.

Frau Reitinger erläutert, dass Planungen sehr zeitaufwendig sind und die Gemeinde in den letzten Jahren sehr viele Projekte umgesetzt hat. Es müssen aber die finanziellen und personellen Ressourcen beachtet werden.

Herr Lankes nimmt Bezug auf das Protokoll der Gewerbeklausur, wo die Errichtung einer   1½-fach Turnhalle am Wangener Feld festgehalten ist. Allerdings sollten auch andere Standorte in Betracht gezogen werden, da der Standort nicht 100%ig optimal ist. Allerdings hat der Sport eine hohe Priorisierung.

Herr Dr. Ruhdorfer stellt klar, dass in der Klausur der Grunderwerb als erster Schritt festgelegt wurde. Die höchste Priorität weist allerdings die Schulturnhalle und die Ganztagsbetreuung auf.

Beschluss 1

Das gemeindliche Grundstück „Am Wagnerfeld“ soll grundsätzlich für eine gewerbliche Nutzung vorbehalten sein. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren für die Gewerbegebietsnutzung für das Grundstück „Am Wagnerfeld“ einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Beschluss 2

Das gemeindliche Grundstück „Am Wagnerfeld“ soll grundsätzlich für eine Sondergebietsnutzung für eine Mehrfachturnhalle vorbehalten sein. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren für eine Sondergebietsausweisung für das Grundstück „Am Wagnerfeld“ zugunsten der Errichtung einer Mehrfachturnhalle einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö informativ 10
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10.1. AWO Kinderhort Isaria

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Am 02.07.2020 hat mit den Verantwortlichen des AWO-Kreisverbandes München-Land ein Gespräch zur finanziellen Situation des Kinderhortes Isaria stattgefunden. Dabei wurden den Vertretern der AWO die Hintergründe des Beschlusses der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2020 erläutert (vgl. TOP 5). In diesem Zusammenhang haben die Vertreter der AWO darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auszahlung des staatlichen Zuschusses für die Elternbeiträge für die Monate April bis Juni ein Fehlbetrag entstehen wird. Dieser betrifft Kinder, für welche die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Da die Auszahlung des staatlichen Zuschusses daran geknüpft ist von den Eltern in den entsprechenden Monaten keine Elternbeiträge zu erheben, verbleibt dieser Fehlbetrag (ca. € 5.000,-) beim Träger. Die AWO bemüht sich daher Einsparungen vorzunehmen, weist jedoch darauf hin, dass dies aufgrund der bereits verplanten Personalkosten nur bedingt möglich sei. Die AWO geht daher davon aus, dass dieser Betrag das Defizit erhöhen könnte.  
Aufgrund des stark gestiegenen Plandefizits für 2020 das hauptsächlich aus signifikant gesteigerten Personalkosten besteht, wurde die AWO seitens der Verwaltung gebeten, von der Zahlung einer München-Zulage einstweilen Abstand zu nehmen. Dadurch kann das geplante Defizit von € 96.772,21 auf € 89.098,17 vermindert werden. Zukünftig wird dabei jedoch zu berücksichtigen sein, dass trotz der – im Vergleich mit der Stadt München und anderen Landkreiskommunen – geringeren Vergütung noch ausreichend Fachkräfte für den Hort gewonnen werden können. 
Des Weiteren wurde durch die AWO in Aussicht gestellt ab dem Schuljahr 2020/21 statt bisher 65 ca. 70 Hortplätze anbieten zu können. Zur Sicherstellung der Betreuung der zusätzlichen Kinder müsste allerdings eine weitere Fachkraft im Erziehungsdienst mit 20 Wochenstunden eingestellt werden.  

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10.2. Zuschuss für Sanierung einer Mauer am Prälatengarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 10.2
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10.3. Information der DB NETZE vom 03.07.2020 zum barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Station Ebenhausen-Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö informativ 10.3
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10.4. Sanierung Schorner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 10.4
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10.5. Relaunch der gemeindlichen Homepage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö informativ 10.5

Sachverhalt

Die Verwaltung hat die gemeindliche Homepage in Zusammenarbeit mit der Firma Piwak überarbeitet. Die Homepage hat dadurch eine umfangreiche, zeitgemäße optische Veränderung erhalten. 

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 11
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11.1. Fabian Blomeyer: Kapazitäten der Corona-Teststation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Herr Blomeyer fragt an, welche Kapazitäten die gemeindliche Corona-Teststation insbesondere im Hinblick auf evtl. durchzuführende Reihentests von Urlaubsrückkehrern vorhalten würde.
Herr Wallner antwortet, dass die Auslastung der Teststation derzeit moderat sei, die Anzahl der Testtage wurde daher entsprechend angepasst. Für die Organisation von Reihentests ist das staatliche Gesundheitsamt zuständig. Hierzu müsse aus Sicht der Verwaltung eine andere Organisationsform gefunden werden, da die dezentralen gemeindlichen Teststationen dies nicht leisten können.
Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung gratuliert der Erste Bürgermeister Herrn Dr. Ruhdorfer zu seinem Geburtstag. 

Datenstand vom 14.02.2024 19:18 Uhr