Datum: 18.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Beratung und Beschluss über die Ersatzbeschaffung eines HLF 20 für die FF Neufahrn
6 Beratung und Beschluss über die Einstellung eines Klimaschutzreferenten
7 Beratung und Beschluss über die Übernahme des Defizitbetrages für Kindertageseinrichtungen für die Gewährung einer Großraumzulage
8 Neuerlass Hundesteuersatzung
9 Informationen
9.1 Information zum Bebauungsplanverfahren Nr. 16 / 1. Änderung "An der Leiten" - Beauftragung eines unabhängigen Planfertigers
9.2 Fahrten Mobil-Mach-Bus
9.3 Ehrung von bürgerschaftlichem Engagement durch den Landkreis
9.4 Runder Tisch mit den KiTa-Trägern
10 Anfragen
10.1 Dr. Matthias Ruhdorfer: Straßenbaumaßnahme in Neufahrn

zum Seitenanfang

1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

zum Seitenanfang

2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2020 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.    

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2020 wird genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2020 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:

Ermächtigung zum Abschluss des Pachtvertrags für die Errichtung des PoP-Verteilerstandorts auf dem gemeindlichen Grundstück Flnr. 34/3 am Kapuzinerweg.

Auftrag für die Erschließung mit Wasser und Abwasser zum Neubau eines gemeindlichen Bauhofes und einer Feuerwehr in Schäftlarn an die
Fa. Walter Bauer GmbH&Co.KG, Runding.

zum Seitenanfang

5. Beratung und Beschluss über die Ersatzbeschaffung eines HLF 20 für die FF Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Für die FF Neufahrn ist als Ersatz für das LF 16/12 ein HLF 20 zu beschaffen. Für die Ausschreibung wurde durch das Fachbüro für Feuerwehr- Bedarfsplanung und Ausschreibungen Andreas Dittlmann, Passau, eine technische Beschreibung (Leistungsverzeichnis) erstellt (siehe Anlage). 

Die technische Beschreibung ist auf drei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst das LKW-Fahrgestell. Das Fahrzeug soll bei max. 16 t Gewicht eine Leistung von min. 220kW aufweisen und mit einem schadstoffarmen Dieselmotor (EURO 6) ausgestattet sein. Los 2 umfasst den feuerwehrtechnischen Aufbau des Fahrzeuges. Die Kabine soll eine Gruppenbesatzung (1/8) aufnehmen können. Des Weiteren soll ein Gerätekofferaufbau zur Aufnahme der feuerwehr-technischen Beladung, der Löschmittelbehälter sowie der Feuerlöschkreiselpumpe ausgeführt werden. Dabei wird auf eine ausgewogene Gewichtsverteilung und eine angemessene Gewichtsreserve großer Wert gelegt. 
Los 3 ist für die feuerwehrtechnische Beladung vorgesehen. Die einzelnen Positionen der Beladung sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu Los 3 zu entnehmen. 

Folgende Bewertungsmatrix soll bei der Zuschlagserteilung angewendet werden:

Bewertungsmatrix Los 1 (Fahrgestell)    

Bewertungskriterium
Gewichtung in %
Preis
70
Technische Beschaffenheit/Ausführung – Verarbeitung
12,5
Funktionalität/Einsetzbarkeit/Handling
10
Kundendienst/Garantie
7,5

Bewertungsmatrix Los 2 (Fahrzeugaufbau)

Bewertungskriterium
Gewichtung in %
Preis
70
Technische Beschaffenheit/Ausführung – Verarbeitung
12,5
Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit
2,5
Funktionalität/Einsetzbarkeit
10
Kundendienst/Service
5






Bewertungsmatrix Los 3 (Beladung)

Bewertungskriterium
Gewichtung in %
Preis
100

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 06.03.2020 die grundsätzliche Zuwendungsfähigkeit der Beschaffung anerkannt. Es wurde ein staatlicher Zuschuss i. H. v. € 119.000 bewilligt.

Die Beschaffung des HLF 20 wurde mit den Feuerschutzreferenten am 13.10.2020 erörtert. Dabei wurde einvernehmlich folgender Zeit- und Kostenplan festgelegt:

2021: Abrechnung externer Berater für Ausschreibung (sofern nicht noch in 2020), Lieferung Fahrgestell, Mittelansatz € 260.000,-
2022: Lieferung des fertig gestellten Fahrzeugs, Mittelansatz € 270.000,-
2022/2023: Rückfluss des staatlichen Zuschusses, Mittelansatz € 119.000,- (Einnahme). 
 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau Reitinger.

Der Erste Bürgermeister betont, dass es sich bei der Beschaffung des HLF 20 um eine unaufschiebbare Investition handelt.

Im Anschluss werden einige Fragen zum derzeitigen Löschgruppenfahrzeug, den Ausschreibungsunterlagen bzw. zu den technischen Beschreibungen für das HLF 20 geklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der technischen Beschreibung für die Beschaffung eines HLF 20 für die FF Neufahrn zu. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage dieser technischen Beschreibung die Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beratung und Beschluss über die Einstellung eines Klimaschutzreferenten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Im Rahmen seiner Sitzungen vom 01.07. und vom 26.10.2020 hat sich der Umwelt- und Mobilitätsausschuss mit der Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzreferenten befasst. Die Verwaltung wurde beauftragt die personalrechtlichen Voraussetzungen zur Einstellung eines Klimaschutzreferenten (m/w/d) zu prüfen. Die Stelle sollte mit 20 bis 25 Wochenstunden ausgestattet werden.
Da bei der Personalgewinnung erfahrungsgemäß mit einer Vollzeitstelle breitere Bewerberkreise angesprochen werden, ist die Verwaltung auf die – ebenfalls an der Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzreferenten interessierten - Gemeinde Straßlach-Dingharting mit dem Ziel zugegangen, bei der Schaffung der Stelle in Kooperation vorzugehen.  In einem mit den Verantwortlichen der Gemeinde Straßlach-Dingharting am 20.08.2020 geführten Gespräch wurden hierzu Eckpunkte zum weiteren Verfahren geklärt. Dabei stellte sich heraus, dass die Gemeinde Straßlach-Dingharting bereits mit einem Institut zusammenarbeitet, das das Verfahren für ein Klimaschutzkonzept und im Zuge dessen die Besetzung der Stelle eines Klimaschutzreferenten begleitet. Der Klimaschutzreferent soll primär ein Klimaschutzkonzept erarbeiten bzw. alternativ einen Energienutzungsplan erarbeiten. Beide Tätigkeiten werden mit 65% bzw. 70% für drei Jahre staatlich gefördert. Des Weiteren kann der Klimaschutzreferent von der jeweiligen Gemeinde für spezifische umweltpolitische Themen eingesetzt werden (z. B. Tag des Baumes, Renaturierungsmaßnahmen etc.). Die Personalverwaltung hat hierzu eine entsprechende Stellenbeschreibung erarbeitet (siehe Anlage).  Es ist geplant, den Klimaschutzreferenten durch eine Gemeinde in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Die andere Gemeinde schließt mit dieser eine Zweckvereinbarung ab, sodass sie im gewünschten Zeitanteil ebenfalls Zugriff auf die Stelle hat.
Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat bereits am 23.09.2020 durch Gemeinderatsbeschluss entschieden, die Einstellung eines Klimaschutzmanagers in der oben aufgezeigten Weise durchzuführen. Die Einstellung ist – unter Berücksichtigung der Entscheidungswege der Gemeinde Schäftlarn - zum 01.03.2021 geplant. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting plant die Stelle zunächst auf zwei Jahre zu befristen mit der Option auf eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Zur zielgerechten Besetzung ist es erforderlich die Stellenausschreibung spätestens im Dezember 2020 durchzuführen. Im Rahmen der Vorberatungen wurde Konsens erzielt, dass die Stelle in Entgeltgruppe 12 ausgeschrieben werden soll. Damit soll ein qualifiziertes und erfahrenes Bewerberfeld angesprochen werden, um insbesondere eine Erreichung der von Gemeinde und Landkreis angestrebten Klimaziele sicherzustellen. Die Bruttokosten würden sich bei einer hälftigen Beschäftigung auf ca. € 38.500,- p. a. belaufen, davon wären 65% für die ersten drei Jahre der Beschäftigung förderfähig.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes schlägt vor, die Stellenbeschreibung, angeglichen an die Stellenbeschreibung der Gemeinde Straßlach-Dingharting, um einen Arbeitsvorgang „Klimafreundliche Mobilität (u. a. Förderung des Nahverkehrs, Radwegenetz)“ zu ergänzen. Des Weiteren sollte bei Arbeitsvorgang 1 klargestellt werden, dass es sich bei Klimaschutzzielen um das Projekt 29++ handelt.

Herr Dr. Ruhdorfer schlägt vor in der Stellenbeschreibung bei Arbeitsvorgang 1 die Bezeichnung „Landratsamt“ durch „Landkreis“ zu ersetzen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und von weiteren umweltpolitischen Maßnahmen eine/n Klimaschutzreferentin/Klimaschutzreferenten zu beschäftigen. Diese/r soll im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (z. B. im Rahmen einer Zweckvereinbarung) mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting mit je 20 Wochenstunden eingestellt werden. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Personalauswahlprozess unter Einbindung der Personalbeauftragten zu koordinieren und einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit der/dem Beschäftigten bzw. eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beratung und Beschluss über die Übernahme des Defizitbetrages für Kindertageseinrichtungen für die Gewährung einer Großraumzulage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn gewährt ihren Tarifbeschäftigten seit 01.01.2020 eine Großraumzulage. Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben bereits mehrfach angefragt, ob auch den von ihnen beschäftigten Fachkräften eine Großraumzulage gewährt werden könne. Die Gewährung der Zulage wird im Großraum München dem überwiegenden Teil der Fachkräfte im Erziehungsdienst gewährt und ist somit geeignet Personalfluktuation zu vermeiden. Die Gewährung kann jedoch dazu führen, dass sich die Defizite der Träger erhöhen. 

Im Rahmen des Defizitausgleichs wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Arbeitsmarktzulage für Fachkräfte im Erziehungsdienst gewährt (€ 150,- für Erzieher/innen und € 100,- für Kinderpfleger/innen) für die Träger der KiTas übernommen. Die Arbeitsmarktzulage läuft zum 31.12.2020 aus. Die Mehrkosten belaufen sich für die Gemeinde auf ca. € 20.000,- pro Jahr. 

Eine Abfrage bei den Trägern nach einer Kostenschätzung für die Großraumzulage hat ergeben, dass sich die Aufwendungen wie folgt verteilen:


Durch die Gewährung einer Großraumzulage würden damit für die Gemeinde Mehrkosten i. H. v. ca. 101.307,38   entstehen. 

Bei der Entscheidung über die Gewährung ist zu bedenken, dass gemeindlicherseits ein hohes Interesse besteht Fachkräfte zu sichern, damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle berechtigten Kinder sichergestellt werden kann. Die Großraumzulage ist ein geeignetes Mittel, um Fachkräfte an ihren Arbeitgeber zu binden. Sie wird von den meisten Gemeinden bzw. Träger in der vom Kommunalen Arbeitgeberverband veröffentlichten Gebietskulisse gewährt.





Der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 11.11.2020 mit der Angelegenheit befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Träger der Kindertageseinrichtungen bei der Gewährung einer Großraumzulage an ihre Beschäftigten im Erziehungsdienst mit einem entsprechenden Zuschuss zum Defizit zu unterstützen. Im Gegenzug soll die Arbeitsmarktzulage nicht fortgeführt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Wallner erläutert, dass sich die Großraumzulage grundsätzlich aus € 270,- Grundbetrag, sowie einem Zuschlag pro Kind des Beschäftigten i. H. v. € 50,- zzgl. Arbeitgeberkosten pro Monat zusammensetzt.

Herr Doll schlägt in Anbetracht der angespannten Situation des gemeindlichen Haushaltes vor, die Großraumzulage zunächst ohne Kinderzulage zu gewähren.

Frau Dichtl weist darauf hin, dass es sich bei den Beschäftigten der Mittagsbetreuung nicht um Fachkräfte im Erziehungsdienst im eigentlichen Sinne handelt, da diese keine Ausbildung als Kinderpfleger/in oder Erzieher/in hätten.

Beschluss

Der Gemeinderat sichert den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Schäftlarn bei der Gewährung einer Großraumzulage ab 01.01.2021 für ihre Beschäftigten im Erziehungsdienst in der Kinderkrippe, den Kindergärten, dem Kinderhort und der Mittagsbetreuung von höchstens € 270,- ggf. zzgl. Kinderzuschlag i. H. v. € 50,- pro Vollzeitäquivalent eine Übernahme der daraus entstehenden zusätzlichen Kosten im Rahmen des jährlichen Defizitausgleichs zu. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Zusage zu widerrufen, falls die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Schäftlarn nach Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO nicht mehr sichergestellt ist. Im Gegenzug wird die gemeindliche Bezuschussung der Arbeitsmarktzulage für Beschäftigte im Erziehungsdienst über den 31.12.2020 hinaus nicht fortgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Neuerlass Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Mit Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 471 vom 19.08.2020 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine neue amtliche Mustersatzung für die Erhebung der Hundesteuer bekannt gemacht. Die bisherige Mustersatzung stammte aus dem Jahr 1980. Im Wesentlichen wurde die bisherige Mustersatzung für uns im Bereich der Besteuerung des Haltens von Kampfhunden erweitert. Eine Anpassung der vorhandenen Satzung an die neue Mustersatzung wird vom Bayerischen Gemeindetag empfohlen.

Unsere derzeitige Hundesteuersatzung stammt aus dem Jahr 2006. Im angehängten Entwurf einer neuen Satzung ist im Wesentlichen das Halten von Kampfhunden sowie die Höhe der zu entrichtenden Steuer neu geregelt.

Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Hundesteuer von aktuell 40 € auf 70 € vor. Mit dieser massiven Erhöhung von 75 % werden keine großen Überschüsse erwirtschaftet. Hierdurch wird lediglich der tatsächliche Aufwand des Bauhofs und der Verwaltung gedeckt. Vergleiche mit anderen Gemeinden sind diesem TOP ebenfalls angehängt. Es ist hierbei aber zu beachten, dass die Vergleichsgemeinden möglicherweise ebenfalls deren Satzung noch entsprechend neu anpassen werden.

In unserer bisherigen Hundesteuersatzung waren Kampfhunde allen anderen Hunden gleichgestellt. In der neuen Satzung werden diese explizit genannt und besteuert. Die Verwaltung schlägt hierbei die 10-fache Höhe der normalen Steuer vor, was auch gängige Praxis in den weiteren Kommunen ist. Ein generelles Haltungsverbot von Kampfhunden ist nicht möglich. Mit einer erhöhten Steuer darf eine Gemeinde eine Lenkungsfunktion mit dem Ziel ausüben, die Haltung von Kampfhunden zurückzudrängen. Das Bundesverwaltungsgericht billigte in einem 2014 erschienen Urteil eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde, sofern diese nicht so hoch ist, dass dies einem faktischen Verbot gleichkommt. Im behandelten Fall erhob eine Gemeinde den 27-fachen Satz.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat herrschte Einigkeit darüber, dass Kampfhunde in unserer Gemeinde unerwünscht sind. Unsere Hundesteuersatzung soll deshalb um die Thematik „Kampfhund“ erweitert werden und eine Anpassung der Steuersätze nach oben hin erfolgen soll.
Herr Blomeyer merkte an, dass die vorgeschlagenen 700 € für Kampfhunde gegenüber den vorgelegten Vergleichszahlen eher am unteren Rand anzusehen sind.
Herr Metz sprach sich dafür aus, dass für Kampfhunde künftig 1.000 € an Hundesteuer zu entrichten sind.
Herr Urban sprach sich dafür aus, dass für sog. Bestandskampfhunde nur der „normale“ Steuersatz gelten soll und der neue erhöhte Steuersatz erst für Neuanmeldungen gelten soll. Dem trat Herr Lankes entgegen, da allgemein bekannt ist, dass für Kampfhunde ein deutlich höherer Steuersatz verlangt werden darf.
Frau Schrag-Presti fragt nach, ob es in der Vergangenheit besondere Vorfälle mit Kampfhunden gegeben hat. Dies wurde aber verneint.
Herr Tonnar erkundigte sich, ob es möglich wäre, bei Pferden eine CO2-Steuer möglich wäre. Dies wurde ebenfalls verneint.
Frau Kötzner-Schmidt sprach sich dafür aus, die „normale“ Steuer auf 80 € und die Kampfhundesteuer auf 1.000 € zu erhöhen.
Frau Schrag-Presti wies darauf hin, dass ein starker Anstieg der Hundesteuer auf 1000.- € für Kampfhunde dazu führen könnte, dass bereits vorhandene Kampfhunde ins Tierheim gegeben werden könnten von ihren Besitzern.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass für bereits in der Gemeinde Schäftlarn angemeldete Hunde, welche steuerlich unter die Kampfhunderegelung der neuen Hundesteuersatzung fallen ein sog. Bestandsschutz mit den Steuersätzen für „normale Hunde“ gelten soll. Der neue Steuersatz für Kampfhunde soll erst für Hunde gelten, die ab 19.11.2020 in der Gemeinde angemeldet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die im Anhang beigefügte neue Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Schäftlarn (Hundesteuersatzung) zum 01.01.2021. Die Satzung ist dahingehend noch zu ändern, dass die „normale“ Hundesteuer künftig 80 € und die Hundesteuer für Kampfhunde künftig 1.000 € betragen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö informativ 9
zum Seitenanfang

9.1. Information zum Bebauungsplanverfahren Nr. 16 / 1. Änderung "An der Leiten" - Beauftragung eines unabhängigen Planfertigers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung am 21.10.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "An der Leiten und Mauberger Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen, damit im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1158/2 eine Erweiterung der Park&Ride-Stellplätze am S-Bahnhof Hohenschäftlarn sowie ein weiterer Bauraum für ein Wohngebäude festgesetzt werden kann.
Die Verwaltung wurde beauftragt, als Planfertiger ein unabhängiges Planungsbüro zu beauftragen.

Als Planfertiger wurde das auf Umweltbelange spezialisierte Büro AGL (Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung · Institut für ökologische Forschung), Frau Prof. Dr. Ulrike Pröbstl, beauftragt. 

Das Büro AGL war für die Gemeinde zuvor bereits als Planfertiger für den Bebauungsplan Nr. 48 „Feuerwehr und Bauhof Hohenschäftlarn“ tätig.

zum Seitenanfang

9.2. Fahrten Mobil-Mach-Bus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Das Familienzentrum hat der Gemeindeverwaltung berichtet, dass der seit 2018 betriebene Mobil-Mach-Bus weiterhin sehr gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird. Er wird von ehrenamtlichen Fahrern/Fahrerinnen betrieben. Insbesondere Seniorinnen und Senioren sowie Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind nutzen diesen Bus. So wurden wieder viele Fahrten v. a. zu Ärzten und zum Einkaufen durchgeführt (siehe Anlage). 

zum Seitenanfang

9.3. Ehrung von bürgerschaftlichem Engagement durch den Landkreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö 9.3

Sachverhalt

Auch im Jahr 2021 ehrt der Landkreis München Personen oder Gruppen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich um die sozialen oder gesellschaftlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München verdient gemacht haben (siehe Anlage). Vorschläge können ggf. bis zum 02.12.2020 an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet werden. Der Vorschlag sollte entsprechend begründet werden (siehe Anlage).  

zum Seitenanfang

9.4. Runder Tisch mit den KiTa-Trägern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Am 12.11.2020 hat ein Runder Tisch mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Schäftlarn stattgefunden. Dabei wurde hauptsächlich das Förderprogramm zur Beschaffung von Ausrüstung zum infektionsschutzgerechten Lüften durch das Bayerische Sozialministerium thematisiert. Hierbei wird ähnlich wie im Schulbereich die Beschaffung von CO2-Meßgeräten, Luftreinigern u. a. für die Kindertageseinrichtungen staatlich bezuschusst. 
An dem Runden Tisch nehmen nun regelmäßig auch die Mitglieder des Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses, Frau Brunner bzw. Frau Dichtl teil.

zum Seitenanfang

10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Dr. Matthias Ruhdorfer: Straßenbaumaßnahme in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Herr Dr. Ruhdorfer fragt an, weshalb der Fußweg im Rahmen der Straßenbaumaßnahme an der Starnberger Straße/Am Hang in Neufahrn teilweise nur 1,10m breit sei. Dies würde zu Gefährdungen für Fußgänger – insbesondere für Kinder - führen, da diese auf die Straße ausweichen müssten.

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass es beim Grunderwerb für diese Straßenbaumaßnahme einige unerwartete Schwierigkeiten mit Grundeigentümern gab, die eigentlich schon zugesagte Flächen für die Baumaßnahme dann doch nicht an die Gemeinde verkaufen wollten.

Datenstand vom 14.02.2024 19:31 Uhr