Datum: 26.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt- und Mobilitätsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Lärmreduzierung Klosterberg / Klosterstraße - Anfrage Lärmschutzdisplay / Anfrage Lärmberechnung
4 Bündelausschreibung für PV-Anlagen mit der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH
5 Tag des Baumes 2021
6 Sachstand zur Schaffung einer Stelle für einen Umweltreferenten
7 Interkommunaler Energienutzungsplan
8 Antrag der CSU-Fraktion zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der St2071 von Wangen nach Neufahrn
9 Antrag der CSU auf Überwachung des "Ruhenden Verkehrs" durch den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (ZV KDZ Oberland)
10 Antrag Bündnis 90/ Die Grünen - Beschaffung von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen (DFI)
11 Informationen
11.1 Information zum Zwischenstand der speziellen artenschutzrechlichen Prüfung (saP) zur Ortsumfahrung Schäftlarn
11.2 Radverkehrsplan
11.3 Zwischeninformation zu den E-Ladesäulen
12 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Umwelt- und Mobilitätsausschusses, die anwesenden Zuhörer sowie die Vertreterin der Presse. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschuss vom 01.07.2020 wurde den Mitgliedern des Umwelt- und Mobilitätsausschusses über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschusses vom 01.07.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Lärmreduzierung Klosterberg / Klosterstraße - Anfrage Lärmschutzdisplay / Anfrage Lärmberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde erhält seit längerer Zeit Beschwerden von Anwohnern bezüglich des Motorradlärms am Klosterberg. 
  1. Als Belastung der Klosterstr. östlich der Kreuzung mit der B11 hat sich bei der Zählung am Donnerstag, den 21. Mai 2018 eine Querschnittsbelastung von 1.810 Kfz/Tag und Richtung, d.h. 3.620 Kfz in 24h ergeben.
Kurzfristig wäre die Aufstellung eines Lärmdisplays eine mögliche Maßnahme, um an die Einsicht der Verkehrsteilnehmer zu appellieren:

                 
Laut dem beigefügten Angebot der Firma RTB vom 24.08.2020 ist für die Errichtung eines Lärmdisplays ein Bruttokostenansatz von 17.194,68 € (incl. 16% USt.) zu veranschlagen.
Ein Geschwindigkeitsdisplay wurde bereits beauftragt. 
2. Zur Lärmreduzierung könnte die Gemeinde eine Geschwindigkeitsreduzierung der Klosterstraße auf Tempo 30 anstreben. Da es sich um eine Staatsstraße handelt, müsste die Gemeinde nach Angabe des LRA eine Lärmberechnung vorlegen – die Lärmreduzierung muss mind. 3 dB(A) betragen.
Für die Lärmberechnung ist künftig die neue RLS19 maßgebend, bei der der Schwerverkehr neu definiert ist: Es gibt einen LKW1 = normale Lkw ab 3.5 t plus Bus  sowie einen Lkw2 = Lkw mit Hänger und Sattelschlepper plus die Motorräder, d.h. die Motorräder werden künftig bei der Lärmberechnung wie ein Lastzug bewertet.
Aus der Zählung vom 21. Mai 2018 ergeben sich folgende Belastungswerte:
  • 3.334 Pkw/24h
  •  128 Lkw1 (70 Lkw und 58 Busse)
  •  158 Lkw2 (16 Lastzüge und 142 Motorräder)

Für die schalltechnische Untersuchung (Berechnung nach RLS-19) zur Auswirkung einer Geschwindigkeitsreduzierung liegt ein Angebot der Müller BBM GmbH zum Preis von netto € 2.950,00 vor.

Diskussionsverlauf

Herr Zattler vertritt die Auffassung, dass die Lärmberechnung und das Lärmschutzdisplay im Doppelpack beauftragt werden sollten. Insbesondere beim Lärmschutzdisplay handle es sich um einen bedeutenden ersten Schritt im Sinne der betroffenen Anlieger, um einen Anfang zu machen. Der Erste Bürgermeister ergänzt, dass im laufenden Haushaltsjahr keine hinreichenden Haushaltsmittel für eine sofortige Beschaffung vorhanden sind, dass allerdings die entsprechenden Mittel für das Haushaltsjahr 2021 ggf. angemeldet werden könnten.

Frau Reitinger ist der Ansicht, dass aufgrund der neuen Regeln eine Lärmreduzierung durch Tempo 30 aussichtsreich sein könnte. Der Erste Bürgermeister stimmt zu und erläutert, dass Motorräder künftig nach den RLS19 aus Lärmschutzsicht wie ein Lastzug bewertet werden.

Herr Dr. Ruhdorfer trägt vor, dass seiner Meinung nach zuerst die Lärmberechnung durchgeführt werden sollte, um dem Landratsamt die Grundlage für eine Tempo 30-Anordnung zu liefern, bevor über weitergehende Maßnahmen entschieden wird.

Herr Waldherr verweist darauf, dass eine Lärmdisplay nicht weiterführen würde.

Der Erste Bürgermeister merkt an, dass auf jeden Fall eine schalltechnische Untersuchung beauftragt werden müsse, um dem Landratsamt die Entscheidungsgrundlage für die Anordnung von Tempo 30 an der Klosterstraße an die Hand geben zu können.

Beschluss

Die schalltechnische Untersuchung wird zum Preis von netto 2.950,00 zzgl. USt. an das Büro Müller-BBM GmbH vergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel für die mögliche Beschaffung eines Lärmschutzdisplays für das Haushaltsjahr 2021 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bündelausschreibung für PV-Anlagen mit der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.07.2020 stellt die CSU-Fraktion den Antrag die Energieagentur Ebersberg-München mit einer Bündelausschreibung für PV-Anlagen im Gemeindegebiet zu beauftragen.
Die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH bietet für Gemeinden sogenannte Bündelausschreibungen für PV-Anlagen an. Die Bündelausschreibung beginnt mit einer für alle Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen der Gemeinde offenen Auftaktveranstaltung.
Mit allen an der PV-Bündelaktion Interessierten wird ein Beratungstermin vor Ort durchgeführt (derzeit werden max. 60 Beratungen angeboten). EnergieberaterInnen der Energieagentur nehmen dabei die relevanten Basisdaten auf. Hierfür entsteht ein Unkostenbeitrag in Höhe von 30 €. Erst im Anschluss an diesem Vor-Ort-Termin entscheidet jeder individuell ob er oder sie an der Bündelaktion teilnehmen möchte. Wenn sich die Person für eine Teilnahme ausspricht fallen zusätzliche Planungskosten in Höhe von 90 € an. Im nächsten Schritt konfiguriert die Energieagentur die Anlage und nimmt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor. Auf dieser Grundlage holt die Energieagentur Angebote von Installateurbetrieben aus der Region ein. Diese werden von der Energieagentur geprüft und verglichen (Ziel ist es mind. 3 vergleichbare Angebote für jeden zu bekommen).
Bei einer weiteren Versammlung mit allen Teilnehmern präsentiert die Energieagentur im geschlossenen Kreis die Ergebnisse des Angebotsvergleichs. Die Teilnehmer erhalten ungefähr 5 Tage vor der Anbietervorstellung Ihre aufbereiteten Angebote. Die Anbieterfirmen stellen sich vor und stehen für Fragen bereit. Die Teilnehmenden wählen in der Versammlung gemeinsam einen, bei großem Projektumfang ggf. mehrere Anbieterfirmen aus. Die Anbieterfirmen teilen der Energieagentur mit, ab vielen Zusagen die Preise gehalten werden können. Dadurch kann sich in der Regel jeder Teilnehmer seinen persönlichen Installateur seiner Wahl auswählen. Die Teilnehmer können dann das Angebot annehmen, nachbearbeiten lassen oder ablehnen. In der Umsetzungsphase unterstützt die Energieagentur die Teilnehmenden bei Fragen. 
Die Verwaltung hat am 07.09.2020 eine Anfrage bezgl. einer PV-Bündelausschreibung gestellt. Leider besteht für die PV-Bündelausschreibung eine längere Warteliste (bis Q2/Q3 2022). Die Verwaltung hat die Gemeinde Schäftlarn vorweg schon auf die unverbindliche Warteliste vermerken lassen. Weiterhin teilt die Energieagentur mit, dass keine Angebote für das Jahr 2022 erstellt werden können. Nach derzeitigem Stand werden die Kosten für die Gemeinde je nach Einwohnerzahl ermittelt. Bei ca. 5.900 Einwohnern fallen 2.000 € Kosten für die Gemeinde an.  

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister erläutert, dass die fachliche Begleitung der Bündelausschreibung eine Themenstellung künftig durch den Klimaschutzbeauftragten / die Klimaschutz­be­auftragte verfolgt werden soll. 
Frau Reitinger fragt an, wofür die 2.000 € anfallen. Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass diese Kosten für die gesamte Öffentlichkeitsarbeit sowie die gesamte Organisation anfallen. Vorhandene gemeindliche Dächer, wie beispielsweise bei der Feuerwehr / am Bauhof oder zukünftig die Auenstraße können ebenfalls eingebracht werden.
Herr Tonnar befürwortet den Antrag und bekräftigt, dass alle Möglichkeiten für gemeinsame Marketingmaßnahmen ausgeschöpft werden sollen.
Herr Dr. Ruhdorfer merkt an, dass gemeinsame Werbemaßnahmen für eine  Bündelausschreibung bei einer gemeindlichen Unterstützung der Energieagentur vertrauen schafft, so dass die Maßnahme von den Bürgerinnen und Bürgern deutlich besser angenommen werden wird. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine PV-Bündelausschreibung mit der Energieagentur München-Ebersberg gGmbH durchzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Tag des Baumes 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Verwaltung hat bezgl. der Umweltaktion „Tag des Baumes“ ein Angebot von der Firma Erbersdobler angefordert in dem folgende Standorte definiert wurden:
  • Kreuzung an der B11 (3 Buchen 18/20)
  • Wangener Weg (1 Buche 16/18)
  • Starnberger Str. 33 – vor dem Schreibwarenladen (1 Kugelahorn 12/14)
  • Fußgängerampel/Grüninsel in Ebenhausen (1 Eiche 16/18)
  • Münchner Str. /B11 (3 Kornelkirschen 12/14)
  • Gerhart-Hauptmann-Weg (1 Buche 16/18)
Das Angebot umfasst die Pflanzung, Lieferung, Pfähle, Biodünger etc. sowie auch „Reparaturarbeiten“ an den Bäumen am Marktplatz in Hohenschäftlarn. 
Die Gesamtkosten des Angebots betragen 7.441,75 € brutto.  Die Verwaltung wird noch mind. 1 weiteres Angebot anfordern. 
Entsprechende Haushaltsmittel hat die Verwaltung bereits für diese Maßnahme eingeplant.  Die Umweltaktion soll im Frühjahr 2021 stattfinden. 

Diskussionsverlauf

Herr Schmid teilt mit, dass Buchen innerhalb der Ortschaft (Dreieck B11) nicht passend sind, da diese sehr groß werden und dadurch die Verkehrssicherung gefährdet wird. Kleine Bäume wären an dieser Stelle vorzugswürdig.
Herr Tonnar spricht sich für die Umweltaktion „Tag des Baumes“ aus. Weiter bittet er um die Einbindung der Grundschüler der Grundschule Schäftlarn. 

Herr Zattler bittet beim Standort an der Fußgängerampel/Grüninsel in Ebenhausen um Berücksichtigung, dass dort ein Hydrant steht. Der Erste Bürgermeister teilt dem Gremium mit, dass auf 2/3 der Fläche sich keinerlei Sparten (Wasser, Kanal, etc.) befinden. 

Herr Zattler betont die Wichtigkeit des Schutzes sowie den Erhalt von Bestandsbäumen. Weiter erkundigt er sich über den nicht so ansehnlichen Zustand der Bäume am Rodelweg (Querreihen zur Isar). Der Erste Bürgermeister führt aus, dass der nicht so ansehnliche Zustand auf das bereits erreichte Alter der Bäume zurückzuführen ist.  Die UNB empfiehlt absterbende Bäume nicht zu fällen, da diese einen wertvollen Lebensraum für viele Tiere darstellen. 

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, an den o. a. Standorten passende Bäume zu pflanzen und die entsprechende Firma zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Sachstand zur Schaffung einer Stelle für einen Umweltreferenten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 01.07.2020 hat der Umwelt- und Mobilitätsausschuss die Verwaltung beauftragt die personalrechtlichen Voraussetzungen zur Einstellung eines Klimaschutzreferenten (m/w/d) zu prüfen. Die Stelle sollte mit 20 bis 25 Wochenstunden ausgestattet werden. 
Da bei der Personalgewinnung erfahrungsgemäß mit einer Vollzeitstelle breitere Bewerberkreise angesprochen werden, ist die Verwaltung auf die – ebenfalls an der Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzreferenten interessierten - Gemeinde Straßlach-Dingharting mit dem Ziel zugegangen, bei der Schaffung der Stelle in Kooperation vorzugehen.  In einem mit den Verantwortlichen der Gemeinde Straßlach-Dingharting am 20.08.2020 geführten Gespräch wurden hierzu Eckpunkte zum weiteren Verfahren geklärt. Dabei stellte sich heraus, dass die Gemeinde Straßlach-Dingharting bereits mit einem Institut zusammenarbeitet, das das Verfahren für ein Klimaschutzkonzept und im Zuge dessen die Besetzung der Stelle eines Klimaschutzreferenten begleitet. Der Klimaschutzreferent soll primär ein Klimaschutzkonzept erarbeiten bzw. alternativ einen Energienutzungsplan erarbeiten. Beide Tätigkeiten werden mit 65% bzw. 70% für drei Jahre staatlich gefördert. Des Weiteren kann der Klimaschutzreferent von der jeweiligen Gemeinde für spezifische umweltpolitische Themen eingesetzt werden (z. B. Tag des Baumes, Renaturierungsmaßnahmen etc.). Die Personalverwaltung hat hierzu eine Stellenbeschreibung erarbeitet, die jedoch im Detail noch nicht endgültig mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting abgestimmt wurde (siehe Anlage).  Es ist geplant, den Klimaschutzreferenten durch eine Gemeinde in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Die andere Gemeinde schließt mit dieser eine Zweckvereinbarung ab, sodass sie ebenfalls Zugriff auf die Stelle hat.  

Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat bereits am 23.09.2020 durch Gemeinderatsbeschluss entschieden, die Einstellung eines Klimaschutzmanagers in der oben aufgezeigten Weise durchzuführen. Die Einstellung ist – unter Berücksichtigung der Entscheidungswege der Gemeinde Schäftlarn - zum 01.03.2021 geplant. Hierzu ist es erforderlich die Stellenausschreibung spätestens im Dezember 2020 durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Frau Reitinger äußert, dass sie sich wünschen würde den Klimaschutzreferenten auch für die Ausführung von Umweltprojekten einsetzen zu können (z. B. Weiherrenaturierung).

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass sich durch die Betreuung von landkreisweiten Klimaschutzprojekten durch den Klimaschutzreferenten für zwei Gemeinden beachtliche Synergiepotentiale ergeben würden (z. B. beim Zeitaufwand für Termine). Weiterhin könne man bei der gemeinsamen Anstellung eines Umweltreferenten die praktische Umsetzung von Zweckvereinbarung testen.

Frau Reitinger regt an, die Stelle zunächst auf drei Jahre zu befristen. 

Beschluss

Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Einstellung einer/eines Klimaschutzreferentin/Klimaschutzreferenten in Kooperation mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting.  Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Interkommunaler Energienutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö informativ 7

Sachverhalt

Aktuell werden im Rahmen eines Digitalisierungsvorhabens umfassende digitale Planungsgrundlagen für die kommunale Energieplanung im Landkreis München erstellt. In einer zentralen Dateninfrastruktur werden dafür alle verfügbaren Informationen zum bestehenden Energiesystem (Netzinfrastruktur, Kraftwerke, Energieverbraucher etc.) gebäudescharf erfasst. Auf dieser Grundlage können konkrete Projekte ausgewiesen werden, die sich für eine Umsetzung anbieten. Dies umfasst unter anderem:

  • geeignete Gebiete für den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen über eine straßenzugsweise und gebäudescharfe Ausweisung von Netzausbauvarianten
  • geeigneten Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Autobahnen und Schienennetzen mit Ertragsabschätzung
  • geeigneten Standorte für Windkraftanlagen mit Ertragsabschätzung für unterschiedliche Anlagentypen
  • potenzielle Standorte / Flurstücke zur Nutzung der Oberflächennahen Geothermie zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden 
  • potenzielle Industrie- / Gewerbebetriebe zur Nutzung industrieller Abwärme

Diese umfassende Informationsgrundlage soll den kommunalen Akteuren im Landkreis zur Umsetzung der Energiewende bereitgestellt werden. Die Daten zu potenziellen Umsetzungsprojekten im jeweiligen Gemeindegebiet werden in einer Form bereitgestellt (Karten, Daten, Bericht), die eine zielgerichtete Umsetzung bzw. Projektentwicklung ermöglicht. Entsprechende Fördermöglichkeiten zur Umsetzung wie etwa die Instrumente des StMWi für Energienutzungspläne, Energiestudien, Energiekonzepte, Umsetzungsbegleitung etc. werden hierbei explizit adressiert.

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) fördert Energienutzungspläne mit bis zu 70 % der entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Landkreis München fördert, vorbehaltlich des genehmigten Haushalts, interkommunale Energienutzungspläne mit 30 % der förderfähigen Kosten

Der Landkreis München hat bereits sehr umfangreiche Daten erhoben die von der Verwaltung genutzt werden können. 
Die Verwaltung sollte mit dem Klimaschutzreferenten Planungen für einen Interkommunalen Energienutzungsplan aufnehmen. Des Weiteren sollten für das Jahr 2021 hierzu entsprechende Haushaltmittel für evtl. nicht förderfähige Kosten in Höhe von 10.000 € eingeplant werden. 

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8. Antrag der CSU-Fraktion zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der St2071 von Wangen nach Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion stellt mit Schreiben vom 09.10.2020 den Antrag, bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes München auf eine durchgehende, einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf der St2071 von Wangen nach Neufahrn hinzuwirken.
 
Begründung:
Das Landratsamt Starnberg hat die St2071 von Wangen bis zur Landkreisgrenze auf 70 km/h beschränkt, siehe Bilder im Anhang. Die restliche Strecke von etwa 400 m von der Landkreisgrenze bis zum Ortseingang von Neufahrn ist nicht beschränkt und damit mit 100 km/h befahrbar. Da in diesem kurzen Abschnitt zwei Zufahrten zu Pferdehöfen und die Zufahrt zur Pumpstation der Abwasserentsorgung liegen, ist auch in diesem Bereich die Beschränkung auf 70 km/h notwendig. Zudem wird die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in die Ortschaft gesenkt und die Verkehrssicherheit bei der Überquerungshilfe für den Rad- und Fußweg am Ortseingang erhöht. Nicht zu vernachlässigen ist auch der ökologische Aspekt, der erhöhte Spritverbrauch und CO2 Ausstoß bei dieser kurzen Beschleunigungsstrecke!

Diskussionsverlauf

Herr Zattler unterstreicht, dass es sich um einen sinnvollen Vorschlag handelt, allerdings fehle auch nach Süden ebenfalls noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes München auf eine durchgehende, einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf der St2071 von Wangen nach Neufahrn hinzuwirken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag der CSU auf Überwachung des "Ruhenden Verkehrs" durch den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (ZV KDZ Oberland)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.10.2020 stellt die CSU-Fraktion den Antrag auf Überwachung des "Ruhenden Verkehrs" durch den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (ZV KDZ Oberland).

Begründung:
Seit Mai 2009 ist unsere Gemeinde Mitglied im KDZ Oberland, mit Sitz in Bad Tölz 
und lässt den "Fließenden Verkehr" überwachen. Die Zusammenarbeit ist für unsere 
Gemeinde sehr positiv auch aus finanzieller Sicht.  
Die Parksituation in Schäftlarn ist zum Teil sehr problematisch. Es wird im 
Kurvenbereich, auf Bergkuppen, vor Fußgängerübergängen, auf Fuß- und 
Radwegen oder in engen Straßen beidseitig gegenüberliegend geparkt, so dass ein 
Durchkommen für PKWs erschwert wird. Für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, 
die Müllabfuhr oder den Winterdienst ist ein Durchkommen oft fast unmöglich.

Auch Fußgänger und Radfahrer sind durch die beengten Straßenverhältnisse oft gefährdet. Die Polizei ist aus Zeit- und Personalmangel nicht in der Lage vor Ort zu sein, um diese Verstöße zu kontrollieren. Statistiken zeigen, dass sich bei regelmäßigen Überwachungen sehr schnell eine Verbesserung im Parkverhalten einstellt. 
 
Wir stellen deshalb folgenden Antrag: 

Die Verwaltung möge gemeinsam mit dem Zweckverband die Voraussetzungen überprüfen (Schwerpunkte, zeitlicher Umfang etc,).
Bei positivem Ergebnis stellt die Gemeinde beim Zweckverband den Antrag, den "Ruhende Verkehr" in Schäftlarn zusätzlich zum "Fließenden Verkehr“ durch den ZV KDZ Oberland überwachen zu lassen.

Diskussionsverlauf

Herr Zattler verweist darauf, dass der Rechnungsprüfungsausschuss seit langem gefordert hat, dass eine Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgen solle.
Frau Reitinger merkt an, dass insbesondere die zugeparkten Kurvenbereiche problematisch seien.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (ZV KDZ Oberland) Möglichkeiten und Schwerpunkte einer Überwachung des ruhenden Verkehrs zu prüfen. 
Bei einem positiven Ergebnis wird die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat die Antragstellung der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den ZV KDZ Oberland zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag Bündnis 90/ Die Grünen - Beschaffung von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen (DFI)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.10.2020 stellt die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion den Antrag der Beschaffung eines Dynamischen Fahrgastinformationssystems für die Buslinie 904 an den Standorten Bahnhof Hohenschäftlarn, Kloster Schäftlarn und Neufahrn.
Im Antragsschreiben wird dargelegt, dass der Gemeinderat einen gleichlautenden Antrag in der letzten Sitzung der abgelaufenen Legislaturperiode am 22.04.2020 aus Kostengründen bereits abgelehnt hatte. Nachdem sich nun zwar eine gesunkene Einnahmensituation, insgesamt aber eine durchaus robuste Finanzsituation abzeichnet, hält es die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion für geboten, sich an der geförderten Beschaffung zu beteiligen. 

Begründung: 
Die Buslinie 904 leistet seit ihrer Einrichtung einen wertvollen Beitrag zur inner- und außerörtlichen Mobilität der Schäftlarnerinnen und Schäftlarner. Vielen Gästen aus dem Umland dient sie zu Erreichung der Isarauen und leistet damit einen wertvollen Beitrag nicht nur für die Entlastung des Verkehrs, sondern auch der Gastronomie im Isartal. 
Seitens der Gemeinde müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Linie dauerhaft erhalten bleibt und regelmäßig genutzt wird. Ein DFI leistet hierfür einen wesentlichen Beitrag. Es ist zu beobachten, dass gerade viele S-Fahrer unsicher sind, ob sie den Anschlussbus noch erreichen können. Gerade angesichts der zahlreichen Verspätungen der S7 West sind die Anschlussmöglichkeiten nicht optimal. Mit einem DFI könne verlässliche Informationen zu den Wartezeiten kommuniziert werden. Dieses Instrument ist mittlerweile Standard an vielen Bushaltestellen und in der heutigen vernetzten Welt eigentlich unverzichtbar. Es wäre fahrlässig, dieses System angesichts der möglichen öffentlichen Förderung durch den Landkreis nun nicht doch für das Gemeindegebiet anzuschaffen. 

Diskussionsverlauf

Herr Zattler betont die Wichtigkeit eines DFI am S-Bahnhof Hohenschäftlarn, da an dieser Stelle die öffentlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn miteinander verknüpft werden. Es handelt sich an dieser Stelle um eine Mobilitätsdrehscheibe, die der Mobilitätsausschuss zusätzlich zum Bushäuschen und der errichteten Bank weiter ausbauen müsse.

Frau Reitinger stellt fest, dass sowohl ein Finanzierungsvorschlag fehle, als auch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise derzeit nicht hinreichend absehbar seien.
Jedenfalls sei der dem ursprünglichen Antrag vom 22.04.2020 für ein DFI zugrundegelegte Kostenrahmen in Höhe von 18.000 EUR für die Anschaffung sowie in Höhe von rund 3000 EUR jährlich für den laufenden Betrieb für nur eine Busline zu hoch.


Herr Saur ist der Ansicht, dass man zwar sehr wohl die Kosten näher betrachten müsse, allerdings sei die S7 dauerhaft unpünktlich, so dass ein DFI eine vernünftige Einrichtung wäre, v.a. für den Ausflugsverkehr.

Der Erste Bürgermeister stimmt zu, dass ein DFI grundsätzlich eine wünschenswerte Einrichtung sein könne, allerdings habe die größere Stadt Wolfratshausen ebenfalls nur ein DFI an der S7-Endhaltestelle, wo eine Vielzahl an verschiedenen Busverbindungen abzweigt. Gegebenenfalls könne der Antrag auch zurückgestellt werden, bis die Bushaltestelle tatsächlich verlegt ist.

Für Herrn Waldherr wurde die Diskussion bereits mit einem abschließenden Ergebnis in der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2020 geführt. Die Corona-Situation nicht vorüber und die Kosten seien zu hoch. Herr Waldherr stellt daher den weitergehenden Antrag zur Geschäftsordnung, dass das beantragte Begehren abgelehnt werden solle.

Beschluss 1

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Beschluss 2

Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, ob ein Beitritt zu dem Beschaffungsprogramm des Landratsamtes für ein Dynamisches Fahrgast­informationssystems (DFI) noch möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö informativ 11
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11.1. Information zum Zwischenstand der speziellen artenschutzrechlichen Prüfung (saP) zur Ortsumfahrung Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö 11.1

Sachverhalt

Das von der Gemeinde beauftragte Büro GFN schließt den Bericht zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) noch in diesem Jahr ab und es werden für sämtliche geschützte Arten entsprechende Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichsflächen vorgeschlagen.

Zur Bestimmung der Lage der künftigen Amphibienunterführung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, entlang der künftigen Trassenführung einen Amphibienzaun aufzustellen. 


Die Gemeinde wird mit den Grundeigentümern und Pächtern in der obenstehenden Kartendarstellung dargestellten Trassenführung (entlang der Flurstücksgrenzen) im kommenden Jahr in Kontakt treten, so dass bei einem positiven Verhandlungsergebnis die Ausschreibungen so rechtzeitig erfolgen können, dass der Amphibienzaun frühzeitig vor dem Beginn der Wanderungsbewegungen im Frühjahr 2022 aufgestellt werden kann.

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11.2. Radverkehrsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Derzeit wird ein Radverkehrs- und Beschilderungskonzept durch den Landkreis erarbeitet, welches in Zusammenarbeit mit den Kommunen in den vergangenen zwei Jahren entstanden ist.

Die Verwaltung kann evtl. die hier resultierenden Bausteine bezüglich des Radwegverkehrs in Schäftlarn umsetzen. Sobald das endgültige Konzept vorliegt folgen weitere Informationen.

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11.3. Zwischeninformation zu den E-Ladesäulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Die Verwaltung hat die Standorte für die E-Ladesäulen teilweise geändert. Die E-Ladesäule am Wangener Weg soll auf den gemeindeeigenen Parkplätzen errichtet werden, da aus Sicht der Verwaltung eine höherer Nutzungsgrad (Firmen, Sportler, Kundschaft vom Vereinsheim) bestehen könnte und zum anderen keine Verträge mit dem TSV abgeschlossen werden müssen. 
Der Standort am Bahnhof in Hohenschäftlarn soll auf dem kürzlich erworbenen, dahinterliegenden Grundstück (Maubergerstr.) verlegt werden. Der Grund hierfür ist, dass die Deutsche Bahn eine Übernahme der entstehenden Steuern (bisher steuerfrei) und Gebühren durch die Gemeinde Schäftlarn verlangt. Des Weiteren muss hierzu ebenfalls ein Vertrag mit der Deutschen Bahn abgeschlossen werden. 
Die Firma eze.network GmbH prüft derzeit zusammen mit den Bayernwerken die Umsetzung der Standorte. Der Mietvertrag liegt der Verwaltung bereits vor, der aber erst unterschrieben wird, wenn sämtliche Faktoren berücksichtigt und geklärt sind.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö informativ 12

Sachverhalt

Herr Waldherr weist auf den am Klosterberg seit längerer Zeit im Kurvenbereich abgestellten Pkw hin. Herr Tonnar erläutert, dass an dem Pkw bereits ein Zettel durch die Gemeinde angebracht wurde. 
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde die Möglichkeit einer Versetzung / einer Beseitigung des Pkws prüfen werde.

Datenstand vom 14.02.2024 19:40 Uhr