Datum: 11.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 23:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:50 Uhr bis 00:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2021 sowie die Finanzplanung 2020-2024
3 Informationen
3.1 Erhalt Finanzzuweisungen für Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie
3.2 Schlüsselzuweisungen 2021
4 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßte die Mitglieder des Haupt- und Finanzauschusses sowie die anwesenden Mitarbeiter der Verwaltung und Frau Hermsdorf-Hiss vom Münchner Merkur.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2021 sowie die Finanzplanung 2020-2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2021 ö 2

Sachverhalt

In Abstimmung mit allen Bereichen der Gemeindeverwaltung stellt sich das Ergebnis der Haushaltsplanung für 2021 und der Finanzplanung 2020 bis 2024 zur Haupt- und Finanzausschusssitzung wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist im Planjahr und im Finanzplanungszeitraum im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgeglichen. Aus jetziger Sicht können nur in den Finanzplanungsjahren 2022 – 2024 Überschüsse erwirtschaftet werden. Für das kommende Haushaltsjahr liegen wir derzeit bei einem Defizit von knapp 80.000 €. Die gesetzlich geforderte Zuführung an den Vermögenshaushalt in mindestens der Höhe, wie sie für die ordentliche Tilgung unserer Kredite erfolgen muss, kann in 2021 derzeit noch nicht erfolgen. Es sind deshalb derzeit im Verwaltungshaushalt noch Einsparungen oder Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 230.000 € erforderlich.



                                       Einnahmen                  Ausgaben           Überschuss

An Überschuss im Verwaltungshaushalt muss in unserem Fall mindestens die sog. Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Diese besteht aus der ordentlichen Tilgung der gemeindlichen Kredite. Für den Ende 2014 aufgenommenen Kredit zur Sanierung der Grundschule und Neubau der Kinderkrippe Zechstr. 18 in Höhe von damals insgesamt 3,0 Mio € müssen jährlich 150.000 € getilgt werden. Diese Beträge der Pflichtzuführung müssen in den folgenden Jahren mindestens an Überschüssen im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden. Dies ist leider noch nicht in allen Finanzplanungsjahren möglich. Die Mindestzuführung sollte mindestens so hoch sein, wie die Gesamtabschreibungsbeträge unserer kostenrechnenden Einrichtungen Abfallbeseitigung und Bestattungswesen sind. Diese belaufen sich auf 13.600 €. Die Pflicht- und Mindestzuführung müssen nicht nebeneinander erbracht werden. Es ist der jeweils höhere Betrag vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zuzuführen.
Die Kreditbedienungen für den Bereich des gemeindlichen Mietwohnungsbaus erfolgen direkt durch die erwirtschafteten Überschüsse bzw. Sonderrücklagen aus dem Liegenschaftsbereich. Für die Wohnprojekte in der Schorner Str. 13 und am Unteren Glasenfeld 1 wurden bereits Kredite in Höhe von 2.519.700 € aufgenommen und für das in Planung befindliche Projekt in der Auenstr. 9 ist eine weitere Aufnahme mit bis zu 1.300.000 € vorgesehen. Diese Kredite sind im jeweils ersten Jahr tilgungsfrei. Die gesamte Tilgungsbelastung im Bereich unseres Mietwohnungsbaus steigt bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rd. 198.600 € jährlich an. Diese können größtenteils durch die dort erzielten Überschüsse erwirtschaftet werden. Sofern diese nicht ausreichen, steht die für diesen Bereich angesammelte Sonderrücklage zur Verfügung. Aktuell besteht diese in Höhe von rd. 550.000 €.


Vermögenshaushalt
Auch der Vermögenshaushalt ist derzeit noch unausgeglichen, weil bisher noch keine Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und keine Rücklagenentnahmen berücksichtigt wurden. Unsere Allgemeine Rücklage wird sich nach dem Jahresabschluss 2020 auf ca. 6,7 Millionen € belaufen. Diese reichen aber leider nicht aus, damit unsere derzeit geplanten Ausgaben im gesamten Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 durch entsprechende Entnahmen getragen werden können. Trotz der Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt in derzeitiger Höhe von rd. 1 Mio. € fehlen dann im Vermögenshaushalt mit Berücksichtigung der verpflichtenden Mindestrücklage in Höhe von 121.727,35 € rd. 850.000 €. Mindestens dieser Betrag muss für die derzeitige Finanzplanung eingespart bzw. zusätzlich eingenommen werden.

                                       Einnahmen                Ausgaben                Defizit


Gründe für die deutlich höheren Investitionsausgaben in Bezug auf die Einnahmen sind unsere aktuellen Wohnbauprojekte, der Neubau des Feuerwehrhauses Hohenschäftlarn mit Bauhof, der geplante Neubau der Schulturnhalle und div. Fahrzeugbeschaffungen. Die entsprechenden Kreditaufnahmen und Zuschüsse wurden bereits mit veranschlagt. Nicht berücksichtigt wurde im Finanzplan 2020- 2024 eine Investitionsbeteiligung für den in Diskussion befindlichen Neubau der Mittelschule Pullach mit mehreren Millionen Euro und der Umbau der Grundschule für die gesetzlich geforderte Ganztagesschule. Des Weiteren wurde ein Neubau der Schulturnhalle bisher nur mit rd. der Hälfte der erwarteten Ausgaben veranschlagt, da der Maßnahmenbeginn in das Jahr 2024 verschoben wurde. Die restlichen Ausgaben hierfür werden erst in 2025, also nach dem Finanzplanungszeitraum erwartet.


GESAMTPLAN

In der folgenden Übersicht des Gesamtplans stellen sich die Gesamtdefizite wie folgt dar:

                                       Einnahmen                Ausgaben                      Defizit


In den Haushaltsplanungen wurden die Steuereinnahmen trotz erneutem Lockdown nach den Zahlen der letzten Steuerschätzung in den Planungen veranschlagt. 

Zum 01.01.2020 betrug der Stand der Gesamtrücklagen 9.084.743,15 €, davon gut 8,5 Mio. € allgemeine Rücklage und 560.000 € Sonderrücklagen (Abfall, Bestattung und Liegenschaften). Der Stand der allgemeinen Rücklage wird sich nach aktueller Schätzung mit dem Jahresabschluss 2020 auf ca. 6,7 Mio. € reduzieren.

Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt die Mindestrücklage 121.727,35 €.

Bei Umsetzung des dritten geplanten Wohnbauprojektes in der Auenstraße 9 werden wir dann einen Gesamtschuldenstand von rd. 6 Mio. € erreichen werden, die bedient werden müssen. Die jährlichen Tilgungsleistungen werden sich bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraums auf rd. 348.600 € hinziehen. Eine erste Entspannung tritt erst wieder 2034 mit endgültiger Rückzahlung des Kredites für Schule und Hort ein (- 150.000 €). Gleichzeitig darf auch darauf hingewiesen werden, dass hierbei enorme Vermögenswerte im Bereich der gemeindlichen Mietliegenschaften entstehen, die nach 20 Jahren komplett abbezahlt sind.

Es muss an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass weitere derzeit in Diskussion befindliche Projekte (z.B. Mehrzweckhalle, Neubau Mittelschule Pullach, Bahnübergang Hohenschäftlarn) bei Umsetzung enorme finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen, was möglicherweise nur durch weitere Kreditaufnahmen zu stemmen ist. Weitere Kreditaufnahmen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Inwieweit diese in der Zukunft genehmigt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt von unserer Seite aus nicht beurteilt werden. Es darf hierbei auch nicht außer Acht gelassen werden, dass jede Investition auch mit Folgekosten für deren Erhalt zu Buche schlägt, was die finanziellen Spielräume zusätzlich einengt.
Gleichzeitig sollte momentan mehr denn je vor Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen hinterfragt werden, wie und ob diese finanziert werden können.

Aus Sicht der Kämmerei ist es weiterhin zwingend erforderlich, vermehrt auf die Mittelbeschaffung zu achten. An dieser Stelle wird noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass deutlicher Bedarf an Gewerbeflächen in der Gemeinde Schäftlarn vorhanden ist. Die daraus generierte Gewerbesteuer ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Einnahmen und damit auch ausschlaggebend für die Finanzierung unserer Projekte. Ein nicht Abschöpfen dieses Potentials oder ein Rückgang von diesem durch mögliche Abwanderungen von Betrieben auf Grund mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten muss daher zwingend verhindert werden.

Diskussionsverlauf

Da sich die erforderlichen Einsparungen im Verwaltungshaushalt nicht ergeben haben, brachte Frau Kötzner-Schmidt den Antrag vor, dass die Grundsteuer B bis zu der Höhe angehoben wird, bis der Haushaltsausgleich mit den erforderlichen Zuführungen zum Vermögenshaushalt erbracht werden kann. Dies wäre bei den in der Sitzung durchgeführten Ansatzanpassungen und einer Hebesatzerhöhung von den derzeit 310 % auf 350 % der Fall (je 10 %-Punkte machen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 23.000 € aus). Grundsätzlich bestand im Ausschuss Einigung, dass eine Erhöhung der Grundsteuer B für den benötigten Haushaltsausgleich sein könnte, der Sprung auf 350 % aber als gewaltig angesehen wird. Herr Blomeyer teilte mit, dass wir hiermit den höchsten Steuersatz im ganzen Landkreis hätten. Ein Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat für 350 % wurde mit 4:4 Stimmen abgelehnt. Einem Empfehlungsbeschluss für 340 % wurde mit 8:0 Stimmen zugestimmt.

Frau Fröhlich hat um 20.05 Uhr die Sitzung verlassen.
Frau Dichtl hat um 22.20 Uhr die Sitzung verlassen.

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 310 % auf 350 % rückwirkend ab 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 310 % auf 340 % rückwirkend ab 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 29.12.2020 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1 und 2). Sofern Anpassungen durch noch zu klärende Punkte notwendig sind, werden diese genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2021 und der Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2021 sowie den Finanzplan 2020 bis 2024 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2021 ö informativ 3
zum Seitenanfang

3.1. Erhalt Finanzzuweisungen für Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2021 ö informativ 3.1

Sachverhalt

Auf Grund Grundgesetzänderung des Art. 143 h sowie des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder gewährte der Freistaat Bayern den bayerischen Gemeinden im Jahr 2020 Finanzzuweisungen zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie.

Für die Berechnung und Festsetzung der Zuweisung war das Bayerische Landesamt für Statistik zuständig.

Die Berechnung der Höhe richtete sich nach der Differenz zwischen dem Durchschnitt des Gewerbesteueristaufkommens der Jahre 2017-2019 und der Gewerbesteueristeinnahmen des Jahres 2020 zum Stichtag 20.11.2020. Dieser Betrag wurde bereinigt um die bereits verbeschiedenen Einnahmen/Ausgaben und der noch unbearbeiteten Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamtes. Hieraus ergaben sich für die Gemeinde Schäftlarn Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von 32.850 €, von denen noch eine fiktive Gewerbesteuerumlage abgezogen wurde. Der Erstattungsbetrag hierfür belief sich auf 29.257 €. Da die Summe der zuweisungsfähigen Beträge für alle bayerischen Gemeinden um 220.583.955 € kleiner war als die vorhandene Gesamtzuweisungsmasse, erfolgte die Verteilung des verbliebenden Rests nach dem Verteilerschlüssel der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020. Hiervon wurden wir mit 54.213 € berücksichtigt was dann eine Gesamtzuweisung in Höhe von 83.470 € bedeutete.

Dieser Betrag wurde Mitte Dezember an uns erstattet. Es ist hierbei darauf hinzuweisen, dass sich diese Zuweisungen in den Berechnungen der Steuerkraftzahl 2022 wiederfinden werden, welche dann wiederum u.a. Grundlage für die Kreisumlage und Schlüsselzuweisung 2022 ist.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Finanzverwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Schlüsselzuweisungen 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2021 ö informativ 3.2

Sachverhalt

Wie bereits aus der Tagespresse zu entnehmen war, erhalten wir als einzige Gemeinde im Landkreis München, im Jahr 2021 nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 10.12.2020 Gemeindeschlüsselzuweisungen in Höhe von 328.508 €. Diese werden in 4 gleichen Raten ausbezahlt.

Die Grundlage für die Gewährung findet sich in Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (BayFAG). Maßgeblich für die Berechnung der Schlüsselzuweisung jeder Gemeinde ist der im Rahmen des Finanzausgleichs festgelegte Einheitliche Grundbetrag und die individuelle Steuerkraft. Sofern letzteres, wie es bei uns der Fall ist, unter dem festgelegten Grundbetrag liegt, werden Schlüsselzuweisung gewährt. Sofern die Steuerkraft je Einwohner dann noch unter der landesdurchschnittlichen Steuerkraft je Einwohner liegt, werden zusätzlich auch noch Sonderschlüsselzuweisungen gewährt. Diese erhalten wir nicht, da wir hierbei um rd. 67 €/je Einwohner darüber liegen (1.189,86 €).

Der Vollständigkeit halber wird hierbei noch erwähnt, dass 80 % er erhaltenen Schlüsselzuweisungen in Steuerkraft der Gemeinde des folgenden Jahres mit einfließen. Die in 2021 an uns gewährten Schlüsselzuweisungen in Höhe von 328.508 € geben wir zu 38,4 % (rd. 126.000 €) im kommenden Jahr mit der Kreisumlage an den Landkreis München weiter. Tatsächlich bleiben hiervon nur rd. 202.000 € bei uns in der Gemeinde.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Finanzverwaltung zur Kenntnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen vor.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:42 Uhr