Datum: 24.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Restaurant Il Brigante
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:17 Uhr bis 21:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Ekkehard Körner: Zustand von zwei Straßen in Zell
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den KV KDZ Oberland; Beschlussfassung
6 Gewährung einer ergänzenden Fürsorgeleistung für die Jugendsozialarbeit an Schulen
7 Informationen
7.1 Ausscheiden von Frau Miriam Fröhlich aus dem Gemeinderat
7.2 Informationen zur Corona-Pandemie
7.3 Radwegbau von Ebenhausen Richtung Icking östlich der B11 – Baumfällungen
7.4 Sperrung B11 von Gemeindegrenze Schäftlarn bis Wolfratshausen
8 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  

Diskussionsverlauf

Herr Lankes erläutert die Gründe für das zahlenmäßig reduzierte Erscheinen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit soll die Infektionsgefährdung durch das Corona-Virus für alle Gemeinderatsmitglieder reduziert werden. Herr Lankes betont in diesem Zusammenhang, dass es aus seiner Sicht wünschenswert gewesen wäre, einen sog. Pandemieausschuss (beschließender Ausschuss) zu bilden.

Der Erste Bürgermeister verweist auf die Regelungen in Art. 32 der Gemeindeordnung(GO). Demnach sind bestimmte Entscheidungen nach Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO dem Gemeinderat vorbehalten. Ein Ferienausschuss, der auch diese Aufgabengebiete übernehmen dürfte darf nach Art. 32 Abs. 4 GO nur für bis zu sechs Wochen im Jahr gebildet werden.  

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 2
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2.1. Ekkehard Körner: Zustand von zwei Straßen in Zell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Herr Dr. Ekkehard Körner schildert, dass der bauliche Zustand der Alpenblickstr. und der Lechnerstr.  in Zell nicht gut sei.

Der Erste Bürgermeister erläutert, dass für die Lechnerstr. grds. seitens der Gemeinde Verbesserungsmaßnahmen geplant seien. Aus Kostengründen können diese jedoch in 2021 noch nicht durchgeführt werden. Da die Alpenblickstr. grds. in einem befriedigenden Zustand ist, sind für diese derzeit keine Baumaßnahmen geplant.   

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2021 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2021  wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Gemeinderatssitzung vom 27.01.2021, TOP 17: 
Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 b BauGB für den Bereich westlich des Tränkweges
Beschluss:
Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt.

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5. Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den KV KDZ Oberland; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 26.10.2020 vom Umwelt- und Mobilitätsausschuss auf Antrag der CSU-Fraktion beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (ZV KDZ Oberland) Möglichkeiten und Schwerpunkte einer Überwachung des ruhenden Verkehrs zu prüfen.
Daraufhin hat die Verwaltung mit dem ZV KDZ Oberland Kontakt aufgenommen und in einer gemeinsamen Videokonferenz mit Herrn Pressler (2. Geschäftsführer ZV KDZ Oberland) die Umsetzung der Einführung der zusätzlichen Überwachung durchgesprochen. Die Ergebnisse wurden dem Umwelt- und Mobilitätsausschuss in der Sitzung vom 08.02.2021 bereits informativ dargestellt.
Die Gemeinde Schäftlarn ist bereits Mitglied beim ZV KDZ Oberland für die Überwachung des fließenden Verkehrs, auch bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs kann im Rahmen einer Mitgliedschaft die Überwachung festgelegt werden. Hierbei ist ein Beschluss der Verbandsversammlung zwingend notwendig. 
Die Preise im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs gestalten sich wie folgt:
Überwachungsstunde 30,00 € /h (für Mitglieder)
Sachbearbeitung           6,00 €/ Fall (für Mitglieder)
Es besteht eine Mindestabnahme von 5 Überwachungsstunden pro Monat.
Nach Einschätzung von Herrn Pressler wären für die Gemeinde Schäftlarn 15-20 Überwachungsstunden anfänglich sinnvoll. Die Stundenanzahl kann jederzeit nach Bedarf wieder angepasst werden.
Die genauen Überwachungsschwerpunkte werden in einem vor Ort Termin mit der ZV KDZ Oberland und der Verwaltung festgelegt.
Die nächste Verbandsversammlung des ZV KDZ Oberland findet am 17. März 2021 statt. Daher ist es notwendig, dass in dieser Gemeinderatssitzung Beschluss gefasst wird um die weiteren Schritte zeitlich einhalten zu können.

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt frägt nach, ob es zu den genannten aufgeführten Kosten auch eine Grundgebühr gibt. 
Die Verwaltung antwortet darauf, dass es grundsätzlich keine Grundgebühr gibt, es fallen nur Kosten an, sofern überwacht wird. Jedoch kann man die Mindestabnahme von 5   Überwachungsstunden pro Monat als eine solche Grundgebühr ansehen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Mitgliedschaft der Gemeinde Schäftlarn beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Gewährung einer ergänzenden Fürsorgeleistung für die Jugendsozialarbeit an Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) wird zu 50% vom Landkreis München und der Gemeinde Schäftlarn kofinanziert. Der Kreisausschuss des Landkreises München hat in der Sitzung vom 27.04.2020 beschlossen, dass auch den Zuwendungsnehmern, die die Aufgaben im Auftrag des Landkreises München übernehmen und für ihre Personalkosten bereits Zuschüsse durch den Landkreis München erhalten, ermöglicht werden soll, eine erweiterte Fürsorgeleistung in Anlehnung an die sog. Münchenzulage für ihre Beschäftigten zu gewähren. Bei Kofinanzierung von Stellen durch mehrere Zuwendungsgeber, erfolgt die Zuwendungsgewährung durch den Landkreis München anteilig analog den entsprechenden Regelungen und unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung durch alle Zuwendungsgeber gesichert ist. Konkret bedeutet dies, dass eine Zustimmung der Gemeinde Schäftlarn zu einer hälftigen Finanzierung der ergänzenden Fürsorgeleistung für die Stelle der Jugendsozialarbeiterin an der Grundschule Schäftlarn erforderlich ist. Der Träger der JaS, der AWO-Kreisverband München-Land hat hierzu mit Schreiben vom 29.01.2021 einen entsprechenden Antrag gestellt.
Durch die anteilige Gewährung einer ergänzenden Fürsorgeleistung für die Jugendsozialarbeiterin an der Grundschule Schäftlarn würden für die Gemeinde pro Jahr Aufwendungen i. H. v. € 1.220,26 entstehen. Das Landratsamt München – Kreisjugendamt – hat vom AWO Kreisverband München-Land u. a. einen Beschluss des Gemeinderates für die kofinanzierte Gewährung der Zuwendung angefordert. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der anteiligen Finanzierung einer ergänzenden Fürsorgeleistung für die Stelle der Jugendsozialarbeiterin an der Grundschule Schäftlarn unter der Maßgabe, dass der Landkreis München diese Leistung ebenfalls gewährt zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö informativ 7
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7.1. Ausscheiden von Frau Miriam Fröhlich aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Frau Miriam Fröhlich wird aufgrund eines Umzuges in eine andere Kommune aus dem Gemeinderat ausscheiden. Listennachfolger auf der Liste Bündnis 90/Die Grünen ist Herr Bernd Büttner, der erstmals zur Gemeinderatssitzung am 24.03.2021 geladen werden wird.

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7.2. Informationen zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Im Gemeindegebiet von Schäftlarn wurden seit 15.03.2020 insgesamt 127 infizierte Personen registriert (Stand: 22.02.2021)
Vor der Wiederaufnahme des Schul- und Kitabetriebes am 22.02.2021 befanden sich in der Grundschule ca. 40 Kinder, in den Kindergärten insgesamt 84 Kinder und in der Kinderkrippe ca. 30 Kinder in der Notbetreuung. Die Grundschule konnte ab 22.02.2021 aufgrund der Größe der Klassenzimmer und der Ausstattung (Einzeltische) wieder für alle Klassen Präsenzunterricht anbieten. Die Teststation in Schäftlarn bietet für die Schüler/innen regelmäßig Terminkontingente für Schnelltests an. Für den Schulbusverkehr aus Neufahrn wird seit 24.02.2021 ein Verstärkerbus eingesetzt, damit zwischen den Schülern möglichst viel Abstand gehalten werden kann.
Im Landkreis München haben seit 27.12.2020 ca. 15.000 Personen eine Erstimpfung erhalten, ca. 9.500 Personen verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz.  Das Familienzentrum bietet Hilfe bei der Registrierung und Terminvereinbarung für die Impfungen sowie mit dem Mobilmachbus eine Möglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen an das Impfzentrum in Oberhaching zu erreichen. Des Weiteren trifft das Familienzentrum derzeit mit dem Landratsamt Vorbereitungen, um in seinen Räumlichkeiten zukünftig zudem mobile Impftage anbieten zu können.
Weitere Öffnungsperspektiven (z. B. für Kultur und Freizeit sowie persönliche Kontakte) werden derzeit von der Bundesregierung und den Länderregierungen erarbeitet. Sie werden jedoch nicht zuletzt vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens abhängig sein und möglichweise kurzfristigen Anpassungen unterliegen. 
 

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7.3. Radwegbau von Ebenhausen Richtung Icking östlich der B11 – Baumfällungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 7.3

Sachverhalt

Durch die Vermittlung der Gemeinden Schäftlarn und Icking ist eine Einigung zwischen dem Staatlichen Bauamt Weilheim und einer Grundeigentümerin gelungen und der notwendige Grunderwerb für den Bau eines Radwegs entlang der B11 (östliche Seite) von Ebenhausen bis zur Einfahrt nach Gut Holzen konnte abgeschlossen werden. Da es mit dem Bau des Geh- und Radwegs heuer losgehen soll, werden/wurden dort Bäume gefällt. Der Eingriff ist nach Angaben des Staatlichen Bauamtes Weilheim mit den Forst- und Naturschutzbehörden abgestimmt und wird an anderer Stelle wieder ausgeglichen. Auch werde Wert auf einen möglichst schonenden Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand gelegt und ein Kahlschlag vermieden, ein großer Birnbaum etwa an der Einmündung der Kreisstraße Töl 19 bleibt erhalten. Der Bau des Radwegs beginnt dann im August, es wird auch die Fahrbahndecke der B11 von der Gemeindegrenze Schäftlarn bis Dorfen erneuert. Während der gesamten Bauzeit wird es zu Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen der B11 südlich von Schäftlarn kommen. Genauere Informationen werden zeitnah vor Baubeginn bekannt gegeben vom zuständigen Staatlichen Bauamt Weilheim.

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7.4. Sperrung B11 von Gemeindegrenze Schäftlarn bis Wolfratshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 7.4

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Weilheim erneuert dieses Jahr die Fahrbahn der B 11 südlich von Ebenhausen bis Wolfratshausen.
Dabei ist in den Pfingstferien (25.05-04.06.2021) eine Vollsperrung dieses Bereichs notwendig.
Die Umleitung soll über die A 95, Anschlussstelle  Wolfratshausen – Anschlussstelle Schäftlarn und umgekehrt erfolgen. 

Auch die Kreuzung mit der Kreisstraße TÖL 19nach Irschenhausen ist während dieser Zeit nicht erreichbar, daher kann die Töl 19 nicht als Umleitungsstrecke dienen.
In der Woche vor und nach den Pfingstferien laufen bereits Vorbereitungs- bzw. Restarbeiten und es kann teilweise zu Behinderungen und halbseitigen Sperrungen auf der B11 im Bereich von der Gemeindegrenze zu Icking bis Wolfratshausen kommen.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 8

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen vorgetragen. 

Datenstand vom 14.02.2024 15:48 Uhr