Datum: 24.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Restaurant Il Brigante
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Herrn Bernd Büttner (Listennachfolger von Frau Miriam Fröhlich)
4 Besetzung von Ausschüssen
5 Genehmigung der Niederschrift
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
7 Bestellung einer Seniorenbeauftragten
8 Sachstandsbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen
9 Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn
10 Beratung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 der Gemeindewerke Schäftlarn sowie Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2017 und 2018
11 Beratung und Beschluss zur Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023-2025; Festlegung der Stromart
12 Informationen
12.1 Informationen zur Corona-Pandemie
12.2 Sprengeländerung Mittelschule Pullach
12.3 Audiovisuelle Teilnahme an Gemeinderatssitzungen
12.4 Schließung der Filiale der Kreissparkasse in Hohenschäftlarn - Umwandlung in eine reine SB-Filiale
12.5 Aufstellung von zwei Bienenkästen beim Weiher im Hirtenweg
13 Anfragen
13.1 Susanne Dichtl: Abriss des alten Feuerwehrhauses in Neufahrn
13.2 Christian Lankes: Gewerbegebiet Schorn

zum Seitenanfang

1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  

zum Seitenanfang

2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Herr Stoiber erscheint zu diesem Tagesordnungspunkt.

zum Seitenanfang

3. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Herrn Bernd Büttner (Listennachfolger von Frau Miriam Fröhlich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Herr Bernd Büttner ist als Listennachfolger für die aufgrund Wegzuges aus dem Gemeindegebiet ausgeschiedene Gemeinderätin Miriam Fröhlich nach Art. 31 Abs. 4 Satz 1 GO in der ersten seiner Berufung folgenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. 

Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre' die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verweigerung der Eidesleistung zum Verlust des Amtes führt (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG).

zum Seitenanfang

4. Besetzung von Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates soll auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zukünftig wie folgt erfolgen:
Haupt- und Finanzausschuss 
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Dichtl Susanne
Dr. Schrag-Presti Irene
Dr. Stoiber Dominic
CSU, 2. Sitz
Doll Christian
Urban Maximilian
Dr. Schrag-Presti Irene
CSU, 3. Sitz
Dr. Ruhdorfer Matthias
Dr. Stoiber Dominic
Urban Maximilian
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Büttner Bernd
Berger Sebastian
Blomeyer Fabian
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Lankes Christian
Blomeyer Fabian
Berger Sebastian
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Zattler Gerd
Blomeyer Fabian
Berger Sebastian
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Kötzner-Schmidt Maria
Waldherr Michael
Metz Jakob
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Keller Christine
Waldherr Michael
Metz Jakob

Familien-, Jugend-, Kultur-, und Sozialausschuss 
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Dichtl Susanne
Dr. Ruhdorfer Matthias
Dr. Schrag-Presti Irene
CSU, 2. Sitz
Dr. Stoiber Dominic
Doll Christian
Dr. Ruhdorfer Matthias
CSU, 3. Sitz
Urban Maximilian
Dr. Schrag-Presti Irene
Doll Christian
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Saur Karl-Otto
Büttner Bernd
Lankes Christian
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Brunner Julia
Büttner Bernd
Lankes Christian
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Berger Sebastian
Büttner Bernd
Lankes Christian
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Kötzner-Schmidt Maria
Metz Jakob
Waldherr Michael
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Keller Christine
Metz Jakob
Waldherr Michael

Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Dichtl Susanne
Doll Christian
Schmid Martin
CSU, 2. Sitz
Dr. Ruhdorfer Matthias
Urban Maximilian
Dr. Schrag-Presti Irene
CSU, 3. Sitz
Dr. Stoiber Dominic
Schmid Martin
Doll Christian
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Blomeyer Fabian
Tonnar Marcel
Brunner Julia
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Zattler Gerd
Tonnar Marcel
Brunner Julia
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Büttner Bernd
Tonnar Marcel
Brunner Julia
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Waldherr Michael
Metz Jakob
Kötzner-Schmidt Maria
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Keller Christine
Metz Jakob
Kötzner-Schmidt Maria

Umwelt- und Mobilitätsausschuss
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Schmid Martin
Dr. Schrag-Presti Irene
Dr. Stoiber Dominic
CSU, 2. Sitz
Dr. Ruhdorfer Matthias
Dr. Stoiber Dominic
Doll Christian
CSU, 3. Sitz
Reitinger Maria
Doll Christian
Dr. Schrag-Presti Irene
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Tonnar Marcel
Saur Karl-Otto
Berger Sebastian
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Blomeyer Fabian
Saur Karl-Otto
Büttner Bernd
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Zattler Gerd
Saur Karl-Otto
Lankes Christian
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Waldherr Michael
Kötzner-Schmidt Maria
Keller Christine
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Metz Jakob
Kötzner-Schmidt Maria
Keller Christine







Werkausschuss 
Bez. der Fraktion
Mitglied 
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU, 1 Sitz
Schmid Martin
Doll Christian
Dr. Stoiber Dominic
CSU, 2. Sitz
Dr. Schrag-Presti Irene
Dichtl Susanne
Dr. Ruhdorfer Matthias
CSU, 3. Sitz
Urban Maximilian
Dr. Ruhdorfer Matthias
Dichtl Susanne
B90/Die Grünen, 1. Sitz 
Tonnar Marcel
Saur Karl-Otto
Zattler Gerd
B90/Die Grünen, 2. Sitz 
Lankes Christian
Zattler Gerd
Saur Karl-Otto
B90/Die Grünen, 3. Sitz
Brunner Julia
Zattler Gerd
Saur Karl-Otto
GemeindeUnion, 1. Sitz 
Metz Jakob
Keller Christine
Kötzner-Schmidt Maria
GemeindeUnion, 2. Sitz  
Waldherr Michael
Keller Christine
Kötzner-Schmidt Maria

Beschluss

Die Besetzung der Ausschüsse wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö beschliessend 5

Diskussionsverlauf

Da die Niederschrift nicht ordnungsgemäß angefügt wurde, wird dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben. 

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2020 wurde zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 b BauGB für den Bereich östlich der Schorner Straße in Hohenschäftlarn die nachfolgende Entscheidung getroffen:
Der Gemeinderat kommt zu der gemeinsamen Auffassung, dass das Bebauungsplan­verfahren nicht fortgesetzt werden soll.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2021 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:
  • Vergabeentscheidung zur Beschaffung eines HLF 20 für die FF Neufahrn an die Fa. Josef Lentner GmbH, Hohenlinden (Fahrgestell und Fahrzeugaufbau) und an die Fa. BAS Vertriebs GmbH, Planegg (Beladung) 
  • Vergabeentscheidung zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 292, Weiherweg 2 in Hohenschäftlarn an die Firma Rau Geosystem Süd, Kaufbeuren

zum Seitenanfang

7. Bestellung einer Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Seniorenbeauftragte sind Ansprechpartner für die älteren Mitbürger/innen sowie für deren Angehörige. Sie sind Bindeglied zwischen ihnen und den örtlichen Vereinen und Verbänden sowie der Gemeindeverwaltung. Die Seniorenbeauftragten

  • beraten die Gemeinde in Belangen, die Senioren und deren Angehörige betreffen,
  • nehmen Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen und Wohlfahrtsverbänden entgegen,
  • regen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Senioren an, vernetzen entsprechende Dienste und
  • leisten Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Senioren und deren Angehörigen.  

Sie nehmen selbst keine Aufgabe der professionellen und praktischen Altenhilfe wahr, sondern vermitteln entsprechende Dienstleistungen. 

Die Seniorenbeauftragten wurden 2012 erstmals bestellt. Die Einrichtung der Funktion hat sich bewährt. Daher wurden auch in den Jahren 2015 und 2018 wieder Seniorenbeauftragte bestellt. 

Derzeit ist Frau Mathilde von Pfeil zur Seniorenbeauftragten bestellt. Die Amtszeit hat am 28.02.2021 geendet. Für die Amtszeit von 2021 bis 2024 ist daher ein/eine neue/r Seniorenbeauftragte/r zu bestellen. Die derzeitige Seniorenbeauftragten, Frau von Pfeil wäre bereit für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Frau Mathilde von Pfeil für eine Amtszeit von drei Jahren (01.03.2021 bis 29.02.2024) zur Seniorenbeauftragten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Sachstandsbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.01.2022 ö 10

Sachverhalt

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 27.05.2020 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 1398/12, 1398/31, 1398/32 und 1398/33 zu ändern, um an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoß errichten zu können. 
Der in Anlage beifügten Entwurfsplanung liegt bei einer festzusetzenden maximalen Wandhöhe von 6,75m die Einhaltung sowohl unser Abstandsflächensatzung vom 27.01.2021, der ÖBV 2020 sowie der Stellplatzsatzung und der Baumschutzverordnung zugrunde. Mit Ausnahme des in unserem Ortsrecht nicht vorgesehenen Erkers auf der Südseite sind besteht seitens der Verwaltung mit dem Entwurf Einverständnis.
Der wintergartenartige Anbau mit dem flachen Walmdach auf der der Lechnerstraße zugewandten Giebelseite ist in Anbetracht der Lage im Mischgebiet gegenüber dem vormaligen Postgebäude städtebaulich zu befürworten. Dies gilt insbesondere, wenn man sich die Begründung Ziffer 4 Buchstabe b) zum rechtskräftigen Bebauungsplan vor Augen führt:
 


Zur Lechnerstraße hin soll eine gewerbliche Nutzung mit ca. 150 m2 Ladenfläche ausgewiesen werden, im Übrigen soll Wohnnutzung vorgesehen werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, dem Gemeinderat eine nach Maßgabe der vorstehenden Eckpunkte verfahrensreif ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf zur Fassung eines Billigungs- und Auslegungsbeschlusses zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt erscheint. 

Herr Blomeyer begrüßt die grundsätzliche Planung. Er fragt an, ob eine höhere Baudichte sowie eine größere Wandhöhe möglich wäre. 

Aufgrund des Gebietscharakters der überwiegend von einer villenartigen Bebauung geprägt ist, spricht sich der Erste Bürgermeister gegen eine weitergehende Verdichtung aus.  Durch die Bebauungsplanänderung findet bereits eine maßvolle Nachverdichtung auf der Grundlage der Abstandsflächensatzung statt.

zum Seitenanfang

9. Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit dem BKPV war in der Vergangenheit immer sehr gut und hat sich bewährt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig. Dieser hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 (TOP 5) einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt wie vom Werkausschuss empfohlen den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Beratung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 der Gemeindewerke Schäftlarn sowie Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2017 und 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) im Zeitraum vom 13.08. bis 23.10.2020 geprüft. Die Prüfungsarbeiten wurden durch Herrn Dipl.-Betriebswirt (FH) Dellefant durchgeführt. Gegenstand der Prüfung waren die nach den deutschen handelsrechtlichen sowie den ergänzenden kommunalrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 und 31.12.2018, jeweils bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und den entsprechenden Anhängen. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, die Lageberichte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2017 und 2018 ist zwischenzeitlich erfolgt.
Der Jahresabschluss 2017 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.808.336,51 € (Vorjahr: 15.033.832,75 €) und einem Gewinn in Höhe von 130.384,56 € ab.
Der Jahresabschluss 2018 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 15.033.832,75 € (Vorjahr: 13.808.336,51 €) und einem Gewinn in Höhe von 137.825,02 € ab.
Die Jahresabschlüsse sind gemäß § 25 Abs. 3 EBV festzustellen. Die Jahresgewinne 2017 und 2018 wurden in voller Höhe zur Tilgung von Vorjahresverlusten verwendet.
Zusammenfassung der Feststellungen:
Der Bilanzaufbau zeigt als Folge der hohen langfristigen Vermögensposten eine im üblichen Rahmen liegende Anlagenintensität und gibt angesichts der guten Eigenkapitalausstattung von 92 % keinen Anlass zu Beanstandungen.
Die Finanzlage ist auf Grund eines positiven Cash-Flows (Gegenüberstellung Einzahlungen/Auszahlungen) und leicht rückläufiger Investitionstätigkeit als gut zu beurteilen.
Die Ertragslage des Gesamtbetriebes ist überwiegend durch die Vorgaben des KAG geprägt und kann in den beiden Berichtsjahren nur zum Teil als gut beurteilt werden. 
Die Ertragslage im Bereich der Abwasserentsorgung wurde in beiden Wirtschaftsjahren als gut bewertet, da hier positive Ergebnisse erzielt werden konnten. Zwar sinkenden Erträgen standen geringere Aufwendungen gegenüber, so dass trotzdem Gewinne erwirtschaftet werden konnten. Bei betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2018 von 1,016 Mio. € (1,718 Mio. € im Vj.) und Betriebserträgen von 1,121 Mio. € (1,871 T€ im Vj.) ergibt sich 2018 ein Betriebsüberschuss von rd. 105.000 € (153.000 € im Vj.) Bezogen auf die verrechnete Abwassermenge betrug der Überschuss 0,39 €/m³ nach einem Überschuss von 0,57 €/m³ im Vorjahr.
Die Ertragslage der Wasserversorgung ist im Jahr 2018 betriebswirtschaftlich als gut zu bewerten. Bei betrieblichen Aufwendungen von 551 T€ (561 T€ im Vj.) und Betriebserträgen von 587 T€ (542 T€ im Vj.) ergibt für 2017 einen Betriebsfehlbetrag von 19 T€ nach einem Betriebsüberschuss von 36 T€ in 2018. Bezogen auf die verrechnete Wasserabgabe betrug der Überschuss 2018 0,14 €/m³ nach einem Fehlbetrag von 0,04 €/m³ im Vorjahr.
Die Ertragslage der Sparte Energie ist als betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend zu bezeichnen, da in dieser Sparte nur Verluste erwirtschaftet werden. 
Im Bereich der Geschäftsführung hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, welche gegen eine Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks:
Für die Jahresabschlüsse und die Lageberichte 2017 und 2018 in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassungen haben wir am 23.10.2020 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
 
„Wir haben die Jahresabschlüsse - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte des Eigenbetriebes Gemeindewerke Schäftlarn für die Wirtschaftsjahre vom 01.01. bis 31.12.2017 und vom 01.01. bis 31.12.2018 geprüft. Durch Art. 107 Abs. 3 S. 2 GO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und über die Lageberichte sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 S. 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Jahresabschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch die Lageberichte vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschlüsse und Lageberichte überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:
„Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen, entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind von den Vorgaben des KAG geprägt und geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“ 

München,23.10.2020 
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband 
Wiedemann, Wirtschaftsprüfer

Schlussbemerkung:
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt. 
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.

München, 23.10.2020 
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband 
Wiedemann, Wirtschaftsprüfer

Der Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte 2017 und 2018 der Gemeindewerke Schäftlarn liegen jederzeit zur Einsichtnahme bereit.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls in der Werkausschusssitzung am 10.03.2021 (TOP 8) vorberaten und der einstimmige Beschluss gefasst, dem Gemeinderat die Entlastung der Werkleitung für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 zu empfehlen.

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt, wie vom Werkausschuss empfohlen, die Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 mit den o.g. Ergebnissen und der Behandlung der jeweiligen Jahresverluste entsprechend dem Sachvortrag.
2. Der Gemeinderat beschließt, wie vom Werkausschuss empfohlen, die Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2017 und 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Beratung und Beschluss zur Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023-2025; Festlegung der Stromart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Wir als Kommune müssen u.a. unseren Fremdbezug von Strom in regelmäßigen Abständen (mind. alle 3 Jahre) öffentlich ausschreiben. Mit einer Ausschreibung soll u.a. erreicht werden, dass unsere Preise dem Markt angeglichen werden und ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt ist. Die Ausschreibungen, mit dem vorher klar definierten Leistungsumfang, finden in Bieterverfahren statt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sind wir hierbei verpflichtet, das günstigste Angebot anzunehmen. Derzeit beziehen wir unseren Strom von den Stadtwerken Augsburg Energie GmbH (zuvor E.ON GmbH).
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bot die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 – 2025 an. Wir nahmen hierfür die Dienstleistung der KUBUS GmbH bereits für die vergangenen zwei Ausschreibungen in Anspruch und waren mit der Organisation und dem Ablauf sehr zufrieden. Bereits am 22.04.2015 beschloss der Gemeinderat an der vom Bayerischen Gemeindetag in Zusammenarbeit mit der KUBUS GmbH initiierten Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung (2017 – 2019) teilzunehmen und ermächtigte den 1. Bürgermeister hierfür einen unbefristeten Dienstleistungsvertrag mit der Fa. KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH zu unterzeichnen. Vor jeder neuen Ausschreibung wird auf das bestehende Kündigungsrecht und die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen. Vom Kündigungsrecht wurde auch dieses Mal nicht Gebrauch gemacht und der Gemeinderat hierüber in der letzten Sitzung informiert.

Der Gemeinderat muss nun bereits jetzt im Vorfeld eine Entscheidung darüber treffen, ob die Ausschreibung für Normalstrom oder 100 % Ökostrom oder 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote bezogen werden soll. Dies und Losbildungen (z.B. getrennte Ausschreibung Straßenbeleuchtung, Hochtarif, Niedertarif, Heizstrom) sind Entscheidungen, welche für jede Ausschreibung erneut festgelegt werden müssen. Letzteres erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Ausschreibung von Ökostrom wird zur Voraussetzung haben, dass die elektrische Energie nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen muss. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.
Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen. Neuanlagen für Windenergie, Energie aus Biomasse und solare Strahlungsenergie dürfen nicht älter als vier Jahre vor dem 01. Januar 2023, bzw. sechs Jahre bei Wasserkraft und Geothermie sein.

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Im Vergleich zu Normalstrom ist hierbei mit Mehrkosten, bezogen auf den reinen Energiepreis, von 0,0 – 0,5 ct/kWh zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert. Legt man für den Gesamtbereich der Gemeinde und Gemeindewerke einen Stromverbrauch in Höhe von 1 Million kWh zu Grunde, ergeben sich hierbei Mehrausgaben in Höhe von bis zu 6.000 € (brutto) im Jahr.

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt nach Angaben der KUBUS GmbH in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmerzahl von Kommunen durchgeführt. Es lag hierbei auch nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den Energiepreis zu rechnen. Diese belaufen sich auf ca. 0,5 – 1,2 ct/kWh gegenüber Normalstrom. Bezogen auf einen Jahresverbrauch von 1 Mio. kWh bedeutet dies Mehrausgaben in Höhe von bis zu 14.200 € (brutto) im Jahr.

Der Gemeinderat hat sich bei den letzten beiden Ausschreibungen für Normalstrom entschieden. Aus wirtschaftlicher Sicht war diese Entscheidung richtig und sollte aus Kostengründen auch weiterhin so getroffen werden. Unabhängig von der Entscheidung über die Stromart ist zu erwähnen, dass u.a. mit der EEG-Umlage und der Offshore-Netzumlage bereits rd. 25% des Strompreises auch bei Normalstrom in den Ausbau von erneuerbarer Energie fließen. Des Weiteren besteht Normalstrom mittlerweile zu einem großen Teil aus erneuerbaren Energien. Entscheidungen der Bundespolitik bezüglich der Abschaltung von Kernkraftwerken dem Ausstieg aus dem Braunkohleabbau mit gleichzeitiger Forcierung des Ausbaus erneuerbarer Energien, wird „Normalstrom“ immer mehr zum Ökostrom.

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Diskussion zu diesem TOP sprachen sich einige Gemeinderäte deutlich für den Bezug von Ökostrom aus, da die Gemeinde hierbei eine Vorbildfunktion innehaben sollte. U.a. durch den Tag des Baumes und dem Beschluss zur Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten wurden bereits deutliche Akzente für mehr Umwelt- und Klimaschutz gesetzt. Dieser Weg soll weiter fortbeschritten werden.
Herr Berger merkte an, dass sich Normalstrom in der Zukunft preislich nicht mehr von Ökostrom unterscheiden wird, da für Normalstrom vermutlich künftig höhere Abgaben anfallen werden.
Herr Zattler merkte an, dass die Entscheidung für Ökostrom bei der letzten Ausschreibung für die Lieferjahre 2020 – 2022 mit 9:9 Stimmen abgelehnt wurde, zwischenzeitlich hierfür aber ein anderes Bewusstsein vorhanden sein dürfte.
Frau Reitinger plädiert wie im Sachvortrag vorgebracht zu Normalstrom, da hierbei bereits deutliche Abgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien geleistet werden und auch Normalstrom aus grünen Komponenten besteht.
Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend geändert, dass der Gemeinderat zunächst über den Bezug von Ökostrom mit Neuanlagenquote abstimmen soll und lautete dann wie folgt:
Der Gemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Strombündelungsausschreibung 2023 – 2025 Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden soll.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Strombündelungsausschreibung 2023 – 2025 Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Strombündelungsausschreibung 2023 – 2025 Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö informativ 12
zum Seitenanfang

12.1. Informationen zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Im Gemeindegebiet von Schäftlarn wurden seit 15.03.2020 insgesamt 154 infizierte Personen registriert (Stand: 23.03.2021)
Die Grundschule konnte ab 22.02.2021 aufgrund der Größe der Klassenzimmer und der Ausstattung (Einzeltische) wieder für alle Klassen Präsenzunterricht anbieten. Die Teststation in Schäftlarn bietet für die Schüler/innen regelmäßig Terminkontingente für Schnelltests an. Für den Schulbusverkehr aus Neufahrn wird seit 24.02.2021 ein Verstärkerbus eingesetzt, damit zwischen den Schülern möglichst viel Abstand gehalten werden kann.
Ein Grundschulkind wurde am 08.03.202) positiv auf COVID-19 getestet, es hat die Schule in dieser Woche aber nicht besucht. Trotzdem wurde umgehend nach Bekanntgabe der gesamten Klasse ein freiwilliger Test angeboten. Dieser Test wurde durch einen Arzt durchgeführt. Das Ergebnis der getesteten Klasse war negativ. Eine Quarantäne wurde nicht angeordnet.
Am 17.03.2021 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass zwei Schulkinder als Kontaktperson 1 eingestuft wurden. Die beiden Schulkinder wurden am 18.03.2021 getestet. Ein Kind wurde dabei positiv getestet, das andere Kind negativ. Die Schulklasse 1b sowie die Kinder einer Mittagsbetreuungsgruppe befinden sich derzeit in Quarantäne. Es befinden sich auch noch einige als Kontaktperson 1 eingestufte Kinder aus der Klasse 1a in Quarantäne. 
Die Teststation in Schäftlarn bietet für die Schüler/innen regelmäßig Terminkontingente für Schnelltests an. Jeden Montag werden alle Mitarbeiter mittels PCR-Test getestet. Des Weiteren erhielten sämtliche Mitarbeiter der Grundschule Schnelltests. Es wurden 900 Selbsttests für die Schulkinder durch die Gemeinde bestellt und ausgeliefert. Dies wurde vom Landratsamt München aufgrund des Erlasses vom Kultusministerium so angeordnet. Im Laufe dieser Woche sollen noch weitere Selbsttests vom Landratsamt geliefert werden für die Schule.
Für den Schulbusverkehr aus Neufahrn wird seit 24.02.2021 ein Verstärkerbus eingesetzt, damit zwischen den Schülern möglichst viel Abstand gehalten werden kann. Nach den Osterferien wird die Schnelltestung (freiwillig) von der Grundschule organisiert. 
In der Kinderkrippe wurden 4 Personen positiv auf Covid-19 getestet. Eine gesamte Gruppe befindet sich seit dem 12.03.2021 in Quarantäne. In der Kindertagesstätte Käthe Kruse befindet sich auch eine Gruppe in Quarantäne, da ein Kind positiv getestet wurde.
Im Landkreis München haben seit 27.12.2020 ca. 36.000 Personen eine Erstimpfung erhalten, ca. 16.500 Personen verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz.  Das Familienzentrum bietet Hilfe bei der Registrierung und Terminvereinbarung für die Impfungen sowie mit dem Mobilmachbus eine Möglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen an das Impfzentrum in Oberhaching zu erreichen. Des Weiteren bietet das Familienzentrum mobile Impftage an in Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum Oberhaching. Erster Termin ist nun am Samstag, 27.03.2021. Im April soll es dann einen erstmals einen vor Ort Impftermin geben für unter 80 jährige (70-79 Jahre) nicht mobile Bürger.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer schlägt vor, zur Erhöhung der Testkapazitäten auf die Feuerwehren zurückzugreifen. 

Der Erste Bürgermeister gibt zu bedenken, dass es sich bei den Feuerwehren weder um medizinisches Personal handelt, noch die personellen Kapazitäten im Bereich der Feuerwehr vorhanden sind. Ansonsten könnte der Dienstbetrieb und die Kernaufgabe der Brandbekämpfung nicht ordnungsgemäß aufrecht erhalten werden.

zum Seitenanfang

12.2. Sprengeländerung Mittelschule Pullach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 12.2

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister verweist auf die dem TOP beigefügte Anlage.

zum Seitenanfang

12.3. Audiovisuelle Teilnahme an Gemeinderatssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 12.3

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat am 04.03.2021 in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalrechts beschlossen. Das Gesetz trat nach Verkündung am 17. März 2021 in Kraft.

Als wichtigste Änderung sieht das Änderungsgesetz vor, dass Gemeinderatsmitglieder an den Sitzungen des Gemeinderats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen können, soweit der Gemeinderat dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat. 
Der Beschluss hierzu bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022.

Daneben kann der Einsetzungszeitraum eines Ferienausschusses für das Jahr 2021 abweichend von Art. 32 Abs. 4 Satz 1 durch Beschluss auf drei Monate erhöht werden. 
Für die Zeiträume, in denen kein Ferienausschuss eingerichtet wurde, kann für die Dauer von bis zu drei Monaten, längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021, der Gemeinderat einen beschließenden Ausschuss einsetzen, der die Befugnisse eines Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 hat. 
Beschlüsse zu den Ferienausschüssen bzw. zu beschließenden Ausschüssen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderats.

Die Regelung zum „Ferienausschuss“ sind an das Fortbestehen der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gebunden. Hebt der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, treten die o. g. Beschlüsse eine Woche nach dem Ende der epidemischen Lage mit Wirkung für die Zukunft außer Kraft.

Weiterhin enthält das Änderungsgesetz Regelungen zu Bürgerversammlungen, Bürgerentscheide, anstehende Gemeinde- und Landkreiswahlen (d.h. in erster Linie außerordentliche Bürgermeister- und Landratswahlen) sowie Ortssprecherwahlen für das Jahr 2021.
Die Durchführung von Bürgerversammlungen steht hierbei im Ermessen des ersten Bürgermeisters.

Für eine Umsetzung der Möglichkeit einer audiovisuellen Teilnahme an Gemeinderatssitzungen ist eine technische Aufrüstung im Sitzungssaal notwendig. Der Sitzungssaal benötigt eine Mikrofonanlage mit Mikrofonen an jedem Platz, damit online teilnehmende Gemeinderatsmitglieder alle Wortmeldungen mitbekommen. Außerdem müssen alle online teilnehmenden Rätinnen und Räte im Falle einer Wortmeldung auch für alle im Saal Anwesenden auf einer Leinwand zu sehen sein. Zu Bedenken ist, dass wir für dieses Jahr keine Ausgaben für Technik im Haushalt zur Verfügung haben. Aufgrund der begrenzten Frist (31.12.2022) für die Möglichkeit zur audiovisuellen Teilnahme an Sitzungen und der deutlich angespannten finanziellen Lage (Haushalt ist auf Kante genäht) sollten Investitionen kritisch hinterfragt werden. Eine schnelle Umsetzung einer technischen Lösung ist außerdem nicht unbedingt möglich. 
Die Einführung eines Pandemieausschusses ist auch eine Möglichkeit, sofern hierfür eine notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kommt.
Die Verwaltung wird beides für die Sitzung April eruieren und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen. Im April wird es vor der Sitzung auch wieder eine Fraktionssprechersitzung geben, bei welcher dieses Thema besprochen werden wird.
Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass die bisher getroffenen Maßnahmen für die Durchführung der Gemeinderatssitzungen für Januar bis März unter pandemiebedingten Auflagen eine gute Lösung darstellen und alle Hygiene- und Abstandsregeln vollumfänglich eingehalten werden können.
Eine Besorgung von Selbsttests hat sich als langwierig erwiesen, da im Moment starke Lieferengpässe bestehen. Für die Sitzung im April werden Selbsttests für die Sitzungsteilnehmer zu Verfügung stehen. Die Lieferung der bestellten Selbsttests ist am Dienstag erfolgt.

zum Seitenanfang

12.4. Schließung der Filiale der Kreissparkasse in Hohenschäftlarn - Umwandlung in eine reine SB-Filiale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 12.4

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 22.03.2021 hat die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg mitgeteilt, dass die Filiale in Hohenschäftlarn in eine SB-Filiale ohne Mitarbeiterbesetzung umgewandelt wird. Die Umwandlung erfolgt nahtlos ab dem 12.04.2021. Die Filiale ist Corona bedingt derzeit schon geschlossen. Es ist ein trauriges Bild für die Kreissparkasse, die immerhin den drei Landkreisen München, Starnberg und Ebersberg gehört, sich vollkommen aus der Fläche in den ländlichen Kommunen zurück zu ziehen. Eine sofortige Kontaktaufnahme zum Vorstand der Kreissparkasse und zu Landrat Christoph Göbel hat an der Sachlage nichts geändert. Die Kreissparkasse hat mitgeteilt, dass die Entscheidung zur Schließung der Filiale/Umwandlung in eine SB-Filiale unumstößlich ist. Insgesamt werden im Landkreis München fünf Filialen geschlossen, im Landkreis Starnberg vier (darunter Berg) und im Landkreis Ebersberg drei. Alle werden in SB-Filialen umgewandelt. Zwei weitere Filialen werden komplett aufgelöst.

zum Seitenanfang

12.5. Aufstellung von zwei Bienenkästen beim Weiher im Hirtenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 12.5

Sachverhalt

Korbinian Schneeberger wird Anfang/Mitte April zwei Bienenkästen mit je einem Bienenvolk auf dem gemeindlichen Grundstück des Weihers am Hirtenweg aufstellen. Herr Schneeberger wird unterstützt von Georg Aigner, der die Bienenvölker im Neuchl-Anwesen betreut. Auch der Verein Schönes Schäftlarn, der den Weiher ehrenamtlich betreut hat seine Zustimmung gegeben. Herr Schneeberger ist 2020 zugezogen und wohnt in der Auenstraße direkt neben dem Weiher. Versicherungsrechtlich ist alles geklärt und als Bürgermeister habe ich hier gerne unkompliziert meine Zustimmung gegeben. Die beiden Bienenkästen stehen abseits der Sitzbänke. Der Aufstellungsort ist abgesprochen.

zum Seitenanfang

13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 13
zum Seitenanfang

13.1. Susanne Dichtl: Abriss des alten Feuerwehrhauses in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 13.1

Sachverhalt

Frau Dichtl teilt mit, dass die CSU-Fraktion in Kürze einen Antrag stellen wird, das alte Feuerwehrhaus in Neufahrn abtragen zu lassen und die dadurch entstehende Fläche bedarfsgerecht und dem Ortsbild zuträglich umzugestalten (Errichtung eines Bushäuschens).

zum Seitenanfang

13.2. Christian Lankes: Gewerbegebiet Schorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 13.2

Sachverhalt

Herr Lankes trägt vor, dass die Planung der Neuausweisung des Gewerbegebiets Schorn mit einem Umfang von 40 Hektar Grundfläche durch die Stadt Starnberg vorangetrieben wird. Die Erschließung des Gewerbegebiets mit einem Autobahnhalbanschluss wird für nicht hinreichend erachtet, einen Vollanschluss hält Herr Lankes für unabdingbar erforderlich. Herr Lankes bittet die Verwaltung um Prüfung, welche Möglichkeiten zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens bestehen. 
Der Erste Bürgermeister sichert zu, dass bis zur nächsten Sitzung die diesbezüglichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. 

Datenstand vom 14.02.2024 15:57 Uhr