Datum: 19.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Ehrung für langjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat
4 Genehmigung der Niederschrift
5 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
6 Zweckvereinbarung für die Bereitstellung von Personal in interkommunaler Zusammenarbeit für den Bereich Klimaschutz
7 Festsetzung der Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2021
8 Informationen
8.1 Situationsbericht zur Corona-Pandemie
8.2 Raumsituation bei der Mittagsbetreuung
8.3 Resolution zur Kreisklinik Wolfratshausen
9 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Die nachfolgende Gemeinderatssitzung wird nach § 18 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung als Hybridsitzung abgehalten. Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.   

zum Seitenanfang

2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

zum Seitenanfang

3. Ehrung für langjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinderatsmitglieder Frau Susanne Dichtl und Herr Michael Waldherr werden für ihre 25-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat geehrt. Frau Dichtl und Herr Waldherr sind seit 1996 bis dato Mitglieder im Gemeinderat. Frau Dichtl ist zudem seit 2008 3. Bürgermeisterin.    

zum Seitenanfang

4. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschriften der Sitzungen des Gemeinderates vom 21.04. und vom 05.05.2021 den Mitgliedern zugegangen sind. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschriften bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschriften des öffentlichen Teils der Sitzungen des Gemeinderates vom 21.04. und vom 05.05.2021 werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2021 liegt folgender bekannt zu gebender Beschluss vor:

Vergabe eines Auftrages zur Lieferung und Montage der Funk-, Telekommunikations- und Lautsprecheranlage an die Fa. KleinITK, Altendorf.

zum Seitenanfang

6. Zweckvereinbarung für die Bereitstellung von Personal in interkommunaler Zusammenarbeit für den Bereich Klimaschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Gemeinden Schäftlarn und Straßlach-Dingharting haben das Ziel ein Klimaschutzkonzept zu erstellen und umzusetzen. Hierzu haben die Gemeinden beschlossen zusammen eine Stelle für einen Klimaschutzmanager zu schaffen, der jeweils hälftig in den beiden Gemeinden eingesetzt werden soll. Eine entsprechende Stelle wurde bereits ausgeschrieben, das Besetzungsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen, sodass eine Besetzung vsl. zum 01.07.2021 erfolgen kann.
Die Gemeinde Straßlach-Dingharting nimmt an einem Förderverfahren für die Stelle des Klimaschutzmanagers beim Projektträger Jülich teil. Alle Verfahrensschritte müssen daher vorab mit dem Projektträger Jülich abgestimmt werden. Die Gemeinde Schäftlarn hatte ebenfalls eine Förderung beim Projektträger Jülich beantragt. Jedoch war eine Förderung nach der Kommunalrichtlinie nicht mehr möglich, da bereits ein Integriertes Klimaschutzkonzept im Jahr 2013 in Kooperation mit dem Landkreis München erstellt wurde und im Nachgang mit Hilfe eines durch den Landkreis angestellten Klimaschutzmanagers umgesetzt worden ist. 
Zur Beschäftigung bzw. zur Bereitstellung von Personal in interkommunaler Zusammenarbeit ist mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting eine entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen. Der Entwurf der Zweckvereinbarung sieht im Wesentlichen vor, dass die Gemeinde Straßlach-Dingharting die Einstellung des Klimaschutzmanagers und die Abwicklung aller arbeitsrechtlichen Angelegenheiten übernimmt (vgl. Art. 1 Abs. 2 und 3 der Zweckvereinbarung). Fachliche Weisungsbefugnis haben beide Gemeinden (vgl. Art. 1 Abs. 3 Satz 3 der Zweckvereinbarung). Dabei ist ausdrücklich erwähnt, dass die Gemeinde Schäftlarn den Klimaschutzmanager auch außerhalb der Erstellung des Klimaschutzkonzepts für andere klima- und umweltpolitische Aufgaben einsetzen kann (vgl. Art. 1 Abs. 4 Satz 2 der Zweckvereinbarung). Die Personalkosten werden ebenfalls entsprechend hälftig aufgeteilt. Der Kostenausgleich erfolgt jeweils nach Abschluss des Haushaltsjahres (vgl. Art. 2 Abs. 2 der Zweckvereinbarung). Die Geltungsdauer der Zweckvereinbarung ist zunächst auf die Befristungsdauer des Beschäftigungsverhältnisses bis zum 30.06.2023 ausgelegt (vgl. Art. 4 Abs. 1 der Zweckvereinbarung). Optional ist eine unbefristete Fortsetzung vorgesehen, die jedoch zu gegebener Zeit noch entsprechend konkretisiert werden müsste.    

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung für die Bereitstellung von Personal in interkommunaler Zusammenarbeit für den Bereich Klimaschutz zu. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting eine entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Festsetzung der Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 ist von den Gemeinden eine Wahlhelferentschädigung festzulegen. Diese betrug bei der Bundestagswahl 2017 € 45,- pro Wahlhelfer. Eine Umfrage bei Kommunen im Landkreis München hat ergeben, dass für die Bundestagswahl 2021 folgende Entschädigungswerte geplant sind:
Gemeindename
Wahlhelferentschädigung
2017
Wahlhelferentschädigung 2021 (geplant)
Gräfelfing
€ 60-80 zzgl. Verpflegung
Evtl. Erhöhung
Planegg
€ 60 zzgl. Verpflegung
€ 100,-
Grasbrunn
€ 50,-
unbekannt
Neuried
€ 60,-
€ 60,-
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
€ 40,-
€ 75,-
Unterhaching
€ 50,-
€ 70,-
Oberschleißheim
€ 50,-
unbekannt
Brunnthal
€ 70,-
€ 70,-


Die meisten der an der Umfrage teilnehmenden Kommunen im Landkreis München haben die Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2021 erhöht. Da es aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zudem schwieriger sein dürfte ausreichend Wahlhelfer/innen zu gewinnen wird vorgeschlagen die Wahlhelferentschädigung auf € 70,- festzulegen.

Beschluss

Die Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl am 26.09.2021 wird auf € 70,- festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö informativ 8
zum Seitenanfang

8.1. Situationsbericht zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 8.1

Sachverhalt

In Schäftlarn haben sich –Stand 17.05.2021 – seit März 2020 insgesamt 189 Personen mit dem COVID-19-Virus infiziert. Die Inzidenzwerte im Landkreis München sind im Verlauf der letzten Woche deutlich von 76,5 am 10.05.2021 auf einen Wert von 58,2 am 16.05.2021 abgesunken.  
Aufgrund der stabilen Inzidenz unter 100 konnte seit 11.05.2021 im Landkreis München die sog. Notbremse gelockert werden. Dies führt dazu, dass viele Regelungen für Einzelhandel und Freizeit gelockert werden konnten. So entfällt z. B. die Ausgangssperre, Sport ist im Freien, kontaktfrei mit max. 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich erlaubt, Einkaufen im Einzelhandel ist via „Click and Meet“ und ohne vorherigen Corona-Test möglich. Die Außengastronomie kann nach vorheriger Terminbuchung und ggf. Testung (bei Haushalten an einem Tisch) besucht werden. Theater, Konzerte und Kinos können ebenfalls mit negativem Test besucht werden. In allen Schularten und Jahrgangsstufen kann wieder Präsenz- oder zumindest Wechselunterricht angeboten werden. In Kindertageseinrichtungen findet eingeschränkter Regelbetrieb statt. Dies bedeutet, dass die Betreuung in festen Gruppen stattfindet. 
Die Bayerische Staatsregierung hat zudem festgelegt, dass vollständig geimpfte und genesene Personen zukünftig generell von Testpflichten, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind. Des Weiteren sind ab 21.05.2021 auch wieder touristische Angebote wie z. B. Betrieb von Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sowie Seilbahnen, Fluß- und Seenschiffahrt, Stadtführungen zulässig.   
Im Landkreis München haben seit Start der Impfungen am 27. Dezember 2020 126.362 Personen eine Erstimpfung erhalten (Veränderung ggü. Vortag: 2.429), 36.088 verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz (Erst- und Zweitimpfung; Veränderung ggü. Vortag: 591). Insgesamt wurden somit 162.450 Impfungen (Veränderung ggü. Vortag: 3.020) durchgeführt (Stand 17.05.2021).

zum Seitenanfang

8.2. Raumsituation bei der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Der AWO-Kreisverband München-Land hat als Träger der Schülermittagsbetreuung mitgeteilt, dass die Zahl der Anmeldungen für das Schuljahr 2021/22 dazu führt, dass die vorhandenen Raumkapazitäten in der Grundschule nicht ausreichen (insgesamt ca. 120 Kinder bei 30 Neuanmeldungen). Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin bei der evangelischen Kirchengemeinde und beim katholischen Pfarrverband angefragt, ob diese einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen könnten. Da die Anforderungen an den Raum und seine Umgebung relativ umfangreich sind (Raumgröße für ca. 30 Kinder, Küche, getrennte Toilettenbereiche etc.) konnte kein diesen Vorgaben entsprechender Raum angeboten werden.
Daher werden nun Raumlösungen innerhalb des Schulgebäudes eruiert. Konkrete Vorstellungen wurden bereits entwickelt. Hierzu wird die AWO die Schulleitung entsprechend einbinden. Die Gemeinde wird ggf. Mehrausgaben für Ausstattungsgegenstände zu tragen haben. 

Diskussionsverlauf

Herr Lankes fragt nach dem Sachstand bei der Planung der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die weiteren Planungen in enger Kooperation mit der Schulleitung erfolgen werden. Derzeit wird das Bauleitplanungsverfahren vorbereitet.

zum Seitenanfang

8.3. Resolution zur Kreisklinik Wolfratshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 8.3

Sachverhalt

Resolution zum Erhalt der Kreisklinik Wolfratshausen
Die Gemeinde Schäftlarn lehnt die angedachte Privatisierung der Kreisklinik Wolfratshausen mittels eines privaten Kooperationspartners ab. Die Gesundheitsvor- und Gesundheitsfürsorge für die komplette Region des Altlandkreises Wolfratshausen muss in Wolfratshausen vollumfänglich erhalten bleiben. 
Insbesondere hält es die Gemeinde Schäftlarn für notwendig, daß vollwertige Abteilungen für Innere Medizin, Chirurgie Anästhesie und Intensivmedizin sowie eine ständig besetzte Notaufnahme sowie die Geburtshilfe am Standort Wolfratshausen weiter betrieben werden müssen. Diese Fachabteilungen dürfen nicht in die private Asklepios Stadklinik nach Bad Tölz verlegt werden, da dies zu einer unnötigen Verlängerung der Rettungswege und damit zu einer Verschlechterung der wohnortnahen medizinischen Grund- und Notfallversorgung in der Region des Altlandkreises Wolfratshausen führt. 
Das Kreiskrankenhaus Wolfratshausen ist für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schäftlarn das nächstgelegene Krankenhaus.
Die Gemeinde Schäftlarn bittet den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, weiterhin zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung seiner wichtigsten Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge, die Aufgabe der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen medizinischen Grund und Notfallversorgung zur Rettung menschlichen Lebens im Altlandkreis Wolfratshausen zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Schäftlarn stimmt der Resolution zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 9

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen vorgetragen. 

Datenstand vom 14.02.2024 16:06 Uhr